Geschäft Nr. 5 Sitzung des Grossen Gemeinderates vom 8. März 2004 Bericht und Antrag des Gemeinderates an den Grossen Gemeinderat betreffend Informatikzentrum Köniz-Muri, Um- und Neubau Serverraum, Massnahmen Sicherheit Kredit 1. Orientierung Am 10. September 2003 (GRB Nr. 583/03) hat der Gemeinderat einen Projektierungskredit von Fr. 35'000.00 für die Umgestaltung des Serverraums im Gebäude Schwarzenburgstrasse 236 ( ABM ) und für Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit bewilligt. 2. Ausgangslage Der heutige Serverraum des Informatikzentrums (IZ) Köniz-Muri konnte anlässlich des Einzuges in die ehemaligen Räume der Firma Bommes AG vor 5 Jahren ohne grössere Umbauarbeiten oder Investitionen übernommen werden. Der Raum erfüllt aber heute grundlegende Anforderungen an die Betriebssicherheit und die Wirtschaftlichkeit nicht mehr. Schwachstellen sind: Keine geeigneten Brandabschnitte zu den umliegenden Räumen (Holzwände und -türen) Keine brandhemmenden Baumaterialien (Holzwände und -türen) Fehlende Brandschutzeinrichtungen (Brandfrüherkennungsanlage, Brandlöschanlage) Kein geeigneter Vandalenschutz (Holzwände und -türen, Einbruch zwecks Sachbeschädigung oder Diebstahl ist leicht möglich) Störungsanfällige, veraltete und unökologische Klimaanlage (Kältemittel HFCKW22, keine Frischluftzufuhr) Die vorhandenen unterbruchsfreien Stromversorgungen (USV) versorgen die Server bei Netzausfall während maximal 10 Minuten mit Strom Ein Stromausfall im IZ Köniz-Muri führt dazu, dass 500 User an den dezentralen PC-Arbeitsplätzen nicht arbeiten können Die Klimaanlage ist nicht an USV angeschlossen. Der bestehende Serverraum birgt für die Betreibergemeinden Köniz und Muri sowie für die heutigen oder künftig ans IZ angeschlossenen Kunden ein nicht zu vernachlässigendes Sicherheitsrisiko. Eine Optimierung der Situation wurde mit dem ursprünglich geplanten Einzug des IZ ins Stadthaus angestrebt. Aus verschiedenen Gründen wurde von diesem Vorhaben Abstand genommen. Am 23. Oktober 2002 (GRB Nr. 669/02) hat der Gemeinderat beschlossen, das IZ an seinem heutigen Standort im ABM-Gebäude zu belassen und dort eine Optimierung der Räumlichkeiten zu vollziehen. In diesem Zusammenhang wurde der bestehende Mietvertrag für die Räume im zweiten Obergeschoss des ABM-Gebäudes um 10 Jahre, d.h. bis 1. Juli 2013, verlängert. Zusätzlich wurden Optionen für zwei weitere Verlängerungen um je 5 Jahre festgelegt. 3. Ausführungsprojekt Der Serverraum muss - der Grösse und Wichtigkeit des Betriebes entsprechend - bezüglich der physischen und mechanischen Sicherheit optimiert werden. Basierend auf dem vorhandenen Dokument IT-Sicherheit, Pflichtenheft für Fachplaner, sollen die notwendigen und sinn- 0304_IZ_Serverraum
vollen baulichen Massnahmen eingeleitet werden. Da der laufende Betrieb in keiner Weise gefährdet werden darf, ist vorgesehen, zusätzlich zum heute bestehenden mangelhaften Serverraum einen neuen Raum aufzubauen. Dadurch können die im Abschnitt 2 erwähnten Schwachstellen eliminiert werden. 3.1 Neubau Serverraum / Brandschutz Die neuen Räume, Serverraum und USV-Raum, werden als eigenständige Brandabschnitte mit den entsprechenden Brandschutzmassnahmen erstellt. Die Brandmeldeanlage wird in den beiden neuen Räumen mit einer Brandfrühesterkennung (Rauchansaugsystem) mit Vollüberwachung gemäss den VKF-Richtlinien (Brandschutznorm der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen) aufgerüstet. Im Bereich Arbeitsplätze wird eine Brandfrüherkennung mit Punktmelder installiert. Die interne Alarmierung wird akustisch und die externe via Alarmnetsender zur Feuerwehr vollzogen. Bei Fluchtwegen und Ausgängen ist eine Notlichtanlage erforderlich. Bei Netzausfall werden diese Installationen mit einem internen Akku versorgt. Zur direkten Brandbekämpfung (Server- und USV-Raum) wird eine automatische Löschgasanlage mit Stickstoff als Löschgas installiert. Bei der Auslösung der Löschgasanlage strömt der Stickstoff über ein höchst druckbeständiges Rohrnetz in die beiden Räume. Durch die Anreicherung der Luft mit Stickstoff wird der Sauerstoffgehalt so weit nach unten gebracht, dass das Feuer erstickt wird. Die Konzentration an Sauerstoff ist aber immer noch genügend hoch, dass ein Mensch in dieser Umgebung überleben kann. Die durch das einströmende Gas (Stickstoff) verdrängte Luft strömt über den Überdruckkanal ins Freie. Der grosse Vorteil dieser Löschgasanlage ist, dass an den technischen Einrichtungen keine Schäden entstehen. 3.2 USV-Anlage (unterbrechungsfreie Stromversorgung) Die USV-Anlage wird in einem separaten Raum eingebaut. Bei einem Netzausfall wird sie die Stromversorgung ohne Unterbruch übernehmen. Die geplante Autonomiezeit deckt einen Stromunterbruch von 45 Minuten ab. Bei Wiederkehren der Netzspannung werden die Server ohne Unterbruch auf das Netz aufgeschaltet. Die Batterien haben eine Lebenserwartung von mindestens 12 Jahren. Erwähnenswert ist weiter, dass aus heutiger Sicht auf ein Notstromaggregat verzichtet werden kann, mit Option auf einen späteren Einbau (Kosten Fr. 140'000.00). 3.3 Lüftungs- und Klimaanlage Eine neue Lüftungsanlage im Server- und USV-Raum versorgt die beiden Räume mit der benötigten Atemluft für Personen und garantiert eine genügende Lufterneuerung. Die bestehende Klimaanlage muss ersetzt werden. Im Serverraum wird ein Free-Cooling-Klimaschrank (Kühlung im Winter ohne Kältemaschine) installiert, der in der kalten Jahreszeit die Aussenluft zur Kühlung der beiden Räume nutzt. Dadurch wird über das Jahr eine beträchtliche Menge an elektrischer Energie eingespart. Die Mehrinvestitionen werden in ca. acht Jahren amortisiert sein. Ein zweiter Klimaschrank wird als Notkühlung installiert und dient ausschliesslich dem Notbetrieb, wenn der erste ausfällt. Zur Kühlung darf hier Trinkwasser genutzt werden. Der Vorteil dieser Lösung liegt darin, dass der Not-Klimaschrank eine geringe elektrische Leistungsaufnahme aufweist, weil kein Kompressor vorhanden ist. Dadurch kann dieser Schrank ans USV-Netz angeschlossen werden und gewährleistet auch bei einem Stromausfall einen voll funktionsfähigen Betrieb. 3.4 Wertschutzanlage / Zutrittskontrolle Die bestehenden Holzabschlusstüren (Eingänge IZ) sowie die Zugänge zum Server- und zum USV-Raum werden durch massive Metallabschlusstüren ersetzt (Einbruch- und Vandalenschutz). Die neuen Türen werden über Magnetkontakte überwacht. Die interne Alarmierung wird akustisch, die externe via Alarmnetsender zur Kantonspolizei oder Stadtpolizei weitergeleitet. Die Zutrittskontrolle erfolgt über berührungslose Badgeleser (Chipleser). Diese werden bei den Eingängen ins IZ sowie in den Server- und den USV-Raum installiert (Schleusenwirkung). Eine Sonnerieanlage mit Gegensprechfunktion und Videokamera wird beim Hauptzugang zum IZ installiert. Die Überwachung wird von einem Arbeitsplatz aus möglich sein. 3.5 Wasserschutzanlage Die Wasserdetektion wird mit Sensorkabeln im Server- und USV-Raum erfolgen. Im USV- Raum ist eine wasserempfindliche Elektrode vorgesehen. Die interne Alarmierung wird akus- Seite 2/4
tisch und die externe via Alarmnetsender zur Firma Certas AG (Schweiz. Alarm- und Einsatzzentrale) vollzogen. 4. Terminplan Der neue Serverraum sollte bis Mitte Jahr 2004 bereit stehen, weil vorgesehen ist, auf diesen Zeitpunkt verschiedene neue Server- und Speichersysteme zu beschaffen und im neuen Serverraum zu installileren. 5. Finanzielles 5.1 Projektierungskredit Der Gemeinderat hat - wie bereits erwähnt - einen Projektierungskredit von Fr. 35'000.00 bewilligt. In einem ersten Schritt wurde mit den Fachplanern, die bereits für die Massnahmenanalyse betreffend Integration des IZ ins Stadthaus verantwortlich zeichneten, das vorliegende Ausführungsprojekt mit Kostenvoranschlag erarbeitet. 5.2 Anlagekosten Genauigkeitsgrad +/- 10 %, Baukostenindex BE, Stand 01.10.2003; 123.5 Punkte BKP 21 Rohbau 1 Fr. 13'000.00 - Abbrucharbeiten bestehende Holzwände, Staubwände - Maurer- und Zuputzarbeiten BKP 23 Elektroanlagen Fr. 210'000.00 - USV-Anlage, Variante Batterieanlage 45 Minuten - Unterverteilungen, Stromschienen, Kabeltrassen installieren - Raumbeleuchtung, Steckdosennetze anpassen - Installation für Klimaanlage und Lüftung - Wertschutzanlage, Zutrittskontrollanlage, Wasserschutzanlage - Kommunikationsverkabelung, Brandabschottungen - Brandmeldeanlage (Frühesterkennung), Notbeleuchtung - Demontagen, Entsorgungen, Anpassungen BKP 24 Lüftungs- und Klimaanlagen Fr. 135'000.00 - Demontagen, Entsorgungen - Luftversorgung Serverraum / USV-Raum - Überdruckkanal Löschgasanlage - Klimatisierung Serverraum / USV-Raum BKP 25 Sanitäranlagen Fr. 47'000.00 - Löschgasanlage - Wasseranschluss Not-Klimaschrank - Abwasserentsorgung Klimaschränke (Kondenswasser) BKP 27 Ausbau 1 Fr. 67'000.00 - Neue Trennwände Server- und USV-Raum - Ersatz der bestehenden Eingangsfronten - Ergänzen der Schliessanlage BKP 28 Ausbau 2 Fr. 31'000.00 - Ergänzen des bestehenden Doppelbodens BKP 29 Honorare Fr. 103'000.00 - Projektierung, Ausschreibung, Realisierung, Bewirtschaftung BKP 52 Nebenkosten Fr. 14'000.00 - Vervielfältigungen, Plankopien, Gebühren BKP 57 Reserve Fr. 15'000.00 Total Anlagekosten brutto (inkl. MWSt.) Fr. 635'000.00./. bewilligter Projektierungskredit Fr. 35'000.00 Total beantragter Kredit Fr. 600'000.00 Seite 3/4
5.3 Investitionsplan Die vorgesehenen Investitionen sind durch die IZ-Betreibergemeinden Köniz und Muri im Verhältnis von drei Vierteln zu einem Viertel zu tragen. Im Investitionsplan der Gemeinde Köniz sind netto Fr. 450'000.00 eingestellt. Der Investitionsplan wird somit eingehalten. 5.4 Folgekosten Jedes Investitionsvorhaben belastet mit seinen Folgekosten die Laufende Rechnung. Die gesetzlich vorgeschriebenen Abschreibungen auf dem jeweiligen Restbuchwert der Investitionen sowie die Kapitalkosten schlagen sich als neue Aufwendungen in der Laufenden Rechnung nieder. 6. Antrag Der Gemeinderat unterbreitet dem Grossen Gemeinderat folgenden Beschlussesentwurf 1. Für den Um- bzw. Neubau eines Serverraumes und eines USV-Raumes (unterbrechungsfreie Stromversorgung) im Informatikzentrum Köniz-Muri, Schwarzenburgstrasse 236, Köniz, wird ein Kredit von Fr. 450'000.00 (Anteil Köniz netto) zu Lasten Konto Nr. 122.503.0252 bewilligt. 2. Der Gemeinderat wird ermächtigt, Änderungen, die im Laufe der Bauausführung im Interesse des Werkes notwendig werden, vorzunehmen, sofern sie den Rahmen des Projektes und des Kredites nicht sprengen. Köniz, 4. Februar 2004 Der Gemeinderat Beilagen: Grundriss IZ Köniz-Muri, Projektplan Seite 4/4