Dipl.-Ing. Ursula Häufle Umsetzung des Brandschutzes an den Hochschulen aus der Sicht eines Praktikers Dezernat V Technik, Sicherheitswesen
Inhalt Einleitung Organisation des Brandschutzes an der LMU München Praxisbeispiel Hauptgebäude der LMU Die Last mit den Vorschriften Technik als Kompensation für fehlenden Baulichen Brandschutz Tipps aus der Praxis # 2
Organisation des Brandschutzes an der LMU München Besonderheiten an Hochschulen Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre Chronischer Platzmangel Zwischenlagerungen in Fluren, Treppenhäusern Einbauten in Rettungswegen und vor Notausgängen Parken in Feuerwehrzone und vor Notausgängen Nutzung ungeeigneter Räume Personalfluktuation insb. im Wissenschaftsbereich Informationen sind vor Ort nicht mehr vorhanden Häufig wechselnde Raumnutzungen Feuerwehreinsatzpläne und Flucht- und Rettungspläne nicht aktuell Kennzeichnung von Gefahren nicht aktuell # 3
Organisation des Brandschutzes an der LMU München Zuständigkeiten für den Brandschutz: Bautechnischer Brandschutz: Bauamt mit Unterstützung durch Gemeinde und Feuerwehr Anlagentechnischer Brandschutz: Betriebstechnik LMU # 4
Organisation des Brandschutzes an der LMU München Anlagentechnischer Brandschutz Zuständigkeit Betriebstechnik Brandmeldeanlage Manuelle und automatische Melder (Rauch, Hitze, etc.) Optische und Akustische Alarmierung Automatische Alarmierung der Feuerwehr Löschanlagen Sprinkleranlagen Gaslöschanlagen Wandhydranten (trockene oder nasse Steigleitung) Hand Feuerlöscher (Wasser, CO2, Schaum etc.) Vermeidung Rauch- und Brandausbreitung Brandschutzklappen in Lüftungsanlagen (BSK) Brandschotts Feststellanlagen für Brandabschnittstüren Rettungsoptimierung Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (z.b. in Treppenhäusern, Tiefgaragen) Fluchttürsicherung (ins Freie und in andere Bereiche) Flucht- und Rettungswegbeleuchtung (Notbeleuchtung) ELA-Anlagen Immer häufiger werden technische Anlagen zur Kompensation von Mängelpunkten im baulichen Brandschutz gefordert und eingebaut # 5
Organisation des Brandschutzes an der LMU München Zuständigkeiten für den Brandschutz: Bautechnischer Brandschutz: Bauamt mit Unterstützung durch Gemeinde und Feuerwehr Anlagentechnischer Brandschutz: Betriebstechnik LMU Organisatorischer Brandschutz: Hochschulleitung LMU, Inhaber von Leitungsfunktionen jeder Mitarbeiter Unterstützt durch den zentralen Brandschutzbeauftragten. Synergieeffekt durch Personalunion der leitenden Fachkraft für Arbeitssicherheit und zentrale Brandschutzbeauftragte # 6
Organisation des Brandschutzes an der LMU München Der zentrale Brandschutzbeauftragte ist Ansprechpartner für: die Verantwortlichen die Fachbehörden jeden interessierten Mitarbeiter seine Aufgaben sind: Beraten über die Erfordernisse des organisatorischen Brandschutzes im Bestand und bei Neubauten bei Sonderveranstaltungen wie Kongresse, Konzerte, Feste etc. Teilnahme an den Feuerbeschauen Einsatz und Schulung von dezentralen Brandschutzbeauftragten Erarbeiten von hochschulspezifischen Lösungen # 7
Brandschutzordnung Hochschulspezifische Lösungen Teil A: Aushang mit den Regeln für das Verhalten im Brandfall Teil B: schriftliche Ausarbeitung als Information für jeden Mitarbeiter Teil C: weiterführende Regelungen für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. (z.b. Checkliste für jährliche Brandschutzbegehung) # 8
Hochschulspezifische Lösungen Verfahren bei Räumung von Universitätsgebäuden in Notfällen (Verfügung der Hochschulleitung 2005) 1. Alarmmeldung an Hochschulleitung und Polizei bzw. Feuerwehr (110, 112) 2. Entscheidung über eine Räumung durch Hochschulleitung oder bei Gefahr im Verzug vor Ort (ILF oder örtliche Hausverwaltung). Sobald Feuerwehr oder die Polizei die Entscheidung an sich gezogen haben, ist von allen Beteiligten nur noch deren Weisungen Folge zu leisten. 3. Ablauf einer Räumung: Ruhe bewahren Personensicherheit geht vor Sachsicherheit Stockwerksweise Räumung im Schneeballsystem unterstützt durch Helfer 4. Sammeln an den Sammelplätzen 5. Besondere Regelungen können für besonders sicherheitsgefährdete Bereiche in Zusammenarbeit mit dem Referat Sicherheitswesen und Umweltschutz getroffen werden. 6. Erst nach Freigabe dürfen die Gebäude wieder betreten werden. # 9
Hochschulspezifische Lösungen Feuerlöscherübung - keine regelmäßigen Evakuierungsübungen, da Ständig wechselnde Nutzer Alarm wird nicht mehr ernst genommen Birgt evtl. Gefahr (z.b. bei Chemie, Biologie, Physik) # 10
Hochschulspezifische Lösungen Ein Versuch Aufmerksamkeit auf den Brandschutz zu lenken: Spätestens 10 Minuten vor Beginn eines Brandes ist dieses Hindernis wegzuräumen! Wenn Sie nicht über hellseherische Fähigkeiten verfügen, sollten Sie das Hindernis sofort entfernen, um Gefahr im Brandfall zu vermeiden. Ihre Liegenschaftsabteilung (IIB) # 11
Die Last der Vorschriften Entwicklung von Vorschriften Die 10 Gebote (um 100 v.chr.) 300 Worte Magna Carta (von 1215) 3.700 Worte Grundgesetz (1949) 22.000 Worte Bayerische Bauordnung Brandschutzordnung 23.000 Worte 11.000 Worte Versammlungsstättenverordnung Erläuterungen zur VStättV 9.400 Worte 19.700 Worte Ein Gesetzesportal im Internet wirbt damit 381.687 Gesetzes- und Verordnungstexte vorrätig zu haben # 12
Die Last der Vorschriften Anzustreben ist: (I have a dream) Eine überschaubare Vorschriftenanzahl. Einheitliche Vorschriften in allen Bundesländern bzw. EU-Ländern oder möglichst weltweit. Gleiche Bewertungen auch bei Personenwechsel. Wenige Zuständige mit klarer Verantwortungszuordnung. Ausreichende Mittelzuweisung für Maßnahmen auch zeitnah bei Vorschriftenänderungen. # 13
Die Last der Vorschriften Abwägungen: Für die Anpassung der Gebäude des enormen Altbestands an die geltenden baurechtlichen Anforderungen benötigt man ausreichende Haushaltsmittel ausreichendes Personal in Bauamt und Uni Ausweichflächen 80 % Ergebnis Ł Wenn diese Ressourcen nicht zur Verfügung stehen, muss mit Augenmaß nach Dringlichkeit in Bezug auf die sichere Benutzung der Gebäude vorgegangen werden. Ł Es gilt zu vermeiden, dass immense Mittel in die brandschutztechnische Ertüchtigung einzelner Gebäude investiert werden, um dort auch noch die letzten Anforderungen des Brandschutzes umzusetzen wenn gleichzeitig in anderen Bestandsgebäuden gravierende Brandschutzmängeln z.b. bei den Rettungswegen, bestehen bleiben müssen Ł 80/20 Regel (80% erreichen mit 20% Aufwand) 20 % Aufwand # 14
Praxisbeispiel: Das Hauptgebäude der LMU Eckdaten: Baujahr 1840 u. 1909/10 (1955-1966 wieder aufgebaut) 63 Hörsäle und Seminarräume (10.000 m 2 HNF ) mit 20 bis 836 Plätzen in Summe rd. 9000 Plätze 10 Hörsäle haben mehr als 200 Plätze Büronutzung 8.500 m 2 HNF Bibliothek 4.500 m 2 HNF Labornutzung 1.600 m 2 HNF Werkstätten 1.000 m 2 HNF Cafeteria 1.000 m 2 HNF Problematik bzgl. Brandschutz: Denkmalschutz Einbruchschutz Forschung Veranstaltungs(sonder)wünsche Bestandschutz? # 15
Die Last der Vorschriften Bestandschutz liegt vor: Wenn das Gebäude genehmigt ist Wenn es zum Errichtungszeitpunkt dem Baurecht entsprach Wenn keine Nutzungsänderung stattfand Wenn keine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit vorliegt Was ist eine Nutzungsänderung? fanden schon 1910 Kongresse an der LMU statt? Wurden Protestplakate bei Streiks aufgehängt? Wann besteht eine erhebliche Gefahr? Die Beurteilung erfolgt durch das Bauamt mit Beratung durch die Branddirektion # 16
Praxisbeispiel: Das Hauptgebäude der LMU Abstimmung mit der Branddirektion über freizuhaltende Flächen bei Sonderveranstaltungen im Hauptgebäude (2003) nach Zuständigkeitswechsel nicht mehr gültig ==> # 17
Technik als Kompensation für fehlenden Baulichen Brandschutz Einbau einer Brandmeldeanlage (2004) Folgen: Folgekosten für Wartung und Betrieb Fehl- und Falschalarme Kosten für Uni bei anlagenbezogenen oder unklaren Falschalarmen weit über 90 % der Alarme aus Brandmeldeanlagen sind Falschalarme im Durchschnitt 1,5-2 Fehlalarme je Anlage pro Jahr Konsequenzen bei einer freiwilligen Feuerwehr Echter Alarm wird nach häufigen Fehlalarmen nicht mehr ernst genommen Reduzierung Falschalarme durch Erlaubnisschein für hitze-, staub- oder raucherzeugende Arbeiten ( Schweißerlaubnisschein ) gute Einweisung und wiederkehrende Schulung der Zuständigen Betriebstechniker in die BMA # 18
Technik als Kompensation für fehlenden Baulichen Brandschutz Alarm echter Alarm Fehlalarm böswilliger Alarm Falschalarm blinder Alarm (durch Technische Funktionsstörung ausgelöst) Defekte Melder, Meldergruppenstörung Störung der Stromversorgung Wartungsarbeiten Mechanische Beschädigung z.b. durch Bauarbeiten Induktive Feldstörung durch Funkmeldenetze etc. Täuschungsalarm Schweiß- und Schneidarbeiten Kochdämpfe (Kaffeemaschine, Friteuse) Rauchen Abgase von Kraftfahrzeugen etc. # 19
Praxisbeispiel: Das Hauptgebäude der LMU Rauchschutztüre in den Senatsgang (2005) # 20
Praxisbeispiel: Das Hauptgebäude der LMU Hohe Feuerlöscherdichte # 21
Praxisbeispiel: Das Hauptgebäude der LMU Berechnung der Fluchtwegkapazität (2008) Grundriss Erdgeschoss # 22
Praxisbeispiel: Das Hauptgebäude der LMU Einbau von Zwischentüren zwischen die Hörsäle (2009) um einen Weg in einen anderen Brandabschnitt zu ermöglichen Der 2. Rettungsweg durch die Fenster wird bei hohen Personenanzahl als nicht akzeptabel angesehen # 23
Praxisbeispiel: Das Hauptgebäude der LMU Rauchversuch im Lichthof (2010) # 24
Praxisbeispiel: Das Hauptgebäude der LMU Maßnahmen wegen Brandschutz: Einbau einer Brandmeldeanlage (2004) Einbau einer Rauchschutztüre in den Senatsgang (2005) Brandschutzkonzept wird erarbeitet (seit 2008) mit Berechnung der Fluchtwegkapazität Einbau von Zwischentüren zwischen die Hörsäle (2009) Rauchversuch im Lichthof (2010) und kein Ende abzusehen Fazit: Die Erfüllung aller Brandschutzvorschriften kombiniert mit jeder erdenklichen Nutzung ist in einem bestehenden Gebäude (und wohl auch in einem Neubau) nicht möglich. Ł es müssen Kompromisse gefunden werden # 25
Neubauten, Sanierungen In Neubauten Anwendung von Kompensationsmaßnahmen wegen: Architektenentwurf Flexiblere Nutzbarkeit z.b. Nutzung Foyer für Kongresse erfordert Sprinkleranlage Elektrische LautsprecherAnlagen werden zur leichteren Räumung gefordert. Die Räumung an Hochschulen findet in erster Linie durch die Feuerwehr statt. # 26
Empfehlung Vorschlag: Einführung eines GMV-Ordens für den Gebrauch des Gesunden Menschenverstands im Zusammenhang mit der Anwendung von Vorschriften In Anlehnung an den Max-Joseph Orden, der 1806 von König Max-Josef von Bayern gestiftet wurde. Er war der höchste Militärorden des Königreichs Bayern. Danach bekam ein Soldat ein lebenslanges Ehrensold und eine persönliche Erhebung in den Adelsstand für Taten, die er ohne Verantwortung zu tragen, hätte unterlassen können oder die mit außerordentlicher Klugheit, oder Mut und Entschlossenheit zur besonderen Ehre und Vorteil der Armee oder der Truppe ausgeführt worden sind. Wesentliches Merkmal war der freie, nicht an Befehle gebundene oder durch sie gedeckte Entschluss (z.b. auch gegen einen ausdrücklichen Befehl). # 27
Zusammenfassung Tipps aus der Praxis Einsatz von zentralen und dezentralen Brandschutzbeauftragten Gute kooperative Zusammenarbeit mit Bauamt, Gemeinde und Feuerwehr (aber: Protokolle gegenzeichnen lassen) Bei Neubauten auf baulichen Brandschutz beharren -keine Kompensation durch technische Anlagen Anwendung der 80/20 Regel Unterstützung für den Erhalt und die Anwendung des Gesunden Menschenverstands # 28
Ende Danke für Ihre Aufmerksamkeit! # 29