Beschäftigung, Beschäftigte, Erwerbstätige -



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Transkript:

Beschäftigung, Beschäftigte, Erwerbstätige - Nationale Nomenklaturen und grenzüberschreitende Harmonisierung In den Bodenseeanrainerstaaten existiert eine Vielzahl von Statistiken, aus denen Daten zur Beschäftigung hervorgehen. Ziel ist es mit diesem Artikel einen Überblick über die verschiedenen nationalen Statistiken zu geben und auf die Probleme der grenzüberschreitenden Vergleichbarkeit einzugehen. Zunächst werden einige Konzepte, Definitionen und Nomenklaturen vorgestellt. Nationale Nomenklaturen In den Bodenseeanrainerstaaten bestehen erhebliche Unterschiede in den nationalen Nomenklaturen. Die Begriffe Beschäftigung, Beschäftigte und Erwerbstätige werden in verschiedenen Zusammenhängen verwendet. Eine Angleichung der Nomenklaturen wird hier nicht im Detail verfolgt. Jedoch gibt der Anhang I einen Überblick über die verschiedenen nationalen Nomenklaturen. Drei Kriterien sind für die Vergleichbarkeit und konsistente Nomenklaturen von besonderer Bedeutung: 1. Arbeitsortsprinzip / Wohnortsprinzip Von Bedeutung für die Abgrenzung ist der Ort, an dem die Beschäftigten/Erwerbstätigen ausgewiesen werden. Beim Arbeitsortsprinzip werden die Beschäftigten/Erwerbstätigen am Arbeitsort ausgewiesen, beim Wohnortsprinzip am Wohnort. Gerade in einer Region mit vielen Pendlern weichen die Daten, die nach diese beiden, unterschiedlichen Arten erhoben werden, relativ stark voneinander ab. 2. Mehrfachbeschäftigung Klärung bedarf ebenfalls, ob Mehrfachbeschäftigte auch mehrfach in der Statistik enthalten sind. Sind Mehrfachbeschäftigte in der Statistik mehrfach enthalten, so wird hier der Begriff Beschäftigung verwendet. Mit dem Begriff der Beschäftigung rückt die Arbeitgeberperspektive in den Vordergrund: Es geht dabei um bestehende Beschäftigungsverhältnisse (Arbeitsverträge) bzw. besetzte Arbeitsplätze. Mehrfachbeschäftigte sind daher an ihrem jeweiligen Arbeitsort auch mehrfach enthalten. Die Beschäftigung wird geographisch immer nach dem Ort der Arbeitsplätze, also nach dem Arbeitsortsprinzip ausgewiesen. 1

3. Definition der Grundgesamtheit Eine weiterer Punkt sind die unterschiedlichen Definition von Erwerbstätigen oder Beschäftigten. Ein international einheitliches Konzept zur Definition von Erwerbstätigen ist jedoch das Labour-Force-Konzept der International Labour Organisation (ILO) in Genf. Die meisten Statistiken in der EUREGIO-Bodensee verwenden dieses Konzept. Erwerbstätige sind nach diesem Konzept alle Personen ab 15 Jahren, die innerhalb eines festgelegten Berichtszeitraums in einem Beschäftigungsverhältnis standen, selbständig oder als mithelfende Familienangehörige tätig waren. Entscheidend ist, dass sie im Berichtszeitraum mindestens eine Stunde eine auf Erwerb ausgerichtete Tätigkeit ausgeübt haben. National vorhandene Statistiken Mikrozensus In der Schweiz, Österreich und Deutschland werden jährlich einheitliche Daten zur Erwerbstätigkeit nach der Methodik der Europäischen Arbeitskräfteerhebung erhoben. Diese folgen ebenfalls dem Labour-Force-Konzept. Da es sich aber um eine Hochrechnung handelt ca. 1% der Bevölkerung wird befragt sind keine kleinräumigen regionalen Rückschlüsse möglich. In Bayern und Baden- Württemberg gibt es keine Auswertungen auf Kreisebene. Administrative Daten In Österreich wie auch in Deutschland gehen aus den Sozialversicherungen Zahlen zu den Beschäftigten hervor. In Deutschland sind dies die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, in Österreich die unselbständig Beschäftigten. Diese Zahlen richten sich stark nach den administrativen Ausgestaltungen und sind daher nur sehr schwer mit anderen Ländern vergleichbar. In Deutschland haben die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einen Anteil von 75 80% an allen Erwerbstätigen. Geringfügig entlohnte Tätigkeiten sind dabei ebenfalls nicht enthalten. Vollerhebungen Mit Ausnahme von Deutschland gibt es in allen beteiligten Ländern verschiedene Vollerhebungen. In Deutschland war die Volks- und Arbeitsstättenzählung von 1987 die vorerst letzte derartige Totalerfassung. In Österreich und der Schweiz findet alle 10 Jahre eine Volkszählung statt. Erwerbstätige werden dabei an ihrem Wohnort erfasst. Die Definition der Erwerbstätigen folgt dabei weitestgehend entsprechend den ILO-Kriterien In Liechtenstein erhält man Erwerbstätige am Wohnort durch die Bevölkerungsstatistik. Auch hier folgt die Definition der Erwerbstätigen den ILO-Kriterien. Durch die Betriebszählungen werden die Beschäftigten an Ihrem Arbeitsort erfasst. In Österreich findet diese ebenfalls alle 10 Jahre statt, wohingegen in der Schweiz alle 3 resp. 4 Jahre eine Betriebszählung durchgeführt wird. Landwirtschaftliche Betriebszählungen werden getrennt davon durchgeführt. Auch bei den Betriebszählungen findet eine Angleichung an die ILO-Kriterien statt. Gemäss ILO-Kriterien gilt in Österreich eine Person ab einer Stunde als Beschäftigter, in der Schweiz ab sechs Stunden. Hier findet voraussichtlich auch eine Angleichung auf eine Wochenstunde statt. Da die Beschäftigten bei den Betrieben erhoben werden, gehen Mehrfachbeschäftigte auch mehrfach in die Statistik mit ein. Die Statistik weist daher Beschäftigungsfälle und nicht beschäftigte Personen aus. 2

In Liechtenstein wird durch die Beschäftigungs- und Arbeitsplätzestatistik Beschäftigte am Arbeitsort erhoben. Wie in der Schweiz werden hier alle Beschäftigungsfälle über sechs Stunden erhoben. In Liechtenstein ist eine Auswertung nach Beschäftigungsfälle und beschäftigten Personen möglich. Synthesestatistiken Durch die Erwerbstätigenrechnung werden in Deutschland beschäftigte Personen auf Kreisebene am Arbeitsort ausgewiesen. Dabei werden die Erwerbstätigen mit Hilfe einer Vielzahl von Datenquellen berechnet, wobei diesen Berechnungen die ILO-Definition zugrunde gelegt wird. Harmonisierung Um ein möglichst einheitliches Bild der Beschäftigung in der Bodenseeregion zu vermitteln, wird die Beschäftigung am Arbeitsort dargestellt. Hierzu werden die Betriebszählungen der Schweiz und Österreich herangezogen. In Liechtenstein werden die Beschäftigungsfälle nach der Beschäftigungs- und Arbeitsplätzestatistik verwendet. In Deutschland werden die Erwerbstätigen nach der Erwerbstätigenrechnung verwendet. Mit Ausnahme von Deutschland handelt es sich also um Beschäftigungsfälle. Die Daten zur Beschäftigung in dem deutschen EUREGIO-Gebiet sind daher im Vergleich zu den anderen Ländern geringer. 1 Der Unterschied sollte sich in Grenzen halten. Laut Mikrozensus gehen ca. 3% der Erwerbstätigen in West-Deutschland einer zweiten Erwerbstätigkeit nach. Allerdings wird es hier sowohl regional wie auch sektoral große Unterschiede geben. Insbesondere im 1. und 3. Sektor wird der Anteil an Mehrfachbeschäftigungen größer sein. Klassifikation der Wirtschaftsbranchen Die Wirtschaftsbranchen werden in allen Ländern nach der Klassifikation der EU, der Nace Rev. 1, unterteilt. Geringfügige nationale Eigenheiten spiegeln sich in der Bezeichnung wieder. In der Schweiz wird die Klassifikation z. B. als NOGA bezeichnet, in Österreich als ÖNACE. Auf einer aggregierten Ebene spielen diese Eigenheiten jedoch kaum eine Rolle. Veröffentlicht werden die Daten zu den Beschäftigten gegliedert nach den drei Sektoren, wobei der zweite und dritte Sektor nochmals tiefer untergliedert ist. Ein Überblick zur Nace Rev. 1 findet sich im Anhang (Anhang II ). Jonathan Schulz Konstanz, den 08.11.2004 1 Auch in Liechtenstein und der Schweiz dürften die Zahlen im Vergleich zu den Zahlen aus Vorarlberg geringfügig niedriger sein, da dort Beschäftigungsfälle erst ab 6 Stunden in die Statistik einfliesen. 3

Anhang I: Synoptische Darstellung Beschäftigung, Beschäftigte, Erwerbstätige Arbeitsortprinzip (AOP) Wohnortprinzip (WOP) Beschäftigungsfälle / -verhältnisse / Arbeitsplätze Beschäftigte / Erwerbstätige (Personen) Beschäftigte / Erwerbstätige (Personen) D: Erwerbstätigenrechnung; Bei mehreren Erwerbstätigkeiten Zuordnung nach Ort der Haupttätigkeit SV-pflichtig Beschäftigte (Anteil ca. 75-80% der Erwerbstätigen); ausschließlich geringfügig entlohnte Tätigkeiten sind nicht Teil dieser Statistik SV-pflichtig Beschäftigte (Anteil ca. 75-80% der Erwerbstätigen) A: unselbständig Beschäftigte n. SV-Gesetz (ASVG); bei Mehrfach- (SV-pflicht.)-beschäftigung: Beschäftigungsfälle werden gezählt Beschäftigte nach Arbeitsstättenzählung (ab 1h Wochenarb.zeit) + Landwirtschaftliche Betriebszählung CH: Beschäftigte gem. Betriebszählung im nichtlandw. Bereich (6 h) + Landwirtschaftliche Betriebszählung Beschäftigte gem. ¼jährl. Beschäftigungsstatistik (BESTA) FL: Beschäftigungsfälle nach der Beschäftigungs- und Arbeitsplätze-statistik (ab 6h Wochenarb.zeit) ( unselbständig Beschäftigte n. SV-Gesetz (ASVG); Korrekturberechnungen werden auch ausgewiesen) Beschäftigte nach der Beschäftigungs- und Arbeitsplätzestatistik (ab 6h Wochenarb.zeit) Volkszählung (nach Hauptwohnsitz) Mikrozensus Erwerbstätige laut Volkszählung (nach wirtschaftl. Wohnsitz) Schweizer. Arbeitskräfteerhebung (SAKE) Erwerbstätige (der ständ. Wohnbev.) nach der Bevölkerungsstatistik (ab 1h) 4

Anhang II: Nace Rev. 1 (grobe Gliederung) 1. Sektor 2. Sektor Code A B C CA CB D DA DB DC DD DE DF DG DH DI DJ DK DL DM DN E F Bezeichnung Land- und Forstwirtschaft 01 Landwirtschaft, gewerbliche Jagd 02 Forstwirtschaft 05 Fischerei und Fischzucht Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Kohlenbergbau, Tprfgewinnung, Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Bergbau auf Uran- und Thoriumerze 10 Kohlenbergbau, Torfgewinnung, 11 Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Erbringung damit verbundener Dienstleisugen 12 Bergbau auf Uran- und Thorium Erzbergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau 13 Erzbergbau 14 Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau Verarbeitendes Gewerbe Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung 15 Ernährungsgewerbe 16 Tabakverarbeitung Textil- und Bekleidungsgewerbe 17 Textilgewerbe 18 Bekleidungsgewerbe 19 Ledergewerbe 20 Holzgewerbe Papier-, Verlags- und Druckgewerbe 21 Papiergewerbe 22 Verlagsgewerbe, Druckgewerbe, Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern 23 Kokerei, Mineralölverarbeitung, Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen 24 Chemische Industrie 25 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 26 Glasgewerbe, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 27 Metallerzeugung und -bearbeitung 28 Herstellung von Metallerzeugnissen 29 Maschinenbau Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik 30 Herstellung von Büromaschinen Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen 31 Herstellung von Geräten der Elektrizitätserzeugung, - verteilung u. ä. 32 Rundfunk-, Fernseh- und Nachrichtentechnik 33 Medizin-, Meß-, Steuer- und Regelungstechnik, Optik Fahrzeugbau 34 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen 35 Sonstiger Fahrzeugbau Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling 36 Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen 37 Recycling Energie und Wasserversorgung 40 Energieversorgung 41 Wasserversorgung 45 Baugewerbe 5

3. Sektor G H I J K L M N O P Q Handel; Instandhaltung und Reperatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 50 Kraftfahrzeughandel; Instandhaltung und Reperatur von Kraftfahrzeugen; Tankstellen 51 Handelsvermittlung und Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen 52 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und ohne Tankstellen); Reperatur von Gebrauchsgütern 55 Gastgewerbe Verkehr und Nachrichtenübermittlung 60 Landverkehr; Transport in Rohrfernleitungen 61 Schifffahrt 62 Luftfahrt 63 Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Verkehr; Verkehrsvermittlung 64 Nachrichtenübermittlung Kredit- und Versicherungsgewerbe 65 Kreditgewerbe 66 Versicherungsgewerbe 67 Mit dem Kredit- und Versicherungsgewerbe verbundene Tätigkeiten Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen 70 Grundstücks- und Wohnungswesen 71 Vermietung beweglicher Sachen ohne Bedienungspersonal 72 Datenverarbeitung und Datenbanken 73 Forschung und Entwicklung 74 Erbringung von Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen 75 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung 80 Erziehung und Unterricht 85 Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen 90 Abswasser- und Abfallbeseitigung und sonstige Entsorgung 91 Interressenvertretung sowie kirliche und sonstige religiöse Vereinigung (ohne Sozialwesen und Sport) 92 Kultur, Sport und Unterhaltung 93 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 95 96 97 99 Private Haushalte Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 6