Öffentliche Finanzordnung und Steuerrecht



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Transkript:

Fakultät für Rechtswissenschaft Schwerpunktbereich IX Öffentliche Finanzordnung und Steuerrecht

Inhalt I. Vorstellung des Schwerpunktbereichs IX... 2 1. Die Bedeutung des Rechts der Öffentlichen Finanzen und der Steuern... 2 2. Die Berufsperspektiven... 2 3. Der Schwerpunktbereich in Hamburg... 3 4. Unsere Anforderungen... 4 II. Veranstaltungen des Schwerpunktbereichs IX... 5 1. Pflichtfächer... 5 2. Fakultative Ergänzungsangebote... 8 3. Ergänzungsveranstaltungen aus dem Schwerpunktbereich III: Gesellschafts- und Handelsrecht... 8 4. Seminare... 9 5. Arbeitsgemeinschaft im Steuerrecht... 9 6. Probeklausuren... 9 III. Dozenten... 10 IV. Studienberatung... 11 V. Prüfungsstoff gem. 8 Abs. 2 der SPB-Prüfungsordnung... 11 VI. Prüfungsleistungen gem. 9 Abs. 1 der SPB-Prüfungsordnung... 11 VII. Bibliotheken... 12 VIII. Über die IFA-Sektion Nord... 13 IX. Steuerrecht aus anderer Perspektive... 14 X. Postgraduiertenstudiengang M.I.Tax... 15 1

I. Vorstellung des Schwerpunktbereichs IX 1. Die Bedeutung des Rechts der Öffentlichen Finanzen und der Steuern Kenntnisse des Rechts der öffentlichen Finanzordnung und des Steuerrechts sind für die juristischen Berufe außerordentlich praxisrelevant. Das Rechtsgebiet ist ein wesentlicher Teil des staatlich gesetzten Rahmens für privates wirtschaftliches Handeln und zugleich Grundlage der Finanzierung öffentlicher Aufgaben. Es steht damit im Zentrum von Verteilungsund Gerechtigkeitsfragen und ist zugleich ausgesprochen bedeutsam für das Verhalten des Einzelnen. Praktisch jeder wirtschaftliche Vorgang im unternehmerischen wie im privaten Bereich hat auch eine steuer- und abgabenrechtliche Seite. Somit ist dieser Zusammenhang von grundlegender Wichtigkeit für die staatliche Einflussnahme auf das private ökonomische Verhalten. Unter anderem für die Vertragsgestaltung und die Wahl von Rechtsformen hat dies sogar oftmals entscheidende Bedeutung. All dies führt dazu, dass steuerrechtlicher Rat in der Praxis sehr gefragt ist. 2. Die Berufsperspektiven Das Finanz- und Steuerrecht eröffnet Juristinnen und Juristen dementsprechend breite und spannende, auch internationale Tätigkeitsfelder. Der Bedarf insbesondere der Anwaltssozietäten, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, national und international tätiger Unternehmen sowie des öffentlichen Sektors an einschlägig ausgebildetem Nachwuchs nimmt zu. Im Vergleich zur allgemeinen Lage auf dem Arbeitsmarkt für Juristinnen und Juristen bieten sich erheblich verbesserte Berufsaussichten. Das Rechtsgebiet wird in der juristischen Ausbildung trotzdem oft zu Unrecht vernachlässigt. Das liegt teilweise daran, dass es über tradierte 2

fachwissenschaftliche Grenzen zwischen Öffentlichem Recht und Privatrecht hinausgreift. Der Systematik nach handelt es sich um Öffentliches Recht, inhaltlich zu weiten Teilen aber um Wirtschaftsrecht, das enge Beziehungen zum Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie zu Fragen der Sozialordnung hat. Dies folgt daraus, dass die Wirklichkeit sich ebenfalls oft nicht an Fachgrenzen hält und wirkt für eine anwendungsorientierte Ausbildung deshalb als Herausforderung nicht abschreckend, sondern anregend. Der Schwerpunktbereich zahlt sich somit nicht nur durch den hohen Praxiswert und die damit verbundenen beruflichen Aussichten aus vor allem profitieren Studierende davon, dass die juristische Denkweise generell geschult wird. Man kann sagen: Unsere Absolventinnen und Absolventen erwerben Kompetenzen, die nicht selbstverständlich sind und die man draußen wirklich gebrauchen kann. Rechtsfragen von Steuern und öffentlichen Finanzen erscheinen schließlich manchen als strukturlose Masse von eher technischen Regelungen ohne eigenen Gerechtigkeitsgehalt. Dies ist jedoch ein Vorurteil, das im Rahmen der Lehre in unserem Schwerpunktbereich widerlegt werden soll. 3. Der Schwerpunktbereich in Hamburg Der Schwerpunktbereich der Universität Hamburg ist eines der bundesweit vorbildhaften Angebote auf diesem Fachgebiet. Das hier geschnürte Paket von Lehrveranstaltungen gehört zur Spitzengruppe, was die Dichte und Kompaktheit angeht, in der die Fächergruppe dargeboten wird. Der Hamburger Schwerpunktbereich IX zeichnet sich außerdem dadurch aus, dass hier kontinuierlich mehrere hauptamtliche Hochschullehrer mit unterschiedlichem wissenschaftlichem und praktischem, auch interdisziplinärem Hintergrund tätig sind, so dass sich die tatsächliche Breite der Perspektiven auch in der universitären Lehre spiegelt. Das Programm wird von zwei Einrichtungen gemeinsam getragen: Dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht und dem Interdisziplinären Zentrum für Internationales Finanz- und Steuerwesen (IIFS) der Universität Hamburg. Wir erachten es in Bezug auf die juristische Qualifikation als 3

Vorteil, wenn in den Fachunterricht außerdem der Erfahrungshorizont der unterschiedlichen juristischen Berufe einfließt. Dabei achten wir auf eine gute Koordination, um das Programm möglichst aus einem Guss zu gestalten. Die Universität Hamburg schafft sehr gute Grundlagen auch für das aktive Eigenstudium dieses Faches. Die hervorragend und modern ausgerüstete Zentralbibliothek Recht beherbergt eine umfangreiche finanz- und steuerrechtliche Abteilung und eröffnet in vorbildlicher Breite den Zugang zu bedeutsamen elektronischen Bibliotheksressourcen. Sie stellt zudem als weiteren Vorteil die Literatur zu den verschiedenen verknüpften Rechtsgebieten unter einem Dach bereit. Die Bibliothek des IIFS vereint darüber hinaus eine Vielzahl weiterer finanz- und steuerrechtlicher Titel nationaler und vor allem internationaler Ausrichtung, verbindet dies zusätzlich mit wirtschaftswissenschaftlicher Literatur und gehört zu den am besten ausgestatteten Einrichtungen ihrer Art in Deutschland (siehe S. 12). Nicht zuletzt die vom IIFS jährlich ausgerichtete Hamburger Tagung zur Internationalen Besteuerung, auf der sich Interessierte über aktuelle Themen zum internationalen Steuerrecht informieren können, gehört ebenfalls zum förderlichen Rahmen des Schwerpunktbereichs. Nach dem Examen bietet der Master of International Taxation (M.I.Tax) weitere Spezialisierungschancen (siehe S. 15). 4. Unsere Anforderungen Wir erwarten von den Studierenden ganz bewusst keine Vorkenntnisse im Steuer- und Finanzrecht selbstverständlich aber ein Interesse am vertieften rechtswissenschaftlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Denken. 4

II. Veranstaltungen des Schwerpunktbereichs IX 1. Pflichtfächer Allgemeines Steuerrecht Öffentliche Finanzordnung, insbesondere Finanzverfassungsrecht (2 SWS im Wintersemester) In diesem Pflichtfach werden die grundlegenden Prinzipien der staatlichen Finanzhoheit erläutert. Durch eingehende Untersuchung der Finanzverfassung im Grundgesetz werden u.a. die Fragen beantwortet, zu welchem Zweck öffentliche Abgaben erhoben werden, wer sie erheben darf, welche Unterschiede es zwischen den Abgaben gibt und wie die staatlichen Einnahmen und Ausgaben insbesondere auf Bund und Länder verteilt werden. Die Lehrveranstaltung vermittelt einen umfassenden Wissensstand dieser Prüfungsmaterie, der zugleich im Hinblick auf den staatlichen Teil der ersten juristischen Prüfung nützlich ist. Allgemeines Steuerrecht und Steuerverwaltung: Insbesondere Steuerverfahrens- und Steuerschuldrecht sowie Rechtsbehelfsverfahren (2 SWS im Wintersemester) Die Lehrveranstaltung befasst sich im Wesentlichen mit den allgemeinen Prinzipien und Lehren des Steuerrechts, dem steuerlichen Verwaltungsverfahren und ferner dem finanzgerichtlichen Verfahren. 5

Besonderes Steuerrecht Einkommensteuerrecht (je 2 SWS im Wintersemester und im Sommersemester) Die Einkommensteuer ist die systematisch wohl wichtigste Steuerart. Zugleich ist sie praktisch für jedermann bedeutsam. Darüber hinaus sind ihre gesellschaftlichen Wirkungen enorm. Daher widmen sich dem Einkommensteuerrecht zwei Vorlesungen im Schwerpunktbereich. Im Wintersemester (Einkommensteuerrecht I) liegen die Schwerpunkte auf den Grundlagen, der Besteuerung von Einkünften des Einzelnen insbesondere aus nichtselbstständiger und selbstständiger Arbeit sowie auf der steuerlichen Relevanz der persönlichen Verhältnisse der Steuerpflichtigen. Im Sommersemester (Einkommensteuerrecht II) stehen die Gewinnermittlung bei gewerblichen Einkünften und die Besonderheiten bei der Besteuerung von Personenzusammenschlüssen sowie die Besteuerung von Kapitaleinkünften im Mittelpunkt. Der vorherige Besuch der Veranstaltung Einkommensteuerrecht I ist förderlich, jedoch nicht Voraussetzung für die Teilnahme an der Vorlesung Einkommensteuerrecht II. Körperschaftsteuerrecht (2 SWS im Sommersemester) Die Vorlesung gibt zunächst einen systematischen Überblick über die Besteuerung von Körperschaften. Besonders intensiv wird sodann der in der Besteuerungspraxis wichtigste Anwendungsfall, nämlich die Besteuerung von Kapitalgesellschaften, behandelt. Die Besteuerung ist rechtsformabhängig, sodass juristische Personen (Körperschaften, insb. Kapitalgesellschaften) nach dem Körperschaftsteuergesetz (KStG) als selbständige Steuersubjekte behandelt werden. Dabei wird auch das Verhältnis zu ihren Gesellschaftern dargestellt. Da das KStG auf dem EStG aufbaut, sind Vorkenntnisse im Einkommensteuerrecht förderlich, jedoch nicht Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Vorlesung. 6

Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und ausgewählte weitere Steuerarten im Überblick (2 SWS im Wintersemester) Die Lehrveranstaltung zielt darauf, einen Überblick über die besonderen Steuerarten (außer Einkommen- und Körperschaftsteuer, mit denen sich eigene Lehrveranstaltungen befassen) zu vermitteln. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Umsatzsteuer, der Gewerbesteuer, der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer. Internationales Steuerrecht und europarechtliche Bezüge des Steuerrechts (2 SWS im Sommersemester) Die Vorlesung gibt einen systematischen Überblick über das internationale Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland einschließlich seiner Bezüge zum Europarecht. Schwerpunkte bilden die Ertragsbesteuerung grenzüberschreitender Einkünfteerzielung und die Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung. Grundkenntnisse im Steuerrecht sind vorteilhaft, jedoch nicht Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Vorlesung. Wiederholungs- und Vertiefungskurs im Schwerpunktbereich (2 SWS voraussichtlich jeweils im Winter- und Sommersemester) Die Veranstaltung dient der Vorbereitung auf die Schwerpunktbereichsprüfung, indem die wesentlichen prüfungsrelevanten Gebiete anhand von Fällen wiederholt werden. Dabei werden auch zwei fünfstündige Probeexamensklausuren mit Korrektur und Besprechung angeboten. 7

2. Fakultative Ergänzungsangebote Aktuelle Steuergesetzgebung Steuerbilanzrecht Staats-, europa- und völkerrechtliche Grundlagen der Besteuerung internationaler Sachverhalte Recht der Doppelbesteuerungsabkommen Internationale Besteuerung von Betriebsstätten und Personengesellschaften Nationales und internationales Konzernsteuerrecht Exkursionen und Fachgespräche, zum Beispiel beim Finanzgericht BFH-Moot Court 3. Ergänzungsveranstaltungen aus dem Schwerpunktbereich III: Gesellschafts- und Handelsrecht Als Ergänzung zum Vorlesungsangebot sind folgende Veranstaltungen empfehlenswert, insbesondere für Studierende, die besonders an der Unternehmensbesteuerung interessiert sind. Die Veranstaltungen werden angeboten von Dr. Robert Winnefeld, RA/StB/WP (SPB III). Die Belegung dieser Vorlesungen ist jedoch für das Schwerpunktexamen nicht erforderlich. Buchführung und Bilanzierung für Juristen Nationale und internationale Rechnungslegung 8

4. Seminare In jedem Semester werden Seminare angeboten. Häusliche Seminararbeiten und mündliche Referate dienen der wissenschaftlichen und methodischen Vertiefung. Die jeweils aktuellen Seminarankündigungen der Professoren finden Sie auf der Website der Fakultät für Rechtswissenschaft bei Seminare (http://www.jura.uni-hamburg.de/seminare/). 5. Arbeitsgemeinschaft im Steuerrecht In jedem Semester wird eine Arbeitsgemeinschaft im Steuerrecht angeboten. Die Veranstaltung richtet sich vor allem an Studierende, die neu in das Schwerpunktstudium einsteigen, und soll das Lösen von Fällen im Steuerrecht einüben. 6. Probeklausuren Das Veranstaltungsprogramm beinhaltet regelmäßig das Angebot von Probe-Examensklausuren mit Korrektur, meist im Rahmen des WuV- Kurses. 9

III. Dozenten Hochschullehrer: Prof. Dr. Peter Selmer Prof. Dr. Jürgen Lüdicke, RA/StB Prof. Dr. Arndt Schmehl Jun.- Prof. Dr. Lars Hummel Informationen zur Person, zu den Arbeitsschwerpunkten und Erfahrungshintergründen der Professoren finden Sie auf unseren Websites: http://www.oefsr.uni-hamburg.de http://www.iifs.de Lehrbeauftragte: Susanne Leppin, Finanzamt Hamburg-Mitte Dipl.-Finanzwirt Jan Uterhark, RA/StB Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Katharina Goldberg* Jörn Grosch** Olga Milanin** Daniel Mohr, RA/StB** * Bei Prof. Dr. Schmehl ** Bei Prof. Dr. Lüdicke 10

IV. Studienberatung Der Studienbeginn im SPB ist im Sommer- und im Wintersemester möglich. Erfahrungsgemäß empfinden es viele Studierende als vergleichsweise etwas einfacher, im Wintersemester zu beginnen, jedoch ist auch der Einstieg im Sommersemester möglich, insbesondere durch die begleitende Arbeitsgemeinschaft und eine gewisse Vorbereitung anhand der Literatur. Eine interessante Idee und Möglichkeit für Studierende, die den Schwerpunkt im Sommersemester beginnen, besteht auch darin, nur die Vorlesung Einkommensteuerrecht I schon einmal vorweg im Wintersemester zu hören. Für Fragen zum Schwerpunktstudium insgesamt von der Zulassung über den gesamten organisatorischen Ablauf bis zu Fragen zur Prüfungsordnung und zum Prüfungsverfahren ist das Prüfungsamt der Fakultät zuständig. Bei Fragen, die unmittelbar nur das Fachgebiet des Schwerpunktbereichs IX betreffen, wenden Sie sich an die Professuren. V. Prüfungsstoff gem. 8 Abs. 2 der SPB-Prüfungsordnung Öffentliche Finanzordnung, insbesondere Finanzverfassungsrecht; Allgemeines Steuerrecht; Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht; Internationales Steuerrecht und europarechtliche Bezüge des Steuerrechts; Im Überblick: Umsatzsteuerrecht, Gewerbesteuerrecht und sonstige Steuerarten. VI. Prüfungsleistungen gem. 9 Abs. 1 der SPB-Prüfungsordnung (1) Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung besteht aus 1. einer studienbegleitenden häuslichen Arbeit in einem Seminar oder einer Übung, 2. einer fünfstündigen Aufsichtsarbeit und 3. einer mündlichen Prüfung. 11

VII. Bibliotheken Die Zentralbibliothek Recht (ZBR) ist eine, auch im deutschlandweiten Vergleich, technisch, räumlich und inhaltlich vorbildlich ausgestattete Fachbibliothek für Rechtswissenschaft mit hervorragenden Arbeitsmöglichkeiten. Sie verfügt auch über eine umfangreiche Auswahl an Literatur zum Finanz- und Steuerrecht. Die Werke befinden sich im 3. OG, Regal 1-6B. Die ZBR finden Sie im Rechtshaus, Rothenbaumchaussee 33. Sie ist zu folgenden Öffnungszeiten zugänglich: Montag bis Freitag Samstag Sonntag 7.00-23.45 Uhr 8.00-23.45 Uhr 10.00-23.45 Uhr Letzter Einlass jeweils 23 Uhr Die Bibliothek des Interdisziplinären Zentrums für Internationales Finanzund Steuerwesen (IIFS) setzt in Deutschland Maßstäbe. Denn zum einen ist sie sehr gut mit Fachliteratur zu den Themen Steuerrecht, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Finanzwissenschaft im nationalen und internationalen Bereich ausgestattet. Zum anderen finden Sie Grundlagenliteratur zur Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre sowie zur Rechts- und Finanzwissenschaft. Besonders erwähnenswert ist ferner die umfangreiche Zeitschriftensammlung aus dem Inland und aus dem Ausland. Die Bibliothek finden Sie in der Sedanstraße 19 im 4. OG. Sie ist in der Regel wie folgt geöffnet: Montag bis Freitag Samstag 9.00-16.30 Uhr 9.00-13.00 Uhr 12

VIII. Über die IFA-Sektion Nord Die Sektion Nord der IFA bietet in Zusammenarbeit mit dem IIFS der Universität Hamburg regelmäßig Abendveranstaltungen mit Vorträgen zum deutschen und internationalen Steuerrecht sowie die Möglichkeit zur Diskussion aktueller Steuerfragen in Lunch Meetings. Die Abendveranstaltungen finden i.d.r. in der Handelskammer Hamburg, die Lunch Meetings an wechselnden Orten statt. Die Veranstaltungen sind jeweils kostenfrei. Wenn Sie über die Veranstaltungen per E-Mail informiert werden möchten, lassen Sie sich bitte unter der E-Mail-Adresse ifa-nord@iifs.de registrieren. Über aktuelle Veranstaltungen können Sie sich auch unter www.iifs.de informieren. 13

Quelle: Kai Felmy "Scharfe Kurven in der Chefetage", S. 71, nwb-verlag 14

Interdisziplinäres Zentrum für Internationales Finanz- und Steuerwesen (IIFS) International Tax Institute Sedanstraße 19 20146 Hamburg Tel. (040) 42838-5956 www.iifs.de Fakultät für Rechtswissenschaft Professur für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht Rothenbaumchaussee 33 20148 Hamburg Tel. (040) 42838-3026 www.oefsr.uni-hamburg.de