HAUSORDNUNG. Grundschule Regenbogen PRETZSCHENDORFER STR.6 OBERBOBRITZSCH 09627 BOBRITZSCH



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Transkript:

HAUSORDNUNG Grundschule Regenbogen PRETZSCHENDORFER STR.6 OBERBOBRITZSCH 09627 BOBRITZSCH Telefon: 037325/ 23930 Fax: / 23932 Mail: gs.regenbogen.sek@gmx.de 1

Schulleiterin: Stellv. Schulleiterin: Beratungslehrerin: Frau Butz Frau Kühn/Frau Haubold Frau Butz Sicherheitsbeauftragte/ Datenschutz/ Suchtprävention: Verantwortliche für Homepage: Verkehrsobmann: Sportkoordinator: Kulturverantwortliche: Rettungsschwimmer: Stunden- u. Vertretungspläne: Koordinator für Ganztagsangebote: Schulsachbearbeiterin/ Schülerbeförderung: Frau Goldbrunner Frau Lange Frau Walter Frau Forberger Frau Kühn Frau Walter Frau Haubold Frau Walter Frau Lange Kulturverantwortliche/ Presse-Veröffentlichungen: Frau Goldbrunner Hausmeister: Herr Bernhardt Unterrichts- und Pausenzeiten 1. Block: 07:35 09:15 Uhr (dazwischen eine individuelle Frühstückspause, bei Fachwechsel 8.20 8.30 Uhr) 1. Hofpause: 09:15 09:40 Uhr 2. Block: 09:40 11:10 Uhr Essen- und Hofpause: 11:10 11:35 Uhr 5. Stunde: 11:35 12:20 Uhr 6. Stunde: 12:30 13:15 Uhr Schulbuszeiten 1.Bus 11:43 Uhr 2.Bus 12:36 Uhr 3. Bus 13:38 Uhr nachmittags: 14:44 Uhr 15:30 Uhr 2

1. Vor dem Unterrichtsbeginn Ein Lehrer oder eine andere autorisierte erwachsene Person hat die Frühaufsicht. Er öffnet 7.15 Uhr die Haustür und schließt sie 7.30 Uhr. In der Garderobe werden die Jacken an die Haken gehängt und die Schuhe gewechselt. Der Schulweg, egal auf welche Art er zurückgelegt wird, unterliegt der Aufsichtspflicht der Eltern. Eltern, die ihre Kinder morgens mit dem Auto bringen, dürfen den Schulhof im Schritttempo befahren. Die gepflasterte Fläche ist keine Parkfläche. Die Buswendeschleife muss für den Schulbus frei befahrbar sein. 2. Unterricht Der Unterricht beginnt 7.35 Uhr für Lehrer und Schüler. Während des Unterrichts sind die Gangtüren verschlossen. Zum Sport-, Werken-, Kunst- und Schulgartenunterricht werden die Schüler aus ihrem Klassenzimmer abgeholt. Für Ordnung und Sicherheit in den Klassenzimmern sind die Klassenlehrer und für die Fachräume die Fachlehrer verantwortlich. Unregelmäßigkeiten, Verschmutzungen oder Beschädigungen werden dem Sicherheitsbeauftragten der Schule angezeigt. Während des Unterrichts sorgt der Lehrer für eine gute Lüftung im Klassenzimmer. Das Mitbringen von elektronischem Spielzeug ist nicht gestattet. Handys sind auszuschalten und bleiben im Ranzen. Fenster werden nur vom Lehrer geöffnet, das Bedienen der Jalousien und Innenverdunklung wird nur vom Lehrer angewiesen. Der Unterricht erfolgt in der Regel zweimal täglich im Block. Über die Pausen, bzw. Auflockerungen dazwischen entscheidet der jeweilige Lehrer. Kinder, die das Klassenzimmer verlassen müssen, verhalten sich rücksichtsvoll. Bei Verlust oder Beschädigung von geliehenen Schulbüchern ist der entstandene Schaden im Verleihjahr vollständig, in darauf folgenden Jahren anteilig zu ersetzen. Nach Unterrichtsschluss: Das Fahrradfahren auf dem Schulhof ist nicht gestattet! 3

3. Pausen Für Ordnung und Sicherheit in den Pausen ist der Aufsichtslehrer oder ein anderer, aktenkundig eingewiesener und belehrter Erwachsener verantwortlich. Die Pausen sollten der Erholung und Entspannung dienen. Fenster bleiben in den Pausen geschlossen, das Kippen ist möglich. Der Ordnungsdienst sorgt für saubere Tafeln. Der Aufsichtslehrer entscheidet je nach Wetterlage über die Durchführung der Hofpausen. Benutzte Spielgeräte werden wieder weggeräumt. Die Klasse 4 stellt einen Spielgerätedienst und einen Ordnungsdienst. Über Unfälle jeglicher Art werden die Eltern schriftlich informiert. Kinder, die Mittag essen, gehen in der Mittagspause selbstständig in den Speiseraum und nach der Essenseinnahme auf den Hof. Der Ordnungsdienst kontrolliert die Einhaltung dieser Regelung. Fahren Schüler mit dem Bus nach Hause, stellen sie zuvor ihren Ranzen an der dafür vorgesehenen Stelle ab. Hortkinder gehen nach Unterrichtsschluss zuerst in den Hort. Der Busaufsicht ist Folge zu leisten. Nach der letzten Stunde wird das Zimmer auf Ordnung überprüft. 4. Weitere Festlegungen Die Aufsicht im Speiseraum unterliegt den Lehrkräften und dem Hortpersonal. Die Kassierung des Milchgeldes erfolgt immer mittwochs. Die Schüler werden regelmäßig belehrt, die Belehrungen werden im Klassenbuch aktenkundig gemacht. Für liegen gebliebene oder verloren gegangene Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden. Am Ende eines jeden Monats werden nicht zuzuordnende Sachen in Säcke verpackt, einen weiteren Monat aufbewahrt und dann der Altkleidersammlung zugeführt. Verspätet sich ein Schüler, muss er die Klingel am Briefkasten benutzen. Bei Krankheit oder anderen Abwesenheitsgründen von Schülern ist die Schule bis 8:20 Uhr zu informieren. Bis zur Krankheitsdauer von 3 Tagen genügt uns eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern. Darüber hinaus gehende Krankheitszeiten bedürfen der ärztlichen Bescheinigung. Wenn das Kind nach einer ansteckenden Krankheit wieder den Unterricht besucht, ist eine ärztliche Bescheinigung darüber, dass es frei von ansteckenden Krankheiten ist, zwingend erforderlich. 4

In der Schulordnung sind Freistellungen während der Schulzeit aufgrund von Urlaubsplätzen nicht vorgesehen. Liegen triftige Gründe vor, ist vorher ein begründeter Antrag auf Freistellung einzureichen. Die Genehmigung erfolgt durch den Schulleiter. Der Antrag kann auf der Homepage unter: http://cms.sn.schule.de/gsregenbogen heruntergeladen werden. Der Fahrstuhl wird nur vom Essenservice, bei Notfällen und zum Transport von Gütern genutzt. Grundsätzlich dürfen Kinder den Fahrstuhl nur in Ausnahmefällen in Begleitung eines Erwachsenen benutzen. Bei nicht vorhersehbaren, außergewöhnlichen Ereignissen (z.b. Unwetter, Streik der Busfahrer ) nehmen die Eltern ihre Verantwortung für den Schulweg ihres Kindes wahr und entscheiden, ob und gegebenenfalls wie es morgens zur Schule kommt. Die Entschuldigungspflicht bleibt bestehen. In Notsituationen, die den vorzeitigen Unterrichtsschluss erfordern, werden Kinder nur nach Rücksprache mit den Eltern oder anderen auf den Erste-Hilfe-Zetteln angegebenen Personen nach Hause geschickt. Erfolgen in den Medien vorher entsprechende Warnungen, empfehlen wir den Eltern, uns vorsorglich schriftlich mitzuteilen (HA- Heft oder Zettel), ob das Kind, wann, mit wem oder zu wem gehen kann. 5. Bedrohungs- und Amoklagen Es wird laut Notfallplan vorgegangen. 6. Sportunterricht Die Teilnahme am Sportunterricht und am Schwimmunterricht in der 2. Klasse ist für alle Pflicht. Ganz- und Teilbefreiungen vom Arzt sind dem Sportlehrer vorzulegen. Befreiungen ab 4 Wochen sind durch den Amtsarzt zu bestätigen. Die Schüler wohnen dem Sport oder einem anderen Unterricht bei. Ausnahmen: Sollte der Schwimmunterricht über den Mittag stattfinden, haben Kinder, die nicht mit zum Schwimmen fahren, nach der 4. Stunde Unterrichtsschluss. Auch bei körperlichen Beschwerden sind die Sportsachen mitzubringen, der Sportlehrer entscheidet über den Einsatz der Schüler ( Eltern sollten den Lehrer über Unpässlichkeiten informieren ). Der Sportlehrer holt die Klasse ab und beaufsichtigt den Rückweg. 5

Der Unterricht wird durch den Sportlehrer begonnen und beendet. Sportgerechte Kleidung und Turnschuhe sind erforderlich. Das Betreten der Turnhalle geschieht nach den vorher besprochenen Regeln. Folgende Sicherheitsbestimmungen sind einzuhalten : - Ketten, Uhren, Ohrschmuck, Ringe sind komplett abzulegen ( bei Verlust wird keine Haftung übernommen ). - Faires und überlegtes Handeln wird im Unterricht verlangt. - Während des Unterrichts wird nicht gegessen oder gekaut. (Unfallgefahr! ) - Geräte dürfen nur unter Aufsicht des Lehrers benutzt werden. Der Sportlehrer belehrt die Schüler ständig über Unfallgefahren. Jeder Unfall und jede Verletzung muss im Unfallbuch vermerkt werden, gegebenenfalls muss eine Unfallmeldung im Sekretariat der Schule angefertigt werden. Brillenträgern wird empfohlen, eine Sportbrille zu tragen. Alle Regelungen gelten auch für den Hort, sofern für die Hortbetreuung die Räumlichkeiten der Grundschule genutzt werden. Inkrafttreten Die Hausordnung tritt nach der Beschlussfassung durch die Schulkonferenz in Kraft. Änderungen können nur nach Antrag der Schulkonferenz beschlossen werden. Beschluss durch die Schulkonferenz am 16.10.2014 B.Butz Schulleiterin 6

Bestätigung Name des Schülers: Wir haben die Seiten mit Änderungen der Hausordnung der Grundschule Regenbogen im Schuljahr 2014/15 erhalten und zur Kenntnis genommen. Die veränderte Version hat für uns Gültigkeit bis zur nächsten Änderung, die uns durch die Schule mitgeteilt wird. Ort/ Datum Unterschrift d. Erziehungsberechtigten Bestätigung Name des Schülers: Wir haben die Seiten mit Änderungen der Hausordnung der Grundschule Regenbogen im Schuljahr 2014/15 erhalten und zur Kenntnis genommen. Die veränderte Version hat für uns Gültigkeit bis zur nächsten Änderung, die uns durch die Schule mitgeteilt wird. Ort/ Datum Unterschrift d. Erziehungsberechtigten Bestätigung Name des Schülers: Wir haben die Seiten mit Änderungen der Hausordnung der Grundschule Regenbogen im Schuljahr 2014/15 erhalten und zur Kenntnis genommen. Die veränderte Version hat für uns Gültigkeit bis zur nächsten Änderung, die uns durch die Schule mitgeteilt wird. Ort/ Datum Unterschrift d. Erziehungsberechtigten 7