- Die Legalisierung des Besitzes von Hanfprodukten und -wirkstoffen für Volljährige



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Antrag des Juso-Kreisverbands Tübingen an die Landesdelegiertenkonferenz am 8. und 9. Mai Wir fordern die Entkriminalisierung von Hanf! Im Einzelnen bedeutet das: - Die Legalisierung des Besitzes von Hanfprodukten und -wirkstoffen für Volljährige - Eine angemessene Besteuerung von Hanf und Hanfprodukten sowie eine finanziell und personell ausreichend gut ausgestattete Drogenaufklärungsarbeit - Die kontrollierte Abgabe von Hanf und Hanfprodukten mit regelmäßigen Qualitätskontrollen an lizenzierten Verkaufsstellen nach niederländischem Vorbild an Volljährige - Die Legalisierung eines beschränkten privaten Anbaus (zwei Pflanzen pro volljähriger Person) und eines linzenzierten kommerziellen Anbaus von Hanfpflanzen - Die Legalisierung von Hanf als Medikament Begründung: Kontrolle statt Ächtung Die kontrollierte Abgabe an lizenzierten Verkaufsstellen nach niederländischem Vorbild würde dazu führen, dass MarihuanakonsumentInnen nicht mehr illegal Hanf bei DealerInnen erwerben müssten und dabei zum einen nicht wissen, welche Inhaltsstoffe enthalten sind (keinerlei Qualitätskontrolle) und wie stark die Wirkstoffkonzentration von THC ist und zum anderen nicht in Versuchung geraten, das weitere Angebot von illegalen Substanzen auszuprobieren. Auch der Mythos von Hanf als Einstiegsdroge ist unhaltbar. Das Cannabis ein Einstieg in andere Drogenszene bedeuten kann, liegt nicht an der Substanz, sondern folgt der Logik des Verbotes. Die sprachliche Kategorisierung von Cannabis als illegale Droge bringt seinen KonsumentInnen auf dem Drogenschwarzmarkt in die Nähe von harten Drogen. Drogen sind nicht ihrer tatsächlichen Gefährlichkeit nach in legal und illegal eingeteilt. Politische und wirtschaftliche Gründe waren und sind ausschlaggebend. Entkriminalisierung Die strafrechtliche Verfolgung mehrerer Millionen CannabiskonsumentInnen in Deutschland ist völlig unverhältnißmäßig und hat keinerlei positive Signalwirkung oder sonstige positive Auswirkungen. Sie führt vielmehr zu einer unnötigen Belastung der Polizei, des Zolls und des Bundesgrenzschutzes, einem Glaubwürdigkeitsverlust des Staates u.a. bei Warnungen vor harten Drogen und bringt (durch Vermischung der Märkte für harte und weiche Drogen, mangelnde Qualitätskontrolle, keine Altersüberprüfung bei der Abgabe auf dem Schwarzmarkt, unnötige Kriminalisierung der KonsumentInnen und damit evtl. verbundener Arbeitsplatzverlust etc.) alle deutschen CannabiskonsumentInnen unnötig in Gefahr. Angesichts der Tatsache, dass in den Niederlanden, wo Cannabis de facto frei erhältlich ist, die Zahl der KonsumentInnen im oder (in Teilbereichen) sogar unter dem europäischen

Durchschnitt liegt, ohne dass hundertausende harmlose BürgerInnen staatlich verfolgt werden, zeigt, wie sinnlos, ja für die KonsumentInnen geradezu menschenverachtend die in Deutschland vorherrschende Prohibitionspolitik ist. Cannabis macht nicht physisch und nur ein sehr geringer Anteil der KonsumentInnen, die nur Cannabis und keine anderen, harten Drogen konsumieren, psychisch abhängig. Den Problemfällen (die es sicherlich auch gibt) könnte ohne den Prohibitionsdruck und mit den Mitteln einer Cannabisbesteuerung wesentlich effizienter geholfen werden. KonsumenteInnen von Cannabis haben in der Regel kein Schuldbewußtsein und empfinden sich nicht als strafwürdige, Dritte schädigende Täter. Die Strafbedrohung und -verfolgung wird daher oft als ungerechte Reglementierung abgelehnt und ignoriert. Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß die Attraktivität des Verbotenen zusätzlich eine verführerische Aufforderung zum Weitermachen mit sich bringt und vor allem bei Jugendlichen dazu führen kann, dass sie sich ganz von der Rechtsstaatlichkeit abwenden. Das Hanfsamenverbot und die Bestrafung des Eigenanbaus von KonsumentInnen fördern außerdem die Nachfrage auf dem unkontrollierten Schwarzmarkt, wo auch harte Drogen angeboten werden.durch die Verfolgung von Millionen ansonsten rechtschaffender BürgerInnen kann sich der Staat weniger um die Verfolgung wirklicher VerbrecherInnen kümmern. Gleichzeitig scheuen sich Millionen Menschen, mit der Polizei zusammenzuarbeiten weil sie befürchten müssen, selbst durch sie kriminalisiert zu werden. Das erschwert der Polizei die Durchsetzung von Gesetzen. Die Aufklärungsrate anderer Verbrechen fällt und ihre Zahl nimmt in der Folge zu. Entlastung von Polizei und Justiz Zur Erzwingung des Cannabisverbots werden negative Konsequenzen angedroht und auch Tausenden zugefügt. Der Staat schafft, zusätzlich zu eventuellen negativen Wirkungen des Cannabiskonsums selbst, Probleme im Leben von Menschen: Im Jahre 2001 wurden in Deutschland 131.842 Anzeigen wegen Cannabis gestellt. Wir haben nur eine begrenzte Anzahl von PolizistInnen, StaatsanwältInnen und RichterInnen, welche aktuell bereits stark überlastet sind. Jede dieser 131.842 Anzeigen hielt mindestens eine/n PolizistIn und eine/n StaatsanwältIn davon ab, zur Aufklärung anderer Straftaten beizutragen. Jede/r wegen Cannabisbesitz, Anbau oder Handel Inhaftierte kostet 75 pro Tag allein an Inhaftierungskosten, ohne die Kosten des Ermittlungserfahrens und des Strafprozesses. Das sind weit über 25.000 pro Person und Jahr die bei Schulen, Krankenhäusern, Jugendzentren und anderen sozialen Aufgaben wieder eingespart werden müssen. Außerdem verlieren Erwerbstätige wegen einer Verhaftung eventuell ihren Arbeitsplatz. Was verboten ist, kann nicht besteuert werden Alkohol und Tabak liefern jährliche Einnahmen in Milliardenhöhe, zum Ausgleich für Folgekosten, die der Gesellschaft durch konsumbedingte Schädigungen entstehen. Würde Cannabis legalisiert, könnte es Einnahmen in vergleichbarer Höhe liefern. CannabiskonsumentInnen zahlen derzeit beim Kauf nicht einmal Mehrwertsteuer. SchwarzhändlerInnen zahlen keinen Cent Einkommenssteuer. Cannabis ist als Pflanze so billig anzubauen wie Tee oder Küchenkräuter; verkauft wird es aber für etwa 5000 pro kg. Der Mehrwert landet gänzlich in den Taschen von SchwarzhändlerInnen und Kriminellen. Wäre Cannabis legal, könnte statt diesen der Finanzminister seine Hand aufhalten. Schätzungen über die dabei in Deutschland möglichen Einnahmen reichen von 500 Millionen bis über 3,5 Milliarden pro Jahr. Eine Studie der "Commons Library" des britischen Unterhauses vom 3. August 2000 schätzt die durch das Verbot entgangenen Cannabissteuern auf etwa 790 Millionen Pfund (ca. 1,3

Milliarden ) pro Jahr. Zusammen mit den Kosten für die versuchte Durchsetzung des Verbotes verdoppelt sich der Betrag laut dieser Studie fast auf 2,3 Milliarden Finanzausfall pro Jahr für den Staat. Deutschland hat um ein Drittel mehr Einwohner als Großbritannien. Derzeit stehen Bund, Länder und Gemeinden insgesamt nur 30-40 Millionen pro Jahr an Mitteln zur Suchtvorbeugung bei Alkohol, Nikotin, Cannabis, Medi kamenten und andere Drogen zur Verfügung. Bei einer sehr vorsichtigen Schätzung mit Cannabisverkäufen von minimal 500 Millionen pro Jahr brächte allein die Erhebung von Mehrwertsteuer auf Cannabis dem Staat knapp 100 Millionen pro Jahr, genug um die Mittel für Suchtvorbeugung ohne zusätzliche Belastung von NichtkonsumentInnen zu verdvielfachen! Jugendschutz Beim unkontrollierbaren Schwarzmarkt existiert zurzeit überhaupt kein Jugendschutz. Die meisten KonsumentInnen kaufen von anderen im Freundeskreis, niemand lässt sich dabei einen Personalausweis zur Alterskontrolle zeigen. Nur legale HändlerInnen, z.b. ein/e ApothekerIn, die/der seine Zulassung verlieren kann, wenn sie/er gegen Abgabebestimmungen verstößt, hat ein finanzielles Interesse, keine Rauschmittel an Minderjährige abzugeben. Könnten KonsumentInnen ab 18 Cannabis aus legalen Quellen einkaufen, würden die meisten SchwarzhändlerInnen wegen mangelnder Nachfrage aus dem Markt aussteigen, was Jugendlichen den Zugang zu Cannabis erschweren würde. Das völlig unsinnige Verbot von Cannabis untergräbt alle Bemühungen von LehrerInnen, Eltern und DrogenberaterInnen Kinder und Jugendliche vernünftig und glaubwürdig über Drogen aufzuklären. Die Drogenaffinitätsstudie Jugendlicher in der BRD 2001 der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zeigt auf, dass 26 Prozent der 12- bis 25-jährigen schon einmal Cannabis probiert oder mehr oder weniger häufig genommen haben und zudem etwa 45 Prozent vielleicht einmal Cannabis probieren würden. Eine Studie in der Euregio um Aachen, Limburg (Niederlande) und dem deutschsprachigen Teil Ostbelgiens hat Indizien dafür geliefert, dass das Verbot auch den Konsum durch Minderjährige nicht minimiert. Die Untersuchung "Jugendliche 2001" der Gesundheitsdienste der Euregio hat festgestellt, dass der Cannabisgebrauch unter SchülerInnen im Alter von 14 bis 16 Jahren auf der deutschen Seite der Grenze weiter verbreitet ist als in den Niederlanden, wo Cannabis seit Jahrzehnten in Coffeeshops an Erwachsene verkauft wird. Etwa 13 Prozent der deutschen SchülerInnen, aber nur 10 Prozent der niederländischen Altersgenossen, hatten im letzten Monat Cannabis konsumiert. Mit sogenannten "harten" Drogen (u.a. Ecstasy und Amphetamin) hatten gar fast doppelt soviele Deutsche als Niederländer zu tun. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt ein Vergleich der Cannabisprävalenz unter Jugendlichen bundesweit mit entsprechenden Daten aus den Niederlanden. Laut der Drogenaffinitätsstudie Jugendlicher in der BRD 2001 hatten in diesem Jahr etwa 6,5% der 12- bis 15-jährigen Jugendlichen in Deutschland Erfahrungen mit illegalen Drogen. Im Altersbereich von 16 bis 19 waren es etwa 33,5%. In den Niederlanden hatten im selben Jahr 5,9% der Jugendlichen zwischen 12 und 15 in Erfahrungen mit Cannabis (0,6% weniger als in der BRD). Im Altersbereich von 16 bis 19 waren es 28,4% (5,1% weniger). Ein Totalverbot ist kein geeignetes Mittel zum Jugendschutz. Die Anzahl der Minderjährigen, die wegen Cannabisbesitz von der Polizei bei der Staatsanwaltschaft angezeigt wurden, hat in den letzten Jahren dramatisch zugenommen. Waren es 1992 noch 766 Jugendliche zwischen 14 und 16 sowie 2621 Jugendliche zwischen 16 und 18, so traf dieses Schicksal laut Bundeskriminalamt im Jahre 1999 bereits 6 458 Jugendliche zwischen 14 und 16 sowie 13 743 Jugendliche zwischen 16 und 18. Zunahme in nur 7 Jahren: +743 Prozent bzw. +424 Prozent!

Daran wird sehr deutlich, dass ein Verbot nicht geeignet ist, die Entstehung von Problemen zu verhindern, weil es weder durchsetzbar ist, noch eine konsumminimierende Wirkung hat. Aufklärung über die Folgen des Konsums Es gibt keine eindeutigen Beweise für den Abbau zerebraler Funktionen und Intelligenzleistungen, selbst durch chronischen Cannabisgebrauch. Bei GelegenheitskonsumentInnen erst recht nicht. Der Hauptwirkstoff von Cannabis (THC) dockt an körpereigene Anandamidrezeptoren an und entfaltet so seine Wirkung. Es ist also kein Rausch durch Betäubung oder Abtötung von "Gehirnzellen". Während bei Alkohol schon ca. die 5- bis 8-fache Rauschdosis tödlich wirkt, müsste bei Cannabis für eine letale Dosis die 1.800fache Menge konsumiert werden, die zum Zustandekommen eines Rausches benötigt wird. In der Praxis ist dies unmöglich. Noch nie ist weltweit eine Person an einer Cannabisüberdosierung verstorben. Im Gegensatz zu fast allen psychoaktiven Stoffen wie (z.b. Koffein, Nikotin, Kokain, Alkohol etc.) ist THC (in Haschisch und Marihuana) nicht toxisch. Es gibt keine letale Dosis, die bei Koffein beispielsweise bei wenigen Gramm liegt. Hanf ist weder akut, noch bei Dauergebrauch giftig; es wirkt nicht abiotisch. Selbst nach jahrelangem, exzessiven Konsum von Cannabis muss die Dosis nicht gesteigert werden um ähnliche Wirkungen zu erzielen wie bei den ersten Joints. Im Gegenteil nicht selten brauchen die Cannabis-KonsumentInnen im Laufe der Zeit immer weniger Wirkstoff, um die gewünschte Wirkung zu erzielen. Bei Alkohol und anderen harten Dogen verhält es sich umgekehrt. Negative Auswirkungen des Verbots In Ländern, die Cannabis besonders streng verfolgen, z.b. Schweden, Griechenland und Japan, gibt es deutlich mehr Probleme mit Lösungsmittelschnüffeln (was zu Gehirnschäden führt) oder mit Methamphetamin. Wenn von staatlicher Seite kein Unterschied zwischen verschiedenen Drogen gemacht wird, dann greifen Jugendliche statt zu Cannabis verstärkt zu schwerer kontrollierbaren Drogen, wie z.b. Lackverdünner, Campinggas, Benzindämpfe, Fliegenpilz, Nachtschatten gewächse (Engelstrompete, Datura) oder zu synthetischen Drogen. Je strenger auch Cannabis bestraft wird, desto interessanter wird es für die SchwarzhändlerInnen, statt dessen synthetische Drogen wie Heroin und Amphetamin zu verkaufen, die pro Gramm mehr Gewinn bringen und leichter zu schmuggeln sind. Das Verbot behindert außerdem soziale Kontrolle und Prävention Hanf in der Medizin und als Nahrungsmittel Der Hanfwirktstoff THC wird in der Medizin gegen Schlafstörungen, Appetitelosigkeit und Depressionen eingesetzt. Außerdem wird diese pflanzliche und gut verträgliche Medikation auch zur Linderung der Nebenwirkungen von Chemotherapie und als Schmerzmittel bei KrebspatientInnen bzw. zur Anregung des Appetites bei AIDS-Kranken angewandt. Auch als Nahrungsmittel ist Hanf vollwertig und gesund, es enthält alle essentiellen Fettsäuren und wichtige Aminosäuren. Hanf als Nutzpflanze Cannabisfasern sind mit die stabilsten der ganzen Pflanzenwelt. Es gibt kaum hochwertigeres Papier oder hochwertigeren Textilien als aus Hanf hergestellte. Es lassen sich über 50.000

Produkte aus Cannabis herstellen. Die Pflanze laugt den Boden nicht aus, braucht wenig Dünger und keine Schädlingsbekämpfungsmittel.