Maßnahmenplan für das FFH- Gebiet Laubacher Wald. Planungsraum 3 Seenbach - Vogelsberg. Entwurf vom

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Transkript:

Maßnahmenplan für das FFH- Gebiet 5420-304 Laubacher Wald Planungsraum 3 Seenbach - Vogelsberg Entwurf vom 22.07.16 Betreuungsforstamt bzw. Forstamt Wettenberg Gebietsbetreuung: Abteilung für den ländlichen Raum, Wetzlar / Amt für den ländlichen Raum und Daseinsvorsorge, Lauterbach Kreis: Gießen, Vogelsbergkreis, Wetteraukreis Stadt/ Gemeinde: Nidda, Hungen, Laubach, Grünberg, Mücke, Ulrichstein, Schotten Gemarkungen: verschiedene Größe: 9.486 ha NATURA 2000-Nummer: 5420-304 Maßnahmenplaner: Holger Brusius / Forstamt Wettenberg, / ALR Wetzlar, / ALR Vogelsberg NSG: Talauen von Sausel und Rauchel *Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen FFH-Richtlinie (ABl. EG Nr. L 206/7 vom 22.07.1992, zuletzt geändert durch Richtlinie 97/62EG des Rates vom 27.10.1997, ABl. EG Nr. L 305/42) Stand: TT.MM.2016

5.3 Maßnahmen im Planungsraum 3 (Seenbach VB) 5.3.1 Maßnahmen zur Beibehaltung und Unterstützung der ordnungsgemäßen Land-, Forst- oder Fischereiwirtschaft außerhalb von LRT und Arthabitatflächen (Natureg Maßnahmentyp 1) Dieser Maßnahmentyp beinhaltet alle Flächen im FFH-Gebiet, die kein LRT- oder Anhang II Arthabitat sind. Eine Beplanung erfolgt daher nicht. Diese Grün- und Ackerlandflächen können im Rahmen der ordnungsgemäßen (Cross- Compliance) Landwirtschaft genutzt werden. 5.3.2 Maßnahmen, die zur Gewährleistung eines aktuell günstigen Erhaltungszustandes erforderlich sind (Natureg Maßnahmentyp 2) 5.3.2.1 LRT 91E0* Erlen- Eschen-Wald In gesunden, gut strukturierten Bereichen des LRTs sollte eine Nutzung soweit möglich unterbleiben. Sollte dies nicht zielführend sein, ist für die Schaffung ungleichaltriger Baumbestände am Gewässerrand sowie in Quell- und Feuchtbereichen eine einzelstammweise Nutzung anzustreben. Dabei werden die Erlen-Eschenwälder abschnittsweise und zeitlich versetzt durchforstet. Dies soll die Schaffung unterschiedlich ausgeprägter Lebensraumbereiche am Gewässerrand begünstigen. Des Weiteren damit verbunden ist die Gestaltung der naturnahen, geschlossenen, abschnittsweise mehrreihigen und aber auch unterbrochenen Säume aus Erlen, Weiden und Eschen entlang der Fließgewässer. Ziel hierbei ist die freie Entfaltung von Flora und Fauna und die Erhöhung des stehenden und liegenden Totholzanteiles in gesunden Beständen. Sollte Phytophtera (Wurzelhalsfäule) an Erlen oder Eschentriebsterben vorkommen, ist das gefällte Material fachgerecht zu entsorgen. (12.01.03.) 5.3.2.2 LRT 3260 Fließgewässer Für diese LRTs sind zur Erhaltung und Entwicklung die unter Punkt 5.3.3 beschriebenen Maßnahmen anzuwenden. (04.04.07.) 5.3.2.3 LRT 6510 Flachlandmähwiese Über die extensive Nutzung durch eine ein- bzw. im Regelfall zweischürige Mahd ohne Düngung soll die Fortführung der bisherigen Nutzung langfristig sichergestellt werden. Auch die extensive Nachbeweidung als 2. Nutzung ist für einige Flächen möglich. Es geht vorrangig darum, die artenreichen Biotope zu erhalten und wenn möglich auch zu erweitern. (01.02.01.06.) Laubacher Wald Nr. 5420-345 Seite 2 von 15 Stand: TT.MM.2016

5.3.3 Maßnahmen zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von LRT und Arten bzw. deren Habitaten, wenn der Erhaltungszustand aktuell ungünstig ist (Natureg Maßnahmentyp 3) 5.3.2.1 LRT 91E0* (12.03.), 6510 (01.02.01.) Für diese LRTen sind zur Entwicklung vom Erhaltungszustand C zu B die unter Punkt 5.3.2 beschriebenen Maßnahmen anzuwenden. 5.3.2.2 LRT 3260 Fließgewässer Eine schonende und angepasste Bewirtschaftung des Gewässers und der an das Gewässer angrenzenden Flächen- eine Minimierung des Sedimenteintrages soll negative Einträge in das Gewässer verhindern. Hauptsächlich geht es darum, die Auswaschung von Nährstoffen und Sedimenten in die Bäche zu vermeiden. Ziel ist es, den Nähr- und Schadstoffeintrag in die Fließgewässer zu minimieren und so zum Erhalt der biologischen Gewässergüte I bis II beizutragen. Weiterhin sind die Maßnahmen aus modifizierten Gewässerschauen und den Vorgaben der WRRL (siehe Karten Nr. 1 und 2 WRRL Planungsraum 3) umzusetzen - z.b. Verbesserung der Struktur, Beseitigung von Wanderhindernissen und Bereitstellung von Fläche. (04.04.01.) 5.3.4 Maßnahmenvorschläge zur Entwicklung von LRT und Arten bzw. deren Habitaten von einem aktuell guten zu einem hervorragenden Erhaltungszustand (Natureg-Maßnahmentyp 4) Diese Maßnahme stellt keine Verpflichtung des Landes Hessen dar, ihre Durchführung findet auf freiwilliger Basis statt. Mögliche Flächen werden daher nicht beplant. 5.3.5 Maßnahmenvorschläge zur Entwicklung von nicht LRT-Flächen zu zusätzlichen LRT-Flächen oder zur Entwicklung von zusätzlichen Habitaten, sofern das Potential des Gebietes dies zulässt oder erwarten läßt (Natureg-Maßnahmentyp 5) Im FFH-Gebiet sind entwicklungsfähige Flächen vorhanden, die zwar derzeit noch keinen LRT darstellen, für die jedoch bei Durchführung geeigneter Maßnahmen in unterschiedlichen Zeiträumen eine Entwicklung zu LRT 91E0*, 3260, und 6510 möglich ist. Im Besonderen könnten bereits vorhandene LRTen durch geeignete Maßnahmen wie in 5.3.2 beschrieben weiter in der Fläche ausgedehnt werden. (01.02.) 5.3.6 Weitere Maßnahmen (außerhalb LRT, Natureg-Maßnahmentyp 6) NSG Talaue von Sausel und Rauchel Ausweisungsgrund: Zweck der Unterschutzstellung ist es, dieses quellenreiche Feuchtgebietssystem mit seinen naturnahen bachbegleitenden Wäldern und dem hervorragend ausgebildeten Walzenseggen-Erlenbruch-Wald mit seinen seltenen Tier- und Pflanzenarten zu erhalten und langfristig zu sichern. Behandlung: Die Grünlandbereiche dürfen ab dem 15.06. gemäht werden, eine Beweidung als zweite Nutzung ist mögliche. Der Umbruch von Wiesen oder Brachflächen ist verboten. (01.02.) In den Waldbereichen darf die einzelstammweise Entnahme von Laubbäumen zur Regelung der Mischungs- und Lichtverhältnisse stattfinden. Die Pflege der bachbegleitenden Erlen-Eschen-Wälder zur Schaffung von Strukturen ist ebenfalls zulässig. Weiterhin können Laubacher Wald Nr. 5420-345 Seite 3 von 15 Stand: TT.MM.2016

überhängende Randbäume zur Reduzierung des Schattenwurfs zu Gunsten des Grünlandes sowie standortfremde Baumarten entnommen werden. (02.02.) Die Waldflächen im Eigentum des Landes Hessen sind Prozessschutzflächen. In diesen Kernflächen nach Naturschutzleitlinie findet keine Nutzung statt. (15.) Zur Sicherung der Wasserhaltung im Gebiet sollte der Grundwasserstand an den vorhandenen Messstellen und die Anlagen zur Wasserstandsregulierung (z.b. Sohlenschwellen) an den Fließgewässern Ilsbach und Krummbach jährlich durch ein Fachbüro weiterhin kontrolliert werden. Die sich daraus ergebenden Maßnahmen sind zeitnah umzusetzen. Laubacher Wald Nr. 5420-345 Seite 4 von 15 Stand: TT.MM.2016

Karte Nr.1: Maßnahmen WRRL Planungsraum 3 (Seenbach VB) Laubacher Wald Nr. 5420-345 Seite 5 von 15 Stand: TT.MM.2016

Karte Nr. 2: Maßnahmen WRRL Planungsraum 3 (Seenbach VB) Laubacher Wald Nr. 5420-345 Seite 6 von 15 Stand: TT.MM.2016

6.3. Planungsjournal zum Planungsraum 3 (Seenbach VB) Laubacher Wald Nr. 5420-345 Seite 7 von 15 Stand: TT.MM.2016

Laubacher Wald Nr. 5420-345 Seite 8 von 15 Stand: TT.MM.2016

7.1.1 Übersichtskarte vom Planungsraum 3 (Seenbach VB) Laubacher Wald Nr. 5420-345 Seite 9 von 15 Stand: TT.MM.2016

7.1.2 Übersichtskarte Planungsraum 3 Maßnahmen NSG Talauen von Sausel und Rauchel Laubacher Wald Nr. 5420-345 Seite 10 von 15 Stand: TT.MM.2016

7.1.3. Planungsraum 3 - Legende Laubacher Wald Nr. 5420-345 Seite 11 von 15 Stand: TT.MM.2016

7.2.1 NSG-VO Talauen von Sausel und Rauchel Planungsraum 3 Laubacher Wald Nr. 5420-345 Seite 12 von 15 Stand: TT.MM.2016

Laubacher Wald Nr. 5420-345 Seite 13 von 15 Stand: TT.MM.2016

Laubacher Wald Nr. 5420-345 Seite 14 von 15 Stand: TT.MM.2016

Laubacher Wald Nr. 5420-345 Seite 15 von 15 Stand: TT.MM.2016