Anmeldung und Vertrag Personalien Kind Nationalität: Klasse: Lehrperson: Schulhaus: Kindergarten: Geschwister Personalien Eltern Mutter Vater Strasse: Ort: Nationalität: Zivilstand: Telefon Privat: Telefon Mobil: Arbeitsort: Telefon Geschäft: Eintritt per Datum, Unterschrift Seite 1
Hausarzt Telefon: Unser Kind hat gesundheitliche Probleme, welche das Hort-Team wissen muss: Nein Ja, nämlich: Unser Kind braucht ein Medikament, welches es bei sich trägt. Unser Kind braucht ein Medikament, welches im Tageshort hinterlegt ist. Bezeichnung, Dosierung, besondere Anweisung für die Aufbewahrung usw.: Übrige, wichtige Informationen von Seiten der Eltern/Besorger (Allergien, spezieller, religionsbedingter Speisezettel usw.): Gewünschte Betreuungszeit (zutreffendes bitte ankreuzen): Tag 11.00 18.00 Uhr Bemerkungen: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Seite 2
Einführungswoche In der ersten Woche, der sogenannten Einführungswoche, besucht das Kind den Hort von Montag bis Freitag. Probezeit Die Probezeit dauert 2 Monate. Wenn es die Situation erfordert, erfolgt ein Elterngespräch nach spätestens 2 Wochen, danach folgt eine Verlängerung der Probezeit von 1 Woche. Eine Kündigung kann innert Wochenfrist erfolgen. Elterngespräche Nach vier Wochen, vor der definitiven Aufnahme, findet ein Standortgespräch statt. Danach erfolgt in der Regel alle 3 Monate ein Standortgespräch. Das Hortteam arbeitet grundsätzlich mit allen Institutionen der Gemeinde (Schule, SpD, JFB, KJPD etc.) zusammen. Betreuungs-/Öffnungszeiten Montag bis Freitag jeweils von 11.00 bis 18.00 Uhr. In den Ferien und an offiziellen Schulausfalltagen ist der Tageshort von 08.00 18.00 Uhr geöffnet. Kinder besuchen den Tageshort in der Regel an mindestens 3 Tagen. Nach Möglichkeit sollte ein schulfreier Nachmittag darin enthalten sein. Betriebsferien Auffahrtswochenende Sommerferien, 1. bis 4. Woche Herbstferien, 1. Woche Herbstlager Weihnachtsferien Sportferien, 1. Woche Winterlager Lager Das Winterlager findet in der 1. Woche der Sportferien und das Herbstlager in der 1. Woche der Herbstferien statt. Schulkinder müssen ein Lager pro Jahr besuchen. Kindergartenkinder können am Lager nicht teilnehmen. Abmeldung Eine eventuelle Abmeldung muss bis spätestens 11.00 Uhr des gleichen Tages erfolgen. Verrechnung Die vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten sind verbindlich und werden immer verrechnet Änderungen sind vertraglich zu regeln. Die Frist für eine Änderungskündigung innerhalb vom Tageshort beträgt ein Monat. Seite 3
Keine Verrechnung, Ausnahmen In folgenden Fällen erfolgt keine Verrechnung: Sommerferien Weihnachtsferien Offizielle Schliessungstagen Bei Kindergartenkindern während der Lager im Herbst und Winter Während dem Klassenlager Schulreise Schulanlässe Bei Krankheit (ab dem 3. Tag muss ein Arztzeugnis vorgelegt werden) Berechnungsgrundlage Steuerbares Einkommen, gemäss Steuerrechnung + 5 % des steuerbaren Vermögens, wenn dieses 50'000 übersteigt Total Tagesansatz (für das erste Kind) beträgt Spesen Zusätzlich kommen noch Spesen für das Herbst- bzw. Winterlager. Geschwisterrabatt 15 % ab dem 2. Kind und für jedes weitere Kind der Familie (Mindestbeitrag jeweils Tarifstufe 1 der vereinbarten Betreuungsart). Der höhere Ansatz wird jeweils für das Kind in Rechnung gestellt, welches sich im Abrechnungsmonat länger im Hort aufhält. Sind Kinder aus derselben Familie im Tageshort, am Mittagstisch, in der Nachmittagsbetreuung oder in der Kindertagesstätte, so wird der volle Ansatz bei demjenigen Kind verrechnet, welches das teuerste Familienergänzende Betreuungsangebot konsumiert. Die Eltern haben der Abteilung Schule zu melden, wenn eines ihrer Kinder die KiTa besucht. Versicherungen Die Kinder sind durch die Schulpflege nicht versichert. Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass ihr Kind gegen Krankheit und Unfall versichert ist und eine Haftpflichtversicherung besteht. Ihre Krankenkasse: Ihre Haftpflichtversicherung: Regelung bei Krankheit des Kindes Schüler/Schülerinnen dürfen den Tageshort nur besuchen, wenn sie auch den Kindergarten/die Schule besuchen. Seite 4
Zahlungsbedingungen Der Elternbeitrag ist innert 30 Tagen zu bezahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Abteilung Schule. Änderung der Betreuungszeiten Änderungen sind vertraglich zu regeln. Eine Änderungskündigung kann innerhalb einer Frist von einem Monat erfolgen. Kündigung Die Kündigungsfrist beträgt 60 Tage. Der Vertrag kann jeweils auf Ende eines Monats aufgelöst werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bestätigung Aufnahme Effretikon, Stadt Illnau-Effretikon Abteilung Schule Ajshe Dzeladini Sachbearbeiterin Abteilung Schule Beilage: Tarifblatt Bitte senden Sie den ausgefüllten Vertrag an: Abteilung Schule Märtplatz 29 8307 Effretikon Seite 5