LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte



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Transkript:

LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte Landeswohlfahrtsverband Hessen Hauptverwaltung 34112 Kassel oder Ständeplatz 6-10 34117 Kassel Der Verwaltungsausschuss Hauptverwaltung Servicebereich Zentrale Verwaltungsangelegenheiten Datum 22.01.03 Auskunft erteilt Fr. Nelle Telefon-Durchwahl 22 01 Telefax-Durchwahl 12 01 E-Mail-Adresse sabine.nelle@lwv-hessen.de Zimmer-Nr. 239 Besucheranschrift Ständeplatz 6-10 Geschäftszeichen 100.1.00 Öffentliche Ausschreibung Nr. 07/2003 über die Vergabe von Programmierdienstleistungen mit den Entwicklungsumgebungen PowerBuilder und Visual-Basic unter Berücksichtigung der Anbindung von Office-Produkten; Aufforderung zur Angebotsabgabe (Zum Verbleib beim Bieter bestimmt! Nicht mit dem Angebot zurückgeben) Sehr geehrte Damen und Herren, wir beabsichtigen, die in beiliegender Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Soweit Sie daran interessiert sind, am Vergabeverfahren teilzunehmen, übersenden Sie uns bitte ein Angebot, das den nachfolgenden Bedingungen entspricht. Geltende Bestimmungen Für diese Ausschreibung sowie die spätere Auftragsvergabe gelten die Bestimmungen der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A und VOL/B i. d. F. der Bekanntmachung vom 17.08.2000, Bundesanzeiger Nr. 200 a) mit Zusätzen der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen des Landes Hessen der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) für die Ausführung von Leistungen des Landes Hessen der Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung) (BGBl. I, 1991, S. 1234) des Merkblattes Sicherheitstechnische Anforderungen für die Lieferung von Arbeitsmitteln dieser Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes der Leistungsbeschreibung der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) der Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB-IT) "Dienstleistungen" Alle genannten Bestimmungen werden Bestandteil des Vertrages und können mit Ausnahme der VOL/A bei uns eingesehen werden. Internet Telefon Telefax Schreibtelefon f. Gehörlose Bankverbindung: Kto.-Nr. 40 91007 007 http://www.lwv-hessen.de (05 61) 10 04-0 (05 61) 10 04-25 95 (05 61) 10 04-22 45 Landeskreditkasse Kassel (BLZ 520 500 00)

- 2 - Das Angebot muß enthalten: die ausgefüllte Leistungsbeschreibung den unterschriebenen Angebotsvordruck mit den abgegebenen Erklärungen über - die Einhaltung tarifrechtlicher Bestimmungen (bei Auftragswerten über 25.000,-EURO) einschließlich der Bestätigung des Betriebs-, Personalrates oder einer Tarifvertragspartei - den nicht erfolgten Ausschluß von Vergaben - die pflichtgemäße Zahlung der Steuern den Nettopreis in EURO den Mehrwertsteuersatz den gewährten Skontosatz die Bestätigung, daß die Lieferung frei Verwendungsstelle erfolgt die verbindliche Lieferzeit in Werktagen die Gewährleistungsdauer die Bestätigung, daß die gestellten Bedingungen sowohl für diese Ausschreibung als auch für eine spätere Auftragsvergabe angenommen werden die rechtsverbindliche Unterschrift des Anbieters, möglichst mit Firmenstempel Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Bei handschriftlichen Preisangaben müssen die Preise zusätzlich in Worten angegeben werden, um Mißverständnisse auszuschließen. Die Nichtbeachtung dieser Regelung kann zum Ausschluß der Angebote von der Wertung führen. Umweltfreundlichkeit Für die Hauptverwaltung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen stellen die nachfolgenden Umweltgesichtspunkte ein besonders wichtiges Zuschlagskriterium dar. Die Anlieferung von Produkten ohne oder aber in wiederverwertbaren Verpackungen wird bevorzugt. Umweltverträgliche bzw. umweltfreundliche, langlebige, reparaturfreundliche, wiederverwendbare oder -verwertbare Produkte werden bevorzugt. Produkte und Materialien, die aus Reststoffen oder Abfällen (Sekundärrohstoffe) hergestellt oder gewonnen werden - sogenannte Recyclingprodukte - sind nach 3 Abs. 3 des Hessischen Abfallwirtschafts- und Altlastengesetzes i.d.f. vom Februar 1991 grundsätzlich bevorzugt anzubieten. Nach Ablauf der Lebensdauer der zu liefernden Produkte sichert der Auftragnehmer eine Rücknahme der Produkte - sofern möglich - zur Wiederverwendung bzw. Wiederverwertung zu. Können Produkte nicht wiederverwendet bzw. -verwertet werden, sichert der Auftragnehmer die umweltfreundliche bzw. -verträgliche Entsorgung von Abfällen, Reststoffen und Altgeräten nach den geltenden Bestimmungen zu. Nebenangebote oder Änderungsvorschläge, in denen umweltfreundliche und umweltverträgliche Produkte und Verfahren vorgeschlagen werden, sind ausdrücklich zugelassen und erwünscht. Nebenangebote/Änderungsvorschläge Nebenangebote / Änderungsvorschläge sind zugelassen und müssen als separate Anlage beigefügt und als solche deutlich gekennzeichnet sein.

- 3 - Nachunternehmer Soweit die Beteiligung von Nachunternehmern beabsichtigt ist, sind die Nachunternehmer sowie Art und Umfang der vorgesehenen Weitergabe im Angebot zu benennen. Weitere Nachunternehmer dürfen bei der Auftragsausführung nur nach Genehmigung des LWV Hessen beteiligt werden. Für die Beteiligung von Nachunternehmern gelten die Bestimmungen des gemeinsamen Runderlasses zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung vom 07.09.1993, Staatsanzeiger Nr. 39/1995 S. 2390. Sollten Sie Nachunternehmer beteiligen wollen, so setzen Sie sich bezüglich der abzugebenden Erklärungen und der zu vereinbarenden Vertragsstrafe zur Sicherung der Einhaltung der Vertragsbedingungen mit uns in Verbindung. Angebotsfrist Das Angebot sowie nachträgliche Änderungen müssen uns in zweifacher Ausfertigung in getrennten, verschlossenen Umschlägen bis spätestens zugegangen sein. 17.02.2003 Auf den Umschlägen sind folgende Hinweise deutlich zu vermerken: Nicht öffnen! Angebot über die Vergabe von Programmierdienstleistungen mit den Entwicklungsumgebungen PowerBuilder und Visual-Basic unter Berücksichtigung der Anbindung von Office-Produkten, Termin 17.02.2003. Ausfertigung Nr. 1 bzw. Ausfertigung Nr. 2 Ihr Absender bzw. Ihr Firmenstempel Verwenden Sie bitte möglichst die beiliegenden Umschläge bzw. die beigefügten Aufkleber. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich, fernschriftlich oder per Telegramm zurückgezogen werden. Sonstiges Die Auftragsvergabe erfolgt geschlossen nach Einzellosen Zuschlagsfrist Die Zuschlagsfrist endet am 31.03.2003. Die Bieter binden sich bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an ihr abgegebenes Angebot.

- 4 - Nicht berücksichtigte Angebote Die Bieter unterliegen mit der Abgabe ihrer Angebote den Bestimmungen des 27 VOL/A über nicht berücksichtigte Angebote. Das Angebot gilt demnach als abgelehnt, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Zuschlag erteilt worden ist. Eine besondere Mitteilung erfolgt nicht. Die Ablehnung wird jedoch schriftlich mitgeteilt, wenn dem Angebot ein entsprechender Antrag mit adressiertem Freiumschlag beiliegt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag: (Sabine Nelle) Anlagen 2 Leistungsbeschreibungen 2 Angebotsschreiben 2 Bestätigung über die Einhaltung tarifvertraglicher Bestimmungen 2 Urkunde Vertragsstrafen-Klausel

Leistungsbeschreibung zur Ausschreibung Nr. 07/2003 über die Vergabe von Programmierdienstleistungen mit den Entwicklungsumgebungen PowerBuilder und Visual-Basic unter Berücksichtigung der Anbindung von Office-Produkten Das soziale Dienstleistungsunternehmen Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) versteht sich als überörtlicher Sozialhilfeträger. Darüber hinaus ist der LWV Träger von Krankenhäusern, Kliniken, Wohn- und Pflegeheimen, Heilpädagogischen Einrichtungen und sozialpädagogischen Zentren. Unsere Datenverarbeitung betreut derzeit ca. 900 PC's in unserem PC-Netz auf der Basis von Windows-NT und Microsoft-Backoffice. Als PC-Server sind im Einsatz: File-, E-Mail-, Fax-, Internet-, Intranet-, Proxy-, SQL-, SMS-Server. Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung bestehender, mit PowerBuilder entwickelter Client- Server-Verfahren und der noch anstehenden umfänglichen Neuentwicklung von DV-Verfahren vergibt der Landeswohlfahrtsverband Hessen Programmierdienstleistungen mit PowerBuilder und Visual- Basic unter Berücksichtigung der Anbindung von Office-Produkten im Umfang von ca. 240 MT (± 15 %) im Zeitraum von 12 Monaten nach Vertragsabschluß. 1. Die nachfolgend aufgeführten Kriterien sind für eine Auftragsvergabe zwingend erforderlich und müssen vom Anbieter erfüllt und mit der Angebotsabgabe entsprechend nachgewiesen werden (Zertifikate, Referenzen (mit Angabe der Anschriften / Telefonnummern der Ansprechpartner) etc.) 1.1. Der Anbieter ist zertifiziert nach ISO 9001 1.2. Der Anbieter hat in Projekten die Anbindung von Office-Produkten der Firma Microsoft bearbeitet und gelöst 1.3. Der Anbieter hat Projekte und Produktentwicklungen mit den Entwicklungsumgebungen Visual-Basic und PowerBuilder durchgeführt 1.4. Der Anbieter wird die Programmierdienstleistungen in den Räumen des Auftraggebers durchführen. 1.5. Der Anbieter verfügt über Erfahrung in Großprojekten (größer als 1.000 Manntage- Programmierkapazität) in Verbindung mit dem V-Modell des Bundes. Eine detaillierte Beschreibung der Vorgehensweise und Methode zur Software-Qualitätssicherung liegt dem Angebot bei. 1.6. Der Anbieter verfügt über Erfahrung in der Verwendung von UML als Methode zur Strukturierung und Beschreibung von Client-Server-Verfahren. 1.7. Der Anbieter setzt für dieses Projekt deutsch sprechende Softwareentwickler ein. 1.8. Der Anbieter verfügt über fundiertes Oracle-Know-how 1.9. Der Anbieter verfügt über Erfahrung im Change- und Configuration-Management (incl. Versionsverwaltungstools mit PowerBuilder-Integration) und fügt eine detaillierte Beschreibung darüber dem Angebot bei. 1.10. Der Anbieter hat Erfahrung mit der Entwicklung von Projekten im Umfeld des Bundessozialhilfegesetzes bzw. ist bereit, eine entsprechende Einarbeitung im Umfang von 15 Manntagen selbst zu finanzieren.

1.11. Der Anbieter hat Erfahrung im Finanzwesen des Öffentlichen Dienstes bzw. ist bereit, eine entsprechende Einarbeitung im Umfang von 10 MA selbst zu finanzieren 2. Die nachfolgenden Kriterien müssen vom Anbieter nicht zwingend erfüllt werden, wirken sich aber positiv auf die Auftragsvergabe aus 2.1. Spezielle Branchenlösungen für den Öffentlichen Dienst wurden entwickelt ja, Nachweis ist beigefügt nein 2.2. Der Anbieter verfügt über eine eigene Organisationsstruktur betreffend spezieller Branchenlösungen für den Öffentlichen Dienst ja, Nachweis ist beigefügt nein 2.3. Der Anbieter verfügt über Projekterfahrung mit SAP R/3 FI/CO ja, Nachweis ist beigefügt nein 3. Gewährleistung Die Gewährleistungsdauer für erbrachte Programmierdienstleistungen beträgt 12 Monate. 4. Nachweis der Leistungsfähigkeit des Anbieters Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit sind diesem Angebot beigefügt Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den anteiligen Umsatz bezüglich vergleichbarer Leistungen wie ausgeschrieben, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre und Eine entsprechende Bankerklärung oder der Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung und Bilanzen oder Bilanzauszüge 5. Reisekosten Es entstehen pauschale Reisekosten je Auftrag (Anreise inkl. Reisekosten, Reisezeiten, Nebenkosten, Taxikosten vor Ort) in Höhe von Es entstehen pauschale Tagegelder (inkl. Spesen) in Höhe von ---------------- Euro ---------------- Euro Bei mehrtägigen Aufenthalten werden Übernachtungskosten gemäß vorzulegender Hotelrechnung, jedoch höchstens bis zu einem Betrag von 60,- Euro je Nacht erstattet. 6. Preise Programmierdienstleistung pauschal ---------------- Euro/je Manntag Alle Preise gelten für die Dauer des Vertrages (12 Monate) zuzüglich des geltenden Mehrwertsteuersatzes in Höhe von derzeit 16 %.

7. Sonstiges Alle Bestimmungen der Ausschreibung werden anerkannt. Dem Abschluß eines EVB-IT-Dienstleistungsvertrages wird zugestimmt. Die geforderten Nachweise zu Ziffer 1.1 bis 1.11 und 4. sind beigefügt. -------------------------------------- ----------------------------------------------------- Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift, Firmenstempel

Leistungsbeschreibung zur Ausschreibung Nr. 07/2003 über die Vergabe von Programmierdienstleistungen mit den Entwicklungsumgebungen PowerBuilder und Visual-Basic unter Berücksichtigung der Anbindung von Office-Produkten Das soziale Dienstleistungsunternehmen Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) versteht sich als überörtlicher Sozialhilfeträger. Darüber hinaus ist der LWV Träger von Krankenhäusern, Kliniken, Wohn- und Pflegeheimen, Heilpädagogischen Einrichtungen und sozialpädagogischen Zentren. Unsere Datenverarbeitung betreut derzeit ca. 900 PC's in unserem PC-Netz auf der Basis von Windows-NT und Microsoft-Backoffice. Als PC-Server sind im Einsatz: File-, E-Mail-, Fax-, Internet-, Intranet-, Proxy-, SQL-, SMS-Server. Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung bestehender, mit PowerBuilder entwickelter Client- Server-Verfahren und der noch anstehenden umfänglichen Neuentwicklung von DV-Verfahren vergibt der Landeswohlfahrtsverband Hessen Programmierdienstleistungen mit PowerBuilder und Visual- Basic unter Berücksichtigung der Anbindung von Office-Produkten im Umfang von ca. 240 MT (± 15 %) im Zeitraum von 12 Monaten nach Vertragsabschluß. 1. Die nachfolgend aufgeführten Kriterien sind für eine Auftragsvergabe zwingend erforderlich und müssen vom Anbieter erfüllt und mit der Angebotsabgabe entsprechend nachgewiesen werden (Zertifikate, Referenzen (mit Angabe der Anschriften / Telefonnummern der Ansprechpartner) etc.) 1.1. Der Anbieter ist zertifiziert nach ISO 9001 1.2. Der Anbieter hat in Projekten die Anbindung von Office-Produkten der Firma Microsoft bearbeitet und gelöst 1.3. Der Anbieter hat Projekte und Produktentwicklungen mit den Entwicklungsumgebungen Visual-Basic und PowerBuilder durchgeführt 1.4. Der Anbieter wird die Programmierdienstleistungen in den Räumen des Auftraggebers durchführen. 1.5. Der Anbieter verfügt über Erfahrung in Großprojekten (größer als 1.000 Manntage- Programmierkapazität) in Verbindung mit dem V-Modell des Bundes. Eine detaillierte Beschreibung der Vorgehensweise und Methode zur Software-Qualitätssicherung liegt dem Angebot bei. 1.6. Der Anbieter verfügt über Erfahrung in der Verwendung von UML als Methode zur Strukturierung und Beschreibung von Client-Server-Verfahren. 1.7. Der Anbieter setzt für dieses Projekt deutsch sprechende Softwareentwickler ein. 1.8. Der Anbieter verfügt über fundiertes Oracle-Know-how 1.9. Der Anbieter verfügt über Erfahrung im Change- und Configuration-Management (incl. Versionsverwaltungstools mit PowerBuilder-Integration) und fügt eine detaillierte Beschreibung darüber dem Angebot bei. 1.10. Der Anbieter hat Erfahrung mit der Entwicklung von Projekten im Umfeld des Bundessozialhilfegesetzes bzw. ist bereit, eine entsprechende Einarbeitung im Umfang von 15 Manntagen selbst zu finanzieren.

1.11. Der Anbieter hat Erfahrung im Finanzwesen des Öffentlichen Dienstes bzw. ist bereit, eine entsprechende Einarbeitung im Umfang von 10 MA selbst zu finanzieren 2. Die nachfolgenden Kriterien müssen vom Anbieter nicht zwingend erfüllt werden, wirken sich aber positiv auf die Auftragsvergabe aus 2.1. Spezielle Branchenlösungen für den Öffentlichen Dienst wurden entwickelt ja, Nachweis ist beigefügt nein 2.2. Der Anbieter verfügt über eine eigene Organisationsstruktur betreffend spezieller Branchenlösungen für den Öffentlichen Dienst ja, Nachweis ist beigefügt nein 2.3. Der Anbieter verfügt über Projekterfahrung mit SAP R/3 FI/CO ja, Nachweis ist beigefügt nein 3. Gewährleistung Die Gewährleistungsdauer für erbrachte Programmierdienstleistungen beträgt 12 Monate. 4. Nachweis der Leistungsfähigkeit des Anbieters Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit sind diesem Angebot beigefügt Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den anteiligen Umsatz bezüglich vergleichbarer Leistungen wie ausgeschrieben, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre und Eine entsprechende Bankerklärung oder der Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung und Bilanzen oder Bilanzauszüge 5. Reisekosten Es entstehen pauschale Reisekosten je Auftrag (Anreise inkl. Reisekosten, Reisezeiten, Nebenkosten, Taxikosten vor Ort) in Höhe von Es entstehen pauschale Tagegelder (inkl. Spesen) in Höhe von ---------------- Euro ---------------- Euro Bei mehrtägigen Aufenthalten werden Übernachtungskosten gemäß vorzulegender Hotelrechnung, jedoch höchstens bis zu einem Betrag von 60,- Euro je Nacht erstattet. 6. Preise Programmierdienstleistung pauschal ---------------- Euro/je Manntag Alle Preise gelten für die Dauer des Vertrages (12 Monate) zuzüglich des geltenden Mehrwertsteuersatzes in Höhe von derzeit 16 %.

7. Sonstiges Alle Bestimmungen der Ausschreibung werden anerkannt. Dem Abschluß eines EVB-IT-Dienstleistungsvertrages wird zugestimmt. Die geforderten Nachweise zu Ziffer 1.1 bis 1.11 und 4. sind beigefügt. -------------------------------------- ----------------------------------------------------- Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift, Firmenstempel

Firmenname Ansprechpartner/-in Straße Telefon Postleitzahl, Ort Telefax Angebot zur öffentlichen Ausschreibung Nr. 07/2003 Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den in beiliegender Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Konditionen an. Bedingungen Die Bedingungen der Ausschreibung werden vollständig anerkannt. Besondere Vertragsbedingungen für Beschaffungen im EDV-Bereich Sofern es sich bei dieser Ausschreibung um die Lieferung bzw. eine Leistung aus dem EDV-Bereich handelt, erklären wir uns mit dem Abschluß eines entsprechenden Vertrages gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) bzw. den Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB-IT) bereit. Nachunternehmer Wir beabsichtigen, die in beiliegender Übersicht (bitte beifügen) aufgeführten Leistungen an Nachunternehmer weiterzugeben. Erklärung über nicht erfolgten Ausschluß von Vergaben Ich bin/wir sind nicht nach dem gemeinsamen Runderlaß über den Ausschluß von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen, vom 03. April 1995 (Staatsanzeiger Nr. 17/1993 S. 1308) von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. Erklärung über die pflichtgemäße Zahlung von Steuern Gemäß dem Erlaß des Bundesministers der Finanzen (Staatsanzeiger Nr. 46/1991 S. 2545) erkläre ich/erklären wir, daß ich/wir pflichtgemäß Steuern zahle/n. Erklärung über die Einhaltung tarifvertraglicher Bestimmungen (bei Auftragswerten über 25.000,-EURO) Gemäß dem gemeinsamen Runderlaß vom 07.09.1993 zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung, (Staatsanzeiger Nr. 39/1993 S. 2390) erkläre ich/ erklären wir, daß die allgemeingültigen und die nach dem Tarifvertragsgesetz für uns geltenden tarifvertraglichen Bestimmungen (soweit ein Tarifvertrag/eine Tarifbindung existiert), insbesondere über die Vergütung und die Arbeitszeit, eingehalten werden und ggf. die Beiträge zu den Sozialkassen sowie die Leistungen zur Vermögensbildung ordnungsgemäß abgeführt werden. Anmerkung: Der Erklärung ist eine Bestätigung des Betriebsrates beizufügen. Erklärungen von Unternehmen, bei denen keine Personalvertretung besteht, bedürfen der Bestätigung einer Tarifvertragspartei (Gewerkschaft, Arbeitgeberverband), Innung oder eines unabhängigen Dritten (z.b. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) oder eidesstattlicher Versicherung vor einem deutschen Notar. Die Bestätigung darf bei Angebotsabgabe nicht älter als 12 Monate sein. Die Verwendung von Kopien ist zulässig. Der Bieter/Auftragnehmer ist verpflichtet, solche bestätigten Erklärungen auch für seine Nachunternehmer beizubringen. Angebote, die eine solche Erklärung nicht enthalten, können von der Wertung ausgeschlossen werden.

- 2 - Rechtsfolgen Ich bin mir/wir sind uns bewußt, daß wissentlich falsche Erklärungen meinen/unseren Ausschluß vom Vergabeverfahren und weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben können und den Auftraggeber berechtigen, den Vertrag wegen der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Dem Angebot liegen bei: die ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Leistungsbeschreibung Urkunde Vertragsstrafen-Klausel (ab einem Auftragswert von 25.000,- EURO) Bestätigung (des Betriebs- oder Personalrates, bzw. einer Tarifpartei) über die Einhaltung tarifvertraglicher Bestimmungen (ab einem Auftragswert von 25.000,- EURO) Falls bisher noch keine Geschäftsbeziehungen zur Hauptverwaltung des Landeswohlfahrtsverbandes bestanden: Referenzen des Bieters und evtl. Nachunternehmer zu ähnlich durchgeführten Leistungen im öffentlichen Dienst Firmenprofil (Mitarbeiterzahl, Qualifikation u.ä.) Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind als besondere Anlage beigefügt. Bevorzugte Bewerber Wir sind bevorzugte Bewerber laut beigefügtem Nachweis als Schwerbehindertenwerkstätte Blindenwerkstätte (Ort, Datum) (Unterschrift, Stempel)

Firmenname Ansprechpartner/-in Straße Telefon Postleitzahl, Ort Telefax Angebot zur öffentlichen Ausschreibung Nr. 07/2003 Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den in beiliegender Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Konditionen an. Bedingungen Die Bedingungen der Ausschreibung werden vollständig anerkannt. Besondere Vertragsbedingungen für Beschaffungen im EDV-Bereich Sofern es sich bei dieser Ausschreibung um die Lieferung bzw. eine Leistung aus dem EDV- Bereich handelt, erklären wir uns mit dem Abschluß eines entsprechenden Vertrages gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) bereit. Nachunternehmer Wir beabsichtigen, die in beiliegender Übersicht (bitte beifügen) aufgeführten Leistungen an Nachunternehmer weiterzugeben. Erklärung über nicht erfolgten Ausschluß von Vergaben Ich bin/wir sind nicht nach dem gemeinsamen Runderlaß über den Ausschluß von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen, vom 03. April 1995 (Staatsanzeiger Nr. 17/1993 S. 1308) von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. Erklärung über die pflichtgemäße Zahlung von Steuern Gemäß dem Erlaß des Bundesministers der Finanzen (Staatsanzeiger Nr. 46/1991 S. 2545) erkläre ich/erklären wir, daß ich/wir pflichtgemäß Steuern zahle/n. Erklärung über die Einhaltung tarifvertraglicher Bestimmungen (bei Auftragswerten über 25.000,- EURO) Gemäß dem gemeinsamen Runderlaß vom 07.09.1993 zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung, (Staatsanzeiger Nr. 39/1993 S. 2390) erkläre ich/ erklären wir, daß die allgemeingültigen und die nach dem Tarifvertragsgesetz für uns geltenden tarifvertraglichen Bestimmungen (soweit ein Tarifvertrag/eine Tarifbindung existiert), insbesondere über die Vergütung und die Arbeitszeit, eingehalten werden und ggf. die Beiträge zu den Sozialkassen sowie die Leistungen zur Vermögensbildung ordnungsgemäß abgeführt werden. Anmerkung: Der Erklärung ist eine Bestätigung des Betriebsrates beizufügen. Erklärungen von Unternehmen, bei denen keine Personalvertretung besteht, bedürfen der Bestätigung einer Tarifvertragspartei (Gewerkschaft, Arbeitgeberverband), Innung oder eines unabhängigen Dritten (z.b. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) oder eidesstattlicher Versicherung vor einem deutschen Notar. Die Bestätigung darf bei Angebotsabgabe nicht älter als 12 Monate sein. Die Verwendung von Kopien ist zulässig. Der Bieter/Auftragnehmer ist verpflichtet, solche bestätigten Erklärungen auch für seine Nachunternehmer beizubringen. Angebote, die eine solche Erklärung nicht enthalten, können von der Wertung ausgeschlossen werden.

- 2 - Rechtsfolgen Ich bin mir/wir sind uns bewußt, daß wissentlich falsche Erklärungen meinen/unseren Ausschluß vom Vergabeverfahren und weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben können und den Auftraggeber berechtigen, den Vertrag wegen der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Dem Angebot liegen bei: die ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Leistungsbeschreibung Urkunde Vertragsstrafen-Klausel (ab einem Auftragswert von 25.000,- EURO) Bestätigung (des Betriebs- oder Personalrates, bzw. einer Tarifpartei) über die Einhaltung tarifvertraglicher Bestimmungen (ab einem Auftragswert von 25.000,- EURO) Falls bisher noch keine Geschäftsbeziehungen zur Hauptverwaltung des Landeswohlfahrtsverbandes bestanden: Referenzen des Bieters und evtl. Nachunternehmer zu ähnlich durchgeführten Leistungen im öffentlichen Dienst Firmenprofil (Mitarbeiterzahl, Qualifikation u.ä.) Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind als besondere Anlage beigefügt. Bevorzugte Bewerber Wir sind bevorzugte Bewerber laut beigefügtem Nachweis als Schwerbehindertenwerkstätte Blindenwerkstätte (Ort, Datum) (Unterschrift, Stempel)

Bestätigung des Betriebsrates * über die Einhaltung tarifvertraglicher Bestimmungen In der Eigenschaft als (Betriebsrat, Personalrat, Tarifvertragspartei, Innung, unabhängiger Dritter, z.b. Steuerberater) bestätige ich/bestätigen wir, daß in der Firma (Name und Anschrift des Bieters) die allgemeingültigen und die nach dem Tarifvertragsgesetz für die Firma geltenden tarifvertraglichen (soweit ein Tarifvertrag/eine Tarifbindung existiert) Bestimmungen, insbesondere über die Vergütung und die Arbeitszeit, eingehalten werden und ggf. die Beiträge zu den Sozialkassen sowie die Leistungen zur Vermögensbildung der Arbeitnehmer ordnungsgemäß abgeführt werden. (Ort, Datum) (Unterschrift ) * Anmerkung: Der im Angebot enthaltenen Erklärung des Bieters ist die vorstehende Bestätigung des Betriebsrates beizufügen. Erklärungen von Unternehmen, bei denen keine Personalvertretung besteht, bedürfen der Bestätigung einer Tarifvertragspartei (Gewerkschaft, Arbeitgeberverband), Innung oder eines unabhängigen Dritten (z.b. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) oder eidesstattlicher Versicherung vor einem deutschen Notar. Die Bestätigung darf bei Angebotsabgabe nicht älter als 12 Monate sein. Die Verwendung von Kopien ist zulässig. Der Bieter ist verpflichtet, solche bestätigten Erklärungen auch für seine Nachunternehmer beizubringen. Angebote, die eine solche Erklärung nicht enthalten, können von der Wertung ausgeschlossen werden.

Bestätigung des Betriebsrates * über die Einhaltung tarifvertraglicher Bestimmungen In der Eigenschaft als (Betriebsrat, Personalrat, Tarifvertragspartei, Innung, unabhängiger Dritter, z.b. Steuerberater) bestätige ich/bestätigen wir, daß in der Firma (Name und Anschrift des Bieters) die allgemeingültigen und die nach dem Tarifvertragsgesetz für die Firma geltenden tarifvertraglichen (soweit ein Tarifvertrag/eine Tarifbindung existiert) Bestimmungen, insbesondere über die Vergütung und die Arbeitszeit, eingehalten werden und ggf. die Beiträge zu den Sozialkassen sowie die Leistungen zur Vermögensbildung der Arbeitnehmer ordnungsgemäß abgeführt werden. (Ort, Datum) (Unterschrift ) * Anmerkung: Der im Angebot enthaltenen Erklärung des Bieters ist die vorstehende Bestätigung des Betriebsrates beizufügen. Erklärungen von Unternehmen, bei denen keine Personalvertretung besteht, bedürfen der Bestätigung einer Tarifvertragspartei (Gewerkschaft, Arbeitgeberverband), Innung oder eines unabhängigen Dritten (z.b. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) oder eidesstattlicher Versicherung vor einem deutschen Notar. Die Bestätigung darf bei Angebotsabgabe nicht älter als 12 Monate sein. Die Verwendung von Kopien ist zulässig. Der Bieter ist verpflichtet, solche bestätigten Erklärungen auch für seine Nachunternehmer beizubringen. Angebote, die eine solche Erklärung nicht enthalten, können von der Wertung ausgeschlossen werden.

Vertragsstrafen-Klausel Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung Nr. 07/2003 Maßnahme: die Vergabe von Programmierdienstleistungen mit den Entwicklungsumgebungen PowerBuilder und Visual-Basic unter Berücksichtigung der Anbindung von Office-Produkten Verstößt der Auftragnehmer oder ein von ihm beauftragter Nachunternehmer gegen die sich aus diesem Vertrag ergebenden Bedingungen für die Beauftragung und Beschäftigung von Nachunternehmern, so hat er eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 v. H. des Auftragswertes der weitergegebenen Lieferung oder Leistung zu zahlen. 339 bis 345 BGB finden Anwendung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf Nachweis die Herabsetzung der Vertragsstrafe bis auf 5. v. H. des Auftragswertes der Nachunternehmerleistung zu verlangen, wenn er durch die vertragswidrige Beschäftigung des Nachunternehmers keinen oder nur einen geringen Entgeltvorteil erzielt hat, die Zahlung der Vertragsstrafe als nicht verwirkt zu verweigern, wenn der Auftraggeber bei der vertragswidrigen Vergabe von Leistungen an einen Nachunternehmer mitgewirkt hat. (Ort, Datum) (Unterschrift des Bieters)

Vertragsstrafen-Klausel Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung Nr. 07/2003 Maßnahme: die Vergabe von Programmierdienstleistungen mit den Entwicklungsumgebungen PowerBuilder und Visual-Basic unter Berücksichtigung der Anbindung von Office-Produkten Verstößt der Auftragnehmer oder ein von ihm beauftragter Nachunternehmer gegen die sich aus diesem Vertrag ergebenden Bedingungen für die Beauftragung und Beschäftigung von Nachunternehmern, so hat er eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 v. H. des Auftragswertes der weitergegebenen Lieferung oder Leistung zu zahlen. 339 bis 345 BGB finden Anwendung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf Nachweis die Herabsetzung der Vertragsstrafe bis auf 5. v. H. des Auftragswertes der Nachunternehmerleistung zu verlangen, wenn er durch die vertragswidrige Beschäftigung des Nachunternehmers keinen oder nur einen geringen Entgeltvorteil erzielt hat, die Zahlung der Vertragsstrafe als nicht verwirkt zu verweigern, wenn der Auftraggeber bei der vertragswidrigen Vergabe von Leistungen an einen Nachunternehmer mitgewirkt hat. (Ort, Datum) (Unterschrift des Bieters)

A N G E B O T : Öffentliche Ausschreibung Nr. 07/2003 über die Vergabe von Programmierdienstleistungen mit den Entwicklungsumgebungen PowerBuilder und Visual-Basic unter Berücksichtigung der Anbindung von Office- Produkten Termin: 17.02.2003 12.00 Uhr NICHT ÖFFNEN! 1. AUSFERTIGUNG An den Landeswohlfahrtsverband Hessen Hauptverwaltung Ständeplatz 6-10 34112 Kassel A N G E B O T : Öffentliche Ausschreibung Nr. 07/2003 über die Vergabe von Programmierdienstleistungen mit den Entwicklungsumgebungen PowerBuilder und Visual-Basic unter Berücksichtigung der Anbindung von Office- Produkten Termin: 17.02.2003 12.00 Uhr NICHT ÖFFNEN! 2. AUSFERTIGUNG An den Landeswohlfahrtsverband Hessen Hauptverwaltung Ständeplatz 6-10 34112 Kassel