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Police für Ihre Zahnarztpraxis Policen-Nr.: 5652 DentAssec-Spezial-Police für die Zahnarztpraxis Versicherungsnehmer: Herrn Dr. Peter Johanssen Maierhofstraße 98 44444 Ditzenhofen Unsere Schadens-Hotline 07021-9709-720 Fax 07021-71757 Versicherte Zahnarztpraxis: Versicherte Risiken: Berechnungsgrundlage: Vermittler: Gemeinschaftspraxis Maierhofstraße 98 Stockwerk / Etage: 3 44444 Ditzenhofen A1-D. Grunddeckung I A2+C2. Erweiterte Grunddeckung II (Medizintechnik) E1 Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz mit Vertragsrechtsschutz ab Gerichtshängigkeit E2. Spezial-Straf-Rechtsschutz 4 Behandlungsstühle (Primär- und Sekundärstühle) BACHTHALER ASSECURANZ GmbH, Herr Roland Schütze 73230 Kirchheim unter Teck Telefon: 07021 970970 Fax: 07021 71757 Vertragsdauer: Beginn Ende Hauptfälligkeit 004.2006 004.2007 004. Verträge mit mindestens einjähriger Dauer verlängern sich stillschweigend um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr, wenn nicht dem Versicherungsnehmer einen Monat vor dem jeweiligen Ablauf eine schriftliche Kündigung der WÜBA zugegangen ist. Der Versicherungsnehmer kann jederzeit von Tag zu Tag kündigen. Allgemeine anfängliche Selbstbeteiligung: Risikoträger: 250 EUR pro Schadenfall (Privathaftpflicht ohne Selbstbehalt) für die Erweiterte Grunddeckung / Grunddeckung WÜBA Württembergische und Badische Versicherungs-Aktiengesellschaft Karlstraße 68-72 Wilfried Krauth 74076 Heilbronn Heilbronn, den 04.09.2006 Uli Knödler für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen Rechtsschutz-Union Versicherungs-Aktiengesellschaft Sonnenstraße 33 Johannes Bock Heinrich Schacht 80331 München München, den 04.09.2006 Servicestelle: Die Verwaltung des Versicherungsvertrages und die Schadenbearbeitung erfolgt im Auftrag der Risikoträger durch: DentAssec GmbH 73230 Kirchheim unter Teck Tel: 07021-97097-0 / Fax: 07021-71757 Seite 1

I. Die Grunddeckung: versichert A Werteversicherung (technische und kaufmännische Praxiseinrichtung einschließlich Vorräte, Glas und Werbeleuchten) Maximale Entschädigungsgrenze je Schadenfall inkl. versicherter Kosten gemäß Ziff. 2 Entschädigungsgrenze für Elementarschäden je Schadenfall inkl. versicherter Kosten gemäß Ziff. 2 Für die Geräte und Anlagen der Medizintechnik gilt ein eingeschränkter Deckungsumfang vereinbart. 2. 2. 2.2. 2.3. 2.4. 2.5. 2.6. 2.7. 2.8. 2.9. 2.10. 2.1 2.12. 2.13. Erweiterung des Versicherungsumfangs auf Erstes Risiko Aufräumungs-, Abbruch-, Feuerlösch-, Bewegungs-, Schutzkosten Dekontamination- und Entsorgungskosten Gebäudeschäden und Schlossänderungskosten infolge Einbruchdiebstahl / Raub Wiederherstellungskosten für Akten und Pläne Wiederherstellungkosten für Röntgenaufnahmen, Laboruntersuchungen und Abdrücke Preisdifferenzkosten Sachverständigenkosten Kosten für provisorische Sicherungsmaßnahmen Kosten für Erd-, Pflaster-, Mauer-, Stemmarbeiten, Kosten für Provisorium, Luftfracht und Gerüstgestellung, Installationskosten für innenverlegte Leitungsnetze infolge eines Versicherungsfalles an technischer Praxiseinrichtung Verlust von Rezepten Kosten für vorgeschriebene Prüfungen und Kontrollen an Medizintechnik nach einem Schadensfall Botenberaubung Geschäftsberaubung 000.000 EUR 75.000 EUR 100.000 EUR 75.000 EUR 50.000 EUR 25.000 EUR 000 EUR 20.000 EUR 50.000 EUR 125.000 EUR 2.14. Neu hinzugekommene Betriebsgrundstücke 3. 3. Entschädigungsgrenzen Bargeld, Urkunden, Brief- und Wertmarken, verarbeitete und unverarbeitete Edelmetalle 3.2. 3.3. 3.4. in verschlossenen Geldschränken Bargeld, verarbeitete und unverarbeitete Edelmetalle in verschlossenen Behältnissen Hochwertige Sachen wie Bilder, Teppiche, Kunstgegenstände und Antiquitäten mit einem Einzelwert über EUR 2.500,00 Außen am Gebäude angebrachte Sachen, wie Praxisschilder bei Abhandenkommen 20.000 EUR 5.000 EUR 50.000 EUR 500 EUR 4. Versicherungsschutz außerhalb des Versicherungsortes 50.000 EUR 5. Versicherungsschutz für Arzttasche / Notfallkoffer während Fahrten und Gängen bei Krankenbesuchen 10.000 EUR B. Versicherungsschutz für die Daten und Datenträger 10.000 EUR C Ertragsausfallversicherung infolge eines versicherten Sachschadens Maximale Entschädigungsgrenze je Schadenfall Entschädigungsgrenze für Elementarschäden je Schadenfall 000.000 EUR D. Versicherungsschutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche: Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte, in der Umwelt-Haftpflicht-Versicherung das Einfache der vereinbarten Versicherungssummen. Berufshaftpflichtversicherung Versicherungssummen: für Personen- und Sachschäden für Vermögensschäden 2. Umwelt- Haftpflichtversicherung Versicherungssumme für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden 3. Private Haftpflichtversicherung für den Zahnarzt (Praxisinhaber) Versicherungssummen: für Personen- und Sachschäden für Vermögensschäden Nettobeitrag der Grunddeckung für A. - D. (zzgl. gesetzl. Versicherungsteuer) 136,00 EUR Zuschlag für 2. + jeden weiteren Zahnarzt für Privathaftpflicht je 55 EUR Seite 2

Zusatzdeckungen: II. Die Erweiterte Grunddeckung: versichert Erweiterungen gegenüber der Grunddeckung I.: Medizintechnik: Über die klassischen Gefahren hinaus wird die Allgefahren-Deckung auch auf die Medizintechnik erweitert (analog klassischer Elektronik-Versicherung). A2. Werteversicherung (technische und kaufmännische Praxiseinrichtung einschließlich Vorräte, Glas und Werbeleuchten, Medizintechnik) Die maximale Entschädigungsgrenze je Schadenfall inkl. versicherter Kosten gem. Ziff. 2 erhöht sich auf Entschädigungsgrenze für Elementarschäden je Schadenfall inkl. versicherter Kosten gem. Ziff. 2 250.000 EUR C2. Ertragsausfallversicherung infolge eines versicherten Sachschadens Die maximale Entschädigungsgrenze je Schadenfall inkl. versicherter Kosten gem. Ziff. 2 erhöht sich auf Entschädigungsgrenze für Elementarschäden je Schadenfall inkl. versicherter Kosten gem. Ziff. 2 250.000 EUR Zusatzbeitrag für die Erweiterte Grunddeckung für A2. + C2. (zzgl. gesetzl. Versicherungsteuer) (Medizintechnik) 300,00 EUR III. Die Rechtsschutz-Versicherung: versichert E. Versicherungsschutz für die Wahrnehumg rechtlicher Interessen Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Zahnärzte mit Vertragsrechtsschutz ab Gerichtshängigkeit Deckungssumme Für Strafkaution 150.000 EUR Zusatzbeitrag für E 1 (zzgl. gesetzl. Versicherungsteuer) Zuschlag für 2. + jeden weiteren Zahnarzt für Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz je 578,00 EUR 132 EUR 2. Spezial-Straf-Rechtsschutz für Zahnärzte gem. den Besonderen Bedingungen zu Privat-, Berufsund Verkehrsrechtsschutz für Zahnärzte Deckungssumme Für Strafkaution 150.000 EUR Zusatzbeitrag für E 2 (zzgl. gesetzl. Versicherungsteuer) 145,00 EUR Seite 3

Beitragsabrechnung: Berechnung des Jahresbeitrags: Nettobeitrag für A. - D. 136,00 EUR Nettobeitrag für A2. - C2. 300,00 EUR Nettobeitrag für E 578,00 EUR Nettobeitrag für E2. 145,00 EUR Jahresnettobeitrag (insgesamt) Versicherungssteuer 16 % Jahresbruttobeitrag ohne Berücksichtigung bestehender Versicherungen 3.159,00 EUR 505,40 EUR 3.664,40 EUR Berechnung des Erstbeitrags: Beginn - Ende = Tage Nettobeitrag für A. - D. 004.2006-004.2007 = 365 136,00 EUR Nettobeitrag für bestehende Versicherung 004.2006-004.2007 = 365-500,00 EUR Nettobeitrag für bestehende Versicherung 2. 004.2006-009.2006 = 153-126,00 EUR Erstbeitrag (netto) für A. - D. unter Berücksichtigung bestehender Versicherungen 510,00 EUR Nettobeitrag für A2. - C2. 004.2006-004.2007 = 365 300,00 EUR Nettobeitrag für bestehende Versicherung 3. 004.2006-010.2006 = 183-201,00 EUR Erstbeitrag (netto) für A2. - C2. unter Berücksichtigung bestehender Versicherungen 099,00 EUR Nettobeitrag für E. 004.2006-004.2007 = 365 578,00 EUR Nettobeitrag für E. 2. 004.2006-004.2007 = 365 145,00 EUR Erstbeitrag (netto) ab Versicherungssteuer 16 % Erstbeitrag (brutto) ab 004.2006 004.2006 bis bis 004.2007 004.2007 2.332,00 EUR 373,10 EUR 2.705,10 EUR Seite 4

Wichtige Hinweise zu Ihrem Versicherungsvertrag: Beitragsberechnungsgrundlage, Meldepflicht des Versicherungsnehmers, Anpassung der Beiträge, Verletzungsfolgen Beitragsberechnungsgrundlage Beitragsberechnungsgrundlage für diese Versicherung ist die Anzahl der in der Zahnarztpraxis vorhandenen Behandlungsstühle. Meldepflicht des Versicherungsnehmers Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet dem Versicherer innerhalb eines Monats nach Erhalt der Aufforderung zur Abgabe der Jahresmeldung mit der Beitragsrechnung die Anzahl der in der Zahnarztpraxis vorhandenen Behandlungsstühle zu melden. Anpassung der Beiträge Ergibt sich aus der Meldung eineveränderung zum vereinbarten Vertragsstand, so erfolgt eine Neuberechnung der Beiträge zum Beginn des laufenden Versicherungsjahres. Die tariflichen Mindestbeiträge finden Anwendung. Verletzungsfolgen Tritt nach Verstreichen der Meldefrist der Versicherungsfall ein und wurde die Meldung nicht erstattet oder mit Verschulden des Versicherungsnehmers eine unrichtige Meldung erstattet, so kann dies zu einer anteiligen Kürzung der Ersatzleistung im Schadensfall führen. Das Nährere regeln die Versicherungsbedingungen. Auf Teil A Ziffer 5 der Versicherungsbedingungen wird hingewiesen. Angaben zu den Risikoträgern: Württembergische und Badische Versicherungs-Aktiengesellschaft Direktion Heilbronn Karlstraße 68-72 74076 Heilbronn Sitz der Gesellschaft: Heilbronn AG Heilbronn HRB 177 Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Thomas Schmitt Vorstand: Dipl.-Kaufmann Wilfried Krauth (Sprecher), Dipl.-Volkswirt Uli Knödler Telefon: 07031-186-0 Telefax: 07031-186-214 www.wueba.de Rechtsschutz-Union Versicherungs-Aktiengesellschaft Sonnenstraße 33 80331 München Sitz der Gesellschaft: München AG München HRB 41899 Steuer-Nr. 045 223 00421 Vorsitzender des Aufsichtsrates: Gerhard Bilsing Vorstand: Johannes Bock (Sprecher), Heinrich Schacht Telefon: 089-54853-605 Telefax: 089-54853-665 www.rechtsschutzunion.de Seite 5

Wichtige Hinweise (Verbraucherinformation) zu Ihrer Police Allgemeines Bei Fragen zu Ihrem Vertrag wenden Sie sich bitte an Ihren Vermittler BACHTHALER ASSECURANZ GmbH, Herr Roland Schütze 73230 Kirchheim unter Teck oder an DentAssec GmbH Zahnarzt-Assecuranz 73230 Kirchheim Tel: 07021-97097-0 Fax: 07021-71757 E-mail: info@dentassec.de Die Vertragsdauer beträgt maximal ein Jahr. Verträge mit einer längeren oder einer kürzeren Laufzeit als ein Jahr werden nicht abgeschlossen. Die Verbraucherinformation wird dem Vermittler mit Aufnahme seiner Vermittlertätigkeit für die WÜBA zur Verfügung gestellt. Schriftliche Angaben Vertragsgrundlagen Damit Sie den Versicherungsschutz nicht gefährden, prüfen Sie bitte die Angaben und Erklärungen, die Sie oder der Vermittler in diesem Antrag geschrieben haben, auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Striche oder Nichtbeantwortung gelten als Verneinung. Unrichtige Beantwortungen der Fragen nach Gefahrenumständen jeder Art sowie arglistiges Verschweigen auch sonstiger Gefahrenumstände könne die WÜBA und die Rechtsschutz-Union berechtigen, den Versicherungsschutz auch nach dem Zustandekommen des Versicherungsvertrages zu versagen. Versicherungsbedingungen der DentAssec-Spezialpolice für Zahnarztpraxen Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Maßgebend mit der Ihnen ausgehändigten Police sind die Versicherungsbedingungen der DentAssec-Spezialpolice für Zahnarztpraxen, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Besondere Versicherungsbedingungen, Klauseln sowie die Verbraucherinformation. Außerdem gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Auf Wunsch werden die vorgenannten Unterlagen zugesandt. Geschäftsverkehr Widerspruchsrecht Anwendbares Recht Der gesamte Geschäftsverkehr im Zusammenhang mit dieser Police wird über den in der Police bezeichneten Vermittler abgewickelt. Sämtliche Anzeigen, Erklärungen usw. sind der WÜBA bzw. der Rechtsschutz-Union gegenüber erfüllt, sobald sie dem Vermittler zugegangen sind. Der Vermittler ist zur Weitergabe verpflichtet. Erhalten Sie die Verbraucherinformationen und die Versicherungsbedingungen erst mit der Police, so gilt der Vertrag auf der Grundlage des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und der für den Vertragsinhalt maßgeblichen Verbraucherinformation als abgeschlossen, wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Überlassung der Unterlagen (Absendung genügt) schriftlich widersprechen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Seite 6

Datenschutzgesetz Ich willige ein, dass die Württembergische und Badische Versicherungs-Aktiengesellschaft und die Rechtsschutz-Union Versicherungs-Aktiengesellschaft im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder den Verband der Schadenversicherer (VdS, Zusammenschluss der bisherigen Verbände: Verband der Haftpflichtversicherer, Unfallversicherer, Autoversicherer und Rechtsschutzversicherer-VDS-Verband, Verband der Sachversicherer, Deutscher Transport-Versicherungs-Verband) übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch (unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages) für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass die Württembergische und Badische Versicherungs-Aktiengesellschaft und die Rechtsschutz-Union Versicherungs-Aktiengesellschaft an den/die für mich zuständigen Vermittler weitergibt, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei der Antragsstellung vom Inhalt dieses Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir - auf Wunsch auch sofort - überlassen wird. Beschwerdestelle Die Württembergische und Badische Versicherungs-Aktiengesellschaft ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann. Sollte der Versicherungsnehmer mit einer Entscheidung der WÜBA nicht einverstanden sein, so hat er die Möglichkeit, innerhalb von acht Wochen den Versicherungsombudsmann als unabhängigen und neutralen Schlichter anzurufen. Das Verfahren ist für den Versicherungsnehmer kostenlos. Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin Tel: 0180-4224424 (EUR 0,24 je Anruf) Fax: 0180-4224425 Email: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Die für die Beschwerden zuständige Aufsichtbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Seite 7