Betroffenheitscheck: REACH. Neue Pflichten von Herstellern, Importeuren, Lieferanten, Verarbeitern & neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter



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Transkript:

REACH Betroffenheitscheck: Neue Pflichten von Herstellern, Importeuren, Lieferanten, Verarbeitern & neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter IHK Hannover 2. September 2008 Vortrag: Dr. Hans-Bernhard Rhein Dr. Hans-Jürgen Streibel

Was regelt die Verordnung? Die Verordnung enthält Bestimmungen über Stoffe und Zubereitungen im Sinne des Artikels 3 Artikel 1 Absatz 2 Die Bestimmungen gelten für Herstellung Inverkehrbringung Verwendung derartiger Stoffe als solche, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen sowie für das Inverkehrbringen von Zubereitungen (Gemische) Umweltkanzlei, im August 2008 IHK Hannover, Folie 2

Betroffenheitsanalyse mit Prozessdarstellung starten Eventuell Prozesse auf Teilprozesse herunterbrechen Einsatz- Bearbeitung Produkt Verkauf materialien Stoff Zubereitung Erzeugnis Herstellen Importieren Verwenden Stoff Zubereitung Erzeugnis In Verkehr bringer- Pflichten sind unter Lieferant zu finden Für jeden Teilprozess die Rollenfunktionen prüfen! Umweltkanzlei, im August 2008 IHK Hannover, Folie 3

Rollenfunktion(en) ermitteln Produkt und Einsatzmaterialien Eigene Herstellung/Import? Erzeugnis? Bereitstellung für Dritte? Fragen entfallen für Einsatzmaterialien siehe folgendes Diagramm Inverkehrbringer Erzeugnis Zubereitung? Bereitstellung für Dritte? Inverkehrbringer Zubereitung Stoff (s/z/e)? Herstellung? Import? Inverkehrbringen mit nur Lagern? Industriell/gewerblich verwendet? Hersteller Stoff Importeur Stoff Händler Nachgeschalteter Anwender Ende Verbraucher/keine Rollenfunktion Mengengrenze > 1 t/a Einfuhr gilt als Inverkehrbringen Umweltkanzlei, im August 2008 IHK Hannover, Folie 4

Zusatzfrage Herstellung/Import Erzeugnis Bei Verwendung Stofffreisetzung? Hersteller/Importeur Stoff(e) Stoff nach Anhang XIV enthalten (>0,1 %)? Inverkehrbringer Erzeugnis Information an Agentur Daten gemäß Art. 7 Absatz 4 Ausnahmen Art. 7 Absatz 3 Agentur entscheidet über Registrierung Art. 7 Absatz 5 Keine Rollenfunktion Mengengrenze > 1 t/a Einfuhr gilt als Inverkehrbringen Umweltkanzlei, im August 2008 IHK Hannover, Folie 5

Beispiele Prozessanalyse und Rollenfindung 1. Beispiel eines Reinigungsmittelherstellers 2. Beispiel eines Duftkerzenherstellers Umweltkanzlei, im August 2008 IHK Hannover, Folie 6

Beispiel 1 - Reinigungsmittelhersteller Deutschland Prozesse (part. Neutralisation A + C = B) Österreich Stoff B Stoff C Mischen nach Rezeptur Reinigungsmittel Kanada Stoff D (Keine Reaktion) (Zubereitung) Umweltkanzlei, im August 2008 IHK Hannover, Folie 7

Beispiel 1 Reinigungsmittelhersteller (1) Deutschland (part. Neutralisation A + C = B) Österreich Stoff B Stoff C Mischen nach Rezeptur Reinigungsmittel Kanada Stoff D (Keine Reaktion) (Zubereitung) Frage: Wird ein Erzeugnis produziert oder importiert? Antwort: Nein, damit keine Rollenfunktion als Erzeugnis- Hersteller oder -Importeur. Umweltkanzlei, im August 2008 IHK Hannover, Folie 8

Beispiel 1 Reinigungsmittelhersteller (2) Deutschland (part. Neutralisation A + C = B) Österreich Stoff B Stoff C Mischen nach Rezeptur Reinigungsmittel Kanada Stoff D (Keine Reaktion) (Zubereitung) Frage: Wird eine Zubereitung an Dritte abgegeben? Antwort: Ja, damit Rollenfunktion Inverkehrbringer Zubereitung Umweltkanzlei, im August 2008 IHK Hannover, Folie 9

Beispiel 1 Reinigungsmittelhersteller (3) Deutschland (part. Neutralisation A + C = B) Österreich Stoff B Stoff C Mischen nach Rezeptur Reinigungsmittel Kanada Stoff D (Keine Reaktion) (Zubereitung) Frage: Werden ein oder mehrere Stoffe hergestellt? Prüfung: Stoff B entsteht durch partielle Neutralisation => neuer Stoff Antwort: Für Stoff B Rollenfunktion Hersteller Stoff. Umweltkanzlei, im August 2008 IHK Hannover, Folie 10

Beispiel 1 Reinigungsmittelhersteller (4) Deutschland (part. Neutralisation A + C = B) Österreich Stoff B Stoff C Mischen nach Rezeptur Reinigungsmittel Kanada Stoff D (Keine Reaktion) (Zubereitung) Frage: Werden Stoffe von außerhalb der EU importiert? Prüfung: und C kommen aus der EU, während Stoff D aus Kanada und damit nicht aus der EU kommt. Antwort: Für Stoff D Rollenfunktion Importeur Stoff. Umweltkanzlei, im August 2008 IHK Hannover, Folie 11

Beispiel 1 Reinigungsmittelhersteller (5) Deutschland (part. Neutralisation A + C = B) Österreich Stoff B Stoff C Mischen nach Rezeptur Reinigungsmittel Kanada Stoff D (Keine Reaktion) (Zubereitung) Frage: Werden Stoffe in Verkehr gebracht, die nur gelagert werden? Prüfung: Die Stoffe werden nicht nur gelagert, sondern auch gemischt. Antwort: Nein, damit keine Rollenfunktion als Nur-Händler. Umweltkanzlei, im August 2008 IHK Hannover, Folie 12

Beispiel 1 Reinigungsmittelhersteller (6) Deutschland (part. Neutralisation A + C = B) Österreich Stoff B Stoff C Mischen nach Rezeptur Reinigungsmittel Kanada Stoff D (Keine Reaktion) (Zubereitung) Frage: Werden die Stoffe industriell oder gewerblich verwendet? Prüfung: Alle Stoffe werden zu einer Zubereitung im Rahmen industriell-gewerblicher Herstellung gemischt. Antwort: Für alle Stoffe gilt die Rollenfunktion Nachgeschalteter Anwender!!!. Umweltkanzlei, im August 2008 IHK Hannover, Folie 13

Beispiel 1 Reinigungsmittelhersteller (7) Ermittelte Rollenfunktionen: Inverkehrbringer Zubereitung Reinigungsmittel Hersteller für Stoff B Importeur für Stoff D Nachgeschalteter Anwender für alle Stoffe A bis D Umweltkanzlei, im August 2008 IHK Hannover, Folie 14

Beispiel 2 - Duftkerzenproduzent Deutschland Prozesse Wachs Duftstoff Österreich Mischen nach Rezeptur (Keine Reaktion) Duftkerze (Erzeugnis) Umweltkanzlei, im August 2008 IHK Hannover, Folie 15

Beispiel 2 Duftkerzenproduzent (1) Frage: Prüfung: Antwort: Folgefrage: Prüfung: Antwort: Frage: Antwort: Wird ein Erzeugnis produziert oder importiert? Die Kerze ist ein Erzeugnis. Ja, Hersteller eines Erzeugnisses. Bestimmt aber allein noch keine Rollenfunktion Wird bei der Verwendung ein/mehrere Stoff(e) freigesetzt? Die Freisetzung des Duftstoffes beim Abbrennen der Kerze ist erwünscht. Rollenfunktion Hersteller Stoff für den Duftstoff. Wird ein sonstiger Stoff hergestellt? Nein, damit keine Rollenfunktion. Umweltkanzlei, im August 2008 IHK Hannover, Folie 16

Beispiel 2 Duftkerzenproduzent (2) Frage: Werden ein oder mehrere Stoffe importiert? Antwort: Nein, damit keine Rollenfunktion. Frage: Prüfung: Antwort: Frage: Prüfung: Antwort: Werden Stoffe in Verkehr gebracht, die nur gelagert werden? Die Stoffe werden gelagert und gemischt. Nein, damit keine Rollenfunktion. Werden die Stoffe industriell oder gewerblich verwendet? Die Stoffe werden zu einer Zubereitung gemischt, aus der das Erzeugnis hergestellt wird. Für alle Stoffe gilt die Rollenfunktion Nachgeschalteter Anwender. Umweltkanzlei, im August 2008 IHK Hannover, Folie 17

Beispiel 2 Duftkerzenproduzent (3) Ermittelte Rollenfunktionen: Inverkehrbringer Erzeugnis Duftkerze Hersteller für Duftstoff Nachgeschalteter Anwender für Wachs und Duftstoff Umweltkanzlei, im August 2008 IHK Hannover, Folie 18

Pflichtenkatalog Rolle Hersteller / Importeur Inverkehrbringer (VO Stichwort: Lieferant Händler Nachgeschalteter Anwender Objekt Stoff Zubereitung Erzeugnis Stoff, Zubereitung Erzeugnis Stoff, Zubereitung, Erzeugnis Stoff, Zubereitung Pflicht Registrierung ---- Registrierung, sofern Stofffreisetzung Informationspflicht mit / ohne Sicherheitsdatenblatt Reduzierte Informationspflichten Informationspflichten Informationspflichten, Anwendungspflichten Umweltkanzlei, im August 2008 IHK Hannover, Folie 19

Weitere Schritte Bei jeder ermittelten Rollenfunktion zu einem Material: Abarbeitung einer auf die Rollenfunktion abgestimmten Checkliste zur Konkretisierung aller notwendigen Pflichten, auch mit Fristen; für alle Rollenfunktionen mit allen Materialien Ausarbeitung eines Zeitplans zur Koordination der Abarbeitung aller notwendigen Handlungen (Projektplan) Zusätzlich: Kommunikation mit Lieferanten und Kunden beginnen! Umweltkanzlei, im August 2008 IHK Hannover, Folie 20

Kundenschreiben an Lieferanten (Auszug) Durch die neuen Bestimmungen ist für alle Beteiligten ein Informationsaustausch entlang der gesamten Lieferkette erforderlich: Da eine Registrierung die gesamte Wertschöpfungskette und möglichst alle Verwendungszwecke berücksichtigen soll, haben nicht nur Lieferanten Informationen zu dem jeweiligen Stoff an ihre Kunden zu übermitteln; auch die Kunden müssen den Lieferanten die für die Registrierung benötigten Informationen mitteilen, damit ihre Verwendung von der Registrierung abgedeckt werden kann. Um Probleme in der Lieferkette zu vermeiden, bitten wir Sie, uns über Ihre derzeitige Position zu informieren: Stand bei der Vor-Registrierung und Registrierung Stopp der Herstellung von chemischen Stoffen und Zubereitungen Eventueller Ersatz von nicht mehr hergestellten Stoffen und Zubereitungen Umweltkanzlei, im August 2008 IHK Hannover, Folie 21

Bedeutung des Informationsgewinns Liefersicherheit - mit der Registrierung ist die zukünftige Liefersicherheit gewährleistet - mit der Vorregistrierung ist die Nutzung der Übergangsfristen mit Weiterbelieferung möglich Zeitgewinn - Ersatz für Stoffe finden - anderen Hersteller finden - Rezepturänderung Umweltkanzlei, im August 2008 IHK Hannover, Folie 22

Informationen in der Lieferkette Hersteller Stoff Importeur Stoff Hersteller/Importeur Stoff(e) Nachgeschalteter Anwender Händler Inverkehrbringer Zubereitung Entlang der Lieferkette erweitertes Sicherheitsdatenblatt Informationen ohne Sicherheitsdatenblatt Entgegen der Lieferkette Informationen über neue Gefahren eines Stoffes unabhängig von der Verwendung Ungeeignete Risikomanagementmaßnahmen Inverkehrbringer Stoff Umweltkanzlei, im August 2008 IHK Hannover, Folie 23

Sicherheitsdatenblatt Aussehen bleibt Kapitel 2 und 3 getauscht Kapitelüberschriften werden teilweise verändert Neuerdings Anhänge möglich (Expositionsszenarien) Identifizierte Verwendungen Beispiel mit Angaben zu Reach in den Kapiteln 1, 3, 8, 11, 12, 15, 16 Acrobat-Dokument Umweltkanzlei, im August 2008 IHK Hannover, Folie 24

Informationsquellen Helpdesks (Auszug) www.reach-helpdesk.de www.reach.bdi.info www.reach.bvse.de www.reach-net.com Bundesstelle für Chemikalien Helpdesk des BDI Helpdesk des bvse Sammelseite mit Links Ihr Berater: www.umweltkanzlei.de info@umweltkanzlei.de Verbände (Auszug) www.tegewa.de/kompetenzfelder/reach/ www.vci.de/chemikalienpolitik_reach/ www.vsi-schmierstoffe.de/aktuell/reach/reach.htm www.tecpart.de/cms/front_content.php?idcat=91 www.lackindustrie.de Umweltkanzlei, im August 2008 IHK Hannover, Folie 25

... und jetzt sind Sie gefragt: Finden Sie Ihre Betroffenheit von REACH!(?) Können wir Ihnen beim Lösen helfen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Umweltkanzlei, im August 2008 IHK Hannover, Folie 26