Staatliche Schulberatung für Schwaben 86150 Augsburg, 24.03.2014 Beethovenstr. 4, Tel. 08 21/ 5 09 16-0 Fax 08 21/ 5 09 16-12 E-Mail: sbschw@as-netz.de http://www.schulberatung.bayern.de 25 Wege zum mittleren in Bayern (Überarbeitet: September 2013) SCHULART BEMERKUNG ABSCHLUSSPRÜFUNG bzw. Anerkennung als dem mittleren gleichgestellte 1. Realschule schriftlich: Deutsch, Englisch bzw. Ersatzfremdsprache, Mathematik sowie Physik bzw. bzw. Französisch bzw. Realschule 66-78 45 Abs. 3 Art 54 Art. 8 2. Externenprüfung an Realschule Anmeldung bis 1. Februar beim Ministerialbeauftragten bzw. bei einer vom Ministerialbeauftragten bestimmten Realschule; über die Zulassung entscheidet Vorsitzende des sausschusses schriftlich. Bewerber befindet sich mind. in Jgst. 10. schriftlich: Deutsch, Englisch bzw. Ersatzfremdsprache, Mathematik sowie Physik bzw. bzw. Französisch bzw. mündlich: je nach Wahlpflichtfächergruppe Geschichte, Chemie o Physik bzw. Chemie und ein Fach aus Religion bzw. Ethik, Biologie, Sozialkunde und in einem bereits schriftlich geprüften Fach außer in den Fremdsprachen Realschule 79-84 45 Abs. 3 3. Abendrealschule (Externenprüfung nicht möglich!) mindestens zweijährige bzw. - Mindestalter 17, Höchstalter 45 Jahre erfolgreicher Haupt- bzw. Mittelschulabschluss o erfüllte Vollzeitschulpflicht man bleibt berufstätig und Ausübung einer berufl. Tätigkeit während des Schulbesuchs ( auch Führung eines Familienhaushalts) bestandene Probezeit. nach dreijährigem Abendunterricht schriftlich: Deutsch, Englisch Mathematik sowie Realschule 33 66-78 4. Wirtschaftsschule vierjährige Form: Jahrgangsstufen 7 bis 10 dreijährige Form: Jahrgangsstufen 8 bis 10 zweijährige Form: Jahrgangsstufen 10 und 11 für Schüler Jgst. 9 Realschule o Gymnasium mit Vorrückungserlaubnis (ohne Vorrückungserlaubnis nur, wenn D und E mindestens je 4) für Hauptschulabsolventen mit Quali und Englischnote 3 in Quali o Abschlusszeugnis erfolgreicher Abschluss Mittelschule und bestehen einer Probezeit schriftlich: Deutsch, Englisch, Betriebswirtschaft sowie (H - Zug und zweistufige Form) bzw. Mathematik (M - Zug) praktisch: Textverarbeitung und mündlich: Englisch verpflichtend Wirtschaftsschule 62-74 WSO Art. 14
als dem mittleren gleichgestellte Keine Aufnahmeprüfung möglich; kein Eintritt in Jgst. 11. 5. Externenprüfung an Wirtschaftsschu le Anmeldung bis 1. März bei entsprechenden WS; über die Zulassung entscheidet Vorsitzende des sausschusses. schriftlich: Deutsch, Englisch, Betriebswirtschaft sowie (H) bzw. Mathematik (M) praktisch: Textverarbeitung und mündlich: Englisch, Volkswirtschaft, ein Wahlpflichtfach bzw. Pflichtfach und ein weiteres Vorrückungsfach Jgst. 10 Wirtschaftsschule 75-80 WSO 6. M - Zug Mittelschule Aufnahme aus Regelklasse Mittelschule in die M 7 bei 2,66 aus D, M, E o Aufnahmeprüfung M 8 o M 9 2,33 aus D, M, E o Aufnahmeprüfung M 10 bei Quali und 2,33 aus D, M, E o Aufnahmeprüfung. schriftlich: Deutsch, Mathematik, Englisch mündlich: Deutsch, Englisch Projektprüfung: schriftlich, mündlich und praktisch im Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik sowie jeweiliges besuchtes berufsorientierendes Wahlpflichtfach Mittelschule 33 MSO 58 MSO 64-68 MSO Art. 7a 7. Externenprüfung am M-Zug Mittelschule Anmeldung bis 1. März an Mittelschule mit M-Zug, in en Einzugsbereich Bewerber lebt Bewerber befindet sich mind. in Jgst. 10. Deutsch (schriftl., mdl.), Mathematik, Englisch (schriftl., mdl.), Geschichte / Sozialkunde / Erdkunde, Physik / Chemie / Biologie sowie Projektprüfung (vgl. oben) Mittelschule 68 MSO 8. Qualifizierter beruflicher Bildungsabschl uss Quabi Ausstellung des Zeugnisses auf Antrag durch die Mittelschule, an Quali abgelegt wurde. Zuerkennung des Quabi" (ab 1. August 2012) Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit durchschnittlichen Leistungen ( 3,0 und besser) Quali" Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Unterrichts mit Note ausreichend im Abschlusszeugnis o im Quali- Zeugnis MS im 9. o 10. Jgst. RS, WS o des Gym (Englisch 1. im Abschlusszeugnis BS mit Englisch als Wahl- o Pflichtfach im Zeugnis Mittelschule über den und den Quabi Zeugnis, wird auf Antrag ausgestellt von Mittelschule, die den Quali abgenommen hat. Art. 7 Abs. 8 9. Berufsschule Die Berufsschule verleiht bei durchschnittlichen Leistungen von Amts wegen im Berufsschulabschluss ( 3,0 und besser). Ein Antrag ist nicht erforlich. Zuerkennung bei: (ab 1. August 2010) erfolgreich r Berufsschulabschluss mit einem Durchschnitt von mindestens 3,0 Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Unterrichts mit Note ausreichend im Abschlusszeugnis o im Quali- Zeugnis MS im 9. o 10. Jgst. RS, WS o des Gym (Englisch 1. im Abschlusszeugnis BS mit Englisch als Wahl- o Pflichtfach im Zeugnis Mittelschule über den Berufsschule Art. 11 Abs. 2 48 BSO
als dem mittleren gleichgestellte 10. Berufsfachschule Berufsfachschulen, die mindestens zweijährig sind und zu einer n Berufs- ausbildung führen, verleihen bei durchschnittlichen Leistungen ( 3,0 und besser). Ein Antrag ist nicht erforlich. Zuerkennung bei: (ab 1. August 2011) Berufsfachschulabschluss mit dem Durchschnitt von mindestens 3,0 Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Unterrichts mit Note ausreichend im Abschlusszeugnis o im Quali- Zeugnis MS im 9. o 10. Jgst. RS, WS o des Gym (Englisch 1. im Zeugnis Mittelschule über den und den Quabi Berufsfachschule Art. 13 jeweilige BFSO 11. Vorklasse BOS (Nicht an VIBOS!) Aufnahmevoraussetzungen: erfolgreiche und bestandene Aufnahmeprüfung mit 3,7 aus D, M, E, wobei keine Note schlechter als 4 sein darf. Der erfolgreiche Abschluss Vorklasse nach einem Jahr Vollzeitunterricht vermittelt den mittleren, wenn das Zeugnis in allen Fächern keine schlechtere Note als 4 bzw. nur einmal die Note 5 und dafür einmal die Note 2 o zweimal die Note 3 aufweist. Einmaliges Wieholen Vorklasse aus wichtigem Grund möglich. Vorstufe 25, 26, 28, 31, 56, 58, FOBOSO 12. Gymnasium Jgst. 10 Die Vorrückungserlaubnis in die 11. Jgst. schließt ein. Bei Übertritt in die FOS o nach erfolgreicher in die BOS ist in diesem Fall kein Notenschnitt erforlich. Vermerk Oberstufenreife im 10. Jahrgangsstufe 13. Besone für Schüler 10. Jgst. des Schüler 10. Klasse des mit den Noten 2x5 o 1x6 in Vorrückungsfächern können nur direkt im Anschluss an die 10. Jgst. diese ablegen. Wieholen ist einmal möglich, wenn die Jahrgangsstufe 10 erfolglos wieholt wurde und die o.g. Berechtigungen aus dem entsprechenden Jahr stammen. schriftlich: Deutsch, Mathematik und erste o zweite Fremdsprache. Bestanden bei 3 x 4 o 1 x 5 und 1 x 3. Antragsfrist: 1. August 98 GSO 14. Bestandene Probezeit in Jgst.11 des bei Vorrücken auf Probe Zuerkennung Bestätigung bestandenen Probezeit in Verbindung mit 10. Jahrgangs stufe 63 GSO 15. Bestandene Probezeit in Jgst. 11 des nach bestandener Aufnahmeprüfu ng Zuerkennung Bestätigung bestandenen Probezeit in Verbindung mit Zwischenzeugnis 10. Jahrgangsstufe 63 GSO 16. Abendgymnasium Mindestalter 17 Jahre Mindestens zweijährige bzw. Mittlerer o erfolgreiches Durchlaufen des Vorkurses o Aufnahmeprüfung Bestehen einer Probezeit berufliche Tätigkeit während des Schulbesuchs (auch Teilnahme an Besonen zu Beginn Jgst. 2 unter den Voraussetzungen des 98 GSO 32 a) GSO 98 Abs. 8 GSO
als dem mittleren gleichgestellte Führung eines Familienhaushalts) 1 17. Abendgymnasium vgl. oben den Ausbildungsabschnitt III/2, wenn in allen Pflichtfächern jeweils mindestens 5 Punkte einfachen Wertung erzielt wurden. 18. Meisterprüfung Voraussetzungen: Abgeschlossene und Berufs keine einheitliche Regelung zum Erwerb Meisterprüfung HandWO 19. Staatliche Technikerprüfung und Berufs schriftlich und praktisch schriftlich: vier aus Stundentafel ausgewählte Fächer 26-38 FSO 20. Zeugnis Fachschulreife einer zweijährigen bayerischen Die Fachschulreife wird Schülern zuerkannt, die die Vorrückungserlaubnis in das zweite, bei Teilzeitunterricht in das dritte Schuljahr erhalten haben. Vermerk im 26 Abs. 3 Satz 2 FSO 21.Staatliche einer bayerischen an einer mindestens einjährigen bayerischen 22. IHK bzw. HWK Die bestandene Fortbildungsprüfung IHK bzw. HWK verleiht die selben schulrechtlichen Berechtigungen wie qualifizierte berufliche Bildungsabschluss Anerkennung durch Zeugnisse über Fortbildungsprüfungen zum Betriebswirt des Handwerks geprüften Bilanzbuchhalter Fachkaufmann aller Richtungen Fachwirt aller Richtungen geprüften Handelsassistent Sparkassenbetriebswirt geprüften Wirtschaftsassistent Verkaufsleiter im Nahrungsmittelhandwerk geprüften Wirtschaftsinformatiker 53-57 42 und 42 a HandWO 23. des Staatsministerium s für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Zeugnis Landesanstalt für Landwirtschaft, Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau o eines Fortbildungszentrums für Landwirtschaft und Hauswirtschaft über eine erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfung Anerkennung durch Zeugnisse über Fortbildungsprüfungen zum Geprüften Natur- und Landschaftspfleger/Geprüften Natur- und Landschaftspflegerin Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Besamungswesen Geprüften Fachagrarwirt/Geprüften Fachagrarwirtin Baumpflege und Baumsanierung Fachwirt/Fachwirtin Head- Greenkeeper Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Leistungsund Qualitätsprüfungen in Tierproduktion Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Erneuerbare Energien - Biomasse, 53-57 24. Kolleg Mindestalter 17 Jahre Mindestens zweijährige bzw. Mittlerer o erfolgreiches Durchlaufen des Vorkurses o Aufnahmeprüfung Jahrgangsstufe I des Kollegs in Verbindung mit Bescheinigung eines über die erfolgreich abgelegte Besone o den Ausbildungsabschnitt II/2 des Kollegs, wobei alle Pflichtfächer nach 26 KSO jeweils mindestens 5 Punkte aufweisen müssen
als dem mittleren gleichgestellte Bestehen einer Probezeit 25. Telekolleg Mindestens zweijährige. Besuch des verpflichtenden Vorkurses und des ersten Trimesters. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den ersten Feststellungsprüfungen in Deutsch, Englisch und Mathematik. Weitere Möglichkeiten: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 30. April 2007 Az.: V.2-S 6520-5.11 738 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 12/2007