OStD Günther Kratzer Bezirksvorsitzender Niederbayern
Bildungshoheit der LänderL liegt nicht beim Bund, sondern bei den Ländern Kultusministerkonferenz (KMK) legt Standards fest: Einheitliche Prüfungsanforderungen Abitur (EPA) Bildungsstandards für schulische Abschlüsse Jedes Bundesland beschließt über Dienstrecht legt Schulsystem fest gibt Lehrpläne vor stellt zentrale Prüfungen
Bildungshoheit der LänderL Zentralabitur in fast allen Ländern (Ausnahme: Rheinland-Pfalz) 12 Schuljahre sind mittlerweile die Regel (Ausnahme: Rheinland-Pfalz) dreigliedriges Schulsystem (noch) in 9 Ländern, in 7 Ländern zweigliedriges System; in fast allen Ländern auch Gesamtschulen!
Das dreigliedrige Schulsystem Durchlässigkeit ABITUR M Hauptschule (5 Jahre) Mittlere Reife Realschule (6 Jahre) Gymnasium (8 Jahre) Grundschule (4 Jahre)
Der Zugang zum Beruf Beruf (ggf.) Lehre / Berufsschule M Hauptschule FOS Realschule Gymnasium Grundschule
Der Zugang zur Hochschule Meister Universität BOS Fachhochschule Lehre M Hauptschule FOS Realschule Gymnasium Grundschule
Die Unterrichtsfächer Kernfächer Deutsch Mathematik Fremdsprachen (mind. 2) Physik ein weiteres Fach je nach Ausbildungsrichtung Vorrückungsfächer alle Fächer außer Sport und in 5/6 auch Musik
Die vier Ausbildungsrichtungen 1. naturwissenschaftlich-technologisch Profilfächer: Physik, Chemie und Informatik 2. sprachlich eine dritte Fremdsprache: Französisch, Spanisch, Italienisch, Griechisch, aber auch: Japanisch, Chinesisch, Russisch 3. wirtschafts- und sozialwissenschaftlich 4. musisch
Die Leistungsbewertung erfolgt anhand einer Notenskala von sehr gut = Note 1 bis ungenügend = Note 6. Das Vorrücken in die nächst höhere Jahrgangsstufe ist an das Erreichen bestimmter Noten gebunden. Daneben werden Mitarbeit und Verhalten in Wortform gewürdigt.
Zentral gestellte Arbeiten Probeunterricht N&T-Lernstandserhebung Jahrgangsstufentests VERA D, E, M (freiwillige Teilnahme) Besondere Prüfung (auf der Basis von Bildungsstandards der KMK) Zentralabitur (auf der Basis der EPA der KMK) Begabtenprüfung für Staatsstipendium Problem: Ranking-Listen
Zentralabitur (Hochschulzugangsberechtigung) Qualifikationsphase: 11 und 12 sprachlich naturwissenschaftlichtechnologisch wirtschaftsund sozialwissensch. musisch vier Ausbildungsrichtungen: 8-10 2. Fremdsprache ab 6: meist L oder F Eingangsklasse ab 5 1. Fremdsprache: E, L oder F
Das (schriftliche) Zentralabitur Fach Prüfungsart Wo.std. Deutsch schriftlich 4 Mathematik schriftlich 4 Fremdsprache gesellschafts-wissenschaftliches Fach Nw, Inf, Fs2, Ku*, Mu*, Sport* (* Sonderbedingungen) 1 x schriftlich 2 x mündlich 4 2 2-4
Die Abiturprüfung Prüfungsausschuss Vorsitzender ist der Schulleiter, in besonderen Fällen ein Ministerialkommissär weitere Mitglieder: der ständige Stellvertreter die Oberstufenkoordinatoren bis zu 3 weitere berufene Lehrer Fachausschüsse mindestens 2 Mitglieder mit Lehrbefähigung (Auswahl und) Korrektur der Aufgaben Zusammenstellung der Ergebnisse Abhaltung mündlicher, praktischer Prüfungen keine Extravergütung!
Das Übertrittsverfahren Anfang Mai erhält jeder Grundschüler ein Übertrittszeugnis, in dem die Eignung für die weitere Schullaufbahn festgeschrieben wird. Bei Vorliegen eines Notendurchschnitts von mindestens 2,33 aus Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht liegt die Eignung für ein Gymnasium vor.
Die Finanzierung staatlicher Gymnasien Personal: Dienstherr ist der Freistaat Bayern, der die Lehrkräfte auch einstellt und bezahlt. Im Allgemeinen ist dazu ein 1. und ein 2. Staatsexamen erforderlich. Das Anfangsgehalt eines Gymnasiallehrers ohne Familienzuschlag liegt bei gut 3100 monatlich (Brutto). ABER: Es gibt kaum Zusatzvergütungen! Eine Regelbeförderung ist üblich. Eine weitere Beförderung setzt die Übernahme von zusätzlichen Aufgaben voraus.
Die Finanzierung staatlicher Gymnasien Für die Zuweisung von Lehrpersonal gibt es Stundenbudgets, die allein von der jeweiligen Schülerzahl abhängen. Nur einen geringen Anteil des Lehrpersonals kann / muss sich die Schule selbst suchen. Angehende Lehrkräfte werden an Seminarschulen ausgebildet und für ein Schuljahr anderen Gymnasium zugewiesen.
Die Finanzierung staatlicher Gymnasien Sachaufwand: Zuständig sind die Kommunen, also Landkreise und Gemeinden. Die Zuwendungen fallen recht unterschiedlich aus. Schülerbeförderung: Bis einschließlich 10. Klasse übernimmt der Sachaufwandsträger die Kosten, ab 11. Klasse gibt es Zuschüsse. Lernmittel: Schulbücher werden kostenlos gestellt. Arbeitsmittel und langjährig nutzbare Lernmittel (Formelsammlung, Atlanten) müssen vom Schüler gekauft werden.
Status der Lehrkräfte i.d.r: Landesbeamte seltener Angestellte i.a. 2 Fächer (Ausnahmen: Musik und Kunst) Unterrichtspflichtzeit: 24 Wochenstd. a 45 min Ausnahmen: Musik, Kunst und Sport gebunden an Gesetze, Verordnungen, Weisungen, Lehrpläne frei in der Methodik zusätzliche Vergütung nur in Ausnahmefällen: umfangreichere Mehrarbeit (Vertretungen), unübliche Prüfungen (z.b. externes Latinum)
Schulaufsicht Schulleiter: Dienstvorgesetzter der Lehrkräfte Er wird vom Staat (nach einer Probezeit) auf Lebenszeit bestellt und erhält ein höheres Gehalt nach 3. Beförderung (zum Vgl.: monatlich ab ca. 4600 bis 5900 ). Die staatlichen Gymnasien sind unmittelbar dem Kultusministerium unterstellt. Einige Aufgaben der Schulaufsicht übernehmen die Ministerialbeauftragten, von denen es acht gibt ( Außenstelle des Ministeriums ).
Schulleiter/-in Behördenvorstand eigenverantwortliche Vertretung nach außen Bewirtschaftung der Haushaltsmittel weisungsgebunden gg. KM und tw. auch MB Dienstvorgesetzter der Lehrkräfte dienstliche Beurteilung Weisungsrecht Fürsorgepflicht Pädagogische Instanz Unterrichtsverteilung, Stundenplan, Aufsichten Pädagogik, Unterrichtsbesuche, Beratung Eltern- und Schülerkontakte usw. usw. usw.
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