Kinderkrippe «Bäremutz»



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Transkript:

Kinderkrippe «Bäremutz» Informationsbroschüre Personalmanagement Kinderkrippe «Bäremutz» Februar 2015

Allgemeine Informationen Liebe Eltern Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Betreuungsplatz in unserer Kinderkrippe interessieren und heissen Sie herzlich willkommen. Bei uns erhalten Ihre Kinder eine qualifizierte und liebevolle Betreuung im Kreise gleichaltriger Kinder. Unsere Krippe ist an den Verband «Kindertagesstätten Schweiz» angeschlossen und wir sind ein anerkannter Lehrbetrieb. Unser Team Unser Krippenteam besteht aus Betreuerinnen mit der Ausbildung als Krippenleiterin, Kleinkinderzieherin oder Kindergärtnerin. Unterstützt werden wir von Lernenden und Praktikantinnen. Durch jährliche Weiterbildungskurse erweitern wir unser Fachwissen regelmässig, um auf die individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse der Kinder eingehen zu können. Die Mitarbeitenden informieren Sie gerne genauer über den Tagesablauf und geben Antwort auf Ihre Fragen. Betreuungsangebot Die uns anvertrauten Kinder sind in zwei Altersgruppen aufgeteilt: - Gruppe «Strubelimutze»: ab 3 Monaten bis ca. 2 Jahre - Gruppe «Zottelbären»: ab ca. 2 Jahren bis Schuleintritt Öffnungszeiten Die Krippe ist von Montag bis Freitag von 06.30-18.00 Uhr geöffnet. An gesetzlichen Feiertagen ist die Krippe geschlossen. In Ausnahmefällen (zwischen Weihnachten und Neujahr) kann die Krippe bei rechtzeitiger Vorankündigung tageweise geschlossen werden. Es bestehen keine Betriebsferien. Standort der Krippe Die Kinderkrippe befindet sich auf dem Areal der Luzerner Psychiatrie St. Urban im Haus D. Beachten Sie den Lageplan auf Seite 11. 2/12

Allgemeine Informationen Räumlichkeiten Die Krippe mit ihren grosszügigen und hellen Räumen befindet sich im Haus D und bietet einen schönen Blick auf unseren grossen Garten mit Kinderspielplatz. Vielseitige Möglichkeiten in der nahen Umgebung (Wald, Spielplatz, Entenweiher etc.) sowie die wunderschöne Parkanlage laden zu Spaziergängen und sonstigen Aktivitäten ein. Pädagogisches Unabhängig von Nationalität und Herkunft wird jedes Kind als eigene Persönlichkeit respektiert und wertschätzend behandelt. Es wird individuell wie auch in der Gruppe wahrgenommen, seine Interessen und Bedürfnisse werden erkannt und berücksichtigt. Die Krippe soll dem Kind während seinem ausserfamiliären Aufenthalt ein Ort der Geborgenheit und des Vertrauens sein, wo es sich wohl fühlt und Zuwendung findet. Wiederkehrende Abläufe und Rituale sowie ein ruhiges und entspanntes Umfeld vermitteln dem Kind Sicherheit und Halt. Sie bilden eine stabile Grundlage im emotionalen und sozialen Bereich. Jedes Kind wird dem Alter, dem individuellen Entwicklungsstand sowie den persönlichen 3/12

Allgemeine Informationen Fähigkeiten und Möglichkeiten entsprechend in seiner ganzheitlichen Entwicklung gefördert und unterstützt. Ein Aufenthalt in der Kinderkrippe von weniger als einem Tag pro Woche ist aus pädagogischen Gründen nicht sinnvoll. Krippeneingewöhnung Damit sich das Kind in der Krippe möglichst bald wohl fühlt, sind einige Eingewöhnungsbesuche (nach Absprache) gemeinsam mit einem Elternteil sehr wichtig. So macht sich das Kind mit der neuen Umgebung, den Betreuerinnen sowie den Spielkameradinnen und -kameraden vertraut und wichtige Informationen können ausgetauscht werden. Die Eingewöhnungszeit dauert, je nach Kind, vier bis acht Halbtage. Zusammenarbeit mit den Eltern Gegenseitiges Vertrauen zwischen Eltern und Betreuerinnen ist uns sehr wichtig und bildet die Basis für eine konstruktive Zusammenarbeit. Durch den gegenseitigen Austausch von Informationen, durch Transparenz, Offenheit und Ehrlichkeit und einen kontinuierlichen, lebendigen Dialog kann dieses Vertrauen geschaffen werden. Ein kurzes Gespräch am Morgen oder am Abend bei Bring- und Abholsituationen zwischen den Eltern und den Betreuerinnen ist deshalb unerlässlich. Private Veränderungen und wichtige Ereignisse im Umfeld des Kindes, die das Kind betreffen, sollten uns in diesem Rahmen mitgeteilt werden. Auf Verlangen der Eltern oder der Betreuerinnen kann auch ein längeres, geplantes Gespräch vereinbart werden. Es ist erwünscht, dass die Eltern an Krippenanlässen teilnehmen. Kontakt, Auskunft und Anmeldung Helene Jaisli Krippenleiterin T 058 856 53 38 E-Mail helene.jaisli@lups.ch 4/12

Reglement Zweck Die Luzerner Psychiatrie führt in der Klinik St. Urban für die professionelle Betreuung von Kindern ihrer Mitarbeitenden eine Kinderkrippe. Bei freien Kapazitäten werden Kinder von externen Personen aufgenommen. Aufnahme und Anmeldung Die Krippe steht primär den Kindern von Mitarbeitenden der Luzerner Psychiatrie offen. Aufgenommen werden Kinder ab 3 Monaten bis Schuleintritt. Über die Aufnahme entscheidet die Krippenleiterin. Die Anmeldungen sind mit dem Anmeldeformular an die Krippenleiterin zu richten. Präsenzzeit / Mindestaufenthalt Am Morgen haben die Kinder bis 08.00 Uhr (Ausnahmen nach Absprache) einzutreffen, am Abend sind sie spätestens bis 18.00 Uhr abzuholen. Zeitliche Änderungen (aufgrund von Arztbesuchen o. Ä.) müssen der Krippenleiterin bekannt gegeben werden. Ebenso muss die Leiterin kontaktiert werden, wenn das Kind nicht von der üblichen Bezugsperson abgeholt wird. Der Monatsplan (Aufenthaltstage in der Krippe) ist bis am 20. des Vormonats schriftlich abzugeben. Die Kinder werden halbtags und/oder ganztags aufgenommen und müssen die Krippe pro Monat während mindestens vier Tagen oder acht Halbtagen besuchen. Abwesenheit des Kindes Falls das Kind die Krippe nicht gemäss Plan besuchen kann, muss es zwei Tage vorher abgemeldet werden. Erfolgt die Abmeldung zu spät oder gar nicht, wird die volle Tagesgebühr verrechnet. Unvorhergesehene Abwesenheiten (Erkrankung des Kindes oder eines Elternteiles etc.) sind bis 07.15 Uhr telefonisch zu melden. Erfolgt die Abmeldung zu spät oder gar nicht, wird die volle Tagesgebühr verrechnet. 5/12

Reglement Krankheit / Unfall Bereits erkrankte Kinder sind zu Hause zu pflegen. Jede Erkrankung des Kindes ist der Krippenleiterin sofort mitzuteilen auch ansteckende Krankheiten, die in der Familie aufgetreten sind. Über die Wiederaufnahme des Kindes entscheidet der Hausarzt. Erkrankt oder verunfallt ein Kind in der Krippe, werden die Eltern sofort benachrichtigt. Je nach Situation wird notfalls der Tagesarzt der Klinik herbeigerufen oder es werden andere angemessene Massnahmen ergriffen. Versicherung / Haftung Der Abschluss einer Kranken- und Unfallversicherung ist ausschliesslich Sache der Eltern. Für Verluste oder Schäden an persönlichen Effekten (Kleider, Schmuck, Spielwaren) übernimmt die Krippe keine Haftung. Daher ist ausser dem Lieblingsspielzeug kein anderes Spielzeug oder Schmuck mitzubringen. Bekleidung / Verpflegung Die Kinder sollen der Witterung angepasste, bequeme Kleider tragen, die beim Spielen schmutzig werden dürfen. Der Unterhalt und das Waschen werden durch die Eltern besorgt. Mitzubringen sind zudem: geschlossene Hausschuhe, Ersatzwäsche und eine Zahnbürste. Die Windeln werden während des Krippenaufenthalts von der Krippe abgegeben. Folgende Mahlzeiten können in der Krippe eingenommen werden: Frühstück (08.00 Uhr), Mittagessen und ein «Zvieri». Säuglinge nehmen die erste Mahlzeit (Schoppen) zu Hause ein. Wir bitten Sie, den Kindern keine Süssigkeiten mitzugeben. Gebühren / Abrechnung Die Gebühren sind der Gebührenordnung zu entnehmen (siehe Seite 9). Die Kosten für die Kinderbetreuung der Mitarbeitenden werden mit der Besoldung verrechnet. Alle externen Personen erhalten monatlich eine Rechnung. Diese ist innert 30 Tagen zu bezahlen. Aussergewöhnliche Ausgaben (für Ausflüge, 6/12

Reglement Eintritte, themabezogene Aktivitäten) sind in der Gebühr nicht enthalten und werden von den Mitarbeitenden der Krippe eingezogen. Austritt / Kündigung Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat (jeweils auf Monatsende). Die Kündigung kann sowohl durch die Eltern als auch durch die Krippenleiterin erfolgen. Wird ein Kind definitiv aus der Krippe genommen, muss dies von den Eltern schriftlich einen Monat im Voraus gemeldet werden. Erfolgt die Kündigung von Seite der Krippe oder tritt der/die Mitarbeitende aus dem Dienst der Klinik aus, wird eine individuelle Übergangslösung gesucht. Allgemeines Eltern und/oder Angehörige von Kindern dürfen sich in den Räumen der Krippe nur mit der Einwilligung des zuständigen Betreuungspersonals aufhalten. Anregungen / Beschwerden Allfällige Wünsche, Anregungen oder Reklamationen sind an die Krippenleiterin oder an den Leiter Personalmanagement zu richten. Schlussbestimmungen Die Eltern anerkennen mit der Anmeldung ihres Kindes die Gültigkeit dieses Reglements und bestätigen dies mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular. Leitung / Führung Die Kinderkrippe ist organisatorisch dem Personalmanagement der Luzerner Psychiatrie angegliedert. Die Leitung ist einer diplomierten Krippenleiterin oder einer andern dafür entsprechend ausgebildeten Person übertragen. Das übrige Krippenpersonal ist ihr direkt unterstellt. Inkrafttretung Reglement: 1. Januar 2003 Die einzelnen Beilagen werden bei Bedarf ergänzt oder angepasst und den Eltern zugestellt. 7/12

Gebührenordnung Die Elternbeiträge für die Betreuung und Verpflegung der Kinder setzen sich aus einer Grundgebühr und einer Tagesgebühr bzw. Halbtagesgebühr zusammen. Grundgebühr Die Grundgebühr pro Kind beträgt pro Monat Fr. 60.-. Sie wird auch während allen Abwesenheiten (Ferien, Krankheit, Unfall, Mutterschaft etc.) verrechnet. zu melden. Fehlen die notwendigen Unterlagen, wird der Maximalansatz verrechnet. Für Kinder von externen Personen Die Tagesgebühr beträgt unabhängig vom Jahreseinkommen der Familie Fr. 95.- (Halbtagesgebühr: Fr. 70.-). Dazu kommt die monatliche Grundgebühr von Fr. 60.-. Gebühr für Betreuung und Verpflegung Tages-/ Halbtagesgebühr Für Kinder von Mitarbeitenden der Luzerner Psychiatrie: Die Gebühr richtet sich nach dem Brutto-Jahreseinkommen der Familie bzw. Hausgemeinschaft (beider Eltern/Partner). Als Einkommen gelten auch Alimente sowie Arbeitslosen- oder andere Versicherungsleistungen. Die Erwerbseinkommen sind mit dem Formular «Lohnbestätigung» periodisch zu belegen. Einkommensveränderungen (+/-) sind auch unter dem Jahr 8/12

Gebührenordnung Die Tages- bzw. Halbtagesgebühr für lups-mitarbeitende ist wie folgt abgestuft: Jahreseinkommen Tagesgebühr Halbtagesgebühr Stufe von Fr. bis Fr. Franken Franken 1 40'000 17.00 12.00 2 40'001 50'000 18.50 12.50 3 50'001 60'000 19.50 13.00 4 60'001 65'000 20.50 14.00 5 65'001 70'000 22.00 15.00 6 70'001 75'000 23.00 16.00 7 75'001 80'000 25.50 17.50 8 80'001 85'000 27.50 19.00 9 85'001 90'000 30.00 20.50 10 90'001 95'000 32.00 22.00 11 95'001 100'000 34.50 23.50 12 100'001 105'000 37.50 25.50 13 105'001 110'000 40.50 27.50 14 110'001 115'000 43.00 29.50 15 115'001 120'000 46.00 31.50 16 120'001 125'000 49.50 34.00 17 125'001 130'000 53.00 36.00 18 130'001 135'000 56.50 38.50 19 135'001 140'000 60.00 42.00 20 140'001 150'000 65.00 44.00 21 über 150'000 70.00 47.00 9/12

Gebührenordnung Allgemein: Für Halbtage (maximal 6 Stunden) werden ca. 75% der Tagesgebühr berechnet. Geschwisterrabatt: Ab dem 3. Kind wird eine Ermässigung von 50% (nur auf der Gebühr des 3. Kindes) gewährt. Eingewöhnungszeit: Diese Zeit dauert je nach Kind vier bis acht Halbtage und wird pauschal mit Fr. 100.- verrechnet. Mindestkosten gemäss Reglement Wird der Mindestaufenthalt (vier Tage bzw. acht Halbtage) pro Monat nicht erreicht, werden mindestens vier Tagesgebühren entsprechend der jeweiligen Einstufung sowie eine Grundgebühr verrechnet. Diese Mindestkosten werden auch während den Ferien belastet. Helene Jaisli, Krippenleiterin Thomas Lemp, Leiter Personalmanagement

Haus D Kinderkrippe Lageplan Die Zufahrt zum Haus D ist signalisiert (Richtung Haupteingang, dann Wegweiser Kinderkrippe). Es stehen Ihnen beim Haus D Kurzparkplätze (max. 15 Min.) zur Verfügung. 11/12

Luzerner Psychiatrie Personalmanagement Kinderkrippe «Bäremutz» Schafmattstrasse 1 4915 St. Urban T 058 856 53 38 www.baeremutz.ch www.lups.ch 12/12