Berliner Verbindungsbüro. "Datenspuren - Privatsphäre war gestern" 08. Mai 2005 Symposium des Chaos Computer Clubs



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Berliner Verbindungsbüro "Datenspuren - Privatsphäre war gestern" 08. Mai 2005 Symposium des Chaos Computer Clubs

Überblick Allgemeines zu eco TKÜ./. Vorratsdatenspeicherung Grundsätzliche Kritik Rechtsgrundlagen der Individualüberwachung Sachstand Ausblick Fazit & Fragen 08.05.2005 RA Hannah Seiffert 2

Der Verband: eco - Ziele und Umsetzung Förderung der kommerziellen Nutzung des Internet durch Interessenbündelung Telcos Internet Service Provider (ISP) Application Service Provider (ASP) Systemlieferanten, Software- und Systemhäuser Content-Anbieter Die Umsetzung der Ziele erfolgt auf 3 Ebenen: Politische Lobbyarbeit (EU, Bund und Länder) Networking (intern und extern) Services (DE-CIX, ICTF etc.) 08.05.2005 RA Hannah Seiffert 3

TK-Überwachung./. Vorratsdatenspeicherung Strategische Auslandsüberwachung Die gesamten Kommunikationsinhalte und/oder die näheren Umstände der Kommunikation die in ein bestimmtes Zielland geführt werden, wird live überwacht Individualüberwachung der Kommunikationsinhalt und die näheren Umstände der (Tele-)Kommunikation einer verdächtigen Person werden live überwacht Vorratsdatenspeicherung die gesamten Kommunikationsinhalte und/oder die näheren Umstände der Kommunikation der Bevölkerung werden durch die Unternehmen zu Zwecken der Strafverfolgung für eine gewisse Dauer gespeichert und im Nachhinein ausgewertet 08.05.2005 RA Hannah Seiffert 4

TKÜ: Grundsätzliche Kritik Verpflichtung zur Durchführung originär staatlicher Aufgaben Unternehmen erhalten keine angemessene Kostenerstattung Verpflichtung zur dauerhaften Vorhaltung von Überwachungseinrichtungen belastet maßgeblich Unternehmen die nie eine TKÜ-Maßnahme erhalten werden (z.b. B2B) Kreis der Verpflichteten ist zu groß Doppelverpflichtungen die Umsetzungsverpflichtung geht an der Realitiät vorbei (technisch und branchenspezifisch) siehe eco Stellungnahmen auf www.eco.de 08.05.2005 RA Hannah Seiffert 5

Statistik nach 88 TKG (1996) bzw. 108 TKG (2004) 2002 2003 2004 1. Anordnungen insgesamt 26 177 29 438 34 374 1.1 Anzahl der im Kalenderjahr den Unternehmen vorgelegten Anordnungen (ohne Verlängerungsanordnungen nach Nummer 1.2) 21 874 24 501 29 017 1.2 Anzahl der im Kalenderjahr vorgelegten Verlängerungsanordnungen 4 303 4 937 5 357 2. Kennungen insgesamt Anzahl der in den Anordnungen benannten Kennungen für: 30 478 34 317 40 973 2.6 E-Mail 5 144 78 betroffen von den Anordnungen nach Nummer 1.1 5 110 63 betroffen von Anordnungen nach Nummer 1.2 0 34 15 2.7 Sonstige Anschlüsse (DSL) 2 1 92 betroffen von den Anordnungen nach Nummer 1.1 1 1 86 betroffen von Anordnungen nach Nummer 1.2 1 0 6 Quelle: RegTP 08.05.2005 RA Hannah Seiffert 6

Rechtlicher Hintergrund Individualüberwachung Ermächtigungsgrundlagen finden sich für Zwecke der Strafverfolgung in 100a, b der Strafprozessordnung (StPO) dem Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10) 39-43 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) der Präventivüberwachung in den unterschiedlichen Landesgesetzen (Thüringen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Bayern, Hessen ) Aufgrund dieser Gesetze darf das in Artikel 10 Grundgesetz verbriefte Grundrecht des Post- und Fernmeldegeheimnisses eingeschränkt werden. 08.05.2005 RA Hannah Seiffert 7

Rechtlicher Hintergrund StPO, G 10 WER wird verpflichtet Überwachungsanordnungen umzusetzen? Der Grundsatz: jeder der geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt hat dem Richter, der Staatsanwaltschaft und ihren im Polizeidienst tätigen Hilfsbeamten die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation zu ermöglichen, vgl. 100 b Abs. 3 Satz 1 StPO; 2 G 10 08.05.2005 RA Hannah Seiffert 8

Rechtlicher Hintergrund StPO Die Einschränkung: Ob und in welchem Umfang hierfür Vorkehrungen zu treffen sind, ergibt sich aus 110 des Telekommunikationsgesetzes und der auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnung zur technischen und organisatorischen Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen, 100 b Abs. 3 Satz 2 StPO 08.05.2005 RA Hannah Seiffert 9

Rechtlicher Hintergrund 110 Abs. 1 Satz 1 TKG Betreiber von TK-Anlagen mit denen TK-Dienste für die Öffentlichkeit erbracht werden haben auf eigene Kosten ab dem Zeitpunkt der Betriebsaufnahme Vorhaltungspflicht für Überwachungstechnik Organisationspflicht zur unverzüglichen Umsetzung auf eigene Kosten diverse Pflichten gegenüber der RegTP 08.05.2005 RA Hannah Seiffert 10

Rechtlicher Hintergrund 110 Abs. 1 Satz 2 TKG Anbieter von TK-Diensten, die für die Öffentlichkeit erbracht werden, ohne dass von dem Anbieter eine TK-Anlage betrieben wird, haben Vergewisserungspflicht gegenüber dem Betreiber der für die Diensteerbringung genutzten Anlage Mitteilungspflicht gegenüber RegTP hinsichtlich der Aufnahme des Dienstes durch wen Überwachungsanordnungen umgesetzt werden 08.05.2005 RA Hannah Seiffert 11

Sachstand TKÜV / TR TKÜ 2001/2002 TKÜV wird vorgestellt und diskutiert 2002 TKÜV 2002 tritt in Kraft 2003/2004 TR TKÜ wird erarbeitet 2004 - TKG 2004 tritt in Kraft - Übergangsregelungen TKÜV 2002 laufen aus - neuer TKÜV-Entwurf wird vorgelegt 2005 - TKÜV 2005 wird in Kraft treten - TR TKÜ wird überarbeitet (VoIP, Internet Access, WLAN) 08.05.2005 RA Hannah Seiffert 12

Sachstand TKÜV Entwurf Stand 13.12.2004 Grundsätzliche Kritik wird aufrechterhalten durch Inkrafttreten des TKG 2004 ist die Diskussion zum Begriff Teilnehmer obsolet einige Verbesserungen/Klarstellungen gegenüber dem Stand Juli 2004 sind erreicht worden sehr strittig noch: sog. Auslandskopfüberwachung Nutzungsberechtigte Entwurf wird derzeit überarbeitet Anschließend: Kabinett und Bundesrat 08.05.2005 RA Hannah Seiffert 13

Sachstand TR TKÜ Ausblick 2005 IP-Access (xdsl, Kabel) ETSI: Layer 3: TS 102 232 und TS 102 234 Layer 2: TS 102 232 und TS 102 235 (in Arbeit) VoIP ETSI arbeitet an einem Standard Übergangsregelungen bis 2007 WLAN? 08.05.2005 RA Hannah Seiffert 14

Sonderproblem: VoIP 08.05.2005 RA Hannah Seiffert 15

Fazit Wir befinden uns erst am Anfang der Diskussion Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen? 08.05.2005 RA Hannah Seiffert 16

Weiterführende Links/Informationen Für weiterführende Informationen siehe www.eco.de => Politik, Recht & Regulierung => Aktuelle Themen http://www.eco.de/servlet/pb/menu/1377411_l1/index.html sowie TKG http://www.eco.de/servlet/pb/menu/1377411_l1/index.html Übersicht Landesrecht http://www.eco.de/servlet/pb/show/1596380/20050504-uebersicht-laender- Gesetze-zur-TKUE.pdf Antwort der BReg auf kleine Anfrage der FDP zur Auslandskopfüberwachung http://www.eco.de/servlet/pb/show/1596450/20050404-tkuev-anfr-fdp-auslandsk- Ueberw.pdf TKG 2004 http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tkg_2004/index.html TKÜV vom 22.01.2002 http://www.eco.de/servlet/pb/menu/1384453_l1/index.html TR TKÜ http://www.regtp.de/tech_reg_tele/start/in_06-09-00-00-00_m/index.html 08.05.2005 RA Hannah Seiffert 17

Berliner Verbindungsbüro Rechtsanwältin und Leiterin des Berliner Verbindungsbüros Marienstrasse 12 10117 Berlin Tel.: 030-24083696 Fax: 030-24083697 E-Mail: berlin@eco.de Web: http://www.eco.de