Dipl.-Päd. Rahel Dreyer Die Ausbildungssysteme für den Bereich der frühen Kindheit im deutsch-französischen Vergleich. Vortrag auf dem Kolloquium zur frühkindlichen Bildung in Deutschland und Frankreich: Ecole maternelle Kindergarten, was können wir voneinander lernen? des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW) am 9. Oktober 2008 in Berlin
Bildungsministerium Bildung der 2,5- bis 6-Jährigen dominierende Einrichtungsform: école maternelle kostenfrei Versorgungsquote: 2-Jährige: 23,4 % 3-Jährige: 100 % (Ministère de l Education nationale 2007) Personal: Lehrpersonen für den Vorschul- und Grundschulbereich (professeurs des écoles) Assistentinnen (ATSEM) Sozial- und Gesundheitsbehörden Betreuung und Erziehung der unter 6-Jährigen Einrichtungsformen: Kinderkrippen (crèches), Kurzzeitbetreuungseinrichtungen (haltes garderies), Familientagespflege (crèche familiale) Kindergarten (jardins d enfants) etc. gebührenpflichtig Versorgungsquote: deutlich geringer Personal: Sozialpädiatrische Krankenschwester (puéricultrice) Sozialpädiatrische Hilfskraft (auxiliaire de puériculture) Erzieherin (éducatrice de jeunes enfants) etc.
Betreuung- und Erziehung der unter 6-Jährigen (I) Sozialpädiatrische Krankenschwester (puéricultrice) Sozialpädiatrische Hilfskraft (auxiliaire de puériculture) Zugangsvoraussetzungen: baccalauréat (Hochschulreife) diplôme d état d infirmière (3 Jahre) diplôme d état de sage-femme (4 Jahre) Aufnahmeprüfung Ausbildung: 1 Jahr an einer école de puériculture (1.500 Stunden) Abschluss: diplôme d état de puériculture Zugangsvoraussetzungen: amtsärztliches Attest Mindestalter von 17 Jahren mittlerer Schulabschluss oder CAP Petite Enfance oder Berufsabschluss im Gesundheits- und Sozialsektor oder zweijährige Berufstätigkeit im Bereich der frühen Kindheit oder eine dreijährige Berufstätigkeit in einem anderen Bereich Aufnahmeprüfung Ausbildung: 1 Jahr an einer école d auxiliaire de puériculture (1.435 Stunden) Abschluss: diplôme d état d auxiliaire de puériculture
Betreuung- und Erziehung der unter 6-Jährigen (II) Erzieherin (éducatrice de jeunes enfants) Zugangsvoraussetzungen: baccalauréat (Hochschulreife) oder gleichwertiger Abschluss oder erfolgreicher Abschluss der Prüfung zur Studienberechtigung oder staatliches Diplom eines Berufes im sozialen und paramedizinischen Bereich mit einer zweijährigen Ausbildungsdauer oder Abschluss als auxiliaire de puériculture, das CAP Petite Enfance, das certificat d aptitude aux fonctions d aide médico-psychologique, das diplôme d état de vie sociale und eine jeweils dreijährige Berufserfahrung Allgemeinprüfung (examen de niveau) und Aufnahmeprüfung Ausbildung: 3 Jahre (1.500 theoretische und 2.100 praktische Unterrichtsstunden) Abschluss: diplôme d état d éducatrice de jeunes enfants
Zugangsvoraussetzungen: baccalauréat (Hochschulreife) licence oder gleichwertiges Universitätsdiplom nach 3-jährigem Universitätsstudium Professeur des écoles (I) z.t. Auswahl aufgrund schriftlicher Bewerbungsunterlagen, eines Tests und/oder eines Gesprächs mit einer Jury Ausbildung: 2 Jahre an einem IUFM (institut universitaire de formation des maître) Definition der Prinzipien, Hauptziele und Modalitäten der Organisation des Lehramtsstudiums im nationalen Rahmenplan (cahier des charges pour la formation des maîtres en institut universitaire de formation de maîtres) Entwicklung eines eigenen Ausbildungsplans an jedem IUFM für 4 Jahre
Professeur des écoles (II) 1. Studienjahr: Vorbereitung auf ein Auswahlverfahren (concours) 3 schriftliche Prüfungen in Französisch (4h), Mathematik (3h), sowie Geschichte und Geographie, Naturwissenschaften und Technologie (3h) eine praktische Prüfung in Sport zwei mündliche Prüfungen (ein Prüfungsgespräch über Kenntnisse aus dem Bereich Erziehung, Psychologie und Soziologie sowie Institution Schule und Beruf des Lehrers etc.; eine Prüfung in einer lebendigen Fremdsprache) Zulassung zum 2. Studienjahr als Referendare (professeurs stagiaire): berufsorientierte Ausbildung mit Praxisphasen, 450h am IUFM Nach Abschluss des zweiten Studienjahres: Lehrbefähigung für den Vorschulund Grundschulbereich Begleitung in den ersten beiden Berufsjahren seit dem Schuljahr 2007/2008
Agent territorial specialisé de l école maternelle (ATSEM) Bis 1992: für die pädagogischen Hilfskräfte in den écoles maternelles keine Ausbildung erforderlich, lediglich eine Prüfung in Französisch und Mathematik Seit 1992 Zugangsvoraussetzungen: französische Nationalität oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedlandes oder EFTA-Staates Mindestalter von 16 Jahren CAP Petite Enfance physische Eignung zur Ausübung dieser Funktion Auswahlverfahren Ausbildung (CAP Petite Enfance): 240 Stunden Unterricht und 120 Stunden Praktikum Examen des CAP Petite Enfance: drei Prüfungen im allgemein bildenden Unterricht: a) Französisch und Geschichte-Geographie; b) Mathematik und Naturwissenschaft und c) Sport drei Prüfungen im berufsorientierten Unterricht: a) häusliche Betreuung von Kindern; b) erzieherische Begleitung von Kindern; c) Ordnung und Gestaltung von Räumen und bereitgestelltem Material etc.
Pädagogisches Personal in Deutschland Bei allen einschlägigen Ausbildungsgängen keine bundesweit einheitliche Regelung Zuständigkeit bei den 16 Bundesländern Eigene gesetzliche Regelungen, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, Studienordnungen und Lehrpläne für jeden einzelnen Ausbildungs- bzw. Studiengang in den einzelnen Ländern Zusammenarbeit der Länder im Rahmen der KMK
Ausbildungsstätten: Fachschulen bzw. Fachakademien (Bayern) für Sozialpädagogik zu 60% in öffentlicher und 40% in freier, v.a. kirchlicher Trägerschaft z.t. Angliederung an Berufs- und Berufsfachschulen Erzieherin (I) Zulassungsvoraussetzungen unterschiedlich geregelt, laut KMK (2000): mittlerer Schulabschluss oder gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss berufliche Vorbildung (abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine in Abhängigkeit von der Dauer der Ausbildung nach Landesrecht als gleichwertig anerkannte Qualifizierung) Ausbildungsdauer: unter Einbeziehung der beruflichen Vorbildung i.d.r. 5 Jahre, mind. 4 Jahre 3 Jahre, mind. 2 Jahre fachtheoretischer und fachpraktischer Unterricht 2.400h Unterricht und mind. 1.200h Praxis in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern
Lernbereiche: Kommunikation und Gesellschaft Sozialpädagogische Theorie und Praxis Musisch-kreative Gestaltung Ökologie und Gesundheit Organisation, Recht und Verwaltung Religion/ Ethik nach dem Recht der Länder Erzieherin (II) Einjähriges Berufspraktikum im Anschluss an die zumeist zweijährige schulische Ausbildung oder verteilt in mehreren Blöcken über die dann dreijährige Ausbildungszeit. Ende der Ausbildung: schriftliche Arbeit und Kolloquium staatl. Anerkennung Arbeitsfelder: Kinderkrippe, Kindergarten, Hort, offene Jungendarbeit und Heimerziehung
Impulse für Entwicklungen auf Hochschulniveau Ausbildung auf Hochschulniveau in fast allen europäischen Ländern Ergebnisse der PISA-Studie und neuer Erkenntnisse der Hirnforschung Hochschulreform: Bologna-Prozess zur Internationalisierung und Modularisierung von Studiengängen gestiegene Anforderungen in der Praxis Förderung des Themas frühkindliche Bildung durch renommierte Stiftungen
Partnerhochschulen im Programm PiK der Robert Bosch Stiftung Universität Bremen ASFH Berlin FH Koblenz TU Dresden Ev. FH Freiburg
Autonomie -Modell Typologie der neuen Studiengänge Aufstockungs -Modell Verbund -Modell Elementar- und Schulpädagogik Bozener Y -Modell Remagener -Modell Dreyer & Sell 2007
Diskussion Ecole maternelle Kindergarten, was können wir voneinander lernen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dipl.-Päd. Rahel Dreyer FH Koblenz / RheinAhrCampus Remagen dreyer@rheinahrcampus.de