Förderprogramm Ressourceneffiziente Technologien Baden-Württemberg ReTech-BW



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Transkript:

MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT Förderprogramm Ressourceneffiziente Technologien Baden-Württemberg ReTech-BW Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg 1. Zuwendungsziel Neben dem Klimaschutz und der Verbreitung erneuerbarer Energien gewinnt die Steigerung der Ressourceneffizienz vor dem Hintergrund der Rohstoff- und Materialverknappung kritischer Rohstoffe und der Schonung der natürlichen Ressourcen zunehmend an Bedeutung. Unter Ressourceneffizienz wird dabei die Summe von Maßnahmen verstanden, die zur Steigerung der Materialeffizienz, zur Verbesserung der Rohstoffsicherung und -versorgung sowie zur Schonung der natürlichen Ressourcen beitragen. Die im Rahmen einer Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zur Rohstoff- und Materialeffizienz im verarbeitenden Gewerbe in Deutschland befragten Betriebe schätzen, dass sie im Mittel sieben Prozent ihres Materialverbrauchs in der Produktion einsparen könnten, wenn sie die heute verfügbaren technischen Möglichkeiten optimal ausnutzen würden. In der Summe ergibt sich hieraus ein geschätztes Kosteneinsparpotenzial von 48 Mrd. Euro pro Jahr (Schröter et al., 2011). Das Förderprogramm Ressourceneffiziente Technologien Baden- Württemberg ReTech-BW soll die Verbreitung von energie- und materialsparenden Umwelt- und Effizienztechniken in Unternehmen unterstützen und beschleunigen. Rasch implementierbare Verfahren sollen identifiziert und deren Einführung in Unternehmen gefördert werden. Ziel des Förderprogrammes ist es, beispielgebende und innovative Lösungen zu fördern, die die Material- und Energieeffizienz im Unternehmen signifikant erhöhen. Gefördert werden noch nicht begonnene Maßnahmen von produzierenden Unternehmen in Baden-Württemberg. Kernerplatz 9 70182 Stuttgart (VVS: Staatsgalerie) Hauptstätter Str. 67 70178 Stuttgart Theodor-Heuss-Str. 4 70174 Stuttgart Telefon 0711 126-0 Telefax 0711 126-2881 poststelle@um.bwl.de www.um.baden-wuerttemberg.de www.service-bw.de

Trotz mittel- und langfristiger Einsparungen stehen der Einführung effizienterer Technologien Hemmnisse gegenüber: lange Amortisationszeiten, höhere Investitionskosten, wenige Referenzen und damit schwierige Rückschlüsse auf Betriebssicherheit, Langlebigkeit und Zuverlässigkeit. Das Förderprogramm setzt hier den Hebel an, sich für ressourceneffiziente Technologien zu entscheiden, die langfristig gesehen wirtschaftlich sind. Mit einer partiellen Absicherung des Risikos, neue Technologien einzusetzen, entsteht der notwendige finanzielle Anreiz für eine Umsetzung im Unternehmen. Das Förderprogramm soll die Attraktivität von Effizienztechniken in baden-württembergischen Unternehmen durch finanzielle Förderung der Investitionskosten und einer Absenkung der Hemmnisse erhöhen. Die geförderten Vorhaben sollen gleichzeitig beispielgebend für andere Unternehmen sein und eine Breitenwirkung entfalten. Die beispielgebende Umsetzung mit Vorbildcharakter innerhalb der eigenen Branche und der Innovationsgrad sind bei der Förderentscheidung maßgebend. Mit diesen Maßnahmen soll die Leistungsfähigkeit und Kompetenz von Baden- Württemberg für Ressourceneffizienz demonstriert sowie die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der Unternehmen gestärkt werden. Das Ziel, Baden-Württemberg auch zu einer der ressourceneffizientesten Regionen auszubauen, wird mit dem Förderprogramm unterstützt und vorangetrieben. 2. Rechtsgrundlage Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung, der Verwaltungsvorschriften hierzu sowie der 48,49 und 49a des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes gewährt. Über die Bewilligung wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durch eine Fachjury entschieden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht auch bei Erfüllung aller Fördervoraussetzungen nicht.

3. Fördertatbestände Es sollen Investitionen in Produktionsanlagen oder deren Komponenten finanziell gefördert werden, die sich durch eine hohe Material- und Energieeffizienz auszeichnen. Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf dem Bereich Material- und Energieeffizienz in industriellen Prozessen im Unternehmen. Gefördert werden: Projekte, die aufzeigen, wie neue oder bereits etablierte technologische Verfahren zur Erhöhung der Material- und Energieeffizienz genutzt oder kombiniert werden können Maßnahmen zur Substitution knapper Rohstoffe, zur Rückgewinnung von Wertstoffen oder Energie, zum intelligenteren Einsatz von Rohstoffen und Energie sowie zur Nutzung nachwachsender Rohstoffe, die nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion stehen Lösungen, die das Recycling und die Rückführung von Rohstoffen ermöglichen und dadurch zur Energieeinsparung beitragen Technische, organisatorische oder konstruktive Veränderungen, die zu einer Dematerialisierung im Produkt führen und dadurch zur Energieeinsparung beitragen Maßnahmen, die zu einer Etablierung von integrierten Stoff- und Energieströmen und regionaler Wertschöpfung führen

4. Zuwendungsempfänger und Zuwendungsvoraussetzungen Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg. Unternehmen aller Größenordnungen sind förderfähig. Ein Unternehmen kann pro Ausschreibungsrunde nur einmalig durch das Förderprogramm gefördert werden. Die geförderte Investition muss in Baden-Württemberg liegen. Mit dem Vorhaben darf vor der Zuwendung noch nicht begonnen sein. Die Maßnahmen müssen bis spätestens 30. Oktober 2016 umgesetzt sein. Großunternehmen müssen darüber hinaus im Antrag nachweisen, dass das Vorhaben ohne die Beihilfe nicht in der Form durchgeführt worden wäre. 1 Zur Anwendung kommt AGVO Artikel 18 Investitionsbeihilfen, die Unternehmen in die Lage versetzen, über die Gemeinschaftsnormen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern. Die Zuwendung soll es dem Antragsteller ermöglichen, im Rahmen seiner Tätigkeit das Umweltschutzniveau zu verbessern, ohne hierzu durch Gemeinschaftsnormen oder sonstige staatliche Ziele verpflichtet zu sein. Zuwendungen werden auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis -Beihilfen vergeben. Die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten De-minimis - Beihilfen darf aktuell in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200.000 Euro nicht überschreiten. 1 Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung AGVO Art. 8 Abs. 3, ABl. der EU L 214 vom 9. August 2008, S. 3ff.). Großunternehmen sind Unternehmen, die die Voraussetzungen gemäß der Begriffsbestimmung von KMU im EU-Recht nicht erfüllen.

Die Anwendung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)" in der jeweils gültigen Fassung wird im Zuwendungsvertrag geregelt. Andere Fördermittel der öffentlichen Hand dürfen für das Vorhaben nicht in Anspruch genommen werden (Kumulierungsverbot). 5. Zuwendungsart, Finanzierungsform und Höhe der Zuwendungen Die Förderung erfolgt in Fortführung des Wettbewerbs Ressourceneffiziente Technologien Baden-Württemberg ReTech-BW im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Förderung wird als Festbetragsfinanzierung in Form eines einmaligen Zuschusses gewährt. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Gesamtinvestitionssumme, jedoch maximal 50.000,- Euro. 6. Zuwendungsfähige Aufwendungen Die Aufwendungen, die mit dem geförderten Investitionsprojekt in unmittelbarem Zusammenhang stehen, sind zuwendungsfähig. Dies beinhaltet Planungskosten, Investitionskosten, Sachkosten und Personalkosten. 7. Vorhabensorganisation und Antragsverfahren Das Förderprogramm ist eine Maßnahme des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, welches von Umwelttechnik BW Technologie- und Innovationszentrum Umwelttechnik und Ressourceneffizienz Baden- Württemberg GmbH umgesetzt und durchgeführt wird. Das Antragsverfahren ist einstufig. Es sind Anträge unter Verwendung der vorgegebenen Formulare in elektronischer und in Papierform bei der

Umwelttechnik BW Technologie- und Innovationszentrum Umwelttechnik und Ressourceneffizienz Baden-Württemberg GmbH Bahnhofspassage 2 71034 Böblingen info@umwelttechnik-bw.de einzureichen. Die Formulare für den Antrag stehen auf dem Portal von Umwelttechnik BW unter http://pure-bw.de/de zur Verfügung. Die eingegangenen Anträge werden von einer Fachjury unter Vorsitz des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg bewertet. Anträge dürfen ständig eingereicht werden, aber spätestens bis zum 29. Februar 2016. Aufgrund der kontinuierlichen Bewertung und ggf. Bewilligung der Anträge kann das Fördervolumen schon vor Ende der Einreichungsfrist ausgeschöpft sein. Über eine Vergabe entscheidet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft auf Grundlage der fachlichen Bewertung und der verfügbaren Haushaltsmittel. Berücksichtigt werden dabei nur vollständige Anträge mit widerspruchsfreien Angaben, welche die Fördervoraussetzungen erfüllen. Die Bewerber werden von Umwelttechnik BW über die Annahme oder Ablehnung des Antrags schriftlich benachrichtigt. Eine fachliche Begründung der Ablehnung erfolgt nicht. Umwelttechnik BW ist Ansprechpartner für die Belange des Förderprogramms. Weitere Informationen zur Antragstellung befinden sich auf dem Portal von Umwelttechnik BW: http://pure-bw.de/de

8. Bewilligung, Auszahlung und Schlussverwendungsnachweis Die Bewilligung erfolgt durch Umwelttechnik BW durch einen schriftlichen Zuwendungsvertrag. Dem Zuwendungsvertrag werden die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Private (ANBest-P) beigefügt. Der zu erbringende Verwendungsnachweis ist vom Zuwendungsempfänger sachlich und rechnerisch entsprechend der VV zu 70 LHO festzustellen, entsprechend den ANBest-P zu erstellen und Umwelttechnik BW zur Prüfung zu übersenden. Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreicher Umsetzung der Maßnahme und Prüfung des Schlussverwendungsnachweises. 9. Veröffentlichung, Publizitätsmaßnahmen und Berichtspflichten Nach der Entscheidung der Jury wird die Förderung der Unternehmen öffentlich bekannt gegeben. Der Projektbeginn (wie Grundsteinlegung) und das Projektende (wie Anfahren der Anlage) kann jeweils durch einen Jury-Besuch vor Ort öffentlich begleitet werden. Die geförderten Unternehmen erklären sich bereit, die Dokumentation (Berichte, Fotos, Film, Fallstudien) und Präsentation im Internet der Umsetzungsphase zu unterstützen inkl. der tatsächlich erzielten Einsparungen. In allen außenwirksamen Darstellungen ist auf die Förderung durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg an gut sichtbarer Stelle mit den Worten... gefördert und begleitet durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg einschließlich des Ministeriumslogos hinzuweisen.

10. Prüfungsrecht Der Antragsteller muss nach Abschluss der Maßnahme einen Verwendungsnachweis vorlegen. Der zu erbringende Verwendungsnachweis ist vom Zuwendungsempfänger sachlich und rechnerisch festzustellen (VV zu 70 LHO) und Umwelttechnik BW zur Prüfung zu übersenden. Umwelttechnik BW ist berechtigt, gegebenenfalls eine Rückforderung des Zuschusses zu veranlassen. Außerdem ist er verpflichtet, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg sowie dem Rechnungshof des Landes Baden- Württemberg auf Verlangen bis fünf Jahre nach Abschluss der Maßnahme Auskünfte über die für die Gewährung und Belassung der Zuschüsse maßgeblichen Umstände zu erteilen und die entsprechenden Unterlagen vorzulegen. 11. Fristen und Geltungsdauer Das Förderprogramm beginnt mit der Veröffentlichung der Ausschreibung. Die Frist zur Einreichung von Anträgen endet am 29. Februar 2016. Die Maßnahmen müssen nach Zusage bis zum 30. Oktober 2016 vollständig umgesetzt werden. Das Förderprogramm endet am 31. Dezember 2016. Anträge können ab sofort bei Umwelttechnik BW eingereicht werden. gez. Franz Untersteller MdL Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg Stuttgart, den 18. November 2015