Behördliches Management ökologischer Altlasten in der Stadt Cottbus
Definition Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes sind: 1. stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen, 2. Grundstücke auf denen Abfälle gelagert oder abgelagert worden sind, 3. Grundstücke stillgelegter Anlagen, 4. sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, durch die schädliche Bodenveränderungen oder Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Altlastenkataster Nach der politischen Wende 1991 erfolgte in den neuen Bundesländern die Erstellung der Altlastenkataster. Die Kataster unterliegen einer ständigen Fortschreibungspflicht. In Brandenburg auf der Grundlage des Brandenburgischen Abfallgesetzes. Zur Zeit sind in Cottbus 582 Altlastverdachtsflächen registriert.
Untersuchungsphase 582 Verdachtsflächen zu untersuchen ist unter finanziellen Aspekten unrealistisch. Eine orientierende Untersuchung kostet regelmäßig zwischen 10.000 und 15.000. Die Untersuchung des Altlastenverdachtes erfolgte in Cottbus nach Prioritätensetzung auf der Grundlage der Katasterinformation.
Cottbuser Altlastenprioritäten Gulbener Straße Peitzer Straße Lausitzer Straße Bautzener Straße Parzellenstraße Gaglower Landstraße
Finanzierung der Untersuchungsmaßnahmen Für die prioritären Altlastenobjekte wurden zu Untersuchungszwecken Anfang der 90er Jahre 614.405 DM finanzielle Mittel umgesetzt. Die Finanzierung erfolgte auf Grundlage einer Förderrichtlinie des Umweltministeriums Brandenburg. Der Fördersatz lag bei 80 %. Das bedeutete 491.524 DM Fördermittel und 122.881 DM Eigenmittel.
HÄRTOL Magdeburg, Betriebsteil GEROWE Cottbus, Gulbener Straße 4
Potsdamer Chemiehandel (PCH) Parzellenstraße 15
Gaswerk in der Lausitzer Straße
Dachpappenfabrik Peitzer Straße 27
Lackfabrik Gaglower Landstraße
Chemische Werke Cottbus Bautzener Straße 40
Altlastenbestätigung Förderprogramme zur Sanierung Im Rahmen der Untersuchungskampagne bestätigte sich der Altlastenverdacht bei den Altlastenprioritäten in Cottbus. Die Suche nach Fördermöglichkeiten für die weitere Bearbeitung der bestätigten Altlasten bis zur Sanierung begann. Einzig wirkungsvolles Verfahren in Brandenburg ist die Freistellung von der Kostenlast für Gefahrenabwehrmaßnahmen im Zusammenhang mit Altlasten = Altlastenfreistellung
Altlastenfreistellung, rechtliche Grundlagen Umweltrahmengesetz der DDR Hemmnisbeseitigungs- und Investitionsbeschleunigungsgesetz
Altlastenfreistellung Bedingungen Freigestellt können Eigentümer, Besitzer oder Erwerber von Grundstücken werden bei denen: Ein Antrag vorliegt und die Altlast mittels Gutachten nachgewiesen wurde Investitionen nach erfolgreicher Sanierung auf dem Grundstück getätigt werden Durch die Investition ein positiver Einfluss auf den Arbeitsmarkt ausgeübt wird
Freistellungsfall Gulbener Straße 4, ehemals Härtol Ein Erwerber des Grundstücks, der alle Bedingungen erfüllte, wurde nach intensiver Suche durch das (damalige) Umweltamt der Stadt Cottbus gefunden. Es erfolgte die Sanierung. Kosten: 50 Mio DM Davon waren 95% Fördermittel des Landes und 2,5 Mio DM Eigenmittel des Investors.
Gulbener Straße 4, früher - heute
Freistellungsfall Potsdamer Chemiehandel in Cottbus Die Stadt Cottbus ist Eigentümer des Grundstückes. Alle Freistellungsbedingungen wurden von der Stadt Cottbus erfüllt. Die Stadt wurde zu 90% von der Kostenlast für Gefahrenabwehrmaßnahmen freigestellt. 10% Eigenmittel sind durch die Stadt Cottbus zu erbringen.
Kosten Freistellungsverfahren Potsdamer Chemiehandel Voraussichtliche Gesamtkosten: ca. 16,9 Mio Bisher wurden für Sanierungsleistungen am Boden und Grundwasser 5.180.892 benötigt. Das Land Brandenburg finanzierte davon 90%. Das bedeutet das Land Brandenburg stellte bisher 4.662.803 zur Verfügung. Die Stadt Cottbus musste demnach 518.089 Eigenmittel aufbringen. Das entspricht 10%.
Potsdamer Chemiehandel, früher - heute
Ausblick Das ehemalige Gaswerk in der Lausitzer Straße, die ehemalige Lackfabrik in der Gaglower Landstraße und die ehemalige Dachpappenfabrik in der Peitzer Straße befinden sich in Freistellungsverfahren. Für alle Objekte ist die Freistellung erteilt. Die Freistellung erfolgte bis zu 100%. Das voraussichtliche finanzielle Sanierungsvolumen wird ca.13,5 Mio betragen.
Probleme Für das Grundstück der ehemaligen Chemischen Werke in Cottbus, Bautzener Straße 40, konnte auf Grund mangelnder Voraussetzungen bisher keine Freistellung erteilt werden. Die Suche nach Investoren blieb ergebnislos. Es existiert im Umweltministerium keine Förderrichtlinie mehr, die Altlastenuntersuchungen finanziert. Neue Fördermöglichkeiten müssen erschlossen oder durch intensive politische Bemühungen wieder im Umweltministerium installiert werden.
Fazit Die Altlastenprobleme in Cottbus mit Priorität sind entweder durch Altlastenfreistellungsverfahren gelöst oder werden innerhalb dieses Verfahrens gelöst. Die dabei bis jetzt eingesetzten finanziellen Mittel betragen 32.446.000. Für die, über die Prioritäten hinausgehende, Altlastenuntersuchung, -sicherung und -sanierung wurden für Cottbus bisher 33.597.140 eingesetzt. Dabei mussten durch die Stadt 819.570 Eigenmittel bereitgestellt werden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!