TerraVistaâ Umweltdaten GmbH, Königstrasse 14, 48341 Altenberge An die Stadt Bremen -Stadtgrünz.Hd. Herrn Eschenbruch Holleralle 85 D 28209 Bremen Ihr Zeichen Ihre Nachricht Unser Zeichen Datum ang/bremen-gk_01-00 31. Jan. 2000 Betr.: Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Bremen beabsichtigt, die in der beigefügten Beschreibung angegebenen Leistungen nach dieser Ausschreibung zu vergeben. Es erfolgt eine Aufteilung in Lose (Befliegung und Auswertung getrennt ). Die Stadt Bremen, Stadtgrün sieht vor, zur Bestandserfassung der städtischen Grünflächen eine Befliegung mit Farb- Luftbildfilm sowie eine anschließende stereophotogrammetrische Auswertung der Luftbilder durchführen zu lassen. Wir bitten Sie die Ausschreibungsunterlagen vollständig auf den vorgesehenen Formblättern und Unterlagen auszufüllen und bis zum??? einzureichen.
Leistungsverzeichnis Position 1: Herstellung von Farb-Luftbildern Color-Dia-Befliegung des gesamten Stadtgebietes von Bremen (innerhalb der amtlichen Stadtgrenzen km²) im unbelaubten Zustand der Vegetation, Frühjahr 2000. Filmmaterial: Color-Dia-Film (Kodak Aerochrome oder AGFA Aviphot Color 200) Filmentwicklung: E6-Prozeß von Kodak oder AGFA Meßkammer: Zeiss RMK A oder TOP 30/23 bzw. 15/23 Navigationssystem: Trimble CCNS 4 oder gleichwertig Flugwitterung: wolkenlos, 10 km horizontale Bodensicht, schneefrei Flugzeitpunkt: 15.02. bis 15.04.2000; 90 Minuten vor bzw. nach Sonnenhöchststand (min. 30 ) Längsüberdeckung: 60% (D-GPS) Querüberdeckung: 30% Bild-Maßstab: 1:2.500 bis 4.000 geeignet Preis pauschal: DM Die folgenden Leistungen sind in Pos. 1 enthalten: Lieferung des Original-Fliegerfilms, Filmentwicklung, das Schneiden und Eintaschen des Films in spezielle Klarsichthüllen, Bildmittenübersicht, Kalibrierungsprotokoll, technischer Bildflugbericht. D-GPS; Referenzstation und Berechnung der digitalen Projektionszentren. Die Freigabe der Befliegung erfolgt durch den Auftraggeber. Die Befliegung wird bei mindestens 7 Tagen mit entsprechender Witterung (s.o.) im Bereich von Bremen im Frühjahr 2000 realisiert. Bei Nichterfüllung wird ein Nachweis über entsprechende Witterungsverhältnisse vom Auftragnehmer von der zuständigen Luftfahrtberatungszentrale erbracht. Sofern der Auftragnehmer keine plausiblen Gründe der Nichterfüllung anzuführen hat, ist eine Konventionalstrafe in Höhe von 50% des Auftragswertes an den Auftraggeber zu zahlen. Die Luftbilder sind spätestens 4 Wochen nach erfolgreichem Bildflug zu liefern. Das Luftbildmaterial bedarf einer förmlichen Abnahme. Die gesamte Koordination, Betreuung und Qualitätssicherung ist durch den Auftragnehmer zu gewährleisten.
Position 2: Erarbeitung eines digitalen Grünflächenkatasters 2.a. Vermessung und Kartierung der Pflegeeinheiten des Objektschlüsselkataloges (siehe Anlage) innerhalb der Grünflächen mit analytischen oder digitalen stereo-photogrammetrischen Auswertesystemen. Zulässig sind z.b. folgende Gerätetypen: Zeiss Planicomp Serie Leica SD Serie Zeiss Visopret Serie Oder qualitativ gleichwertige Systeme anderer Hersteller. Die Eignung namentlich nicht aufgeführter Systeme ist bei Abgabe des Angebotes nachzuweisen. Der Auftraggeber (AG) behält sich eine Entscheidung über die Zulassung solcher Geräte vor. Der Auftragnehmer (AN) hat bei Angebotsabgabe rechtsverbindlich anzugeben, über welche Luftbildauswertesysteme er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe verfügt (genaue Typenbezeichnung und Anzahl). Der AG hat das Recht sich jederzeit von der Sachgemäßheit der Interpretation und der Einhaltung der Bestimmungen des Leistungsverzeichnisses am Firmensitz des AN zu überzeugen. Der AN ist verpflichtet dem AG alle Orientierungsdaten (z.b. Zeiss Interchange-Files *.pex) kostenlos auf Datenträger zu liefern. 2.b Feldvergleich der kartierten Flächen Im Anschluß an die photogrammetrische Luftbildauswertung sind alle luftbildklassifizierten Elemente durch einen Feldvergleich vor Ort durch geeignetes Fachpersonal zu überprüfen und zu ergänzen. Nicht luftbildsichtbare Elemente sind terrestrisch nachzukartieren (Minimalausstattung sind Maßband und Laufrad). In jeder Grünfläche ist eine Abstimmung über die Zuordnung der kartierten Einheiten zu den Schlüsselzahlen des Objektschlüsselkataloges mit dem örtlich zuständigen Pflegepersonal zwingend vorgeschrieben und durch schriftliche Vermerke zu dokumentieren. Entsteht der begründete Eindruck, dass die geforderte Qualität der Kartierungen durch den AN nicht sichergestellt ist, kann der AG nach einmaliger schriftlicher Abmahnung einen Sachverständigen seiner Wahl mit der Überprüfung der Ergebnisse auf Kosten des AN beauftragen. Die Kosten werden auf DM 50,- je Hektar überprüfter Fläche festgesetzt. Kommt zwischen AG und AN keine Einigung über die erforderliche Nachbearbeitung oder die kostenwirksame Ausdehnung des Kontrollumfanges zustande, ist der AG berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen. 2.c Digitalisierung der kartierten Punkt-, Linien- und Flächeninformationen die durch den Feldvergleich hinzugekommenen und/oder modifizierten Flächen und Elemente. Anschließend ist eine Flächenbildung und Korrektur der geographischen Daten vorzunehmen.
2.d Die Lieferung der Daten erfolgt für das System GRÜN der Firma Matec (Sachdaten im dbase-format) sowie für das geographische Informationssystem der ARC/VIEW im SHP-Format. Datenstruktur und Layout sind mit dem AG abzustimmen bzw. der AG liefert entsprechende Vorgaben. Preis pauschal pro Hektar in DM Grünanlagen, Parkanlagen größer als 50.000 m2 (5 Hektar) Grünanlagen, Parkanlagen 10.000 bis 49.999 m² Grünanlagen, Parkanlagen und Spielanlagen 5.000 bis 9.999 m² Grünanlagen, Spielanlagen 2.500 bis 4.999 m² Grünanlagen, Spielanlagen, Strassenbegleitgrün kleiner als 2.500 m² Pro Punktelement (z.b. Baum, Skulptur, etc.) Optional-Position 3 Ausgabe der Grünflächenkartierung als Plots im Maßstab und Schnitt der Flurkarte 1:500, Format ca. 50 cm X 100 cm (alternativ im Maßstab 1:1.000, bzw. bei Kleinflächen 1:200). Bei den dargestellten Flächen werden die Nummern der Flächeninhalte sowie individuelle Flächennummern, die mit der Flächenbilanz korrespondieren ausgeplottet. Linien- und Punktelemente werden mit Linien- und Punktsymbolen dargestellt. Erarbeitung einer einheitlichen Legende sowie thematische Aufbereitung der Plots. Schwarz-Weiß-Plot auf Papier (110g/m²) Als Farbplot, wie o.a. auf Papier (110g/m²) Preis in DM pro Plot Ausgabe der Flächenbilanzergebnisse in Listenform, Summen der Flächeninhalte und Objekte sowie Listen mit den einzeln erfaßten Flächen-, Linien- und Punktelementen (Grünflächenkatalog). Preis in DM pauschal
4a. Zusatzbestimmungen Der AN erhält aus der erfolgten Flächenvorklärung des AG Unterlagen mit Angaben zu den zu bearbeitenden Flurstücken (Grünflächen). Zusätzlich stellt der AG die digitale Stadtgrundkarte (ist diese vorhanden??) zur Verfügung (in welchem Format??), aus der die Flurstücksgrenzen sowie die Passpunkte zu übernehmen sind. Der AN verpflichtet sich zur Überprüfung dieser Unterlagen im Rahmen von Ortsbegehungen sowie Gesprächen mit dem zuständigen Pflegepersonal. Vor Beginn der Bearbeitung findet ein Abstimmungsgespräch statt. Zusätzlich wird eine halbtägige Exkursion in einer vom AG zu bestimmenden Grünanlage in Bremen durchgeführt, an der alle Interpreten und Kartierer des AN teilnehmen müssen. 4b. Mit dem Angebot sind umfassende Referenzen für vergleichbare Projekte vorzulegen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des AN werden ausdrücklich nicht Bestandteil eines Vertrages. Alle Rechte an den erbrachten Leistungen sowie der Luftbilder gehen auf den AG über. 5. Zuschlagserteilung Nach Überprüfung der eingegangenen Angebote erfolgt ein vorläufiger Zuschlag. Dieser ist nicht an das billigste Angebot gebunden. Die Erteilung eines endgültigen Zuschlags erfolgt im Anschluß an eine Testkartierung von ca. 20 Hektar. Alle Daten sind in der vorgeschriebenen Form zu liefern. Liegen Fehler in der Datenstruktur vor, erhält der AN eine Nachbesserungsfrist von 10 Werktagen. Entsteht nach Überprüfung der Testkartierung der Eindruck, dass der AN fachlich oder technisch nicht zu einer erfolgreichen Bearbeitung in der Lage ist, behält sich der AG eine Rücknahme des Zuschlags vor.