Registrierung - Formular Registrierung bei der INOBAT Sie können sich hier bei der INOBAT registrieren lassen. Einzelheiten zur Registrierung finden Sie unter www.inobat.ch/recyclingpartner. Dort können Sie auch auf das Merkblatt zur Registrierung für Hersteller und Importeure zugreifen. Nach erfolgter Registrierung erhalten Sie ein persönliches Zugriffspasswort auf das Meldeportal www.aditus.ch. Auf dieser Homepage können Sie einfach die in Verkehr gebrachte Menge Batterien gegenüber der INOBAT deklarieren. Die Meldungen an die INOBAT erfolgen nach dem Prinzip der Selbstdeklaration. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die INOBAT als vom Bund beauftragte Organisation Zugriff auf Daten der Oberzolldirektion hat und die Deklarationen plausibilisieren kann. Jeweils anfangs Jahr erhalten die Melde- und Gebührenpflichtigen ein Formular, auf welchem sie die Richtigkeit der Deklarationen des Vorjahres bestätigen und allenfalls noch Korrekturen vornehmen können. Damit wir Sie optimal bei der Erfüllung Ihrer Melde- und Gebührenpflicht unterstützen können, benötigen wir von Ihnen die Angaben zu den nachstehenden Punkten. Die Angaben werden ausschliesslich im Zusammenhang mit der Umsetzung Ihrer Melde- und Gebührenpflicht verwendet; sie werden keinesfalls an Dritte weitergegeben oder eigens zu anderen Zwecken verwendet. Für Ihre Angaben danken wir Ihnen bestens und bitten Sie, diese einzusenden an: INOBAT Postfach 1023 3000 Bern 14 1
Formular zur Registrierung Frage 1: Firmenangaben: (Bitte alle Angaben in Druckschrift) Firmenname Postfach PLZ/Ort Rechtsform (AG, GmbH, einfache Gesellschaft, etc.) MWST-Nummer Telefon E-Mail Ansprechperson Stellvertretung der Ansprechperson Ort, Datum Bankverbindung Name der Bank IBAN-Nr. Konto-Nr. 2
Frage 2: Angaben zum Handel/Verkauf von gebührenbelasteten Batterien Unsere Firma importiert Batterien und/oder Geräte mit Batterien im eigenen Namen und/oder stellt im Inland Batterien her. Ja Nein Falls Sie Frage 2 mit Ja beantwortet haben, bitte weiter zu Frage 3. Falls Sie Frage 2 mit Nein beantwortet haben, bitte direkt weiter zu Frage 4. Frage 3: Angaben zum erstmaligen Inverkehrbringen von Batterien Unsere Firma verkauft bzw. bringt als Importeur/Hersteller folgende Batterietypen im Zollinland (Schweiz/Fürstentum Liechtenstein) in Verkehr: Als Importeur/Hersteller: Verkauf an den Handel oder direkt an die Endverbraucher Gerätebatterien und Knopfzellen Batterien in Geräten (fest eingebaut in Geräten/Spielwaren/Kleider, etc.) Fahrzeugbatterien Batterien, fest eingebaut in Fahrzeugen Industriebatterien (Batterien über einem Kilogramm und die nicht Geräte- oder Fahrzeugbatterien sind) Batterien, fest eingebaut in Geräten Als Importeur/Hersteller: Verkauf an produzierende Exportwirtschaft Gerätebatterien und Knopfzellen 3
Fahrzeugbatterien Industriebatterien (Batterien über einem Kilogramm und die nicht Geräte- oder Fahrzeugbatterien sind) Mit Firmen, die gebührenpflichtige Batterien mehrheitlich an die produzierende Exportwirtschaft (Uhren-, Werkzeug- Maschinenindustrie, etc.) verkaufen, schliesst die INOBAT besondere Vereinbarungen zum Meldewesen ab. In diesem Falle nimmt INOBAT mit Ihnen Kontakt auf. Frage 4: Angaben zum Handel/Verkauf von gebührenbelasteten Batterien Unsere Firma kauft gebührenbelastete Batterien und/oder Geräte mit Batterien im Zollinland (Schweiz/ Fürstentum Liechtenstein) und verkauft diese im Zollinland. Ja Nein Falls Sie Frage 4 mit ja beantwortet haben, bitte wir Sie um nachstehende Angaben: Name des Lieferanten PLZ/Ort Falls Sie Frage 2 und 4 mit Nein beantwortet haben, besteht für Ihre Firma gegenüber der IN- OBAT keine Melde- und Gebührenpflicht. Wir haben ihre Angaben zur Kenntnis genommen und sie werden bei der INOBAT als nicht melde- und gebührenpflichtige Firma erfasst. Frage 5: Meldezyklus Die in Verkehr gebrachten Batterien sind der INOBAT quartalsweise zu melden. In begründeten Fällen akzeptiert die INOBAT auch halbjährliche Meldungen und bei sehr geringem Absatz kann die Meldung auch jährlich erfolgen. Abweichungen von der Quartalsmeldung bedürfen in jedem Fall der Zustimmung durch die INOBAT. 4
Auf Grund unserer speziellen Situation Kurze Begründung: möchten wir von nachstehender Abweichung zur Melderegelung Gebrauch machen: Halbjährliche Meldung Jährliche Meldung Wir danken Ihnen für Ihre Registrierung. Unseren Entscheid zur Melde- und Gebührenpflicht erhalten Sie in wenigen Tagen. Firma/Ort und Datum: Rechtsgültige Unterschrift:. 5