Antrag auf Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer Die bestehende Standard Life-Versicherung Nr. soll mit allen Rechten und Pflichten von dem bisherigen Versicherungsnehmer Name, Vorname/Firma Straße Postleitzahl, Ort auf den neuen Versicherungsnehmer Name, Vorname Geburtsdatum und Geburtsort Straße Postleitzahl, Ort Beruf Staatsangehörigkeit mit sofortiger Wirkung zum übertragen werden (rückwirkende Übertragungen sind nicht möglich). Die versicherte Person ändert sich nicht. Grund der Übertragung (bitte unbedingt angeben): Hiermit wird beantragt, die Schuldübernahme nach Zugang dieser Erklärung bei Standard Life nach 415 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu genehmigen und die Vertragsänderung zu bestätigen. Stand: Februar 2016 Versicherungsnehmerwechsel für natürliche Personen in Deutschland Seite 1 von 4
Drittrechte: Es wird bestätigt, dass der o. g. Versicherungsvertrag mit keinem Drittrecht (z. B. Abtretung oder Verpfändung) belegt ist. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht besteht nicht. Es bestehen Drittrechte, die Standard Life angezeigt wurden. Der Drittberechtigte stimmt der Übertragung per Unterschrift und gegebenenfalls Firmenstempel auf diesem Formular zu. Der neue Versicherungsnehmer bestätigt hiermit, dass er den Vertrag mit den bestehenden Drittrechten übernimmt. Der Originalversicherungsschein und die Versicherungsbedingungen, die diesem Vertrag zugrunde liegen, werden dem neuen Versicherungsnehmer ausgehändigt. Bezugsrecht: Der neue Versicherungsnehmer verfügt folgendes Bezugsrecht: für den Erlebensfall (bzw. bei Rentenzahlung und Berufsunfähigkeitsleistungen): Name, Vorname, Geburtsdatum, Verwandtschaftsgrad für den Todesfall der versicherten Person: Name, Vorname, Geburtsdatum, Verwandtschaftsgrad SEPA-Lastschriftmandat: Der neue Versicherungsnehmer ermächtigt die Standard Life Versicherung, wiederkehrende Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Standard Life Versicherung auf sein Konto gezogene/n Lastschrift/en einzulösen. Hinweis: Er kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. IBAN BIC Kreditinstitut Kontoinhaber (Vorname, Name, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Unterschrift Kontoinhaber Die Hauptfälligkeit kann nicht verlegt werden. Stand: Februar 2016 Versicherungsnehmerwechsel für natürliche Personen in Deutschland Seite 2 von 4
Geldwäschegesetz: Der Vermittler hat den neuen Versicherungsnehmer anhand eines gültigen Ausweises zu identifizieren. Alternativ ist es möglich, eine amtlich bzw. notariell beglaubigte Fotokopie des Personalausweises oder Reisepasses einzureichen. A) Die Identität des neuen Versicherungsnehmers wird nachgewiesen durch: (Zutreffendes bitte ankreuzen und eine Ausweiskopie beilegen.) gültigen Personalausweis gültigen Reisepass Vor- und Zuname Adresse ausgestellt am Staatsangehörigkeit Geburtsdatum von Behörde Ausweisnummer Geburtsort B) Der neue Versicherungsnehmer gibt an, er handelt auf: eigene Veranlassung oder fremde Veranlassung Falls der Versicherungsnehmer auf fremde Veranlassung handelt oder ein abweichender Beitragszahler/Zahlungsempfänger vorliegt: 1) Bitte Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Anschrift desjenigen angeben und die Kopie eines gültigen Ausweises (Personalausweis oder Reisepass) beilegen. 2) In welcher Geschäftsbeziehung stehen Sie zu der genannten Person? _ 3) Warum wurde diese Vertragskonstellation gewählt? _ Hiermit bestätige ich die Richtigkeit obiger Angaben. Unterschrift des Vermittlers bzw. (bei Einreichung einer beglaubigten Kopie) Unterschrift des Versicherungsnehmers Gerne geben wir Ihnen folgende wichtige Hinweise: Nach dem Erbschaftssteuergesetz ( 33 Abs. 3 ErbStG) sind wir als Versicherungsunternehmen verpflichtet, dem Finanzamt alle Versicherungsnehmerwechsel anzuzeigen. Das Finanzamt prüft, ob eine Schenkung ggf. fällt dann Schenkungssteuer an oder ein entgeltliches Rechtsgeschäft (Kauf) vorliegt. Bei Schenkungen, insbesondere im familiären Bereich, bestehen Freibeträge. Erst wenn diese überschritten werden, fällt Schenkungssteuer an. Bitte beachten Sie, dass bei einem vor dem 31.12.2004 geschlossenen Versicherungsvertrag eine entgeltliche Übertragung zur Steuerpflicht der Ablaufleistung beim neuen Versicherungsnehmer führt. Verbindliche Auskünfte über die steuerliche Behandlung von Versicherungsverträgen dürfen neben dem Finanzamt nur die im Steuerberatungsgesetz genannten Personen (insbesondere Steuerberater) erteilen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben können wir daher keine Haftung übernehmen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die genannten Ansprechpartner. Stand: Februar 2016 Versicherungsnehmerwechsel für natürliche Personen in Deutschland Seite 3 von 4
Politisch exponierte Person (PEP) Angaben sind nur für natürliche Personen erforderlich Versicherungsunternehmen sind verpflichtet zu überprüfen, ob eine am Vertrag beteiligte Person, deren unmittelbare Familienmitglieder oder nahestehende Personen eine sogenannte politisch exponierte Person ist. Eine PEP ist eine natürliche Person, die ein wichtiges öffentliches Amt mit einer Entscheidungsbefugnis auf Staatsebene wie z.b. Parlamentsmitglied, Regierungsmitglied, Staatssekretär ausübt (oder ausgeübt hat), ein Mitglied in wichtigen staatlichen Organen wie obersten Gerichten, Rechnungshöfen oder Botschafter, Geschäftsträger, hochrangiger Offizier der Streitkräfte oder in Führungsorganen staatlicher Unternehmen ist, deren unmittelbare Familienmitglieder oder eine ihr bekanntermaßen nahe stehende Person. Der neue Versicherungsnehmer erklärt hiermit, dass er oder Dritte, die Rechte am Vertrag haben, keine politisch exponierte Person ist/sind. Abweichend von der vorstehenden Erklärung ist er oder sind Dritte, die Rechte am Vertrag haben politisch exponierte Personen. Antragsteller versicherte Person Beitragszahler wirtschaftlich Berechtigter oder (Name, Vorname, Geburtsdatum) Schweigepflichtsentbindungserklärung zur Verwendung von Daten, die dem Schutz des 203 StGB unterliegen Dieser Antrag umfasst auch die Zustimmung zur Weitergabe meiner nach 203 Strafgesetzbuch (StGB) geschützten Daten an Stellen außerhalb der Standard Life Versicherung: 1. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen) 2. Datenweitergabe an Rückversicherungen 3. Datenweitergabe an selbständige Vermittler Die Details zur Erklärung sind der Anlage dieses Formulars zu entnehmen. Unterschrift des neuen Versicherungsnehmers Unterschrift und Firmenstempel des bisherigen Versicherungsnehmers Unterschrift und Stempel des Drittberechtigten (Gläubiger, unwiderruflich Bezugsberechtigte etc.) gegebenenfalls Unterschrift und Stempel des Vermittlers Stand: Februar 2016 Versicherungsnehmerwechsel für natürliche Personen in Deutschland Seite 4 von 4
Schweigepflichtentbindungserklärung zur Verwendung von Daten, die dem Schutz des 203 StGB unterliegen. * Als Unternehmen der Lebensversicherung benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung, um nach 203 Strafgesetzbuch (StGB) geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z.b. Ihren betreuenden Vermittler, IT-Dienstleister und unsere Rückversicherer weiterleiten zu dürfen. Die folgenden Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für die Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder Beendigung Ihres Versicherungsvertrages in der Standard Life Versicherung unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht abgeben, wird der Abschluss des Vertrages in der Regel nicht möglich sein. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren nach 203 StGB geschützten Daten bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der Standard Life Versicherung. Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können. Original für Standard Life Weitergabe Ihrer nach 203 StGB geschützten Daten an Stellen außerhalb der Standard Life Versicherung Die Standard Life Versicherung verpflichtet die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit. 1. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen) Die Standard Life Versicherung führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft der Standard Life Gruppe oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung für uns und soweit erforderlich für die anderen Stellen. Wir führen eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß personenbezogene Daten für uns erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet unter www.standardlife.de/adv eingesehen, telefonisch unter 0800 2214747 oder per e-mail unter kundenservice@standardlife.de angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer nach 203 StGB geschützten Daten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindungserklärung. Ich willige ein, dass die Standard Life Versicherung meine nach 203 StGB geschützten Daten an die in der oben erwähnten Liste genannten Stellen weitergibt und entbinde die Mitarbeiter der Standard Life Versicherung insoweit von ihrer Schweigepflicht. 2. Datenweitergabe an Rückversicherungen Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann die Standard Life Versicherung Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass die Standard Life Versicherung Ihren Versicherungsantrag oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung die Standard Life Versicherung aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollieren, ob die Standard Life Versicherung das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig eingeschätzt hat. Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegeben werden. Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene Angaben verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Rückversicherungen werden Sie durch uns unterrichtet. Ich willige ein, dass die Standard Life Versicherung meine nach 203 StGB geschützten Daten soweit erforderlich an Rückversicherungen übermittelt und dass diese dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Insoweit entbinde ich die für die Standard Life Versicherung tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht. 3. Datenweitergabe an selbständige Vermittler Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von nach 203 StGB geschützten Daten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass die Standard Life Versicherung meine nach 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen soweit erforderlich an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und entbinde die Mitarbeiter der Standard Life Versicherung insoweit von ihrer Schweigepflicht. Einwilligung zur Datenübermittlung bei Basisrenten Ich willige ein, dass die für die einkommensteuerliche Berücksichtigung der Beiträge zu Basisrenten erforderlichen personenbezogenen Daten (Namen, Vertragsdaten, Steueridentifikationsnummer, geleistete Beiträge) über die Zentrale Stelle (z. Z. die Deutsche Rentenversicherung Bund) an die zuständigen Finanzbehörden übermittelt werden. Ich willige ebenfalls ein, dass die Standard Life Versicherung zu diesem Zweck meine Steueridentifikationsnummer bei dem Bundeszentralamt für Steuern abfragen darf. Mir ist bewusst, dass die Beiträge zu meiner Basisrente steuerlich nicht berücksichtigt werden, wenn ich diese Einwilligung nicht erteile oder von meinem Recht Gebrauch mache diese Einwilligung ganz oder teilweise zu widerrufen. Ein Widerruf muss dabei vor Beginn des Beitragsjahres erfolgen, für das die Einwilligung erstmals nicht mehr gelten soll. Erklärung zur weiteren Nutzung der Steueridentifikationsnummer Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Steueridentifikationsnummer auch für weitere Verträge gespeichert wird, bei denen eine gesetzliche Verpflichtung (z.b. Rentenbezugsmitteilungen) zu einer Mitteilung meiner Steueridentifikationsnummer an die Finanzverwaltung oder die Zentrale Stelle (z. Z.die Deutsche Rentenversicherung Bund) besteht. * Der Text beruht auf der Einwilligungs-/Schweigepflichtentbindungserklärung für die Lebens- und Krankenversicherung, die 2011 mit den Datenschutzaufsichtsbehörden inhaltlich abgestimmt wurde. Seite 4 von 6 Stand: Dezember 2012 FRB/D/1000/XIII/12/12