Informationsmaterial WEG-Verwaltung



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Transkript:

Weil Verwaltung Vertrauenssache ist Mitglied im Verband der nordrhein-westfälischen Immobilienverwalter e.v. Informationsmaterial WEG-Verwaltung Inhalt: Leistungskatalog (WEG) Mustervertrag Mustervollmacht Musterabrechnung Hausgeldabrechnung Rücklagenabrechnung Ausweis nach 35a EStG Einzelwirtschaftsplan Probeexemplar BEIRAT Aktuell

Sehr geehrte Eigentümer, Sie suchen einen professionellen und leistungsstarken Partner für die Verwaltung Ihrer Wohnungsanlage. Einen Partner, der Sie in sämtlichen Belangen entlastet und unterstützt, Ihnen Möglichkeiten aufzeigt und für gutes Klima sorgt. Einen Partner, der immer erreichbar ist und ein offenes Ohr für Ihre Probleme hat. Verwaltung ist Vertrauenssache und die Wahl eines neuen Verwalters erst recht. Daher bemühen wir uns bereits im Vorfeld um größtmögliche Transparenz. Wir arbeiten mit dem offiziellen WEG- Verwaltervertrag des Verbandes der nordrhein-westfälischen Immobilienverwalter e.v. Dieser Vertrag bietet nicht nur größtmögliche Rechtssicherheit für beide Vertragspartner (gerade hinsichtlich aktueller BGH-Urteile) sondern er ist auch für den Nicht-Fachmann verständlich. Die aufgeführten Grundleistungen sind umfangreich und decken alles ab, was ordnungsgemäßer Verwaltung nach WEG sowie den Erfordernissen aktueller WEG-Verwaltung entspricht. Daher passiert es äußerst selten, dass die im Vertrag aufgeführten Sonderleistungen anfallen. Hier wird ein zusätzlicher Arbeitsaufwand vergütet, mit dem der Verwalter im Rahmen seiner normalen Verwaltungstätigkeit nicht rechnen kann. Anwesenheit bei Gericht, die Aufarbeitung von Prozessunterlagen oder auch die Bauaufsicht bei großen Instandsetzungsmaßnahmen gehören zu diesen Tätigkeiten. Hier rechnen wir, transparent und stets nachvollziehbar, nach Stundensatz ab. Um Ihnen die größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten und weil wir von unserer Arbeit überzeugt sind, bieten wir Ihnen neben einer kurzen Vertragslaufzeit von 2 Jahren bei der ersten Bestellung auch ein Sonderkündigungsrecht in dieser Zeit. Bei der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften ist für uns der Ausgleich zwischen den teils unterschiedlichen Einzelinteressen der Eigentümer ein zentrales Thema. Hier ist es von enormer Wichtigkeit, dass der Verwalter mit einem stets offenen Ohr für die Belange der Eigentümer für ein nachhaltig gutes Klima in der Gemeinschaft sorgt. Im Streitfall versuchen wir durch Ruhe und Sachlichkeit eine Lösung zu erarbeiten, die sämtliche Parteien zufriedenstellt. In festgefahrenen Situationen greifen wir aber auch, wenn gewünscht, auf einen externen Mediator zurück. Ebenso können Sie natürlich auf unsere Kompetenz in sämtlichen Fragen, kaufmännischer, technischer und juristischer Natur zählen. Ihre Beschlüsse werden von uns umgehend umgesetzt, wobei die Transparenz aller erbrachten Leistungen für uns eine Selbstverständlichkeit ist. Ebenso die enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat, mit dem wir regelmäßige Objektbegehungen durchführen. Die Beseitigung festgestellter Baumängel wird von uns schnell und kostengünstig durch fachlich geeignete Firmen ausgeführt, mit denen wir meist seit Jahren erfolgreich zusammen arbeiten. Sie können sich immer auf unsere sorgfältige Buchhaltung, ein erstklassiges Abrechnungswesen und eine moderne Hausverwaltungssoftware auf dem neuesten Stand verlassen. Denn nur durch ein Zusammenspiel aller Faktoren lässt sich die langfristige Wertsicherung bzw. Wertsteigerung Ihres Eigentums erreichen. Unser Versprechen an Sie: Bei Fragen zu den nachfolgenden Unterlagen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Allerseelenstr.7 51105 Köln Tel 0221 / 830 77 47 Fax 0221 / 83 51 89 kontakt@hausverwaltung-koeln.com www.hausverwaltung-koeln.com

Leistungskatalog WEG-Verwaltung (Stand 01/2012) 01 WIRTSCHAFTSPLAN Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschl. Ausweis der Verteilung je Kosten/Einnahmeart, in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gem. 28 WEG je Sonder/Teileigentum. 02 JAHRESABRECHNUNG a) Jahresabrechnung Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/ Teileigentum. b) Status Der Status enthält die Angabe über Einnahmen, Ausgaben, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Eigentümern und Dritten sowie die Kontenstände. c) Einsicht in Unterlagen der Abrechnung Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern zur Einsichtnahme während der Bürozeiten - nach vorheriger Terminvereinbarung - im Büro der Verwaltung zur Verfügung. d) Erstellen von Steuerbescheinigungen nach 35a ESTG über haushaltsnahe Dienstleistungen für den Eigentümer / Mieter 03 EIGENTÜMERVERSAMMLUNG + NIEDERSCHRIFT a) Eigentümerversammlung Durchführen einer Eigentümerversammlung mit den dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten zu einem zumutbaren Zeitpunkt. b) Vorsitz und Niederschrift Sofern die Versammlung nichts anderes beschließt, führt der Verwalter den Vorsitz in der Eigentümerversammlung und sorgt für eine ordnungsgemäße Niederschrift der Beschlüsse. c) Versand der Niederschrift/Protokoll Jedem Wohnungseigentümer wird eine Kopie der Beschlüsse der Eigentümerversammlung ohne besonderen Nachweis an die letzte schriftlich gemeldete Adresse zugestellt. 04 HAUSORDNUNG Die Verwaltung sorgt für die Durchführung der beschlossenen Haus-/Nutzungsordnungen. Schriftlich gemeldete Verstöße gegen die Haus-/Nutzungsordnungen mahnt die Verwaltung bei dem für die Störung verantwortlichen Eigentümer mündlich oder schriftlich unter Angabe des Namens des Beschwerdeführers ab. Die nächste Eigentümerversammlung wird unterrichtet, wenn die Abmahnung ohne Erfolg blieb. 05 ÜBERWACHEN DER VERTRÄGE DER GEMEINSCHAFT Betreuen und Überwachen der Leistungen der Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft. Der Verwalter kann alle Erklärungen abgeben, die zur Einrichtung von Audio-, Telekommunikations- und Energieversorgungsanlagen erforderlich sind. 06 GELDVERWALTUNG UND VERSICHERUNGSSCHUTZ Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder bei einer deutschen Bank oder Sparkasse nach Wahl des Verwalters. Kontoinhaber der vom Verwalter angelegten Konten (Giro-, Anlage- und Festgeldkonten etc.) ist immer die Eigentümergemeinschaft. Leistungsfähige, schnelle und sichere Abwicklung des Zahlungsverkehrs über HBCI (Home Banking Computer Interface). Der Verwalter verfügt über eine angemessene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, eine Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Vertrauensschadenhaftpflichtversicherung mit jeweils 100.000,00 Deckungssumme.

07 RECHNUNGSKONTROLLE + ANWEISUNG Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparatur-Rechnungen, Hauswart- und Münzgeldkassen. 08 BUCHFÜHRUNG Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft. Insbesondere: a) Führen und Abrechnen von: -Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum; -Einnahmekonten für Erträge; -Ausgabekonten je Kostenart, (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer) -Rücklagekonten einschl. Anlage der Mittel; -Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung); -Verrechnungskosten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge; b) Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse c) Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung; d) Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, ggf. melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-/Jahresabrechnung. 09 TECHNISCHE KONTROLLEN AM GEMEINSCHAFTSEIGENTUM a) Anwesenheit vor Ort Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch regelmäßige Begehung der Wohnanlage mit dem Verwaltungsbeirat (neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen). b) Sonderfachleute Soweit notwendig, beiziehen von Sonderfachleuten auf Kosten der Gemeinschaft, sofern ein Beschluss dafür vorliegt. 10 INSTANDHALTUNG / INSTANDSETZUNG a) Empfehlung Empfehlungen bei der Auswahl der technischen Lösungen, Mitwirken bei den Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum. b) Klärung Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-Gemeinschaftseigentum. c) Schadenminderung Empfehlungen an die Wohnungseigentümer zur Schadenminderung und -beseitigung. 11 AUFTRAGSVERGABE a) Schriftaufträge Erstellen der schriftlichen Aufträge im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft bis zu einer vertraglich vereinbarten Höhe als Geschäft der laufenden Verwaltung. b) Veranlassungen Veranlassen der Reparaturen und Bauverträge, der Bauleitung und -überwachung einschl. Aufmaß und Rechnungskontrolle bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach vorheriger Beschlussfassung, sofern der vereinbarte Betrag laut Ziffer 11 a überschritten wird. 12 ÜBERWACHUNG Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen, andernfalls erfolgt die Abmahnung des Leistungsrückständigen. 13 SOFORTMASSNAHMEN a) Dringende Fälle Veranlassen nach 27, Abs. 1 Ziffer 3 WEG von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden. b) Versicherungsschäden Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum. 14 SCHLÜSSELBESTELLUNGEN Veranlassen der Ausgabe von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheits-Schließanlage für das Sonder-/Teil-/Gemeinschaftseigentum.

15 SICHERHEITSEINRICHTUNGEN Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und Technischen Überwachungsverein (TÜV) z.b. - der Heizung (Sicherheitsventile, Abgaswerte, Druck- und Heizölbehälter), - den Aufzügen (Haupt- und Zwischenprüfungen, sowie Noteinrichtungen, - den Blitzschutzanlagen (Hauptprüfungen, Reparatur nach Dachsanierungen, - den Lüfter- und Co2-Anlagen (z.b. in Tiefgaragen, Läden- und Kellern, - den Notbeleuchtungen (in Haus und Tiefgarage), - den kraftbetätigten Garagentoren, - den Brandschutzeinrichtungen einschl. Feuerwehrzufahrten und Fluchtwegen, Funktions- und Druckprüfungen der Feuerlöscher, Löschwasserleitungen, Brandschutztüren, Rauchabzugklappen in den Treppenhäusern etc. - Terminvereinbarungen und Abrechnung mit den Beteiligten. 16 ALLGEMEINE VERWALTUNG Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange, soweit sie von der Verwaltung im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurden. 17 VERWALTUNGSBEIRAT Dem Verwaltungsbeirat wird 4x jährlich kostenfrei die Informationsbroschüre Beirat Aktuell zur Verfügung gestellt. 18 VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR DEN VERWALTUNGSBEIRAT Der Verwaltungsbeirat ist bei seiner ehrenamtlichen Tätigkeit für die Eigentümergemeinschaft umfassend gegen Vermögensschäden bis zu einer Deckungssumme von 100.00,00 je Einzelfall versichert.