A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

Ähnliche Dokumente
Amtsblatt Nr. 10 vom 6. März 2018

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

AMTSBLATT DER STADT DEGGENDORF

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

Nr. 12 Penzberg, den Herausgegeben von der Stadt Penzberg Karlstr. 25, Penzberg, Tel: 08856/813-0

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

AMTSBLATT DER STADT DEGGENDORF

Amtsblatt Nr. 2 vom 8. Januar 2019

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt -

AMTSBLATT DER STADT DEGGENDORF

Amtsblatt Nr. 30 vom 24. Juli 2018

AMTSBLATT des Landkreises Mühldorf a. Inn

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

AMTSBLATT DER STADT DEGGENDORF

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Bekanntmachung der Stadt Deggendorf über den Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegenetzes...206

12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede,

Amt. für die. Jahrgangg Datum: Inhalt: Seite: Herausgeber: nach Bedarf Bezug: werden.

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen des Landratsamtes. Freitag, 7. August Nr

Deckblatt Nr. 1 - Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB -

AMTSBLATT des Landkreises Mühldorf a. Inn

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

Amtsblatt für die Stadt Büren

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss

Amtliches Bekanntmachungsblatt

AMTSBLATT. INHALT Datum Titel Seite

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen des Stadt Eichstätt. Freitag, 24. Juni Nr

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wülfrath vom

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Nummer 09. Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Passau über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage

AMTSBLATT. 73. Jahrgang Nr.15 Datum Inhaltsverzeichnis:

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

Nummer 34. Öffentliche Bekanntmachung der Baugenehmigung gem. Art. 66 Abs. 2 BayBO an die Nachbarn

Amtsblatt der Stadt Warstein

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr.9/2014 vom 1. April Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Gammelby Eckernförde, 27. Oktober 2017 E i n w o h n e r v e r s a m m l u n g Am Montag, dem , f

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

Sitzung des ULV-Umweltausschusses am Mittwoch, , um 14:30 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes Ebersberg

5. Jahrgang Mittwoch, den 11. November 2015 Nummer 9/2015 Woche 46. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

2016 Donnerstag, 14. April 2016 Nr. 13. I n h a l t. Sitzung des Kreisausschusses. Sitzung des Kreistages

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Ausgabe 10/2018 Amtsblatt der Stadt Rhede Jahrgang Ausgabe 10/2018 Rhede,

Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein - gemäß 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Jahrgang 38/2011 Dienstag, 23. August 2011 Nr. 32. der Widmung der Kreisstraße 70 auf dem Gebiet der Städte Elsdorf und Bergheim

03/03 Amtsblatt der Stadt Schwerte

Gemeinde Ostseebad Binz

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

Amtsblatt gegründet 1746

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land

BEKANNTMACHUNGSBLATT DER GEMEINDE HARRISLEE

Anschrift der Stadt/Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft/des Landratsamts, Zimmer-Nr.

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 6 Dingolfing, 21.

Amtsblatt der Stadt Frankenthal (Pfalz) für öffentliche Bekanntmachungen

56 Öffentliche Bekanntmachung der Ev. Kirchengemeinde Homberg - Satzungen zur Änderung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1.

- Flächennutzungsplan der Stadt Ratingen 92. Änderung, Teil B Gewerbegebiet Tiefenbroich Westlich Am Roten Kreuz Teil B Alter Kirchweg / Am Roten

AMTSBLATT des Landkreises Landshut

Nummer 28. Bestandsverzeichnisnummer 805 zu einem Fuß- und Radfahrweg

Amtsblatt des Landkreises Lindau (Bodensee)

Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bergheim

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Amtsblatt der Stadt Beckum

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum

Sanierungssatzung der Stadt Angermünde

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

Bevölkerungsstand der Gemeinden im Landkreis Fürstenfeldbruck (Stand ) 150

Transkript:

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall Zu beziehen unmittelbar beim Landratsamt Amtsblatt Nr. 51 vom 16. Dezember 2014 Bek. Nr. Vollzug der Wassergesetze; Entnehmen und Ableiten von Wasser aus der Wiesenquelle in Bad Reichenhall zur Nutzung als Mineralwasser. 1 Vollzug des Art. 82 Abs. 3 LKrO Einsichtnahme in Beteiligungsberichte.. 2 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Abstufung einer Teilstrecke der Kreisstraße BGL 5, Tiefenbachstraße,, Landkreis Berchtesgadener Land. 3 Vollzug des BauGB; Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 Greobenlehen erneute Bürgerbeteiligung... 4 Markt Teisendorf Bekanntmachung über den Beschluss zur 42. Änderung des Bebauungsplanes Oberteisendorf Südost gem. 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch und über die öffentliche Auslegung des Änderungsplanes gem. 13 a Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 i. V. m. 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch... 5 Bekanntmachung der über den Beschluss des Bauausschusses der zur 14. Änderung des Bebauungsplanes Ainring A der zur Festsetzung von Pkw-Stellflächen sowie Park- und Grünflächen gemäß 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). 6 Bekanntmachung der über den Beschluss des Bauausschusses der zum Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet der 14. Änderung des Bebauungsplanes Ainring A (ehem. Altwirtsgrundstück ) gemäß 16 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB).. 7 Gemeinde Anger Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs für die 8. Änderung des Bebauungsplans Moosbacherau I gemäß 13a Abs. 2 Nr. 1, 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)... 8 Gemeinde Piding Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 "Gewerbegebiet Gaisberg-Lattenbergstraße der Gemeinde Piding gem. 10 Abs. 3 BauGB..... 9 Zweckverband Tourismusregion Berchtesgaden-Königssee Feststellung der Jahresabschlüsse 2010 und 2011.. 10 Bek. Nr. 1 Vollzug der Wassergesetze; Entnehmen und Ableiten von Wasser aus der Wiesenquelle in Bad Reichenhall zur Nutzung als Mineralwasser Beim Landratsamt wurde die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus der Wiesenquelle auf dem Grundstück Fl. Nr. 448 der Gemarkung Karlstein beantragt. Das Wasser soll als Mineralwasser genutzt werden. Beantragt wurden folgende Mengen: 3 l/s, 270 m 3 /h und 94.600 m 3 /Jahr. -370-

Im Rahmen der Auslegung der Planunterlagen wurden Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben. Das Landratsamt Berchtesgadener Land wird die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern. Der Erörterungstermin findet statt am Mittwoch, den 14. Januar 2015, 10.00 Uhr im, Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall, Sitzungssaal II, 1. Stock, Zi. Nr. 145. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. An ihm können die Betroffenen teilnehmen. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten des Landratsamtes Berchtesgadener Land zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten (Betroffenen) auch ohne ihn verhandelt werden kann, verspätete Einwendungen unberücksichtigt bleiben und das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Aufwendungen, auch solche für einen Bevollmächtigten, können nicht erstattet werden. Bad Reichenhall, 27. November 2014 Grabner, Landrat Bek. Nr. 2 Vollzug des Art. 82 Abs. 3 LKrO Einsichtnahme in Beteiligungsberichte Gemäß Art. 82 Abs. 3 der Landkreisordnung (LKrO) hat der Landkreis jährlich einen Bericht über seine Beteiligungen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihm mindestens der 20. Teil der Anteile des Unternehmens gehört. Für das Geschäftsjahr 2013 wurden für folgende Unternehmen die Beteiligungsberichte erstellt und dem Kreistag in der Kreistagssitzung am 12. Dezember 2014 vorgelegt: Kliniken Südostbayern AG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Berchtesgadener Land Wohnbauwerk im Berchtesgadener Land GmbH Gemäß Art. 82 Abs. 3 LKrO wird darauf hingewiesen, dass jeder Einsicht in diese Beteiligungsberichte nehmen kann (Landratsamt Berchtesgadener Land, Zimmer Nr. 232 während den üblichen Öffnungszeiten). Bad Reichenhall, den 15. Dezember 2014 Georg Grabner, Landrat Bek. Nr. 3 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Abstufung einer Teilstrecke der Kreisstraße BGL 5, Tiefenbachstraße,, Landkreis Berchtesgadener Land Der als örtlich zuständige Straßenbaubehörde hat die Kreisstraße BGL 5 auf der Teilstrecke von Station BGL 5_140_0,020alt bis Station BGL 5_140_0,614alt gem. Art. 7 Abs. 1 BayStrWG abgestuft. I. Abstufung zur Gemeindeverbindungsstraße Eine Teilfläche der Kreisstraße BGL 5, FlNr. 27, Gem Scheffau, mit der Bezeichnung Tiefenbachstraße wird zur Gemeindeverbindungsstraße abgestuft. Anfangspunkt: Hinterhirschbichl, Einmündung in die Kr BGL 5 Endpunkt: Zillwirth, Einmündung in die Kr BGL 6 Länge: 0,594 Die Straßenbaulast obliegt dem. Die Abstufung tritt mit Ablauf des 31.12.2014 in Kraft. -371-

Die Widmung ist eine Allgemeinverfügung im Sinne des Art. 35 Satz 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG). Die Widmungsunterlagen können gem. Art. 41 Abs. 4 BayVwVfG während der allgemeinen Dienststunden beim, Salzburger Str. 2, Zimmer 3, 83487 Marktschellenberg eingesehen werden. Die Widmung gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben (Art. 41 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG). II. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Abstufung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München, Postanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München, Hausanschrift: Bayerstr. 30, 80335 München, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte () und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.6.2007 (GVBl 2007 S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen die Abstufung Widerspruch einzulegen. - Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-mail) ist unzulässig. - Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 1.7.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Marktschellenberg, den 11. Dezember 2014 Halmich, Erster Bürgermeister Bek. Nr. 4 Vollzug des BauGB; Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 Greobenlehen erneute Bürgerbeteiligung Im Rahmen der Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange wurden Empfehlungen und Hinweise vorgebracht, denen Rechnung zu tragen ist. Der Marktgemeinderat hat deshalb am 24. November 2014 Änderungen der Entwürfe beschlossen. In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 24. November 2014 wurden die vom Ingenieurbüro Roland Richter & Partner, Freilassing, geänderten Entwürfe zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 Greobenlehen in der aktuellen Fassung gebilligt. Im Rahmen der erneuten Auslegung können alle Planungsunterlagen mit Erläuterungs- und Umweltbericht, Satzung und Begründung sowie die schalltechnische Untersuchung von 24. Dezember 2014 bis 7. Januar 2015 im Rathaus des Marktes Marktschellenberg, Salzburger Straße 2, I. OG., Zimmer 3, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Es ist ebenso Gelegenheit zu Äußerungen gegeben. Marktschellenberg, den 11. Dezember 2014 Halmich, Erster Bürgermeister Bek. Nr. 5 Markt Teisendorf Bekanntmachung über den Beschluss zur 42. Änderung des Bebauungsplanes Oberteisendorf Südost gem. 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch und über die öffentliche Auslegung des Änderungsplanes gem. 13 a Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 i. V. m. 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch Der Bau- und Umweltausschuss beschloss in seiner Sitzung am 26.11.2014 den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Oberteisendorf Südost zu ändern. Die Änderungen betreffen nur textliche Festsetzungen, eine Änderung des Planteils ist nicht erforderlich. Es sind folgende Änderungen vorgesehen: -372-

- Neue textliche Festsetzungen hinsichtlich der Einfriedung für die Parzellen 15, 16, und 19 bis 25; - Die textlichen Festsetzungen 9 Pkt. 8 (Außenputz) und Pkt. 9 (Pfettenbretter und Windläden) werden ersatzlos gestrichen. Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. Die Begründung und der Entwurf des Satzungstextes in der Fassung vom 16.12.2014 liegt in der Zeit vom 23. Dezember 2014 bis 21. Januar 2015 im Rathaus Teisendorf, Poststraße 14, zweites Obergeschoss, Zimmer Nr. 206, während der allgemeinen Dienststunden gem. 13 a Abs. 2 Nr. 1, 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Gleichzeitig besteht Gelegenheit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird auf folgendes hingewiesen: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Teisendorf, den 16. Dezember 2014 Markt Teisendorf Thomas Gasser, Erster Bürgermeister Bek. Nr. 6 Bekanntmachung der über den Beschluss des Bauausschusses der zur 14. Änderung des Bebauungsplanes Ainring A der zur Festsetzung von Pkw-Stellflächen sowie Park- und Grünflächen gemäß 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Der Bauausschuss der hat in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2014 beschlossen, den Bebauungsplan Ainring A der zu ändern, um die heutige Situation zu erhalten, nämlich Pkw-Stellflächen sowie Park- und Grünflächen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Änderungsbereich mit einer Größe von ca. 5.300 m² liegt südlich der Ulrichshögler Straße in der Dorfmitte von Ainring und betrifft das Gebiet des ehemaligen Altwirtgrundstückes. Vom Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung erfasst sind die Grundstücke Fl. Nr. 101, 101/2, 101/3, 101/5 und 395/T der Gemarkung Ainring. Aufgrund der beabsichtigten Nutzung dieser Grundstücke soll eine Widmung als Pkw-Stellflächen sowie Park- und Grünflächen erfolgen. Die Gemeinde wird die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Das gilt auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB). Hierauf wird durch Bekanntmachung gesondert hingewiesen werden. Mitterfelden, den 16. Dezember 2014 Hans Eschlberger, Erster Bürgermeister Bek. Nr. 7 Bekanntmachung der über den Beschluss des Bauausschusses der zum Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet der 14. Änderung des Bebauungsplanes Ainring A (ehem. Altwirtsgrundstück ) gemäß 16 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Bauausschuss der hat in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2014 beschlossen, für das Gebiet ehem. Altwirtsgrundstück in Ainring den Bebauungsplan zu ändern und in diesem Zusammenhang ebenfalls am 15. Dezember 2014 gemäß 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) eine Veränderungssperre als Satzung erlassen. Nach dieser Satzung können Bauvorhaben und bauliche Veränderungen nicht mehr bzw. nur mit einer speziellen Genehmigung durchgeführt werden. Jedermann kann die Veränderungssperre ehem. Altwirtsgrundstück; 14. Änderung Bebauungsplan Ainring A im Rathaus Ainring in Mitterfelden, Salzburger Str. 48, 1. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 105 und 106 während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über ihren Inhalt Auskunft erhalten. -373-

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Veränderungssperre in Kraft. Mitterfelden, den 16. Dezember 2014 Hans Eschlberger, Erster Bürgermeister Bek. Nr. 8 Gemeinde Anger Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs für die 8. Änderung des Bebauungsplans Moosbacherau I gemäß 13a Abs. 2 Nr. 1, 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 1. Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 5.6.2014 die 8. Änderung des Bebauungsplanes Moosbacherau I. Mit dieser Änderung werden im Wesentlichen im gesamten Geltungsbereich Einzel- und Doppelhäuser zugelassen und die Anzahl der Wohnungen wird aufgehoben. Außerdem werden auf einem Baugrundstück die Baugrenzen erweitert, um eine Nachverdichtung im Sinne flächensparenden Umgangs mit Grund und Boden zu ermöglichen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB geändert. Es wird keine Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Moosbacherau. 2. Der vom Gemeinderat in der Sitzung vom 4.12.2014 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Änderungsbebauungsplans in der Fassung vom 1.10.2014, ausgearbeitet vom Bauplanungsbüro Martin Briller, Kirchweidach, mit Begründung vom 1.10.2014 liegt in der Zeit vom 29. Dezember 2014 bis 2. Februar 2015 im Rathaus Anger, Dorfplatz 4, Zimmer Nr. 1, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Gemäß 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung zur Einleitung einer Normenkontrolle, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Anger, den 10. Dezember 2014 Gemeinde Anger Enzinger, Erster Bürgermeister Bek. Nr. 9 Gemeinde Piding Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 "Gewerbegebiet Gaisberg-Lattenbergstraße der Gemeinde Piding gem. 10 Abs. 3 BauGB Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Piding hat in der Sitzung am 10. Dezember 2014 die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 "Gewerbegebiet Gaisberg-/Lattenbergstraße" in der Fassung vom 8.12.2014 beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 6. Änderung des Bebauungsplans in Kraft. Jedermann kann den geänderten Bebauungsplan mit der Begründung bei der Gemeinde Piding, Thomastr. 2, Zimmer Nr. 1 während den allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres ab dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Piding geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. -374-

Weiter wird auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Piding, den 12. Dezember 2014 Gemeinde Piding Hannes Holzner, Erster Bürgermeister Bek. Nr. 10 Zweckverband Tourismusregion Berchtesgaden-Königssee Feststellung der Jahresabschlüsse 2010 und 2011 Die Verbandsversammlung stellt die Jahresabschlüsse 2010 und 2011 wie folgt fest: 2010 Bilanzsumme 9.562.368,90 Jahresgewinn 226.146,40 2011 Bilanzsumme 8.644.734,92 Jahresgewinn 211.219,45 Die Jahresgewinne sind auf neue Rechnung vorzutragen. Die Jahresabschlüsse und die Lageberichte liegen während der Dienststunden in der Kurdirektion, Buchhaltung, Königsseer Straße 2, 83471 Berchtesgaden, ab dem Tag der Veröffentlichung an sieben Tagen lang zu jedermanns Einsicht aus. Berchtesgaden, den 5. Dezember 2014 Zweckverband Tourismusregion Berchtesgaden-Königssee Franz Rasp, Verbandsvorsitzender -375-