Anspar-Darlehensvertrag



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Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch: Name: Herr Ingo Wilms Straße: An der Burg 1 PLZ, Ort: 41542, Dormagen Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: und Name: Straße: PLZ, Ort: Herr Friedrich, Florian Winkels Personalausweisnummer: - nachfolgend Schuldner genannt - Seite 1 von 7

wird Folgendes vereinbart: Präambel Dieser Vertrag dient der langfristigen Finanzierung von Immobilien durch den Schuldner. Hierdurch ergeben sich folgende Vorteile aber auch Notwendigkeiten: - Der Gläubiger erhält einen zurzeit deutlich über dem Markt erzielbaren Guthaben-Zins, welcher in etwa dem marktüblichen Zins für Immobiliendarlehen und Privatdarlehen entspricht. - Der Schuldner erhält Kapital, welches er o zur Umschuldung und Sondertilgung von Bankdarlehen, o zur Aufstockung von Eigenkapital-Anteilen für größere Investitionen sowie o für kleinere, ohne weitere Fremdfinanzierung benötigende Investitionen verwenden kann. - Aufgrund des langfristigen Anlagehorizonts des Schuldners ist eine entsprechend langfristige zur Verfügungsstellung des durch den Gläubiger eingezahlten Kapitals wünschenswert. - Der Schuldner möchte daher gerne um Folgendes bitten und hinweisen: o Zur besseren Planbarkeit möge der Gläubiger bitte gleich bleibende monatliche, am besten per Dauerauftrag eingerichtete Überweisungen tätigen. o Dennoch sind Abweichungen in der Höhe der Rate nach oben und unten jederzeit natürlich möglich (hierzu siehe 2 Auszahlung). o Möchte der Gläubiger die angesparte Summe nicht weiter erhöhen, steht es ihm frei, die Überweisungen auch auf Dauer auszusetzen. o Der Gläubiger möge bitte ausreichend anderweitige, kurzfristig verfügbare finanzielle Reserven für sich bereit halten. o Falls möglich, möge der Gläubiger die Kündigung des Darlehens bitte so weit wie möglich im Voraus ankündigen. o Sollte der für das Darlehen gezahlte Zins unter den am Markt erhältlichen Zins für Guthaben fallen, bittet der Schuldner den Gläubiger darum aufgrund dessen das Darlehen nicht zu kündigen, sondern dem Schuldner die Möglichkeit zu geben, durch eine Anpassung des gezahlten Zinses den Gläubiger zufrieden zu stellen. - Die Rückzahlung des Darlehens ist in 3 dieses Vertrages geregelt. Es gelten jedoch folgende Vereinbarungen: o Die in 3 vereinbarten Konditionen zur Rückzahlung gelten nur im schlechtesten Fall. o Sollte der Schuldner über eine ausreichende Liquidität verfügen, wird er das Darlehen nach einer (Teil-)Kündigung auf Wunsch des Gläubigers schnellstmöglich beziehungsweise sofort zurück zahlen. Seite 2 von 7

1 Auszahlung 1. Der Gläubiger zahlt einmal monatlich eine Rate auf ein vom Schuldner angegebenes Konto. 2. Die monatliche Rate darf jedoch einen Betrag von 250 Euro nicht übersteigen. 3. Der Gläubiger ist in der Wahl der Höhe der monatlichen Raten frei. Er kann die Raten auch aussetzen. 4. Der Zeitpunkt der Auszahlung der jeweiligen Beträge gilt zum Datum des Geldeingangs auf dem Konto des Schuldners (hierzu siehe 4 Zinsen). 5. Die Auszahlung durch den Gläubiger an den Schuldner ist auf eine Darlehenssumme von insgesamt 3.000 Euro (in Worten dreitausend Euro) begrenzt. 2 Rückzahlung 1. Das vollständige Darlehen kann mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. 2. Die Rückzahlung bei vollständiger Kündigung des Darlehens wird wie folgt vereinbart: - Rückzahlung zum Ende des 2. Monats nach Kündigung: 50 % der Darlehenssumme - Rückzahlung zum Ende des 3. Monats nach Kündigung: 50 % der Darlehenssumme Beispiel: - Kündigung des Darlehens in Höhe von 1.000 Euro durch den Gläubiger am 20.04.2013 zum 30.04.2013 - Rückzahlung von 50 % der Darlehenssumme durch den Schuldner per Überweisung von 500 Euro zum 30.06.2013 (spätestens zum 01.07.13) - Rückzahlung von 50 % der Darlehenssumme durch den Schuldner per Überweisung von 500 Euro zum 31.07.2013 (spätestens zum 01.08.13) 3. Teile des Darlehens können mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, insofern die Höhe der Teilkündigung nicht 50 % der bis zum Zeitpunkt der Teilkündigung angesparten Darlehenssumme übersteigt. 4. Die vollständige oder auch teilweise Kündigung des Darlehens kann formlos erfolgen (z.b. per E-Mail). 5. Der Schuldner ist dazu berechtigt, mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende das Darlehen vollständig zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Seite 3 von 7

3 Zinsen a. Verzinsung der Darlehenssumme während der Anspar-Phase: 1. Solange nicht die volle Darlehenssumme laut 1 Nr. 5 an den Schuldner ausgezahlt worden ist, gilt das bestehende Darlehen als in der Anspar-Phase befindlich. Dies gilt auch immer dann, wenn die Darlehenssumme durch eine Teilkündigung reduziert worden ist. 2. Das Darlehen wird während der Anspar-Phase mit 3,00 % p.a. verzinst. 3. Die Zinsen berechnen sich nach der Zinsmethode act/365. Das heißt, dass jedem Monat die tatsächlich angefallenen Tage und jedem Jahr 365 Tage zur Grunde gelegt werden. 4. Die Zinsen werden jeweils zum Monatsende berechnet und bis zur Auszahlung aufaddiert. 5. Der Betrag der Zinsen wird kaufmännisch auf den vollen Cent gerundet. Beispiel: Der Gläubiger hat zum 01.03.2013 ein Guthaben in Höhe von 1.000 Euro. Am 07.03.2013 gehen weitere 150 Euro auf dem Konto des Schuldners ein. Zinsen vom 01.03 2013 bis zum 07.03.2013: 1.000 Euro * 3,0 % / 365 * (7 0) = 0,575 Euro (Zinsen für 7 Tage) Zinsen vom 07.03.2013 bis zum 30.03.2013: 1.150 Euro * 3,0 % / 365 * (30 7) = 2,173 Euro (Zinsen für 23 Tage) In Summe wären für den Monat März 2013 demnach 0,575 Euro + 2,173 Euro = 2,749 bzw. gerundet 2,75 Euro Zinsen angefallen. 6. Die Auszahlung der Zinsen während der Anspar-Phase wird zum 31.12. eines Jahres vereinbart. 7. Die Auszahlung der Zinsen wird vom Schuldner spätestens am ersten Werktag nach dem Tag der Fälligkeit per Banküberweisung getätigt. 8. Der Schuldner weist den Gläubiger darauf hin, dass die erhaltenen Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen einkommensteuerpflichtig sind. Seite 4 von 7

b. Verzinsung der Darlehenssumme, nachdem der maximale Betrag laut 1 Nr. 5 an den Schuldner ausbezahlt worden ist: 1. Das Darlehen wird ab dem Erreichen der vollständigen in 1 Nr. 5 vereinbarten Darlehenssumme mit 4,00 % p.a. verzinst. 2. Die Zinsen berechnen sich nach der Zinsmethode 30/360. Das heißt, dass jedem Monat 30 Tage und jedem Jahr 360 Tage zur Grunde gelegt werden. 3. Der Betrag der Zinsen wird kaufmännisch auf den vollen Cent gerundet. 4. Die Zinsen werden jeweils zum Monatsende berechnet. Beispiel (bei einer Darlehenssumme von 3.000 Euro) Der Gläubiger hat zum 01.10.2015 ein Guthaben in Höhe von 2.850 Euro. Am 07.10.2013 gehen weitere 150 Euro auf dem Konto des Schuldners ein. Zinsen vom 01.10 2015 bis zum 07.10.2015: 2.850 Euro * 3,0 % / 365 * (7 0) = 1,639 Euro (Zinsen für 7 Tage) Zinsen vom 07.10.2015 bis zum 31.10.2015: 3.000 Euro * 4,0 % / 360 * (31 7) = 8,000 Euro (Zinsen für 24 Tage) In Summe wären für den Monat Oktober 2015 demnach 1,639 Euro + 8,000 Euro = 9,639 bzw. gerundet 9,64 Euro Zinsen angefallen. Für den Monat November 2015 und alle nachfolgenden Monate fallen folgende Zinsen an: 3.000 * 4,0 % / 360 * 30 = 10,00 Euro 5. Die Auszahlung der Zinsen nach Erreichen der vollständigen Darlehenssumme wird jeweils zum Monatsende vereinbart. 6. Die Auszahlung der Zinsen wird vom Schuldner spätestens am ersten Werktag nach dem Tag der Fälligkeit per Banküberweisung getätigt. 7. Der Schuldner weist den Gläubiger darauf hin, dass die erhaltenen Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen einkommensteuerpflichtig sind. Seite 5 von 7

4 Sicherheitsleistung Zur Sicherstellung der Zins- und Tilgungszahlungen haftet der Schuldner mit seinem gesamten privaten Vermögen. 5 Sonstiges 1. Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sie haben nicht die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen sind so umzudeuten, dass der mit ihnen beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Ist eine Umdeutung nicht möglich, sind die Vertragsschließenden verpflichtet, eine Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. 2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf die Schriftform kann nur durch schriftliche Erklärung beider Vertragsteile verzichtet werden. 3. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. 4. Der Gerichtsstand ist Düsseldorf. 6 Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an den Schuldner zu richten. Widerrufsfolgen Im Falle eines Wirksamen Widerrufs sind bereits empfangene Zahlungen zurückzugewähren. Laut Vertrag angefallene Zinsansprüche gelten in diesem Fall jedoch als nichtig. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für uns mit dem Empfang Ihrer Widerrufserklärung. Seite 6 von 7

, den (Unterschrift, Gläubiger), den (Ingo Wilms) Seite 7 von 7