Leistungsbeschreibung AUSBILDUNG ZUM/ZUR PFLEGEHELFER/IN QUALIFIZIERUNG



Ähnliche Dokumente
AKTIVIERUNG und BERUFSORIENTIERUNG:

Formale Qualifikation + Erfahrung + Anforderungen inhaltlich -projektverantwortliche Person: DEUTSCH:

Arbeitsmarktservice Wien. Leistungsbeschreibung. ECDL Core / ECDL Advanced WIEN OST + RGS Jugendliche

Aktivierung/Berufsorientierung/sozialpädagogische Betreuung

Arbeitsmarktservice Wien. Leistungsbeschreibung. Lagerlogistik mit Staplerschein für junge Erwachsene bis 21 Jahre

Leistungsbeschreibung

Informationsblatt I. Informationsblatt über das Verfahren zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste Stand: Juli 2009

68. Stelleninserat / Nr. 25 vom 15. November 2004

SOZIALPÄDAGOGISCHE BETREUUNG:

Entwurf Stand:

Der Anerkennungsprozess in Österreich in der Praxis

Arbeitsmarktservice Wien. Leistungsbeschreibung

Arbeitsmarktservice Wien. Leistungsbeschreibung

I n f o r m a t i o n s b l a t t I. Informationsblatt über das Verfahren zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste Stand: August 2011

Entwicklungen des österreichischen Lehrstellenmarktes Politische Zielsetzungen Rechtliche Rahmenbedingungen

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r

Praxisanleitung in der Altenpflege (Mentorenausbildung)

Intensiv Lehrgänge Train the TrainerIn

Bildungsvertrag Duales Studium

Richtlinien für die Zertifizierung der Weiterbildung Systemisches Coaching (DGSF) als Aufbauweiterbildung

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen

VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

Ausbildung in Gewaltfreier Kommunikation zur TrainerIn

BIC DO IT YOURSELF Lehrgang. Konfliktmanagement. Bildungscenter = Erfolgscenter

Beratungsgespräch und Motivationsschreiben

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

umschulung umschulung und Einsatzfelder umschulungsinhalte und unterrichtszeiten zugangsvoraussetzungen, schulgeld und förderung bewerbungsunterlagen

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

1) Was sind die Ziele des Europäischen Wirtschaftsführerscheins, EBC*L? 4) Von wem wurde der EBC*L initiiert und von wem wird er betrieben?

Zertifizierte Weiterbildung. Case Management

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße Künzelsau

Leistungsbeschreibung. Qualifizierungsprogramm. New Skills

bildung. Ausbildung zum/zur Mediator/In in Kooperation mit dem Mediationszentrum

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Ablauf & Kriterien für eine VAGA Personen-Zertifizierung

Leitfaden Qualifikation von Lehrpersonen für Fächer der Berufsmaturität

Informationen zum Praktikum

PersonenbetreuerIn Qualitätsausbildung zum freien Gewerbe

bit Bildungskarenz Plus +

Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen. H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst. an der. Juni 2013

Prüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums.

BIC - DO IT YOURSELF LEHRGANG GLOBALISIERUNG UND MERGERS & ACQUISITIONS

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

Arbeitsmarktservice Wien. Leistungsbeschreibung

Duale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen )

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

LEHRGANG SUPVERVISION

Abklärung 4 Wochen Abklärung 1 3 Monate Vorbereitungszeit 3 12 Monate

Protokoll: Fragen und Antworten zu Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS und WKW

... aus Ihrem Abitur machen.

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1998 Ausgegeben am 10. Juli 1998 Teil II

CURRICULUM. des UNIVERSITÄTSLEHRGANGES FÜR CONTROLLING. an der UNIVERSITÄT KLAGENFURT. Art. 1 Einrichtung

Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe. Vom 17. Mai 2009

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)

Richtlinie der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft. über das Studium Generale und den Erwerb von Sozialkompetenz

Ausbildung SKN-Dogman TrainerIn

Denkwerkstatt Selbstständigkeit eine Möglichkeit für MICH?

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen

8980 Ausbildungslehrgang zum Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten

Regeln zur Durchführung der Praktika Physik 1 und Physik 2 für Studierende der Fachbereiche MNI und KMUB Stand 10/14

Arbeitsmarktservice Wien. Leistungsbeschreibung

Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Industriemeister(in) - Fachrichtung Metall / Elektrotechnik Handlungsspezifische Qualifikationen

Fragebogen für eine qualitative/quantitative Befragung zur Mediencommunity 2.0 aus Sicht der Lernenden

Studiengang Master of Arts (M.A.) Im Fach "Fremdsprache Deutsch/Interkulturelle Germanistik" sind insgesamt 120 ECTS-Punkte zu erwerben.

Psychologe für Straffälligenarbeit

Coaching - Supervision Einzelcoaching Business & Privat

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger

Amtliche Bekanntmachungen

MASTERSTUDIUM PSYCHOLOGIE* * VORBEHALTLICH DER AKKREDITIERUNG DURCH DIE AGENTUR FÜR QUALITÄTSSICHERUNG UND AKKREDITIERUNG AUSTRIA (AQ AUSTRIA)

Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in

Universitätslehrgang. Kommunikation. in Interpersonal Communication (MSc)

anpassungsfortbildung zum erwerb der staatlichen anerkennung als erzieher/in

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Praktikumsbetreuung im Bachelorstudiengang Psychologie

- Seite 1 von 9 - Amtliche Abkürzung: FHSRGymVO Ausfertigungsdatum: Gültig ab: Dokumenttyp: Quelle: Verordnung

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86 a des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Augsburg folgende

Ausfüllen eines Überweisungsträgers zum bargeldlosen Zahlungsverkehr (Unterweisung IT-Systemkaufmann / -kauffrau)

Regelungen für Nichthauptfachstudien im Fach Psychologie Stand: I. Psychologie als Nebenfach in einem Diplomstudiengang

Landesrecht BW Gesamtes Gesetz Quelle:

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

Antrag an den Lehrförderungsfonds

Anerkennungsordnung. in der Fassung vom 20. November 2009

15. Start des Zertifikatslehrgangs Berufungscoaching WaVe. - Basisteil -

Berufspraktikum vom Januar 2016

Test 2: Universitäts- oder Fachhochschulstudium? 24 Auswertung: Universitäts- oder Fachhochschulstudium? 27

Fachkraft für betriebliches Rechnungswesen (IHK)

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

3EB-Coaching und Konfliktmanagement Modul 7

Transkript:

Arbeitsmarktservice Wien Leistungsbeschreibung AUSBILDUNG ZUM/ZUR PFLEGEHELFER/IN QUALIFIZIERUNG

Inhaltsverzeichnis 1. BEZEICHNUNG DER MAßNAHME...2 2. DEFINITION DER ZIELGRUPPE...2 3. VORGESEHENE TEILNEHMERINNENANZAHL...2 4. DEFINITION DES ZIELES DER MAßNAHME...3 5. ZEITRAUM...3 6. SCHULUNGSORT/VERKEHRSANBINDUNG/RÄUMLICHE UND TECHNISCHE AUSSTATTUNG...4 7. INHALT UND AUFBAU DER MAßNAHME...4 7.1 Auswahlverfahren...5 7.1.1 Informationsveranstaltung (1. Informationsveranstaltung: 09.11.2009, 2. Informationsveranstaltung: 23.11.2009)...5 7.1.2 Deutschtest (1. Termin: 09.11.2009, 2. Termin: 23.11.2009)...6 7.1.3 Einzelgespräche...7 7.2 Ausbildung zur PflegehelferIn:...8 7.2.1 Theorieteil (Beginn: 21.12.2009)...8 7.2.2 Praxisteil...9 8. SOZIALPÄDAGOGISCHE BETREUUNG...10 9. KALKULATIONSGRUNDLAGE...10 10. PERSONAL...11 10.1 TeilnehmerInnen : TrainerInnenschlüssel...11 10.2 Lehrpersonal/TrainerInnen...11 10.2.1 Typ 1: Deutschtestung...11 10.2.2 Typ 2: Informationsveranstaltung, Vorbereitung Einzelgespräche, Durchführung Einzelgespräche...16 10.2.3 Typ 3: Theoretische und Praktische Ausbildung sowie Praxisanleitung...17 10.2.4 Typ 4: Sozialpädagogische Betreuung...17 11. SONSTIGES...23 11.1 Kosten Strafregisterauszug/ärztliches Zeugnis...23 11.2 Kontingentauslastung...23 11.3 Gesundheits und Krankenpflegegesetz (GuKG)...24 11.4 Nachweis der Ermächtigung zur Ausbildung von PflegehelferInnen...24 11.5 Berichtswesen...24 LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009 1

1. Bezeichnung der Maßnahme Qualifizierungsmaßnahme Ausbildung zum/zur PflegehelferIn 2. Definition der Zielgruppe Beim Arbeitsmarktservice (AMS) Wien vorgemerkte Personen mit guten Deutschkenntnissen in Wort und Schrift mit Interesse an einer Ausbildung im Gesundheitsbereich. Als rechtliche Zugangsvoraussetzungen gelten die Angaben gemäß Paragraph 98 des Gesundheits und Krankenpflegegesetzes (GuKG) und die dazu ergangenen Verordnungen. Mindestalter: 17 Jahre erfolgreiche Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht: positiver Abschluss der 9. Schulstufe gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest, nicht älter als 4 Wochen) die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche Vertrauenswürdigkeit ( 27 Abs 2) Als persönliche Voraussetzungen sollten die TeilnehmerInnen unter anderem: Aufgeschlossenheit im Umgang mit kranken, alten und behinderten Menschen Fähigkeit zur Teamarbeit hohe körperliche und psychische Belastbarkeit hohe Eigenverantwortung gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift mitbringen. Die Zuweisung der TeilnehmerInnen erfolgt mittels Einladungsschreiben der AMSBeraterin/des AMSBeraters. 3. Vorgesehene TeilnehmerInnenanzahl 36 TeilnehmerInnen (2 x 18 TeilnehmerInnen, 36 TeilnehmerInnen gesamt in 2 parallelen Durchgängen zu je 18 TeilnehmerInnen). Pro Durchgang zu 18 TeilnehmerInnen sind jeweils 4 Plätze für die regionale Geschäftsstelle Jugendliche (RGS 970) vorgesehen. Das AMS behält sich vor, die TeilnehmerInnenanzahl von 36 auf 54 aufzustocken. Jede Änderung der TeilnehmerInnenanzahl erfolgt in Absprache mit dem Bildungsträger. Eine Nachbesetzung von MaßnahmenteilnehmerInnen ist innerhalb der ersten Woche des Ausbildungsbeginns (Theorie) möglich. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009 2

4. Definition des Zieles der Maßnahme Integration der TeilnehmerInnen in den Arbeitsmarkt durch Qualifizierung: Ausbildung zum/zur PflegehelferIn Erfolgsmessung: Erfolgsvorgabe: 70 % Der Erfolg der Bildungsmaßnahme wird am Bestand der Personen 3 Monate nach Austritt aus der Bildungsmaßnahme im Hauptindikator Beschäftigung gemessen. Personen, die sich am Stichtag in Qualifizierung befinden, werden in der Grundgesamtheit nicht berücksichtigt. 5. Zeitraum Gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Pflegehilfeausbildungsverordnung dauert die Ausbildung insgesamt 1600 Stunden und gliedert sich in 800 Stunden Theorie und 800 Stunden Praxis. Die Ausbildung umfasst insgesamt 52 Wochen ganztags. Gesamtförderzeitraum: Durchführungszeitraum: 09.11.2009 17.12.2010 = 58 Wochen 21.12.2009 17.12.2010 = 52 Wochen Gesetzliche Feiertage 2009 und 2010 während der Maßnahme: Jahr 2009 Jahr 2010 Di, 08.12.2009 Maria Empfängnis Fr, 01.01.2010 Neujahr Fr, 25.12.2009 Christtag Mi, 10.01.2010 Hl. 3 Könige Mo, 05.04.2010 Do, 13.05.2010 Mo, 24.05.2010 Do, 03.06.2010 Di, 26.10.2010 Mo, 01.11.2010 Mi, 08.12.2010 Ostermontag Christi Himmelfahrt Pfingstmontag Fronleichnam Nationalfeiertag Allerheiligen Maria Empfängnis Die in Österreich geltenden gesetzlichen Feiertage haben weder Einfluss auf den Gesamtzeitraum, noch auf die individuelle Verweildauer der TeilnehmerInnen in der Bildungsmaßnahme. Feiertage sind im Kalkulationsformular (Zeitplan) mit 0 Stunden auszuweisen. Die vorgegebenen GesamtMaßnahmenstunden sind auf die restlichen Tage des Zeitplans zu verteilen. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009 3

6. Schulungsort/Verkehrsanbindung/Räumliche und Technische Ausstattung Bundesland Wien (schnelle Erreichbarkeit aus ganz Wien) Räumliche Ausstattung (siehe Verdingungsunterlage Punkt 7.2.3): Kalkulation räumliche Ausstattung: entsprechend der unter Punkt 10 Kalkulation angeführten MS inkl. Bewerbungsbüro und Sozialpädagogischer Betreuung Technische Ausstattung (siehe Verdingungsunterlage Punkt 7.2.4): Kalkulation technische Ausstattung: entsprechend der unter Punkt 10 Kalkulation angeführten MS inkl. Bewerbungsbüro und Sozialpädagogischer Betreuung 7. Inhalt und Aufbau der Maßnahme Ausbildung zum/zur PflegehelferIn gemäß der geltenden Fassung der PflegehilfeAusbildungsverordnung (Pflh AV). Der Abschluss erfolgt in Form einer kommissionellen Prüfung. Während des Gesamtförderzeitraumes müssen durchgeführt werden: Informationsveranstaltung/Auswahlverfahren Ganztagesmaßnahme (2 Gruppen) in der Zeit von 21.12.2009 17.12.2010 = 52 Wochen, Montag bis Freitag á 8 Maßnahmenstunden (MS) = 40 MS pro Woche. Pausenzeiten sind vom Bieter entsprechend einzuplanen. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009 4

Grafischer Ablaufplan: Aufnahme der zugebuchten TeilnehmerInnen Informationsveranstaltung/Auswahlverfahren Aufnahme der 2x 18 ausgewählten TeilnehmerInnen Maßnahme: Ausbildung zum/zur PflegehelferIn (21.12.2009 17.12.2010): Theorie Praxis sozialpädagogische Betreuung Kommissionelle Abschlussprüfung Arbeitsaufnahme 7.1 Auswahlverfahren 7.1.1 Informationsveranstaltung (1. Informationsveranstaltung: 09.11.2009, 2. Informationsveranstaltung: 23.11.2009) Das Auswahlverfahren muss am 09.11.2009 (1. Termin) bzw. am 23.11.2009 (2. Termin) mit einer Informationsveranstaltung in den Räumen des Bildungsträgers beginnen. Zu dieser Veranstaltung werden die TeilnehmerInnen über die zuständigen regionalen Geschäftsstellen des AMS Wien zugebucht. Für die Kalkulation wird davon ausgegangen, dass 100 Personen an den beiden Terminen der Informationsveranstaltung teilnehmen werden (Dauer der Informationsveranstaltung: 3 Maßnahmenstunden (MS)). Die Informationsveranstaltung muss von 2 TrainerInnen/Lehrpersonen pro Termin durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Veranstaltung erfolgt die Terminisierung für die in Folge abgehaltenen Deutschtestungen sowie der Einzelgespräche. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009 5

Die Termine müssen in einem TeilnehmerInnenPass eingetragen werden. Es muss aus den Eintragungen ersichtlich sein, welche/r TeilnehmerIn wann, wo und bei welchen TrainerInnen seinen/ihren Einzelgesprächstermin hat. Hinweis: Bei der Terminisierung ist die Vorbereitung auf das Einzelgespräch miteinzuplanen, d.h. die TeilnehmerInnen müssen eine Stunde früher vor Ort sein, um die Anleitung zu erhalten und sich vorbereiten zu können. TeilnehmerInnen : TrainerInnen Schlüssel: 2x50 : 2 Kalkulationsbasis: 2 Veranstaltungen (à 50 TeilnehmerInnen) zu 3 MS x 2 TrainerInnen = 6 Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen gesamt (MS gesamt)/ 12 Maßnahmenstunden Personal gesamt (MSP gesamt) 7.1.2 Deutschtest (1. Termin: 09.11.2009, 2. Termin: 23.11.2009) Im Anschluss an die Informationsveranstaltung muss jede/r TeilnehmerIn einen Deutschtest absolvieren, dieser muss in Gruppen á 20 TeilnehmerInnen von 1 DeutschtrainerIn (siehe Anforderungen Punkt 10.2.1.1) durchgeführt werden. Der Deutschtest besteht aus einer schriftlichen Überprüfung der Sprachkompetenz in den Bereichen Lesen und Schreiben. Für die Kalkulation wird davon ausgegangen, dass 100 TeilnehmerInnen (5 Gruppen á 20 TeilnehmerInnen) an dem Test teilnehmen werden. Die Auswertung der Tests soll sofort nach der Beendigung erfolgen, damit bereits bei den Einzelgesprächen die konkreten Ergebnisse vorliegen. Personen, die einen negativen, schriftlichen Deutschtest absolviert haben, müssen über passende Deutschschulungen informiert und sofort vom Auswahlverfahren abgemeldet werden. Der/die BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle ist umgehend über die Abmeldung zu informieren. Für die Durchführung des Deutschtests ist pro Gruppe 1 Maßnahmenstunde (MS) zu veranschlagen. Für die anschließende Auswertung der einzelnen Tests durch den/die DeutschtrainerIn sind pro TeilnehmerIn 0,25 MS zu veranschlagen. TeilnehmerInnen : TrainerInnenschlüssel: 20:1 Kalkulationsbasis: Schriftliche Testung: 5 Gruppen (20 TN pro Gruppe) x 1 Maßnahmenstunde x 1 TrainerIn = 5 Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen gesamt (MS gesamt) / 5 Maßnahmenstunden Personal gesamt (MSP gesamt) Auswertung: 100 TeilnehmerInnen x 0,25 Maßnahmenstunden x 1 TrainerIn = 25 Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen gesamt (MS gesamt) / 25 Maßnahmenstunden Personal gesamt (MSP gesamt) LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009 6

Deutschtestung Gesamt: 30 Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen gesamt (MS gesamt) / 30 Maßnahmenstunden Personal gesamt (MSP gesamt) 7.1.3 Einzelgespräche In den Folgetagen nach den Informationsveranstaltungen und den Deutschtestungen ist für jede/n noch nicht ausgeschiedene/n TeilnehmerIn der Infoveranstaltung ein Einzelgesprächstermin von 45 Minuten plus eine Vorbereitungszeit von 60 Minuten vorzusehen. Um die Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen wird für die Kalkulation davon ausgegangen, dass 40 TeilnehmerInnen den Einzelgesprächstermin (inklusive Vorbereitung) wahrnehmen werden. 7.1.3.1 Vorbereitung auf die Einzelgespräche Jede/r TeilnehmerIn muss, bevor das Einzelgespräch beginnt, eine schriftliche Stellungnahme zu folgenden Themen abgeben: Warum möchte ich diesen Beruf ergreifen? Was sind die wichtigsten Faktoren, damit es alten/kranken/pflegebedürftigen Menschen in einem Spital oder Pflegeheim gut geht? Welche Stellung nehmen alte/kranke Menschen in unserer Gesellschaft ein? Die TeilnehmerInnen müssen eine Stunde vor dem Einzelgesprächstermin vor Ort sein, um sich vorbereiten zu können. Nach einer Anleitung (0,25 MS) durch ein/e TrainerIn (Anforderungen siehe Punkt 10.2.1.2) haben die TeilnehmerInnen eine dreiviertel Stunde (= 0,75 MS) Zeit, die schriftliche Stellungnahme zu verfassen. Während der gesamten Vorbereitungszeit muss der/die TrainerIn anwesend sein, um den ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten. Die schriftliche Abfassung muss zum Einzelgespräch mitgenommen werden und soll dort mit den beiden EinzelgesprächstrainerInnen besprochen werden. TeilnehmerInnen : TrainerInnenschlüssel: 1:1 Kalkulationsbasis: 0,25 Maßnahmenstunden Vorbereitung + 0,75 Maßnahmenstunden Stellungnahme = 1 Maßnahmenstunde x 40 TeilnehmerInnen = 40 Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen gesamt (MS gesamt) / 40 Maßnahmenstunden Personal gesamt (MSP gesamt) 7.1.3.2 Durchführung Einzelgespräche Im Anschluss an die Vorbereitung finden die Einzelgespräche (Dauer: 0,75 MS pro Person) statt. Die jeweiligen Gespräche müssen von 2 TrainerInnen/Lehrpersonen durchgeführt werden, um größtmögliche Objektivität in Bezug auf die TeilnehmerInnen zu gewährleisten. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009 7

TeilnehmerInnen : TrainerInnenschlüssel: 1:2 Kalkulationsbasis: 0,75 Maßnahmenstunden x 40 TeilnehmerInnen x 2 TrainerInnen = 30 Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen gesamt (MS gesamt) / 60 Maßnahmenstunden Personal gesamt (MSP gesamt) Bei Nichtantritt der Maßnahme ist dem/der zuständigen AMSBeraterIn Folgendes bekannt zu geben: Datum der Beendigung des Aufnahmeverfahrens, Kurzbericht über den Grund der Nichtaufnahme inklusive Benennung der Ablehnungsgründe. Falls durch das Auswahlverfahren keine 18 TeilnehmerInnen für die Kursmaßnahme akquiriert werden konnten, muss ein weiteres bzw. mehrere weitere Auswahlverfahren (gegebenenfalls mit einer geringeren TeilnehmerInnenzahl) durchgeführt werden, bis die erforderlichen 18 TeilnehmerInnen für die Kursmaßnahme akquiriert sind. 7.2 Ausbildung zur PflegehelferIn: Die Ausbildung zur PflegehelferIn umfasst 1.600 Stunden, wobei jeweils die Hälfte auf die theoretische und praktische Ausbildung zu entfallen hat. 7.2.1 Theorieteil (Beginn: 21.12.2009) Die Ausbildung umfasst 800 MS Theorieeinheiten laut dem Gesundheits und Krankenpflegegesetz (GuKG) und allen ergangenen Verordnungen. TeilnehmerInnen : TrainerInnenSchlüssel: je 2x 18 : 1 Kalkulationsbasis: 2x 780 Maßnahmenstunden (Gesamtstunden abzüglich 20 Stunden Exkursionen) TeilnehmerInnen gesamt (MS gesamt) / 2x 800 Maßnahmenstunden Personal gesamt (MSP gesamt) Bewerbungsbüro EDV Während der gesamten theoretischen Ausbildung müssen die TeilnehmerInnen EDVZugang zu 3 PCs haben. Der Träger muss garantieren, dass die PC so genutzt werden, dass jede/r TeilnehmerIn täglich die Möglichkeit hat, Recherchearbeiten zu machen, in Unterlagen Einsicht zu nehmen und sich für ihren/seinen zukünftigen Job vorzubereiten. Während der EDVNutzung muss kein/e TrainerIn anwesend sein. Kein TrainerInnenEinsatz Kalkulationsbasis: 2x 780 Maßnahmenstunden (Gesamtstunden abzüglich 20 Stunden Exkursionen) TeilnehmerInnen gesamt (MS gesamt) LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009 8

7.2.2 Praxisteil Die praktische Ausbildung (siehe GuKG) umfasst insgesamt 800 MS und ist in folgenden Bereichen abzuhalten: 1. 2. 3. Fachbereich: Stunden: Akutpflege im operativen und konservativen Fachbereich 320 Langzeitpflege/rehabilitative Pflege 320 Extramurale Pflege, Betreuung und Beratung 160 Gesamtstunden: 800 Im Rahmen der praktischen Ausbildung sind die theoretischen Lehrinhalte in die berufliche Praxis umzusetzen, wobei eine umfassende Anleitung, Unterstützung und Kontrolle der TeilnehmerInnen gewährleistet sein muss. Die organisatorische und zeitliche Einteilung der Praktika ist durch den Träger durchzuführen. 7.2.2.1 Durchführung der praktischen Ausbildung Gemäß Gesundheits und Krankenpflegegesetzes (GuKG) und den dazu ergangenen Verordnungen sowie dem zugehörigen Bundesgesetzblatt. Mindestens 1% des Stundenumfanges der praktischen Ausbildung ist von einem Lehrer/einer Lehrerin für Gesundheits und Krankenpflege anzuleiten und zu vermitteln. Lehr und Fachkräfte dürfen im Rahmen der praktischen Ausbildung höchstens vier LehrgangsteilnehmerInnen gleichzeitig anleiten. Bei der Zuteilung der LehrgangsteilnehmerInnen an die Lehr und Fachkräfte ist auf die besonderen Gegebenheiten der jeweiligen Praktikumsstelle und des jeweiligen Fachbereiches der praktischen Ausbildung Bedacht zu nehmen. Kalkulationsbasis Praxisanleitung: Für die Kalkulation der Maßnahmenstunden Personal (MSP) wird davon ausgegangen, dass 1 % des Stundenumfanges (8 MS pro TeilnehmerIn) der praktischen Ausbildung durch eine/n LehrerIn für Gesundheits und Krankenpflege angeleitet und vermittelt werden. TeilnehmerInnen : TrainerInnenschlüssel: je 2x 1:1 Kalkulationsbasis: 8 MS x 2x 18 TeilnehmerInnen = 2x 144 MSP Gesamt Für die Kalkulation der Maßnahmenstunden TeilnehmerIn (MS) wird davon ausgegangen, dass 2 MS pro TeilnehmerIn in der Ausbildungseinrichtung (=Träger) angeleitet und vermittelt werden. Es wird angenommen, dass die restlichen 6 MS (pro TeilnehmerIn) der Praxisanleitung in der jeweiligen Praxisstelle/den jeweiligen Praxisstellen durchgeführt werden. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009 9

Kalkulationsbasis: 2 MS x 2x 18 TeilnehmerInnen = 2x 36 MS Gesamt 8. Sozialpädagogische Betreuung Während der gesamten Dauer der Qualifizierung (inklusive der praktischen Ausbildung) muss eine durchgängige sozialpädagogische Betreuung, welche jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer nach Wunsch in Anspruch nehmen kann, im Ausmaß von 10 Maßnahmenstunden pro Woche gewährleistet sein. TeilnehmerInnen : TrainerInnen Schlüssel: je 2x 1:1 Kalkulationsbasis: 52 Wochen x 10 MS = 2x 520 Maßnahmenstunden Personal gesamt (MSP gesamt) 9. Kalkulationsgrundlage Veranstaltungen: Maßnahmenstunden TeilnehmerIn MS Gesamt: Maßnahmenstunden Personal MSP Gesamt für für MSP 1 TR: 2 TR: Gesamt: Informationsveranstaltung: 6 MS 12 MSP 12 MSP Deutschtest: 30 MS 30 MSP 30 MSP Vorbereitung Einzelgespräche: 40 MS 40 MSP 40 MSP Einzelgespräche: 30 MS 60 MSP 60 MSP Theoretische Ausbildung: EDVBewerbungsSchulungsraum: 2x 780 MS 2x 780 MS 800 MSP 2x 800 MSP Praktische Ausbildung (siehe Pkt. 7.2.2): 0 MS 0 MSP Praxisanleitung (siehe Pkt. 7.2.2.1): 2x 36 MS 144 MSP 2x 144 MSP Sozialpädagogische Betreuung: 520 MSP 2x 520 MSP MS/MSP Summe Gesamt: 3.298,00 MS 3.070,00 MSP Es ergeben sich somit 3.298,00 MS Gesamt und 2.030,00 MSP Gesamt, sowie 2x 520 MS unterstützendes Personal = Sozialpädagogische Betreuung. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009 10

10. Personal Während der gesamten Dauer der Maßnahme muss qualitativ und quantitativ ausreichend Personal zur Verfügung stehen, um eine reibungslose Durchführung des Auswahlverfahrens, der Koordination der gesamten Umsetzung der Maßnahme und der administrativen Abwicklung der Maßnahme zu gewährleisten. Für TrainerInnen geht das AMS Wien von einer wöchentlichen Arbeitszeit von maximal 40 Stunden aus. TrainerInnen können auch für verschiedene Module innerhalb der Maßnahme eingesetzt werden. Eine zeitliche Überschneidung von Unterrichtsfächern ist jedoch unzulässig. Es werden alle Lebensläufe einzeln überprüft. Ein Ausschluss erfolgt in all jenen Fällen, in denen auch nur ein MussKriterium nicht erfüllt ist. Die Auspreisung der TrainerInnen im Kalkulationsformular ist entsprechend der TrainerInnenTypen I IV vorzunehmen (siehe Beispiel Personalgruppen in den Allgemeinen Bestimmungen zur Gewährung von finanziellen Leistungen an Bildungsträger Punkt 6.1). 10.1 TeilnehmerInnen : TrainerInnenschlüssel Informationsveranstaltung: 50:2 Deutschtest: 20:1 Vorbereitung auf die Einzelgespräche: 1:1 Einzelgespräche: 1:2 Theoretische Ausbildung: je 2x 18:1 Praxisanleitung: je 2x 1:1 Sozialpädagogische Betreuung: je 2x 1:1 10.2 Lehrpersonal/TrainerInnen 10.2.1 Typ 1: Deutschtestung Formale Qualifikation (60%): In weiterer Folge aufgezählte Formalqualifikationen werden im Rahmen der Bewertung berücksichtigt und entsprechend bewertet. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009 11

Bewertung einer abgeschlossenen Sprachausbildung: Beispiel 1: der/die TrainerIn verfügt über ein abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Deutsche Philologie = 8 Punkte, Beispiel 2: der/die TrainerIn verfügt ausschließlich über eine abgeschlossene nicht staatlich zertifizierte SprachtrainerInnenzusatzausbildung (im Ausmaß von mindestens 100 Stunden) = 0 Punkte, Beispiel 3: der/die TrainerIn verfügt über ein abgeschlossenes Lehramtsstudium Deutsch = 10 Punkte. Bewertung kombinierter (Sprach)ausbildungen: Beispiel 1: der/die TrainerIn verfügt über eine abgeschlossene nicht staatlich zertifizierte SprachtrainerInnenzusatzausbildung (im Ausmaß von mindestens 100 Stunden) und über ein abgeschlossenes Lehramtsstudium Deutsch = 10 Punkte, Beispiel 2: der/die TrainerIn verfügt über eine abgeschlossene pädagogische Akademie ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Bakkalaureatsstudium) und eine abgeschlossene universitäre Ausbildung Deutsch als Fremdsprache = 8 Punkte, Beispiel 3: der/die TrainerIn verfügt über eine Teilnahmebestätigung an der ÖSD PrüferInnenschulung und über ein abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Soziologie = 0 Punkte. Andere, in weiterer Folge nicht aufgezählte Formalqualifikationen werden im Rahmen der Bewertung nicht berücksichtigt und führen zum Ausschluss des/der jeweiligen TrainerIn und des Angebotes. Beispiel: der/die TrainerIn verfügt über ein abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Soziologie: da diese Ausbildung im nachfolgenden Bewertungsschema nicht enthalten ist Ausschluss des/der jeweiligen TrainerIn und des Angebotes. Bewertungsschema: 0 Punkte: abgeschlossene nicht staatlich zertifizierte SprachtrainerInnenzusatzausbildung (Ausmaß: mindestens 100 Stunden*) bzw. Bestätigung über die Teilnahme an der ÖSDPrüferInnenschulung bzw. ÖSD PrüferInnenberechtigung (sofern der/die TrainerIn über keine der anderen aufgezählten Sprachausbildungen verfügt) LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009 12

5 Punkte: abgeschlossene pädagogische Akademie (Volksschule bzw. Hauptschule bzw. Sonderschule bzw. polytechnische Schulen) ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Bakkalaureatsstudium) (Fach: Deutsch oder Englisch) bzw. abgeschlossene berufspädagogische Akademie ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Bakkalaureatsstudium) (Fach: Deutsch und Kommunikation oder lebende Fremdsprache Englisch) 8 Punkte: abgeschlossene pädagogische Hochschule neue Ausbildung (ab 01.10.2007) (Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen bzw. Sonderschulen bzw. polytechnische Schulen bzw. Berufsschulen; Abschluss: Bachelor of Education: BEd) (Fach: Deutsch oder Englisch bzw. Deutsch und Kommunikation oder lebende Fremdsprache Englisch) bzw. abgeschlossener Akademielehrgang Pädagogische Akademie Deutsch als Fremdund Zweitsprache bzw. abgeschlossene universitäre Ausbildung Deutsch als Fremdsprache (Universität Wien) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Deutsch als Fremdsprache (Universität Graz) bzw. abgeschlossene universitäre DaF/DaZ Ausbildung (Ausbildung an einer anderen Universität inklusive Fernstudienlehrgänge z.b. Universität Kassel) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Fremdsprachenunterricht in der Erwachsenenbildung (Universität Graz) bzw. abgeschlossene universitäre Sprachausbildung (Bakkalaureatsstudium): Deutsche Philologie (Germanistik) oder Fremdsprache mit Muttersprache Deutsch oder Lehramtsstudium für Deutsch oder Lehramtsstudium Fremdsprache mit Muttersprache Deutsch oder Studium Übersetzen und Dolmetschen (gewählte Sprache Deutsch) oder Studium der Sprachwissenschaften oder Studium Literaturwissenschaften LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009 13

10 Punkte: abgeschlossene universitäre Sprachausbildung (Masterstudium bzw. Magisterstudium bzw. Diplomstudium bzw. Lehramtsstudium bzw. Doktorat): Deutsche Philologie (Germanistik) oder Fremdsprache mit Muttersprache Deutsch oder Lehramtsstudium für Deutsch oder Lehramtsstudium Fremdsprache mit Muttersprache Deutsch oder Studium Übersetzen und Dolmetschen (gewählte Sprache Deutsch) oder Studium der Sprachwissenschaften oder Studium Literaturwissenschaften Zusatzinformationen: Studienrichtung: sowohl die 1. Studienrichtung als auch die 2. Studienrichtung werden anerkannt. Fächerkombinationen (mit Deutsch oder einer Fremdsprache) werden nicht anerkannt. * Beispiele für nicht staatlich zertifizierte SprachtrainerInnenzusatzausbildungen: Ausbildungslehrgang Alphabetisierung und Deutsch für MigrantInnen Alfazentrum für MigrantInnen der Volkshochschule Ottakring Lehrgang Lust auf Sprache (228 UE) Verband österreichischer Volkshochschulen Lehrgang für SprachkursleiterInnen Level 1 (Deutsch als Zweitsprache; 110 Stunden) Verband Wiener Volksbildung Lehrgang für SprachkursleiterInnen Level 2 (Deutsch als Zweitsprache; 300 Stunden) Verband Wiener Volksbildung Ausbildungen, die nicht in Österreich absolviert wurden: Im Rahmen der Bewertung der Zuschlagskriterien/Höherbewertung werden ausschließlich jene Ausbildungen anerkannt, die im Bewertungsraster enthalten sind. Aus dem/den vorgelegten Nachweis(en)/Bestätigung(en) in deutscher Sprache, muss unabhängig davon in welchem Staat das Studium abgeschlossen wurde jedenfalls eindeutig hervorgehen, dass es sich um eine im Bewertungsraster aufgezählte Ausbildung bzw. um eine gleichwertige Ausbildung handelt. Bei einem abgeschlossenen Studium im EURaum ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Bei abgeschlossenem Studium in anderen Staaten ist eine beglaubigte Übersetzung und eine Bestätigung der Gleichwertigkeit (Nostrifikation oder Bestätigung ENIC NARIC AUSTRIA) vorzulegen. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009 14

Hinweis betreffend Bestätigung über die Teilnahme an der ÖSDPrüferInnenschulung bzw. ÖSD PrüferInnenberechtigung: Die Bestätigung über die Teilnahme an der ÖSDPrüferInnenschulung bzw. die ÖSDPrüferInnenBerechtigung erhalten nur jene Personen, die nachweislich an der von der ÖSD Prüfungszentrale durchgeführten PrüferInnenSchulung teilgenommen haben. Anforderungsprofil zur Teilnahme an der ÖSDPrüferInnenSchulung: muttersprachliches Niveau (Deutsch) mehrjährige Unterrichtserfahrung im Bereich DaF/DaZ Kenntnisse in den Bereichen Methodik und Didaktik sowie sprachwissenschaftliche Auseinandersetzung mit der deutschen Sprache (als Fremdsprache) = Nachweis einer einschlägigen Berufs oder Fachausbildung, Studienabschluss, etc. soziale Kompetenz und Einfühlungsvermögen Nähere Informationen erhalten sie bei der ÖSDPrüfungszentrale (www.osd.at). Folgende Universitätslehrgänge werden nicht anerkannt: Deutsch als Fremd und Zweitsprache DaF/DaZ (für NichtDeutschsprachige Universität Klagenfurt) Deutsch für AusländerInnen (Universität für Musik und Darstellende Kunst Wien) Deutschkurse für AusländerInnen (Universität Wien) Erfahrung (40%): MussKriterium: 2 Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn 1 Semester bzw. 1 Trimester (bezogen auf die jeweilige Einrichtung) in einer schulischen Einrichtung bzw. in einer Einrichtung, welche die gleiche zeitliche Bemessungsgrundlage anwendet (z.b.: Universität, Volkshochschule,...), im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER 5 VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn für die Dauer von mindestens einer Kurswoche (mindestens 5 Werktage) im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. Höherbewertung: Punkte: Definition: 0 Erfüllung des MussKriteriums 5 Erfüllung des MussKriteriums und LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009 15

2 zusätzliche Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn 1 Semester bzw. 1 Trimester (bezogen auf die jeweilige Einrichtung) in einer schulischen Einrichtung bzw. in einer Einrichtung, welche die gleiche zeitliche Bemessungsgrundlage anwendet (z.b.: Universität, Volkshochschule,...), im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER 5 zusätzliche Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn für die Dauer von mindestens einer Kurswoche (mindestens 5 Werktage) im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. Erfüllung des MussKriteriums und 10 mehr als 2 zusätzliche Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn 1 Semester bzw. 1 Trimester (bezogen auf die jeweilige Einrichtung) in einer schulischen Einrichtung bzw. in einer Einrichtung, welche die gleiche zeitliche Bemessungsgrundlage anwendet (z.b.: Universität, Volkshochschule,...), im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER mehr als 5 zusätzliche Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn für die Dauer von mindestens einer Kurswoche (mindestens 5 Werktage) im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. Mindestalter: MussKriterium: Mindestalter: 25 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters. 10.2.2 Typ 2: Informationsveranstaltung, Vorbereitung Einzelgespräche, Durchführung Einzelgespräche Die Qualifikationsanforderungen für das Lehrpersonal/ Trainingspersonal für die Bereiche Informationsveranstaltung, Vorbereitung Einzelgespräche, Einzelgespräche richten sich nach den gesetzlichen Anforderungen, die im Gesundheits und Krankenpflegegesetz (GuKG) und den daraus ergangenen Verordnungen geregelt sind. Zu finden unter: PflegehilfeAusbildungsverordnung PflhAV LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009 16

10.2.3 Typ 3: Theoretische und Praktische Ausbildung sowie Praxisanleitung Die Qualifikationsanforderungen für das Lehrpersonal/ Trainingspersonal für die theoretische und praktische Ausbildung sowie für die Praxisanleitung richten sich nach den gesetzlichen Anforderungen, die im Gesundheits und Krankenpflegegesetz (GuKG) und den daraus ergangenen Verordnungen geregelt sind. Zu finden unter: PflegehilfeAusbildungsverordnung PflhAV 10.2.4 Typ 4: Sozialpädagogische Betreuung Formale Qualifikation (60%): MussKriterium: abgeschlossene TRAINERINNEN bzw. COACHINGAUSBILDUNG im Ausmaß von mindestens 110 Stunden (Einheiten á 50 Minuten) UND gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines GENDERSEMINARES* (im Ausmaß von mindestens 6 Stunden innerhalb der letzten 2 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist) UND gültiger Nachweis DIVERSITÄTSTRAINING* (im Ausmaß von mindestens 16 Stunden innerhalb der letzten 2 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist) Betreffend der TRAINERINNENAUSBILDUNG geht das AMS Wien davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: Gruppenprozesse / Gruppendynamik Grundbegriffe der Gruppendynamik, Grundsätze der Gruppenpsychologie, Arbeiten mit Gruppen, Gruppencoaching, Steuerung von Gruppenprozessen, Leiten von Gruppen, etc. Grundlagen der Kommunikation Kommunikationsmodelle, Gesprächsführung, Fragetechniken, Feedback, Mimik, Gestik, aktive Sprache, etc. Grundlagen der Moderation / Moderationstechniken Moderation im Trainingskontext, Interventionstechniken, Angewandte Gruppendynamik, Ablauf und Planung einer Moderation, etc. Methodik Didaktik / Methodeneinsatz Situations und zielgruppengerechter Einsatz, Methodenentwicklung, Trainieren mit heterogenen Gruppen beispielsweise gendergerechte Didaktik, etc. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009 17

Präsentationstechniken / Medieneinsatz Medieneinsatz im Training, Erstellen des roten Fadens, Strategien zu Sicherheit, Vortragstechniken (Frontalvortrag, Einzelübung, Diskussion, ), etc. Konfliktmanagement Definition, Modelle, Konfliktdynamik, Konfliktdiagnose, Intervention, Vermeiden von Konflikteskalation, etc. Seminarphasen / Seminarplanung Grundlagen effizienter Trainingsgestaltung, Inhaltsplanung, Zeitmanagement, Seminarablauf, Ablaufphasen eines Trainings, Zielgruppendefinition, Seminargestaltung, Erstellen von Konzepten und Unterlagen, etc. Diesbezügliche Zertifikate sind jedenfalls vorzulegen. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Aus den Zertifikaten muss das Stundenausmaß sowie die Bezeichnung TrainerInnenausbildung bzw. Coachingausbildung hervorgehen. * Nachweis hinsichtlich des Besuches eines GENDERSEMINARES: Ein Gendertraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 6 Stunden innerhalb der letzten zwei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist umfasste und in Form eines Seminars abgehalten wurde. Einzelne Stunden können aufsummiert werden. Als Nachweis vorzulegen sind Zertifikate, Besuchsbestätigungen oder ähnliches, aus denen das Stundenvolumen ersichtlich ist. * Nachweis DIVERSITÄTSTRAINING: Ein Diversitätstraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 16 Stunden (Einheiten á 50 Minuten) innerhalb der letzten zwei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist in seminaristischer Form umfasste. Einzelne Stunden werden addiert. Das AMS Wien davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: Was versteht man unter Diversität/Vielfalt? Reflexion des eigenen Kulturbegriffs Identitätskonstruktion Sensibilisierung Identität setzt sich aus unterschiedlichsten Gruppenzugehörigkeiten zusammen soziale Stellung, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, etc. Grundwissen über Diskriminierungsmechanismen Analysefähigkeit für diskriminierende Situationen Konflikt zwischen Kulturen Interkulturelles Konfliktmanagement Als Nachweis ist ein Zertifikat, Besuchsbestätigung oder ähnliches vorzulegen, aus dem das Stundenvolumen ersichtlich ist. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Anerkannt wird auch die Teilnahme an Seminaren, die sowohl Gender als auch Diversitätstraining in einem sind; der Nachweis darüber kann auf folgende Weise erbracht werden: Variante 1: Nachweis in 2 getrennten Urkunden LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009 18

Eine Urkunde muss als Gendernachweis (mit den erforderlichen Angaben) ausgestaltet sein, die andere als Diversitätsnachweis, ebenfalls mit den erforderlichen Angaben. Variante 2: Nachweis in einer gemeinsamen Urkunde Die Urkunde hat, neben den sonstigen erforderlichen Angaben, ein insgesamtes Stundenausmaß von 22 und mehr Stunden und einen auf das Gendertraining entfallenden Stundenanteil von zumindest 6 Stunden auszuweisen. Bewertungsschema: 0 Punkte: Erfüllung des MussKriteriums und sonstige, in weiterer Folge nicht aufgezählte Formalqualifikationen Erfüllung des MussKriteriums und 3 Punkte: abgeschlossene Ausbildung zum/r Lebens und SozialberaterIn bzw. vorliegender diesbezüglicher Gewerbeschein bzw. abgeschlossene MediatorInnenausbildung (MediatorIn gemäß ZivilrechtsMediationsGesetz) lt. Liste des Bundesministeriums für Justiz http://www.mediatorenliste.justiz.gv.at anerkannt werden nur jene MediatorInnen, die in der Liste des BM für Justiz eingetragen sind! bzw. abgeschlossenes psychotherapeutisches Propädeutikum bzw. abgeschlossene Bildungsanstalt für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossenes Kolleg für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossene Ausbildung zum/zur zertifizierten Erwachsenenbildner/in bzw. diplomierten Erwachsenenbildner/in Weiterbildungsakademie Österreich Erfüllung des MussKriteriums und 6 Punkte: abgeschlossene Sozialakademie ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Fachhochschulstudium) bzw. abgeschlossene pädagogische Akademie ( Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen bzw. Sonderschulen bzw. polytechnische Schulen) ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Bakkalaureatsstudium) bzw. abgeschlossene berufspädagogische Akademie (Lehramt für Berufsschulen) ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Bakkalaureatsstudium) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang für sozialpädagogische Arbeit und soziokulturelle Animation in offenen Handlungsfeldern (Abschluss: akademische/r Sozial und Kulturpädagoge/in) bzw. abgeschlossener akademischer Lehrgang Supervision und Coaching (Abschluss: akademische/r SupervisorIn und Coach) bzw. abgeschlossener Grundlehrgang Psychosoziale Beratung (Donau Universität Krems) bzw. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009 19

abgeschlossene Psychotherapieausbildung (diverse Ausbildungen) (sofern es sich um kein Bakkalaureats bzw. Magister bzw. Masterstudium handelt) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Berufsorientierung (Abschluss: akademische/r Berufsorientierungspädagoge/in) bzw. abgeschlossener Lehrgang universitären Charakters Bildungs und Berufsberatung (Abschluss: akademische/r Bildungs und BerufsberaterIn) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Career Management Laufbahnberatung Grundstufe (Abschluss: akademische/r LaufbahnberaterIn) 8 Punkte: Erfüllung des MussKriteriums und abgeschlossene pädagogische Hochschule neue Ausbildung (ab 01.10.2007) (Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen bzw. Sonderschulen bzw. polytechnischen Schulen bzw. Berufsschulen; Abschluss: Bachelor of Education BEd) bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Pädagogik bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit Social Work bzw. Soziale Arbeit mit Ausbildungsschwerpunkt Sozialmanagement bzw. Soziale Arbeit bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Psychologie bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Psychotherapiewissenschaften bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Kommunikationswissenschaft bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Kommunikationswissenschaft und Publizistik bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Soziologie Erfüllung des MussKriteriums und 10 Punkte: abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Pädagogik bzw. Erziehungswissenschaft bzw. Heil und Integrationspädagogik (Sonder und Heilpädagogik) bzw. Sozialpädagogik bzw. Weiterbildung (lebensbegleitende Bildung) bzw. abgeschlossenes Diplomstudium Wirtschaftspädagogik bzw. abgeschlossenes Diplomstudium/Fachhochschule Sozialarbeit bzw. abgeschlossenes Diplomstudium Sozialarbeit im städtischen Raum bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule Sozialarbeit (Nachgraduierung für SozialarbeiterInnen) bzw. abgeschlossenes Magisterstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit (Master für SOZAK AbsolventInnen) bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit und Sozialwirtschaft bzw. abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Soziologie bzw. abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Kommunikationswissenschaft bzw. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009 20

abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Kommunikationswissenschaft und Publizistik bzw. abgeschlossenes Magisterstudium bzw. Masterstudium Gender Studies bzw. abgeschlossenes Lehramtstudium bzw. abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Psychologie bzw. abgeschlossener Lehrgang Psychosoziale Beratung Aufbaustufe (Donau Universität Krems) bzw. abgeschlossenes Magisterstudium Psychotherapiewissenschaften bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Psychotherapie (Abschluss: Master of Science) bzw. abgeschlossener Lehrgang Supervision und Coaching (Masterlehrgang) bzw. Supervision, Coaching und Organisationsentwicklung bzw. Coaching & Organisationsentwicklung Organisationsberatung bzw. Supervision im Gesundheitswesen (Masterlehrgang) bzw. abgeschlossener Lehrgang Career Management Laufbahnberatung (MAS Career Management) bzw. eine der angeführten Ausbildungen die mindestens mit 3 Punkten bewertet werden und mindestens 5 Jahre (1.825 Tage) nachgewiesene Einsatzzeiten in AMS Bildungsmaßnahmen und/oder in der Arbeit mit AMS KundInnen in Sozialökonomischen Betrieben/gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten/Beratungs und Betreuungseinrichtungen und/oder als AMS MitarbeiterIn = AMS Senior Expert. Studienrichtung: sowohl die 1. als auch die 2. Studienrichtung werden anerkannt. Fächerkombinationen werden ausschließlich innerhalb der unter 10 Punkten angeführten Studienrichtungen anerkannt (z.b. anerkannt: Fächerkombination Pädagogik/Psychologie; nicht anerkannt: Fächerkombination: Theaterwissenschaften/Pädagogik). Ausbildungen, die nicht in Österreich absolviert wurden: Im Rahmen der Bewertung der Zuschlagskriterien/Höherbewertung werden ausschließlich jene Ausbildungen anerkannt, die im Bewertungsraster enthalten sind. Aus dem/den vorgelegten Nachweis(en)/Bestätigung(en) in deutscher Sprache, muss unabhängig davon in welchem Staat das Studium abgeschlossen wurde jedenfalls eindeutig hervorgehen, dass es sich um eine im Bewertungsraster aufgezählte Ausbildung bzw. um eine gleichwertige Ausbildung handelt. Bei einem abgeschlossenen Studium im EURaum ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Bei abgeschlossenem Studium in anderen Staaten ist eine beglaubigte Übersetzung und eine Bestätigung der Gleichwertigkeit (Nostrifikation oder Bestätigung ENIC NARIC AUSTRIA) vorzulegen. AMS Senior Expert : Für die Berechnung der 5 jährigen Einsatzzeit (EZ) gilt folgendes Schema: Bei Bildungsmaßnahmen sind die Bezeichnung und die kalendarische Dauer der Aufträge/der Rechtsverhältnisse (von bis; Kalendertage inkl. schulungsfreier Zeiten) anzuführen. (Beispiel: BO für Männer LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009 21

und Frauen: 01.01.2005 31.12.2005; 365 Tage). Bei der Arbeit mit AMS KundInnen bzw. als AMS BeraterIn ist der Beschäftigungs/Auftraggeber und die Dauer der Beschäftigungen/der Aufträge/der Rechtsverhältnisse (von bis; Kalendertage) anzuführen. Hinweis: Die Arbeit mit AMS KundInnen muss nicht in AMS geförderten Sozialökonomischen Betrieben/gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten/Beratungs und Betreuungseinrichtungen erfolgt sein. Jede Kombination von Einsatzzeiten in reinen AMS Bildungsmaßnahmen und diversen Sozialökonomischen Betrieben/gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten/Beratungs und Betreuungseinrichtungen und als AMS MitarbeiterIn ist zulässig. Wichtig!! Die für die Einsatzzeit vorgelegten Nachweise als Ersatz für nicht den Ausschreibungen entsprechende formale Qualifikationen ( AMS Senior Expert ), können im Sinne des Doppelverwertungsverbots nach dem BVergG 2006 nicht mehr für das Bewertungskriterium Erfahrung herangezogen werden!!! Für die Bewertung des Kriteriums Erfahrung sind weitere, den Vorgaben entsprechende, Verbindliche Erklärungen vorzulegen. neue TrainerInnen : Um diesen TrainerInnen einen Einstieg zu ermöglichen, kann einschlägige Praktikumserfahrung zur Erfüllung der Zuschlagskriterien herangezogen werden (Formel sozialpädagogische Betreuung: 3 Verbindliche Erklärungen können durch 6 Praktikumsbestätigungen ersetzt werden). Erfahrung (40%): Bewertung: Punkte: 0 5 Definition: Keine VEs oder Praktikumsbestätigungen 3 Verbindliche Erklärungen (VE) oder 6 Praktikumsbestätigungen, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn oder PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER 1 Verbindliche Erklärung (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009 22

mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. 10 mehr als 3 Verbindliche Erklärungen (VE) oder mehr als 6 Praktikumsbestätigungen, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn oder PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER mehr als 1 Verbindliche Erklärung (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. Mindestalter: MussKriterium: Mindestalter: 25 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters. 11. Sonstiges 11.1 Kosten Strafregisterauszug/ärztliches Zeugnis Die Kosten für die Erstellung des Strafregisterauszuges und für den Nachweis der gesundheitlichen Eignung pro TeilnehmerIn sind vorerst vom Träger zu übernehmen und in der Kalkulation (als Sondereinzelkosten unter Prüfungsgebühren, Lizenzen) zu berücksichtigen und im Rahmen der Endabrechnung zu belegen. 11.2 Kontingentauslastung Die gleichmäßige Auslastung und Kontrolle der Kontingentzuweisungen der einzelnen Geschäftsstellen des AMS obliegt dem Bildungsträger. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009 23

11.3 Gesundheits und Krankenpflegegesetz (GuKG) Das Gesundheits und Krankenpflegegesetz (GuKG) mit allen zugehörigen Verordnungen ist in allen Punkten zu berücksichtigen und zu erfüllen (Ausstellung von Zeugnissen, DirektorIn, Medizinisch wissenschaftliche Leitung, u.a.). 11.4 Nachweis der Ermächtigung zur Ausbildung von PflegehelferInnen Der Träger muss einen Nachweis erbringen, dass er ermächtigt ist, PflegehelferInnen auszubilden. Der Nachweis gilt als Eignungskriterium (siehe Verdingungsunterlage Pkt. 7.1.16). 11.5 Berichtswesen Karriereplan je TeilnehmerIn, der für die zuständige AMSBeraterin / den zuständigen AMSBerater als Grundlage zur allfällig notwendigen Weiterbetreuung des/der Kunden/in dient, der binnen 1 Woche nach individuellem Abschluss der Bildungsmaßnahme an den zuständigen Berater /die zuständige Beraterin zu übermitteln ist. In diesem Abschlussbericht müssen unter anderem folgende Daten vermerkt sein: Name der/des TeilnehmerIn Sozialversicherungsnummer und Geburtsdaten Inhalte der besuchten Module in Kurzfassung Erarbeitetes Ziel nach Bildungsmaßnahmenende + ein weiteres Ziel, wenn die 1. Möglichkeit nicht durchführbar ist. Als Vorlage für die Erstellung der Karrierepläne gilt jene Version, welche seit 02.07.2007 verpflichtend zum Einsatz kommen muss. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009 24