Arbeitsmarktservice Wien. Leistungsbeschreibung

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1 Arbeitsmarktservice Wien Leistungsbeschreibung COACH FÜR IINTERKULTURELLE KOOPERATIION UND IINTEGRATIION FÜR DIIE REGIIONALEN GESCHÄFTSSTELLEN DES ARBEIITSMARKTSERVIICE WIIEN

2 Arbeitsmarktservice INHALTSVERZEICHNIS 1 BEZEICHNUNG DER BILDUNGSMAßNAHME ZIELGRUPPE ZIEL DER BILDUNGSMAßNAHME VORGESEHENE TEILNEHMERINNEN-ANZAHL ZEITRAUM SCHULUNGSORT / VERKEHRSANBINDUNG / RÄUMLICHE UND TECHNISCHE AUSSTATTUNG INHALT UND AUFBAU DER BILDUNGSMAßNAHME Grafische Darstellung Assessmentcenter Qualifizierung Verpflichtende Supervision im Einzelsetting Praktikumsphasen Praktikumsbetreuung Verpflichtende Supervision im Gruppensetting Verpflichtende Praktikumsreflexion DEUTSCH PERFEKTIONSTRAINING LERNUNTERSTÜTZUNG UND SOZIALPÄDAGOGISCHE BETREUUNG KALKULATION BONUS-MALUSSYSTEM AUF BASIS DER ERZIELTEN BESCHÄFTIGUNGSTAGE IM ANSCHLUSS AN EINE BILDUNGSMAßNAHME PERSONAL TrainerInnentyp 1 und Formale Qualifikation Erfahrung Mindestalter SONSTIGES...26

3 1 Bezeichnung der Bildungsmaßnahme Coach für interkulturelle Kooperation und Integration 2 Zielgruppe Bei den regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice Wien (AMS Wien) als arbeitslos vorgemerkte qualifizierte Personen ab 25 Jahren mit Migrationshintergrund (jeder Generation) mit sozialer, pädagogischer oder wirtschaftlich orientierter (auch nicht nostrifizierter) Vorbildung bzw. beruflicher Vorerfahrung. Die TeilnehmerInnen sollten bereits sehr gute Deutschkenntnisse (zumindest B1) mitbringen, da diese für den erfolgreichen Einstieg in einen Beratungsberuf unverzichtbar sind. Ziel ist es, dass nach Abschluss der Ausbildung alle TeilnehmerInnen das Sprachniveau B2 in Deutsch erreichen. Dazu sind Deutschkurse anzubieten. Für die Ausbildung geeignet sind nur jene Personen, die Bereitschaft zur Selbsterfahrung und Lernfähigkeit sowie eine wertschätzende Haltung gegenüber Zuwanderern mitbringen. Die Zubuchung der TeilnehmerInnen erfolgt mittels Einladungsschreiben der AMS-Beraterin/des AMS-Beraters. TeilnehmerInnen müssen nach einem Krankenstand ohne neuerliche Zubuchung durch den/die AMS-BeraterIn direkt wieder in die Bildungsmaßnahme einsteigen können. 3 Ziel der Bildungsmaßnahme (Wieder) Aufnahme der Erwerbstätigkeit Integration in den 1. Arbeitsmarkt Erfolgsmessung: Erfolgsvorgabe für den arbeitsmarktpolitischen Erfolg: 60% Der Erfolg der Bildungsmaßnahme wird am Bestand der Personen 3 Monate nach Austritt aus der Bildungsmaßnahme am Hauptindikator Beschäftigung gemessen. Personen, die sich am Stichtag in Qualifizierung befinden, werden in der Grundgesamtheit nicht berücksichtigt. Erfolgsvorgabe für den Projekterfolg: 100% haben Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau von B2 LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 3 von 27

4 4 Vorgesehene TeilnehmerInnen-Anzahl Die Bildungsmaßnahme ist für 30 TeilnehmerInnen vorgesehen. Das AMS Wien behält sich vor, die TeilnehmerInnenanzahl auf maximal 45 TeilnehmerInnen aufzustocken. Jede Änderung der TeilnehmerInnenanzahl erfolgt in Absprache mit dem Bildungsträger. Eine Kontingentverteilung zwischen den einzelnen regionalen Geschäftsstellen wird, wenn notwendig, nach Zuschlagserteilung bekannt gegeben. Eine Nachbesetzung der TeilnehmerInnen seitens des AMS Wien ist zumindest innerhalb der ersten 2 Wochen je Einstiegstermin möglich. Gruppengröße: 15 TeilnehmerInnen pro Gruppe 5 Zeitraum Gesamt-Projektdauer: inklusive Assessmentcenter Durchführungszeitraum: , d.h. 80 Wochen (84 Wochen abzüglich 4 Wochen schulungsfreie Zeit) Die in Österreich geltenden gesetzlichen Feiertage haben weder Einfluss auf den Gesamtzeitraum, noch auf die individuelle Verweildauer der TeilnehmerInnen in der Bildungsmaßnahme. Feiertage sind im Kalkulationsformular (Zeitplan) mit 0 Stunden auszuweisen. Die vorgegebenen Gesamt-Maßnahmenstunden sind auf die restlichen Tage des Zeitplans zu verteilen. Schulungsfreie Zeit: Als schulungsfreie Zeit ist der Zeitraum von bis (2 Wochen) sowie von bis (2 Wochen) vorzusehen. Individuell für jede Teilnehmerin/jeden Teilnehmer sind 2 zusätzliche Wochen Erholungsurlaub während der Praktikumsphasen vorzusehen. Der genaue Zeitpunkt ist zwischen der jeweiligen Teilnehmerin/dem jeweiligen Teilnehmer und dem Praktikumsbetrieb zu vereinbaren. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 4 von 27

5 Gesetzliche Feiertage während des Durchführungszeitraums: 2012/2013/2014 Fr, Nationalfeiertag Do, Fronleichnam Do, Allerheiligen Do, Maria Himmelfahrt Mo, Ostermontag Fr, Allerheiligen Mi, Staatsfeiertag Mo, Ostermontag Do, Christi Himmelfahrt Do, Staatsfeiertag Mo, Pfingstmontag Das Fernbleiben vom Kurs von Mitgliedern anerkannter Religionsgemeinschaften ist an zwei ihrer Feiertage zu entschuldigen, sofern dies im Vorfeld mit der regionalen Geschäftstelle abgestimmt wurde. Welche der jeweiligen Feiertage gewählt werden, steht den Personen frei. Diese Regelung gilt nicht für Mitglieder staatlich eingetragener religiöser Bekenntnisgemeinschaften. Diesbezüglich wird auf das Schreiben von Herrn Martin Kainz vom verwiesen, welches bei Bedarf bei Frau Mag. a Irene Siebert (irene.siebert@ams.at) angefordert werden kann. Unterrichtszeiten: Vorgegebene Rahmenschulungszeit: Montag bis Freitag zwischen 8.30 Uhr und 17 Uhr. Die genaue Gestaltung der tatsächlichen Unterrichtszeiten innerhalb der Rahmenschulungszeiten obliegt dem Bieter und sind im Konzept anzuführen. Zweistufiges Assessmentcenter: 1.Stufe: 4 MS x 2 Veranstaltungen 2.Stufe: 18 MS Theorie: 21 Wochen à 30 MS Verpflichtende Supervision im Einzelsetting: 21 Wochen à 1 MS Praktika: 33 Wochen (inkl. 2 individuell zu vereinbarende Wochen schulungsfreie Zeit) Verpflichtende Supervision im Gruppensetting: 33 Wochen à 2 MS Verpflichtende Praktikumsreflexion: 8 Treffen à 4 MS Deutsch-Perfektionstraining, Lernunterstützung sowie sozialpädagogische Betreuung nach Bedarf. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 5 von 27

6 Einstiege: 1. Einstiegsgruppe: 15 TeilnehmerInnen Assessmentcenter von bis Qualifizierung von bis Einstiegsgruppe: 15 TeilnehmerInnen Assessmentcenter von bis Qualifizierung von bis Der Zeitraum für die Qualifizierung (ohne Assessmentcenter) beträgt 56 Wochen (inklusive 2 Wochen Weihnachtsferien). Die individuelle Kursdauer aus Sicht einer Teilnehmerin/eines Teilnehmers beträgt aufgrund der 2 individuell zu vereinbarende Wochen schulungsfreie Zeit während der Praktikumsphasen 52 Wochen. Das Kursangebot ist so zu konzipieren, dass der Wechsel zwischen den einzelnen Phasen ohne Unterbrechung und Wartezeiten erfolgen kann. 6 Schulungsort / Verkehrsanbindung / Räumliche und technische Ausstattung Schulungsort: Bundesland Wien (schnelle Erreichbarkeit aus ganz Wien). Räumliche Ausstattung (siehe Verdingungsunterlage Punkt 7.2.2): Kalkulation räumliche Ausstattung: MS entsprechend der unter Punkt 10 Kalkulation angeführten MS inkl. Praktikumsbetreuung und Lernunterstützung bzw. sozialpädagogischer Betreuung Technische Ausstattung (siehe Verdingungsunterlage Punkt 7.2.3): Kalkulation technische Ausstattung: MS entsprechend der unter Punkt 10 Kalkulation angeführten MS inkl. Praktikumsbetreuung und Lernunterstützung bzw. sozialpädagogischer Betreuung LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 6 von 27

7 7 Inhalt und Aufbau der Bildungsmaßnahme Die Ausbildung zum Coach für interkulturelle Kooperation und Integration ist eine praxisorientierte Weiterbildung und bietet den TeilnehmerInnen die Möglichkeit nach ihrer Ausbildung eine erfolgreiche Integration von ZuwandererInnen in die Gesellschaft und insbesondere den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Mögliche Einsatzbereiche für einen Coach für interkulturelle Kooperation und Integration sind z.b.: Begleitung und Unterstützung von MigrantInnen auf den Arbeitsmarkt (z.b. in der Orientierungsbzw. Wiedereinstiegsphase als TrainerInnen oder BeraterInnen) Diversitäts-BeraterIn und Coach in Unternehmen zur Vermittlung zwischen Personen mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen in Bereichen wie Organisations- und Personalentwicklung, Recruiting oder Projektmanagement Einzel- oder Gruppencoach zur Klärung beruflicher Entwicklungsmöglichkeiten für Personen nicht österreichischer Herkunft BeraterIn im Gesundheitsbereich, zur Unterstützung von medizinischem Personal und PatientInnen BeraterIn von MigrantInnen in Familienfragen z.b. in Sozialzentren, Beratungseinrichtungen, Unterstützung von Kindern und Eltern in (Aus)Bildungsfragen z.b. in Einrichtungen der vorschulischen Kinderbetreuung, der Schulbehörden, in Lernzentren. Projektverantwortliche/r für die Entwicklung von Konzepten zur Berücksichtigung kultureller Unterschiede bei PädagogInnen-Fortbildung, bei der Ausbildung von SozialarbeiterInnen. ProjektmitarbeiterIn der öffentlichen Verwaltung zur Integration multikultureller Aspekte in der Stadtplanung, der Wohnungspolitik, der Sozialversicherung, der Jugend- und Freizeitpolitik, der Frauenpolitik. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 7 von 27

8 7. 1 Grafische Darstellung zweistufiges Assessmentcenter Deutsch Perfektionstraining (bei Bedarf zur Erlangung von B2) Supervision 1. Theoriephase Qualifizierung Praktikumsvorbereitung 18 Wochen Lernunterstützung & sozialpädagogische Betreuung 1. Praktikumsphase Praktikumsbetreuung Gruppensupervision 2 Wochen Deutsch Perfektionstraining (bei Bedarf zur Erlangung von B2) Supervision 2. Theoriephase Qualifizierung Praktikumsvor- &-nachbereitung 2 Wochen Lernunterstützung & sozialpädagogische Betreuung 2. Praktikumsphase Praktikumsbetreuung Praktikumsreflexion Gruppensupervision 31 Wochen (inkl. 2 Wochen schulungsfreie Zeit) Deutsch Perfektionstraining (bei Bedarf zur Erlangung von B2) Supervision 3. Theoriephase Reflexion 1 Woche Lernunterstützung & sozialpädagogische Betreuung LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 8 von 27

9 7. 2 Assessmentcenter Das zweistufige Assessmentcenter findet jeweils vor den Einstiegen statt und dient der sorgfältigen Auswahl von für die Ausbildung geeigneten TeilnehmerInnen. In der 1. Stufe des Assessmentcenters werden zu zwei Terminen jeweils ca. 35 Personen zugebucht und es stehen je Termin 4 MS zur Verfügung, um im ersten Schritt die potenziellen TeilnehmerInnen über den Kursablauf und die Inhalte zu informieren. Es erfolgt bereits eine Vorauswahl der am besten geeigneten InteressentInnen. Die zweite Stufe ist für ca. 35 Personen zu konzipieren. Es stehen dem Bildungsträger weitere 18 Stunden für eine sorgfältige Auswahl der geeigneten InteressentInnen zur Verfügung. Die inhaltliche und methodische Gestaltung des Assessmentcenters obliegt dem Bieter, muss jedoch in jedem Fall geeignet sein, passende Personen mit einer wertschätzenden Haltung gegenüber MigrantInnen für die Qualifizierung auszuwählen. Der organisatorische Aufbau (Zeitabstände, wie viele Stunden geblockt, Verteilung auf wie viele Tage usw.) kann vom Bieter selbst festgelegt werden, das zweistufige Assessmentcenter muss jedoch innerhalb von 3 Wochen abgeschlossen sein. Der Ablauf und die Inhalte des Assessmentcenters und die Kriterien für die Auswahl sind im Konzept nachvollziehbar zu erläutern. Kalkulation Assessmentcenter: 1. Stufe: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 35:2 4 MS x 2 Termine x 2 Einstiege = 16 MS* 4 MS x 2 Termine x 2 Einstiege x 2 TrainerInnen = 32 MSP* 2.Stufe: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 35:3 18 MS x 2 Einstiege = 36 MS 18 MS x 2 Einstiege x 3 TrainerInnen = 108 MSP Gesamt: 52 MS / 140 MSP *) MS = Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen *) MSP = Maßnahmenstunden Personal bzw. TrainerInnen TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 1 LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 9 von 27

10 7. 3 Qualifizierung Die Ausbildung beinhaltet gesamt 21 Wochen Theorieunterricht und beginnt mit einer Theoriephase von 18 Wochen. Ausbildungsrahmen: - Erstgespräch und Anamnese - Kommunikationsmodelle, Gesprächsführung, Fragetechniken - Feedbackregeln sowie Regeln der aktiven Körpersprache - Analyse und Reflexion eigener Gefühle, Haltungen Erinnerungen, Glauben und Erfahrungen - Unterscheidung der Dynamiken und Strukturen sozialer Systeme (Individuum, Familie, Gruppe, Organisation) in Praxis (insbesondere Selbsterfahrung in Gruppendynamik) und Theorie - Einführung in Psychologie (Verhaltens- und kognitive Theorien, Entwicklungspsychologie, Sozialpsychologie und Tiefenpsychologie) - Krisenintervention und Lösungsorientierte Beratung - Umgang mit Abwertungen, Abwehrmechanismen und pathologischen Systemen - Konfliktdynamik, Konfliktdiagnose und Konfliktdeeskalation - Moderations- und Präsentationstechniken - Grundlagen methodischer und didaktischer Fertigkeiten (inklusive Medieneinsatz) - Intervention in Gruppen (situations- und zielgruppengerechter Methodeneinsatz, Methodenentwicklung, Umgang mit heterogenen Gruppen) - Konzeptentwicklung und Design von Seminaren (effektive Trainingsgestaltung, Inhaltsplanung, Zeitmanagement, Seminarablauf, Seminargestaltung, Erstellung von Unterlagen) - Einführung in Beratungssetting Supervision, Mediation, Coaching - Rolle und Funktion von Beratung (Eigenerleben als BeziehungspartnerIn im Beratungsprozess, die Beziehungsebene als prozessfördernde und problemlösende Alternative einbeziehen und lernen, den professionellen Abstand zu wahren) - Gender Mainstreaming (im Ausmaß von mindestens 6 MS) - Diversity Management (im Ausmaß von mindestens 16 MS) - Die österreichischen Systeme der sozialen Sicherheit, Behörden und deren Funktion, Beratungseinrichtungen und Unterstützungsangebote LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 10 von 27

11 Alle Inhalte sind mit praktischen Ansätzen (Erfahrungslernen) umzusetzen und theoretisch zu fundieren. Im Rahmen der Ausbildung werden die TeilnehmerInnen außerdem mit den folgenden Coachingformen direkt vertraut gemacht: Einzelcoaching Gruppencoaching Team-Coaching und Team-Entwicklung mit multikulturellem Fokus Institutsberatung und Organisationsentwicklung Coaching im Kulturbereich Coaching im interkulturellen Bereich Jede/r TeilnehmerIn setzt Schwerpunkte in einer bestimmten Coachingform, die sie/er individuell vertiefen soll. Die Abfolge sowie Kombination und Stundenausmaß der einzelnen Inhalte stehen dem Bieter frei und sind individuell an das Lerntempo der Gruppe und die Interessen der TeilnehmerInnen anzupassen. Übergreifend soll immer ein Schwerpunkt auf Diversität und interkulturelle Themen gelegt werden. Je nach Bedarf können selbstverständlich auch dazu passende Themen ergänzt oder erweitert werden. Exkursionen, z.b. in Beratungseinrichtungen oder Behörden sind nach vorhergegangener Meldung an die Landesgeschäftstelle des AMS Wien mit Datum und Ziel der Exkursion jederzeit möglich. Jeder/m TeilnehmerIn ist ein Zertifikat bzw. Teilnahmebestätigung auszustellen, aus dem/der klar ersichtlich ist, welche Inhalte in welchem zeitlichen Ausmaß besucht wurden. Das Stundenausmaß für den Qualifizierungsinhalt Gender Mainstreaming ist in jedem Fall explizit anzuführen. Die Ausbildung entspricht den Anforderungen des AMS Wien an eine TrainerInnen- bzw. Coachingausbildung und gilt ebenfalls als Nachweis für die geforderten Gender- und Diversitätsseminare. Dauer: 21 Wochen zu je 30 MS Kalkulation Qualifizierung: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 15:1 30 MS x 2 Gruppen x 21 Wochen = MS 30 MS x 2 Gruppen x 21 Wochen x 1 TrainerIn = MSP TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 1 LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 11 von 27

12 7.3.1 Verpflichtende Supervision im Einzelsetting Während der Theoriephasen besuchen die TeilnehmerInnen verpflichtend 1 MS pro Woche Einzelsupervision, die jedenfalls von einer ÖVS anerkannten SupervisorIn durchgeführt wird. Während der Einzelsupervision wird sowohl vertieft mit den TeilnehmerInnen an individuellen Problemstellungen gearbeitet, als auch die persönliche Perspektivenplanung erarbeitet. Es ist vom Bieter im Konzept darzustellen und zu begründen, nach welcher Schule gelehrt wird, sowie welche Form der Beratung und des Methodensettings für die Einzelsupervision gewählt wird. (z.b. Reflexion von persönlichem Verhalten, zugrunde liegender Werte, Erfahrungen, Gedanken oder Gefühle, Fallsupervision, Zielvorgaben usw.). Dauer: 21 Wochen zu je 1 MS Kalkulation verpflichtende Supervision im Einzelsetting: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 1:1 1 MS x 30 TeilnehmerInnen x 21 Wochen = 630 MS 1 MS x 30 TeilnehmerInnen x 21 Wochen x 1 TrainerIn = 630 MSP TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 2 Im Zuge der Endabrechnung können nur die tatsächlich stattgefundenen Termine und Stunden abgerechnet werden. Die durchgeführten Einzelgespräche sind nachvollziehbar zu dokumentieren und sowohl von den TeilnehmerInnen als auch von den TrainerInnen jeweils durch Unterschrift zu bestätigen. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 12 von 27

13 7. 4 Praktikumsphasen In der Ausbildung zum Coach für interkulturelle Kooperation und Integration sind zwei Praktikumsphasen zu absolvieren. Die erste Praktikumsphase umfasst zwei Wochen, die zweite Praktikumsphase insgesamt 31 Wochen, wobei für jede/n TeilnehmerIn in Abstimmung mit den Praktikumsbetrieben zwei Wochen schulungsfreie Zeit zu vereinbaren sind. Die Praktika können, müssen aber nicht zwingend in vollem Ausmaß bei ein- und demselben Praktikumsbetrieb absolviert werden. Die Praktika können in jenen Betrieben oder Institutionen absolviert werden, welche zu den Ausführungen unter mögliche Einsatzbereiche passen. Das Wochenstundenausmaß ist mit den Praktikumsbetrieben zu vereinbaren, muss jedoch zwischen 25 und 38 Wochenstunden liegen. Der Bieter hat dem Angebot eine schriftliche Erklärung beizulegen, in der bestätigt wird, dass der Träger für diese Zielgruppe ausreichend geeignete Praktikumsplätze akquirieren kann. Es ist bei der Auswahl der Praktika, insbesondere wenn die Praktika über einen längeren Zeitraum bei einem Betrieb stattfinden, eine Übernahme in eine Anstellung nach Abschluss der Ausbildung anzustreben. Dauer: 33 Wochen zu je MS Praktikumsbetreuung Während der gesamten Praktikumszeit wird den TeilnehmerInnen im Ausmaß von 6 Stunden pro Woche Praktikumsbetreuung angeboten. In dieser Zeit steht eine Trainerin/ein Trainer zur Unterstützung bei individuellen Fragen oder auftretenden Schwierigkeiten telefonisch wie auch, bei Bedarf, persönlich zur Verfügung. Besonders in der zweiten, langen Praktikumsphase soll so gewährleistet werden, zeitnah bei Problemen eingreifen und gegebenenfalls zwischen den TeilnehmerInnen und den Praktikumsbetrieben vermitteln zu können. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 13 von 27

14 7.4.2 Verpflichtende Supervision im Gruppensetting Während der Praktikumsphasen besuchen die TeilnehmerInnen verpflichtend 2 MS pro Woche Gruppensupervision. Die Gruppensupervision (Fallsupervision) ist jedenfalls von einer ÖVS anerkannten SupervisorIn durchzuführen. Während der Gruppensupervision wird am Austausch und an der Aufarbeiten der Erfahrungen der TeilnehmerInnen im Praktikum gearbeitet. Es ist vom Bieter im Konzept darzustellen und zu begründen, nach welcher Schule gelehrt wird, sowie welche Form der Beratung und des Methodensettings für die Einzelsupervision gewählt wird. (z.b. Reflexion von persönlichem Verhalten, zugrunde liegender Werte, Erfahrungen, Gedanken oder Gefühle, Fallsupervision, Zielvorgaben usw.). Diese Supervisionsgruppen sind mit je zwei Gruppen à 7 bzw. 8 TeilnehmerInnen durchzuführen Verpflichtende Praktikumsreflexion Einmal pro Monat während der zweiten Praktikumsphase findet die Gruppensupervision im Ausmaß von 4 MS statt. An welchem Wochentag dieses Treffen stattfindet bleibt dem Bieter überlassen und kann individuell je Gruppe vereinbart werden. Die TeilnehmerInnen stehen an diesem Halbtag für einen Einsatz im Praktikumsbetrieb nicht zur Verfügung. Die Praktikumsreflexion findet in der Gruppe in den Räumlichkeiten des Bieters statt und dient zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch zwischen den TeilnehmerInnen und zur Erarbeitung von Lösungsansätzen eventuell aufgetretener Problemstellungen. Kalkulation Praktikumsphasen: Praktikumsbetreuung: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 1:1 6 MS x 2 Gruppen x 33 Wochen x 1 TrainerIn = 396 MSP TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 2 Verpflichtende Supervision im Gruppensetting: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 7-8 :1 2 MS x 4 Gruppen x 33 Wochen = 264 MS 2 MS x 4 Gruppen x 33 Wochen x 1 TrainerIn= 264 MSP TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 1 LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 14 von 27

15 Verpflichtende Praktikumsreflexion: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 15:1 4 MS x 8 Reflexionstreffen x 2 Gruppen = 64 MS 4 MS x 8 Reflexionstreffen x 2 Gruppen x 1 TrainerIn = 64 MSP TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 1 Gesamt: 328 MS / 724 MSP TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 1 8 Deutsch Perfektionstraining Die TeilnehmerInnen sollten bereits gute Deutschkenntnisse mitbringen, da diese für den erfolgreichen Einstieg in einen Beratungsberuf unverzichtbar sind. Sollte für eine Berufsausübung jedoch noch eine Verbesserung der Deutschkenntnisse notwendig sein, steht den TeilnehmerInnen während der Theoriephasen auf freiwilliger Basis ein Deutsch Perfektionstraining zur Verfügung. Das Deutsch Perfektionstraining findet in der Gruppe statt und bietet Übungsmöglichkeit für Fortgeschrittene hinsichtlich deutscher Grammatik sowie mündlicher und schriftlicher Ausdruck. Inhalte und Niveau sind individuell auf die Bedürfnisse in der Gruppe abzustimmen. Projektziel: alle TeilnehmerInnen beherrschen nach Abschluss der Ausbildung zumindest B2 Dauer: 21 Wochen zu je 2 MS Kalkulation Deutsch Perfektionstraining: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: ca. 7:1 2 MS x 2 Gruppen x 21 Wochen = 84 MS 2 MS x 2 Gruppen x 21 Wochen x 1 TrainerIn = 84 MSP TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 1 Das AMS Wien geht davon aus, dass 50% der TeilnehmerInnen ein Deutsch Perfektionstraining in Anspruch nehmen werden. Eine Über- bzw. Unterschreitung ändert lediglich die Gruppengröße, nicht aber die kalkulierten MSP. Im Zuge der Endabrechnung können nur die tatsächlich stattgefundenen Termine und absolvierte Prüfungen abgerechnet werden. Die durchgeführten Perfektionstrainings sind nachvollziehbar zu dokumentieren und sowohl von den TeilnehmerInnen als auch von den TrainerInnen jeweils durch Unterschrift zu bestätigen. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 15 von 27

16 9 Lernunterstützung und sozialpädagogische Betreuung Während der Theoriephasen steht den TeilnehmerInnen bei Wunsch und/oder Bedarf Lernunterstützung sowie sozialpädagogische Betreuung im Ausmaß von 5 MS pro Woche und Gruppe zur Verfügung. Die Lernunterstützung bzw. sozialpädagogische Betreuung umfasst mindestens folgende Bereiche: Unterstützung beim Erarbeiten von Lernstrategien, Evaluierung des individuellen Lerntyps und das Einführen in dazu passende Methoden Aufzeigen von Bewältigungsstrategien was die Thematik des Lernens an sich betrifft Beratung und Hilfestellung bei privaten und/oder psychosozialen Problemen, welche nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Kurs zu sehen sind Beratung und Hilfestellung bei interpersonellen Problemen und/oder Konflikten, welche in direktem Zusammenhang mit dem Kurs zu sehen sind Aufbau von Selbstbewusstsein und Durchhaltevermögen Kalkulation Lernunterstützung bzw. sozialpädagogische Betreuung: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 1:1 5 MS x 21 Wochen x 2 Gruppen x 1 TrainerIn = 210 MSP TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 2 Im Zuge der Endabrechnung können nur die tatsächlich stattgefundenen Termine und Stunden abgerechnet werden. Die durchgeführten Einzelgespräche sind nachvollziehbar zu dokumentieren und sowohl von den TeilnehmerInnen als auch von den TrainerInnen jeweils durch Unterschrift zu bestätigen. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 16 von 27

17 10 Kalkulation Veranstaltungen Maßnahmenstunden (MS): TrainerInnenstunden (MSP): Zweistufiges Assessmentcenter Qualifizierung Praktikumssupervision und -reflexion im Gruppensetting Verpflichtende Supervision im Einzelsetting Deutsch Perfektionstraining Zwischensumme Praktikumsbetreuung Lernunterstützung und sozialpäd. Betreuung Summe gesamt MS gesamt sind für die Darstellung der Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen heranzuziehen MSP sind für Personalaufwand TrainerInnen heranzuziehen. 606 MSP sind für Personalaufwand unterstützendes Personal heranzuziehen. 11 Bonus-Malussystem auf Basis der erzielten Beschäftigungstage im Anschluss an eine Bildungsmaßnahme Das AMS behält sich vor bei etwaigen Wiederbeauftragungen ein Bonus-Malussystem mit Zuoder Abschlagszahlungen, auf Basis der erzielten Beschäftigungstage im Anschluss an die Bildungsmaßnahme, von 5% einzuführen. Der Anteil an Tagen in Beschäftigung wird innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten nach Kursteilnahme ermittelt. Es werden Tage in ungeförderter Beschäftigung sowie Tage in geförderter Beschäftigung bei ausgewählten Förderinstrumenten (Eingliederungsbeihilfe, Kombilohn, Kurzarbeitsbeihilfe, Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen) für die Erfolgsbewertung berücksichtigt. Beschäftigungstage in sozialökonomischen Betrieben / gemeinnütziger Arbeitskräfteüberlassung / LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 17 von 27

18 gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten werden nicht berücksichtigt. Bei einer Über- oder Unterschreitung des vereinbarten bzw. zu vereinbarenden Zielwerts kommt es zu entsprechenden Zu- bzw. Abschlägen. 12 Personal Während der gesamten Dauer der Bildungsmaßnahme muss qualitativ und quantitativ ausreichend Personal zur Verfügung stehen, um eine reibungslose Durchführung der Koordination der gesamten Umsetzung der Bildungsmaßnahme und der administrativen Abwicklung der Bildungsmaßnahme zu gewährleisten TrainerInnentyp 1 und 2 TrainerInnentyp 1 und 2 unterscheiden sich weder durch der formalen Qualifikationen, noch durch Erfahrung und Mindestalter und wird an dieser Stelle daher nicht doppelt angeführt. TrainerInnentyp 1 wird für alle Tätigkeiten im Gruppensetting definiert und TrainerInnentyp 2 für alle Tätigkeiten im Einzelsetting. Die beiden TrainerInnentypen müssen vom Bieter separat ausgepreist werden Formale Qualifikation Muss-Kriterium: abgeschlossene TRAINERINNEN- bzw. COACHINGAUSBILDUNG bzw. SUPERVISIONSAUSBILDUNG im Ausmaß von mindestens 110 Stunden (Einheiten à 50 Minuten) UND eine abgeschlossene (Berufs-)ausbildung [Lehrabschlussprüfung oder Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule (z.b. HASCH) oder Matura (z.b. AHS-, HAK-, HTL-Matura) bzw. gleichwertige Ausbildungen (z.b. Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung)] UND gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines GENDERSEMINARES* (im Ausmaß von mindestens 6 Stunden LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 18 von 27

19 innerhalb der letzten 2 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist bzw. bei qualifizierten Genderausbildungen innerhalb der letzten 10 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist) UND gültiger Nachweis DIVERSITÄTSTRAINING* (im Ausmaß von mindestens 16 Stunden innerhalb der letzten 10 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist) UND Nachweis einer ÖSV anerkannten Ausbildung zum Supervisor/ zur Supervisorin (nur für die Gruppen- bzw. Einzelsupervision) Betreffend der TRAINERINNENAUSBILDUNG geht das AMS Wien davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: Gruppenprozesse / Gruppendynamik Grundbegriffe der Gruppendynamik, Grundsätze der Gruppenpsychologie, Arbeiten mit Gruppen, Gruppencoaching, Steuerung von Gruppenprozessen, Leiten von Gruppen, etc. Grundlagen der Kommunikation Kommunikationsmodelle, Gesprächsführung, Fragetechniken, Feedback, Mimik, Gestik, aktive Sprache, etc. Grundlagen der Moderation / Moderationstechniken Moderation im Trainingskontext, Interventionstechniken, Angewandte Gruppendynamik, Ablauf und Planung einer Moderation, etc. Methodik Didaktik / Methodeneinsatz Situations- und zielgruppengerechter Einsatz, Methodenentwicklung, Trainieren mit heterogenen Gruppen beispielsweise gendergerechte Didaktik, etc. Präsentationstechniken / Medieneinsatz Medieneinsatz im Training, Erstellen des roten Fadens, Strategien zu Sicherheit, Vortragstechniken (Frontalvortrag, Einzelübung, Diskussion, ), etc. Konfliktmanagement Definition, Modelle, Konfliktdynamik, Konfliktdiagnose, Intervention, Vermeiden von Konflikteskalation, etc. Seminarphasen / Seminarplanung Grundlagen effizienter Trainingsgestaltung, Inhaltsplanung, Zeitmanagement, Seminarablauf, Ablaufphasen eines Trainings, Zielgruppendefinition, Seminargestaltung, Erstellen von Konzepten und Unterlagen, etc. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 19 von 27

20 Diesbezügliche Zertifikate sind jedenfalls vorzulegen. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Aus den Zertifikaten muss das Stundenausmaß sowie die Bezeichnung TrainerInnenausbildung bzw. Coachingausbildung bzw. Supervisionsausbildung hervorgehen. * Nachweis hinsichtlich des Besuches eines GENDERSEMINARES: Ein Gendertraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 6 Stunden innerhalb der letzten zwei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist umfasste und in Form eines Seminars abgehalten wurde. Einzelne Stunden können aufsummiert werden. Als Nachweis vorzulegen sind Zertifikate, Besuchsbestätigungen oder ähnliches, aus denen das Stundenvolumen ersichtlich ist. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. NEU: Hinsichtlich der Qualität der Gendertrainings geht das AMS Wien davon aus, dass folgende Themen und Methoden enthalten sind: Gesetze und rechtlicher Kontext zum Thema Gleichstellungspolitik, Chancengleichheit, Antidiskriminierung, Menschenrechte. Das Training illustriert den breiten und vielfältigen Kontext von Gleichstellung (soziale Herkunft, Alter etc.). Präsentation von Fakten, Daten und Indikatoren zur sozialen und wirtschaftlichen Situation von Frauen und Männern. Die Teilnehmenden bekommen ein Verständnis vom Wesen und Mechanismus der Rollenstereotype, deren Vorbestimmung und Ergebnis auf Unterschied und Diskriminierung abzielt. Die Teilnehmenden erarbeiten Wissen, Fähigkeiten und Verhaltensweisen zur Implementierung und Umsetzung von geschlechtersensiblen Bedürfnissen und Perspektiven in allen organisatorischen Bereichen und Aktivitäten von Unternehmen. Ein breites methodisches Spektrum soll Motivation und Engagement der Teilnehmenden erhöhen (Fallstudien, Rollenspiele, Eisbrecher, Diskussionen, Präsentationen, etc.). Die Lebenserfahrung der Teilnehmenden, ihr Wissen und ihre Fähigkeit im Umgang mit Geschlechterthemen wird berücksichtigt. Unterstützung der Teilnehmenden bei der Selbstreflexion und in der Entwicklung des Selbstbewusstseins. Unterstützung bei der Definition der persönlichen und sozialen Identität mit Blick auf das Geschlecht. Die Trainingsunterlagen unterstützen den Lernprozess der Teilnehmenden. Die Unterlagen entsprechen dem letzten Wissensstand in Geschlechterfragen. Verwendung von Sprache, Bildern, Metaphern in geschlechtssensibler Form. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 20 von 27

21 Qualifizierte Genderausbildungen werden für die Dauer von zehn Jahren anerkannt. In diesem Zeitraum ist kein weiterer Praxisnachweis erforderlich. Zu qualifizierten Genderausbildungen zählen Hochschullehrgänge und Lehrgänge mit universitärem Charakter in Geschlechterstudien und Geschlechterforschung (z.b. Gender Studies an den Universitäten Wien und Graz und Lehrgänge des Rosa-Mayreder-Colleges). ACHTUNG!: Doppelverwertungsverbot nach dem BVergG!: Zur Erfüllung des Muss-Kriteriums (Kriterium gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines Genderseminares ) vorgelegte Nachweise können nicht für eine Höherbewertung bei der Formalen Qualifikation herangezogen werden bzw. vice versa. Beispiel: Annahme: Der/die TrainerIn verfügt über eine abgeschlossene TrainerInnen- bzw. Coachingausbildung bzw. Supervisionsausbildung im Ausmaß von mindestens 110 Stunden, eine abgeschlossene (Berufs-) ausbildung und über einen gültigen Nachweis Diversitätstraining. Weiters verfügt er/sie über ein abgeschlossenes Magister- bzw. Masterstudium Gender Studies, aber über kein gesondertes Gendertraining (Zertifikat). Ergebnis: 1) Studium wird zur Erfüllung des Muss-Kriteriums (Kriterium gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines Genderseminares ) herangezogen = 0 Punkte bei der Formalen Qualifikation. 2) Studium wird zur Höherbewertung bei der Formalen Qualifikation herangezogen. In diesem Falle würde das Muss-Kriterium hinsichtlich des Kriteriums gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines Genderseminares nicht erfüllt werden= Ausschluss des/der jeweiligen TrainerIn und des Angebotes. Die vorgelegten Nachweise sind jedenfalls vom Anbieter nach Eignungs- und Zuschlagskriterien zu widmen! * Nachweis DIVERSITÄTSTRAINING: Ein Diversitätstraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 16 Stunden (Einheiten á 50 Minuten) innerhalb der letzten zehn Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist in seminaristischer Form umfasste. Einzelne Stunden werden addiert. Das AMS Wien geht davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: Was versteht man unter Diversität/Vielfalt? LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 21 von 27

22 Reflexion des eigenen Kulturbegriffs Identitätskonstruktion - Sensibilisierung Identität setzt sich aus unterschiedlichsten Gruppenzugehörigkeiten zusammen soziale Stellung, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, etc. Grundwissen über Diskriminierungsmechanismen Analysefähigkeit für diskriminierende Situationen Konflikt zwischen Kulturen Interkulturelles Konfliktmanagement Als Nachweis ist ein Zertifikat, Besuchsbestätigung oder ähnliches vorzulegen, aus dem das Stundenvolumen ersichtlich ist. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Anerkannt wird auch die Teilnahme an Seminaren, die sowohl Gender- als auch Diversitätstraining in einem sind; der Nachweis darüber kann auf folgende Weise erbracht werden: Variante 1: Nachweis in 2 getrennten Urkunden: Eine Urkunde muss als Gendernachweis (mit den erforderlichen Angaben) ausgestaltet sein, die andere als Diversitätsnachweis, ebenfalls mit den erforderlichen Angaben. Variante 2: Nachweis in einer gemeinsamen Urkunde: Die Urkunde hat, neben den sonstigen erforderlichen Angaben, ein insgesamtes Stundenausmaß von 22 und mehr Stunden und einen auf das Gendertraining entfallenden Stundenanteil von zumindest 6 Stunden und auf das Diversitätstraining entfallenden Stundenanteil von zumindest 16 Stunden auszuweisen. Bewertungsschema: 0 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und sonstige, in weiterer Folge nicht aufgezählte Formalqualifikationen 5 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene Ausbildung zum/r Lebens- und SozialberaterIn bzw. vorliegender diesbezüglicher Gewerbeschein bzw. abgeschlossene MediatorInnenausbildung bzw. abgeschlossenes psychotherapeutisches Propädeutikum bzw. abgeschlossene Bildungsanstalt für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossenes Kolleg für Sozialpädagogik bzw. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 22 von 27

23 abgeschlossene Ausbildung zum/zur zertifizierten Erwachsenenbildner/in bzw. diplomierten Erwachsenenbildner/in Weiterbildungsakademie Österreich bzw. abgeschlossener Akademielehrgang Berufs- und Bildungswegorientierung (Pädagogische Akademie) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang für sozialpädagogische Arbeit und soziokulturelle Animation in offenen Handlungsfeldern (Abschluss: akademische/r Sozial- und Kulturpädagoge/in) bzw. abgeschlossener akademischer Lehrgang Supervision und Coaching (Abschluss: akademische/r SupervisorIn und Coach) bzw. abgeschlossener Grundlehrgang Psychosoziale Beratung (Donau Universität Krems) bzw. abgeschlossene Psychotherapieausbildung (diverse Ausbildungen) (sofern es sich um kein Bakkalaureats- bzw. Magister- bzw. Masterstudium handelt) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Berufsorientierung (Abschluss: akademische/r Berufsorientierungspädagoge/in) bzw. abgeschlossener Lehrgang universitären Charakters Bildungs- und Berufsberatung (Abschluss: akademische/r Bildungs- und BerufsberaterIn) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Career Management - Laufbahnberatung Grundstufe (Abschluss: akademische/r LaufbahnberaterIn) bzw. abgeschlossene Lehrgänge universitären Charakters des Rosa-Mayreder-Colleges (Feministisches Grundstudium bzw. Internationale Genderforschung & feministische Politik) bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium (Universität bzw. Fachhochschule) - ALLE Studienrichtungen bzw. Muss-Kriterium und mindestens 2,5 Jahre (500 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = Expert 10 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene pädagogische Akademie bzw. pädagogische Hochschule (Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen bzw. Sonderschulen bzw. polytechnische Schulen) bzw. abgeschlossene berufspädagogische Akademie (Lehramt für Berufsschulen) bzw. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 23 von 27

24 abgeschlossene Sozialakademie ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Fachhochschulstudium) bzw. abgeschlossenes Diplomstudium/Fachhochschule Sozialarbeit bzw. abgeschlossenes Diplomstudium Sozialarbeit im städtischen Raum bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule Sozialarbeit (Nachgraduierung für SozialarbeiterInnen) bzw. abgeschlossenes Magisterstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit (Master für SOZAK- AbsolventInnen) bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit und Sozialwirtschaft bzw. abgeschlossenes Magister-, Master- bzw. Diplomstudium (Universität bzw. Fachhochschule) - ALLE Studienrichtungen bzw. Muss-Kriterium und mindestens 5 Jahre (1.000 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = Senior Expert bzw. eine unter 5 Punkten aufgezählte Formalqualifikation und mindestens 2,5 Jahre (500 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = Senior Expert Studienrichtung: sowohl die 1. als auch die 2. Studienrichtung werden anerkannt. Neue Regelung Expert und Senior Expert Beispiel: Der/die TrainerIn verfügt über die erforderliche Formale Qualifikation (= Muss-Kriterium) UND über 2,5 Jahre (500 Einsatztage) Erfahrung in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = 5 Punkte bei der Formalen Qualifikation; UND über 5 Jahre (1.000 Einsatztage) Erfahrung in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = 10 Punkte bei der Formalen Qualifikation. Wichtig!! Die für die Einsatzzeit vorgelegten Nachweise als Ersatz für nicht den Ausschreibungen entsprechende formale Qualifikationen ( Expert und Senior Expert), können im Sinne des Doppelverwertungsverbots nach dem BVergG nicht mehr für das Bewertungskriterium Erfahrung herangezogen werden!!! Für die Bewertung des Kriteriums Erfahrung sind weitere, den Vorgaben entsprechende, Verbindliche Erklärungen vorzulegen. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 24 von 27

25 Ausbildungen, die nicht in Österreich absolviert wurden: Im Rahmen der Bewertung der Zuschlagskriterien/Höherbewertung werden ausschließlich jene Ausbildungen anerkannt, die im Bewertungsraster enthalten sind. Aus dem/den vorgelegten Nachweis(en)/Bestätigung(en) in deutscher Sprache, muss unabhängig davon in welchem Staat das Studium abgeschlossen wurde jedenfalls eindeutig hervorgehen, dass es sich um eine im Bewertungsraster aufgezählte Ausbildung bzw. um eine gleichwertige Ausbildung handelt. Bei einem abgeschlossenen Studium im EU-Raum ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Bei abgeschlossenem Studium in anderen Staaten ist eine beglaubigte Übersetzung und eine Bestätigung der Gleichwertigkeit (Nostrifikation oder Bestätigung ENIC NARIC AUSTRIA) vorzulegen Erfahrung Bewertung: Punkte: Definition: Weniger als 500 Einsatztage Erfahrung in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung 500 bis 999 Einsatztage Erfahrung in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung Mind Einsatztage Erfahrung in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung Erläuterungen: Die nachzuweisende Erfahrung kann sowohl aus der Erwachsenen- oder Jugendbildung als auch aus dem Schuldienst stammen. Die nachzuweisende Erfahrung muss nicht zwingend aus dem arbeitsmarktpolitischen Bereich oder aus dem vorgesehenen Einsatzbereich stammen. Individuelle Fehlzeiten wie Krankenstände, Urlaube, Pflegefreistellungen und einzelne Seminartage (Weiterbildung) gelten als Einsatztage. Es besteht keine Mindeststundenanzahl für einen Einsatztag. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 25 von 27

26 Neue TrainerInnen : Um diesen TrainerInnen einen Einstieg zu ermöglichen, werden die am niedrigsten bepunkteten 10% aller Maßnahmenstunden (alle TrainerInnentypen insgesamt) nicht für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts bei der Erfahrung herangezogen Mindestalter Muss-Kriterium: Mindestalter 30 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters. 13 Sonstiges Karriereplan Ein vollständig ausgefüllter Karriereplan und Ausbildungsplan ist für jede/r TeilnehmerIn binnen einer Woche nach individuellem Abschluss des Kurses via eams Konto an den/die zuständige BeraterIn zu übermitteln. Als Vorlage für die Erstellung der Karrierepläne gilt jene Version, welche aktuell im Downloadcenter auf der AMS Wien Homepage verfügbar ist (letzte Aktualisierung im November 2011). eams-konto für Arbeitskräfte Der Träger stellt sicher, dass ausnahmslos alle am Kurs teilnehmenden Personen über das Angebot, Funktionen und Vorteile des eams-kontos informiert werden. Es ist eine Liste zu erstellen, in der die informierten KursteilnehmerInnen mit Namen und SV- Nummer angeführt sind und aus der ersichtlich ist, ob die genannte Person an der Nutzung des eams Kontos interessiert oder nicht interessiert ist. Diese Liste ist bei einer etwaigen Vorortkontrolle bereit zu stellen. Eine positive Interessensmeldung ist bis spätestens Freitag der zweiten Kurswoche via eams Konto für Partnerinsitutionen (eams-konto Funktion Berichte zu Personen ) bekannt zu geben. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 26 von 27

27 Unterstützung bei der Nutzung des eams-kontos als Instrument der Arbeitsuche ist als fixer Bestandteil in Kursinhalte zum Thema Bewerbungstraining o.ä. zu integrieren und eine diesbezügliche Hilfestellung durch die TrainerInnen sicherzustellen. Für sämtliche TeilnehmerInnen ist ein Lebenslauf zu erstellen und spätestens bis Kursende via eams Konto für Partnerinstitutionen (eams-konto Funktion "Lebensläufe") dem AMS zu übermitteln. eams-konto für Partnerinstitutionen Die Voraussetzungen für das eams Konto müssen rechzeitig vor Kursbeginn erfüllt sein. Die gesamte Abwicklung der Kursadministration, ist über das eams Konto abzuwickeln (vgl. allgemeine Bestimmungen). LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 27 von 27

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