Arbeitsmarktservice Wien. Leistungsbeschreibung
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- Heinrich Beltz
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1 Arbeitsmarktservice Wien Leistungsbeschreibung SPRACHKURS DEUTSCH EIN KURSANGEBOTT FFÜR PERSONEN MITT MAXIMALL PFFLLI ICHTTSCHULLABSCHLLUSS MITT BERUFFSWUNSCH IM I BEREICH GASTTGEWERBE,, BÜRO,, GESUNDHEITT ODER HANDELL
2 Arbeitsmarktservice INHALTSVERZEICHNIS 1 BEZEICHNUNG DER BILDUNGSMAßNAHME ZIELGRUPPE ZIEL DER BILDUNGSMAßNAHME VORGESEHENE TEILNEHMERINNEN-ANZAHL ZEITRAUM SCHULUNGSORT/VERKEHRSANBINDUNG/ RÄUMLICHE UND TECHNISCHE AUSSTATTUNG INHALT UND AUFBAU DER BILDUNGSMAßNAHME Grafische Darstellung Beratungs- und Betreuungseinrichtung (BBE) Deutschkurs Andante und Allegro Training Fachvokabular-Kurse Workshops und Exkursionen BEWERBUNGSBÜRO KALKULATION SONSTIGES PERSONAL TrainerInnentyp 1: Formale Qualifikation: Erfahrung Mindestalter...21 LGSW/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 2 von 21
3 1 Bezeichnung der Bildungsmaßnahme Sprachkurs Deutsch ein Kursangebot für Personen mit max. Pflichtschulabschluss und insbesondere für alle Personen mit Berufswunsch im Bereich Gastgewerbe, Büro, Gesundheit oder Handel 2 Zielgruppe Bei den regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice Wien (AMS Wien) als arbeitslos vorgemerkte Personen mit maximal Pflichtschulausbildung sowie Personen, die zwar formal einen höheren Bildungsabschluss mitbringen, aber über ein geringeres Lernpotential verfügen und/oder Berufserfahrung bzw. Berufswunsch im Bereich Gastgewerbe, Büro, Gesundheit oder Handel und welche zur Integration in den Arbeitsmarkt in ihrem Berufswunsch eine Verbesserung ihrer Deutschkenntnisse benötigen. Es werden sowohl in Österreich absolvierte Ausbildungen als auch Ausbildungen aus dem Herkunftsland berücksichtigt, unabhängig davon, ob diese nostrifiziert wurden. Der Auftrag kann auch jederzeit für Personen mit anderen als den genannten Berufswünschen erweitert werden. Aufgrund der Vorgabe des formalen Bildungsabschlusses, wird mit ca. 7% Personen unter 21 Jahren gerechnet. 3 Ziel der Bildungsmaßnahme In diesem Kursangebot geht es, ausgehend von den persönlichen Ressourcen und Kompetenzen, um den Erwerb der im Alltag notwendigen Sprach- und Grundkompetenzen im Sprechen, Lesen und Schreiben in deutscher Sprache als Voraussetzung für eine selbstbestimmte, unabhängige Lebensführung und zur besseren Positionierung am Arbeitsmarkt. Gefördert werden sollen vor allem die sprachlich-kommunikativen sowie schriftlichen Fähigkeiten der Teilnehmenden neben dem Erwerb von fachspezifischem Vokabular besonders nachgefragter Berufssparten. Kursziel ist es, dass 70% der TeilnehmerInnen eine positive ÖSD-Prüfung über zumindest ein Sprachniveau (A1, A2, B1 oder B2) des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) ablegen. Die arbeitsmarktpolitische Zielsetzung ist die (Wieder-)Aufnahme der Erwerbstätigkeit bzw. die Integration in den 1. Arbeitsmarkt und wird für dieses Kursangebot bei 30% angesetzt. Erfolgsmessung: Der Erfolg der Bildungsmaßnahme wird an der Anzahl positiv absolvierter ÖSD-Prüfungen und am Bestand der Personen drei Monate nach Austritt aus der Bildungsmaßnahme am Hauptindikator Beschäftigung gemessen. Personen, die sich am Stichtag in Qualifizierung befinden, werden in der Grundgesamtheit für die arbeitsmarktpolitische Zielsetzung nicht berücksichtigt. 4 Vorgesehene TeilnehmerInnen-Anzahl Die Bildungsmaßnahme ist für maximal TeilnehmerInnen vorgesehen. Das AMS Wien behält sich vor, die TeilnehmerInnen-Anzahl auf maximal TeilnehmerInnen aufzustocken. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Sprachkurs Deutsch_Gastgewerbe etc. Seite 3 von 21
4 Mit der Angebotslegung garantiert der Bieter, eine Durchführung des Kurses bei maximal gezogener Aufstockung (plus 50% des Grundauftrags) gewährleisten zu können, sofern er vom AMS Wien sechs Wochen vor Aufstockung darüber informiert wird. Für eine teilweise Aufstockung (bis 25% über dem Grundauftrag) reicht eine Information vier Wochen vor Beginn der Aufstockung aus. Das Angebot ist für KundInnen aller regionalen Geschäftsstellen des AMS Wien vorgesehen. Eine Verteilung der Kontingente auf die regionalen Geschäftsstellen wird den Bietern nach Zuschlagserteilung bekannt gegeben. Ein Kursbeginn ist zumindest wöchentlich zu ermöglichen. Einzelne KundInnen können auf Wunsch der RGS am selben Tag in den Kurs geschickt werden. In diesem Fall erfolgt eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Kursträger, wobei eine Erreichbarkeit für die AMS- BeraterInnen zu gewährleisten ist. TeilnehmerInnen können auch quer in bestehende Gruppen einsteigen, wenn das Sprachniveau der Gruppe für den/die TeilnehmerIn passend ist und Plätze in den Gruppen frei sind. Die Kurse sind für Einstiege in Gruppen zu je 10 Personen vorzusehen. Die Gruppengröße darf überschritten werden, wenn dadurch eine für die TeilnehmerInnen optimale Gruppeneinteilung erreicht werden kann bzw. TeilnehmerInnen in bestehende Gruppen integriert werden, die ein Modul wiederholen. Eine Gruppengröße von 15 TeilnehmerInnen pro Gruppe darf aber nicht überschritten werden, ebenso wie das Gesamtkontingent (geplante TeilnehmerInnen-Anzahl) eingehalten werden muss. Hat sich ein Sprachmodul auf sechs oder weniger Personen reduziert, so werden die verbliebenen TeilnehmerInnen entsprechend ihrem Sprachniveau und Leistungsvermögen in andere bestehende Module aufgeteilt bzw. durch QuereinsteigerInnen und TeilnehmerInnen, die Module wiederholen, wieder aufgefüllt. TeilnehmerInnen müssen nach einem Krankenstand ohne neuerliche Zubuchung durch den/die AMS-BeraterIn direkt wieder in die Bildungsmaßnahme einsteigen können. Es liegt in der Verantwortung des Bildungsträgers festzustellen, ob es auf Grund der Dauer eines etwaigen Krankenstandes oder anderer Fehlzeiten zu einem möglichen Nicht-Erreichen des Kurszieles kommen wird. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob durch eine intensive individuelle Förderung des/der KundIn durch den Kursträger der Lernrückstand aufgeholt werden kann. Ist das nicht möglich, ist jedenfalls die zuständige regionale Geschäftsstelle schriftlich zu informieren (Aufstellung der entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten) und ein vorzeitiger Kursausschluss/Kursabbruch (mit entsprechender Begründung und Empfehlung über die nächsten Schritte) vorzunehmen. 5 Zeitraum Gesamt-Projektdauer: Durchführungszeitraum: , d.h. 69 Wochen (71 Wochen abzüglich 2 Wochen schulungsfrei) Schulungsfreie Zeit: (2 Wochen) Die in Österreich geltenden gesetzlichen Feiertage sind als schulungsfreie Tage mit 0 MSTN im Zeitplan des Kalkulationsformulars auszuweisen. Maßnahmenstunden für TeilnehmerInnen und Personal sind entsprechend der angeführten Kalkulation der Leistungsbeschreibung im Zeitplan LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Sprachkurs Deutsch_Gastgewerbe etc. Seite 4 von 21
5 über den gesamten Maßnahmenzeitraum verteilt zu planen. Gesetzliche Feiertage während des Durchführungszeitraums: Ostermontag Hl. Drei Könige Staatsfeiertag Ostermontag Christi Himmelfahrt Staatsfeiertag Pfingstmontag Fronleichnam Mariä Himmelfahrt Allerheiligen Mariä Empfängnis Das Fernbleiben vom Kurs von Mitgliedern anerkannter Religionsgemeinschaften ist an zwei ihrer Feiertage zu entschuldigen, sofern dies im Vorfeld mit der regionalen Geschäftstelle abgestimmt wurde. Welche der jeweiligen Feiertage gewählt werden, steht den Personen frei. Diese Regelung gilt nicht für Mitglieder staatlich eingetragener religiöser Bekenntnisgemeinschaften. Diesbezüglich wird auf das Schreiben von Herrn Martin Kainz vom verwiesen, welches auf der Homepage des AMS Wien unter abgerufen werden kann. Unterrichtszeiten: Vorgegebene Rahmenschulungszeit: Montag bis Freitag zwischen 8.30 Uhr und Uhr. Die genaue Gestaltung der tatsächlichen Unterrichtszeiten innerhalb der Rahmenschulungszeiten obliegt dem Bieter. Deutschkurs Andante : Deutschkurs Allegro : Training: Fachvokabular-Kurs: je Sprachniveau 3 Module à 5 Wochen zu je 12 MS je Sprachniveau 3 Module à 4 Wochen zu je 15 MS je Sprachniveau 2 Wochen zu je 15 MS je Branche 2 Wochen zu je 15 MS Eine Maßnahmenstunde (MS) besteht aus 50 Minuten Unterricht und 10 Minuten Pause. In die Einheitspreise pro Maßnahmenstunde sind auch alle unterrichtsvorbereitenden und nachbearbeitenden Tätigkeiten wie Testkorrekturen, Teilnahme an Besprechungen, Supervisionen etc. zu kalkulieren. Für die Kalkulation wird angenommen, dass pro Woche und TrainerIn 2 Stunden dieser vor- und nachbereitenden Tätigkeiten anfallen. Im Konzept sind Ausführungen zu Umfang und Umsetzung darzustellen, die im Zuge von Vorortkontrollen überprüft werden. Der Bieter hat bei der Planung der Eintritte darauf zu achten, dass in den Sommermonaten LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Sprachkurs Deutsch_Gastgewerbe etc. Seite 5 von 21
6 weniger Eintritte vorgesehen werden, d.h. die Kontingente sind in den Monaten Juni um die Hälfte, im Juli und August auf rund 1/3 der durchschnittlichen monatlichen Kapazitäten zu reduzieren. Der letzte Einstieg vor Ende der Bildungsmaßnahme startet am und erfolgt somit 19 Wochen vor Ende des Projektzeitraumes (dies entspricht der durchschnittlichen individuellen Verweildauer im Kursangebot). Die Organisation des Kurses ist so zu konzipieren, dass ein Wechsel zwischen den einzelnen Modulen und dem Training bzw. den Fachvokabular-Kursen ohne Unterbrechung und Wartezeiten erfolgen kann. Verweildauer der TeilnehmerInnen in der Bildungsmaßnahme: Mindestens 30 Tage. Die durchschnittliche Verweildauer im Kurs beträgt 19 Wochen und beruht auf folgenden Annahmen: 100% der TeilnehmerInnen absolvieren ein Sprachniveau Andante (oder Allegro) à 15 Wochen =>100% 15 Wochen 50% der TeilnehmerInnen wiederholen ein Modul à 5 Wochen =>100% 2,5 Wochen 50% der TeilnehmerInnen besuchen ein Training à 2 Wochen =>100% 1 Woche 25% der TeilnehmerInnen besuchen einen Fachvokabular-Kurs à 2 Wochen =>100% 0,5 Wochen 6 Schulungsort/Verkehrsanbindung/ Räumliche und technische Ausstattung Schulungsort: Bundesland Wien (schnelle Erreichbarkeit aus ganz Wien). Räumliche Ausstattung (siehe Verdingungsunterlage Punkt 7.2.3): Kalkulation räumliche Ausstattung: MS entsprechend der unter Punkt 9 Kalkulation angeführten MSP, Bewerbungsbüro und Räumlichkeiten für die BBE Technische Ausstattung (siehe Verdingungsunterlage Punkt 7.2.4): Kalkulation technische Ausstattung: MS entsprechend der unter Punkt 9 Kalkulation angeführten MSP, Bewerbungsbüro und Räumlichkeiten für die BBE LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Sprachkurs Deutsch_Gastgewerbe etc. Seite 6 von 21
7 7 Inhalt und Aufbau der Bildungsmaßnahme 7. 1 Grafische Darstellung AMS Zubuchung zur BBE inkl. Info über Berufswunsch AMS Zubuchung zur BM auf Basis des Erstberichts der BBE Erstbericht Anamnese > Vermittlungshemmnisse > Sprachniveau > Lernpotential Kursplan > empfohlener Kursverlauf > voraussichtliche Kursdauer Betreuungsplan Zwischenbericht Ergebnisse > Test Plan > Qualifizierung > Vermittlung Sprachkurs Deutsch Andante oder Allegro A1-B2 à 3 Module Training Fachvokabular-Kurs Workshops und Exkursionen Bewerbungsbüro ÖSD- Test Endbericht Ergebnisse > Vermittlungshemmnisse > Lebenslauf > Bewerbungen Vereinbarungen > Nächste Schritte (Vermittlung / Qualifizierung) Abklärung falls Lernerfolg ausbleibt. BBE Clearing BBE Betreuung während des Kursverlaufs BBE Nachbetreuung 7. 2 Beratungs- und Betreuungseinrichtung (BBE) Die Einladung der TeilnehmerInnen erfolgt durch Einladungsschreiben des AMS-Beraters/der AMS-Beraterin über eine beauftragte Beratungs- und Betreuungseinrichtung (BBE), welche im Vorfeld je nach Berufsausbildung, Sprachkompetenz und Lernpotential durch eine Anamnese und Einstufung des Sprachniveaus die Gruppenzuteilung vornimmt und eine Empfehlung eines idealen Kursverlaufs ausspricht (Sprachniveau, Gruppenzuteilung in Andante oder Allegro bzw. Training und/oder Fachvokabular-Kurse). Die BBE und der Kursträger werden gemeinsam darauf achten, dass bei vorhandenem Potential weitere Segmentierungen zur Bildung von homogenen Gruppen getroffen werden können. Insbesondere für Jugendliche sind vom Kursträger gegebenenfalls eigene Gruppen vorzusehen und auch monoedukative Einheiten (z.b. Workshop- oder Exkursionsangebote mit reinen Mädchen- und Buben-Gruppen) durchzuführen. Die TeilnehmerInnen werden vom Bildungsträger danach jeweils in einer neuen Gruppe geführt oder in die bereits bestehenden Sprachmodule integriert. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Sprachkurs Deutsch_Gastgewerbe etc. Seite 7 von 21
8 Des Weiteren werden von der BBE im Vorfeld Vermittlungshemmnisse (wie ungeregelte Kinderbetreuung, mangelnde Mobilität, Schulden, ) identifiziert und im weiteren Betreuungsverlauf bearbeitet. Die voraussichtliche Kursdauer, der geplante Kursverlauf, festgestellte Vermittlungshemmnisse, sowie ein Betreuungs- und Vermittlungsplan werden in Form eines Erstberichts zusammengefasst und gemeinsam mit einem mit dem Kursträger abgestimmten Einstiegstermin in den Kurs an die regionale Geschäftsstelle des AMS Wien übermittelt. Die Betreuung vor Kursbeginn findet in den Räumlichkeiten der BBE statt. Während des Kursverlaufs nimmt sich die BBE sozialpädagogischen Themen, weiterführendem Qualifikationsbedarf nach Abschluss des Deutschkurses, sowie der Vermittlungsunterstützung der TeilnehmerInnen an. Da eine angemessene Betreuung während des Kursverlaufs eine räumliche Nähe voraussetzt, findet diese Betreuung in den Räumen des Bildungsträgers statt. Nach Abschluss des Kurses übernimmt die BBE die Nachbetreuung der TeilnehmerInnen für weitere zwei Wochen und bietet Vermittlungsunterstützung an, die wahlweise bei der BBE oder in den Räumlichkeiten des Trägers (z.b. im Bewerbungsbüro) stattfinden kann. Das AMS Wien geht von der Annahme aus, dass während der durchschnittlichen Verweildauer von 19 Wochen je TeilnehmerIn sieben MS an Einzelbetreuungszeiten in der BBE in den Räumen des Bildungsträgers anfallen werden. Die BBE übermittelt im Endbericht behobene bzw. noch bestehende Vermittlungshemmnisse, den aktuellen Stand der Bewerbungen sowie Empfehlungen zur weiteren Betreuung des/der KundIn durch das AMS (Vermittlungs- bzw. Qualifizierungsempfehlungen) in Form eines Endberichts. Ein Zwischenbericht ist nur dann notwendig, wenn es während des Kursverlaufs zu gröberen Abweichungen gegenüber den im Erstbericht festgestellten Umständen bzw. Änderungen im Kurs-, Betreuungs- und/oder Vermittlungsplan kommen sollte bzw. dann, wenn die Kursdauer 20 oder mehr Wochen andauert. Für die Betreuung durch die BBE sind in der Kalkulation für die räumliche und technische Ausstattung MS (3.750 TeilnehmerInnen x 7 MS) vorzusehen Deutschkurs Andante und Allegro Je nach Sprachkompetenz und Lernpotenzial werden in der BBE vorab Gruppenzuteilungen getroffen und zwar einerseits, welches Sprachniveau nach GERS (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) für den/die jeweilige/n TeilnehmerIn in Frage kommt und andererseits welches Lernpotenzial der/die TeilnehmerIn mitbringt und somit für die Schiene Andante oder Allegro geeignet scheint. Andante bedeutet gehend, schreitend und soll weniger lerngewohnten TeilnehmerInnen die Möglichkeit bieten, sich dem Lernstoff langsamer zu widmen, d.h. mit weniger Wochenstunden, über einen längeren Zeitraum. Jedes Sprachniveau nach GERS wird in drei Module (z.b. A1.1, A1.2, A1.3) unterteilt und ist jeweils mit fünf Wochen zu je 12 Wochenstunden (gesamt pro Sprachniveau 180 MS) zu planen. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Sprachkurs Deutsch_Gastgewerbe etc. Seite 8 von 21
9 Allegro bedeutet schnell, munter, fröhlich und zielt auf jene TeilnehmerInnen ab, welche ein höheres Lernpotenzial mitbringen und bei welchen davon ausgegangen werden kann, dass der Lernstoff rascher transportiert und aufgenommen werden kann. Auch hier wird jedes Sprachniveau nach GERS in drei Module unterteilt und ist mit jeweils vier Wochen zu je 15 Wochenstunden (gesamt pro Sprachniveau 180 MS) vorzusehen. Anzubieten sind jeweils die Sprachniveaus A1, A2, B1 und B2. Andante je Modul 5 Wochen à 12 MS Allegro je Modul 4 Wochen à 15 MS A1.1 A1.2 A1.3 A2.1 A2.2 A2.3 B1.1 B1.2 B1.3 B2.1 B2.2 B2.3 A1.1 A1.2 A1.3 A2.1 A2.2 A2.3 B1.1 B1.2 B1.3 B2.1 B2.2 B2.3 Inhalt der einzelnen Module ist der Erwerb der Sprachkenntnisse des jeweiligen Sprachniveaus nach GERS und ist vom Bieter in jeweils drei sinnvoll getrennte Module zu unterteilen. Die jeweiligen Lernziele zu jedem Sprachniveau finden sich nachstehend: Stufe A1 Lernziel Kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen z. B. wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen. A2 Kann Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (z. B. Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht. Kann mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben. B1 Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Sprachkurs Deutsch_Gastgewerbe etc. Seite 9 von 21
10 Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben. B2 Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben. Am Ende jedes Moduls sind Zwischentests mit den TeilnehmerInnen vorzusehen, um bei einem Nichterreichen des Lernerfolgs eine Wiederholung einzelner Module zu veranlassen bis sich der Lernerfolg einstellt. Diese Tests (Modulprüfungen), werden von den TrainerInnen des Bieters selbst durchgeführt. Wird das Lernziel eines Kursmoduls nicht erreicht, gibt es mehrere Möglichkeiten, das individuelle Lerntempo der TeilnehmerInnen zu berücksichtigen: (mehrmaliges) Wiederholung eines Moduls, Besuch eines Trainings (siehe Punkt 7.4) zur Verankerung der gelernten Inhalte zwischen den Modulen, Wechsel von der Gruppe Allegro in Andante und umgekehrt. Wird das Lernziel trotz einer Wiederholung eines Moduls nicht erreicht, ist Rücksprache mit der BBE erforderlich, die feststellt, warum der Lernerfolg ausbleibt (z.b. Überprüfung der kognitiven Leistungsfähigkeit) und danach gemeinsam eine weitere Strategie festzulegen (z.b. spezielle Förderung oder Kurswechsel). Das AMS Wien geht von der Annahme aus, dass 100 % der TeilnehmerInnen ein Sprachniveau (drei Module à insgesamt 180 MS) entweder Andante oder Allegro absolvieren und 50 % der TeilnehmerInnen ein Modul wiederholen. Eine Überprüfung des Lernerfolgs je Sprachniveau (ÖSD Prüfung) wird ebenfalls beim Bieter durchgeführt. Da der Prüfungserfolg auch eine Qualitätskontrolle der Kursdurchführung darstellt, muss der Bieter für die Testung Dritte, z.b. ein anderes Sprachinstitut oder auf Honorarbasis in der Regel selbständige, ÖSD-zertifizierte PrüferInnen beauftragen. Der Bieter muss gewährleisten, dass als PrüferInnen nur Personen eingesetzt werden, die nicht in eigenen Deutschkursen (selbständig oder angestellt) aktiv sind. Die ÖSD Prüfungen müssen innerhalb der Kursdauer abgelegt werden. Die Anzahl der Personen, die zu den Prüfungen (sowohl Modulprüfungen als auch ÖSD Prüfungen) antreten und die Ergebnisse der Prüfungen sind vom Bildungsträger zu dokumentieren und in Zwischen- und Endbericht personenbezogen und als statistische Auswertung über den Prüfungserfolg zusammengefasst dem AMS zu übermitteln. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Sprachkurs Deutsch_Gastgewerbe etc. Seite 10 von 21
11 Ziel ist die intensive Ausbildung in Deutsch auf den Niveaus A1, A2, B1 oder B2 nach dem GERS sowie, dass 70% der TeilnehmerInnen eine positive ÖSD-Prüfung über zumindest ein Sprachniveau ablegen. Dauer: Andante : 3 Module zu jeweils 5 Wochen à 12 Wochenstunden (gesamt pro Sprachniveau 180 MS) abgehalten an 4 Tagen zu je 3 MS Allegro : 3 Module zu jeweils 4 Wochen à 15 Wochenstunden (gesamt pro Sprachniveau 180 MS) abgehalten an 5 Tagen zu je 3 MS Kalkulation Deutschkurs Andante und Allegro : TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 10:1 180 MS x 375 Gruppen = MS* 180 MS x 375 Gruppen x 1 TrainerIn = MSP* *) MS = Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen *) MSP = Maßnahmenstunden Personal bzw. TrainerInnen TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 1 Bitte beachten Sie die Prüfungskosten für die ÖSD-Prüfungen sowie Kosten für Lehrbücher in Ihrer Kalkulation. Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, sind seitens des Bieters die Prüfungskosten für 100 % der TeilnehmerInnen für je eine Prüfung als Kalkulationsgrundlage heranzuziehen. Für die Kalkulation sind pro Prüfung EUR 78,-- anzunehmen. Für Lehrbücher sind für 100% der TeilnehmerInnen pro Person EUR 12,-- anzunehmen. Die anfallenden Kosten sind in der Kalkulation bei den Maßnahmennebenkosten unter der Position TeilnehmerInnenbezogene Kosten zu berücksichtigen. Das AMS Wien setzt voraus, dass jeder Schulungsraum mit audio-visuellem Equipment ausgestattet ist Training Zur Förderung eines nachhaltigen Lernerfolgs sind den TeilnehmerInnen zur Festigung des Gelernten auf jedem Sprachniveau der Deutschkurse (also A1, A2, B1 und B2) Trainings anzubieten, welche von den TeilnehmerInnen je nach Wunsch und/oder Bedarf zwischen, vor oder nach der Absolvierung der einzelnen Sprachniveaus oder auch den Modulen besucht werden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass einzelne TeilnehmerInnen von der BBE zu Trainings zugeteilt werden, ohne dass zuvor ein Deutschkurs im Rahmen des Bildungsangebotes besucht wurde. Inhalt der Trainings ist die Wiederholung der Lerninhalte der jeweiligen Sprachniveaus und die aktive Anwendung des Gelernten in Übungen, Gesprächen, Rollenspielen usw. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Sprachkurs Deutsch_Gastgewerbe etc. Seite 11 von 21
12 Das AMS Wien geht von der Annahme aus, dass etwa 50% der TeilnehmerInnen ein Training absolvieren. Ziel: Nachhaltiger Spracherwerb Dauer: 2 Wochen à 15 MS Kalkulation Training: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 10:1 15 MS x 188 Gruppen (50%) x 2 Wochen = MS 15 MS x 188 Gruppen (50%) x 2 Wochen x 1 TrainerIn = MSP TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp Fachvokabular-Kurse Die Fachvokabular-Kurse bieten den TeilnehmerInnen die Gelegenheit, sich - unabhängig vom jeweiligen Sprachniveau - Fachvokabular im angestrebten Betätigungsfeld anzueignen. Diese Fachvokabular-Kurse sollen einen Überblick über die branchenspezifischen Grundbegriffe geben und die TeilnehmerInnen können diese in üblichen Redewendungen anzuwenden lernen. Anzubieten sind Fachvokabular-Kurse für folgende Branchen: Gastgewerbe Büro Gesundheit und Pflege Handel Bei erkennbarem Bedarf ist dieses Angebot vom Bildungsträger sinnvoll zu ergänzen, also Branchen hinzuzufügen oder z.b. eine Trennung oder Zusammenlegung von Branchen vorzunehmen. Wie die Trainings können die Fachvokabular-Kurse von den TeilnehmerInnen vor oder nach den einzelnen Sprachniveaus oder auch Modulen besucht werden. Von der BBE wird bereits im Vorfeld eine Empfehlung über den Besuch eines bestimmten Fachvokabular-Kurses ausgesprochen und im Bildungsplan festgehalten. Eine Adaptierung des Bildungsplanes ist im Laufe des Kurses in Rücksprache mit der BBE möglich, z.b. wenn sich im Lauf der Teilnahme herausstellt, dass der Lernfortschritt so rasch fort schreitet, dass eine Teilnahme an einem Fachkurs sinnvoll wäre. Das AMS Wien geht von der Annahme aus, dass etwa 25% der TeilnehmerInnen an einem Fachvokabular-Kurs teilnehmen werden. Ziel: Erwerb von Fachvokabular in der angestrebten Branche Dauer: 2 Wochen à 15 MS Kalkulation Fachvokabular-Kurse: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 10:1 15 MS x 94 Gruppen (25%) x 2 Wochen = MS 15 MS x 94 Gruppen (25%) x 2 Wochen x 1 TrainerIn = MSP TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 1 LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Sprachkurs Deutsch_Gastgewerbe etc. Seite 12 von 21
13 7. 6 Workshops und Exkursionen Um die gesellschaftlich-kulturelle Partizipation und Integration der TeilnehmerInnen zu unterstützen, findet im Rahmen der Deutschkurse auch eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit folgenden Themen statt: Migration und daraus resultierende Chancen und Probleme Kulturvergleiche zwischen den einzelnen Herkunftsländern und dem Einwanderungsland Österreich verbindende und trennende Elemente Ansätze von interkulturellem Konfliktmanagement und interkulturellem Lernen. Weiters werden Informationen zu den wichtigsten Systemen der sozialen Sicherheit sowie Beratungsstellen bereitgestellt und mit den TeilnehmerInnen deren Aufgaben und Funktionen erläutert. Diese Themen werden in die Kursinhalte integriert oder können auch in Form von gruppenübergreifenden Workshops, z.b. auch für reine Frauen- oder Jugend-Gruppen angeboten werden. Auch Exkursionen sind im Rahmen des Kurses möglich. Dazu ist im Konzept im Anhang darzustellen, welche Exkursionen geplant sind, welches Lernziel diese Exkursionen verfolgen und wie die Exkursion in den Unterricht im Hinblick auf die Erreichung der Ziele des Projekts integriert sind, z.b. vor- und nachbearbeitet werden. Reine Ausflüge sind ausdrücklich nicht erwünscht. Exkursionen müssen dem Kursziel (Erwerb der Sprachkenntnisse) dienen bzw. Partizipation und Integration in die Gesellschaft unterstützen. Die Exkursionen können je nach Bedarf von der ganzen Gruppe oder gruppenübergreifend durchgeführt werden. Während der gesamten Exkursion ist eine aktive Teilnahme der Begleitperson(en) verpflichtend, ihre Aufgaben sind ebenfalls bei der Beschreibung der Exkursionen darzustellen. Die durchgeführten Exkursionen sind zu dokumentieren (Datum der Exkursion, Ort, Begründung im oben beschriebenen Sinne sowie namentlich die TeilnehmerInnen und deren Begleitpersonen) und im Rahmen von Vorort-Kontrollen dem AMS vorzulegen. Es sind vier Workshops oder Exkursionen zu je 3 MS pro Woche im Durchführungszeitraum zu diesen Themen (je nach Bedarf) anzubieten und können von den TeilnehmerInnen auf freiwilliger Basis gruppenübergreifend besucht werden. Es ist vom Bildungsträger sicherzustellen, dass alle TeilnehmerInnen in geeigneter Form über dieses Angebot informiert werden. Durch den Besuch von Workshops oder die Teilnahme an Exkursionen darf eine maximale Wochenstundenanzahl von 15 MS nicht überschritten werden. Die TeilnehmerInnen sind im normalen Kursgeschehen zu entschuldigen, solange dadurch der Lernerfolg der TeilnehmerInnen nicht gefährdet wird. Kalkulation Workshops und Exkursionen: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 10:1 3 MS x 4 Workshops oder Exkursionen x 69 Wochen x 1 TrainerIn = 828 MSP TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 1 LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Sprachkurs Deutsch_Gastgewerbe etc. Seite 13 von 21
14 8 Bewerbungsbüro Das Bewerbungsbüro muss jeden Tag während des Durchführungszeitraumes im Ausmaß von 38 MS pro Woche innerhalb der Rahmenschulungszeit zur Verfügung stehen. Diese Übungsmöglichkeit soll den TeilnehmerInnen ohne Betreuung zur Verfügung gestellt werden. Das Bewerbungsbüro kann ebenfalls von der BBE genutzt werden, um TeilnehmerInnen gezielt bei Bewerbungstätigkeiten Unterstützung anbieten zu können. Ziel des Bewerbungsbüros ist die selbständige Umsetzung von Bewerbungsaktivitäten am Computer und Stellenrecherchen im Internet. Für das Bewerbungsbüro sind in der Kalkulation für die räumliche und technische Ausstattung MS (69 Wochen mal 38 MS) vorzusehen. 9 Kalkulation Veranstaltungen: Maßnahmenstunden (MS) TrainerInnenstunden (MSP) Deutschkurs Andante und Allegro Training Fachvokabular-Kurse Workshops und Exkursionen Summe: MS gesamt sind für die Darstellung der Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen heranzuziehen MSP sind für Personalaufwand TrainerInnen heranzuziehen. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Sprachkurs Deutsch_Gastgewerbe etc. Seite 14 von 21
15 10 Sonstiges eams-konto für Arbeitsuchende Alle teilnehmenden Personen ab dem Sprachniveau B1 sind über die Existenz, grundsätzlichen Funktionen und Vorteile des eams-kontos zu informieren und Hilfestellung bei der Nutzung durch die TrainerInnen sicherzustellen. Ein Testzugang (Demo) ist unter folgendem Link verfügbar: Am Ende der zweiten Kurswoche ist eine Liste zu erstellen, in der die informierten KursteilnehmerInnen mit Namen und SV-Nummer angeführt sind und aus der ersichtlich ist, ob die genannte Person interessiert oder nicht interessiert ist. Die Interessensmeldungen sind über die eams-konto Funktion Berichte zu Personen zu bekunden. Die Zugangsdaten der interessierten TeilnehmerInnen werden einzeln, per RSA Brief an die TeilnehmerInnen versandt. Karriereplan für Deutschqualifizierungen Zum individuellen Kursende hat der Bildungsträger einen Karriereplan für Deutschqualifizierungen für jede/n TeilnehmerIn an die regionalen Geschäftsstellen per eams Konto zu übermitteln. Dieser beinhaltet die während des Kursverlaufs absolvierten Module und das jeweilige Prüfungsergebnis. Ein entsprechendes Formular wir von der Landesgeschäftsstelle des AMS Wien spätestens bei Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt. Zusammen mit dem Karriereplan ist für alle TeilnehmerInnen ab dem Sprachniveau B1 via eams ein aktueller Lebenslauf an die regionale Geschäftsstelle des AMS Wien zu senden. 11 Personal Während der gesamten Dauer der Bildungsmaßnahme muss qualitativ und quantitativ ausreichend Personal zur Verfügung stehen, um eine reibungslose Durchführung der Koordination der gesamten Umsetzung der Bildungsmaßnahme und der administrativen Abwicklung der Bildungsmaßnahme zu gewährleisten. Die Auspreisung der TrainerInnen im Kalkulationsformular ist entsprechend des Trainer- Innen-Typen 1 vorzunehmen (siehe Beispiel Personalgruppen in den Allgemeinen Bestimmungen zur Gewährung von finanziellen Leistungen an Bildungsträger Punkt 6.1) TrainerInnentyp 1: Formale Qualifikation: Muss-Kriterium: Gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines GENDERSEMINARES* (im Ausmaß von mindestens 6 Stunden innerhalb der letzten 2 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist bzw. bei qualifizierten Genderausbildungen innerhalb der letzten 10 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Sprachkurs Deutsch_Gastgewerbe etc. Seite 15 von 21
16 UND gültiger Nachweis DIVERSITÄTSTRAINING* (im Ausmaß von mindestens 16 Stunden innerhalb der letzten 10 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist) * Nachweis hinsichtlich des Besuches eines GENDERSEMINARES: Ein Gendertraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 6 Stunden innerhalb der letzten zwei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist umfasste und in Form eines Seminars abgehalten wurde. Einzelne Stunden können aufsummiert werden. Als Nachweis vorzulegen sind Zertifikate, Besuchsbestätigungen oder ähnliches, aus denen das Stundenvolumen ersichtlich ist. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. NEU: Hinsichtlich der Qualität der Gendertrainings geht das AMS Wien davon aus, dass folgende Themen und Methoden enthalten sind: Gesetze und rechtlicher Kontext zum Thema Gleichstellungspolitik, Chancengleichheit, Antidiskriminierung, Menschenrechte. Das Training illustriert den breiten und vielfältigen Kontext von Gleichstellung (soziale Herkunft, Alter etc.). Präsentation von Fakten, Daten und Indikatoren zur sozialen und wirtschaftlichen Situation von Frauen und Männern. Die Teilnehmenden bekommen ein Verständnis vom Wesen und Mechanismus der Rollenstereotype, deren Vorbestimmung und Ergebnis auf Unterschied und Diskriminierung abzielt. Die Teilnehmenden erarbeiten Wissen, Fähigkeiten und Verhaltensweisen zur Implementierung und Umsetzung von geschlechtersensiblen Bedürfnissen und Perspektiven in allen organisatorischen Bereichen und Aktivitäten von Unternehmen. Ein breites methodisches Spektrum soll Motivation und Engagement der Teilnehmenden erhöhen (Fallstudien, Rollenspiele, Eisbrecher, Diskussionen, Präsentationen, etc.). Die Lebenserfahrung der Teilnehmenden, ihr Wissen und ihre Fähigkeit im Umgang mit Geschlechterthemen wird berücksichtigt. Unterstützung der Teilnehmenden bei der Selbstreflexion und in der Entwicklung des Selbstbewusstseins. Unterstützung bei der Definition der persönlichen und sozialen Identität mit Blick auf das Geschlecht. Die Trainingsunterlagen unterstützen den Lernprozess der Teilnehmenden. Die Unterlagen entsprechen dem letzten Wissensstand in Geschlechterfragen. Verwendung von Sprache, Bildern, Metaphern in geschlechtssensibler Form. Qualifizierte Genderausbildungen werden für die Dauer von zehn Jahren anerkannt. In diesem Zeitraum ist kein weiterer Praxisnachweis erforderlich. Zu qualifizierten LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Sprachkurs Deutsch_Gastgewerbe etc. Seite 16 von 21
17 Genderausbildungen zählen Hochschullehrgänge und Lehrgänge mit universitärem Charakter in Geschlechterstudien und Geschlechterforschung (z.b. Gender Studies an den Universitäten Wien und Graz und Lehrgänge des Rosa-Mayreder-Colleges). ACHTUNG!: Doppelverwertungsverbot nach dem BVergG!: Zur Erfüllung des Muss-Kriteriums (Kriterium gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines Genderseminares ) vorgelegte Nachweise können nicht für eine Höherbewertung bei der Formalen Qualifikation herangezogen werden bzw. vice versa. Die vorgelegten Nachweise sind jedenfalls vom Anbieter nach Eignungs- und Zuschlagskriterien zu widmen! * Nachweis DIVERSITÄTSTRAINING: Ein Diversitätstraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 16 Stunden (Einheiten à 50 Minuten) innerhalb der letzten zehn Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist in seminaristischer Form umfasste. Einzelne Stunden werden addiert. Das AMS Wien geht davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: Was versteht man unter Diversität/Vielfalt? Reflexion des eigenen Kulturbegriffs Identitätskonstruktion - Sensibilisierung Identität setzt sich aus unterschiedlichsten Gruppenzugehörigkeiten zusammen soziale Stellung, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, etc. Grundwissen über Diskriminierungsmechanismen Analysefähigkeit für diskriminierende Situationen Konflikt zwischen Kulturen Interkulturelles Konfliktmanagement Als Nachweis ist ein Zertifikat, Besuchsbestätigung oder ähnliches vorzulegen, aus dem das Stundenvolumen ersichtlich ist. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Anerkannt wird auch die Teilnahme an Seminaren, die sowohl Gender- als auch Diversitätstraining in einem sind; der Nachweis darüber kann auf folgende Weise erbracht werden: Variante 1: Nachweis in 2 getrennten Urkunden: Eine Urkunde muss als Gendernachweis (mit den erforderlichen Angaben) ausgestaltet sein, die andere als Diversitätsnachweis, ebenfalls mit den erforderlichen Angaben. Variante 2: Nachweis in einer gemeinsamen Urkunde: Die Urkunde hat, neben den sonstigen erforderlichen Angaben, ein insgesamtes Stundenausmaß von 22 und mehr Stunden und einen auf das Gendertraining entfallenden Stundenanteil von zumindest 6 Stunden und auf das Diversitätstraining entfallenden Stundenanteil von zumindest 16 Stunden auszuweisen. Es muss von jeder Trainerin/jedem Trainer eine der in weiterer Folge im Berwertungsschema angeführten Formalqualifikationen erfüllt werden. Diese werden im Rahmen der Bewertung berücksichtigt und entsprechend bewertet. Bewertung einer abgeschlossenen Sprachausbildung: Beispiel 1: der/die TrainerIn verfügt über ein abgeschlossenes Diplomstudium Deutsche Philologie = 10 Punkte, LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Sprachkurs Deutsch_Gastgewerbe etc. Seite 17 von 21
18 Beispiel 2: der/die TrainerIn verfügt über eine abgeschlossene nicht staatlich zertifizierte SprachtrainerInnenzusatzausbildung (im Ausmaß von mindestens 100 Stunden) = 0 Punkte. Bewertung kombinierter (Sprach-)ausbildungen: Beispiel 1: der/die TrainerIn verfügt über eine abgeschlossene nicht staatlich zertifizierte SprachtrainerInnenzusatzausbildung (im Ausmaß von mindestens 100 Stunden) und über ein abgeschlossenes Lehramtsstudium Deutsch = 10 Punkte, Beispiel 2: der/die TrainerIn verfügt über eine Teilnahmebestätigung an der ÖSD- PrüferInnenschulung und über ein abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Soziologie = 5 Punkte. Bewertung Kombination formale Qualifikation und einschlägige Erfahrung: Beispiel 1: der/die TrainerIn verfügt über eine abgeschlossene nicht staatlich zertifizierte SprachtrainerInnenzusatzausbildung (im Ausmaß von mindestens 100 Stunden) und über 5 Jahre (1.000 Einsatztage) Erfahrung als DeutschtrainerIn = 10 Punkte bei der Formalen Qualifikation, Beispiel 2: der/die TrainerIn verfügt über eine ÖSD-PrüferInnenberechtigung und über 5 Jahre (1.000 Einsatztage) Erfahrung als DeutschtrainerIn = ebenfalls 10 Punkte bei der Formalen Qualifikation. Andere, in weiterer Folge nicht aufgezählte Formalqualifikationen werden im Rahmen der Bewertung nicht berücksichtigt und führen zum Ausschluss des/der jeweiligen TrainerIn und des Angebotes. Beispiel: der/die TrainerIn verfügt über ein abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Soziologie: da diese Ausbildung im nachfolgenden Bewertungsschema nicht enthalten ist Ausschluss des/der jeweiligen TrainerIn und des Angebotes. Bewertungsschema: 0 Punkte: abgeschlossene nicht staatlich zertifizierte SprachtrainerInnenzusatzausbildung (im Ausmaß von mindestens 100 Stunden*) 5 Punkte: Bestätigung über die Teilnahme an der ÖSD-PrüferInnenschulung bzw. ÖSD-PrüferInnenberechtigung (sofern der/die TrainerIn über keine der anderen aufgezählten Sprachausbildungen verfügt) bzw abgeschlossener Akademielehrgang Pädagogische Akademie Deutsch als Fremdund Zweitsprache bzw abgeschlossene universitäre Ausbildung Deutsch als Fremdsprache LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Sprachkurs Deutsch_Gastgewerbe etc. Seite 18 von 21
19 (Universität Wien) bzw abgeschlossener Universitätslehrgang Deutsch als Fremdsprache (Universität Graz) bzw. abgeschlossene universitäre DaF/DaZ - Ausbildung (Ausbildung an einer anderen Universität inklusive Fernstudienlehrgänge z.b. Universität Kassel) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Fremdsprachenunterricht in der Erwachsenenbildung (Universität Graz) bzw.. abgeschlossener Akademielehrgang Berufs- und Bildungswegorientierung (Pädagogische Akademie) bzw. abgeschlossene universitäre Sprachausbildung (Bakkalaureatsstudium): Deutsche Philologie (Germanistik) oder Fremdsprache mit Muttersprache Deutsch oder Lehramtsstudium für Deutsch oder Lehramtsstudium Fremdsprache mit Muttersprache Deutsch oder Studium Übersetzen und Dolmetschen (gewählte Sprache Deutsch) oder Studium der Sprachwissenschaften oder Studium Literaturwissenschaften 10 Punkte: abgeschlossene pädagogische Akademie bzw. berufspädagogische Akademie bzw. pädagogische Hochschule (Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen bzw. Sonderschulen bzw. polytechnische Schulen bzw. Berufsschulen) (Fach: Deutsch oder Englisch oder Deutsch und Kommunikation oder lebende Fremdsprache Englisch) bzw abgeschlossene universitäre Sprachausbildung (Masterstudium bzw. Magisterstudium bzw. Diplomstudium bzw. Lehramtsstudium bzw. Doktorat): Deutsche Philologie (Germanistik) oder Fremdsprache mit Muttersprache Deutsch oder Lehramtsstudium für Deutsch oder Lehramtsstudium Fremdsprache mit Muttersprache Deutsch oder Studium Übersetzen und Dolmetschen (gewählte Sprache Deutsch) oder Studium der Sprachwissenschaften oder Studium Literaturwissenschaften bzw. eine der im Bewertungsschema aufgezählten Ausbildungen und mindestens 5 Jahre (1.000 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten als DeutschtrainerIn = Senior Expert Deutsch Zusatzinformationen: Studienrichtung: sowohl die 1. Studienrichtung als auch die 2. Studienrichtung werden LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Sprachkurs Deutsch_Gastgewerbe etc. Seite 19 von 21
20 anerkannt. Fächerkombinationen (mit Deutsch oder einer Fremdsprache) werden nicht anerkannt. * Beispiele für nicht staatlich zertifizierte SprachtrainerInnenzusatzausbildungen: Ausbildungslehrgang Alphabetisierung und Deutsch für MigrantInnen - Alfazentrum für MigrantInnen der Volkshochschule Ottakring, Lehrgang Lust auf Sprache (228 UE) - Verband österreichischer Volkshochschulen, Lehrgang für SprachkursleiterInnen Level 1 (Deutsch als Zweitsprache; 110 Stunden) - Verband Wiener Volksbildung, Lehrgang für SprachkursleiterInnen Level 2 (Deutsch als Zweitsprache; 300 Stunden) - Verband Wiener Volksbildung. Ausbildungen, die nicht in Österreich absolviert wurden: Im Rahmen der Bewertung der Zuschlagskriterien/Höherbewertung werden ausschließlich jene Ausbildungen anerkannt, die im Bewertungsraster enthalten sind. Aus dem/den vorgelegten Nachweis(en)/Bestätigung(en) in deutscher Sprache, muss unabhängig davon in welchem Staat das Studium abgeschlossen wurde jedenfalls eindeutig hervorgehen, dass es sich um eine im Bewertungsraster aufgezählte Ausbildung bzw. um eine gleichwertige Ausbildung handelt. Bei einem abgeschlossenen Studium im EU-Raum ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Bei abgeschlossenem Studium in anderen Staaten ist eine beglaubigte Übersetzung und eine Bestätigung der Gleichwertigkeit (Nostrifikation oder Bestätigung ENIC NARIC AUSTRIA) vorzulegen. Hinweis betreffend Bestätigung über die Teilnahme an der ÖSD-PrüferInnenschulung bzw. ÖSD- PrüferInnenberechtigung: Die Bestätigung über die Teilnahme an der ÖSD-PrüferInnenschulung bzw. die ÖSD-PrüferInnen-Berechtigung erhalten nur jene Personen, die nachweislich an der von der ÖSD-Prüfungszentrale durchgeführten PrüferInnen-Schulung teilgenommen haben. Anforderungsprofil zur Teilnahme an der ÖSD-PrüferInnen-Schulung: muttersprachliches Niveau (Deutsch), mehrjährige Unterrichtserfahrung im Bereich DaF/DaZ, Kenntnisse in den Bereichen Methodik und Didaktik sowie sprachwissenschaftliche Auseinandersetzung mit der deutschen Sprache (als Fremdsprache) = Nachweis einer einschlägigen Berufs- oder Fachausbildung, Studienabschluss, etc., soziale Kompetenz und Einfühlungsvermögen. Nähere Informationen erhalten sie bei der ÖSD-Prüfungszentrale ( Folgende Universitätslehrgänge werden nicht anerkannt: Deutsch als Fremd- und Zweitsprache DaF/DaZ (für Nicht-Deutschsprachige - Universität Klagenfurt), Deutsch für AusländerInnen (Universität für Musik und Darstellende Kunst Wien), Deutschkurse für AusländerInnen (Universität Wien). LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Sprachkurs Deutsch_Gastgewerbe etc. Seite 20 von 21
21 Wichtig!! Die für die Einsatzzeit vorgelegten Nachweise als Ersatz für nicht den Ausschreibungen entsprechende formale Qualifikationen ( Senior Expert Deutsch ), können im Sinne des Doppelverwertungsverbots nach dem BVergG nicht mehr für das Bewertungskriterium Erfahrung herangezogen werden!!! Für die Bewertung des Kriteriums Erfahrung sind weitere, den Vorgaben entsprechende Nachweise über Einsatztage von Erfahrung vorzulegen Erfahrung Bewertung: Punkte: Definition: 0 bis 179 Einsatztage Erfahrung im Gruppensetting in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung 180 bis 999 Einsatztage Erfahrung im Gruppensetting in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung Mind Einsatztage Erfahrung im Gruppensetting in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung Erläuterungen: In die Nutzwertanalyse fließen jene TrainerInnen mit einem höheren Gewicht ein, die mehr Erfahrung mitbringen: TrainerInnen, welche mit 5 Punkten bewertet wurden, werden doppelt, TrainerInnen welche mit 10 Punkten bewertet wurden, werden dreifach gewichtet. Die nachzuweisende Erfahrung kann sowohl aus der Erwachsenen- oder Jugendbildung als auch aus dem Schuldienst stammen. Die nachzuweisende Erfahrung muss nicht zwingend aus dem arbeitsmarktpolitischen Bereich oder aus dem vorgesehenen Einsatzbereich stammen. Individuelle Fehlzeiten wie Krankenstände, Urlaube und Pflegefreistellungen gelten als Einsatztage. Sollten unter Bildungsfreistellung einzelne Seminartage (im Sinne von Weiterbildung) der Trainerinnen zu verstehen sein, gelten diese als Einsatztage. Es besteht keine Mindeststundenanzahl für einen Einsatztag Mindestalter Mindestalter 25 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Sprachkurs Deutsch_Gastgewerbe etc. Seite 21 von 21
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