für den Umgang mit gewalttätigem,



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Transkript:

Handlungshilfe für den Umgang mit gewalttätigem, tigem, übergriffigem und/oder sexualisiertem Verhalten durch Mitarbeitende von Kindertagesstätten tten Albrecht-E.-Arnold/pixelio.de Für die Ev. Fachberatungen & das Team Tageseinrichtungen für Kinder Rheinland Diakonie Rheinland- Westfalen-Lippe e.v. Dr. Hanna Kaerger-Sommerfeld

Entstehungsgeschichte der Enttabuisierung Hintergrund für die Einberufung eines zweiten Runden Tisches 2010 zum Thema "sexueller Kindesmissbrauch in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" waren aktuelle Fälle sexuellen Missbrauchs in allen Bereichen u. a. der Erziehung und Bildung. Ziel: den Schutz von Kindern/Jugendlichen generell zu verbessern. Fragen der Intervention, Prävention und Information, Täterarbeit, Aus- und Fortbildung wurden unter Federführung des Bundesfamilienministeriums in der Unterarbeitsgruppe I bearbeitet. Das Ergebnis war ein Empfehlungskatalog aller Unterarbeitsgruppen. Dieser Empfehlungskatalog hat teilweise in dem "neuen" Bundeskinderschutzgesetz Eingang gefunden. Er bedarf nun einer sukzessiven Umsetzung. Gleichzeitig wurden grenzverletzendefälle bekannt, die keinen sexuellen, sondern einen eher gewalttätigen Charakter hatten.

Einordnung des BKschG Auf der Bundesebene geschlossene Vereinbarungen zur Quelle: Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Aus: Das Jugendamt 3/2012

Kernbereiche im BKiSchG zum Schutz von Kindern in Einrichtungen und Diensten u. a. 72 a SGB VIII: Tätigkeitsausschluss vorbestrafter Personen Erweitertes Führungszeugnis für Personal, das in regelmäßigen Abständen vorgelegt werden muss Verpflichtung des Jugendamtes zur Schließung von Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe über die Tätigkeiten von neben- oder ehrenamtlichen Personen, für die eine Einsichtnahme in das Führungszeugnis der Person erforderlich ist Kriterien sind Art, Dauer und Intensität des Kontaktes 8 b SGB VIII: Beratungsanspruch zum Schutz von Kindern Beratung bei der Entwicklung von Leitlinien zur Sicherung des Kindeswohl, zu Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren

Kernbereiche im BKiSchG zum Schutz von Kindern in Einrichtungen und Diensten u. a. 45 SGB III: Neufassung der Kriterien der Betriebserlaubnis Es müssen geeignete Verfahren der Beteiligung sowie Möglich-keiten der Beschwerde Anwendung finden (auch für Kinder!). Die Konzeption muss enthalten: Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung (auch Instrumente zur Sicherung der Rechte und des Schutzes vor Gewalt) Angaben zur Vorlage aufgabenspezifische Ausbildungsnachweise und Führungszeugnisse des Personals 74 und 79 SGB VIII: Ergänzung um die Dimension der Qualitätsentwicklung als Fördervoraussetzung Dazu zählen u.a. Qualitätsmerkmale für die Sicherung der Rechte von Kindern/Jugendlichen in Einrichtungen und deren Schutz vor Gewalt.

bit.it/photocase Was heißt das nun für die Praxis?

Quelle: vgl. Prof. Mechthild Wolff 2012 & Zwischenbericht RTKM 2010 Mindeststandards nach der UAG I des Runden Tisches multiperspektivisch Vorlage eines trägerspezifischen Kinderschutzkonzeptes Implementierung von kinderschutzorientierten Personalentwicklungsmaßnahmen Durchführung themenspezifischer Fortbildungen durch externe Fachkräfte Erstellung einer einrichtungsinternen Analyse zu arbeitsfeldspezifischen Gefährdungspotenzialen und Gelegenheitsstrukturen Implementierung von Beteiligungsformen für Kinder und Jugendliche Implementierung eines internen und externen Beschwerdeverfahrens Vorlage eines Managementplans bei Verdachtsfällen Hinzuziehung eines/einer externen Beraters/Beraterin bei Verdachtsfällen Implementierung eines Dokumentationswesens für Verdachtsfälle Aufarbeitung und konstruktive Fehlerbearbeitung im Sinne der Prävention und Rehabilitierungsmaßnahmen

Quelle: vgl. Prof. Mechthild Wolff "Das Jugendamt" 3/2012 Leitlinien eines verbesserten Kinderschutzes Prävention Allgemeine Präventionsmaßnahmen z.b. Informationen über die Haltung des Trägers (Handlungsleitlinien...), Personalentwicklung Risikoanalyse Spezifische Präventionsmaßnahmen z.b. geschlechts-/zielgruppenspezifische Angebote, Differenzierung nach Bedarfslagen, Partizipationsmöglichkeiten Intervention (Aufdeckung) Notfallplan: Entwicklung eines gestuften Handlungsplans Elemente des Notfallplans z. B. Verantwortlichkeiten, Beteiligung der Betroffenen, unabhängige Beratung, Schutzmaßnahmen, Anforderungen an die Verschwiegenheit, Meldepflichten Langfristige Aufarbeitung und zukunftsgerichtete Veränderung Entwicklung von Handlungsempfehlungen von Trägern Aspekte von Handlungsempfehlungen

Handlungshilfe für den Umgang mit gewalttätigem, übergriffigem und/oder sexualisiertem Verhalten durch Mitarbeitende von Kindertagesstätten Leitfaden & Dokumentationsbogen Reflexionsfragen zur Prävention

Der Leitfaden... wurde in Zusammenarbeit mit dem Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche im Rheinland erarbeitet.... beschäftigt sich mit der Frage, was zu tun ist, wenn ein Verdacht auf ein grenzüberschreitendes gewalttätiges oder sexualisiertes Verhalten auftaucht.... Beschreibt in Form eines tabellarischen Leitfadens mögliche Handlungsnotwendigkeiten und zwar wenn eine Beobachtung von außen an die KiTa herangetragen wird, ein Fehlverhalten innerhalb des Systems der KiTa z. B. durch Mitarbeitende beobachtet wird. Grundsätzlich sollte dabei insbesondere der Schutz des Kindes aber auch der des betroffenen Mitarbeitenden in den Blick genommen werden. Da sich jede Situation vor Ort unterschiedlich gestaltet, handelt es sich bei dem Leitfaden "nur" um einen Versuch der Konkretisierung / Hilfestellung.

Leitfadenabschnitte Die Beobachtung wird von einer/einem Mitarbeitenden gemacht oder von außen (z.b. den Personensorgeberechtigten) an die Einrichtung herangetragen. Beteiligte (B) Verantwortliche (V) Wichtige Hinweise Bemerkungen Fragen Beispiele begonnen/ ausgeführt am... Der Verdacht auf ein übergriffig gewalttätiges und/oder sexualisiertes Verhalten mit möglicherweise strafrechtlicher Relevanz verdichtet sich. Beteiligte (B) Verantwortliche (V) Wichtige Hinweise Bemerkungen Fragen Beispiele begonnen/ ausgeführt am... Der Verdacht auf ein übergriffig gewalttätiges und/oder sexualisiertes Verhalten mit strafrechtlicher Relevanz bestätigt sich. Je nach Schwere des Verdachts können sich unterschiedliche Interventionsnotwendigkeiten ergeben. Beteiligte (B) Verantwortliche (V) Wichtige Hinweise Bemerkungen Fragen Beispiele begonnen/ ausgeführt am... Der Verdacht auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten der/des MA bestätigt sich nicht. Die Vorwürfe gegen die/den MA waren unberechtigt. Hinweise Bemerkungen Fragen Beispiele Das Verhalten der/des MA lässt sich Hinweise als unangemessen beschreiben. Bemerkungen Fragen Beispiele

Die Beobachtung wird von einer/einem MA gemacht oder von außen an die Einrichtung herangetragen Gespräch mit der Leitung über die Beobachtung Wenn sich die Beobachtung auf die Leitung bezieht, Gespräch mit dem Träger Leitung spricht mit dem Träger bzw. Vorgesetztem Fachberatung informieren und zur Beratung hinzuziehen Fortlaufende Dokumentation unter Beachtung von Anonymität und Vertrauensschutz gegenüber den Beteiligten, da Verdachtsmomente noch ungeklärt sind Reflexion der Wahrnehmung des infrage stehenden Verhaltens Reflexion der eigenen Wahrnehmung durch die/den MA, die/der das Verhalten beobachtet hat oder wenn die Beobachtung von außen herangetragen wurde, Gespräch mit der externen Beobachterin, dem externen Beobachter Einschätzung / vorläufige Bewertung, ob der Verdacht berechtigt ist oder nicht durch Leitung, Träger, ggf. Fachberatung. Ggf. Beratung durch Landeskirchenamt / Diakonie R-W-L Beteiligte (B) Verantwortliche (V) B: externe / interne Beobachtende, Informationsträger B und V: Leitung B und V: Träger und Leitung V: Träger und Leitung B und V: Leitung B: Beobachtende B und V: Leitung, Träger B: Leitung, Träger, Fachberatung V: Träger Wichtige Hinweise Bemerkungen Fragen Beispiele Sicher stellen, dass der Verdacht ernst genommen wird Wenn eine Handlung der Leitung infrage steht, übernimmt infolge der Träger die Aufgaben der Leitung Die Fachberatung ist im ganzen Prozess zu beteiligen Anlage 1: Zu dokumentieren sind z.b. die Entstehungsgeschichte des Verdachts, die Situationen, in denen das Verhalten wahrgenommen wurde sowie die im Verlauf des weiteren Prozesses getroffenen und verworfenen Entscheidungen. Sachverhalt und Bewertungen sind dabei zu trennen. Anlage 2: Persönliche Checkliste des Jugendamts der Stadt Stuttgart zur Reflexion der eigenen Wahrnehmung. Ggf. Verwendung als Grundlage für das Gespräch z.b. mit der Leitung, der Fachberatung oder der externen Beratungsstelle. Anlage 3: Verdachtsstufen (vgl. Jugendamtsrundschreiben Berlin 2/2009)

Der Verdacht auf ein übergriffig gewalttätiges und/oder sexualisiertes Verhalten mit möglicherweise strafrechtlicher Relevanz verdichtet sich Beteiligte (B) Verantwortliche (V) Wichtige Hinweise Bemerkungen Fragen Beispiele Leitung, Träger führen ein Gespräch mit der/dem auffälligen MA Aufforderung zur schriftlichen Stellungnahme der/des MA, Hinweis an die/den MA sich Unterstützung zu holen und sich z.b. an die Mitarbeitervertretung zu wenden Klärung der Freistellung der/des MA in Abhängigkeit von der Schwere des Verdachtes und der Situation Bei Freistellung: Einigung auf eine gemeinsame Sprachregelung gegenüber Dritten Bei nicht Freistellung: Tätigkeit unter Aufsicht Frühzeitige Gespräche mit den betroffenen Personensorgeberechtigten Hilfsangebote - Beratungsstellen nennen Benennung einer Ansprechperson für die Personensorgeberechtigten Fachliche Einschätzung / Juristische Beratung durch Landeskirchenamt, Diakonie R-W-L Beratung/Einschätzung unabhängiger Stellen in Anspruch nehmen Je nach Schwere des Verdachtes frühzeitige Meldung an das örtliche Jugendamt und das Landesjugendamt B: auffällige/r MA, Leitung B und V: Träger V: Träger und Leitung B: Personensorgeberechtigte, Leitung, ggf. Fachberatung B und V: Träger V: Träger V: Träger und Leitung B: Fachberatung V: Träger Hinzuziehung der Personalverwaltung des Trägers Information an den Öffentlichkeitsbeauftragten der Kirchengemeinde, des Kirchenkreises, des Trägerverbundes Anlage 3: Verdachtsstufen (Quelle s. o.) Ansprechpartner: Diakonie R-W-L, Landeskirchenamt, Hauptstelle für Familien-/Lebensberatung der EKiR z. B. mit Kindeswohlgefährdung erfahrene Fachkräfte, insofern erfahrene Fachkraft nach 8a SGB VIII Verfassen einer Stellungnahme durch die Fachberatung für das LJA

Der Verdacht auf ein übergriffig gewalttätiges und/oder sexualisiertes Verhalten mit möglicherweise strafrechtlicher Relevanz verdichtet sich Hinzuziehung bzw. Gründung einer Konfliktmanagementgruppe / Fachkonferenz Gespräch mit dem Team, in dem dieses informiert wird, Absprachen getroffen werden etc. Teamsupervision einleiten Mit Einverständnis der betroffenen Personensorgeberechtigten und in Abhängigkeit von der Situation alle Personensorgeberechtigte informieren Beteiligte (B) Verantwortliche (V) B: Fachberatung V: Träger und Leitung B: gesamtes Team, ggf. Fachberatung V: Träger und Leitung B: gesamtes Team V: Träger und Leitung V: Träger und Leitung Wichtige Hinweise Bemerkungen Fragen Beispiele Bestehend z.b. aus Fachberatung, externer Beratungsstelle, Leitung, Träger, MAV etc. Hinweis an das Team auf Verschwiegenheitsverpflichtung zum Schutz der Betroffenen Die Supervision sollte durch eine externe Person durchgeführt werden In Abhängigkeit von der Entscheidung der Personensorgeberechtigten Einberufung eines Elternabends

Der Verdacht auf ein übergriffig gewalttätiges und/oder sexualisiertes Verhalten mit strafrechtlicher Relevanz bestätigt sich Je nach Schwere des in Verdacht stehenden Handels können sich unterschiedliche Interventionsnotwendigkeiten ergeben Arbeitsrechtliche Konsequenzen z.b. Ermahnung / Abmahnung bei Einhaltung der Fristen, ggf. Aufrechterhaltung der Freistellung oder Kündigung durch den Träger je nach Schweregrad des Verhaltens Meldung der Verdachtsbestätigung an Landeskirchenamt, örtliches Jugendamt, Landesjugendamt intensive Beratung mit den betroffenen Personensorgeberechtigten Strafanzeige in Abhängigkeit vom Willen der betroffenen Personensorgeberechtigten Information an alle Personensorgeberechtigte in Absprache mit den betroffenen Personensorgeberechtigten Fortsetzung der Teamsupervision durch Externe Beteiligte (B) Verantwortliche (V) V: Träger V: Träger B: Personensorgeberechtigte, Leitung V: Träger V: Träger und Leitung B: gesamtes Team V: Träger und Leitung Wichtige Hinweise Bemerkungen Fragen Beispiele Wann Ermahnung/Abmahnung, welche Fristen sind einzuhalten? Arbeitsrechtliche Beratung Landeskirchenamt, Diakonie R-W-L Ansprechpartner: Landeskirchenamt, örtliches Jugendamt, Landesjugendamt Reflektierter Umgang mit Strafanzeige: Es besteht keine Anzeigepflicht. Bei widerstreitenden Interessen Beratung durch Landeskirchenamt, Diakonie R-W-L Einberufung eines Elternabends

Der Verdacht auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten der/des MA bestätigt sich nicht Die Vorwürfe gegen die/den MA waren unberechtigt Klärung, ob der Betreuungsvertrag aufgelöst werden muss Rückbindung der/des betroffenen MA Suche nach weiteren Unterstützungsangeboten Einzelsupervision für die/den betroffenen MA Fortsetzung Teamsupervision durch Externe Hinweise Bemerkungen Fragen Beispiele z.b. zerstörtes Vertrauensverhältnis zwischen Elternhaus und Kindertagesstätte z.b. Versetzung Teamklima Das Verhalten der/des MA lässt sich als unangemessen beschreiben Klärung, ob der Betreuungsvertrag aufgelöst werden muss Ggf. Ermahnung / Abmahnung der/des MA, abhängig von der Unangemessenheit des Verhaltens Gespräch mit den betroffenen Personensorgeberechtigten Klärung von Regeln und Konsequenzen Einzelsupervision und Fortbildung der/des MA Kollegiale Fallberatung Inhouse Fortbildung für das Team Fortsetzung Teamsupervision durch Externe Hinweise Bemerkungen Fragen Beispiele z.b. zerstörtes Vertrauensverhältnis zwischen Elternhaus und Kindertagesstätte Teamklima

Dokumentationsbogen online - Beispiele Der Verdacht auf ein gewalttätiges / sexualisiertes Verhalten hat sich verdichtet Wurde die/der MA freigestellt und wenn ja wann? Welche Absprachen wurden hierzu getroffen? Bei Nicht-Freistellung der/des MA, wer ist für ihre/seine Beaufsichtigung zuständig? Wann wurden mit den Personensorgeberechtigten gesprochen? Kurzprotokoll der Gespräche: Wann wurde weitere fachliche Beratung und Einschätzung eingeholt und von wem? Fazit der Beratungen: Welche unabhängigen Stellen wurden zur Beratung in Anspruch genommen? Fazit der Beratungen: Wann wurde eine Konfliktmanagementgruppe gegründet? Wer nimmt an der Konfliktmanagementgruppe teil? Datum/Handz. Wichtige Ergebnisse der Gruppe: Wann wurde das örtl. JA / der LVR informiert?

In Anlehnung an die Persönliche Checkliste des Jugendamtes der Stadt Stuttgart, aus "Leitlinien und Verfahren für den Hilfeplanungsprozess bei sexuellem Missbrauch gegen Kinder und Jugendliche (1989). Persönliche Checkliste Bei Verdacht auf übergriffiges Verhalten gegenüber Kindern der Tageseinrichtung für Kinder durch eine Mitarbeitende Was habe ich beobachtet bzw. wer hat mir welche Beobachtungen wann und wie mitgeteilt? Und zwar bezogen auf das Kind: z.b. körperl. Symptome, verändertes Verhalten, Äußerungen die/den Mitarbeitenden: z.b. bestimmte Äußerungen oder Verhaltensweisen Was lösen diese Beobachtungen bei mir aus? Mit wem habe ich meine Beobachtungen und Gefühle ausgetauscht? Hat sich dadurch etwas für mich verändert? Wenn ja, was? Welche anderen Erklärungsmöglichkeiten für das Verhalten des Kindes sind noch möglich? Welche anderen Erklärungsmöglichkeiten für das Verhalten der/des Mitarbeitenden sind möglich? Was ist mein nächster Schritt? (z.b. Information an die Leitung bzw. den Träger oder Maßnahmen zum Schutz des Kindes etc. )

Prävention Orte der Achtsamkeit "Nur wenn Träger, Einrichtungsleitungen und Mitarbeiter/innen gemeinsam Verantwortung übernehmen und längerfristige Veränderungen in Institutionen anschieben, können achtsame Orte geschaffen werden und Organisationskulturen der Transparenz und Beteiligung entstehen." (M. Wolff, J. Fegert, W. Schröer 2012) Die Implementierung dieser Kultur der Achtsamkeit in den pädagogischen Alltag erlangt jedoch nur Nachhaltigkeit, wenn sie auf einem partizipativ ausgerichteten Organisationsentwicklungsprozess basiert. Das heißt, dass Handlungskonzept sollte unter Einbeziehung des Trägers, der Mitarbeitenden, der Kinder/Jugendlichen sowie der Eltern entwickelt werden. Dabei spielt die Auseinandersetzung mit der eigenen Haltung eine grundlegende Rolle! Denn: Haltung kann man nicht verordnen!

M.Th./pixelio.de Reflexionsfragen Am Anfang einer jeden gewollten Veränderung in einem System steht der Mensch. (Grundprinzip aus der Organisationsentwicklung)

Reflexionsfragen... widmen sich der Prävention grenzüberschreitenden Verhaltens durch Mitarbeitende in KiTas (übertragbar auf alle Einrichtungen der Jugendhilfe)... gehen von dem Grundgedanken aus, dass Präventionsmaßnahmen in Organisationen partizipativ erarbeitet werden sollten und erst so Nachhaltigkeit erlangen können... gliedern sich in verschiedene Themenkomplexe... dienen der Auseinandersetzung mit der eigenen Haltung und Handlungsweisen... Sind in Themenkomplexe sowie in Fragen untergliedert, die im Team bearbeitet und diskutiert werden können auf die Funktion des Trägers / der Leitung ausgerichtet sind Bei den Reflexionsfragen handelt es sich um Anregungen der Anspruch auf Vollständigkeit wird nicht erhoben sie können ergänzt werden

Reflexionsfragen Team Haltung gegenüber dem Kind Welche drei wichtigen Aspekte prägen Ihre Haltung zum Kind und woran sind sie im Alltag zu erkennen? Welche Werte (z.b. in Bezug auf Ordnung, Sozialverhalten, Respekt, Autorität) haben Sie und warum? Wie können Ihre Werte von anderen erkannt werden? Sprechen Sie im Team über Ihre Haltungen dem Kind gegenüber sowie Ihre handlungsleitenden Werte und gibt es hier einen gemeinsamen Nenner? Wie versuchen Sie, Ihre Werte umzusetzen und zu vermitteln? Was verstehen Sie unter kindlicher Selbstbestimmung bzw. Kinderrechten? Wie setzen sie gegenüber einem Kind Grenzen, sagen Nein? Und welche Erwartungen haben Sie, wie ein Kind darauf reagieren sollte bzw. darf?

Reflexionsfragen Team Nähe und Distanz Wie zeigen Sie den Kindern in Ihrer Einrichtung Ihre Zuwendung? Wie gehen sie mit Zärtlichkeitsbekundungen seitens eines Kindes um, wenn es Ihnen z.b. einen Kuss geben möchte? Macht es für Sie hier einen Unterschied, ob es sich um ein Mädchen oder einen Jungen handelt? Nehmen Sie Nähe/Distanz gegenüber Kindern unterschiedlich wahr, wenn sie von einem männlichen Mitarbeiter oder einer weiblichen Mitarbeiterin gezeigt wird? Wie verhalten Sie sich, wenn Kinder untereinander Zärtlichkeiten austauschen oder sog. "Doktorspiele" spielen? Haben Sie Fragen zu Nähe und Distanz den Kindern gegenüber im Team diskutiert und sich auf einen gemeinsamen Rahmen verständigt?

Reflexionsfragen Team Umgang mit Ärger, Rage... Wann würden Sie eine Handlung gegenüber einem Kind (z.b. weil Sie "sauer" sind) als übergriffig bzw. grenzüberschreitend einstufen? Gibt es für Sie Graubereiche, dass heißt Verhaltensweisen, die Sie nicht so eindeutig als Fehlverhalten in Richtung einer Grenzüberschreitung bestimmen können, also nicht klar in "schwarz" und "weiß" klassifizieren können? Welches Verhalten ist für Sie grundsätzlich nicht akzeptabel? Was bringt Sie gegenüber den Kindern Ihrer Kindertageseinrichtung auf die Palme? Und haben Sie eine Idee davon, warum Sie gerade dieses Verhalten so ärgert? Gibt es Absprachen im Team, wie Sie auf ein "schwieriges" Verhalten eines Kindes reagieren sollen / dürfen und welches Verhalten Sie nicht zeigen dürfen?

Reflexionsfragen Team Teamkultur Gibt es in Ihrem Team Regeln des Umganges miteinander (offene / geheime )? Gibt es in Ihrem Team auch Gefühle von Konkurrenz, Eifersucht oder auch Antipathie (wohlgemerkt alle diese Gefühle sind normal)? Was erleichtert es Ihnen, im Team auch unangenehme Dinge wie Probleme mit Eltern oder einzelnen Kindern anzusprechen, was verhindert bzw. erschwert Ihnen dies? Dürfen Sie in Ihrer Arbeit auch einmal einen Fehler machen, wie wird dann damit umgegangen? Was würden Sie in Ihrem Team gerne verändern und wie könnte diese Veränderung umgesetzt werden (möglichst konkret)?

Reflexionsfragen Team Gesprächsstrukturen Gibt es in Ihrer Einrichtung regelmäßige Gesprächsrunden (z.b. auch "Fall"-Besprechungen) sowie klare Absprachen zum Teilnehmerkreis und zur Zielsetzung der Gespräche? Haben Sie Zeit, sich auch außerhalb geregelter Gesprächsmöglichkeiten miteinander auszutauschen? Haben Sie den Eindruck, dass Sie in Gesprächen z.b. mit der Leitung oder im Team, genügend Raum haben, ihre Anliegen vorzutragen? Werden mit Ihnen in Ihrer Einrichtung Einzelgespräche bzw. Mitarbeitenden-Jahresgespräche geführt? Ist dies für Sie "normal"? Haben Sie Supervision oder externe Moderation? Wenn ja, wie finden sie dies?

Reflexionsfragen Leitung Haben Sie den Eindruck, für Ihre Tätigkeit als Leitung genügend Anerkennung zu erhalten und wenn ja, wodurch bekommen Sie diese? Wie würden Sie Ihre Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Mitarbeitenden beschreiben? Wie geben sie Dinge vor? Treffen Sie z.b. als Leitung auch einmal Entscheidungen unabhängig vom Team und wie setzen sie diese dann um? Haben Sie in Ihrem Team Bündnispartnerinnen und -partner? Kennen Sie Ihren Verantwortungsbereich? Wo beginnt bzw. endet Ihre Verantwortung bzw. beginnt die des Trägers? Wie gehen Sie mit Kritik um? Welche Leitlinien wurden in Ihrer Kindertagesstätte mit wem aufgestellt? Was bedeutet für Sie konsequentes Leitungsverhalten, wenn Ihre Mitarbeitenden grenzverletzendes oder übergriffiges Verhalten gegenüber Kindern zeigen?

crush74/photocase Arbeit an den Reflexionsfragen

Reflexionsfragen: Haltung gegenüber dem Kind Welche drei wichtigen Aspekte prägen Ihre Haltung zum Kind und woran sind sie zu erkennen? Sprechen Sie in Leitungs-/Trägerkonferenzen dieses Thema an? Welche Werte (z.b. in Bezug auf Ordnung, Sozialverhalten, Respekt, Autorität) haben Sie und warum? Wie können Ihre Werte von anderen (insbes. auch Kindern) erkannt werden? Wie meinen Sie, sollte Ihre Kollegin/Ihr Kollege in den KiTa-Praxis damit umgehen, wenn ein Kind ein Verhalten zeigt, das für die jeweilige Kollegin/ den jeweiligen Kollegen nicht akzeptabel ist? Was verstehen Sie unter kindlicher Selbstbestimmung bzw. Kinderrechten und zwar auch bezogen auf Kinder unter drei Jahren? Wie setzen sie gegenüber einem Kind Grenzen, sagen Nein? Und welche Erwartungen haben Sie, wie ein Kind darauf reagieren sollte bzw. darf?

Reflexionsfragen: Nähe und Distanz Wie meinen Sie, sollten Ihre Kolleginnen/Kollegen in der KiTa den Kindern ihre Zuwendung zeigen (verbal/nonverbal/körperlich)? Wie sollten Ihre Kollegin/ihr Kollege in den KiTas mit Zärtlichkeitsbekundungen seitens eines Kindes umgehen, wenn es ihr/ihm beispielsweise einen Kuss geben möchte? Macht es für Sie einen Unterschied, ob es sich dabei um ein Mädchen oder einen Jungen handelt? Ist körperlicher Kontakt im Umgang mit den Kindern in der KiTa wichtig (z. B. wickeln, trösten)? Machen Sie hier Unterschiede in Abhängigkeit vom Alter der Kinder? Nehmen Sie Nähe/Distanz gegenüber Kindern unterschiedlich wahr, wenn sie von einem männlichen Mitarbeiter oder einer weiblichen Mitarbeiterin gezeigt wird? Wie stehen Sie dazu, wenn Kinder sog. "Doktorspiele" spielen oder untereinander Zärtlichkeiten austauschen?

Reflexionsfragen: Umgang mit Ärger, Rage... Wann würden Sie eine Handlung gegenüber einem Kind, die aus Ärger, Rage etc. entsteht als übergriffig bzw. grenzüberschreitend einstufen? Gibt es für Sie Graubereiche, das heißt Verhaltensweisen, die Sie nicht so eindeutig als Fehlverhalten in Richtung einer Grenzüberschreitung bestimmen können, also nicht klar in "schwarz" und "weiß" klassifizieren können? Welches Verhalten ist für Sie grundsätzlich nicht akzeptabel? Was bringt Sie selbst gegenüber Kindern (nicht den eigenen) auf die Palme? Und haben Sie eine Idee davon, warum Sie gerade dieses Verhalten so ärgert? Haben Sie schon einmal selbst Situationen im Kontakt Kindern erlebt, in denen Sie sich hilflos, ohnmächtig oder gestresst gefühlt haben? Welche Gedanken gehen Ihnen dann durch den Kopf und wie verhalten Sie sich? Welche Unterstützung braucht Ihrer Meinung nach eine Mitarbeiterin, die sich gegenüber einem Kind zu massiv verhalten hat?

Reflexionsfragen: Verhalten im System - Rollenklärung Wie würden Sie reagieren, wenn Ihnen von einer Kollegin/einem Kollegen, die/den Sie sympathisch finden oder mit der/dem Sie befreundet sind, berichtet wird, dass sie/er ein grenzüberschreitendes Verhalten gezeigt hat? Gibt es in den Einrichtungen, die Ihnen zugeordnet sind, Teams mit verdeckten Strukturen (Koalitionen, Abhängigkeiten, Sympathien, Antipathien, Eifersucht) und wie gehen Sie damit um? Wie geben Sie Dinge vor? Wie gehen Sie z. B. damit um, wenn eine Kollegin/ein Kollege in einer KiTa eine Auffassung im Umgang mit den Kindern vertritt, die sie für unangemessen halten? Wie sieht Ihr Bedürfnis nach beruflicher Anerkennung aus? Wie gehen Sie mit Kritik um?

Reflexionsfragen: Verhalten im System - Rollenklärung Kennen Sie Situationen bezogen auf das heutige Thema oder können sich eine solche vorstellen, die bei Ihnen einen Loyalitätskonflikt hervorrufen und wie gehen Sie damit um? Welche Regeln und Handlungsmöglichkeiten gibt es für Sie im Umgang mit Ihren Kolleginnen in den Kindertageseinrichtungen? Haben Sie in Ihren Leitungskonferenzen Bündnispartnerinnen/-partner oder umgekehrt gibt es Situationen, in denen Sie sich in einen Machtkampf mit Mitarbeitenden oder Leitungen aus den KiTas verstricken? Haben Sie den Eindruck, für Ihre Tätigkeit genügend Anerkennung zu erhalten und wenn ja, wodurch bekommen Sie diese? Was tun Sie, um von den Kolleginnen/Kollegen eine ehrliche Rückmeldung über Ihre Leitungs- oder Beratungstätigkeit zu erhalten?

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!