Übersetzung aus dem Russischen. Export Nadelschnittholz Nordsortierung GOST 26002-83. (einschließlich der Änderungen vom 01.01.



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Übersetzung aus dem Russischen Export Nadelschnittholz Nordsortierung GOST 26002-83 (einschließlich der Änderungen vom 01.01.1987) Die Nichteinhaltung des Standards wird vom Gesetz geahndet. Der vorliegende Standard bezieht sich auf Nadelschnitthölzer, die für den Export über die Weißmeer, Fernost, Leningrader und lgarka-häfen verschifft werden. 1.1 1.1 Schnittholz wird eingeteilt: l. Maße nach der Stärke dünnes 16 22 mm, mittelstarkes 25 44 mm, starkes 50 100 mm; nach der Breite: schmales 75 125 mm, breites 150 mm und mehr; nach der Länge: kurzes 0,45 2,40 m, langes 2,70-6,30 m. 1.2. Die Nominaldimensionen des Schnittholzes in Breite und Stärke werden durch den GOST 24454-80 festgelegt, dabei soll die Schnittholzstärke 100 mm nicht überschreiten. 1.3. Die Längenmaße des Schnittholzes werden wie folgt festgelegt: ab 1,50 m aufwärts in Schritten von 0,30 m, von 0,45 bis 1,35 m in Schritten von 0,15 m. Schnittholz in den Längen von 0,45 bis 1,35 wird nur auf der Grundlage von speziellen Aufträgen der Außenhandelsorganisationen produziert. 1.4. Die Nominaldimensionen des Schnittholzes sind auf 20 % Holzfeuchte bezogen. Bei einer Holzfeuchte von mehr oder weniger als 20 % können die faktischen Stärken und Breiten des Schnittholzes von den nominalen entsprechend dem Feuchtigkeitsgehalt nach dem GOST 6782.1-75 abweichen. 1.5. Die Abweichungen von den nominellen Schnittholzdimensionen dürfen folgende Werte nicht überschreiten: in der Länge + 25 mm 12 mm in der Breite + 3 mm 2 mm in der Stärke bei einer Stärke unter 50 mm + 2 mm l mm

bei einer Stärke von 50 mm und mehr + 3 mm 2 mm Die Menge des Schnittholzes mit maximal en Abweichungen darf 25 % der Gesamtmenge nicht überschreiten. 2. Technische Anforderungen 2.1. Das Schnittholz muß entsprechend den Anforderungen des vorliegenden Standards nach den in ordnungsgemäßer Weise bestätigten Technologien aus Kiefern, Fichten, Tannen-, Lärchenund Zedernholz produziert werden. 2.2. Entsprechend der Rohholz und Verarbeitungsqualität wird das Schnittholz in die Sorten l, II, III, IV und V eingeteilt. 2.3. Das Schnittholz wird sortiert nach: Schnittart Holzart Sorten in unsortiert (die l, II und III Sorte einschließend, wobei deren Verhältnis zueinander natürlich anfällt), einzeln in Sorte IV, einzeln in Sorte V. Bei kurzem Schnittholz wird u/s und IV zusammengefaßt, V verbleibt einzeln. In Partien von Fichtenschnittholz ist ein Tannen Anteil von 15 %. 2.4. Die Schnittholzfeuchte darf 22 % nicht überschreiten. Eine Änderung der Holzfeuchte ist nur bei speziellen Aufträgen der Außenhandelsorganisationen. 2.5. Antiseptische Behandlung des Schnittholzes - entsprechend GOST 10950-78. 2.6. Die Qualität des Rohholzes und dessen Bearbeitung muß den in den Tabellen l -3 enthaltenen Normen entsprechen.

Kiefern-, Zedern- und Lärchenschnittholz Tabelle 1 1. Äste 1.1. gesunde, fest verwachsene 1.1.1. runde und ovale 1.1.1.1. Breitflächenäste auf der äußeren Breitfläche wie folgt (Dimension in mm, Menge in Stück) (durchschnittlich je 1 m Länge) bei starkem, breitem Schnittholz 13-17 1 18-27 1 28-38 2 38-50 1 bei starkem, schmalem Schnittholz 10-14 1 15-24 1 25 2 25-38 2 bei mittelstarkem, breitem Schnittholz 10-14 1 15-18 1 19-25 3 25-38 1 bei mittelstarkem, schmalem Schnittholz 10-14 1 15-18 1 19-25 3 25-32 1

Kiefern-, Zedern- und Lärchenschnittholz Tabelle 1 bei dünnem Schnittholz 10-14 1 15-18 1 19-22 2 22-32 1 Bei Schnittholz der Breite 75 mm aller Stärken darf die Astgröße nicht überschreiten: 1/4 1/3 1/2 2/3 Bei den Sorten I und II ist auf der inneren Breitfläche die doppelte Astanzahl, bei der Sorte III ist die anderthalbfache Astanzahl im Vergleich zur äußeren Breitfläche. 1.1.1.2. Kanten- und Seitenflächenäste auf der gesamten Seitenfläche wie folgt (Dimension in mm, Menge in Stück): bei starkem Schnittholz bis 6 3-4 7-12 13-19 3-5 3-5 13-16 über 16 bis 25 über 25 bis 32 5-6 3-5 3

Kiefern-, Zedern- und Lärchenschnittholz Tabelle 1 bei mittelstarkem Schnittholz bis 6 2-3 7-12 13-19 2-4 2-3 13-16 über 16 bis 3/4 der Stärke 2-4 2-4 bei dünnem Schnittholz bis 6 1-2 7-10 1-2 bis 2/3 der Stärke 2 1.1.1.3. Stirnflächenäste auf jeder Stirnfläche wie folgt (Dimension in mm, Menge in Stück): nicht 25 1

Kiefern-, Zedern- und Lärchenschnittholz Tabelle 1 1.1.2. längliche Äste, Flügeläste, einschl. bis auf eine oder beide Kanten durchgehende auf der inneren Breitfläche in Dimension und Menge entsprechend den fest verwachsenen runden und ovalen Ästen nach den Punkten 1.1.1.1. und 1.1.1.2. (dabei gelten die Mengenangaben für die gesamte Länge) Der größte Durchmesser darf dabei nicht überschreiten (in mm): 38 50 bei durchgehenden Ästen: die Tiefe des Astes darf nicht überschreiten: (bezogen auf die Stärke) nicht 1/4 1/3 der Schnittholzstärke auf der äußeren Breitfläche in Dimension und Menge entsprechend den fest verwachsenen runden und ovalen Ästen (dabei gelten die Mengenangaben durchschnittlich für je 1 m Länge) 1.2. nicht verwachsene gesunde, angefaulte, faule und Tabakäste 1.2.1. Breitflächenäste bei starkem, breitem Schnittholz ( 50-100 x 150 mm u. breiter) nicht 25 1 63 1 durchgehende angefaulte, faule und Tabakäste: nicht 25 1

Kiefern-, Zedern- und Lärchenschnittholz Tabelle 1 Löcher von Ausfallästen bei starkem, schmalem Schnittholz dürfen bei schmalem Schnittholz 32 mm nicht 19 1 50 1 und bei breitem Schnittholz 38 mm durchgehende, angefaulte und Tabakäste: nicht überschreiten nicht 25 1 bei mittelstarkem, breitem Schnittholz nicht 19 1 50 1 durchgehende, angefaulte und Tabakäste: nicht 19 1 bei mittelstarkem, schmalem Schnittholz 2/3 der nicht 13 1 38 1 Breite der - Breitfläche durchgehende, angefaulte und Tabakäste: nicht 19 1 nicht bei dünnem Schnittholz nur gesunde 13 1 38 1 2/3 der Breite der Breitfläche durchgehende angefaulte, faule und Tabakäste 19 1 -

Kiefern-, Zedern- und Lärchenschnittholz Tabelle 1 bei mittelstarkem Schnittholz nicht nur gesunde 32 2-4 10 1-2 bei dünnem Schnittholz nicht nur gesunde 25 2-4 6 1-2 Löcher von Ausfallästen auf den Seitenflächen: 1.2.2. Kanten- und Seitenflächenäste, einschließlich Löcher von Ausfallästen nicht nicht mehr als: bei starkem - ¼ bei mittleren - 1/3 bei dünnem - ½ der Schnittholzstärke die Stärke des Brettes bei einem Austrittsloch auf der äußeren Breitseite von max. 2,0 mm bei Schnittholz der Breite 75 mm aller Stärken darf die Astgröße nicht überschreiten: nicht 1/3 1/2 2/3 der Breite der Breitfläche auf jeder Seitenfläche (Dimension in mm, Menge in Stück) bezogen auf die gesamte Länge bei starkem Schnittholz nicht 13 1-2 38 2-4

Kiefern-, Zedern- und Lärchenschnittholz Tabelle 1 1.2.3. Stirnflächenäste nicht 2. Risse 2.1. Längsrisse 2.1.1. auf der Breitfläche 2.1.1.1. nicht durchgehende auf einer Länge von maximal unter der Bedingung des Erhalts der 1/3 1/2 2/3 Ganzheit des Brettes 2.1.1.2. durchgehende 2.1.1.2.1. durchgehende, ohne Austritt auf die Stirnfläche, einschließlich Ringrisse der Länge des Brettes ohne Austritt auf die Kanten- und Stirnflächen nicht mit Austritt auf eine Stirnfläche bei einer Tife von bis 1/3 der Brettstärke ohne Übergang von der Endauf die Seitenfläche ohne Austritt auf die Seitenfläche auf der inneren und äußeren Breitfläche in einer Länge von nicht mehr als: bei starkem Schnittholz 1/5 (1/2) 1/3 (2/3) bei mittelstarkem Schnittholz 1/10 (1/4) 1/5 (1/3) der Länge des Brettes unter der Bedingung des Erhalts der Ganzheit des Brettes Anmerkung: Die Rißmaße, welche ohne Klammern angegeben sind, beziehen sich auf die äußere Breitfläche, die in Klammern angegebenen Rißmaße beziehen sich auf die innere Breitfläche.

Kiefern-, Zedern- und Lärchenschnittholz Tabelle 1 2.1.1.2.2. durchgehende mit einer Länge, beginnend von der Stirnfläche, von nicht mehr als (mm): 30 40 50 Breite des Brettes 600 mit Austritt auf die Stirnfläche 2.1.2. Seitenflächenrisse : nichttiefgehende mit einer Länge von nicht mehr als 40 mm mit Austritt auf die Stirnfläche wenn die Kante zwischen Kanten- und Breitfläche nicht betroffen ist 2.2. Endrisse 2.2.1. Radialrisse nicht bei starkem Schnittholz auf einer Stirnfläche mit einer Länge von bis ½ der Brettbreite 2.2.2. Ringrisse nicht mit einem Durchmesser von max. (mm): bei Schnittholzstärke von 25 bis 44 mm - 10 über 44 mm bis 63 mm - 19 über 63 mm - 25 3. Wachstumsfehler 3.2. Faserneigung, wenn die Abweichung vom geraden Faserverlauf auf 0,30 m Länge des Schnittholzes nicht mehr beträgt als (mm): 10 19 25

Kiefern-, Zedern- und Lärchenschnittholz Tabelle 1 3.2. Druckholz ohne Risse auf den Stirnflächen 3.3. Harzgallen auf den Breitflächen bei starkem Schnittholz sind einseitige mit einer Breite von nicht mehr als (mm): 3 3 6 in einer Länge bis (mm): 75 100 200 auf jeder Breitfläche in einer Anzahl von nicht mehr als (St.): 2-3 4-6 8 bei mittelstarkem und dünnen Schnittholz sind einseitige mit einer Breite von nicht mehr als (mm): 3 3 6 in einer Länge bis (mm): 25 75 125 auf jeder Breitfläche in einer Anzahl von nicht mehr als (St.): 2-3 3-4 5 ohne Austritt auf die seiten- und Stirnflächen Anmerkung: Die angegebene Menge der Hargallen ist wie folgt gestattet: die kleinere Anzahl auf der außeren Breitfläche, die größere auf der inneren Fläche. auf den Seitenflächen nicht ½ der für die äußere Breitfläche angegebenen Norm in einer Breite bis 3 mm, einer Länge bis 100 mm und bis zu 4 St. auf jeder Seitenfläche

Kiefern-, Zedern- und Lärchenschnittholz Tabelle 1 auf den Stirnflächen nicht in mittelstarkem und starkem Holz in einer Breite bis 3 mm, Länge bis 1/3 der Breite des Brettes 3.4. Kernröhre in Schnittholz der Stärke von über 25 mm ohne Ring- und Radialrisse in der Länge bis ½ der Schnittholzlänge mit Austritt auf eine Stirnfläche bei Abstand von der inneren Breitfläche von nicht weniger als 1/6 der Stärke über die ganze Schnittholzlänge mit Austritt auf eine Stirnfläche bei Abstand von der inneren Breitfläche von nicht weniger als 1/4 der Stärke nicht bei Schnittholz der Stärke 25 mm und weniger anliegend an die innere Breitfläche mit Übergang auf die äußere Breitfläche Anmerkung: In Schnittholzpartien der Sorte III sind nicht mehr als 30 % Schnittholz mit Kernröhre.

Kiefern-, Zedern- und Lärchenschnittholz Tabelle 1 3.5. Rindeneinschluß nicht auf den Breitflächen nichtdurchgehender in einer Breite von max. 25 mm, Menge 1 St. bei Länge 75 mm, bis 3 St. bei Länge bis je 50 mm; auf den Seitenflächen 2 St. einer Breite bis 2 mm, Länge max. 15 mm; auf Stirnflächen nicht 3.6. Kienholz nicht in Form von Flecken und Streifen auf den Breit- und Seitenflächen in einer Breite bis 50 mm: in starkem Schnittholz einseitig ohne Längenbegrenzung, in mittelstarkem und dünnem Schnittholz in einer Länge bis 175 mm 4. Pilzbefall 4.1. Kernflecken und -streifen durch Pilzbefall nicht in starkem Schnittholz auf Breit- und Seitenflächen ohne Austritt auf die Stirnseite bis 1/5 der Breite und Länge des Brettes auf den Breit- und Seitenflächen bis ½ der Breite und Länge des Brettes, bei Austritt auf die Stirnfläche: max. 10 % der Fläche

Kiefern-, Zedern- und Lärchenschnittholz Tabelle 1 in mittelstarkem und dünnem Schnittholz nicht 4.2. Splintverfärbungen und Schimmel 4.2.1. oberflächliche nicht auf den Breitund Seitenflächen in einer Tiefe bis 2 mm in Form von Flecken und Streifen mit einer Gesamtfläche auf allen Flächen des Brettes von max. 15 % der Fläche einer Breitfläche 4.2.2. tiefgehende nicht auf den Breitund Seitenflächen in Form von Flecken und Streifen mit einer Gesamtfläche auf allen Flächen des Brettes von max. 5 % der Fläche einer Breitfläche auf den Breitund Seitenflächen in Form von Flecken und Streifen, bei Austritt auf die Stirnfläche max. 10 % der Fläche auf den Breitund Seitenflächen in Form von Flecken und Streifen mit einer Gesamtfläche auf allen Flächen des Brettes von max. 50 % der Fläche einer Breit- und Seitenfläche, bei Austritt auf die Stirnfläche max. 10 % der Fläche Anmerkung: Die Schnittholzmenge mit der maximal en Norm für tiefegehende Splintverfärbungen darf in Schnittholzpartien der Sorte IV 25 % nicht überschreiten

Kiefern-, Zedern- und Lärchenschnittholz Tabelle 1 4.3. Fäule 4.3.1. Splintfäule 4.3.1.1. feste nicht in starkem Schnittholz auf den Breitoder Seitenflächen ohne Austritt auf die Stirnflächen bis 1/5 der Breite und Länge des Brettes in mittelstarkem und dünnem Schnittholz nicht 4.3.1.2. weiche nicht auf den Breit- und Seitenflächen bis ½ der Breite und Länge des Brettes ohne Austritt auf die Stirnfläche 4.3.2. Kernfäule nicht spaltige Braunfäule nicht. farbige, siebartige, feste auf allen Flächen in Form von Streifen mit einer Gesamtfläche von 15 % der Fläche einer Breitfläche.

Kiefern-, Zedern- und Lärchenschnittholz Tabelle 1 4.3.3. äußere lose Fäule nicht Fäule auf den Stirnflächen darf 20 % der jeweiligen Fläche nicht überschreiten 5. Insektenfraß 5.1. Fraßgänge nicht oberflächlicher Borkenkäferbefall

Fichten- und Tannenschnittholz Tabelle 2 1. Äste 1.1. gesunde, fest verwachsene 1.1.1. runde und ovale 1.1.1.1. Breitflächenäste auf der äußeren Breitfläche, Dimension in mm, Menge ist Stück, durchschnittlich auf 1,0 m Länge bei starkem Schnittholz 13 3 19-25 3 über 13 bis 1 über 25 bis 2 19 38 über 19 bis 1 (über 38 bis 1-2 auf der 70-75 1-2 auf der 25 50) ganzen ganzen Länge bei Fehlen von angefaulten, faulen und Tabakästen Länge bei Fehlen von anzurechnenden angefaulten, faulen und Tabakästen

Fichten- und Tannenschnittholz Tabelle 2 über 13 bis 19 bei mittelstarkem Schnittholz 13 2 19-25 2 38-50 1 1 über 25 bis 1 (über 50 bis 37 63) 1-2 auf der ganzen Länge bei Fehlen von angefaulten, faulen und Tabakästen bei dünnem Schnittholz 13-18 1 19-31 1-2 32 (über 32 bis 38) 3 1 bei Fehlen von angefaulten, faulen und Tabakästen bei Schnittholz der Breite 75 mm aller Stärken darf die Astgröße nicht überschreiten: 1/3 1/3 1/2 2/3 Anmerkungen: 1. Äste, deren Größe in Klammern angegeben sind, sind in der anzahl der anzurechnenden Äste kleinerer Größe. 2. Die Anzahl der Äste auf der inneren Breitfläche ist bei Sorte I in der doppelten, bei der Sorte II in der anderthalbfachen und in der Sorte III in der einfachen Anzahl der für die äußere Breitfläche vorgesehenen Norm.

Fichten- und Tannenschnittholz Tabelle 2 1.1.1.2. Seitenflächenund Kantenäste auf jeder Seitenfläche, Dimension in mm, Menge in Stück, bezogen auf die gesamte Brettlänge bei starkem Schnittholz bis 13 8 über 13 bis 4 16 über 16 bis 18 1-3 19-43 3-6 44-50 1-3 bei mittelstarkem Schnittholz bis 13 2-3 ab 14 bis 2/3 der Brettstärke 2-3 ab 19 bis ¾ der Brettstärke 3-5 bei dünnem Schnittholz bis 6 2-3 ab 7 bis 12 1-2 ab 13 bis Brettstärke 2-4 1.1.1.3. Stirnflächenäste bei Dimension in mm und Menge in Stück auf einer Stirnfläche ein Ast bis 25 mm Größe auf beiden Stirnflächen je ein Ast bis 25 mm Größe 25 1 auf jeder Stirnfläche

Fichten- und Tannenschnittholz Tabelle 2 1.1.2. längliche Äste, Flügeläste, einschl. bis auf eine oder beide Kanten durchgehende 1.2. nicht verwachsene, gesunde, angefaulte, faule und tabakäste auf der inneren Breitfläche des Schnittholzes in der Gesamtzahl der fest verwachsenen runden und ovalen Äste in den Dimensionen und Anzahl, welche in den Pkt. 1.1.1.1. und 1.1.1.2. angegeben sind. Bei Schnittholz der Sorte I darf die Größe eines Flügelastes in der größten Ausdehnung 50 mm nicht überschreiten, die Tiefe des Flügelastes auf der Kante darf ¼ der Schnittholzstärke nicht überschreiten. auf jeder Breitfläche in der Anzahl der fest verwachsenen Äste in Größe in mm und Menge in Stück, bezogen auf die gesamte Brettlänge bei starkem Schnittholz nicht bis 30 3-6 über 30 bis 50 3-6 Löcher von Ausfallästen durchgehende angefaulte, faule und Tabakäste dürfen nicht größer sein als: bei schmalem Schnittholz nicht bis 38 32 mm, bei breitem Schnittholz 38 mm bei mittelstarkem Schnittholz nicht bis 20 2-4 über 20 bis 25 2-4 durchgehende, angefaulte, faule und Tabakäste nicht bis 25 bei dünnem Schnittholz nicht bis 16 1-3 über 16 bis 22 1-3

Fichten- und Tannenschnittholz Tabelle 2 durchgehende angefaulte, faule und Tabakäste nicht bis 25 bei Schnittholz der Breite 75 mm aller Stärken darf die Astgröße nicht überschreiten: nicht 1/3 1/2 der Breite der Breitfläche 1.2.2. Seitenflächenund Kantenäste, einschl. Löcher von Ausfallästen auf jeder Seitenfläche, Maß in mm, Menge in Stück, bezogen auf die gesamte Länge bei starkem Schnittholz nicht bis 15 1-2 16-25 2-4 bei mittelstarkem Schnittholz nicht 13-19 1-3 bei dünnem Schnittholz nicht 6-10 1-2 Löcher von Ausfallästen auf den Seitenflächen: nicht bis zu einer Tiefe von: 2/3 der Brettstärke der Brettstärke mit Austritt auf die äußere Breitfläche bis 2 mm

Fichten- und Tannenschnittholz Tabelle 2 1.2.3. Stirnflächenäste nicht 2. Risse 2.1. Längsrisse 2.1.1. auf der Breitfläche 2.1.1.1. nicht in einer Länge von nicht mehr als unter der Bedingung des Erhalts der Ganzheit durchgehende 1/3 2/3 3/4 des Brettes 2.1.1.2. durchgehende 2.1.1.2.1. durchgehende ohne Austritt auf die Stirnflächen, einschl. Ringrisse der Länge des Brettes ohne Austritt auf die Stirn- und Seitenflächen nicht mit Austritt auf eine Stirnfläche bis ½ der Brettstärke, jedoch ohne Austritt von der Stirnauf die Seitenfläche auf der äußeren, bei Ringrissen auf der inneren Breitfläche in einer Ausdehnung von nicht mehr als 1/4 1/3 der Brettlänge unter der Bedingung des Erhalts der Ganzheit des Brettes 2.1.1.2.2. durchgehende mit einer Ausdehnung gerechnet ab der Stirnfläche von nicht mehr als (mm): 50 75 100 entsprechend Brettbreite 600 mit Austritt auf die Stirnfläche 2.1.2. Seitenflächen- sind (mm): risse nicht tiefgehende in einer Ausdehnung bis 75 mit ohne Überschneidung Austritt auf die Stirnfläche der Kante

Fichten- und Tannenschnittholz Tabelle 2 2.2. Endrisse 2.2.1. Radialrisse nicht bei starkem Schnittholz auf einer Stirnfläche in der Länge von nicht mehr als ¾ der Brettbreite 2.2.2. Ringrisse nicht mit einem Durchmesser von nicht mehr als (mm): bei Schnittholz der Stärke 25 bis 44 mm: 10 über 44 bis 63: 19 über 63 mm: 25 3. Wachstumsfehler 3.1. Faserneigung, wenn die Abweichung vom geraden Faserverlauf auf 0,3 m Brettlänge nicht mehr beträgt als (mm): 13 25 38 unter der Bedingung des Erhalts der Ganzheit des Brettes s.o. 3.2. Druckholz ohne Risse auf den Stirnflächen

Fichten- und Tannenschnittholz Tabelle 2 3.3. Harzgallen auf den Breitflächen auf jeder Breitfläche ohne Austritt auf Kanten- und Stirnflächen in einer Breite bis 3 mm und einer Länge von max. (mm): sind einseitige in einer Breite bis 6 mm und einer Länge bis 200 mm 75 150 in der Menge von 10 in einer Menge von max. (St.): Stück auf jeder 3 5 Breitfläche auf den Seitenflächen in Größe und Menge entsprechend nicht mehr als ½ der für die Breitflächen vorgesehenen Norm nicht auf den Stirnflächen bei starkem und mittelstarkem Schnittholz in einer Breite bis 3 mm, in einer Länge bis 1/3 der Brettbreite 3.4. Kernröhre bei Schnittholz mit weniger als 22 mm Stärke: nicht bei Schnittholz in der Stärke von 22 bis 44 mm: mit einer Ausdehnung über die gesamte Brettlänge mit Austritt auf eine oder beide Stirnflächen bei einem Abstand von der inneren Breitfläche von min. 1/4 1/3 1/3 der Brettstärke, jedoch dann ohne Radial- und Ringrisse in den Sorten I und II

Fichten- und Tannenschnittholz Tabelle 2 auf der gesamten Länge bei Abstand von der inneren Breitfläche von nicht weniger als ¼ der Brettstärke bei Schnittholz von mehr als 44 mm Stärke: in Schnittholzpartien der Sorte III sind nicht mehr als 30 % Bretter mit Kernröhre zugelassen. 3.5. Rindeneinschluß nicht auf den Breitflächen nicht durchgehender bis 4 St. bei Schnittholz der Stärke 50 mm und mehr: Länge bis 125 mm und Breite bis 25 mm; bei Schnittholz der Stärke unter 50 mm: Länge bis 63 mm und Breite bis 15 mm; auf den Seitenflächen 2 St. mit einer Breite bis 2 mm, einer Länge von nicht mehr als 20 mm 3.6. Kienholz nicht in Form von Flecken und Streifen auf den Breit- und Seitenflächen

Fichten- und Tannenschnittholz Tabelle 2 4. Pilzbefall 4.1. Kernflecken und -streifen durch Pilzbefall nicht auf den Breitoder Seitenflächen in einem Ausmaß bis ¼ der Breite und Länge des Brettes auf den Breitund Seitenflächen bis ½ der Breite und Länge des Brettes, bei Austritt auf die Stirnfläche - max. 10 % der Fläche 4.2. Splintverfärbungen und Schimmel 4.2.1. oberflächliche nicht auf den Breitund Seitenflächen in einer Tiefe bis 2 mm in Form von Flecken und Streifen mit einer Gesamtfläche auf allen Flächen des Brettes von max. 15 % der Fläche einer Breitfläche 4.2.2. tiefgehende nicht auf den Breitund Seitenflächen in Form von Flecken und Streifen mit einer Gesamtfläche auf Breit- und Seitenflächen in Form von Flecken und Streifen, bei Austritt auf die Stirnfläche - max. 10 % der Fläche auf den Breit- und Seitenflächen in Form von Flecken und Streifen mit einer Gesamtfläche

Fichten- und Tannenschnittholz Tabelle 2 auf allen Flächen des Brettes von max. 5 % der Fläche einer Breitfläche von max. 15 % der Fläche einer Breit- und Seiten-fläche, bei Austritt auf die Stirnfläche - max. 10 % der Fläche Anmerkung: Die Menge des Schnittholzes mit der maximal en Norm tiefgehender Splintverfärbungen in Schnittholzpartien der Sorte IV darf 25 % nicht überschreiten 4.3. Fäule 4.3.1. Splintfäule 4.3.1.1. feste nicht auf Breit- oder Seitenflächen in einer Größe bis ¼ der Breite und Länge des Brettes auf Breit- oder Seitenflächen bis 1/2 der Breite und Länge des Brettes ohne Austritt auf die Stirnflächen 4.3.1.2. weiche nicht 4.3.2. Kernfäule nicht ist feste einseitige in der Größe bis 1/5 der Breite und Länge des Brettes ohne Austritt auf die Stirnflächen ist feste auf einer Breitfläche in einer Größe bis ¼ der Breite und 1/3 der Lange des Brettes bei etwas Übertritt auf die andere Breitfläche und auf die Seitenflächen spaltige Braunfäule nicht. farbige, siebartige als feste auf den Breit- und Seitenflächen mit einer Gesamtfläche von max. 50 % der Fläche einer Breitfläche. Fäule auf der Stirnfläche darf 25 % von deren Fläche nicht überschreiten.

Fichten- und Tannenschnittholz Tabelle 2 4.3.3. äußere lose Fäule nicht 5. Insektenfraß 5.1. Fraßgänge nicht oberflächlicher Borkenkäferbefall Anmerkungen zu den Tabellen 1 und 2 1. Bei der Astanzahl über die gesamte Länge bedeutet die Angabe von - bis, daß die kleinere Anzahl in kürzeren Längen ist und die größere in längeren. 2. Äste unter den angegebenen Größen werden nicht mitangerechnet. 3. Zu den fest verwachsenen zählen auch solche Äste, die auf der einen Breitfläche im gesamten angeschnittenen Umfang fest eingewachsen sind, auf der anderen Breitfläche oder der Seitenfläche jedoch nicht über den gesamten Umfang des Astes fest verwachsen sind. 4. Bei unsortiertem Schnittholz ist das gleichzeitige Vorhandensein von nichtverwachsenen Ästen, Rissen und Splintverfärbungen in der jeweils maximal en Norm nicht gestattet. 5. Bei Abwesenheit anderer normierter Fehler ist bei einem Fehler, außer bei Bläue und Rissen, eine Überschreitung der aufgestellten Norm um 20 %. Anmerkung des Übersetzers (Auszug aus der Holzfehlerdefinition nach GOST 2140-81): faule Äste - mehr als 1/3 der Astfläche verfault angefaulte Äste - bis zu 1/3 der Ästfläche verfault Tabakäste - verfaulte Astfläche hat Farbe und Konsistenz von Tabak

Tabelle 3 Höchstzulässige Bearbeitungs- und mechanische Fehler in den Sorten 1. mechanische Bearbeitungsfehler 1.1. Baumkante 1.1.1. stumpfe auf einer Seitenfläche in einer Länge von max. auf beiden auf beiden 1/5 1/4 1/3 Seitenflächen in einer Seitenflächen über die der Brettlänge Ausdehnung von nicht mehr als 2/3 der Brettlänge gesamte Länge bei einer Sägeberührung von nicht weniger als 1/3 der auf beiden Seitenflächen: 1/10 1/5 1/4 Stärke und Breite des der Brettlänge Brettes ist folgende Breite der Baumkante, wobei die maximale Größe des nicht von der Säge berührten Teils berücksichtigt wird (mm): bei Schnittholz bis 25 mm Stärke: 1/4 1/3 1/2 2/3 der Schnittholzstärke bei Schnittholz über 25 mm Stärke: 1/5 1/4 1/3 2/3 der Schnittholzstärke Baumkante ist unter der Bedingung, daß der gesägte Teil der Seitenfläche nicht weniger als ½ der Brettstärke beträgt 1.1.2. spitze nicht auf einer Seitenfläche über nicht mehr als 1/10 der Brettlänge unter der Bedingung des Erhalts der nominellen Breite der inneren Breitfläche

Tabelle 3 Höchstzulässige Bearbeitungs- und mechanische Fehler in den Sorten Die Baumkante muß von Rinde und Bast gereinigt sein, bei Schnittholz der Sorte V darf eine Bastschicht belassen sein 1.2. Sägespuren Die Tiefe der Sägespuren darf 0,75 mm nicht überschreiten. 1.3. Sägefahnen nicht 1.4. Nichtwinkligkeit Abweichungen von der Rechtwinkligkeit der Stirnfläche zu Breit- und Seitenflächen darf bis 3 % der Breite und Stärke des Schnittholzes betragen. 1.5. Absplitterungen Absplitterungen durch mechanische Beschädigungen, Fehlschnitte, Messerspuren der Entrundungsmaschinen sind auf den Kanten hin zur inneren Breitfläche des Schnittholzes nicht ; auf den Kanten zur äußeren Breitfläche sind sie entsprechend den für Baumkante geltenden Normen. 1.6. Welligkeit Die Höhe der Wellen darf 0,75 mm nicht überschreiten. 1.7. Ausbrüche auf den Breitflächen bis zu einer Tiefe von max. 0,75 mm ohne Einschränkung der Menge bis zu einer Tiefe von 3 mm ohne Einschränkung der Menge Anmerkung: Die Normen zur Begrenzung der Welligkeit und Ausbrüche sind nur für Schnittholz angegeben, welches auf Schnitt- und Modulfräseraggregaten hergestellt wird. auf den Seitenflächen bis zu einer Tiefe von max. 3 mm ohne Einschränkung der Menge bis zu einer Tiefe von max. 5 mm ohne Mengeneinschränkung

Tabelle 3 Höchstzulässige Bearbeitungs- und mechanische Fehler in den Sorten 1.8. Fremdeinschlüsse (Nägel, Stahlbänder, Metallsplitter u.ä.) 2. Verformungen 2.1. Längskrümmung in Bezug zur Seitenfläche nicht bei einer Abweichung von der Geraden von nicht mehr als, %: 0,10 0,10 0,15 0,20 von der Länge des Schnittholzes Anmerkung: 1. Die Menge des Schnittholzes mit der en Längskrümmung in Bezug zur Seitenfläche darf 20 % der Gesamtmenge der Sorte nicht überschreiten. 2. Die Maße der Längskrümmung in Bezug zur Seitenfläche für die verschiedenen Schnittholzlängen sind in der Auskunftsanlage aufgeführt. 2.2. Längskrümmung in Bezug zur Breitfläche bei einer Abweichung von der Geraden auf je 1,5 m Brettlänge von nicht mehr als (mm): 2 4 6 13 2.3. Querkrümmung bei einer Abweichung von der Geraden von nicht mehr als (mm): bei breitem Schnittholz 3 3 6 10 bei schmalem Schnittholz 1 1 3 6 2.4. Verdrehung mit einer Abweichung von der Schnittebene von nicht mehr als 13 mm über die gesamte Brettlänge Anmerkung: Die Menge des Schnittholzes mit Verformungen in Form von Längskrümmungen in Bezug auf die Breitfläche, Querkrümmungen und Verdrehungen, entsprechend den Normen lt. Pkt. 2.2-2.4, darf bei unsortiertem Schnittholz 10 % und bei der Sorte IV 20 % der Gesamtmenge nicht überschreiten.

3. Abnahmevorschriften und Kontrollmethoden 3.1. Abnahmevorschriften und Kontrollmethoden werden durch den GOST 6564 79 bestimmt. 3.2. Die Astgröße wird nach dem kleinsten Durchmesser bestimmt. Die Vermessung länglicher und Flügeläste, einschließlich der durchgehenden, Kante und Seitenflächenäste, erfolgt nach dem Schnittverlauf der Äste auf der Kante. Dabei gelten für deren Maße die Normen für Seitenflächenäste. Als Asttiefe auf der Seitenfläche wird der Abstand zwischen Kante und der dazu verlaufenden Parallelen am Astende bezeichnet. 4. Verpackung, Markierung, Transport und Lagerung 4.1. Das Schnittholz wird in Pakete und Blockpakete paketiert. Formierung, Markierung, Abdeckung, Transport und Lagerung der Pakete und Blockpakete erfolgt nach GOST 19041-73. Es ist gestattet, Schnittholz von 75 mm Breite aller Längen und Sorten vor der Paketierung in Bündel mit Bändern entsprechend der GOST 3282 74 und anderen entsprechend festen Verpackungsbändern zusammenzufassen. Die Maße der Pakete und Blockpakete werden durch den GOST 16369-80 festgelegt. 4.2. Die Markierung der einzelnen Schnittholzstücke erfolgt entsprechend den normativ technischen Vorgaben. 4.3. Schnittholz wird mit allen Transportarten entsprechend den jeweiligen Vorschriften befördert. 4.4. Die Lagerung des Schnittholzes erfolgt nach GOST 3808.1-80.

Maximal e Abweichungen von der Geraden bei Längskrümmung der Schmalseite für alle Längen und Sorten Länge in m unsortiert Sorte IV % mm % mm 1,50 1,80 2,10 2,40 2,70 3,00 3,30 3,60 3,90 4,20 4,50 4,80 5,10 5,40 5,70 6,00 6,30 6,60 6,90 7,20 7,50 0,15 2,2 0,15 2,7 0,15 3,2 0,15 3,6 0,15 4,0 0,15 4,5 0,15 5,0 0,15 5,4 0,15 5,8 0,15 6,3 0,15 6,8 0,15 7,2 0,15 7,6 0,15 8,1 0,15 8,6 0,15 9,0 0,15 9,4 0,15 9,9 0,15 10,4 0,15 10,8 0,15 11,2 0,2 3,0 0,2 3,6 0,2 4,2 0,2 4,8 0,2 5,4 0,2 6,0 0,2 6,6 0,2 7,2 0,2 7,8 0,2 8,4 0,2 9,0 0,2 9,6 0,2 10,2 0,2 10,8 0,2 11,4 0,2 12,0 0,2 12,6 0,2 13,2 0,2 13,8 0,2 14,4 0,2 15,0