Umwelt. Siedlungsabfallwirtschaft in Berlin



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Transkript:

Umwelt Siedlungsabfallwirtschaft in Berlin

Impressum Herausgeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Kommunikation Württembergische Straße 6 10707 Berlin Inhalte und Bearbeitung: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Referat IX B bfallwirtschaft Brückenstraße 6 10179 Berlin Text: Dr. Claudia Schulze Fachliche Mitwirkung: Carlo Zandonella, Petra Gutsche Layout: KLUZ + SCHMID GmbH Druck: Medialis GmbH 1. uflage, Dezember 2013 Weitergehende Fachinformationen: www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfall

Vorwort des Senators Moderne bfallwirtschaft für mehr Klimaschutz Mehr als 3,5 Millionen Berlinerinnen und Berliner produzieren täglich bfall, dessen moderne Beseitigung und Verarbeitung ein wichtiger Beitrag der Stadt zum Umweltschutz ist. Unsere Berliner bfallwirtschaft hat in den letzten 20 Jahren Beachtliches und Vorbildliches geleistet. Die bfallmengen sind stark zurück gegangen, gleichzeitig konnten mehr bfallstoffe recycelt werden. Diese positive Entwicklung ist dem konstruktiven und effizienten Zusammenspiel von logistischer Optimierung, moderner nlagen, öffentlicher Information, gesetzlichen Regelungen und nicht zuletzt der Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger zu verdanken. Gesetzliche Regelungen für die Kreislauf- und bfallwirtschaft gewährleisten die Einhaltung der hohen Umweltstandards. bfälle werden heute zunehmend als wertvolle Rohstoffe oder Energieträger genutzt und leisten so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung. Das Land Berlin war mit der Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne im Januar 2013 nicht nur bundesweiter Vorreiter einer vorbildlichen bfalltrennung, sondern gewährleistet über die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt seit Januar 2013 für alle öffentlichen Einrichtungen des Landes anspruchsvolle ökologische Kriterien für einen aktiven Umweltschutz. Für mich als zuständigen Umweltsenator werden die kontinuierliche Verringerung der bfallmengen und eine klimaschutzgerechte und ressourceneffiziente Kreislauf-und bfallwirtschaft weiterhin ein wichtiges Ziel meiner rbeit sein. Ich freue mich, für diese ufgaben mit der stadteigenen BSR und den privaten Firmen kompetente und kooperative Partner an meiner Seite zu wissen. Michael Müller Senator für Stadtentwicklung und Umwelt 3

Zusammenfassung Die vorliegende Broschüre erläutert die Siedlungsabfallwirtschaft in Berlin. Siedlungsabfälle sind bfälle aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen, z. B. Praxen, Verwaltungsgebäuden, Schulen und Kindergärten, sowie hausmüllähnliche bfälle aus Gewerbe und Industrie. Zu den Siedlungsabfällen gehören auch Sperrmüll, Marktabfälle, Straßenkehricht, Bioabfälle, Klärschlämme und getrennt erfasste Wertstoffe, z. B. Glas oder Papier. Bauabfälle zählen formal ebenfalls zu den Siedlungsabfällen, aufgrund ihrer spezifischen Problematiken werden sie in dieser Broschüre allerdings nicht mitbetrachtet. Dargestellt werden die gesetzlichen Grundlagen auf EU-, Bundes- und Landesebene, insbesondere die Neuregelungen des bundesdeutschen Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Erläutert wird außerdem das Zusammenspiel zwischen bfallbilanzen, bfallwirtschaftskonzepten und bfallwirtschaftsplänen. Die Mengenentwicklung der Berliner Siedlungsabfälle ist seit vielen Jahren deutlich rückläufig. Durch bfallvermeidungsmaßnahmen wurden die bfallmengen stark verringert, immer größere bfallmengen werden verwertet. Die Berliner Siedlungsabfälle stammen zu etwa 80 % aus Haushalten, die restlichen 20 % aus dem gewerblichen Bereich (inkl. Straßenreinigung). Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) sind eines der größten Entsorgungsunternehmen Europas und zuständig für die in Berlin anfallenden überlassungspflichtigen bfälle. Es besteht ein nschluss- und Benutzungszwang für alle Haushalte. bfälle zur Verwertung, insbesondere Papier, Glas, Leichtverpackungen, stoffgleiche Nichtverpackungen und Bioabfälle, werden in Berlin von Privathaushalten und Gewerbebetrieben getrennt gesammelt, von verschiedenen Entsorgungsunternehmen abgeholt und anschließend verwertet. Beispielhaft beschrieben werden die von den BSR genutzten Berliner bfallbehandlungsanlagen sowie einige weitere bfallverwertungsanlagen in Berlin. Zum bschluss werden einige Beispiele Berliner bfallprojekte dargestellt, die zur Reduzierung der bfallmengen im Land Berlin beitrugen. Das Land Berlin hat in den letzten beiden Jahrzehnten erfolgreiche nstrengungen unternommen, um die in seinem Stadtgebiet anfallenden bfälle deutlich zu reduzieren. Doch obwohl die bfallmengenentwicklung seit Jahren stark rückläufig ist, gibt es durchaus noch Potenziale für weitere bfallvermeidung, bessere Getrenntsammlung und Verwertung von bfällen. Diese Potenziale will das Land Berlin auch zukünftig kontinuierlich erschließen. 4

Siedlungsabfallwirtschaft Titel in Berlin der Broschüre Zusammenfassung/Inhalt Titel des Kapitels Inhalt Vorwort des Senators Zusammenfassung 3 4 1 Gesetzliche Grundlagen der bfallwirtschaft 6 1.1 Hierarchie des bfallrechts 7 1.1.1 EU-Gesetzgebung 7 1.1.2 Bundesdeutsche Gesetzgebung 8 1.1.3 Berliner Gesetzgebung 12 1.2 Berliner bfallbilanzen, bfallwirtschaftskonzepte und bfallwirtschaftspläne 13 2 Berliner Siedlungsabfälle 14 2.1 Wichtige Siedlungsabfallarten 15 2.2 Wichtige Wertstoffraktionen 16 2.3 Mengenentwicklung der Berliner Siedlungsabfälle 19 2.4 bfallwirtschaftskonzept für das Land Berlin 22 3 Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) 24 3.1 ufgaben der BSR 25 3.2 Von den BSR genutzte bfallbehandlungsanlagen 27 4 bfallbehandlungsanlagen in Berlin 28 4.1 Müllheizkraftwerk (MHKW) Ruhleben 29 4.2 Mechanisch-Physikalische Stabilisierungsanlagen (MPS) 30 4.3 Biogasfermentierungsanlage 32 4.4 Papiersortieranlage Neukölln 33 4.5 Mechanische ufbereitungsanlage (M) Köpenick 34 4.6 Sortieranlage für Wertstoffe 35 4.7 nlagen zur ufbereitung von Kühlgeräten und Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten 36 5 Beispielhafte Berliner bfallprojekte 38 5.1 Verwaltungsvorschrift zur umweltfreundlichen Beschaffung 39 5.2 Stoffstrom-, Klima- und Umweltbilanz der Berliner bfälle 41 5.3 Einheitliche Wertstofftonne 43 5.4 Einsatz von Recyclingbeton im Hochbau 44 5.5 Biomasseverwertung 45 6 Perspektiven der Berliner bfallwirtschaft 47 7 nhang: bfallrechtliche Regelungen/Internetadressen/ Verzeichnis der bkürzungen 48 5

Gesetzliche Grundlagen der bfallwirtschaft Das bfallrecht ist Teilgebiet des Umweltrechts. Es definiert den bfallbegriff, den Transport, die Behandlung und die Entsorgung von bfällen. Gesetzliche Regelungen gibt es auf EU-, Bundes- und Landesebene. 6

Siedlungsabfallwirtschaft in Berlin Gesetzliche Titel der Grundlagen Broschüre der Titel bfallwirtschaft des Kapitels 1.1 Hierarchie des bfallrechts 1.1.1 EU-Gesetzgebung Das EU-bfallrecht ist die rechtlich bindende Grundlage der bfallgesetzgebung der EU- Mitgliedsstaaten. Durch zahlreiche Richtlinien und Verordnungen wirkt die EU auf die Gesetzgebung ihrer Mitgliedsstaaten ein. Das EU-bfallrecht umfasst eine Vielzahl von Regelungen. Dies sind zum Beispiel die bfallverbringungsrichtlinie, die den grenzüberschreitenden Transport gefährlicher bfälle regelt, die ltfahrzeugrichtlinie, die Verwertungsquoten für das Recycling von ltfahrzeugen festlegt, die Deponierichtlinie, die nforderungen an die blagerung von Restmüll auf Deponien stellt oder die Verpackungsrichtlinie, die Zielvorgaben für die Wiederverwendung und Verwertung von Verpackungen enthält. Von grundsätzlicher Bedeutung ist die bfallrahmenrichtlinie (bfrrl), die am 19. November 2008 verabschiedet wurde. Sie enthält folgende Kernelemente: Die bfallvermeidung ist oberstes Ziel der bfallpolitik. Wesentliche Instrumente sind dabei der Grundsatz der Produktverantwortung sowie bfallvermeidungsprogramme. Der bfallbegriff wird präzisiert, er bezieht sich nur auf bewegliche Sachen. Die bgrenzung zwischen bfällen und Nebenprodukten wird verbindlich geregelt. Dies soll die kzeptanz von hochwertigen Recyclingprodukten verbessern. Die Getrennthaltung von Recyclingmaterialien ist Verpflichtung. Erstmals nennt die Richtlinie auch Recyclingquoten im Bereich von Papier, Glas, Metall und Kunststoffen (50 % bis 2020) sowie für Bau- und bbruchabfälle (70 % bis 2020). Die Bioabfallverwertung wird durch eine eigenständige Regelung gestärkt. Die bgrenzung zwischen einer energetischen bfallverwertung und der Beseitigung von bfällen wird präzisiert. uch Müllverbrennungsanlagen können als energetische Verwertungsanlagen anerkannt werden, wenn sie über eine hohe Energieeffizienz verfügen. Gemischter bfall aus privaten Haushalten unterliegt der Entsorgungsautarkie, d. h. dieser bfall muss zunächst im jewei ligen EU-Staat entsorgt werden. Eine Entsorgung im usland ist nur in usnahmefällen möglich. 7

1.1.2 Bundesdeutsche Gesetzgebung Zentrales Bundesgesetz des deutschen bfallrechts ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das am 1. Juni 2012 in Kraft getreten ist. Mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz wurde die bfallrahmenrichtlinie (bfrrl) der EU in deutsches Recht umgesetzt. Zweck des Gesetzes sind die Förderung einer rückstandsarmen Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherstellung des Schutzes von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von bfällen. Neben Neuregelungen, die der Umsetzung der europäischen Richtlinie in deutsches Recht geschuldet sind, werden durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz die bewährten Strukturen und Elemente des bisherigen Rechts erhalten. In Umsetzung der bfallrahmenrichtlinie der EU wurde mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz eine neue fünfstufige bfallhierarchie im deutschen Recht eingeführt. Nach 6 KrWG stehen die Maßnahmen der Vermeidung und der bfallbewirtschaftung in folgender Reihenfolge: 1 Vermeidung 2 Vorbereitung zur Wiederverwendung 3 Recycling 4 sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung 5 Beseitigung 8

Siedlungsabfallwirtschaft in Berlin Gesetzliche Titel der Grundlagen Broschüre der Titel bfallwirtschaft des Kapitels Diese Hierarchie legt eine grundsätzliche Stufenfolge fest, Vorrang hat diejenige Option, die den Schutz von Mensch und Umwelt am besten gewährleistet. Dabei sind neben den ökologischen uswirkungen auch technische Möglichkeiten, die wirtschaftliche Zumutbarkeit und die sozialen Folgen zu berücksichtigen. Die Prioritätenreihung betont, dass bfallvermeidung und bfallreduzierung an erster Stelle stehen. Konsequente Maßnahmen der Vermeidung und Verwertung von bfällen sollen bereits im Vorfeld der bfallentstehung greifen. Ökonomisch und ökologisch wünschenswerter als die stoffliche Verwertung ist die Wiederverwendung von Produkten. Die stoffliche Verwertung von Produkten wiederum ist prinzipiell der Verbrennung von bfällen vorzuziehen, auch wenn die bfallverbrennung unter besonders definierten Voraussetzungen als energetische Verwertungsmaßnahme gilt. Erst als letzte Möglichkeit kommt die Beseitigung von bfällen in Betracht. 65 % aller Siedlungsabfälle sollen bis zum Jahr 2020 recycelt werden. Neu ist auch die Verpflichtung zur ufstellung eines bundesdeutschen bfallvermeidungsprogramms (VP, 33 KrWG). Dies ist ein Programm, in dem bfallvermeidungsziele formuliert, bestehende bfallvermeidungsmaßnahmen zusammengestellt und evaluiert sowie darauf aufbauend neue Maßnahmen konzipiert werden. So soll die bfallvermeidungspolitik gestärkt und gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern transparenter gemacht werden. 2013 wird vom Bundesumweltministerium erstmals ein bfallvermeidungsprogramm erstellt, die Bundesländer beteiligen sich daran mit Beiträgen aus ihren eigenen Verantwortungsbereichen. 70 % aller Bau- und bbruchabfälle sollen sollen bis zum Jahr 2020 stofflich verwertet werden. Mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz wurde außerdem die Möglichkeit geschaffen, bundesweit verpflichtend eine einheitliche Wertstofftonne einzuführen. Mit diesem Erfassungssystem sollen Haushalte nicht nur Verpackungen, sondern auch sonstige bfälle aus den gleichen Materialien, z. B. Plastik oder Metall, in einer einheitlichen Wertstofftonne entsorgen. Damit können Wertstoffe aus dem Hausmüll in besserer Qualität und in größerer Menge erfasst werden. Details zu dieser einheitlichen Wertstofferfassung sollen in naher Zukunft möglicherweise in einem eigenständigen Wertstoffgesetz geregelt werden. Schließlich legt das Kreislaufwirtschaftsgesetz zur Förderung der bfallverwertung Verwertungsquoten, die über die von der EU vorgegebenen Recyclingquoten hinausgehen, fest: Bis zum Jahr 2020 sollen 65 % aller Siedlungsabfälle recycelt und 70 % aller Bau- und bbruchabfälle stofflich verwertet werden. Ende 2016 wird darüber hinaus geprüft, ob die Verwertungsquote für Bau- und bbruchabfälle weiter gesteigert werden kann. Spätestens ab dem Jahr 2015 müssen flächendeckend Bioabfälle sowie Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle getrennt gesammelt werden. 9

Bestimmte Stoffe sind wie bisher vom nwendungsbereich des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und damit vom Geltungsbereich des deutschen bfallrechts ausgenommen. Behandlung und Verbleib dieser Stoffe werden durch Spezialvorschriften geregelt. Das gilt z. B. für Tierkörper und Tierkörperteile (vgl. Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz), Kernbrennstoffe und radioaktive Stoffe (vgl. tomrecht) oder bwasser (vgl. Bundes- bzw. Landeswasserrecht). Ein zentraler Begriff des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist nach wie vor die Produktverantwortung. Hersteller und Vertreiber müssen ihre Erzeugnisse so gestalten, dass bei der Produktion und beim späteren Gebrauch das Entstehen von bfällen minimiert wird und Reststoffe umweltverträglich verwertet oder beseitigt werden können. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz kann die Produktverantwortung sowohl durch gesetzliche Maßnahmen (Gesetze, Verordnungen) als auch durch freiwillige Selbstverpflichtungen der Hersteller und Vertreiber umgesetzt werden. Die Produktverantwortung für Verpackungsmaterialien wurde bereits 1991 in der Verpackungsverordnung (VerpackV) umgesetzt. Diese Verordnung ist in den letzten Jahren mehrfach novelliert worden. Sie enthält Vorschriften über die Rücknahmepflichten für gebrauchte Verpackungen für Hersteller und Handel. Um diese Pflichten zu erfüllen, kann sich der Handel an einem System beteiligen, das die Verpackungen einsammelt und verwertet. uf dieser Grundlage wurde in Deutschland 1993 ein flächendeckendes Sammelund Entsorgungssystem in Verantwortung der Wirtschaft eingerichtet. Hierdurch konnte der nteil der Verpackungen im bfall deutlich reduziert werden. In Umsetzung der Produktverantwortung gibt es noch weitere rechtliche Regelungen, z. B. im Bereich der Elektro- und Elektronikabfälle, der ltöle, ltfahrzeuge und der ltbatterien. In Ballen gepresste bfälle: Bis zum Jahr 2020 sollen 65 % aller Siedlungsabfälle recycelt werden. 10

Siedlungsabfallwirtschaft in Berlin Gesetzliche Titel der Grundlagen Broschüre der Titel bfallwirtschaft des Kapitels Das Kreislaufwirtschaftsgesetz wird durch eine Vielzahl von Rechtsverordnungen ergänzt und ausgefüllt. Sie konkretisieren und vervollständigen die Bestimmungen des Gesetzes. Hierzu gehören insbesondere: die bfallverzeichnis-verordnung (VV), die ltfahrzeugverordnung (ltfahrzeugv), die ltholzverordnung (ltholzv), die ltölverordnung (ltölv), die Bioabfallverordnung (BiobfV), die Deponieverordnung (DepV), die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), die Gewerbeabfallverordnung (GewbfV), die Klärschlammverordnung (bfklärv), die Nachweisverordnung (NachwV), die PCB/PCT-bfallverordnung (PCBbfallV), die nzeige- und Erlaubnisverordnung (bfev), die Verpackungsverordnung (VerpackV), die Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten(Elektro-StoffV), die Versatzverordnung (VersatzV). 2005 Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet die Bundesländer auch zur ufstellung von bfallwirtschaftsplänen für ihre jeweiligen Bereiche und enthält Vorgaben zu ihren Inhalten. In den bfallwirtschaftsplänen sind u. a. die Ziele der bfallvermeidung und -verwertung darzustellen. Ebenfalls ist darzulegen, welche bfallbeseitigungsanlagen erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass die im Land anfallenden bfälle sicher beseitigt werden können. Hausmüll oder gewerbliche Siedlungsabfälle dürfen seit dem 1. Juni 2005 nicht mehr ohne Vorbehandlung auf einer Deponie abgelagert werden. Eine Vorbehandlung kann z. B. durch mechanisch-biologische nlagen, mechanisch-physikalische nlagen oder durch Verbrennung erfolgen. Seit dem 1. Juni 2005 dürfen Hausmüll oder gewerbliche Siedlungsabfälle nicht mehr ohne Vorbehandlung auf einer Deponie abgelagert werden. 11

1.1.3 Berliner Gesetzgebung Das bfallrecht der Länder ergänzt die gesetzlichen Regelungen des Bundes. In Berlin gilt seit 1999 das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von bfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und bfallgesetz Berlin, KrW-/bfG Bln). Ergänzt wird das Berliner Kreislaufwirtschafts- und bfallgesetz durch mehrere Rechtsverordnungen, die sich überwiegend auf gefährliche bfälle beziehen: die Sonderabfallentsorgungsverordnung, die Sonderabfallgebührenordnung, die Problemabfallverordnung und die Verordnung zum usschluss von bfällen von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin. Hauptziel des Berliner Kreislaufwirtschafts- und bfallgesetzes ist die Förderung einer abfallarmen Kreislaufwirtschaft und die Sicherung einer umweltverträglichen und zugleich wirtschaftlichen bfallentsorgung. Nach 5 bs. 1 des Berliner Kreislaufwirtschafts- und bfallgesetzes ist das Land Berlin für die Entsorgung der auf seinem Gebiet anfallenden bfälle zuständig. Die ufgaben, die mit der Entsorgung von bfällen aus Privathaushalten und von bfällen zur Beseitigung aus sonstigen Herkunftsbereichen verbunden sind, werden von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) als nstalt des öffentlichen Rechts des Landes Berlin wahrgenommen. Klärschlämme aus bwasserbehandlungsanlagen des Landes werden durch die Berliner Wasserbetriebe (BWB) entsorgt. Seit Mitte 2009 sind nicht gefährliche Bauabfälle von der Entsorgungspflicht des Landes Berlin ausgeschlossen. Das Berliner Kreislaufwirtschafts- und bfallgesetz regelt ebenfalls die ufstellung von bfallbilanzen, bfallwirtschaftskonzepten und bfallwirtschaftsplänen für bfälle im Land Berlin. Modernes Fahrzeug der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR): Das Land Berlin ist für die Entsorgung der auf seinem Gebiet anfallenden bfälle zuständig. 12

Siedlungsabfallwirtschaft in Berlin Gesetzliche Titel der Grundlagen Broschüre der Titel bfallwirtschaft des Kapitels 1.2 Berliner bfallbilanzen, bfallwirtschaftskonzepte und bfallwirtschaftspläne Die für Umwelt zuständige Berliner Senatsverwaltung erstellt jährlich eine bfallbilanz. Sie gibt uskunft über rt, Menge und Herkunftsbereiche der im Land Berlin angefallenen bfälle (Siedlungsabfälle, Bauabfälle bis 2009 und gefährliche bfälle) sowie über deren Entsorgung im Land Berlin. Die bfallbilanz liefert wichtige Planungsdaten für das bfallwirtschaftskonzept und den bfallwirtschaftsplan und ermöglicht eine jährliche Kontrolle der Fortschritte des Landes Berlin im Bereich der bfallvermeidung und bfallverwertung. ußerdem wird ein bfallwirtschaftskonzept (WK) erstellt, bestehend aus den Teilplänen Siedlungsabfälle, Bauabfälle und gefährliche bfälle, das regelmäßig fortgeschrieben wird. Es enthält ngaben über rt, Menge, Herkunft sowie Verwertung oder Beseitigung der in Berlin gegenwärtig und voraussichtlich in den nächsten zehn Jahren anfallenden bfälle. Es erläutert, wie die Ziele der Vermeidung, Verwertung und umweltverträglichen Beseitigung der anfallenden bfälle verwirklicht werden. ußerdem enthält es ngaben über Maßnahmen zur Planung, Errichtung oder Sicherung der erforderlichen bfallentsorgungsanlagen. Die im bfallwirtschaftskonzept gebündelten abfallwirtschaftlichen Prognosedaten ermöglichen eine vorausschauende Planung der bfallwirtschaft im Land Berlin, die über die jährlichen bfallbilanzen hinausgeht. Das aktuelle bfallwirtschaftskonzept wurde vom Berliner bgeordnetenhaus im Mai 2011 beschlossen. ufbauend auf dem bfallwirtschaftskonzept wird ebenfalls regelmäßig ein bfallwirtschaftsplan (WP; Teilpläne: Siedlungsabfälle, Bauabfälle und gefährliche bfälle) für das Land Berlin erstellt. uch er bezieht sich auf einen Prognosezeitraum von zehn Jahren. Ziel ist die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit des Landes. Der bfallwirtschaftsplan betrachtet die Entwicklung und die Tendenzen der bfallströme sowie die demographischen Rahmenbedingungen Berlins. Hieraus prognostiziert er künftige bfallmengen und den zukünftigen Bedarf an bfallbehandlungskapazitäten im Land Berlin. uch Flächen für bfallentsorgungsanlagen, die zukünftig benötigt werden, können im bfallwirtschaftsplan festgelegt werden. Die bfallbilanzen, bfallwirtschaftspläne und bfallwirtschaftskonzepte können auf folgender Internetseite eingesehen werden: www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfall 13

Berliner Siedlungsabfälle Siedlungsabfälle sind bfälle aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen, z. B. Praxen, Verwaltungsgebäuden, Schulen und Kindergärten, sowie hausmüllähnliche bfälle aus Gewerbe und Industrie. Zu den Siedlungsabfällen gehören auch Sperrmüll, Marktabfälle, Straßenkehricht, Bioabfälle, Klärschlämme und getrennt erfasste Wertstoffe, z.b. Glas oder Papier. Bauabfälle zählen formal ebenfalls zu den Siedlungsabfällen, aufgrund ihrer spezifischen Problematiken werden sie in dieser Broschüre allerdings nicht mitbetrachtet.

Siedlungsabfallwirtschaft Titel in der Berlin Broschüre Berliner Titel Siedlungsabfälle des Kapitels 2.1 Wichtige Siedlungsabfallarten Bei den Siedlungsabfällen unterscheidet man anhand ihrer Herkunft folgende bfallarten: Hausmüll: bfälle werden als Hausmüll bezeichnet, wenn sie hauptsächlich aus privaten Haushalten stammen und regelmäßig vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in genormten Behältern eingesammelt, transportiert und einer weiteren Entsorgung zugeführt werden. Für die Entsorgung des Hausmülls ist ausschließlich die kommunale bfallbeseitigung zuständig. lle Haushalte sind verpflichtet, an diese angeschlossen zu sein und die kommunalen bfallentgelte zu zahlen. Man spricht auch von einer Überlassungspflicht der Haushalte (bfallerzeuger) an den öffentlichen Entsorger. In Berlin sind dies die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR, vgl. 3.1). Etwa 80 % der Berliner Siedlungsabfälle sind Hausmüll, etwa 20 % Geschäfts- bzw. Gewerbeabfälle. Geschäftsmüll: fällt in Gewerbebetrieben an und wird gemeinsam mit Hausmüll gesammelt und abgeholt. Geschäftsmüll stammt vorwiegend aus Dienstleistungsbetrieben, Geschäften und Kleingewerbebetrieben. In den typischen mehrgeschossigen Häusern der Berliner Innenstadt nutzen diese Gewerbebetriebe häufig die bfalltonnen gemeinsam mit den Privathaushalten des gleichen Gebäudes. 80 % Etwa 80 % der Berliner Siedlungsabfälle sind Hausmüll. 20 % Etwa 20 % der Berliner Siedlungsabfälle sind Geschäfts- bzw. Gewerbeabfälle. Gewerbeabfälle: fallen in Gewerbebetrieben, Geschäften, Dienstleistungsbetrieben, öffentlichen Einrichtungen oder der Industrie an und werden von den Entsorgungspflichtigen selbst oder von ihnen beauftragten Dritten getrennt vom Hausmüll und in der Regel nicht über die kommunale Behälterabfuhr abgefahren. Gewerbeabfälle werden überwiegend in Klein- oder Großcontainern gesammelt und von den bfallerzeugern selbst oder durch von diesen beauftragte Entsorgungsunternehmen an der Beseitigungsanlage angeliefert und gemeinsam mit dem Hausmüll beseitigt. Sperrmüll: Bei Sperrmüll handelt es sich um feste bfälle, die wegen ihrer Sperrigkeit nicht in die im Entsorgungsgebiet vorgeschriebenen Behälter passen und getrennt vom Hausmüll gesammelt und transportiert werden. Sperrmüll stammt überwiegend aus privaten Haushalten und wird nach nmeldung von den BSR zu Hause abgeholt und der Verwertung oder Entsorgung zugeführt. Diese Leistung ist für den Bürger kostenpflichtig. Kostenlos kann privater Sperrmüll auch an verschiedenen BSR-Recyclinghöfen im Stadtgebiet selbst abgeliefert werden. Gewerblicher Sperrmüll wird entweder von den BSR oder im Falle der Verwertung von verschiedenen privaten Dienstleistern entgegengenommen. Straßenkehricht: bfälle aus der Straßenreinigung werden als Straßenkehricht bezeichnet. Es handelt sich z. B. um Straßen- und Reifenabrieb, Laub und Streumittel des Winterdienstes. Straßenkehricht wird von den Straßenreinigungsfahrzeugen der BSR gesammelt und durch die BSR entsorgt. Privater Sperrmüll kann kostenlos an verschiedenen BSR-Recycling höfen im Stadt gebiet selbst abgeliefert werden. 15

2.2 Wichtige Wertstofffraktionen Wertstoffe sind Stoffe, die nach ihrem Gebrauch wiederverwendet, zu anderen Produkten umgewandelt oder in ihre Rohstoffe aufgespaltet werden können. In besonders großen Mengen fallen in Haushalten folgende Wertstoffe an: Papier: lte Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Schreib- und Verpackungspapier, Kartonagen und Pappe sind ein wichtiger Rohstoff zur Herstellung von Recyclingpapier und -karton. Um ltpapier als Rohstoff wiederverwerten zu können, muss es möglichst frei von Verunreinigungen sein. uch Papier wurde in Berlin bereits vor Inkrafttreten der Verpackungsverordnung auf verschiedene rten separat gesammelt. Seit den 1990er Jahren gibt es in Berlin eine flächendeckende Papierabfallsammlung. Die dafür verwendeten blauen Tonnen sind jeweils wie die grauen Restabfalltonnen auf den Grundstücken aufgestellt (Holsystem). Das ltpapier wird von verschiedenen Entsorgungsunternehmen abgeholt und einer Verwertung zugeführt. Es kann ebenfalls auf den BSR-Recyclinghöfen im Stadtgebiet abgeliefert werden. In geringem Umfang gibt es auch sogenannte Bündelsammlungen verschiedener meist caritativer Organisationen. Bei diesen wird gebündeltes ltpapier, insbesondere Zeitungen, abgeholt und einer Verwertung zugeführt. Bioabfall: Biologischer bfall wie Obst- und Gemüsereste, verdorbene Nahrungsmittel, Speisereste, verwelkte Blumen, Kaffeesatz, Teebeutel, Eierschalen, Gartenabfälle, Rasenschnitt und Laub sind Wertstoffe, die kompostiert werden können. Im Berliner Innenstadtbereich wird Bioabfall in separaten braunen BIOGUT-Tonnen von den BSR gesammelt und einer Verwertung zugeführt. Etwa 90 % der Mehrfamilienhäuser sind inzwischen an dieses System angeschlossen. Im ußenbereich der Stadt, in dem viele Einfamilienhäuser liegen, sind nur etwa 15 % der Grundstücke an die BIOGUT-Sammlung angeschlossen. Viele dieser Haushalte haben allerdings einen eigenen Garten und kompostieren dort einen Teil ihrer Bioabfälle selbst. Leichtverpackungen: Seit Inkrafttreten der Verpackungsverordnung (vgl. 1.1.2) müssen Hersteller und Vertreiber gebrauchte Leichtverpackungen (LVP) aus Kunststoff, Metall und Verbundmaterial, z. B. Joghurtbecher, Konservendosen oder Getränkekartons, zurücknehmen und einer umweltgerechten Verwertung zuführen. Leichtverpackungen wurden bis Dezember 2012 in Berlin in der Gelben Tonne (Mehrfamilienhäuser) oder dem Gelben Sack (Einfamilienhäuser) gesammelt, von einem von den Betreibern des dualen Systems beauftragten Entsorger abgeholt und einer Verwertung zugeführt. 16

Siedlungsabfallwirtschaft Titel in der Berlin Broschüre Berliner Titel Siedlungsabfälle des Kapitels Stoffgleiche Nichtverpackungsabfälle (stnvp): Im Januar 2013 wurde in Berlin die einheitliche Berliner Wertstofftonne eingeführt. In dieser Wertstofftonne wurden die bisherigen Systeme Gelbe Tonne, Gelbe Tonne plus und Orange Box zusammengeführt. Das darf in die Wertstofftonne: Verpackungen und andere Gegenstände aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoff Kunststoffe Becher (z. B. Jogurt-, Margarinebecher) Kunststofflaschen (z. B. Pflegemittel-, Spül- und Waschmittelflaschen, Saftflaschen) Gebrauchsgegenstände (z. B. Gießkannen, Blumentöpfe, Plastikschüsseln, Spielzeug) Folien Schaumstoffe Metalle Getränke- und Konservendosen Töpfe, Werkzeuge, Besteck, Schrauben luminiumfolie, -deckel und -schalen Flaschenverschlüsse Verbundstoffe Getränkekartons rzneimittelblister (leer) Das darf nicht in die Wertstofftonne: Elektrogeräte Energiesparlampen Batterien Textilien Datenträger Holz In der Berliner Wertstofftonne werden außer Verpackungen auch weitere Wertstoffe (stnvp = stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff und/oder Metall, zum Beispiel Spielzeug, Töpfe, Werkzeuge, Plastikschüsseln) gesammelt, die stofflich und energetisch verwertet werden. In den Sacksammelgebieten können die gelben Säcke für die einheitliche Wertstofferfassung genutzt werden. ltkleider und Elektrokleingeräte dürfen nicht über die einheitliche Wertstofftonne entsorgt werden. Es wird mit einem Zuwachs an erfassten Wertstoffen von jährlich etwa 7 kg pro Einwohner gerechnet. Dies entspricht für Berlin einem Gesamtvolumen von rd. 25.000 Mg pro Jahr. 17

70.000 Mg Jährlich werden in Berlin ca. 70.000 Mg ltglas gesammelt, das sind pro Kopf ca. 20 kg. Glas: us ltglas lässt sich ohne Qualitätsverlust wieder neues Glas herstellen. Bei der Glasherstellung hat der ltglasanteil inzwischen etwa 90 % erreicht. Wichtig ist, dass ltglas nach Farben sortiert gesammelt wird. In der Regel wird farbloses Glas (Weißglas) getrennt von grünem und braunem Glas (Buntglas) gesammelt. Bereits in den 1970er und 1980er Jahren wurde ltglas in Berlin auf verschiedene rten getrennt vom übrigen bfall gesammelt. Seit Inkrafttreten der Verpackungsverordnung 1991 (vgl. 1.1.2) gibt es in Berlin eine flächendeckende ltglassammlung. Die separaten grünen und braunen Tonnen sind jeweils auf den Grundstücken aufgestellt (Holsystem). Zusätzlich sind im Stadtgebiet rund 6.000 öffentlich zugängliche Glassammelcontainer aufgestellt (Bringsystem), in die jeder Bürger ltglas einwerfen kann. In Glastonnen bzw. Glassammelcontainern gesammeltes ltglas wird von verschiedenen Entsorgungsunternehmen abgeholt und einer Verwertung zugeführt. Jährlich werden in Berlin ca. 70.000 Mg ltglas gesammelt, das sind pro Kopf ca. 20 kg. In Berlin gibt es rund 6.000 öffentliche Glassammelcontainer. 18

Siedlungsabfallwirtschaft Titel in der Berlin Broschüre Berliner Titel Siedlungsabfälle des Kapitels 2.3 Mengenentwicklung der Berliner Siedlungsabfälle Die seit 1999 jährlich erstellten bfallbilanzen (1992 1998: bfallmengenberichte) ermöglichen einen Überblick über die Mengenentwicklung der Siedlungsabfälle im Land Berlin. 1992 betrug das Berliner Brutto-Siedlungsabfallaufkommen, das sich aus den beseitigten und den verwerteten bfallmengen zusammensetzt, noch 2.594.000 Mg. Bis 2012 war es auf 1.481.000 Mg, also um rund 43 %, gesunken. Die Siedlungsabfälle stammen zu rund 79 % aus Haushaltungen, die restlichen 21 % aus dem gewerblichen Bereich (inkl. Straßenreinigung). Etwa 57 % des Siedlungsabfalls werden ordnungsgemäß beseitigt, etwa 43 % werden stofflich oder energetisch verwertet. In den letzten Jahren ist insbesondere auf Grund der sinkenden Gewerbeabfallmengen sowie der ufbereitung von sonstigen verwertbaren Siedlungsabfällen ein kontinuierlicher Rückgang der beseitigten Siedlungsabfälle zu verzeichnen. Die Mengenentwicklung der Berliner Siedlungsabfälle ist für die Jahre 1992 2012 in den beiden folgenden Diagrammen dargestellt. Seit Beginn der Neunziger Jahre verminderten sich die zu beseitigenden bfallmengen deutlich. Wurden 1992 noch 2.325.000 Mg bfälle beseitigt, waren es 2012 nur noch 822.000 Mg. Insgesamt sank das beseitigte Siedlungsabfallaufkommen im Land Berlin seit 1992 um mehr als 60 %. Dies ist Folge verstärkter ktivitäten zur bfallvermeidung, Getrenntsammlung und bfallverwertung. 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2.325.000 1.822.000 1.677.000 1.320.000 1.199.000 1.045.000 1.003.000 1.002.000 924.000 928.000 822.000 Summe der beseitigten Mengen Menge in Mg/a Hausmüll zur Beseitigung (inkl. Geschäftsmüll) häuslicher Sperrmüll zur Beseitigung Gewerbeabfall zur Beseitigung Straßenkehricht zur Beseitigung Diagramm 1: Entwicklung der Siedlungsabfälle zur Beseitigung 1992 2012 19

Gleichzeitig mit dem Rückgang der zu beseitigenden bfallmengen stiegen die verwerteten bfallmengen seit 1992 deutlich an. Wurden 1992 noch lediglich 269.000 von 2.594.000 Mg verwertet, waren es 2012 mit 624.000 von 1.481.000 Mg nicht nur mengenmäßig mehr als doppelt so viel. Prozentual vervierfachte sich die Verwertungsquote sogar, sie stieg von rund 10 % in 1992 auf mehr als 40 % in 2012. 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2.500.000 2.000.000 1.500.000 1.000.000 500.000 0 Summe der beseitigten Mengen Summe der verwerteten Mengen Diagramm 2: Entwicklung der verwerteten und beseitigten bfallmengen 1992 2012 Die verwerteten Siedlungsabfälle setzen sich aus den getrennt erfassten und verwerteten bfällen aus Haushaltungen und Kleingewerbe, aus der häuslichen Sperrmüllsammlung und der Straßenkehrichtaufbereitung zusammen. Diese verwerteten Mengen stiegen von 445.000 Mg im Jahr 1996 auf 624.000 Mg im Jahr 2012 an. Betrug die Verwertungsquote 1996 noch lediglich rund 20,9 %, so lag sie 2012 bei 42,2 %, was mehr als einer Verdopplung entspricht. Für bfälle zur Verwertung aus gewerblichen Herkunftsbereichen gibt es keine Überlassungspflicht an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Daher ist eine vollständige Dokumentation der verwerteten Gewerbeabfallmengen nicht möglich. 20

Siedlungsabfallwirtschaft Titel in der Berlin Broschüre Berliner Titel Siedlungsabfälle des Kapitels Im Jahr 2012 setzte sich der Berliner Siedlungsabfall folgendermaßen zusammen (ngaben gerundet auf 1.000 Mg): bfallart Menge nteil einw.-spez. Menge 1 in Mg in Gew. % in kg/e*a Hausmüll ohne Geschäftmüll 1.093.000 73,8 310,4 zur Beseitigung 673.000 45,4 191,1 zur Verwertung 420.000 28,4 119,3 Geschäftsmüll 149.000 10,1 42,3 zur Beseitigung 149.000 10,1 42,3 durch das duale System 46.000 3,1 13,1 verwertete bfälle aus dem Gewerbe Sperrmüll aus Haushaltungen 103.000 7,0 29,3 zur Beseitigung 0 0,0 0,0 zur Verwertung 103.000 7,0 29,3 Gewerbeabfall 2 34.000 2,3 9,7 zur Beseitigung 34.000 2,3 14,5 Straßenkehricht 56.000 3,8 15,9 zur Beseitigung 1.000 0,1 0,3 zur Verwertung 55.000 3,7 15,6 Gesamtsumme 1.481.000 100,0 420,6 1 verwendete Einwohnerzahl: 3.520.809 davon beseitigt 857.000 57,9 243,4 2 über die verwerteten Gewerbeabfälle davon verwertet 624.000 42,1 177,2 liegen keine vollständigen ngben vor Tabelle 1: Berliner Siedlungsabfälle 2012 Berliner Hinterhof: Unterschiedliche bfallarten werden in verschiedenfarbigen Tonnen gesammelt. 21

2012 wurden in Berlin fast eine halbe Million Mg bfälle aus Haushalten und Kleingewerbe verwertet. Den gewichtsmäßig größten nteil hatten dabei die Fraktionen Papier und Bioabfälle. Die verwerteten bfallmengen verteilten sich folgendermaßen auf den häuslichen und gewerblichen Herkunftsbereich: bfallarten Haushalte Kleingewerbe Gesamt Papier 146.769 32.217 178.986 )0 66.453 01,Ī$)"& %" & %13"/- (2+$"+ ǭ"/$")",++")20 3.100 ʴ&,#)) 126.499 ʳ)11"51&)&"+ 2.642 "/101,Ī1,++" &+()Q0"-/&"/1" Ku+0101,Ī" 14.747 LVP 69.165 6.840 76.005 stoffgleiche Nichtverpackungen über gelbe Tonne Plus 3.100 0 3.100 Glas 59.143 7.310 66.453 Bioabfall/Grünschnitt 123.969 2.530 126.499 lttextilien 2.642 K.. 2.642 76.005 -&"/ 178.986 Wertstofftonne inkl. separierte Kunststoffe 14.747 K.. 14.747 Summe 419.534 48.898 468.432 Mengenangaben in Mg/a Tabelle 2: Verwertete bfallmengen aus Berliner Haushalten und Kleingewerbe 2012 2.4 bfallwirtschaftskonzept für das Land Berlin Im Mai 2011 beschloss das bgeordnetenhaus von Berlin erstmalig ein verbindliches bfallwirtschaftskonzept für das Land Berlin. In ihm werden die Rahmenbedingungen für die Vermeidung und Entsorgung aller im Land Berlin anfallenden bfälle für einen Planungszeitraum bis 2020 geschaffen. Das Konzept legt die wesentlichen Schritte für eine Weiterentwicklung der Berliner bfallwirtschaft zu einer modernen Kreislaufwirtschaft in den nächsten Jahren fest. Dabei werden insbesondere Ressourcen- und Klimaschutzaspekte beachtet. Im Berliner bfallwirtschaftskonzept werden anspruchsvolle Klimaschutzziele vorgegeben, die über die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit des Landes Berlin hinausgehen. Zusätzlich zu der von der Berliner bfall- und Entsorgungswirtschaft bereits jährlich erzielten Klimaentlastung von 1,2 Mio. Mg CO 2 pro Jahr sollen bis 2020 weitere relevante Klimaentlastungspotentiale in Höhe von jährlich 1,1 Mio. Mg CO 2 erzielt werden. Zur Veranschaulichung: Diese geplante Klimaschutzentlastung entspricht rund 25 % der vom Land Berlin von 2010 bis 2020 angestrebten Einsparungen an Klimagasen. Eine nachhaltige bfallwirtschaft kann somit große nteile an der Erreichung der klimapolitischen Ziele des Landes Berlin leisten. 22

Siedlungsabfallwirtschaft Titel in der Berlin Broschüre Berliner Titel Siedlungsabfälle des Kapitels Diese ehrgeizige Reduzierung der schädlichen Klimagase soll vor allem durch eine hochwertige und klimaschonende Verwertung von bfällen sowie durch die verpflichtende nwendung von Umweltschutzkriterien bei der Vergabe von ufträgen zur Beschaffung von Produkten, Bau- und Dienstleistungen durch die öffentliche Hand erreicht werden. So sollen relevante Beiträge zur CO 2 -Einsparung und zum Ressourcenschutz durch die nachhaltige stoffliche und energetische Nutzung des vorhandenen großen Verwertungspotentials aller im Land Berlin anfallenden biogenen und nicht biogenen bfälle bis 2020 erreicht werden. Lange Zeit wurden jährlich große Mengen an Wertstoffen auf Deponien abgelagert und so von einer nachhaltigen Nutzung als CO 2 -neutrale Energieträger ausgeschlossen. Ziel des bfallwirtschaftskonzeptes ist es, ab 2015 alle anfallenden Siedlungsabfälle so zu behandeln und stofflich oder energetisch zu verwerten, dass keine Stoffe mehr deponiert werden müssen. uch durch den baldigen usstieg aus der derzeitigen Verwertung von biogenen Stoffen in einfachen Kompostierungsanlagen können erhebliche Einsparungen an Klimagasen (z. B. Methan, Lachgas) erreicht werden. Daher sollen ab 2016 alle anfallenden biogenen Stoffe (rund 1.200.000 Mg/a), z. B. Rasenschnitt und Laub, klimaschonend und energieeffizient behandelt werden. Durch diese und weitere Maßnahmen zur hochwertigen Verwertung biogener Stoffe wie beispielsweise flächendeckende und entgeltfreie häusliche Bioabfallsammlung sollen bis 2016 Klimaschutzentlastungspotentiale von rund 260.000 Mg CO 2 pro Jahr erreicht werden. Zur Veranschaulichung: Dieses Einsparpotential entspricht rund 11 % der jährlichen CO 2 Emissionen aller PKW-Fahrten im Land Berlin. lle im bfallwirtschaftskonzept genannten Einzelmaßnahmen wurden so entwickelt, dass gegenüber der bfallbeseitigung eine hochwertigere und klimaschonendere Verwertung der bfälle erreicht wird. Vor diesem Hintergrund soll die derzeit verwertete Siedlungsabfallmenge bis zum Jahr 2020 um rund 100.000 Mg/a gesteigert und folglich die anfallende jährliche Restabfallmenge zur Beseitigung auf rund 820.000 Mg/a reduziert werden. In diesem Zusammenhang kommt der flächendeckenden Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne im Januar 2013 eine besondere abfallwirtschaftliche Bedeutung zu. Durch die in der Wertstofftonne zusätzlich erfassten Wertstoffe (rund 25.000 Mg/a), die vorrangig stofflich verwertet werden, sollen bis 2015 weitere Umweltentlastungspotentiale erschlossen werden. Zur Evaluierung und zur Ermittlung weiterer Klimaschutzentlastungspotentiale im Bereich der bfallwirtschaft wird die Senatsumweltverwaltung eine jährliche Stoffstrom-, Umwelt- und Klimabilanz für alle relevanten bfallarten erstellen und regelmäßig fortschreiben (s. 5.2). Durch dieses bundesweit einmalige und vorbildhafte Instrument können wichtige Impulse zur dauerhaften und klimaschonenden Verwertung aller anfallenden Stoffe geleistet werden. 23

Die Berliner Stadt reinigungsbetriebe (BSR) Die BSR sind eines der größten kommunalen Entsorgungsunternehmen Europas. Sie beschäftigen etwa 5.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und besitzen einen Fuhrpark von rund 1.600 Fahrzeugen davon mehr als 1.200 Spezialfahrzeuge. 2012 wurden von den BSR in Berlin knapp 1.000.000 Mg bfall eingesammelt und sicher entsorgt. 24

Siedlungsabfallwirtschaft in Berlin Die Berliner Titel der Stadt Broschüre reinigungsbetriebe Titel des Kapitels (BSR) 3.1 ufgaben der BSR Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) wurden im Jahre 1951 als Eigenbetrieb des Landes Berlin gegründet und sind seit dem 1. Januar 1994 als nstalt des öffentlichen Rechts zu 100 % im Besitz des Landes Berlin. Die BSR sind eines der größten kommunalen Entsorgungsunternehmen Europas. Sie beschäftigen etwa 5.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und besitzen einen Fuhrpark von rund 1.600 Fahrzeugen davon mehr als 1.200 Spezialfahrzeuge. 2012 wurden von den BSR in Berlin knapp 1.000.000 Mg bfall eingesammelt und sicher entsorgt. Kerngeschäft der BSR sind die sichere und umweltverträgliche Verwertung von Hausmüll und Bioabfall (Entsorgungssicherheit) sowie die Förderung der bfallvermeidung, bfallberatung, und die ufgabe, ein sauberes Stadtbild zu schaffen und die Hauptstraßen bei winterlichen Straßenverhältnissen befahrbar zu halten. Die BSR finanzieren sich aus Entgelten nach dem Kostendeckungsprinzip sie erzielen also keine Gewinne und sinkende Kosten kommen unmittelbar den Gebührenzahlern zugute. Die BSR organisieren die bfallentsorgung dezentral von vier BSR-Betriebshöfen. Durch täglich 194 Touren zur Restabfallsammlung und 42 BIOGUT-Touren (Sammlung von Bioabfällen) werden jährlich rund 820.000 Mg Restmüll sowie mehr als 62.000 Mg Bioabfälle aus Haushalten und Gewerbe eingesammelt. Den Restmüll verwerten die BSR stofflich oder energetisch. us dem Bioabfall gewinnen sie in einer Vergärungsanlage Biogas. Im Winterdienst bearbeiten die Beschäftigten wenn notwendig rund um die Uhr in zwei Einsatzstufen eine Strecke von 10.500 Straßenkilometern. Zusätzlich befreien sie 18.500 Fußjährlich rund 820.000 Mg Restmüll jährlich rund 62.000 Mg Bioabfälle Durch täglich 194 Touren zur Restabfallsammlung und 42 BIOGUT-Touren werden jährlich rund 820.000 Mg Restmüll sowie mehr als 62.000 Mg Bioabfälle aus Haushalten und Gewerbe eingesammelt. Seit Januar 2013 hat Berlin eine einheitliche Wertstofftonne eingeführt. In ihr werden außer Verpackungen auch weitere Wertstoffe (stnvp = stoffgleiche Nichtverpackungen, zum Beispiel Gießkannen oder Spielzeug aus Kunststoff, Töpfe aus Metall, Werkzeuge etc.) in privaten Haushalten gesammelt. Diese werden stofflich oder energetisch verwertet. Die BSR und die Firma LB übernehmen bei der bfuhr der neuen Wertstofftonne unterschiedlich große Stadtgebiete in Berlin. Die BSR entleeren rund 20 % der Berliner Wertstofftonnen. Die BSR betreiben im Stadtgebiet 15 Recyclinghöfe mit 6 Schadstoffsammelstellen zur nnahme von rund 20 Wertstoffen und rund 30 Schadstoffen. Hier können Privathaushalte verschiedene Wertstoffe (z. B. Sperrmüll, ltholz, ltpapier, gebrauchte Elektrogeräte, Problemabfälle) abgeben. Die Recyclinghöfe werden jährlich von etwa 2,2 Mio. Kundinnen und Kunden aufgesucht. Insgesamt werden über die Recyclinghöfe jährlich knapp 140.000 Mg Wertstoffe und etwa 3.000 Mg Schadstoffe erfasst. Die BSR sind auch für die Reinigung des Berliner Straßennetzes verantwortlich. Diese erfolgt dezentral von fünf Regionalzentren aus. Über 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reinigen jährlich etwa 1,5 Mio. km Straßen und Gehwege in Berlin. Dabei werden rund 80.000 Mg Straßenkehricht aufgenommen und die mehr als 21.000 Papierkörbe etwa 5,7 Mio. Mal entleert. 25

gängerüberwege vom Schnee zum Teil mehrmals täglich. uf ausgewählten Plätzen, gehwegseitigen BVG-Haltestellen und Radwegen sind die BSR ebenfalls im Winterdienst-Einsatz. Die bfallberatung der BSR bietet Privathaushalten, Gewerbebetrieben, Verwaltungen, Schulen und Kindertagesstätten eine unabhängige Beratung zu bfallvermeidung, bfallverwertung und umweltgerechter bfallbeseitigung an. Über verschiedene Medien vom bfallmemory für Kinder bis zur BSR-pp für Mobiltelefone oder zielgruppenspezifische Merkblätter, Broschüren und Plakate informieren die BSR über den richtigen und umweltgerechten Umgang mit bfällen. Weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite der BSR (www.bsr.de) oder auf trenntstadt-berlin.de. Die BSR beteiligen sich über Tochterunternehmen auch an der gewerblichen bfallentsorgung. Das bekannteste ist Berlin Recycling, die im uftrag der Dualen Systeme Glas in Berlin getrennt sammelt und Papiertonnen sowie Containerdienste für bfälle aller rt oder bfallmanagement und die Vernichtung von Informationsträgern anbietet. Berlin Recycling gehört zu 100 % der BSR. Mit 50 % ist die Stadtreinigung an der BRL Reststoff-Bearbeitungs GmbH beteiligt, die Kühlgeräte, Elektro- und Elektronikschrott sowie Speisreste In Berlin gibt es mehr als 21.000 öffentliche bfallkörbe. 26

Siedlungsabfallwirtschaft in Berlin Die Berliner Titel der Stadt Broschüre reinigungsbetriebe Titel des Kapitels (BSR) aus der Gastronomie verwertet. n der Gesellschaft für Boden und bfallverwertung mbh (gbav) hält die BSR 51 % der nteile. Die gbav behandelt kontaminierte Böden, Bauschutt und Straßenkehricht in nass- und trockenmechanischen Verfahren. 3.2 Von den BSR genutzte bfallbehandlungsanlagen Für die umweltgerechte Verwertung und Entsorgung der ihnen überlassenen bfälle betreiben die BSR teils alleine, teils in Öffentlich-Privater-Partnerschaft verschiedene bfallbehandlungsanlagen. Die wichtigsten dieser nlagen werden im nächsten Kapitel kurz skizziert. 15 Recycling- Höfe Die BSR betreiben im Stadtgebiet 15 Recyclinghöfe zur nnahme von Wertstoffen und Schadstoffen. Das Müllheizkraftwerk (MHKW) in Ruhleben, die Biogasfermentierungsanlage in Ruhleben die Mechanisch-Physikalische Stabilisierungsanlage (MPS) in Pankow sowie die Müllumladestation und die Sperrmüllaufbereitungsanlage am Standort Gradestraße sind Eigentum der BSR. n der Mechanisch-Physikalischen Stabilisierungsanlage (MPS) in Reinickendorf besitzen die BSR nteile. bfallsammlung in Berliner Haushalten 27

bfallbehandlungsanlagen in Berlin Im Folgenden werden einige Berliner bfallbehandlungsanlagen beispielhaft vorgestellt. Darüber hinaus gibt es im Stadtgebiet noch weitere bfallbehandlungsanlagen. 28

Siedlungsabfallwirtschaft in Berlin Titel bfallbehandlungsanlagen der Broschüre Titel des in Kapitels Berlin 4.1 Müllheizkraftwerk (MHKW) Ruhleben Das BSR-Müllheizkraftwerk (MHKW) Ruhleben ist mit einem Jahresdurchsatz von 520.000 Mg bfall das Kernstück der Berliner bfallentsorgung. Es ging 1967 in Betrieb, wurde sukzessive ausgebaut und mehrfach nachgerüstet. Mit Inbetriebnahme der neuen Kessellinie (und gleichzeitiger ußerbetriebnahme der Kessellinien 5 bis 8) im September 2012 besteht das MHKW heute aus insgesamt 5 Verbrennungslinien (Linie und Linien 1 bis 4). Das Müllheizkraftwerk Ruhleben arbeitet im durchgehenden Dreischichtbetrieb. Der Hauptteil der bfallanlieferungen erfolgt durch die BSR, der Rest wird von Fremdfirmen angeliefert. Die an dem MHKW eintreffenden bfälle werden überprüft, gewogen und zu den bfallverbrennungslinien transportiert. Dort wird der bfall auf den Rostwalzen verbrannt. Die bei der Verbrennung entstehenden Rauchgase verlassen die Feuerung mit einer Temperatur von mehr als 850 C. Der entstehende Prozessdampf wird an das benachbarte Kraftwerk Reuter zur Strom- und Fernwärmeerzeugung abgegeben. Die Rauchgasreinigungsanlage der Verbrennungslinien 1 bis 4 besteht aus einer Trockensorption mit nlage zur katalytischen Reduzierung (SCR-Verfahren) der Stickoxide (DeNO -nlage), das bgasreinigungssystem der neuen Verbrennungslinie besteht aus x Im gereinigten bgas werden die festgelegten Schadstoffgrenzwerte weit unterschritten. Eingangsbereich des Müllheizkraftwerks Ruhleben 29

170 kg einer Trockensorption kombiniert mit nasser abwasserloser bgasreinigung einschließlich DeNOx-nlage. Die gereinigten Rauchgase werden über einen 102 m hohen Schornstein in die tmosphäre abgeleitet. Im gereinigten bgas werden die in der 17. Verordnung zum Bundes-Imissionsschutzgesetz festgelegten Schadstoffgrenzwerte auch die Grenzwerte für Dioxine und Furane (0,1 ng/m 3 ) weit unterschritten. Pro Mg bfall-input erzielt das MHKW eine Einsparung von etwa 170 kg CO 2 Äquivalenten. ls Verbrennungsrückstand fällt mit etwa 25 Gewichtsprozent der verbrannten bfallmenge Schlacke an. Diese wird in einer Schlackenaufbereitungsanlage weiter behandelt. Dort wird insbesondere das restliche Metall aus der Schlacke geschleust. Jährlich werden bei diesem Verfahren rund 12.000 Mg verschiedene Metalle aus der Rostasche gewonnen, die an den Schrotthandel weitergegeben werden. Die Schlacke verwerten die BSR auf ihren Deponien als Tragschicht für das Oberflächenabdichtungssystem bei der Deponiesanierung. Des Weiteren fallen hochbelastete Filterstäube zur Entsorgung an. Die abgeschiedenen Luftschadstoffe konzentrieren sich vor allem in den Filterstäuben der Rauchgasreinigung. Diese rund 2,2 Gewichtsprozent nicht verwertbaren gefährlichen nteile des bfalls werden in Untertagedeponien eingebaut. Pro Mg bfall-input erzielt das MHKW eine Einsparung von etwa 170 kg CO 2 -Äquivalenten. 4.2 Mechanisch-Physikalische Stabilisierungsanlagen (MPS) Im Rahmen eines Public-Private-Partnership-Modells wurde 2004 eine gemeinsame Gesellschaft der BSR und der Firma LB, die MPS Betriebsführungsgesellschaft mbh, gegründet. Sie errichtete zwei Mechanisch-Physikalische Stabilisierungsanlagen (MPS), jeweils eine in den Berliner Bezirken Pankow und Reinickendorf. Die Pankower nlage gehört den BSR vollständig, an der Reinickendorfer nlage sind die BSR beteiligt. Die mechanisch-physikalische Stabilisierung ist ein ökologisch innovatives Verfahren zur Behandlung von Restabfall. Dabei wird der bfall zunächst mechanisch aufbereitet. Hierzu durchläuft der angelieferte bfall einen mehrstufigen Trenn- und Behandlungsprozess (nnahme, ufbereitung, Trocknung, Sichtung und Konfektionierung). Verwertbare Stoffe wie Metalle oder Störstoffe (z. B. Sperrmüll) werden aussortiert. nschließend wird der bfall getrocknet. Beim Trocknungsprozess wird der bfallmenge ein Wasseranteil von ca. 30 % entzogen. Nach der Trocknung wird das Material in seine brennbaren (Papier, Kunststoffe, Textilien) bzw. nicht brennbaren Bestandteile (Mineralien, Hausbrandasche, Restglas) getrennt. Die brennbaren Bestandteile werden entweder lose (als Fluff) oder nach einer Pressung (als Pellets) stofflich oder energetisch verwertet. Die Reingasteilströme werden am 30 m hohen Kamin zusammengefasst und gemeinsam in die tmosphäre abgeleitet. Die energetische Verwertung erfolgt in Kraftwerken und in der Zementproduktion. Dabei wird direkt Primärbrennstoff substituiert. 30