Einwohnergemeinde Buchrain. Gebührenverordnung für die Schul-, Sport- und Freizeitanlagen



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Transkript:

Einwohnergemeinde Buchrain Gebührenverordnung für die Schul-, Sport- und Freizeitanlagen Vom 9. November 05

Einwohnergemeinde Buchrain Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Art. Zweck 3 Art. Klassierung Mieter 3 Art. 3 Minimaler Inhalt eines Gebührenansatzes 3 Art. 4 Gebührenfreie Veranstaltungen und Belegungen 3 Art. 5 Gebührentarif 4 Art. 6 Bei mehrtägiger Belegung 6 Art. 7 Sonderreinigung 6 Art. 8 Gebühren für Aufstell- und Abräumtage 6 Art. 9 Grossanlässe 7 Art. 0 Rechtsmittel 7 Art. Inkrafttreten 7

Einwohnergemeinde Buchrain 3 Der Gemeinderat von Buchrain, erlässt gestützt auf Art. Abs. c der Gemeindeordnung vom. Januar 007 mit Änderungen vom 7. November 0 folgende Gebührenverordnung für die Schul-, Sport- und Freizeitanlagen: Die verwendete männliche Form der Funktionsbezeichnung steht stellvertretend für beide Geschlechter. Art. Zweck Diese Verordnung regelt die Gebühren im Zusammenhang mit der Vermietung der Schul-, Sport- und Freizeitanlagen der Einwohnergemeinde Buchrain. Art. Klassierung Mieter Als gelten: a) Einheimische Vereine, Organisationen, Institutionen, Parteien, Stockwerkeigentümerund Hauseigentümergemeinschaften und Strassengenossenschaften, b) Firmen (Nonprofit-Firmenanlässe sowie Firmenanlässe ohne Kursgeld und ohne Eintritt / Wirtschaftsbetrieb) und Privatpersonen mit Steuersitz in der Gemeinde Buchrain. Als gelten: a) Vereine, wenn weniger als die Hälfte der Aktivmitglieder Wohnsitz in der Gemeinde Buchrain aufweist. b) Organisationen, Institutionen, Parteien, Stockwerkeigentümer- und Hauseigentümergemeinschaften und Strassengenossenschaften von ausserhalb Buchrain, c) Firmen und Privatpersonen mit Steuersitz ausserhalb der Gemeinde Buchrain. Art. 3 Minimaler Inhalt eines Gebührenansatzes Die Grundgebühr beinhaltet den Strom-, Wasser- und Heizölverbrauch und die Anlagenwartentschädigung für einen normalen Reinigungsaufwand. Zusätzliche Dienstleistungen oder ausserordentliche Aufwendungen sind nicht enthalten und werden in Rechnung gestellt. Art. 4 Gebührenfreie Veranstaltungen und Belegungen Als gebührenfreie Veranstaltungen und Belegungen gelten: a) Veranstaltungen von Vereinen der Gemeinde Buchrain ohne Eintritt, ohne Wirtschaftsbetrieb und ohne Kursgelder, b) Sitzungen und Versammlungen von einheimischen Vereinen, Organisationen, Parteien, Institutionen, schulischen Organisationen, Musikschule, Feuerwehr,

Einwohnergemeinde Buchrain 4 c) Trainings und Proben von Buchrainer Vereinen d) Ausstellungen des Kulturforums. Anträge auf Erlass von Gebühren können durch die zuständige Stelle bewilligt werden. Art. 5 Gebührentarif Gebührentarif Räume Gebühr pro offiziellem Veranstaltungstag Schulzentrum Dorf Mehrzweckraum 40.-- 50.-- Klassenzimmer, Gruppenräume 40.-- 00.-- Werkräume, Räume für Textiles Werken 60.-- 50.-- Turnhalle (inkl. Foyer und Garderoben) + 5% Umsatzgebühr, berechnet vom Bruttoumsatz aus dem Wirtschaftsbetrieb und den Eintritten, oder bei Partyservice Fr. 3.--/ Person 00.-- 00.-- Schulzentrum Hinterleisibach Aula 00.-- 300.-- Mehrzweckraum 40.-- 50.-- Mehrzweckhalle (Doppelturnhalle mit Bühne inkl. Foyer und Küche) + 7% Umsatzgebühr, berechnet vom Bruttoumsatz aus dem Wirtschaftsbetrieb und den Eintritten, oder bei Partyservice Fr. 4.--/Person 300.-- 600.-- Foyer ohne Mehrzweckhalle 60.-- 00.-- Küche Mehrzweckhalle 00.-- 50.-- EDV-Raum 0.-- 400.-- Hauswirtschaftsküche 60.-- 50.--

Einwohnergemeinde Buchrain 5 Gebührentarif Räume Gebühr pro offiziellem Veranstaltungstag Klassenzimmer, Gruppenräume 40.-- 00.-- Werkräume, Textiles Werken 60.-- 50.-- Garderoben-/ -.-- 00.-- *Spielturnier/ Meisterschaft Turnhalle Einzel inkl. Garderoben-/ 00. -- 60.-- 00.-- Turnhalle Doppel inkl. Garderoben-/ en 00. -- 0.-- 400.-- * Für Spielturniere und Meisterschaftsspiele in den Turnhallen wird die Grundgebühr erhoben ohne Eintritt mit Eintritt Kunstrasenfeld inkl. Garderoben-/ Rasenspielfeld inkl. Garderoben-/ Beachvolleyballfeld inkl. Garderoben-/ -.-- 80.-- 300.-- -.-- 80.-- 300.-- -.-- 80.-- 50.-- Wüest-Huus Wüest-Chäller: Gebühr - kulturelle Ausstellungen -.-- 00.-- pro Woche - Anlässe, Apéros, etc. 50.-- /h max. 50.-- 50.--/h max. 300.--

Einwohnergemeinde Buchrain 6 Gebühr Räumlichkeiten Tschann / Leumatt Mehrzweckraum: Anlässe, Apéros, etc. 50.-- /h max. 50.-- 50.--/h max. 300.-- Gemeindehaus Kommissionszimmer Gebühr 50.-- /h max. 50.-- 50.--/h max. 300.-- Gebühren für weitere nicht aufgeführte Räumlichkeiten werden in Anlehnung der obigen Ansätze durch die zuständige Stelle festgelegt. Art. 6 Bei mehrtägiger Belegung Bei Veranstaltungen, die mehrere Tage dauern, reduziert sich die Grundgebühr ab dem. Tag auf 50%. Auf Antrag der Gesuchsteller kann die zuständige Stelle über weitere Abweichungen bei den Gebühren entscheiden. Art. 7 Sonderreinigung Die benützten Anlagen sind besenrein abzugeben. Bei ungenügender Reinigung wird der zusätzliche Aufwand des Anlagewartes den Benützern in Rechnung gestellt. Die Feinreinigung erfolgt durch den Anlagenwart. Art. 8 Gebühren für Aufstell- und Abräumtage Die Anzahl (gebührenfreier) Aufstell- und Abräumtage wird durch die zuständige Stelle von Fall zu Fall festgelegt. Die Bestuhlung oder die Mithilfe durch die Vermieterin sind zu entschädigen.

Einwohnergemeinde Buchrain 7 Art. 9 Grossanlässe Für Grossanlässe kann die zuständige Stelle abweichende Gebühren festlegen. Art. 0 Rechtsmittel Beschwerden im Zusammenhang mit dieser Verordnung sind an den Gemeinderat zu richten. Der Gemeinderat entscheidet endgültig. Art. Inkrafttreten Diese Gebührenverordnung tritt am. Januar 06 in Kraft und ersetzt diejenige vom 0. Dezember 009. Buchrain, 9. November 05 Gemeinde Buchrain Namens des Gemeinderates sig. Käthy Ruckli Gemeindepräsidentin sig. Philipp Schärli Gemeindeschreiber