Ausbildungsstättenverzeichnis



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Transkript:

(Stand 12.05.2016) Allgemeine Hinweise zu 1. Schulwesen des Freistaates Sachsen Das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) vom 03.07.1991 (Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt vom 09.07.1991, Nr. 5, Seite 213 ff.), geändert durch das Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen vom 16.07.2004 (SächsGVBl. S.298), zuletzt geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vom 29.01.2008 (SächsGVBl S. 138, 163), gliedert das Schulwesen in verschiedene Schularten und Schulstufen. Schulstufen sind: 1.) die Primarstufe Klassen 1 bis 4 2.) die Sekundarstufe I Klassen 5 bis 10 der allgemeinbildenden Schulen und der Förderschulen sowie die Abendmittelschule 3.) die Sekundarstufe II Klassen 11 und 12 der allgemeinbildenden Schulen und der Förderschulen sowie die berufsbildenden Schulen, das Abendgymnasium und das Kolleg Zur Definition der einzelnen Schularten wird - soweit sie für eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz in Frage kommen - verwiesen auf das SchulG. 6 Mittelschule (förderungsfähig nur Kl. 10) 7 Gymnasium (förderungsfähig ab Kl. 10) 9 Berufsfachschule 10 Fachschule 11 Fachoberschule 12 Berufliches Gymnasium (förderungsfähig ab Kl. 11) 13 allgemein bildende Förderschule (in der Regel für Behinderte) 13 a berufsbildende Förderschulen 14 Schulen des zweiten Bildungsweges a) Abendmittelschule b) Abendgymnasium c) Kolleg

Im Übrigen wird auf Tz. 2.1.3 bis 2.1.16 der Verwaltungsvorschriften zum BAföG (BAföGVwV) verwiesen. 2. Ausbildungsstättenverzeichnis Im des Ausbildungsstättenverzeichnisses sind die Ausbildungsstätten des Freistaates Sachsen - mit Ausnahme des Hochschulbereichs einschließlich Berufsakademien und der Vorkurse sowie evtl. Fernunterrichtslehrgänge - erfasst, deren Besuch nach den Bestimmungen des BAföG vom 26.08.1971 (BGBl. I, Seite 1409) nach dem Stand des 16. BAföGÄndG vom 13.07.1993 (BGBl. I, Seite 1202) und dem AusbidungsförderungsreformG vom 01.01.2008 gefördert werden kann. Das Verzeichnis ist als pdf.-datei im Internet (www.das-neue-bafoeg.de) einsehbar. Ergibt sich eine Ergänzung oder Änderung, erfolgt eine Berichtigung durch Auswechseln der Datei auf der Internetseite. In den Fällen, in denen ein Antrag auf Ausbildungsförderung für den Besuch einer Ausbildungsstätte vorliegt, die (noch) nicht in diesem Verzeichnis erfasst ist oder die nicht identisch ist mit der Eintragung im Ausbildungsstättenverzeichnis, ist eine Anfrage unter Verwendung des mit Rundschreiben Nr. KS 04/92 Blatt 1 vorgeschriebenen Vordruckes an die Landesdirektion Chemnitz, Landesamt für Ausbildungsförderung zu richten. Das Ausbildungsstättenverzeichnis ist wie folgt gegliedert: 1. Spalte Die Ausbildungsstätten sind nach der Postanschrift der Ausbildungsstätte (Schulort) in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt 2. Spalte Name der Ausbildungsstätte 3. Spalte förderungsrechtliche Stellung der Ausbildungsstätte (Gattung), dabei werden folgende Abkürzungen verwendet: AHS Abendhauptschule ARS Abendrealschule (Abendmittelschule) AGYM Abendgymnasium BAS Berufsaufbauschule BFS Berufsfachschule einschl. aller Formen der beruflichen Grundbildung BGYM Berufliches Gymnasium FS Fachschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt (echte Fachschule) ufs Fachschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt (unechte Fachschule) FOS Fachoberschule 1-jährige FOS, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt 2-jährige FOS, die eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt GYM Gymnasium HFS Höhere Fachschule K Kolleg MS Realschule (Mittelschule)

IT Informations- und Telekommunikationstechnik 4. Spalte Status ö E G R öffentliche Schule genehmigte, staatlich anerkannte Ersatzschule ( 2 Abs. 1 Satz 3 BAföG) als gleichwertig anerkannte private Ergänzungsschule ( 2 Abs. 2 BAföG) durch Rechtsverordnung einbezogene Einrichtung ( 2 Abs. 3 BAföG) 5. Spalte Signierung im ADV-Verfahren (Adresse 023) 6. Spalte Dauer der Ausbildung in Jahren 7. Spalte Angabe, ob eine Ausbildung berufsqualifizierend (bqu.) abschließt oder nicht 8. Spalte zu den einzelnen Ausbildungsstätten verwendete Abkürzungen (Standard) FR: Hinweis auf fachliche Richtung BVJ Berufsvorbereitungsjahr BGJ Berufsgrundbildungsjahr Zug.-vor.: Zugangsvoraussetzungen 3. Hinweise zu einzelnen Schularten: 3.1. Bei den Mittelschulen und Gymnasien gibt es unterschiedliche Profile, z. B. a)mathematisch-naturwissenschaftlich b)musisch c)sportlich d)sprachlich e)binational-bilinguar Bisher wurden Gymnasien mit vertiefter Ausbildung mit anderen Gymnasien als vergleichbar angesehen. Diese Förderungspraxis wurde mit Erlass des BMBF aufgehoben. Es wurde festgelegt, dass Gymnasien mit vertiefter Ausbildung als Gymnasien verschiedenen Typs nach Tz. 2.1a.9 BAföGVwV anzusehen sind. Bisher wurden Mittelschulen (Realschulen) mit vertiefter Ausbildung mit anderen Mittelschulen als vergleichbar angesehen. Diese Förderpraxis wird für die sportbetonten vertieften Mittelschulen aufgehoben. Es wurde festgelegt, dass kooperierende Mittelschulen mit den Sportgymnasien als Mittelschulen nach Tz. 2.1a.8 BAföGVwV anzusehen sind. 3.2. Bei Berufsfachschulen (BFS) ist zu unterscheiden zwischen Berufsfachschulen im Sinne des 2 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 i.v.m. 2 Abs. 1a BAföG und Berufsfachschulen im Sinne des 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG. Die Angaben der Ausbildungsdauer und der beruflichen Qualifizierung einer

Berufsfachschule (Spalten 6 u. 7 des ASV) im Sinne des 7 BAföG sind daher besonders zu beachten. Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Schulordnung Berufsfachschule und der Schulordnung Berufsschule vom 10. Dezember 2012; Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 18 vom 31. Dezember 2012, Seite 789ff ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Danach werden folgende Ausbildungsrichtungen an Berufsfachschulen aufgehoben: - Einjährige BFS für Gesundheit und Pflege, für Informations- und Kommunikationstechnik, für Technik in den Berufsbereichen (Profilen) Bautechnik, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung, Holztechnik, Metalltechnik - BFS für Technik Assistent für Automatisierungs- und Computertechnik Bekleidungstechnischer Assistent Chemisch-technischer Assistent alle Schwerpunkte Gestaltungstechnischer Assistent alle Schwerpunkte Technischer Assistent für Informatik - BFS für Wirtschaft Assistent für Hotelmanagement Fremdsprachenkorrespondent Internationaler Touristikassistent Wirtschaftsassistent in allen Fachrichtungen Für Schüler, die sich am 1. Januar 2013 in einer beruflichen Ausbildung an Berufsfachschulen in den genannten Ausbildungsrichtungen befanden, gilt die Schulordnung in der am 31. Dezember 2012 geltenden Fassung bis zum Abschluss ihrer Ausbildung fort. Ein Beginn von Ausbildungen in den genannten Ausbildungsrichtungen ist ab dem 1. Januar 2013 nicht mehr zulässig. Genehmigungen und Anerkennungen gelten bis zum Abschluss der Ausbildung fort. 3.2.1 BFS für Altenpflege Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Berufe in der Altenpflege zum 01.08.2003 ist die Ausbildung in der Altenpflege nach 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG (Berufsfachschule) förderungsfähig. Die Berufsfachschulordnung des Freistaates Sachsen wurde entsprechend geändert. 3.2.2 BFS für Assistenten für das Hotel-, Gaststätten- und Fremdenverkehrsgewerbe ab 01.08.2002 Assistent für Hotelmanagement Diese Ausbildung ist gemäß 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG förderungsfähig. Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre, wobei in der Klassenstufe 3 ein Komplexpraktikum während des 1. Schulhalbjahres im Inland und ein Komplexpraktikum während des 2. Schulhalbjahres im Ausland zu absolvieren ist. Ausbildungsförderung kann bei den öffentlichen Schulen und Ersatzschulen des Freistaates Sachsen für die 2 Jahre schulische Ausbildung sowie für das 6-monatige Komplexpraktikum im Inland gewährt werden. Für BWZ ab 08/2008 gilt die Gesetzesänderung im 5 Abs. 5 BAföG (22. BAföG-

ÄndG). Ein Ausbildungsbeginn in dieser Ausbildungsrichtung ist ab dem 1. Januar 2013 nicht mehr zulässig. 3.2.3 Euro Business College Dresden Ausbildungsgänge gelöscht 3.2.4 Berufsfachschule für Künstlerische Berufe Die Ausbildung ist gemäß 2 Abs. 2 i.v.m. 2 Abs. 1 Nr. 2 BAföG ab Schuljahresbeginn 2003/2004 förderungsfähig. Sie führt zu dem Abschluss Darsteller/in für Dramatische Bühnenkunst. Die Ausbildungszeit beträgt insgesamt 4 Jahre. Sie gliedert sich in die Ausbildungsteile Orientierung (6 Monate), Grundstudium (18 Monate), Hauptstudium (18 Monate) und Absolventenstudium (6 Monate). Förderungsleistungen nach dem BAföG können aber nur für 3 Jahre, nämlich für das Grundstudium und das Hauptstudium gewährt werden. Eine Anerkennung der Gleichwertigkeit für die Orientierung und das Absolventenstudium ist nicht erfolgt. 3.2.5 Berufsfachschulen für dreijährige Ausbildung zum Sozialassistenten Gemäß der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über die Berufsfachschule im Freistaat Sachsen vom 27.04.2011 ist nach dem 01.10.2012 die Ausbildung im dreijährigen Sozialassistent nicht mehr zulässig. Vor dem 01.10.2012 begonnene Ausbildungen können noch zum Abschluss gebracht werden. 3.3 Die Fachschulen sind förderungsrechtlich nach 2 Abs. 1 Nr. 3 BAföG als Fachschulklassen die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen einzustufen Diese Einstufung erfolgte auf der Grundlage: - der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die Fachschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Fachschule -FSO) vom 09.01.1996, veröffentlicht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 1/1996 vom 31.01.1996 - der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Fachschulen in den Berufen der Landwirtschaft, Hauswirtschaft und des Gartenbaus (Fachschulordnung- Landwirtschaft) vom 09.06.1997, veröffentlicht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14/1997 vom 09.07.1997 - der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Fachschule im Freistaat-Sachsen (Schulordnung Fachschule) vom 20.08.2003, veröffentlich im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 12/2003 vom 08.09.2003 Der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport (SMK) und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Fachschule im Freistaat Sachsen vom 02.12.2009, veröffentlicht im Ministerialblatt des SMK vom 04.02.2010 Bei den Fachschulen sind jedoch folgende Besonderheiten zu beachten:

3.3.1 Fachschule für Sozialwesen 3.3.1.3 Fachbereich Heilerziehungspflege Ab 01.08.2003 gelten die Aufnahmevoraussetzungen des 65 der Schulordnung Fachschulen für die Fachrichtung Heilerziehungspflege. 65 FSO lautet: (1) Aufnahmevoraussetzungen sind 1... 2... 3. der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss 4.a) der erfolgreiche Abschluss einer für den förderlichen nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zwei jähriger Dauer, b) der erfolgreiche Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und eine mindestens zweijährige oder, soweit sie für den förderlich ist, mindestens einjährige Berufstätigkeit oder c) eine pflegende Tätigkeit von mindestens sieben Jahren. (2) Bis zum 1.August 2007 ist bei Vorliegen der allgemeinen oder der Fachhochschulreife abweichend von Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a auch eine mindestens einjährige, für die Arbeit in der Heilerziehungspflege förderliche Berufstätigkeit ausreichend. Auf diese Berufstätigkeit werden das Freiwillige Soziale Jahr und der Zivildienst angerechnet, soweit dabei eine für die Arbeit in der Heilerziehungspflege förderliche Tätigkeit abgeleistet wurde. (3)... (4) Nach Abs. 2 aufgenommene Schüler sind in gesonderten Klassen zu beschulen. Bei Ausbildungsbeginn ab dem Schuljahr 2003/2004 (Schuljahresbeginn 01.08.2003) sind diejenigen Auszubildenden die, die Voraussetzungen nach 65 Abs. 2 und Abs. 4 FSO erfüllen, als Schüler von Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, zu behandeln ( 2 Abs.1 Nr. 2 BAföG). Die Auszubildenden nach 65 Abs. 1 sind als Schüler von Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, zu behandeln ( 2 Abs.1 Nr.3 BAföG). Schüler die Ihre Ausbildung vor dem 01.08.2003 begonnen haben, sind bis zum Ende der Ausbildung als Schüler von Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, zu behandeln. Ab 01.08.2009 gelten die Aufnahmevoraussetzungen des 59 der Schulordnung Fachschulen für die Fachrichtung Heilerziehungspflege.

59 FSO lautet: (1) Aufnahmevoraussetzungen sind 1. ein ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung 2. der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und 3.a) der erfolgreiche Abschluss einer für den förderlichen nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer, b) der erfolgreiche Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und eine mindestens zweijährige oder, soweit sie für den förderlich ist, mindestens einjährige Berufstätigkeit oder c) eine pflegende berufliche Tätigkeit von mindestens sieben Jahren in Vollzeitbeschäftigung. Auf Tätigkeiten gemäß Satz 1 Nr. 3 Buchst. b und c werden das freiwillige soziale Jahr und er Zivildienst angerechnet, soweit dabei eine für die Arbeit in der Heilerziehungspflege förderliche Tätigkeit abgeleistet wurde. (2) Abweichend von Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a und b ist auch der erfolgreiche Abschluss einer für den förderlichen Berufsausbildung der Deutschen Demokratischen Republik von mindestens eineinhalbjähriger Dauer ausreichend, wenn die Ausbildung regelmäßig den Abschluss der Klasse 10 der Zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule voraussetzte. 3.3.1.4 Fachbereich Sozialpädagogik Fachrichtung: Erzieher Die Aufnahmevoraussetzungen des 74 der FSO gelten für Aufnahmen ab dem 01.08.2009. Für Aufnahmen vor diesem Zeitpunkt gilt bis zum Ausbildungsabschluss 81 FSO (vom 20.08.2003) weiter. 74 FSO lautet: (1) Aufnahmevoraussetzungen sind 1. der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und 2.a) der erfolgreiche Abschluss einer für den förderlichen nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer, b) der erfolgreiche Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und eine mindestens zweijährige oder, soweit sie für den förderlich ist, mindestens einjährige Berufstätigkeit oder c) eine erziehende oder pflegende berufliche Tätigkeit von mindestens sieben Jahren in Vollzeitbeschäftigung. Auf Tätigkeiten gemäß Satz 1 Nr. 2 Buchst. b und c werden das freiwillige soziale Jahr und er Zivildienst angerechnet, soweit dabei eine für die Arbeit in der Sozialpädagogik förderliche Tätigkeit abgeleistet wurde. 3.3.2 Die Fachschule für Gestaltung, die Fachschule für Technik und die Fachschule für Wirtschaft, sind Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Insoweit gelten keine Besonderheiten.

3.3.3 Landwirtschaftliche Fachschulen Diese Fachschulen werden in zweijährige und dreijährige Fachschulen eingeteilt. 3.3.3.1 Zweijährige Fachschulen Diese Fachschulen werden in folgenden Fachrichtungen geführt: a) Fachschule für Landwirtschaft, b) Fachschule für Hauswirtschaft, c) Fachschule für Gartenbau; diese unterteilt sich in 4 Schwerpunkte: *Einzelhandelsgärtnerei *Friedhofsgärtnerei *Gartenbauliche Erzeugung *Garten- und Landschaftsbau Die Ausbildungen gliedern sich in ein gelenktes Praktikum (gemäß 96 der FSO vom 02.12.2009) und in eine berufstheoretische Ausbildung. Eine vor Beginn der Fachschule absolvierte einschlägige Berufstätigkeit in Vollzeitform von mindestens einem Jahr wird auf Antrag auf das Praktikum angerechnet. Für die Zeit der Anrechnung ruht das Schulverhältnis. In den Fachrichtungen Landwirtschaft und Gartenbau wird die berufstheoretische Ausbildung in Vollzeitform in zwei aufeinanderfolgenden Winterhalbjahren jeweils vom 01. November bis zum 15. April des folgenden Kalenderjahres durchgeführt. Das gelenkte Praktikum von einem Jahr wird in drei Abschnitte aufgeteilt. Es werden drei Monate vor dem 1. Wintersemester, sechs Monate vor dem 2. Wintersemester und drei Monate nach dem 2. Wintersemester absolviert. Im Schuljahr 2011/2012 wird diese Ausbildung nicht mehr so durchgeführt. Ab Schuljahr 2012/2013 kann die Ausbildung wieder so erfolgen. Es sind aber nur 3 BWZ entsprechend den Schuljahren in Sachsen zu bilden. Alle Ausbildungen führen zu dem Abschluss Staatlich geprüfte(r) Wirtschafter/in mit dem Zusatz der entsprechenden Fachrichtung (a, b oder c). Aufnahmevoraussetzung für jede Ausbildung ist der erfolgreiche Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht und, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Besuch der Berufsschule bestand, der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule oder im Ausnahmefall der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule oder ein gleichwertiger Bildungstand und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren, auf die ein für die Ausbildung in der Fachrichtung einschlägiger Besuch der Berufsfachschule angerechnet werden kann. 3.3.3.2 Dreijährige Fachschulen Dreijährige Fachschulen werden in den Fachrichtungen Agrartechnik und Agrarwirtschaft geführt.

a) Die Ausbildung führt in der Fachrichtung Agrartechnik die Schwerpunkte: 1) Gartenbau 2) Garten- und Landschaftsbau. 3) Landbau und 4) Umwelt und Landschaft, b) Die Ausbildung führt in der Fachrichtung Agrarwirtschaft die Schwerpunkte: 6) Unternehmensführung in der Landwirtschaft und 7) Unternehmensführung im Großhaushalt Die Ausbildungen gliedern sich in ein gelenktes Praktikum (gemäß 96 der FSO vom 02.12.2009) und in eine berufstheoretische Ausbildung. Eine vor Beginn der Fachschule absolvierte einschlägige Berufstätigkeit in Vollzeitform von mindestens einem Jahr wird auf Antrag auf das Praktikum angerechnet. Für die Zeit der Anrechnung ruht das Schulverhältnis. Auf die Dauer der Ausbildung wird außerdem ein absolviertes Praktikum gemäß 96 (gelenktes Praktikum) angerechnet. Es wird in der Fachrichtung Agrartechnik der Abschluss zum Staatlich geprüften Techniker/in erworben. Die Berufsbezeichnung wird mit dem entsprechenden Schwerpunkt (1 bis 4 und 5 = staatlich geprüfter Techniker/in für Umwelt und Landschaft) geführt. Die Ausbildungszeit beträgt in der Form des Vollzeitunterrichts drei Schuljahre. Das Schuljahr dauert gemäß 33 Schulgesetz (SchulG) vom 01.08. bis 31.07.. Es wird in der Fachrichtung Agrarwirtschaft der Abschluss zum Staatlich geprüften Agrarbetriebswirt/in erworben. Die Berufsbezeichnungen heißen: Staatlich geprüfte/r Agrarbetriebswirt/in für Landschaft, Staatlich geprüfte/r hauswirtschaftliche/r Betriebsleiter/in. Die Ausbildungszeit beträgt in der Form des Vollzeitunterrichts drei Schuljahre. Das Schuljahr dauert gemäß 33 Schulgesetz (SchulG) vom 01.08. bis 31.07.. Aufnahmevoraussetzung für jede Ausbildung ist der erfolgreiche Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht und, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Besuch der Berufsschule bestand, der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule oder im Ausnahmefall der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule oder ein gleichwertiger Bildungstand und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren, auf die ein für die Ausbildung in der Fachrichtung einschlägiger Besuch der Berufsfachschule angerechnet werden kann. 3.3.4 Fachschulen zur/m Europasekretär/in ESA (einjährig) Ab Schuljahr 2005/2006 Fachschulen zur/m International Administrations- Manager ESA

Mit Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK) vom 20.12.2001 Az.:21-5080.10-01/21/3 wurde der Besuch der Ergänzungsschulen der Euro-Schulen gemeinnützige GmbH (gemeinn. GmbH) - mit dem einjährigen "Europa- Sekretär/in ESA - an den Schulstandorten Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig und Zwickau als dem Besuch einer Fachschule i. S.d. 2 Abs. 1 Nr. 3 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gleichwertig anerkannt. Gleichzeitig wurde die frühere negative Entscheidung des SMK vom 04.11.1999 aufgehoben, nachdem das Verwaltungsgericht Dresden mit rechtskräftiger Entscheidung vom 18.09.2001 (Az.: 13K 3740/99) das SMK verpflichtete, die Gleichwertigkeit i. S. d. 2 Abs. 2 i.v.m. 2 Abs. 1 Nr. 3 BAföG anzuerkennen. Die Ausbildung ist förderungsfähig nach 2 Abs. 2 i. V. m. 2 Abs. 1 Nr. 3 BAföG (Fachschulklasse, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt). Diese Ausbildung dauert 12 Monate und führt zu dem berufsqualifizierenden Abschluss Europasekretär/in. Zur Einordnung als berufsqualifizierender Abschluss wird auf Tz. 7.1.7 Abs. 2 BAföGVwV verwiesen. Voraussetzung für die Aufnahme in die einjährige (Fachschul-) Ausbildung ist der Nachweis der allgemeinen (Abitur) und (zusätzlich) der erfolgreiche Abschluss Wirtschaftsassistent/in (Fremdsprachen) Mit der (vorangegangenen) zweijährigen Ausbildung Wirtschaftsassistent/in ist der Grundanspruch auf Ausbildungsförderung nach 7 Abs. 1 BAföG im Regelfall noch nicht ausgeschöpft. Deshalb ist auch der anschließende Besuch der einjährigen Ausbildung Europa-Sekretär/in noch im Rahmen des 7 Abs. 1 BAföG zu fördern. Hat der Auszubildende jedoch vor Aufnahme der einjährigen Fachschulausbildung schon mindestens eine drei Jahre dauernde berufsbildende Ausbildung absolviert, ist eine Förderung für die einjährige Fachschulausbildung nur unter den eingeschränkten Bedingungen des 7 Abs. 2 BAföG möglich. Dabei ist zu beachten, dass nach 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 in Verbindung mit 7 Abs. 1 BAföG im Ergebnis nicht mehr als zwei berufsqualifizierende Ausbildungen gefördert werden dürfen (siehe hierzu Tz. 7.2.18 BAföGVwV). Es wurde nur die Bezeichnung des Abschlusses geändert. Alle anderen Festlegungen behalten ihre Gültigkeit. 3.4 Ausbildungsstätten, die aufgrund von Rechtsverordnungen in den Förderungsbereich des BAföG einbezogen wurden ( 2 Abs. 3 BAföG) Dabei handelt es sich im Einzelnen um folgende Verordnungen: a) Verordnung über die Ausbildungsförderung für Medizinalfachberufe (MedizinalfachberufeV) vom 25.05.1995 (BGBl. I Seite 768). Die HeilhilfsberufeV vom 02.11.1970 (BGBl. I Seite 1504), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 07.12.1989 (BGBl. I S. 2170), ist am 01.08.1995 außer Kraft getreten. b) Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten für landwirtschaftlich-technische, milchwirtschaftlich-technische und biologisch -technische Assistentinnen und Assistenten (Techn.-AssistentenV) vom 22.09.1971 (BGBl. I Seite 1606) c) Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten für kirchliche Berufe (KirchenberufeV) vom 08.06.1972 (BGBl. I Seite 885), geändert durch die Verordnung vom 11.07.1980 (BGBl. I Seite 1001)

d) Verordnung über die Ausbildungsförderung für soziale Pflegeberufe (Soz PflegerV) vom 07.06. 1995 (BGBl. I S. 794). Die Verordnung über den Besuch von Ausbildungsstätten für Dorfhelfer, Alten-, Familien-, Haus- und Heilerziehungspfleger (Soziale PflegerV) vom 30.08.1974 (BGBl. I Seite 2157) ist am 01.08.1995 außer Kraft getreten. e) Verordnung über die Ausbildung für den Besuch von Ausbildungsstätten, an denen Schulversuche durchgeführt werden (SchulversucheV) vom 27.06.1979 BGBl. I, Seite 834); geändert durch die Verordnung vom 14.12.1990 (BGBl. Seite 2828) f) Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten für Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (PsychThV) vom 27.07.2000 (BGBl. I Seite 1237) Anlage A: Förderschulen für geistig Behinderte "Werkstufe" Die unter den Voraussetzungen des 2 Abs. 1a BAföG förderungsfähigen Werkstufen an Förderschulen für geistig Behinderte sind in der Anlage A alphabetisch nach Orten dargestellt. Auf das Rundschreiben Nr. 21/1994 Blatt 1 wird verwiesen. 4. Abschließende Hinweise Für alle Förderungsentscheidungen ab dem Schuljahr 1995/96 sind die in diesem Verzeichnis - mit späteren Ergänzungen - getroffenen Feststellungen verbindlich. Das Vorliegen der objektiven und subjektiven Förderungsvoraussetzungen entscheiden im Übrigen die Ämter für Ausbildungsförderung in eigener Zuständigkeit. Allgemeine Hinweise zu I Der Aufbau des Ausbildungsstättenverzeichnisses I ist wie folgt vorgesehen: A Wissenschaftliche Hochschulen, Fachhochschulen, Kunsthochschulen einschließlich Berufsakademien B C D Vorkurse zur Vorbereitung des Besuchs von Kollegs, Vorkurse an Hochschulen/Fachhochschulen Fernunterrichtslehrgänge (derzeitig noch keine genehmigt) Studienkollegs Das Verzeichnis enthält unter A bis D nur diejenigen Ausbildungsstätten, die im Freistaat Sachsen nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) vom 26.08.1971 (BGBl. I, Seite 1409) nach dem Stand des 22. BAföGÄndG vom 01.10.2008 förderungsfähige Ausbildungen anbieten. Im I/A werden die Hochschulen entsprechend dem Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (SHG) vom 10.12.2008 (SächsGVBl. Nr.19/2008, Seite 900 ff.) aufgenommen.

Die Berufsakademie ist entsprechend dem Gesetz über die Berufsakademie im Freistaat Sachsen (SächsBAG) vom 11.06.1999 (SächsGVBl. Nr.10/1999, Seite 276 ff.) aufgenommen. Die Berufsakademie hat ihren Sitz in Breitenbrunn mit Standorten (Außenstellen) in Bautzen, Dresden, Glauchau, Leipzig, Riesa und Plauen (siehe Blatt 4). Zuständig nach 45 BAföG ist das Landratsamt Erzgebirgskreis Klosterstr. 7, 09456 Annaberg-Bucholz. Die an den eingetragenen Hochschulen eingerichteten Studiengänge können grundsätzlich als förderungsfähig anerkannt werden. Für die Feststellung der Förderungsfähigkeit eines bestimmten Studienganges genügen die von der Hochschule im Formblatt 2 abgegebenen Erklärungen. Hinsichtlich der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen wird auf 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 BAföG verwiesen. Maßgebend für die Förderung des Besuchs der Vorkurse ist die Verordnung über die Ausbildungsförderung für die Teilnahme an Vorkursen zur Vorbereitung des Besuchs von Kollegs und Hochschulen (VorkurseV) vom 06.09.1971 (BGBl. I, Seite 1542). Die Studienkollegs in Sachsen bieten ausländischen Studienbewerbern (Prüfung gemäß 8 BAföG durch das Amt für Ausbildungsförderung), die nach den Regelungen über den Hochschulzugang nicht unmittelbar zum Studium an deutschen Hochschulen zugelassen werden können, in Abhängigkeit vom zukünftigen Fachstudiengang Kurse an, die auf die Feststellungsprüfung vorbereiten. Diese Kurse umfassen in der Regel 2 Semester. Da aber auch die Möglichkeit besteht, bereits nach einem Semester zur Feststellungsprüfung zugelassen zu werden, ist bei Antragstellung nur ein BWZ von 6 Monaten zu bilden. Nach Ablauf ist dann gegebenenfalls ein Wiederholungsantrag zu stellen. I des Verzeichnisses ist - wie in der gleichen Datei im Internet einzusehen. 1. Spalte Die Ausbildungsstätten sind nach der Postanschrift der Ausbildungsstätte in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt 2. Spalte Name der Ausbildungsstätte. 3. Spalte förderungsrechtliche Stellung der Ausbildungsstätte (Hochschulart), dabei werden folgende Abkürzungen verwendet: BA FHS KHS Berufsakademie Fachhochschule Kunsthochschule 4. Spalte Status WHS Wissenschaftliche Hochschule ö öffentliche Ausbildungsstätte bzw. staatliche Hochschule G als gleichwertig anerkannte Ausbildungsstätte im Sinne von 2 Abs. 2 BAföG (stets privat)

5. Spalte Signierung im ADV-Verfahren (Adresse 023) 6. Spalte Dauer der Ausbildung in Jahren (nur bei der Palucca-Schule Dresden, ansonsten gilt die jeweilige Regelstudienzeit) 7. Spalte Hochschulabschlüsse und Abschlüsse an der Berufsakademie sind berufsqualifizierend 8. Spalte zu den einzelnen Ausbildungsstätten verwendete Abkürzungen ASV Ausbildungsstättenverzeichnis FR Fachrichtung SW Studentenwerk In den Fällen, in denen ein Antrag auf Ausbildungsförderung für den Besuch einer Ausbildungsstätte vorliegt, die (noch) nicht in diesem Verzeichnis erfasst ist oder nicht identisch ist mit der Eintragung im Ausbildungsstättenverzeichnis, ist eine Anfrage unter Verwendung des mit Rundschreiben Nr. KS 04/92 Blatt 1 vorgeschriebenen Vordruckes an die Landesdirektion Sachsen, Landesamt für Ausbildungsförderung zu richten. Dabei ist das Formblatt 2 bzw. die Immatrikulationsbescheinigung stets beizufügen.

01773 Altenberg Schellerhauer Weg 6 Glückauf-Gymnasium Altenberg, Außenstelle von Dippoldiswalde Am Gymnasium 1 GYM ö 103 vertiefte sportliche Ausbildung, siehe Vorwort 3.1. 09456 Annaberg- Buchholz Adam-Ries-Str. 16 Berufsfachschule für Altenpflege der DPFA Weiterbildung GmbH Altenpflege BFS E 204 3,00 ja Genehmigung ist zum 01.08.2011 erloschen Gesundheits- und Krankenpflege BFS E 204 3,00 ja 09456 Annaberg- Buchholz Adam-Ries-Str. 47 IJA, Berufsschule, Berufsbildende Förderschule und Fachoberschule für körperbehinderte für Ausbildung Jugendlicher Verwaltung: Ernst- Schwedtner-Str. in Annaberg, Außenstelle in Schwarzenberg, Elterlein und in Marienberg BVJ BFS E 204 1,00 nein BVJ, Profil: Ernährung, Gästebetreuung und hauswirtschaftliche Dienstleistung, Produktion und Dienstlesitung in Umwelt und Landwirtschaft, Holztechnik/Bautechnik, Metalltechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung, Wirtschaft und Verwaltung, BGJ BFS E 204 1,00 nein Profil: Wirtschaft und Verwaltung, Ernährung und Hauswirtschaft Fachhochschulreife FOS E 205 2,00 nein Profil: Wirtschaft und Verwaltung, Sozialwesen, Agrarwirtschaft, Technik, Gestaltung Seite 15

Wirtschaftsassistent BFS E 204 2,00 ja siehe allgem. Hinweise, Pkt. 3.2 Erzieher/in FS E 221 3,00 ja ab Schuljahr 2014/2015 mit Erwerb der Fachhochschulreife staatlich geprüfter Sozialassistent/in BFS E 204 2,00 ja Genehmigung gilt ab Schuljahr 2013/2014 Fachhochschulreife FOS E 211 1,00 nein Profil: Technik 09456 Annaberg- Buchholz Alte Königswalder Str. 1 DPFA - Schulen ggmbh Physiotherapie BFS E 204 3,00 ja Diätassistent BFS E 204 3,00 ja Ergotherapie BFS E 204 3,00 ja Altenpflege Staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer/in wird an diesem Standort nicht durchgeführt BFS E 204 2,00 ja Genehmigung ab Schuljahr 2011/2012, Ausbildung kann um ein Jahr verkürzt werden, wenn vorher die einjährige BFS für Gesundheit und Pflege absolviert wurde 09456 Annaberg- Buchholz Bahnhofstr. 1 Berufsbildende Förderschule der ASGanerkannte Schulgesellschaft mbh Außenstelle in Scheibnerstr. 11/12 Verwaltung: Lessingstr. 2 in Annaberg-Buchholz, BGJ BFS E 204 1,00 nein Profil: Körperpflege BVJ für Behinderte BFS E 204 1,00 nein Seite 16

09456 Annaberg- Buchholz Bärensteiner Str. 2 Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft, Ernährung und Technik des Erzgebirgskreises Wirtschaftsassistent wird ab Schuljahr 2012/2013 nicht mehr durchgeführt technischer Assistent wird ab Schuljahr 2012/2013 für Informatik nicht mehr durchgeführt BVJ BFS ö 104 1,00 nein Profil: Hauswirtschaft, Ernährung 09456 Annaberg- Buchholz Bärensteiner Str. 2 Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft, Ernährung und Technik Berufliches BGYM ö 103 3,00 nein Profil: Wirtschaftswissenschaften Gymnasium mit allgemeiner 1-jährige Berufsfachschule wird ab Schuljahr 2011/2012 nicht mehr durchgeführt BGJ BFS ö 104 1,00 nein Profil: Ernährung, Gästebetreuung und hauswirtschaftliche Dienstleistung, Metalltechnik, Holztechnik Fachhochschulreife FOS ö 105/111 2,00/1,00 nein Profil: Technik, Wirtschaft und Verwaltung 09456 Annaberg- Buchholz Große Kirchgasse 23 Berufsschule und berufsbildende Förderschule des Bildungsvereins Annaberg e.v. kaufmännischer Assistent BFS E 204 2,00 ja Schwerpunkt: Fremdsprachensekretariat Abschluss: Fremdsprachensekretär, Bezeichnung gilt nur noch bei Ausbildungsbeginn vor dem 31.07.2002 Wirtschaftsassistent BFS E 204 2,00 ja siehe allgem. Hinweise, Pkt. 3.2 Seite 17

Kinderpflege BFS E 204 2,00 ja Aufnahme bis einschließlich Schuljahr 2005/2006 BVJ BFS E 204 1,00 nein 09456 Annaberg- Buchholz Hans-Witten-Str. 5 Berufliches Schulzentrum für Technik BGJ BFS ö 104 1,00 nein Profil: Metalltechnik, Bautechnik, Holztechnik BVJ BFS ö 104 1,00 nein Profil: Metalltechnik/Bautechnik/ Holztechnik 1-jährige Berufsfachschule BFS ö 104 1,00 nein siehe allgem. Hinweise, Pkt. 3.2 09456 Annaberg- Buchholz Hans-Witten-Str. 3, vorher in Bärenstein ASG - Akademie für Berufliche Bildung ggmbh Fachschule für Sozialwesen Außenstelle in Annaberg, Bahnhofstr., Scheibnerstr. 11/12, Ausbildungen werden nur noch in der Scheibnerstraße und in der Bahnhofstraße durchgeführt 09456 Annaberg- Buchholz Obere Wolkensteiner Gasse 2 Berufsbildende Förderschule und FOS für Körperbehinderte des Institutes für Ausbildung Jugendlicher GmbH, nur Verwaltungssitz 09456 Annaberg- Buchholz Str. der Freundschaft 11 Evangelische Schulgemeinschaft Erzgebirge allgemeine GYM E 203 nein Seite 18

09456 Annaberg- Buchholz 09456 Annaberg- Buchholz Pestalozzistr. 9 Landkreis Gymnasium allgemeine Münzgasse 17 St.-Annen-Gymnasium allgemeine GYM ö 103 GYM ö 103 09456 Annaberg- Buchholz Münzgasse 2-4 BFS f. d. Hotel- und Gaststättengewerbe des Bildungswerks der Deutschen Angestelltengewerkschaft BGJ BFS G 304 1,00 nein Profil: Hotel- und Gaststättengewerbe 09456 Annaberg- Buchholz Münzgasse 2 Evangelische BFS für Altenpflege des Vereins zur beruflichen Förderung und Ausbildung (VbFA) Altenpflege BFS E 204* 3,00 ja *gilt ab 01.08.2003 (siehe allg. Hinweise, Pkt. 3.2.1) 09456 Annaberg- Buchholz Pestallozzistr. 9 Landkreis Gymnasium, Außenstelle in Oberwiesenthal allgemeine GYM ö 103 vertiefte sportliche Ausbildung, siehe Vorwort Pkt. 3.1. 09456 Annaberg- Buchholz Scheibnerstr. 11/12 ASG - Anerkannte Krankenpflegehilfe BFS E 204 2,00 ja gilt ab Schuljahr 2012/2013 Schulgesellschaft mbh (Hauptsitz Bahnhofstr. 1) Sozialassistent /in BFS E 204 2,00 ja Zugangsvoraussetzung: Realschulabschluss, Standort Münzgasse 17 in Annaberg, jedoch befristet bis 31.07.2011 Masseur und medizinischer Bademeister Seite 19 BFS E 204 2,50 ja im ersten Jahr nach der Ausbildung muss mit dem Praktikum begonnen werden. Es ist förderungsfähig.

Sozialassistent /in BFS E 204 3,00 ja siehe Vorbemerkungen, Pkt. 3.2.5 Physiotherapie BFS R/E 604 3,00 ja förderungsfähig nach MedizinalfachberufeV Altenpflege BFS E 204* 3,00 ja *gilt ab 01.08.2003 (siehe allg. Hinweise, Pkt. 3.2.1) Erzieher FS E 221 3,00 ja 09456 Annaberg- Buchholz Str. der Freundschaft 11 Evangelisches Gymnasium Erzgebirge Realschulabschluss MS E 202 nein Förderung ab Klasse 10 09456 Annaberg- Buchholz Waldschlößchenstr. 39 Fachschule für Altenpflege Annaberg- Buchholz Altenpflege BFS E 204* 3,00 ja *gilt ab 01.08.2003 (siehe allg. Hinweise, Pkt. 3.2.1) 01477 Arnsdorf b. Dresden Hufelandstr.15 Med. Berufsfachschule am Sächsischen Krankenhaus für P hi t i d 08280 Aue Bahnhofstr. 22 Deutsches Erwachsenen Bildungswerk (DEB) e.v. Akademie für Gesundheits- und Sozialberufe ist zum 31.08.2000 geschlossen worden, neu in Hohwald Genehmigung zum 31.08.2013 erloschen 08280 Aue Gabelsbergerstr. 8 Clemens-Winkler-Schule allgemeine GYM ö 103 08280 Aue Gartenstr. 6 Medizinische Berufsfachschule am HELIOS Klinikum Aue Gesundheits- u. Kinderkrankenpflege Gesundheits- u. Krankenpflege Seite 20 BFS ö 104 3,00 ja BFS ö 104 3,00 ja

08280 Aue Hammerplatz 2 SFS Schule für Sozialwesen ggmbh Sozialassistent/in BFS E 204 2,00 ja Zugangsvoraussetzung: Realschulabschluss Erzieher FS E 221 3,00 ja 08280 Aue Robert-Koch-Str. 36 Medizinische Berufsfachschule am HELIOS Klinikum Aue (ehemals Gabelsberger Str. 36) umgezogen nach Gartenstr. 6 08280 Aue Schwarzenberger Str. 30 08280 Aue Schwarzenberger Str. 30 Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft und Soziales, Außenstelle: Geschwister- Scholl-Str., Gabelsberger Str., gehört ab Schuljahr 2005/2006 zum Beruflichen Schulzentrum in Sh b Sti Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft und Soziales, Außenstelle: Geschwister- Scholl-Str., Gabelsberger Str., gehört ab Schuljahr 2005/2006 zum Beruflichen Schulzentrum in Sh b Sti einjährige BFS Gesundheit und Pflege BFS ö 104 1,00 nein siehe allgemeine Hinweise, Pkt. 3.2. Kinderpflege BFS ö 104 2,00 ja Wirtschaftsassistent BFS ö 104 2,00 ja siehe allgem. Hinweise, Pkt. 3.2 kaufmännischer Assistent Seite 21 BFS ö 104 2,00 ja Schwerpunkt: Sekretariat, Ausbildung läuft 2003 aus.

Berufliches BGYM ö 103 3,00 nein Profil: Wirtschaft Gymnasium mit allgemeiner H h h l if Altenpflege BFS ö 104 3,00 ja *gilt ab 01.08.2003 (siehe allgemeine Hinweise, Pkt. 3.2.1) Heilerziehungspflege FS ö 121* 3,00 ja *bei Aufnahme vor 01.08.95: bleibt 107 (siehe allgemeine Hinweise, Pkt. 3.3.1.3) BGJ BFS ö 104 1,00 ja Profil: Gesundheit kaufmännischer Assistent BFS ö 104 2,00 ja Schwerpunkt: Fremdsprachensekretariat, Abschluss: Fremdsprachensekretär, Bezeichnung gilt nur noch bei Ausbildungsbeginn vor dem 31.07.2002 Wirtschaftsassistent BFS ö 104 2,00 ja siehe allgem. Hinweise, Pkt. 3.2 BVJ BFS ö 104 1,00 nein Profil: Wirtschaft und Verwaltung, Ernährung und Hauswirtschaft Altenpflege BFS ö 104 3,00 ja Seite 22

Sozialassistent/in BFS ö 104 2,00 ja Zugangsvoraussetzung: Realschulabschluss 08280 Aue Schwarzenberger Str. 30 Berufliches Schulzentrum für Sozialassistent/in BFS ö 104 3,00 ja siehe Vorbemerkungen, Pkt. 3.2.5 Wirtschaft und Soziales, Außenstelle: Geschwister- Scholl-Str., Gabelsberger Str., gehört ab Schuljahr 2005/2006 zum Beruflichen Schulzentrum in Sh b Sti Erzieher/in FS ö 121 3,00 ja 08280 Aue Rudolf- Breitscheid-Str. 27 Berufliches Schulzentrum für Technik BGJ BFS ö 104 1,00 nein Metalltechnik, gilt ab Schuljahr 2011/2012 BVJ wird ab Schuljahr 2011/2012 nicht mehr durchgeführt Fachhochschulreife FOS ö 105/111 2,00/1,00 nein Profil: Technik Berufliches Gymnasium mit allgemeiner BGYM ö 103 3,00 nein Profil: Technikwissenschaften, Schwerpunkte: Datenverarbeitungstechnik, Maschinenbautechnik Techniker FS ö 121 2,00 ja FR: Mechatronik 08280 Aue Schwarzenberger Str. 30 Pestalozzi-Gymnasium allgemeine GYM ö 103 Seite 23

08280 Aue Schwarzenberger Str. 10 Berufsschule und Berufsbildende Schule des Vereins zur Beruflichen Förderung und Ausbildung behinderter und benachteiligter Jugendlicher e.v. Aue (VBFA) BVJ BFS E 204 1,00 nein Profil: Bautechnik/Holztechnik, Ernährung und Hauswirtschaft / Agrarwirtschaft Altenpflege BFS E 204 3,00 ja gilt ab 01.08.2003 (siehe allg. Hinweise, Pkt. 3.2.1) Staatl. geprüfte/r Krankenpflegehelfer/i n BFS E 204 2,00 ja gilt ab Schuljahr 2011/2012 08209 Auerbach Bertold-Brecht- Str. Goethe-Gymnasium Auerbach allgemeine GYM ö 103 08209 Auerbach Nicolaistr. 55 Berufsfachschule für Wirtschaft Dr. P. Rahn & Partner Außenstelle von Leipzig, Kochstr. Assistent für das Hotel-, Gaststätten- und Fremdenverkehrsgewe rbe Assistent für Hotelmanagement BFS E 204 3,00 ja siehe allgemeine Hinweise Pkt. 3.2.1, Bezeichnung gilt nur noch bei Ausbildungsbeginn vor dem 31.07.2002 Genehmigung ab Dezember 2014 erloschen Fachhochschulreife Genehmigung ab Dezember 2014 erloschen Hotelfachmann Genehmigung ab 31. Juli 2012 erloschen Restaurantfachmann Genehmigung ab 31. Juli 2012 erloschen Seite 24

08209 Auerbach Seminar- Oberschule 08209 Auerbach Stauffenbergstr. 19 und 21 Mittelschule Auerbach, kooperierende Schule mit dem Sportgymnasium in Klingenthal Realschulabschluss MS ö 102 Realschule mit vertiefter sportlicher Ausbildung sind Ausbildungsstätten gemäß Tz. 2.1a.8 BAföGVwV (siehe allgemeine Hinweise Pkt. 3.1), gilt ab Schuljahr 2011/2012 Gemeinn. Schulungszentrum für Sozialwesen der ggmbh Auerbach Fachschule Sozialwesen Altenpflege BFS E 204* 3,00 ja *gilt ab 01.08.2003 (siehe allgemeine Hinweise, Pkt.3.2.1) Heilerziehungspflege FS E 221* 3,00 ja *bei Aufnahme vor 01.08.95: bleibt 107 (sieh allgemeine Hinweise, Pkt. 3.3.1.3); zusätzlicher Erwerb der FHR möglich Heilpädagogik FS E 221 2,00 ja zusätzlicher Erwerb der FHR möglich Erzieher FS E 221 3,00 ja siehe allgem. Hinweise, Pkt. 3.3.1.4 Sozialassistent/in BFS E 204 2,00 ja Zugangsvoraussetzung ist der Realschulabschluss, Genehmigung ab Schuljahr 2011/2012 09573 Augustusburg Marienberger Str. 29 Freies Gymnasium Regenbogen Augustusburg in Trägerschaft der DPFA allgemeine GYM E 203 nein 04849 Bad Düben Durchwehnaer Straße Gymnasium Bad Düben allgemeine GYM ö 103 Seite 25

08645 Bad Elster Alte-Reuther-Str. 38 Johannesbad Akademie GmbH Physiotherapie BFS E 204 3,00 ja Ergotherapie BFS E 204 3,00 ja Masseur und med. Bademeister BFS E 204 2 + 6 Monate Praktikum medizinische(r) Dokumentationsassiste nt BFS E 204 3,00 ja Im ersten Jahr nach der Ausbildung muss mit dem Praktikum begonnen werden. Es ist förderungsfähig. Altenpflege BFS E 204 3,00 ja Genehmigung ab Schuljahr 2011/2012 erloschen, weil Ausbildung nicht betrieben wurde. 04651 Bad Lausick Badstr. 26 Evangelische Fachschule für Sozialwesen Seminar für kirchlichen Dienst Erzieher FS E 221* 3,00 ja siehe allgemeine Hinweise, Pkt. 3.3.1.4, ab Schuljahr 2008/2009 Zusatzausbildung zum Erwerb der Fachhochschulreife 04651 Bad Lausick Badstr. 26 Evangl. Berufsfachschule für Sozialwesen der Ev.- Luthr. Landeskirche Sachsen Sozialassistent/in BFS E 204 2,00 ja Zugangsvoraussetzung: Realschulabschluss Sozialassistent/in BFS E 204 3,00 ja siehe Vorbemerkungen, Pkt. 3.2.5 Fachhochschulreife Genehmigung zum Endes Schuljahres 2013/2014 erloschen Seite 26

04651 Bad Lausick Schillerstr. 1a Friedrich-Schiller- Gymnasium allgemeine GYM ö 103 02625 Bautzen Bahnhofstr. 2 Philipp-Melanchthon- Gymnasium allgemeine GYM ö 103 02625 Bautzen Bahnhofstr. 2 Abendgymnasium im Phillipp-Melanchthon- Gymnasium allgemeine AGYM ö 122 3,00 nein, *siehe Tz. 2.1.12 BAföGVwV förderungsfähig nur in den letzten drei Schulhalbjahren vor der Prüfung 02625 Bautzen Albert-Einstein- Str. 6 Albert-Einstein- Gymnasium allgemeine GYM ö 103 geschlossen 02625 Bautzen Albert-Schweitzer- Außenstelle berufliches Str. 1b Schulzentrum Bautzen Löbauer Str. 77 02625 Bautzen Daimler Str. 6 1. Abendoberschule Hauptschulabschluss AHS ö 112 1,00* nein *Es ist die gesamte Ausbildungsdauer förderungsfähig, siehe Tz. 2.1.9, 2.5.5 BAföGVwV Realschulabschluss ARS ö 114 2,00* nein *siehe Tz. 2.1.11 BAföGVwV, förderungsfähig nur das letzte Schuljahr Seite 27

02625 Bautzen Dr.-Peter-Jordan- Str. 19a Fachschule für Altenpflege der Diakonissenanstalt "Emmaus" Niesky Altenpflege BFS E 204* 3,00 ja *gilt ab 01.08.2003 (siehe allgemeine Hinweise, Pkt. 3.2.1) 02625 Bautzen Edisonstr. 17 DPFA Weiterbildung GmbH Krankenpflegehilfe Genehmigung ab Schuljahresbeginn 2012/2013 erloschen 02625 Bautzen Erich-Pfaff-Str.1 Berufliches Schulzentrum für Ernährung- und Hauswirtschaft BVJ BFS ö 104 1,00 nein Profil: Ernährung, Gästebetreuung und hauswirtschaftliche Dienstleistung und Körperpflege, Ernährung, Gästebetreuung und hauswirtschaftliche Dienstleistung/Textiltechnik und Bekleidung 02625 Bautzen Franz-Liszt-Str. 8 Außenstelle vom Beruflichen Schulzentrum Schilleranlagen 1 02625 Bautzen Franz-Liszt-Str. 8 Serbeski gymnaszij Budysn allgemeine GYM ö 103 02625 Bautzen Fr.-J.-Curie-Str. 65 Kathol. BFS für Kinderpflege des Caritasverbandes für das Bistum Dresden-Meißen Kinderpflege BFS E 204 2,00 ja Sozialassistenz BFS E 204 2,00 ja Zugangsvoraussetzung: Realschulabschluss; Umzug auf Weigangstr. 8 Sozialassistenz BFS E 204 3,00 ja siehe Vorbemerkungen, Seite 28 Pkt. 3.2.5

Erzieher/in FS E 221 3,00 ja Umzug auf Weigangstr. 8 sozialpflegerische Berufsfachschule BFS E 204 1 nein 02625 Bautzen Kurt-Pchalek-Str. 15 Gemeinnützige IB Gesellschaft für interdisziplinäre Studien mbh Gesundheits- u. Krankenpflege BFS E 204 3,00 ja Krankenpflegehilfe BFS E 204 1,00 ja läuft Endes des Schuljahres 2010/2011 aus Altenpflege BFS E 204* 3,00 ja *gilt ab 01.08.2003 (siehe allgemeine Hinweise, Pkt.3.2.1) Heilerziehungspflege FS E 221* 3,00 ja *bei Aufnahme vor 01.08.95: bleibt 107 (siehe allgemeine staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer/i n Hinweise, Pkt. 3.3.1.3) BFS E 204 2,00 ja gilt ab Schuljahr 2011/2012, Ausbildung kann um ein Jahr verkürzt werden, wenn vorher die einjährige BFS für Gesundheit und Pflege absolviert wurde. 02625 Bautzen Löbauer Str. 77 Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft und Technik, Außenstelle: Schilleranlagen 1 Fachhochschulreife FOS ö 105/111 2,00/1,00 nein Profil: Technik Berufliches Gymnasium mit allgemeiner BGYM ö 103 3,00 nein Technikwissenschaft, Seite 29

BVJ BFS ö 104 1,00 nein Profil: Metalltechnik/Elektrotechnik BGJ BFS ö 104 1,00 nein Profil: Elektro-/Bautechnik; Metalltechnik Techniker FS ö 121 2,00 ja FR: Maschinentechnik, Elektrotechnik, Mechatronik Betriebswirt/in FS ö 121 2,00 ja FR: Betriebswirtschaft Sozialassistent/in BFS ö 104 2,00 ja Zugangsvoraussetzung: Realschulabschluss Duale Berufsausbildung mit Abitur in Metallberufen BGYM ö 103 1,00 ja Schulversuch! Es ist nur das erste Jahr der vierjährigen Ausbildung nach dem BAföG förderungsfähig, die Tz. 2.1a.11 BAföGVwV ist zutreffend. 02625 Bautzen Paulistr. 3 Fachschule für Familienpflege des Instituts für berufsbildende Fachschulen und Lehrgänge e.v. Ibfl, Außenstellen in Sebnitz, Görlitz, Zittau, Hoyerswerda Heilpädagogik FS E 221 2,00 ja nur noch Teilzeitausbildung Altenpflege BFS E 204* 3,00 ja *gilt ab 01.08.2003 (siehe allgemeine Hinweise, Pkt. 3.2.1) Seite 30

02625 Bautzen Preuschwitzer Str. 87 Institut für berufsbildende Kosmetik BFS E 204 2,00 ja Aufnahme letztmalig Schuljahr 2004/2005 Fachschulen und Lehrgänge e.v., Außenstelle in Sebnitz, in Pirna Pratzschwitzerstr. 13 Kinderpflege BFS E 204 2,00 ja letztmalige Aufnahme im Schuljahr 2005/2006 Sozialassistent/in BFS E 204 2,00 ja Zugangsvoraussetzung: Realschulabschluss Sozialassistent/in BFS E 204 3,00 ja siehe Vorbemerkungen, Pkt. 3.2.5 Altenpflege BFS E 204 3,00 ja 02625 Bautzen Schilleranlagen 1 Außenstelle vom Beruflichen Schulzentrum für Wirtschaft und Technik Löbauer Str. 77 staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer/i n Berufliches Gymnasium mit allgemeiner BFS E 204 2,00 ja Genehmigung ab Schuljahr 2013/2014. Ausbildung kann um ein Jahr verkürzt werden, wenn vorher die einjährige BFS für Gesundheit und Pflege absolviert wurde. BGYM ö 103 3,00 nein Profil: Wirtschaftswissenschaft Wirtschaftsassistent BFS ö 104 2,00 ja siehe allgem. Hinweise, Pkt. 3.2 Seite 31

kaufmännischer Assistent BFS ö 104 2,00 ja Schwerpunkt: Sekretariat, Ausbildung läuft 2003 aus Fachhochschulreife FOS ö 105 2,00 nein Profil: Sozialwesen, Gestaltung Fremdsprachenkorresp ondent BFS ö 104 2,50 ja siehe allgem. Hinweise, Pkt. 3.2 allgem. AGYM ö 122 3,00 nein letzten 1,5 Jahre förderungsfähig Erzieher FS ö 121* 3,00 ja *siehe allgemeine Hinweise Teil I, Pkt. 3.3.1.4) 02625 Bautzen Schilleranlagen 2 Schiller-Gymnasium allgemeine GYM ö 103 02625 Bautzen Weigangstr. 8 Caritasschulzentrum Sozialassistent BFS E 204 2,00 ja Zugangsvoraussetzung: Realschulabschluss Sozialassistent BFS E 204 3,00 ja siehe Vorbemerkungen, Pkt. 3.2.5 Erzieher/in FS E 221 3,00 ja 02625 Bautzen Wilthener Str. 32 Berufsfachschule für Altenpflege Ostsachsen der ASG mbh 02625 Bautzen Zeppelinstr. 6 IB Medizinische Akademie Altenpflege Ergotherapie BFS E 204 3,00 ja Keine förderungsfähige Ausbildung, lediglich Umschulungsmaßnahme! 08340 Beierfeld An der Sturmlaterne DPFA-Schulen ab Schuljahr 2011/2012 in Annaberg und Zwickau 02994 Bernsdorf Schulstr. 3 WIR in der Freien Mittelschule Bernsdorf Realschulabschluss MS E 202 nein Seite 32

09366 Beutha Schulstr. 2 Sozialpädagogisches Institut neu: Thalheim, Stollberger Str. 22a 01877 Bischofswerda August-König-Str. 12 Städtisches J.W. Goethe Gymnasium allgemeine GYM ö 103 01877 Bischofswerda Neustädter Str. 12 BFS für Wirtschaft der Fortbildungswerk Sachsen GmbH Wirtschaftsassistent Ausbildung wird hier nicht mehr durchgeführt 04564 Böhlen Röthaer Str. Berufliches Schulzentrum Leipziger Land, Außenstellen in Espenhain, Borna, Markkleeberg, Regis- Breitingen, Änderung gilt ab 01.01.06 Hauswirtschaft BFS E 204 3,00 ja auslaufende Ausbildung, bei Ausbildungsbeginn nach dem 31.10.2008 keine förderfähige Ausbildung mehr nach 2 Abs. 1 Nr. 1-6 BAföG BVJ BFS ö 104 1,00 nein Profil: Metall, Wirtschaft, Bauund Holztechnik, Textil- und Hauswirtschaft Berufliches Gymnasium mit allgemeiner BGYM ö 103 3,00 nein Profil: Technik Schwerpunkt: Elektrotechnik, Wirtschaftswissenschaft (in Espenhain) einjährige Berufsfachschule Gesundheit und Pflege BFS ö 104 1,00 nein siehe allgem. Hinweise, Pkt. 3.2 Seite 33

Sozialassistent/in BFS ö 104 2,00 ja Zugangsvoraussetzung: Realschulabschluss Sozialassistent/in BFS ö 104 3,00 ja siehe Vorbemerkungen, Pkt. 3.2.5 Wirtschaftsassistent BFS ö 104 2,00 ja siehe allgem. Hinweise, Pkt. 3.2 Fachhochschulreife FOS ö 111 1,00 nein Profil: Wirtschaft und Verwaltung (Ausbildung in Borna) staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer/i n Berufliches Gymnasium mit allgemeiner BFS ö 104 2,00 ja gilt ab Schuljahr 2012/2013 BGYM ö 103 3,00 nein Profil: Agrarwirtschaft, Biotechnologie, Agrartechnik mit Biologie 04564 Böhlen/OT Großdeuben Schulstr. 6 Evangelisches Gymnasium Lernwelten Gymansium GYM E 103 04552 Borna Am Breiten Teich 4 allgemeine GYM ö 103 04522 Borna Königstr.1 Außenstelle berufl. Schulzentrum Leipziger Land in Böhlen Seite 34

04552 Borna Leipziger Str. 67 Pestalozzi - Gymnasium allgemeine GYM ö 103 04552 Borna Rudolf-Virchow- Str. 2 Medizinische Berufsfachschule Altenpflege BFS ö 104 3,00 ja *gilt ab 01.08.2003 (siehe allgemeine Hinweise, Pkt. 3.2.1) 04552 Borna Rudolf-Virchow- Str. 2 Medizinische Berufsfachschule der Sana Kliniken Leipziger Land GmbH Gesundheits- und Krankenpflege BFS E 204 3,00 ja 04552 Borna Witznitzer Werkstraße Berufsfachschule für Wirtschaft der Augsburger Gesellschaft für Lehmbau, Bildung und Arbeit in Leipzig e.v., Postanschrift: internationaler Touristikassistent/in Assistent für das Hotelmanagement Fachkraft im Gastgewerbe Hotelfachmann/frau Genehmigung ab Schuljahr 2012/2013 erloschen Genehmigung ab Schuljahr 2012/2013 erloschen Genehmigung ab Schuljahr 2012/2013 erloschen Genehmigung ab Schuljahr 2012/2013 erloschen Seite 35