Botschaft des Agglomerationsvorstandes zuhanden des Agglomerationsrates



Ähnliche Dokumente
Botschaft betreffend die Freigabe von Subventionen für Mobilitätsmassnahmen

Statuten in leichter Sprache

Grundsätzlich ist der Staatsrat mit einer Erhöhung der Pauschalabzüge, welche den Durchschnittsprämien im Wallis entsprechen, einverstanden.

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend

Bund Deutscher Radfahrer e. V.

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Gesetz über die Geschäftsführung und den Finanzhaushalt des Kantons und deren Kontrolle

Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen

Statuten des Vereins guild42.ch

Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau

Management Consulting-Vertrag

s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung

S A T Z U N G. für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen

Verein Barmelweid. Statuten

Prozessbeschrieb des Wissensaustauschs zwischen den Generationen in Unternehmen, Organisationen und in der Verwaltung

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement)

Konzeption & Umsetzung eines länderübergreifenden IKZM - Prozesses

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Bericht des Verwaltungsrats zu den Abstimmungen über die Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung

Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren

Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10.

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier

INTERNET SERVICES ONLINE

SwissSupplyChain Musterprüfung

Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

WinWerk. Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang Effretikon

I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000

Abschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin:

Informationen zur Mitgliedschaft

REGLEMENT ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON MUSIKTAGEN

Ordentliche Prüfung nach OR Art. 727

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

Lehrer: Einschreibemethoden

Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Studienplatzbeschaffung

Vereinbarung über die E-Government- und Informatikstrategie sowie den gemeinsamen Informatikbetrieb

100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Vorbereitung der Schulbuchausleihe im Schuljahr 2015/2016; Informationen zur Lernmittelrücknahme zum Schuljahresende 2014/2015

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

S T A T U T E N. des Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

REGLEMENT BETREFFEND VERWALTUNGSGE- BÜHREN IM RAUMPLANUNGS- UND BAUWESEN

vom 30. Juni 2010 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1 Art. 1 Name, Rechtsform und Sitz

nicht öffentlich. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:

ZERTIFIZIERUNGSPROZESS GRÜNSTADT SCHWEIZ ENTWURF

teamsync Kurzanleitung

I.O. BUSINESS. Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate

BSV Ludwigsburg Erstellung einer neuen Internetseite

STATUTEN. Gewerbeverein Stäfa

Vorab per . Oberste Finanzbehörden der Länder

)XQNWLRQVWDVWH8PEXFKHQ

Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV

Was ist das Budget für Arbeit?

An die Gläubiger der ALPHA Events UG

Reglement Generalsekretariat SDM

Fact Sheet 22 Berichterstattung

Sichere Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere . der

Einzelvorsorge Schutz der Familie und der Geschäftspartner. Was immer das Leben bringt, Sie haben vorgesorgt

IBC - Ausbildungsordnung

INNOVATIONEN UND QUALIFIZIERUNG WAS SAGEN BETRIEBSRÄTE?

Nutzung von GiS BasePac 8 im Netzwerk

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den Technologie und Frauen Tel.: 9013 (913) III D 3 -

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG.

Änderung des Beamtenstatuts im Hinblick auf Streik und unbefugtes Fernbleiben vom Dienst ZUSAMMENFASSUNG

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

Workflows verwalten. Tipps & Tricks

S T A T U T E N. der. Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A.

VEREINIGUNG ZÜRCHER IMMOBILIENUNTERNEHMEN (VZI)

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

REGLEMENT ÜBER DIE ORGANISATION DER SOZIALHILFE

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht

s.beat DAP-10X White Paper USB Stromversorgung am Apple Macintosh und deren Auswirkung

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge

STATUTEN. Verein ungerwägs

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 123. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses

1. EINLEITUNG 2. GLOBALE GRUPPEN Globale Gruppen anlegen

Aussage: Das Seminar ist hilfreich für meine berufliche Entwicklung

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Bürger legen Wert auf selbstbestimmtes Leben

Transkript:

AGGLOMERATION DE FRIBOURG AGGLOMERATION FREIBURG Nr. 10 Botschaft des Agglomerationsvorstandes zuhanden des Agglomerationsrates Botschaft hinsichtlich der Investitionsausgaben im Rahmen der Überarbeitung des Agglomerationsrichtplans Bereich Raumplanung Bereich Mobilität Agglomerationsratssitzung vom 11. Februar 2010

Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines... 1 A) Methoden... 2 B) Projektbegleitung... 3 II. Ausgaben im Rahmen der Überarbeitung des Agglomerationsrichtplanes... 3 III. Vorschläge... 4

Botschaft des Agglomerationsvorstandes zuhanden des Agglomerationsrates (vom 19. Januar 2010) 10-2008-2011 : Botschaft hinsichtlich der Investitionsausgaben im Rahmen der Überarbeitung des Agglomerationsrichtplans Bereich Raumplanung Bereich Mobilität Der Agglomerationsvorstand (nachstehend Vorstand) erinnert daran, dass der Agglomerationsrat an seiner Sitzung vom 27. November 2008 beschlossen hat, den Agglomerationsrichtplan dem Staatsrat zur Genehmigung zu überweisen, mit der Angabe, dass dieser Plan aufgrund der Bedürfnisse und der Fortentwicklung des Dossiers angepasst werden muss. Er wurde anschliessend am 30. Juni 2009 vom Staatsrat genehmigt. Aufgrund eines Beschlusses des Agglomerationsrats hat der Agglomerationsvorstand beschlossen, den Agglomerationsrichtplan zu überarbeiten. Die überarbeitete Version muss dem Bund bis spätestens am 31. Dezember 2011 abgegeben werden. Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) wird spätestens im Herbst 2010 eine Zwischenevaluation vornehmen. Der Vorstand ersucht den Agglomerationsrat, den im Budget 2010 vorgesehenen Betrag für die Überarbeitung des Agglomerationsrichtplanes freizugeben. Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Agglomerationsrates I. Allgemeines Mit den beiden Workshops vom 9. Oktober 2009 und 5. November 2009, an welchen die Gemeinderäte der Mitgliedergemeinden der Agglomeration 1 teilgenommen haben, wurde die Überarbeitung des Agglomerationsrichtplanes erfolgreich begonnen. In einem nächsten Schritt geht es nun darum, das, respektive die Büros zu bestimmen, die den Agglomerationsrichtplan überarbeiten und das Agglomerationsprogramm der 2. Generation 2 erarbeiten werden. 1 Es handelte sich dabei hauptsächlich um Mitglieder des Agglomerationsvorstandes sowie Mitglieder der Kommission für regionale Raumplanung und Mobilität. 2 Es handelt sich dabei um die Bezeichnung, die der Bund für die neuen, bzw. zu überarbeitende Agglomerationsprojekte anwendet, welche die Voraussetzungen der neuen Weisung (Weisung 2010) erfüllen müssen. 1

Der Vorstand hat an seiner Sitzung vom 10. Dezember 2009 auf Vorschlag der Kommission für regionale Raumplanung und Mobilität verschiedene Vorgehensweisen diskutiert, welche unter A) erläutert werden. Gleichzeitig hat er entschieden, die Projektbegleitung des Studienauftrages an ein externes Büro zu vergeben. Die Gründe, die zu diesem Entscheid geführt haben, sind unter B) erläutert. A) Methoden Zur Überarbeitung des Agglomerationsrichtplanes hat der Vorstand zwei Methoden diskutiert: die übliche Ausschreibung und die Vergabe eines Studienauftrages. Bei der üblichen Ausschreibung bewerben sich verschiedene Büros für den Auftrag. Aufgrund der Offerten wird ein Büro bestimmt, welches den Agglomerationsrichtplan vom Anfang bis zum Schluss überarbeitet und dem Bund das Agglomerationsprogramm der 2. Generation bis spätestens Dezember 2011 überreicht. Eine andere Methode bietet der Studienauftrag gemäss SIA Norm 143 3. Dabei wählt der Auftraggeber eine beschränkte Zahl von Teilnehmern aus und erteilt ihnen einen Auftrag zur Ausarbeitung einer Studie. Studienaufträge eignen sich für Aufgaben, bei denen ein direkter Dialog zwischen dem Beurteilungsgremium und den Teilnehmern notwendig ist und welche sich durch offene Aufgabenstellungen und interaktive Prozesse kennzeichnen. Das sachverständige Beurteilungsgremium moderiert den Studienauftrag, beurteilt die Vorschläge, hält die Ergebnisse des Dialogs fest und formuliert Schlussfolgerungen sowie eine Empfehlung für das weitere Vorgehen 4. Am Ende des Studienauftrages erhält das Beurteilungsgremium unterschiedliche Konzepte. Die Umsetzung des Konzepts, d.h. Konkretisierung der Massnahmen, Erstellung der Wirkungsanalyse als Grundlage für den Bund, ist in einer zweiten Phase vorgesehen. Im Gegensatz zum Wettbewerb gibt es beim Studienauftrag keinen Gewinner, alle Büros, die den Studienauftrag gemäss Pflichtenheft 5 erfüllt haben, werden gleichermassen entschädigt. Das Beurteilungsgremium ist frei, das Konzept mit einem oder mehreren der beteiligten Büros umzusetzen. Es kann auch ein nicht beteiligtes Büro für die Umsetzung des Konzepts beauftragen. Der Vorstand hat beschlossen, für die erste Phase der Überarbeitung des Agglomerationsprogramms zweiter Generation einen Studienauftrag zu vergeben, wobei insbesondere eine erhöhte Flexibilität den Ausschlag für diese Methodenwahl gegeben hat. Der Begriff Flexibilität bedeutet, dass sowohl die Rahmenbedingungen des Studienauftrages als auch die Anforderungen an die Teilnehmer entsprechend den Erkenntnissen während der Durchführung angepasst werden können. Der Studienauftrag ist ein interaktiver Prozess zwischen Beurteilungsgremium und Teilnehmern mit direktem mündlichem Dialog 6. Gemäss der SIA Norm 143 muss das Beurteilungsgremium mehrheitlich aus qualifizierten Fachleuten zusammengesetzt sein. Neben den Fachleuten können vom Auftraggeber noch weitere frei bestimmte Personen mit Stimmrecht gewählt werden. Es handelt sich dabei um verschiedene Gemeinderäte der Mitgliedergemeinden der Agglomeration. 7 Ebenso können zur Begutachtung spezifischer Fragen Experten beigezogen werden, deren Aktivitäten in direktem Zusammenhang mit den im Programm der 3 Eine Kopie der SIA Norm 143 kann bei der Administration der Agglomeration angefordert werden. 4 S. Ordnung für Architektur- und Ingenieurstudienaufträge S. 4 5 Das Pflichtenheft ist derzeit in Bearbeitung. Für dessen Erarbeitung hat der Vorstand die Büros artefact und ecoptima beauftragt. Der Vorstand wird das Pflichtenheft voraussichtlich an seiner Sitzung vom 28. Januar 2010 genehmigen. Dabei gilt zu berücksichtigen, dass das Programm für den Studienauftrag vom Beurteilungsgremium genehmigt wird. 6 S. Ordnung für Architektur- und Ingenieurstudienaufträge S. 5 7 Es handelt sich dabei um Mitglieder des Agglomerationsvorstandes sowie um Mitglieder der Kommission für regionale Raumplanung und Mobilität 2

Studienaufträge behandelten Themen stehen. Diese haben nur beratende Funktion und kein Stimmrecht. Das Beurteilungsgremium genehmigt das Programm des Studienauftrages und ist verantwortlich für die korrekte Durchführung des Dialogs. Es beurteilt die Beiträge des Studienauftrages. 8 Verschiedene Agglomerationen, wie Genf und Wil, haben damit gute Erfahrungen gemacht und diese Methode für die Erarbeitung ihrer Agglomerationsprogramme angewendet. B) Projektbegleitung Aufgrund der erwarteten Arbeitsaufwandes, der Komplexität des Studienauftrages und in Anbetracht der täglich zu verrichtenden Geschäfte in der Agglomeration, hat der Vorstand beschlossen, die Projektbegleitung für den Studienauftrag einem externen Büro mit Erfahrung bei der Durchführung von Studienaufträgen zu vergeben. Dadurch soll möglichst sichergestellt werden, dass das Agglomerationsprogramm, welches dem Bund im Dezember 2011 abgegeben wird, diesmal Finanzen vom Infrastrukturfonds erhält. Das für die Projektbegleitung beauftragte Büro ist zuständig für die Organisation des Studienauftrages, die Vorbereitung und Begleitung der Workshops und der Sitzungen des Begleitgremiums, für das Verfassen der Protokolle sowie das Erstellen des Berichts mit den Resultaten des Studienauftrages. Es ist weiter zuständig für die Ausarbeitung der Grundlagen, die für die Überarbeitung des Agglomerationsprogrammes notwendig sind. Dabei ist zu beachten, dass der Bund Prognosen für 2030 (und nicht 2020, wie für das Agglomerationsprogramm, das im Dezember 2008 abgegeben wurde) verlangt, und die bestehenden Prognosen dementsprechend angepasst werden müssen. Ebenso muss dem Bund Kartenmaterial abgegeben werden, welches für die Agglomeration Freiburg derzeit nicht oder nicht in der gewünschten Qualität vorhanden ist und neu aufgearbeitet werden muss. Nach Abschluss des Studienauftrages und Abgabe eines ersten Entwurfes an den Bund im Herbst 2010 entscheidet der Vorstand, ob eine weitere Projektbegleitung nötig ist oder nicht. II. Anwendbares Verfahren Der Agglomerationsvorstand erinnert daran, dass der Agglomerationsrat an seiner Sitzung vom 8. Oktober 2009 das Investitionsbudget 2010 der Agglomeration angenommen hat. Dieser ist gemäss Gesetz über die Gemeinden 9 sowie gemäss Ausführungsreglement zum Gesetz über die Gemeinden 10 zuständig für die Freigabe folgender Beträge: Investitionsbudget 650.509.00, Ausgaben für Studien: CHF 200 000 Investitionsbudget 790.509.00, Ausgaben für Studien: CHF 200 000 Total: CHF 400 000 Der Vorstand unterstreicht, dass jede Investitionsausgabe einer speziellen Entscheidung des Agglomerationsrates bedarf. Der Vorstand erinnert weiter daran, dass diese Ausgaben gemäss Statuten der Agglomeration weder dem obligatorischen 11 noch dem fakultativen 12 Referendum unterliegen. Der Vorstand 8 S. Ordnung für Architektur- und Ingenieurstudienaufträge S. 10 9 S. Artikel 89 des GG 10 S. Artikel 48 des ARGG 11 Gemäss Artikel 10 der Statuten sind Netto-Investitionsausgaben von mehr als 5 Millionen Franken dem obligatorischen Referendum unterworfen. 12 Gemäss Artikel 11 der Statuten sind Netto-Investitionsausgaben von mehr als 2,5 Millionen Franken dem fakultativen Referendum unterworfen. 3

weist den Agglomerationsrat darauf hin, dass diese Beträge mit den Liquiditäten der laufenden Rechnung der Agglomeration 13 finanziert werden. III. Vorschläge Der Agglomerationsvorstand schlägt dem Agglomerationsrat gemäss beigefügten Beschlüssen folgende Investitionsausgaben vor: Investitionsbudget 650.509.00, Mobilität, Ausgaben für Studien: CHF 200 000 Investitionsbudget 790.509.00, Raumplanung, Ausgaben für Studien: CHF 200 000 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Mit freundlichen Grüssen IM NAMEN DES AGGLOMERATIONSVORSTANDES DER AGGLOMERATION FREIBURG Der Präsident : Die administrative Geschäftsleiterin : René Schneuwly Corinne Margalhan-Ferrat Beilagen: - Entwurf des Beschlusses für die Investitionsausgaben der Rubrik 650.509.00; - Entwurf des Beschlusses für die Investitionsausgaben der Rubrik 790.509.00. 13 Es ist deshalb nicht notwendig, einen Finanzierungsplan gemäss Artikel 48 des ARGG vorzusehen. 4

Beilage AGGLOMERATION DE FRIBOURG AGGLOMERATION FREIBURG ENTWURF DER AGGLOMERATIONSRAT DER AGGLOMERATION FREIBURG gestützt auf : das Gesetz vom 19. September 1995 über die Agglomerationen ; die Statuten der Agglomeration Freiburg vom 1. Juni 2008 ; das Gesetz vom 25. September 1980 über die Gemeinden (Gemeindegesetz) und sein Ausführungsreglement vom 29. Dezember 1981; das Investitionsbudget 2010, genehmigt am 8. Oktober 2009 und den betreffenden Beschluss des Agglomerationsrates; die Botschaft Nr. 10 des Agglomerationsvorstandes vom 19. Januar 2010; die Stellungnahme der Finanzkommission, beschliesst: Erster Artikel Die Investitionsausgabe der Rubrik 650.509.00 (Mobilität, Ausgaben für Studien) von CHF 200'000,- ist angenommen. Freiburg, den 11. Februar 2010 IM NAMEN DES AGGLOMERATIONSRATES DER AGGLOMERATION FREIBURG Die Präsidentin: Die administrative Geschäftsleiterin : Ursula Eggelhöfer-Brügger Corinne Margalhan-Ferrat

Beilage AGGLOMERATION DE FRIBOURG AGGLOMERATION FREIBURG ENTWURF DER AGGLOMERATIONSRAT DER AGGLOMERATION FREIBURG gestützt auf : das Gesetz vom 19. September 1995 über die Agglomerationen ; die Statuten der Agglomeration Freiburg vom 1. Juni 2008 ; das Gesetz vom 25. September 1980 über die Gemeinden (Gemeindegesetz) und sein Ausführungsreglement vom 29. Dezember 1981; das Investitionsbudget 2010, genehmigt am 8. Oktober 2009 und den betreffenden Beschluss des Agglomerationsrates; die Botschaft Nr. 10 des Agglomerationsvorstandes vom 19. Januar 2010; die Stellungnahme der Finanzkommission, beschliesst: Erster Artikel Die Investitionsausgabe der Rubrik 790.509.00 (Raumplanung, Ausgaben für Studien) von CHF 200'000,- ist angenommen. Freiburg, den 11. Februar 2010 IM NAMEN DES AGGLOMERATIONSRATES DER AGGLOMERATION FREIBURG Die Präsidentin: Die administrative Geschäftsleiterin : Ursula Eggelhöfer-Brügger Corinne Margalhan-Ferrat