Richtig vererben was Sie wissen sollten
Immer wieder wird die Liebenzeller Mission nach Informationen zum Thema Vererben gefragt. Es müssen mehrere Dinge beachtet werden, damit mit dem eigenen Besitz nach dem Tod das geschieht, was man möchte. Deshalb haben wir hier einige Informationen zusammengestellt.
Was passiert, wenn ich nichts regle? Wenn in Deutschland jemand für sich beschließt: Ich will nicht festlegen, was nach meinem Tod mit meinem Besitz passiert, dann regelt dies die gesetzliche Erbfolge durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Durch sie ist vorgeschrieben, dass die Verwandtschaft erbt. Nähere Verwandte schließen dabei die weiteren Verwandten aus. Das bedeutet: Ein Sohn oder eine Tochter erben vor den Enkeln. Erben können nur natürliche Personen sein, also Menschen. Organisationen wie die Liebenzeller Mission sind keine natürlichen Personen. Sie können deshalb nie gesetzlicher Erbe sein.
Was muss ich tun, um über meinen Nachlass selbst zu bestimmen? Jeder kann festlegen, dass für seinen Nachlass etwas anderes als die gesetzliche Erbfolge gelten soll. Der Begriff gesetzlich ist hier bewusst nicht so zu verstehen, dass nicht daran zu rütteln ist. Im Gegenteil! Das Gesetz (BGB) will ausdrücklich, dass jeder für sich ganz persönliche Entscheidungen trifft: Dass z. B. Verwandte einen größeren oder kleineren Erbteil bekommen sollen als von der gesetzlichen Erbfolge vorgesehen. Dass Freunde etwas bekommen sollen. Oder dass auch Einrichtungen wie die Liebenzeller Mission berücksichtigt werden.
Wer etwas anderes als die gesetzliche Erbfolge will, muss ein Testament machen! Nur so kann er Einfluss nehmen, wie sein Hab und Gut nach seinem Tod verteilt wird. Damit ein Testament gültig ist, muss es wiederum nach den Anforderungen des BGB einige Anforderungen erfüllen. Glaube ohne Liebe ist nichts wert. Martin Luther
Was muss ich bei einem Testament beachten? Es gibt zwei Arten von Testamenten: das notarielle und das privatschriftliche. Das bessere ist das notarielle Testament, weil der Notar alle Erfordernisse berücksichtigt und dafür sorgt, dass der Wille so formuliert ist, dass er auch vollzogen werden kann. Als Nachteil wird sehr häufig empfunden, dass das vor einem Notar erstellte Testament etwas kostet. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Wert des möglichen Nachlasses.
Deshalb wird sehr häufig auf ein privatschriftliches Testament ausgewichen. Ein solches Schriftstück ist gültig, wenn es a) selbst geschrieben ist b) vollständig (vom Anfang bis zum Ende) von Hand geschrieben ist c) mit Datum versehen ist d) unterschrieben ist. Für Ehegatten gibt es folgende Ausnahme: Hier kann einer der beiden ein solches privatschriftliches Testament vollständig schreiben (siehe Anforderungen a bis d). Der andere braucht dann nur noch zu unterschreiben.
Wohin mit dem Testament? Damit der Wille eines Erblassers auch umgesetzt werden kann, ist es nötig, dass ein Testament aufgefunden wird. Bei notariellen Testamenten ist dies geregelt und sie werden immer berücksichtigt. Bei privatschriftlichen ist dafür Sorge zu tragen, dass solche Dokumente auch nach einem Todesfall gefunden werden (in einem beschrifteten Ordner, in einem Safe, etc.) oder eine Person des Vertrauens weiß, wo das Testament zu finden ist.
Was ist ein Pflichtteilsberechtigter? Wenn jemand, der sein Testament machen will, einen Ehepartner, Kinder oder Eltern (wenn keine Kinder vorhanden sind) hat, dann ist er in seiner Verfügungsfreiheit eingeschränkt. Diese Personen sind die Pflichtteilsberechtigten. Sie können praktisch nicht enterbt werden, d. h. ihnen steht zumindest der Pflichtteil zu. Das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wer Gott sucht, der findet Freude. Augustinus
Wer kann Erbe sein und wie werden Erben eingesetzt? Als Erbe können natürliche Personen (d. h. Menschen) und auch juristische Personen (z. B. gemeinnützige Organisationen wie die Liebenzeller Mission) eingesetzt werden. Ein Erblasser kann eine Person zum Alleinerben bestimmen. Er kann aber auch mehrere Personen einsetzen, indem Prozentwerte (z. B. 25 %) oder Bruchteile (z. B. ein Viertel) genannt werden oder indem eine bestimmte Personenanzahl zu gleichen Teilen eingesetzt wird. Wenn mehrere Personen eingesetzt werden, entsteht eine Erbengemeinschaft. Diese ist nur gemeinsam handlungsfähig, d. h. alle eingesetzten Personen müssen unterschreiben, wenn Bankgeschäfte getätigt werden oder ein Grundstück veräußert werden soll.
Dies kann vereinfacht werden, wenn die Beteiligten einem der Miterben Vollmachten erteilen. Der Erblasser kann aber auch für seinen Nachlass eine Art Geschäftsführer einsetzen: Er benennt einen Testamentsvollstrecker namentlich oder verfügt, dass ein (vom Nachlassgericht bestellter) Testamentsvollstrecker eingesetzt wird. Wer Christus hat, hat genug. Martin Luther
Welche Rechte und Pflichten haben Erben? Der Erbe oder die Erben werden Rechtsnachfolger des Erblassers, d. h. sie haben alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Sie erben nicht nur Vermögenswerte, sondern sofern vorhanden auch Schulden oder sonstige Verpflichtungen (Steuererklärungen, Zeitungs-Abos, Mietzahlungen, Haustiere, Bestattung und Grabpflege). Freude an Gott hat verwandelnde Kraft. Charles Haddon Spurgeon
Was ist ein Vermächtnisnehmer und worin unterscheidet er sich vom Erben? Neben dem oder den Erben gibt es noch eine weitere Kategorie von Begünstigten: die Vermächtnisnehmer. Der Erblasser vermacht seinen Nachlass an einen oder mehrere Erben und verpflichtet diese gleichzeitig, an weitere Begünstigte etwas aus dem Nachlass abzugeben: das Vermächtnis. Eine so begünstigte natürliche Person (also ein Mensch) oder eine juristische Person (z. B. die Liebenzeller Mission) wird Vermächtnisnehmer genannt. Ein Vermächtnis kann in Geld (z. B. 5.000 Euro oder ein Zehntel des Geldvermögens bei der xy-bank), in bestimmten Sachen (z. B. mein antiker Sekretär, mein Auto, eine Standuhr) oder in Immobilien (z. B. der Acker im hinteren Feld, das Hausgrundstück Bahnhofstr. 37) bestehen.
Welche Kosten sind mit meinem Nachlass verbunden? Im Zusammenhang mit einem Erbfall entstehen Kosten. Hat ein Erblasser ein notarielles Testament gemacht, dann sind die Kosten beim Notar entstanden. Der Vorteil ist hier, dass ein nach dem Tod eröffnetes notarielles Testament als Erbnachweis bei Grundbuchämtern und Banken anerkannt wird. Die Nachlassabwicklung wird dadurch beschleunigt. Liegt dagegen ein privatschriftliches (handschriftliches) Testament vor, dann muss ein Erbschein beim Nachlassgericht als Erbnachweis beantragt werden. Dieser kostet in etwa so viel wie vorher ein notarielles Testament. Der Vorteil: Die Kosten fallen erst später an. Der Nachteil: Es kann lange dauern bis der Erbschein
erteilt wird, weil das Nachlassgericht alle Beteiligten ermitteln muss. Das sind die im Testament genannten Parteien, aber auch solche, die ohne dieses Testament gesetzliche Erben geworden wären. Sie bekommen die Möglichkeit, sich innerhalb einer Frist (z. B. sechs Wochen) zum vorliegenden Testament zu äußern. In solchen Situationen treten immer wieder Probleme auf. Bei einem strittigen Nachlass kann das gesamte Vermögen eingefroren werden und ggf. können sogar Schäden an Immobilien auftreten.
Sind mit der Testamentabwicklung Kosten verbunden? Das kommt darauf an. Wird ein Testamentsvollstrecker eingesetzt, so ist es sinnvoll, dass der Erblasser festlegt, ob er für seinen Einsatz honoriert wird oder nicht. Diese Kosten gehen zu Lasten des Nachlasses.
Wann wird eine Erbschaftsteuer fällig? Je weitläufiger die Begünstigten mit dem Erblasser verwandt sind, desto mehr Steuern fallen an. Zurzeit beträgt der Freibetrag für einen Begünstigten, der nicht mit dem Erblasser verwandt ist, 20.000 Euro. Die Barmherzigkeit Gottes ist wie der Himmel, der stets über uns fest bleibt. Unter diesem Dach sind wir sicher, wo auch immer wir sind. Martin Luther
Sind gemeinnützige Organisationen von der Erbschaftsteuer befreit? Ja, gemeinnützige Einrichtungen wie die Liebenzeller Mission sind von der Erbschaftsteuer befreit. Wenn also die Liebenzeller Mission als Erbin, Miterbin oder Vermächtnisnehmerin eingesetzt wird, muss sie für diese Zuwendung keine Erbschaftsteuer bezahlen unabhängig von der Höhe des Erbes oder des Vermächtnisses. Die Welt besteht aus lauter Gelegenheiten zur Liebe. Søren Kierkegaard
Soll ich mich beraten lassen? Da das Erbrecht insgesamt kompliziert ist, empfehlen wir, sich kompetent beraten zu lassen. Denn es soll ja nach dem Tod tatsächlich der Wille des Erblassers geschehen. In rechtlicher Hinsicht ist es am sinnvollsten, ein Testament vor einem Notar zu erstellen. In steuerlicher Hinsicht ist es ratsam, einen Steuerberater zu fragen. Lass die Liebe in deinem Herzen wurzeln, und es kann nur Gutes daraus hervorgehen. Augustinus
Weitere Informationen gibt es auch in den Broschüren des Bundesjustizministeriums, die wir Ihnen auf Wunsch zusenden können. Ansprechpartner: Hansgerd Gengenbach Liobastr. 17 75378 Bad Liebenzell Telefon: 07052 17-154 E-Mail: hansgerd.gengenbach@liebenzell.org