Mit Recht zu Qualifizierung und Arbeit! Handlungsempfehlungen zum Abbau von Diskriminierung von MigrantInnen beim Zugang zum Arbeitsmarkt 25. November 2010 bei der Fachtagung Entwicklung neuer Integrationsstrategien für Frauen mit Zuwanderungsgeschichte in Hamm Referentin: Inga Schwarz, basis & woge e.v., IQ-Netzwerk
Gliederung Vorstellung der Arbeitsbereiche Hintergrund: Unterschiedliche Ausgangsbedingungen für MigrantInnen beim Zugang zum Arbeitsmarkt Rechtliche Stellungnahme Ziele und Fragestellung Rechtliche Stellungnahme Ergebnisse Mit Recht zu Qualifizierung und Arbeit Handlungsempfehlungen zum Abbau von Diskriminierung von MigrantInnen beim Zugang zum Arbeitsmarkt
Arbeitsbereiche Projekt migration.works Diskriminierung erkennen und handeln! arbeitet im Kompetenzzentrums NOBI (Norddeutsches Netzwerk zur beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten) Schwerpunkte: > Fortbildung > Erstellung von Arbeitsmaterialien > Entwicklung von Handlungsempfehlungen > in Bezug auf Thema Diskriminierung und Arbeitsmarkt Projekt Antidiskriminierungs- und Rechtsberatung für MigrantInnen Mitarbeit im Antidiskriminierungsverband Deutschland, advd
Diskriminierung ist Alltagserfahrung
Hintergrund: Unterschiedliche Ausgangsbedingungen für Migrantinnen und Migranten vor dem Markt auf dem Markt Unterscheidungsmerkmale: Staatsbürgerschaft, Aufenthaltsstatus, Sprache, Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht individuelle Benachteiligung strukturelle Benachteiligung
Diskriminierung was ist das? Diskriminierung verstehen wir als Unterscheidung, Ausschluss, Beschränkung oder Bevorzugung, die zur Folge hat, dass die Betroffenen ihre Rechte und Grundfreiheiten nicht gleichberechtigt wahrnehmen können. Diskriminierung trifft Menschen aufgrund ihrer (zugeschriebenen) ethnischen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Sprache, ihres Aufenthaltsstatus, ihrer Hautfarbe oder äußeren Erscheinung, ihres Geschlechts, ihrer Religion und Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz die Grundlagen Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 1:Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen rassistischer Zuschreibung oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Anwendungsbereiche: Arbeitsverhältnisse, Zivilrecht, aber auch öffentlich-rechtliche Bereiche
Das AGG die Grundlagen WAS ist verboten? >direkte Diskriminierung >indirekte Diskriminierung >Belästigung >sexuelle Belästigung >Anweisung zur Diskriminierung >Maßregelung Es zählt nicht die Intention, sondern die Wirkung!
Indirekte Diskriminierung
Institutionelles Handeln in den Blick nehmen! Diskriminierung muss nicht in jedem Fall aus individuellen Vorurteilen resultieren. Sie kann auch durch die Anwendung impliziter oder expliziter Gesetze, Regelungen oder Praktiken in Institutionen zum Ausdruck kommen, die eine Gruppe, beabsichtigt oder nicht, ausschließen. Fokus auf Handeln und Abläufe in Institutionen notwendig! Benachteiligung ist eingelassen in die gesellschaftlichen Strukturen und Institutionen und deren organisatorische Abläufe.
Arbeitsverwaltung - eine Institution in der Einwanderungsgesellschaft SGB II Wirkungsforschung: 28,6% der ALG II-BezieherInnen sind Menschen mit Migrationshintergrund. Arbeitslose mit ausländischer Staatsangehörigkeit beziehen häufiger ALG II als deutsche Arbeitslose. Die aktuelle Bilanzierung des NIP erlaubt die Schlussfolgerung, dass die Bundesagentur für Arbeit in der Integrationspolitik bisher eher randständig bleibt. (2009, S. 11) Hinweise auf institutionelle Barrieren (Verwertbarkeit ausländischer Qualifikationen, formale Gleichbehandlung) (2009, S. 11, 14)
Rechtliche Stellungnahme Ziele und Fragestellung Rechtssicherheit herstellen Professioneller Umgang mit Diskriminierung Geltung des Diskriminierungsverbotes Handlungsspielräume der Arbeitsverwaltung (ungenutzte Potentiale der Arbeitsmarktintegration von MigrantInnen) Umsetzungslücken: Aufgaben Arbeitsverwaltung + Gesetzgeber
Ergebnisse: Diskriminierungsanfällige Bereiche im Handeln der Arbeitsverwaltung Zugang zu den Leistungen der Arbeitsförderung (mittelbare Benachteiligung durch die Nicht-Registrierung als arbeitssuchend für Personenkreis nach 104 a,b AufenthG) Umgang mit Qualifikationen im Rahmen des Profilings (Öffnung der Instrumente notwendig) Eingliederungsvereinbarung (Aufklärung, Umfang und Art der Mitwirkungshandlungen) Vermittlung in Ausbildung, Arbeit- und Weiterbildung (Vorwegnahme der Vorbehalte der Arbeitgeber)
Ergebnisse: Diskriminierungsverbote in SGB als Auslegungsprinzip bei allen Ermessensentscheidungen in Bezug auf Dienst-, Sach- und Geldleistungen zu beachten z.b. im Rahmen der Prüfung der Zumutbarkeit > eine Ausbildung zu beginnen oder konkrete Arbeit aufzunehmen Z.B. religiöse Vorschriften > in Bezug auf Mitwirkungshandlungen, z.b. bestimmte Untersuchungen über sich ergehen zu lassen Z.B. Sprachstandsfeststellungsverfahren
Mit Recht zu Qualifizierung und Arbeit Handlungsempfehlungen Gesetzgeber/ Politik Rechtliche Lücken schließen! Migrantinnen und Migranten spezifisch fördern! Maßnahmen: > AD-Vorschriften in den SGB vereinheitlichen > Anwendbarkeit des Diskriminierungsbegriffs und der Rechtfertigungsgründe für Ungleichbehandlungen im Sozialrecht eindeutig klären > Regelung der Sanktionen im Fall von Diskriminierung > Regelung für Diskriminierungsverbote und Diskriminierungsschutz bei Fällen legislativen Unrechts > Ergänzung von 1 SGB II, 1 SGB III um herkunftsspezifische Nachteile > Verabschiedung spezifischer Förderprogramme zum Nachteilsausgleich zugunsten von MigrantInnen
Mit Recht zu Qualifizierung und Arbeit Handlungsempfehlungen Persönliche/ institutionelle Ebene: für Wirkungsweisen von Diskriminierung sensibilisieren und über Strategien zum Abbau von Diskriminierung aufklären! Sicherheit in der Anwendung des Diskriminierungsbegriffs, Kenntnisse der Diskriminierungsverbote! Maßnahmen: > Fortbildungen zu Arten und Wirkungen von Diskriminierung und zur Anwendung des AD-Rechts für die Sozialleistungsträger anbieten > Thema Diskriminierung in die vorhandenen Angebote der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit sowie der Aus- und Weiterbildungsanbieter aufnehmen
Mit Recht zu Qualifizierung und Arbeit Handlungsempfehlungen Institutionelle Ebene Regelungen und Praktiken mit Diskriminierungsrelevanz erkennen und ändern: Ethnisches Monitoring statistisches Erfassen und Beobachten von Erfolgen und Mißerfolgen beim Zugang zu Qualifizierung und Arbeit, differenziert nach Migrationshintergrund Etablierung positiver Maßnahmen i.s.v. 5 AGG Maßnahmen: > Überprüfung von fachlichen Hinweisen, Handlungsempfehlungen, Geschäftsanweisungen und sonstigen Weisungen in Bezug auf mögliche diskriminierende Inhalte > Erlass einer Geschäftsanweisung zur Umsetzung von 33c SGB I > Evaluierung des Gebrauchs von Beurteilungs- und Ermessensspielräumen in Bezug auf MigrantInnen > Einrichtung einer Beschwerdestelle
Beispiele für Maßnahmen zum Nachteilausgleich Bearbeitungszeit bei den Sprach- und Einstellungstests zu verlängern Profilinginstrumente weiter öffnen Geeignete Qualifizierungsmaßnahmen (aufbauend auf bisherigen beruflichen Kompetenzen unabhängig von Zertifizierung, mit integrierter Deutschförderung) Finanzielle Förderung für Anschlussqualifizierungen im SGB III verankern Beratungsdauer ausdehnen Migrationsspezifische Beratungsangebote unabhängig von Bezug von Geldleistungen Zielvorgaben bei der Vergabe von Bildungsgutscheinen
Vielen Dank! Inga Schwarz basis & woge e.v. Steindamm 11, 20099 Hamburg Tel. 040 39 84 26 14 inga.schwarz@basisundwoge.de www.basisundwoge.de www.nobi-nord.de Gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit