Richtsätze für Aufwuchsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen im Freistaat Thüringen

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Transkript:

12.06.08 W. Berger, Richtsätze für Aufwuchsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen im Freistaat Thüringen 1 12.Juni 2008, Thüringer Sachverständigentag Guteborn/Meerane Richtsätze für Aufwuchsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen im Freistaat Thüringen Dr. Werner Berger Tel.: 03641 68 34 62 w.berger@jena.tll.de

12.06.08 W. Berger, Richtsätze für Aufwuchsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen im Freistaat Thüringen 2 Gliederung der Präsentation 1. Entschädigungsarten und Schadensursachen 2. Gesetzlichkeit 3. Kalkulationsgrundlagen für Richtsätze von Aufwuchsschäden 4. Richtsätze für: Marktfrüchte 5. Schlußfolgerungen Grünland u. Feldfutter Grasnarbenerneuerung

12.06.08 W. Berger, Richtsätze für Aufwuchsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen im Freistaat Thüringen 3 Entschädigungsarten Nutzungsentschädigung Mehrjähriger oder endgültiger Flächenentzug Entschädigung auf Basis Deckungsbeitragsrechnung (für Fruchtart, Fruchtfolge) abzüglich eingesparter Kosten (nur bei größeren Teilflächen) Kleinere Flächen keine Einsparung, im Gegenteil entschädigungspflichtiger Mehraufwand durch Bewirtschaftungserschwernisse u. Ertragsminderungen Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Beurteilung der Betriebsnachteile (einschl. Zahlungsansprüche, Prämien) bzw. Vorzunehmen betriebliche Anpassungen wegen Schadensminderungspflicht

12.06.08 W. Berger, Richtsätze für Aufwuchsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen im Freistaat Thüringen 4 Aufwuchsentschädigung Entschädigungsarten Zeitweilig eingetretene, unvorhersehbare u. kurzfristige Schäden (Nutzungsbeschränkung <10 Mon.) Kleinflächige Schäden zu einem bestimmten Vegetationsstadium der Kultur, geringe Möglichkeit der Planung zur Schadensminderung Anwendung von Richtsätzen bei überschaubaren Schadensfällen und im gütigen Einvernehmen bis max. 500, bei größeren Schäden u. in Konfliktfällen Sachverständigen für entschädigungspflichtige Gesamtbeurteilung hinzuziehen Kein Abzug von Kosteneinsparungen in Vegetationsperiode, bei Vegetationsbeginn oder Anbauwechsel verlustsenkende Maßnahmen, Entschädigung der Zusatzkosten u. Differenz zum Normalertrag

12.06.08 W. Berger, Richtsätze für Aufwuchsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen im Freistaat Thüringen 5 Schadensursachen Folgende Ereignisse können zu Schäden führen: Unwetter (Überflutung, Hochwasser,lang anhaltende Trockenheit, Hagel) Ausbrechendes Weidevieh, auf LF wechselndes Wild, Verkehrsunfälle Bauliche Maßnahmen wie Leitungsverlegung, Materialablagerung u. Zweitwege bei Straßenbau unsachgemäße Durchführung von Lohnarbeiten und Fahrspuren an Gehölzen, Gräben, Gewässern

12.06.08 W. Berger, Richtsätze für Aufwuchsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen im Freistaat Thüringen 6 Kalkulationsgrundlagen Marktfrüchte- Entschädigung des Verlustes an Umsatzerlösen ( /m²) - Schätzung der naturalen Ertragsausfälle eines erntereifen Bestandes einschl. Koppelprodukte -mittlere Erzeugerpreise nach ZMP Berlin aus letzter Ernte 07 für handelsübliche Ware frei Lager des Erfassers o. MwSt. - für Nebenprodukte mit Futterverwendung anteilige Kosten bis zum ersten Lagerort, als Preis unterstellt

12.06.08 W. Berger, Richtsätze für Aufwuchsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen im Freistaat Thüringen 7 Richtsätze für Erlösausfälle bei Marktfrüchten (Auswahl) Produkt Verhältnis Preis in /dt 2) 3) Ertragsstufe niedrig Korn/ Stroh 1) / Haupt- Stroh/ Knolle/ Futter- 2) frucht Futter- Verlust Erlösausfall Rübe ware ware dt/ha /m² E-Weizen 1 0,8 22,5 3,0 50 0,125 A-Weizen 1 0,8 21,0 3,0 50 0,117 Brotweizen 1 0,8 20,5 3,0 50 0,115 Futterweizen 1 0,8 19,6 3,0 50 0,110 WW Monopol 1 0,8 24,0 3,0 50 0,132 WW Bussard 1 0,8 23,5 3,0 50 0,130 Futtergerste 1 0,8 18,5 3,0 50 0,105 Braugerste 1 0,7 22,1 3,0 40 0,097 Roggen 1 0,9 19,0 3,0 50 0,109

12.06.08 W. Berger, Richtsätze für Aufwuchsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen im Freistaat Thüringen 8 Anpassung des Entschädigungsbetrages Bei abweichenden Ertragsausfällen und nicht übereinstimmenden Preisen folgende Berechnung: Schadensbetrag ( )= {(Ertragsverlust Hauptprodukt [dt/ha] * Erzeugerpreis Hauptprodukt [ /dt] + Ertragsverlust Koppelprodukt [dt/ha] * Kosten Koppelprodukt [ /dt])}/ 10000 [m²/ha] * Schadensfläche [m²]

12.06.08 W. Berger, Richtsätze für Aufwuchsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen im Freistaat Thüringen 9 Kalkulationsgrundlagen Grünland und Feldfutter- Entschädigung der Kosten für Beschaffung von Ersatzfuttermitteln mit gleichem Futterwert ( /10 MJ NEL, /m²) - Bruttoerträge der zu ersetzenden Futterpflanzen - Trockenmasseverluste (Ernte-, Konservierungs- u. Weideverluste je nach Nutzungsintensität) - Ertragsanteile (%) der Aufwüchse - durchschnittliche Energiekonzentration (MJ NEL/kg TM) aus landesweiten Futtermitteluntersuchungen der TLL - ZMP-Großhandelsabgabepreis für Futtergerste (22,3 /dt) im Mittel von Ernte 07- März 08, - Herstellungskosten für Heu v. GL (mittleres Ertragsniveau), abzügl. Flächenzahlungen zuzügl. Transportkosten (20km)

12.06.08 W. Berger, Richtsätze für Aufwuchsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen im Freistaat Thüringen 10 Kalkulationsgrundlagen Ersatzbeschaffungskosten von Futtergerste u. Wiesenheu Art -Energiegehalt ME MJ NEL/kg TM 1) 8,08 bei 85,5% TM 2) MJ NEL/kg OM 6,91 Zukauf Futtergerste Wiesenheu MJ NEL/kg OM 3) 4,24 - Preis bzw. Herstellungs EUR/dt OM 24,2 4) 15,7 5) Beschaffungskosten EUR/10 MJNEL 0,35 0,37 1) nach DLG-Futterwerttabellen 2) Basis für ZMP- Großhandelsabgabepreis 3) mittlerer Energiegehalt bei Ankauf nach BRW Grünland 4) ZMP-Großhandelsabgabepreis, Ernte 07- März 08, 22,3EUR/dt, zuzüglich Transportkosten von 0,65 EUR/dt für 20km Entfernung von Station zum Hof u. Schrotkosten v. 1,25 EUR/dt 5) Herstellungskosten Heu abzügl. Flächenzahlungen=13,1 EUR/dt (BRW, TLL 07) zuzüglich Transportkosten 2,60 EUR/dt für 20km vom Lieferer zum Hof (BRW, TLL 06/07)

12.06.08 W. Berger, Richtsätze für Aufwuchsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen im Freistaat Thüringen 11 Parameter für die Nutzung von Grünland und Ackerfutter (Auswahl) Nutzungsart TM- Gehalt z. Ernte TM- Verluste Energiedichte Futtermittel % % MJNEL/kg TM Hutung, Streuwiese 25 20 5,0 Wiese- 2 Schnitte 23 20 5,2 Wiese- 4 Schnitte 19 20 5,9 Standweide 23 20 5,5 Portionsweide 20 10 5,9 Feld- u. Kleegras 18 15 6,1 Mais (HF) 32 15 6,6

12.06.08 W. Berger, Richtsätze für Aufwuchsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen im Freistaat Thüringen 12 Ertragsanteile der Aufwüchse von Grünland und Feldfutter Nutzungsart Ertragsanteile (%) nach Aufwüchsen 1. 2. 3. 4. 5. 6. Hutung, Streuwiese 100 /60 0/40 Wiese- 2 Schnitte 70 30 Wiese- 3 Schnitte 40 35 25 Wiese- 4 Schnitte 40 30 15 15 Standweide 100 Umtriebsweide 35 30 20 15 Portionsweide 10 30 20 15 15 10 Feld- u. Kleegras 40 30 20 10 Luzernegras 45 35 20

12.06.08 W. Berger, Richtsätze für Aufwuchsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen im Freistaat Thüringen 13 Richtsätze für Futterverluste vom Grünland (Auswahl) Nutzungsart Ertragsstufe mittel Brutto- Nettoener- Ersatzfutterertrag gieertrag kosten dt GM /ha MJNEL/ha /m² Grünland: Hutung, Streuwiese 60 6000 0,022 Wiese - 2 Schnitte 150 14400 0,052 Wiese - 3 Schnitte 250 23500 0,085 Wiese - 4 Schnitte 350 31400 0,113 Standweide 150 15200 0,055 Umtriebsweide 250 25400 0,092 Portionsweide 350 37100 0,134

12.06.08 W. Berger, Richtsätze für Aufwuchsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen im Freistaat Thüringen 14 Anpassung des Entschädigungsbetrages Bei abweichenden Ertragsverhältnissen, Energiedichten, Preisen und Arten der Ersatzfuttermittel folgende Berechnung : Schadensbetrag ( )= {Bruttoertrag [dt GM/ha]* Trockenmassegehalt) zur Nutzung/100 * (100 Trockenmasseverluste [%])/ 100 * Energiedichte des Futtermittels [MJNEL/kg TM] * 100kg/dt]*Beschaffungskosten des Ersatzfuttermittels [ /dt]/energiedichte [MJNEL/kg OM]*100 [kg/dt])}/ 10000 [m²/ha] * Schadensfläche [m²]

12.06.08 W. Berger, Richtsätze für Aufwuchsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen im Freistaat Thüringen 15 Beispielsrechnung für Wiese 2 Schnitte 150 dt Grünmasse zu 100% Verlust, da Schädigung ab 1. Aufwuchs 150 dt GM/ha * 23 %TS/100 = 34,5 dt TM/ha brutto 34,5 dt TM/ha brutto * (100-20%Verluste)/100 = 27,6 dt TM/ha netto 27,6 dt TM/ha * 5,2 MJNEL Wie./kg TM *100kg/dt = 14352MJNEL/ha rd.14400 MJNEL/ha

12.06.08 W. Berger, Richtsätze für Aufwuchsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen im Freistaat Thüringen 16 Beispielsrechnung für Wiese 2 Schnitte 150 dt Grünmasse zu 100% Verlust, da Schädigung ab 1. Aufwuchs 150 dt GM/ha * 23 %TS/100 = 34,5 dt TM/ha brutto 34,5 dt TM/ha brutto * (100-20%Verluste)/100 = 27,6 dt TM/ha netto 27,6 dt TM/ha * 5,2 MJNEL Wie./kg TM *100kg/dt = 14352MJNEL/ha rd.14400 MJNEL/ha 0,035 /MJNEL * 14400 MJNEL/ha = 504 /ha 504 /ha/10000 m²/ha = 0,05 /m² 0,05 /m² * 6000 m² = 300 22,3 /dt Futtergerste + 0,65 /dt Transport + 1,25 /dt Schroten)/([6,91 MJNEL/kg OM * 100kg/dt] = 0,035 /MJNEL

12.06.08 W. Berger, Richtsätze für Aufwuchsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen im Freistaat Thüringen 17 Kalkulationsgrundlagen Grasnarbenerneuerung- Entschädigung für Kosten zur maschinellen Wiederherstellung bzw. Reparatur geschädigter Grasnarben ( /m²) - Kalkulation von Arbeitsverfahren zur Neuansaat, Nachsaat sowie zum maschinellen oder / und manuellen Einebnen mit unterschiedlichen Maschinen- und Gerätekombinationen -Ermittlung des Zeitbedarfes für Arbeitsgänge (1ha, 20km H-F- Entfernung) und der Maschinenkosten nach KTBL-Datensammlung 06/07 - Kalkulation des Personalaufwandes wie Vorgehen in BRW der TLL: Bruttolohn(TH-Entgelttarifvertrag 2008, Lohngr. 5) 8,43 /h Zuschlag für technologische Lohnnebenkosten 50 % Regiestundenzuschlag (witterungsbed. Verlustzeit) 20 % Zuschlag f. anteiligen Aufwand f. Leitung u. Verwaltung 40 % Gesamt 21,24 /h

12.06.08 W. Berger, Richtsätze für Aufwuchsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen im Freistaat Thüringen 18 Saatgutkosten einer Qualitäts-Standardmischung (TLL 06/07) (für mittlere Lagen bei hoher Nutzungshäufigkeit, jährlich vier bis fünf Nutzungen bei Beweidung und/oder Schnittnutzung) Teilsaatmenge Einkaufspreis 1) Kosten kg/ha /kg /ha Dt. Weidelgras früh 4 1,8 7,20 mittel 5 1,9 9,50 spät 5 2,1 10,50 Wiesenschwingel 6 2,4 14,40 Wiesenlischgras 5 2,1 10,50 Knaulgras 3 3,2 9,60 Weißklee 2 4,7 9,40 Summe Mischung 30 2,37 71,1 Zuschläge für Ansaatrisiko 30,0% Zuschläge für anteilige Handaussat 10,0% bei Hanglage Summe Saatgutkosten 42,00 kg/ha 100 /ha 1) Händlerangaben von Thüringen nach Preiserhebung 2007 Kalkulationsgrundlagen

12.06.08 W. Berger, Richtsätze für Aufwuchsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen im Freistaat Thüringen 19 Richtsätze für Kosten zur Neuansaat Aufwand/ Kosten ME Neuansaat von zerstörter Grasnarbe Verfahren 1 Verfahren 2 Verfahren 3 Pflügen, Saatbett- Fräsen u. Drillen Grubbern, Saatbettbereitung, Drillen, in Kombination, bereitung, Drillen, Anwalzen Anwalzen Anwalzen Zeitbedarf AKh/ha 4,83 2,15 3,46 Materialkosten (Saatgut) 1) EUR/ha 100 100 100 Arbeitsverfahrenskosten 2) EUR/ha 280 120 200 Richtsatz EUR/m² 0,038 0,022 0,030 1) Saatgutkosten einer Qualitäts-Standardmischung (TLL 06/07) für mittlere Lagen bei Schnitt- und Weidenutzung, mittlerer Preis der Gräsermischung nach Erhebung bei Thüringer Händlern 2007 2,37 EUR/kg, Saatstärke mit Zuschlag für Ansaatrisiko (30%) und Zuschlag für anteilige Handaussaat bei Hanglage (10%) 42 kg/ha, 2) enthalten sind Kosten für Arbeit und Maschinen (Abschreibung, Instandhaltung, Betriebsstoffe, Versicherung u. Zinsansatz)

12.06.08 W. Berger, Richtsätze für Aufwuchsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen im Freistaat Thüringen 20 Richtsätze für Kosten zur Nachsaat und maschinellen Reparatur Aufwand/ Kosten ME Nachsaat von schadhafter Grasnarbe Maschinelle Verfahren 4 Verfahren 5 Reparatur Einebnen, Nachsäen mit Nachsäen mit Spezial- Einebnen mit Spezialmaschine, An- maschine, Anwalzen Gerätekombinawalzen tion, Anwalzen Zeitbedarf AKh/ha 3,32 2,06 1,96 Materialkosten (Saatgut) 1) EUR/ha 50 50 0 Arbeitsverfahrenskosten 2) EUR/ha 171 95 108 Richtsatz EUR/m² 0,022 0,014 0,011 Schadensbetrag ( )= [Richtsatz Kosten ( /m²) * Schadensfläche (m²)]

12.06.08 W. Berger, Richtsätze für Aufwuchsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen im Freistaat Thüringen 21 Schlussfolgerungen Mit den vorliegenden Richtsätzen wurde eine wichtige Basis für das zu erreichende gütliche Einvernehmen im Schadensfall zwischen Geschädigten, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und dem Schadensverursacher geschaffen. Vor der Anwendung der Richtsätze sollte stets geprüft werden, ob die unterstellten Preis- und Kostenverhältnisse für den konkreten Schadensfall hinreichend sind. Die Richtsätze liegen in einer transparenten und hierarchisch aufgebauten Struktur vor, so dass vom Nutzer stets Eingriffe in die Kalkulationsgrundlagen vorgenommen werden können. Die anschließende Neuberechnung der Richtsätze geschieht ohne zusätzlichen Einarbeitungsaufwand mit Hilfe der angegebenen Formeln. Zukünftig beabsichtigt die TLL, die Richtsätze stets am Anfang des neuen Jahres zu aktualisieren, um Ihnen für Ihre Arbeit zeitnahes Material zur Verfügung zu stellen.