SPITEX BERN. Bewirken Sie mit Ihrem Eigentum etwas über Ihr Leben hinaus.



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Transkript:

SPITEX BERN Bewirken Sie mit Ihrem Eigentum etwas über Ihr Leben hinaus.

2 Gutes tun über Ihr Leben hinaus Entscheiden Sie selbst über Ihre Ersparnisse. Sie möchten mit Recht selbst über Ihr Eigentum verfügen können bis zu einem gewissen Grad auch über Ihr Leben hinaus. Sei es, dass Sie Ihren Kindern oder nächsten Verwandten eine sichere Zukunft ermöglichen wollen; sei es, dass Ihnen die Allgemeinheit oder eine bestimmte Gruppe am Herzen liegt. Was sind Ihre Ziele? Das berühmteste Beispiel ist wohl Alfred Nobel, der mit seinem Nachlass eine Stiftung gründete «für herausragende Leistungen zum Wohle der Menschheit».

3 Sie können bereits auf bestehende Strukturen zugreifen und damit zum Beispiel bewirken, dass verunfallte, kranke, betagte oder behinderte Menschen daheim in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können, dort gepflegt und unterstützt werden. Und dass sich auch Ihre Freunde oder Kinder eines Tages auf die SPITEX BERN verlassen können. Die SPITEX BERN ist eine nicht profitorientierte Organisation mit öffentlichem Auftrag. Unter Einbezug der vorhanden Ressourcen wollen wir die Lebensqualität unserer Klientinnen und Klienten jeden Alters verbessern sowie den Verbleib in der eigenen Wohnung ermöglichen. Nehmen Sie sich rechtzeitig Zeit zum Überlegen. Grundsätzlich sollten Sie Ihre Wünsche rechtzeitig in die Wege leiten. Lieber Jahre im Voraus als zu spät. So haben Sie Zeit, alles gründlich zu überdenken und sich gut zu informieren. Und so gehen Sie sicher, dass Sie selbst entscheiden, was mit Ihrem Vermögen geschieht. Wenn kein Testament vorliegt, entscheidet das Zivilgesetz. Selbstverständlich kann dieses nicht Rücksicht auf Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen nehmen. An erster Stelle stehen meist die nächsten Verwandten. Das ist nicht nur natürlich, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie diesen Pflichtteil erfüllen, können Sie den Rest nach eigenem Ermessen verteilen. Das gilt auch für den Fall, das keine nahen Verwandten vorhanden sind. Viele wählen in diesem Fall eine Institution, die der Gemeinschaft nützt, weil sie so ihr Vermögen besonders sinnvoll einsetzen können. Die SPITEX BERN, wie auch andere gemeinnützige Institutionen, kann ihr Angebot nur dank Spenden aufrecht erhalten. Gemeinnützige Institutionen orientieren sich nicht am Gewinn, sondern an der Lebensqualität des einzelnen Menschen. Sie springen überall dort ein, wo es der Staat nicht tun kann. Der Staat unterstützt dieses Bestreben durch Steuererleichterungen.

4 Die Unterschiede zwischen Erbschaft und Legat. Sie können in Ihrem Testament sowohl Legate machen als auch Erben einsetzen. Vermächtnisse unterliegen meist der Erbschaftssteuer, gemeinnützige Organisationen sind im Kanton Bern jedoch von dieser Steuer befreit. Ihr Vermächtnis kommt also ohne Steuerabzug ganz unseren Kundinnen und Kunden zugute. Das Legat Mit einem Legat hinterlassen Sie der SPITEX BERN entweder einen festen Betrag oder bestimmte Sachwerte (Immobilien, Wertschriften oder Wertsachen). Legate werden vor der Erbschaft ausgerichtet. Dabei dürfen Sie jedoch Pflichtteile nicht verletzen. Legatnehmer haften nicht für Schulden des Erblassers. Die Erbschaft Sie können die SPITEX BERN auch als Miterbin bestimmen. Erben erhalten einen bestimmten Anteil der ganzen Erbschaft, also ihres ganzen Vermögens samt Schulden, Liegenschaften und Hausrat. Wenn Sie keine Verwandten haben, denen ein Pflichtteil zusteht, dann können Sie das gesamte Erbe auf jemanden Ihrer Gunst übertragen. So verfassen Sie Ihr Testament. Mit dem nötigen Wissen können Sie ihr Testament durchaus selber abfassen: Ein öffentliches Testament oder ein Erbvertrag erfordert die sachkundige Beratung durch eine Urkundsperson. Einfacher und üblicher ist das eigenhändige Testament. Dieses ist handgeschrieben und von Ihnen als Erblasser mit dem Ort der Niederschrift, dem vollständigen Datum sowie Ihrer Unterschrift versehen. Aufheben und ändern des Testaments Sie können Ihr Testament jederzeit wieder aufheben, indem Sie es

5 vernichten. Wenn Sie nur einzelne Textabschnitte des bestehenden Testamentes verändern wollen, müssen Sie Veränderungen handschriftlich einfügen und mit Ort, Datum und Ihrer Unterschrift versehen. Aufbewahren des Testamentes Wichtig ist, dass das Testament nach Ihrem Ableben rechtzeitig gefunden wird. Bewahren Sie das Testament zu Hause an einem sicheren Ort auf. Ein Testament kann aber auch bei einem Willensvollstrecker (Ihr Anwalt oder Notar, Ihre Hausbank) oder beim Erbschaftsamt Ihrer Wohngemeinde hinterlegt werden. Was Sie weiter beachten müssen Das Testament ist nur dann rechtsgültig, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Sie müssen urteilsfähig sein. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Das Testament darf nicht unter Zwang, Täuschung oder Irrtum geschrieben werden. Der Pflichtteil für nahe Verwandte ist stets zu berücksichtigen. Nur schwerwiegende Gründe befreien vom Pflichtteilsrecht. Das Testament muss von Anfang bis zum Schluss eigenhändig und handschriftlich niedergeschrieben, mit Ort und Datum versehen sowie mit Ihrem Namen unterzeichnet sein. Ich bin alleinstehend, wer erbt, wenn ich kein Testament mache? Sind keine gesetzlichen Erben vorhanden, geht das ganze Vermögen an den letzten Wohnkanton oder an die vom Kanton als berechtigt bezeichnete Gemeinde. Wenn Sie alleinstehend sind, heisst dies aber nicht, dass keine gesetzlichen Erben da sind: Ein Ihnen unbekannter Grosscousin aus dem grosselterlichen Stamm etwa gehört auch zu den gesetzlichen Erben. Ohne Testament geht in einem solchen Fall Ihr ganzes Vermögen dorthin. Wenn Sie das nicht wollen, genügt der Hinweis in Ihrem Testament: «Ich schliesse meine Verwandtschaft von der Erbfolge aus».

6 SPITEX BERN hilft helfen Sie der SPITEX BERN Warum die SPITEX BERN? Die SPITEX BERN ist eine nicht profitorientierte Organisation mit folgenden Zielen: Wir erhalten und fördern die Selbständigkeit und Würde unserer Klientinnen und Klienten jeden Alters. Wir helfen und pflegen dort, wo es nötig ist, und ergänzen damit die Leistungen der Angehörigen sowie der Klientinnen und Klienten selbst. Die SEOP der SPITEX BERN gibt krebskranken Menschen und deren Angehörigen grösstmögliche Sicherheit und orientiert rund um Fragen der Krankheit und

7 des Sterbens in den eigenen vier Wänden. So hilft die SPITEX BERN. Die SPITEX BERN verkürzt Spitalaufenthalte, weil die Menschen zu Hause betreut werden. verlängert betagten Menschen den Verbleib in der eigenen Wohnung durch Betreuung und Unterstützung im Alltag. unterstützt behinderte, alleinstehende Menschen in Pflege und Haushalt. entlastet Angehörige in der Pflege und Betreuung. ermöglicht Wöchnerinnen Erholung nach der Geburt. Ausserdem erhalten krebskranke Menschen durch die SPITEX BERN einzigartige Pflege und Betreuung zu Hause: durch erfahrene, hochqualifizierte Fachfrauen der Spitalexternen Onkologiepflege (SEOP). Die SEOP bietet palliative Betreuung und Behandlung in Zusammenarbeit mit dem SPITEX-Basisdienst und dem Hausarzt: Schmerztherapie Kontrolle von Symptomen Anleitung und Übernahme von fachspezifischen Verrichtungen (Infusionen, palliative Chemotherapie). Begleitung in Krisensituationen und während des Sterbens Auch die Angehörigen und andere an der Pflege beteiligten Personen beraten und unterstützen wir fachlich. Sie entscheiden, welchen Zweck Ihr Nachlass erfüllt. A Klientenfonds Die Mittel dieses Fonds sind ausschliesslich zu Gunsten verunfallter, kranker, betagter oder behinderter Menschen einzusetzen, welche die Dienste der SPITEX benötigen und im Tätigkeitsgebiet der SPITEX BERN wohnhaft sind.

8 1. Zur Unterstützung einzelner Menschen, wie z.b. durch die Kostenübernahme von Massnahmen, welche das Leben erleichtern. Möglich ist auch eine Kostenbeteiligung an Spitexleistungen, sofern vorher sämtliche übrigen Finanzierungsmöglichkeiten, eigenes Einkommen/Vermögen etc. ausgeschöpft worden sind. 2. Zur Unterstützung von Massnahmen, welche im Interesse der Gesamtheit des anspruchsberechtigten Personenkreises liegen und nicht anderweitig finanziert werden können. B Fonds für ambulante Palliativpflege Die Mittel dieses Fonds sind ausschliesslich zu Gunsten der Erhaltung und des Ausbaus sowie der Verbesserung der häuslichen Betreuung Tumorkranker bestimmt. Häufig müssen krebskranke Patienten wegen fehlender Strukturen hospitalisiert werden, obwohl sie eigentlich ihren letzten Lebensabschnitt zu Hause verbringen und auch zu Hause sterben möchten. Die SEOP wurde im Januar 2001 gegründet. C Fonds für Innovation und Entwicklung Finanzierung von Projekten oder Einzelmassnahmen im Zusammenhang mit der Innovation/ Entwicklung der SPITEX BERN. Solche Projekte oder Massnahmen können u.a. sein: Zukunftsicherung (z.b. Beschaffung von Entscheidungsgrundlagen im Zusammenhang mit der Unternehmensstrategie). Rationalisierung/ Effizienzsteigerung Qualitätserhebung, -sicherung und -verbesserung, Einführung von neuen Dienstleistungen

9 Vertrauen Sie uns. Für ein Legat sollten Sie sich nicht ohne eingehende Abklärung entscheiden. Für ein Gespräch steht Ihnen deshalb unsere Spendenleiterin Katharina Bieri unter Telefon 031 388 50 55 gern zur Verfügung. Bei Unklarheiten betreffend Erbschaftsrecht können Sie sich mit den Anwälten des Verbands bernischer Notare, Telefon 031 311 09 79 in Verbindung setzen. Von ihnen erfahren Sie, wie ein Testament geschrieben wird, welche Voraussetzungen und Formvorschriften beachtet werden müssen.

10 Die Mitarbeitenden der Spitex verdienen unseren Dank! Dank dem kompetenten und grossen Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SPITEX BERN werden Menschen jeden Alters zu Hause gepflegt und betreut. So werden die Leistungen der Spitäler und Pflegeheime kostengünstig und bedarfsgerecht ergänzt. Zusammen mit den Angehörigen kann die SPITEX BERN gute Pflege nach dem Spitalaustritt oder bei Altersgebrechen gewährleisten sowie ein tragfähiges Netz knüpfen helfen. Deshalb müssen wir uns wehren, wenn im Rahmen der Sanierung des Gesundheitswesens ausgerechnet in diesem verhältnismässig kostengünstigen Bereich die Sparschraube rigoros angezogen werden soll! Th. Frösch, Altgemeinderätin Bern

Vertrauliche Antwortkarte Karte einsenden an: SPITEX BERN Verein für ambulante Dienste der Stadt Bern Direktion Katharina Bieri Postfach 450 Könizstrasse 60 3000 Bern 5 Ein Testament ist natürlich etwas sehr Privates. Dennoch wäre es sehr hilfreich, wenn Sie uns über Ihre etwaigen Absichten in Kenntnis setzen. Ihre Angaben werden selbstverständlich diskret und vertraulich behandelt. Gerne senden wir Ihnen auch weiteres Informationsmaterial zu, bzw. setzen uns mit Ihnen in Verbindung. Bitte füllen Sie die Antwortkarte aus und senden Sie sie an uns zurück. Vielen Dank! Ich bin an einem Gespräch interessiert: Bitte setzen Sie sich mit mir in Verbindung. Ich möchte mehr Informationen über die Aufgaben und Ziele von SPITEX BERN Ich möchte mehr Informationen über das Thema Legate zu Gunsten der SPITEX BERN Ich möchte Informationen über: Tel. 031 388 50 50 Fax 031 388 50 40 info@spitex-bern.ch www.spitex-bern.ch Name Spendenkonto: Raiffeisenbank 3011 Bern 30-507790-7 zu Gunsten von SPITEX BERN Konto 33355.49 Vorname Strasse Ort Telefon Jahrgang PC-Konto 30-16100-8

SPITEX BERN Verein für ambulante Dienste der Stadt Bern Postfach 450 Könizstrasse 60 3000 Bern 5 Tel. 031 388 50 50 Fax 031 388 50 40 info@spitex-bern.ch www.spitex-bern.ch 12