AG IV 2. 3.12.2013. Die Themen: Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft (IGVW) Deutsche Prüfstelle für Veranstaltungstechnik (DPVT) und



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Transkript:

AG IV 2. 3.12.2013 Die Themen: Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft (IGVW) Deutsche Prüfstelle für Veranstaltungstechnik (DPVT) und Novellierung der Ausbildungsverordnung Fachkraft für Veranstaltungstechnik 1

Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft (IGVW) Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft (IGVW) Deutsche Theatertechnische Gesellschaft Verband Direkte Wirtschaftskommunikation e.v Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik 2

Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft (IGVW) IGVW Gremium Koordinator Facharbeitsgruppen Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft (IGVW) Die Interessengemeinschaft der Veranstaltungswirtschaft steht für die Koordinierung und Bündelung von gemeinsamen Interessen der sie tragenden Verbände und der Vertretung dieser Interessen. Ihre Ziele sind u.a. die Erstellung von Qualitätsstandards (Branchenstandards) als Instrument der Qualitätssicherung in der Veranstaltungsbranche. Branchenstandards geben Orientierungshilfen und Handlungsempfehlungen für die Oberbegriffe Organisation, Praxis und Qualifizierung sowie der Sicherheit 3

Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft (IGVW) IGVW Gremium besteht aus je einem Beauftragten der die IGVW tragenden Verbände dem Koordinator der IGVW sowie mindestens einem Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherungen Teilnahme an Sitzungen für Mitglieder der Vorstände der die IGVW tragenden Verbände sowie Mitarbeiter der Geschäftsstellen auf Einladung Gäste/Berater Fachleute/Experten und Institutionsvertreter Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft (IGVW) IGVW Gremium Aufgaben Bewertung, Genehmigung und Koordination von Projekten Überprüfung der Projektfortschritte Festlegen der Trägerschaft Beratung über Aktionen durch die die IGVW tragenden Verbände, von denen die gesamte Veranstaltungswirtschaft betroffen ist Beobachtet den Rechts- und Normgebenden Bereich, soweit er die Veranstaltungswirtschaft betrifft Wird aktiv, wo es geboten scheint. 4

Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft (IGVW) Projekte Erstellung von Qualitätsstandards - Technische Standards - Standards zum Arbeits- und Gesundheitsschutz - Standards zur Qualifikation, Aus- und Weiterbildung, Qualitätssicherung in der Aus- und Weiterbildung - Standards zu kaufmännischen Rahmenbedingungen - übergreifende Standards zu den genannten oder weiteren Fachgebieten der Veranstaltungswirtschaft (zum Beispiel Risikomanagement). Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft (IGVW) Projekte Erstellung von Qualitätsstandards SQ Standard der Qualität/Standard of Quality O Organisation/Dokumentation Aufbau- und Ablauforganisation in Unternehmen/ Dokumentation und Zertifizierung von Prozessen P Praxis/Arbeitsverfahren Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln Q Qualifikation Qualifikation von Fachkräften und Sachkundigen 1, 2, 3,... fortlaufende Nummerierung 5

Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft (IGVW) IGVW Facharbeitsgruppen setzen sich zusammen Experten welche durch die die IGVW tragenden Verbände benannt werden. bearbeiten vom IGVW Gremium vorgegebene Projekte Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft (IGVW) Koordinator Aufgaben Wissenstransfer zwischen den Verbänden und Personen Einladung zu Sitzungen des IGVW Gremium Verfolgung der to dos Anforderung der Sitzungsunterlagen basierend auf den to dos und Versand der Tagesordnung Abstimmung der Tagesordnung und Versand der Einladung Teilnahme an Meetings auf Anforderung Weitergabe von Inhalten für die Website 6

Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft (IGVW) Qualitätsstandards bereits erarbeitet SQ Standard der Qualität/Standard of Quality O Organisation/Dokumentation P Praxis/Arbeitsverfahren SQ P1 Traversen SQ P2 Elektrokettenzüge SQ P4 Mobile elektrische Anlagen in der Veranstaltungstechnik Q Qualifikation SQ Q1 Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik SQ Q2 Sachkunde für Veranstaltungsrigging Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft (IGVW) Qualitätsstandards beschlossen in Arbeit SQ Standard der Qualität/Standard of Quality O Organisation/Dokumentation P Praxis/Arbeitsverfahren SQ P5 Errichtung und Betrieb von mobilen Bühnenanlagen Q Qualifikation 7

Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft (IGVW) Qualitätsstandards geplant SQ Standard der Qualität/Standard of Quality Arbeitstitel Dekorationsbau Qualifikation für die Verantwortung bei Veranstaltungen Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft (IGVW) 8

Deutsche Prüfstelle für Veranstaltungstechnik (DPVT) DPVT. Deutsche Prüfstelle für Veranstaltungstechnik (DPVT) Gesellschafterversammlung Beirat DPVT. Geschäftsführer Zertifizierungsstelle Kundenbetreuung & Akquise Central Operations & Kommunikation 9

Deutsche Prüfstelle für Veranstaltungstechnik (DPVT) Leistungsumfang Prüfung und Zertifizierung von Systemen Systeme sind u.a. Dienstleistungsunternehmen, selbstständige Einzelunternehmer und Ausbildungseinrichtungen der Veranstaltungswirtschaft Prüfung und Zertifizierung von branchenspezifischen Produkten Produkte sind in der Veranstaltungswirtschaft gebräuchliche Arbeitsmittel. Die Prüfung und Zertifizierung bezieht sich auf die Gebrauchstauglichkeit, die Dokumentation, die Sicherheit und die Umweltverträglichkeit/Nachhaltigkeit. Prüfung und Zertifizierung Personen Die Prüfung und Zertifizierung von Personen richtet sich an brancheneigene Qualifikationen von Einzelpersonen. branchenspezifische Begutachtungen und Beratungen Im Rahmen der Begutachtung und Beratung unterstützt die DPVT bei der Erstellung und Bewertung u.a. von Konzepten, Gefährdungsbeurteilungen und Risk - Assessments Auszug aus der Prüf- und Zertifizierungsordnung Entwurf 25.9.13 Deutsche Prüfstelle für Veranstaltungstechnik (DPVT) Gültigkeit von Zertifikaten maximal drei Jahre neues Zertifikat im Rahmen einer Rezertifizierung Auszug aus der Prüf- und Zertifizierungsordnung Entwurf 25.9.13 10

Deutsche Prüfstelle für Veranstaltungstechnik (DPVT) Beirat Aufgaben Bindeglied Beratung der Geschäftsleitung Nimmt Berichte der GL entgegen Genehmigt Prüf- und Zertifizierungsgrundsätze Bewertet und Genehmigt die Prüf- und Zertifizierungsordnung Beruft und Ermächtigung die Auditoren Schlichtet in Streitfällen zwischen der DPVT und Kunden Entscheidet über Anträge auf Aberkennung eines Zertifikates der DPVT Beobachtet den Rechts- und Normgebenden Bereich, soweit er die Veranstaltungswirtschaft betrifft, und wird aktiv, wo es geboten scheint. Greift andere Fragestellungen und gibt der DPVT Anregungen Fördert die Zusammenarbeit der DPVT mit allen Branchenverbänden sowie mit anderen Institutionen und Forschungseinrichtungen Deutsche Prüfstelle für Veranstaltungstechnik (DPVT) Beirat Zusammensetzung Der Beirat soll die von der Zertifizierung berührten Kreise repräsentieren Die Anzahl der Beiratsmitglieder wird durch die Gesellschafterversammlung bestimmt 11

Deutsche Prüfstelle für Veranstaltungstechnik (DPVT) Auditoren Anforderungen Fachingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Ermächtigte Sachverständige nach BGV C1 Technische Fachkräfte Veranstaltungstechnik (Fachingenieure für Theater und Veranstaltungstechnik, Meister und Assistenten der Veranstaltungstechnik Personen mit entsprechenden besonderen Kenntnissen der zu beurteilenden Betriebe und Einrichtungen und Verfahren Deutsche Prüfstelle für Veranstaltungstechnik (DPVT) Beauftragung? Mit zertifizierten Unternehmen finden wir kompetente und seriöse Partner Mit der Beauftragung zertifizierter Unternehmen werden wir leicht unserer Auswahlverantwortung gerecht gewinnen wir Sicherheit für die Auftragsabwicklung Auszug aus der Prüf- und Zertifizierungsordnung Entwurf 25.9.13 12

Deutsche Prüfstelle für Veranstaltungstechnik (DPVT) Zuschlagskriterien Vorschlag Hinweise zu den Zuschlagskriterien Die Zuschlagskriterien sollen dem AG ermöglichen, das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln. Dabei soll nicht allein der Angebotspreis den Ausschlag geben. Dieser geht mit insgesamt AB% in die Wichtung ein. Es wird weiterhin Ihr Angebot danach bewertet, ob Ihr Unternehmen zertifiziert ist nach...? Eine Zertifizierung wird mit einer Wichtung von c% bewertet. Die Zuschlagskriterien sind wie folgt (Wichtung in %) A: Preis für die Lieferung von Material A% B: Preis für die Leistungen B% C: Gültige Zertifizierung des Bieters C% Fachkraft für Veranstaltungstechnik Ausbildungsverordnung 13

Fachkraft für Veranstaltungstechnik Neuordnung Fachkraft für Veranstaltungstechnik -gemeinsamer Entwurf der Arbeitgeber AUMA - DBV - DTHG - EVVC - FAMAB - SWR - VPLT Fachkraft für Veranstaltungstechnik Arbeitsgebiet: Fachkräfte für Veranstaltungstechnik erbringen technische Dienstleistungen zur Realisierung von Veranstaltungen aller Art unter Berücksichtigung rechtlicher, organisatorischer, wirtschaftlicher und gestalterischer Aspekte. 14

Fachkraft für Veranstaltungstechnik Berufsprofil: Fachkräfte für Veranstaltungstechniksind bei großen Veranstaltungen und Produktionen Teil des technischen Teams. Kleine Veranstaltungen und Produktionen realisieren sie ganzheitlich technisch in eigener Verantwortung. Sie beraten Auftraggeber, wie z.b. Veranstalter, Agenturen, Betreiber, Theater und Fernsehanstalten bei der technischen Umsetzung von Veranstaltungskonzepten und überprüfen die Realisierbarkeit am Veranstaltungsort. Sie planen und organisieren die erforderlichen Ressourcen, definieren und dokumentieren die technischen Abläufe und wählen die erforderlichen veranstaltungstechnischen Einrichtungen aus um diese dann bei Proben und Veranstaltungen zu bedienen. Fachkraft für Veranstaltungstechnik Berufsprofil: Zu ihrem zentralen Arbeitsgebiet gehört das Planen, Bereitstellen, Einrichten, Bedienen, Abbauen, Transportieren, Lagern und Prüfen von Geräten, Anlagen und Einrichtungen der Bühnen-, Beleuchtungs-, Beschallungs-, Medien- und Signalübertragungstechnik. Fachkräfte für Veranstaltungstechnik sind Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik und somit qualifiziert, mobile elektrische Betriebsmittel und Anlagen der Veranstaltungstechnik selbstständig zu errichten, zu ändern, in Stand zu halten und zu prüfen. Sie überprüfen die technische Sicherheit von Veranstaltungen und wenden dabei geltende Rechtsvorschriften, technische Regeln und Normen sowie Vorschriften des Arbeitsschutzes und Umweltschutzes an. 15

Fachkraft für Veranstaltungstechnik Qualifikationskatalog: Abschnitt 1: Berufsprofilgebende Qualifikationen 1. Umgehen mit veranstaltungs-, produktions- und medientechnischen Geräten, Anlagen und Aufbauten 1.1 Bereitstellen 1.2 Aufbauen 1.3 Abbauen 1.4 Transportieren 1.5 Lagern 1.6 Instandhalten Fachkraft für Veranstaltungstechnik Qualifikationskatalog: Abschnitt 1: Berufsprofilgebende Qualifikationen 2. Planen von Systemen der Veranstaltungs-, Produktions- und Medientechnik sowie Veranstaltungsabläufen 2.1 Planen und konzipieren von Systemen 2.2 Planen von Veranstaltungsabläufen 3. Betreuen von Veranstaltungen und Produktionen 3.1 Vorbereiten von Veranstaltungen und Produktionen 3.2 Proben von Veranstaltungen und Produktionen 3.3 Durchführen von Veranstaltungen und Produktionen 16

Fachkraft für Veranstaltungstechnik Qualifikationskatalog: Abschnitt 1: Berufsprofilgebende Qualifikationen 4. Bereitstellen der Energieversorgung für die Veranstaltungs-, Produktions.- und Medientechnik 4.1 Planen der Energieversorgung 4.2 Auf- und Abbauen mobiler elektrischer Anlagen 4.3 Prüfen und Beurteilen mobiler elektrischer Anlagen 4.4 Betreiben elektrischer Anlagen 4.5 Prüfen und Instandhalten von elektrischen Geräten Fachkraft für Veranstaltungstechnik Abschnitt 2: Integrative Qualifikationen Qualifikationskatalog: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 4. Umweltschutz 5. Immissions- und Emissionsschutz 6. Beurteilen der Sicherheit von Veranstaltungs- und Produktionsstätten 7. Betriebliche Kommunikation und Zusammenarbeit im Team 8. Technische Kommunikation 9. Planen von Arbeitsabläufen 10. Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Technische Regeln kennen und anwenden 17

Fachkraft für Veranstaltungstechnik Ausbildungsverordnung Die nächsten Schritte: Ausbildungsrahmenplan Erläuterungen zum Ausbildungsrahmenplan Ausbildungsverordnung 2015 August?? 18