Studieren ja, aber wie finanzieren? - Möglichkeiten der Studienfinanzierung Referenten: Referenten: Dr. Gabriele Lau Dr. Christian Petrasch
Kosten
Studiengebühren Semesterbeitrag kostenpflichtige Berufsausbildung Lebenshaltungskosten Kosten
Studiengebühren In welchen Bundesländern und wie hoch? Allgemeine Studiengebühren wurden in allen Bundesländern wieder abgeschafft. Achtung! Langzeitstudiengebühren. Vielen Bundesländer erheben Gebühren für das Zweitstudium
Semesterbeitrag Pauschale Abgabe von Studierenden an die Studieneinrichtung Enthält Verwaltungskosten, Sozialbeiträge, Abgaben für universitäre Gremien und ggf. ein Semesterticket Schwankt von Hochschule zu Hochschule -in Thüringen zwischen 80 und 200 Euro
Lebenshaltungskosten 700.-EUR Quelle: http://studieren.de/studium-lebenshaltung.0.html
Finanzierung
BAföG Unterhaltszahlung der Eltern Nebenjob Stipendium Studienbeitragsdarlehen/Studienkredit Finanzierung
BAföG
BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) Zinsloses Darlehen vom Staat Welche Ausbildungen sind förderfähig? Ausbildungen an allgemein- und berufsbildenden Schulen Kollegs Akademien und Hochschulen (einschließlich Praktika) Nicht förderfähig sind betriebliche Ausbildungen
BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) Zinsloses Darlehen vom Staat Wie lang erhält man BAföG? Länge der Erstausbildung (Regelstudienzeit) Wechsel der Ausbildung bei Begründung möglich Wird auch für einen Auslandsaufenthalt gewährt.
BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) Zinsloses Darlehen vom Staat Staatsangehörigkeit Neben Deutschen auch Ausländer/innen Altersgrenze Bis zum vollendeten 30. Lebensjahr Bei Masterstudiengängen bis zum 35. Lebensjahr
BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) Zinsloses Darlehen vom Staat Höhe der Förderung Pauschale Bedarfssätze für Lebensunterhalt und Ausbildung Differenziert nach Art der Ausbildung / Wohnort bei Eltern Ggf. Kinderbetreuungszuschlag für eigene Kinder unter 10 Jahren Förderung ist familienabhängig / außer Eltern sind nicht mehr unterhaltspflichtig.
BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) Zinsloses Darlehen vom Staat Zurückzahlung Schüler/innen erhalten Vollzuschuss. Studierende / Auszubildende an höheren Fachschulen und Akademien müssen die Hälfte als zinsloses Darlehen zurückzahlen. Die Raten sind sehr niedrig (105 Euro monatlich). Rückzahlungspflicht beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Niemand muss mehr als 10.000 Euro zurückzahlen. Vorzeitige / vollständige Zurückzahlung wird mit einem Bonus honoriert.
BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) Zinsloses Darlehen vom Staat Wo wird BAföG beantragt? Für Studierende: Studentenwerk der Hochschule Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachschulen und Akademien Amt für Ausbildungsförderung im Bezirk der Ausbildungsstätte Alle anderen Schüler/innen Amt für Ausbildungsförderung der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern
Unterhaltszahlung der Eltern
Unterhaltszahlungen durch die Eltern/Kindergeld Rechtlicher Anspruch auf Unterhaltsleistungen während der Erstausbildung (Einkommensgrenze 1.200 Euro) Keine Rückzahlung Keine Bürokratie Mindestens das Kindergeld steht zu! Maßstab für die Dauer der Unterhaltsberechtigung eines Studenten ist die Regelstudienzeit. Der Bedarf eines Studenten mit eigenem Haushalt liegt bei 670 Euro.
Nebenjob
Nebenjob Kurzfristige Beschäftigung Minijobs (400 Euro) werden gerne an Studenten vergeben. Erste berufliche Erfahrungen und ggf. berufsrelevanter Kompetenzgewinn Ggf. Kontakte für weiteren beruflichen Werdegang BAföG Kürzungen ab 350 Euro Verdienst Studium und Arbeit erfordert gutes Selbstmanagement.
Stipendium
Stipendium Parteinahe Stiftungen, konfessionelle Träger, Stiftung der deutschen Wirtschaft Keine Rückzahlung! Förderung in Höhe des BAföG Satzes (abhängig vom EK der Eltern) Ideelle Förderung durch organisierte Veranstaltungen und Netzwerke Büchergelder in Höhe von 80 Euro, ggf. Steigerung auf 300 Euro Fülle an Stipendiengebern Engagierte Persönlichkeiten gesucht (z.b. politisch, sozial )! Langes, anstrengendes Bewerbungsverfahren (keine Garantie)
Suchmaschinen für Stipendien http://stifterverband.info http://www.stiftungen.org http://www.e-fellows.net/ http://www.stipendienlotse.de/ http://www.mystipendium.de/
Studienbeitragsdarlehen
Studienbeitragsdarlehen Darlehen der Landesbanken/KfW-Förderbank Alternative für Nicht-BAföG-Bezieher Festgelegte Obergrenze der Zinsen (2,57%) Karenzphase 24 Monate nach Abschluss des Studiums Vollständige Tilgung jederzeit kostenlos möglich Altersgrenze ist 35 Jahre Mindestratenhöhe der Tilgung: 120 Euro Maximale Förderung: 7.200 Euro ( nur Zubrot ) Maximale Auszahlungszeit: 24 Monate (= 4 Semester)
Studienkredit
Studienkredit Private Geldinstitute (zwischen 3,5 9% Zinsen, verhandelbar und z.t. abhängig vom späteren Einkommen) Jeder erhält recht unbürokratisch einen Studienkredit. Unabhängig vom Einkommen der Eltern z.t. hohe Tilgungszinsen (7-9%) Lange Tilgungszeiträume (10 bis 25 Jahre)
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!