Grundschule. Liebe Eltern, Von der Grundschule in die weiterführende Schule. Baden-Württemberg. Bildung, die allen gerecht wird

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Transkript:

Liebe Eltern, zu einer guten Partnerschaft zwischen Schule und Eltern gehört eine professionelle Beratung durch Lehrerinnen und Lehrer. In der Grundschule hat diese Aufgabe mit der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung im Frühjahr 2012 erheblich an Bedeutung gewonnen. Durch diese Entscheidung haben wir nicht nur die Elternrechte vorangebracht, sondern auch die Gesprächskultur an den Schulen verstärkt. Sie lebt vom gegenseitigen Vertrauen zwischen allen Beteiligten. Das zeigt sich auch daran, dass die Eltern bei den Entscheidungen über die weiterführende Schule die Empfehlungen der Pädagoginnen und Pädagogen in der Regel annehmen. Zudem wird deutlich, dass die Lehrerinnen und Lehrer an den Grundschulen diese Aufgabe kompetent und engagiert erfüllen. Beratung durch die Klassenlehrkräfte. Auf Ihren Wunsch hin sind zusätzliche Gespräche durch Beratungslehrkräfte möglich, die auch Tests durchführen. Die Informationen dieser Broschüre geben Ihnen Hinweise und Informationen zur neuen Grundschulempfehlung. Ich wünsche Ihnen eine gute Entscheidung und Ihrem Kind eine glückliche Wissenswertes für weitere Eltern Schullaufbahn. und Lehrkräfte Grundschule Mit freundlichen Grüßen Von der Grundschule in die weiterführende Schule Ein vertrauensvolles Miteinander zwischen Elternhaus und Schule ist mir ein großes Anliegen, weil es Kinder stärkt und unterstützt. Sie, die Eltern, entscheiden nach einem Beratungsgespräch mit der Klassenlehrerin oder mit dem Klassenlehrer Ihres Kindes über die weiterführende Schulart, in die Ihr Kind gehen soll. Das neue Konzept des Kultusministeriums fußt auf dem Dialog zwischen Eltern und Lehrkräften, der sich wie ein roter Faden durch die Grundschulzeit Bildung, zieht. die allen gerecht wird Ziel ist eine durchgängige individuelle Das Bildungsland Baden-Württemberg Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Inhalt 1. Vorwort... 3 2. Bausteine des Übergangverfahrens... 4 2.1 Beratung und Information für Eltern von Grundschulbeginn an... 4 2.2 Grundschulempfehlung... 5 2.3 Zusätzliche Beratung auf Wunsch der Eltern in Klasse 4... 9 3. Bildungswege in Baden-Württemberg... 10 4. Anmeldung an der weiterführenden Schule... 12 5. Die Orientierungsstufe... 14 6. Impulse für Beratungsgespräche... 16 6.1 Leben hat viele Seiten... 16 6.2 Lernen hat viele Seiten... 17 6.3 Schule hat viele Seiten... 18 6.4 Elternengagement hat viele Seiten... 19 6.5 Erfolg in der Schule hat viele Seiten... 20 impressum... 23 2

Liebe Eltern, zu einer guten Partnerschaft zwischen Schule und Eltern gehört eine professionelle zu einer Beratung guten Partnerschaft durch Lehrerinnen zwischen und Lehrer. Schule und In der Eltern Grundschule gehört eine hat professionelle Beratung diese Aufgabe mit der durch Abschaffung Lehrerinnen der verbindlichen und Lehrer. In der Grundschulempfehlung Grundschule hat diese im Frühjahr Aufgabe mit 2012 der erheblich Abschaffung an Bedeutung der verbindlichen Grundschulempfehlung gewonnen. Durch diese Entscheidung im haben Frühjahr wir 2012 nicht erheblich nur die Elternrechte an Bedeutung vorangebracht, gewonnen. Durch sondern diese auch Entscheidung die Gesprächskultur haben wir nicht an nur den die Schulen Elternrechte verstärkt. Sie deutlich lebt vom gestärkt, gegenseitigen sondern auch Vertrauen die zwischen Gesprächskultur allen Beteiligten. an den Grundschulen Das zeigt sich verbessert. auch daran, Umfragen dass die der Eltern Staatlichen bei den Entscheidungen Schulämter haben über dies die bestätigt. weiterführende Schule die Empfehlungen der Pädagoginnen Das neue Beratungskonzept und Pädagogen des in Kultusministeriums der Regel annehmen. fußt Zudem auf dem wird Dialog deutlich, dass zwischen die Lehrerinnen Eltern und Lehrkräften, und Lehrer an der den Grundschulen sich wie ein roter diese Faden Aufgabe durch kompetent die Grundschulzeit und engagiert zieht. erfüllen. Sie, die Eltern, entscheiden nach einem Beratungsgespräch Ein vertrauensvolles mit der Klassenlehrerin Miteinander oder zwischen mit dem Klassenlehrer Elternhaus und über Schule die weiterführende ist mir ein großes Anliegen, Schulart, weil in die es Kinder Ihr Kind stärkt und gehen unterstützt. soll. Auf Ihren Wunsch hin sind Sie, zusätzliche die Eltern, Gespräche entscheiden mit Beratungslehrkräften möglich, nach einem Beratungsgespräch mit die der auch Klassenlehrerin Tests durchführen. oder mit dem Klassenlehrer Ihres Kindes über die weiterführende Schulart, in die Ihr Kind gehen soll. Das neue Konzept des Kultusministeriums fußt auf dem Dialog zwischen Eltern und Lehrkräften, der sich wie ein roter Faden durch die Grundschulzeit zieht. Ziel ist eine durchgängige individuelle Beratung durch die Klassenlehrkräfte. Auf Ihren Wunsch hin sind zusätzliche Gespräche Lehrerinnen durch und Lehrer Beratungslehrkräfte an den Grundschulen erfüllen möglich, die auch diese Tests Beratungsaufgabe durchführen. kompetent und engagiert, um den Die Eltern Informationen die passende dieser Schulart Broschüre für ihr geben Kind Ihnen zu empfehlen. Hinweise Sie und können Informationen die zur Fähigkeiten neuen Grundschulempfehlung. und die Lernmotivation des Kindes nach vier Jahren Grundschulzeit Ich wünsche sehr gut beurteilen. Ihnen eine Eltern gute Entscheidung folgen deshalb und bei Ihrem den Entscheidungen Kind eine glückliche über weitere die weiterführende Schullaufbahn. Schule in der Regel den Empfehlungen der Pädagoginnen Mit und freundlichen Pädagogen, um Grüßen ihr Kind nicht zu überfordern. Ein vertrauensvolles Miteinander zwischen Elternhaus und Schule ist mir ein großes Anliegen, weil es nicht nur die Partnerschaft zwischen Eltern und Lehrkräften voranbringt, sondern die Kinder auch stärkt und unterstützt. Ich wünsche Ihnen eine gute Entscheidung und Ihrem Kind eine glückliche weitere Schullaufbahn. Mit freundlichen Grüßen Andreas Stoch MdL Minister für Kultus, Jugend und Sport 3

2. Bausteine des Übergangverfahrens 2.1 Beratung und Information für Eltern von Grundschulbeginn an 2.2 Grundschulempfehlung 2.3 Zusätzliche Beratung auf Wunsch der Eltern in Klasse 4 Die Eltern treffen die Entscheidung über die weiterführende Schule für ihr Kind. 2.1 Beratung und Information für Eltern von Grund- schulbeginn an Säule 1: Durchgängige und verlässliche individuelle Beratung und Information der Eltern von Anfang an: während der Grundschulzeit führt die Klassenlehrerin, der Klassenlehrer jährlich mindestens ein verbindliches Elterngespräch mit den Eltern; Portfolios und Präsentationsergebnisse werden dabei einbezogen, gegebenenfalls auf der Grundlage von Lern- und Entwicklungsdokumentationen. Säule 2: Verstärkte Beratungs- und Informationsangebote für Eltern einer Klassenstufe (oder jahrgangsübergreifend) neben den Klassenpflegschaftssitzungen eine Informationsveranstaltung der Grundschule für die Eltern der 4. Klassen, an der auch die weiterführenden Schulen und die beruflichen Schulen teilnehmen (wie bisher), ein Informationsangebot zur Lern- und Entwicklungsberatung in der Grundschule; dabei werden die datenschutzrechtlichen Belange berücksichtigt. Säule 3: Zusätzliche Beratung durch besonders ausgebildete Lehrkräfte. Diese Beratungslehrkräfte können während der gesamten Grundschulzeit und in der Orientierungsstufe zur Beratung hinzugezogen werden. Die zusätzliche Beratung in der vierten Klasse hat den Status eines besonderen Beratungsverfahrens. Es ist ein Service für Eltern von Viertklässlern. 4

Die Grundschulempfehlung ist nicht das Ergebnis einer arithmetischen Rechnung, sondern eine pädagogische Gesamtwürdigung der vom Kind erbrachten Leistungen. 2.2 Grundschulempfehlung Die Grundschulempfehlung ist ein Beschluss der Klassenkonferenz (alle Lehrkräfte, die das Kind unterrichten). Den Vorsitz der Klassenkonferenz hat die Schulleiterin/der Schulleiter. Die Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung und berücksichtigt: schulische Leistungen (Leistungsprofil: Halbjahresinformation und ggf. verbale Ergänzungen wie besondere Kompetenzen), Lern- und Arbeitsverhalten, bisherige Entwicklung des Kindes, Stärken und Lernpräferenzen, Entwicklungspotenzial. 5

Zusammen mit der Halbjahresinformation erhalten Sie die Grundschulempfehlung Ihres Kindes. Sollten Sie vor Ihrer Entscheidung, welche weiterführende Schule Ihr Kind besuchen soll, zusätzliche Beratung wünschen, teilen Sie dies bitte der Grundschule unter Verwendung des Formulars mit. Die Formulare erhalten Sie von der Grundschule Ihres Kindes. Muster Halbjahresinformation Muster Grundschulempfehlung: S. 7 Muster Formular Rückmeldung: S. 8 Muster Formular Anmeldung bei der weiterführenden Schule: S. 13 ------------- MUSTER ------------- 6

Grundschulempfehlung ------------- MUSTER ------------- 7

Rückmeldung ------------- MUSTER ------------- 8

2.3 Zusätzliche Beratung auf Wunsch der Eltern in Klasse 4 Der Umfang dieser zusätzlichen Beratung wird von den Eltern festgelegt (Beratungsgespräch und/oder Tests mit anschließendem Gespräch). Ablauf: 1) Eine besonders ausgebildete und weiterqualifizierte Beratungslehrkraft bietet Eltern eine Beratung an. 2) Sie führt auf Wunsch der Eltern in der Regel Begabungstests durch und erläutert den Eltern die Testergebnisse in einem abschließenden Beratungsgespräch. 3) Die Beratungslehrkraft informiert die Grundschule über die Testergebnisse, sofern die Eltern zustimmen. 9

3. Bildungswege in Baden-Württemberg (fachgebundene) Hochschulreife Berufsoberschule 2 Jahre mittlerer Bildungsabschluss Berufsaufbauschule 1 Jahr Fachhochschulreife Fachschule 1, 2 Jahre Fachhochschulreife Berufskolleg 1, 2, 3 Jahre Berufliches Gymnasium 6 Jahre mittlerer Bildungsabschluss mittlerer B Berufsschule + betriebliche Ausbildung 2 3 1 / 2 Jahre 1-jährige Berufsfachschule 1, 2, 3-jährige Berufsfachschule + betriebliche Ausbildung 2-jährige Berufsfachschule (2BFS) Hauptschulabschluss Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Vorqualifizierungsjahr Arbeit / Beruf (VAB) Berufsfachschule Pädagogische Erprobung (BFPE) Ausbildungsvorbereitung dual (AV dual) Berufseinstiegsjahr (BEJ) ohne Abschluss Hauptschulabschluss 10

Hochschulreife Berufliches Gymnasium 3 Jahre ildungsabschluss 3 Jahre Aufbaugymnasium (mit Internat) Sonderschule Die Sonderschulen des Landes halten Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie Bildungsangebote an all gemeinen Schulen und an den eigenen Einrichtungen vor. Sie gliedern sich in unterschiedliche Sonderschultypen (siehe unter www.kultusportal-bw.de in der Rubrik Sonderschule ). Diese führen zum Teil die Bildungsgänge der allgemeinen Schulen. Damit sind die in der Grafik ausgewiesenen Bildungs abschlüsse an diesen Schulen möglich. Zusätzlich gibt es die Bildungsgänge Förderschule und Schule für Geistigbehinderte mit den entsprechenden Bildungsabschlüssen. Ein Wechsel aus Sonderschulen an allgemeine Schulen und umgekehrt Werkrealschule/ Hauptschule 6 bzw. 5 Jahre Realschule 6 Jahre Gemeinschaftsschule (GMS) 6 Jahre Gymnasium 8 Jahre* ist möglich. Übergänge werden individuell vorbereitet und begleitet. * An 44 Modellschulen können Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines Schulversuchs das Abitur nach neun statt nach acht Jahren erwerben. Die erste Staffel mit 22 Schulen startete zum Schul - jahr 2012/2013, die zweite zum Schuljahr 2013/2014. Grundschule und Sekundarstufe II soweit an der Gemeinschafts schule am je weiligen Standort vorhanden Allgemein bildende Schulen Grundschule in der Regel 4 Jahre Berufliche Schulen Sonderschule Text und Grafik aus Bildungswege in Baden-Württemberg, Abschlüsse und Anschlüsse Schuljahr 2014/2015 11

4. Anmeldung an der weiterführenden Schule Hauptschule/Werkrealschule Realschule Gymnasium Gemeinschaftsschule Die Erziehungsberechtigte(n) bringen mit: den Pass des Kindes oder einen anderen Identitätsnachweis, Bestätigung der Grundschule über den Schulbesuch. Die Grundschulempfehlung und die Halbjahresinformation müssen nicht vorgelegt werden (Ausnahme: Schulversuche). 12

Möchten Sie von der Schule beraten werden? Wir machen das gern. ------------- MUSTER ------------- 13

5. Orientierungsstufe Klassen 5 und 6 Schule und Elternhaus Eltern-Lehrer-Kontakte sind wichtig für eine gelingende Schulbiografie. Personaler Bezug Die Klassenlehrkraft unterrichtet mindestens vier Wochenstunden in ihrer Klasse. Für Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern ist sie Ansprechperson und koordiniert gegebenenfalls Gespräche mit Fachlehrkräften und/oder einer Beratungslehrkraft. Fördermaßnahmen Förderunterricht wird in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache erteilt. Gruppengröße 8-16 Schüler/innen. Beratungslehrereinsatz Beratungslehrer/innen beraten die Eltern zusätzlich auf deren Wunsch bei Schul- und Lernschwierigkeiten, bei Verhaltensauffälligkeiten und gegebenenfalls bei einer Schullaufbahnkorrektur. Sofern die Eltern es wünschen, findet vor einem Schulwechsel ein Beratungsgespräch mit der Schule statt, an dem auch eine Lehrkraft der entsprechenden Klasse der aufnehmenden Schule teilnimmt. Wiederholungsmöglichkeit Die Wiederholungsmöglichkeit innerhalb der Klassenstufen 5 und 6 richtet sich nach der jeweils geltenden Versetzungsordnung. Wird es von den Eltern gewünscht, kann eine Schülerin bzw. ein Schüler anstelle der Wiederholung einer Klassenstufe der besuchten Schulart auch in die nächst höhere Klassenstufe einer anderen Schulart vorrücken, soweit sie/er die Voraussetzungen hierzu erfüllt (siehe multilaterale Versetzungsordnung). Klassenkonferenzen Die Klassenkonferenz (Lehrkräfte einer Klasse) beraten sich in regelmäßigen Abständen. Schullaufbahnkorrekturen Bildungsempfehlungen der Klassenkonferenz am Ende der Klasse 5, im Halbjahr der Klasse 6 und am Ende der Klasse 6 sind möglich. Die Entscheidung über einen eventuellen Wechsel treffen die Eltern. 14

15

6. Impulse für Beratungsgespräche 6.1 LEBEN hat viele Seiten Welche Erfahrungen und Gewohnheiten bringt ein Kind in die Schule mit? 16

6.2 LErnen hat viele Seiten Kinder brauchen: Geborgenheit Sicherheit Vertrauen Anerkennung Tipps für Erwachsene: Talente und Stärken von Kindern entdecken Wissen ist wichtig Vorbild sein Individualität achten Emotionale Bindung festigen Den Tag strukturieren Einen Arbeitsplatz bieten Eltern-Lehrer-Kontakt pflegen/ gemeinsam eine Richtung vorgeben Belastungen und Enttäuschungen gemeinsam bewältigen 17

6.3 Schule hat viele Seiten Fachliche Kompetenz zu besitzen heißt, Aufgaben und Sachverhalte den theoretischen Anforderungen des Fachs gemäß selbstständig und eigenveranwortlich zu bewältigen. Methodische Kompetenz bedeutet, unterschiedliche Lern- und Wirklichkeitsbereiche mit Hilfe von Techniken und Verfahren selbstständig erschließen und wiedergeben zu können. Soziale Kompetenz ist die Verknüpfung von individuellen Handlungszielen mit den Einstellungen und Werten einer Gruppe. Personale Kompetenz meint die Fähigkeit mit sich selbst kritisch und reflektierend umgehen zu können und daraus werteorientierte Schlüsse für zukünftige Handlungen zu ziehen. 18

Wir tauschen uns regelmäßig aus. 6.4 Elternengagement hat viele Seiten gesamte Schulzeit Klassenpflegschaft Elternsprechtag Eltern-Sprechstunden Informelle Elterntreffen Elternvertretung Vorsitz der Klassenpflegschaft Vorsitz des Elternbeirats Elternvertretung als Mitglieder der Schulkonferenz in Klasse 4 Informationsveranstaltung der Grundschule für die Eltern der Viertklässler Beratungsgespräche der Grundschule mit den Eltern der Viertklässler 19

20 Liebe macht klug. Gerald Hüther, Hirnforscher

6.5 Erfolg in der Schule hat viele Seiten Diese Übersicht kann dabei helfen, sich auf ein Beratungsgespräch vorzubereiten. Bitte kreuzen Sie einfach an, worüber Sie sich austauschen möchten. Schulerfolg kann abhängen von: Mangelnde Leistungen können zusammenhängen mit: Begabung Talent Motivation Vertrauensbeziehung häuslicher Unterstützung Anstrengungsbereitschaft Lernfreude Ausdauer Fleiß Interessen Vorwissen Zuwendung Arbeitshaltung Erfolgszuversicht Konzentration... gesundheitlichen Einschränkungen geringer Motivation zu wenig Unterstützung Persönlichkeitsproblemen mangelnder Anstrengungsbereitschaft Konflikten im Umfeld fehlendem Durchhaltevermögen geringem Interesse fehlender Zuwendung mangelnder Begabung hoher Ablenkbarkeit Überforderung Unterforderung......... 21

Inhalt Wir wünschen Ihrem Kind, dass es sich in der Schule wohl fühlt...... und beraten Sie gern. Ihre Lehrerinnen und Lehrer 22

Liebe Eltern, Impressum Herausgeber: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Postfach 10 34 42, 70029 Stuttgart Telefax 0711 279-2838 E-Mail: pressestelle@km.kv.bwl.de Redaktion: Christa Engemann Fotos: Marcus Armbrust, Thinkstock texte: Christa Engemann Druck: Bechtle Druck & Service, Esslingen Gestaltung: P.ART Design www.part-stuttgart.de 3. Auflage (verändertes Layout): 110.000 Stück Oktober 2014 23

Zeitlicher Ablauf des Übergangsverfahrens Informationsabend der Grundschule mit den weiterführenden Schulen Oktober Dezember Grundschulempfehlung wird erstellt Oktober Januar Intensive Beratung der Eltern durch die Grundschullehrkräfte Dezember Januar Ausgabe der Halbjahresinformation mit der Grundschulempfehlung bis 1. März Eltern melden ihr Kind an einer weiterführenden Schule an März / Mai (wenn das besondere Beratungsverfahren in Anspruch genommen wird) Baden-Württemberg Ministerium für Kultus, Jugend und Sport