Mietvertrag für ein möbliertes Apartment im MEDIENFENSTER Berlin-Adlershof



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Transkript:

Mietvertrag für ein möbliertes Apartment im MEDIENFENSTER Berlin-Adlershof Zwischen Projektgesellschaft Medienfenster mbh & Co. KG als Vermieter und... als Mieter 1 Mietsache 1.1 Der Vermieter vermietet an den Mieter im Haus Rudower Chaussee 5A 5C, 12489 Berlin-Adlershof, das Apartment Nr..., im... OG rechts/links, VH/HH, bestehend aus...zimmern, Duschbad sowie Einrichtungsgegenständen und das Inventar, wie sie im Übergabeprotokoll detailliert aufgeführt sind. Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu Wohnzwecken. Das 1-Zimmer-Apartment und das 1,5-Zimmer-Apartment darf dauerhaft nur von einer Person bewohnt werden. Eine Überbelegung der Wohnung ist nicht gestattet. 1.2 Das Übergabeprotokoll ist Bestandteil dieses Mietvertrages und ist bei Einzug durch die Parteien zu unterzeichnen. Der Mieter erhält eine Kopie und erkennt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit des Übergabeprotokolls an. 1.3 Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit programmierte Schlüsselchips, auf die gesondert im Übergabeprotokoll Bezug genommen wird. Diese sind bei Rückgabe der Mietsache an den Vermieter zurück zu geben. 1.4 Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche Schlüsselchips sorgfältig zu verwahren und darauf zu achten, dass sie nicht verloren gehen oder gestohlen werden. Ist ein Schlüsselchip abhanden gekommen, muss der Mieter den Vermieter unverzüglich darüber unterrichten. Der Aufwand für den Ersatz und die Neuprogrammierung eines Schlüsselchips ist vom Mieter mit einer Pauschale von 50 Euro pro Schlüsselchip zu ersetzen.. Es ist z.b. fahrlässig, Schlüsselchips für Notfälle im Eingangsbereich zu verstecken, etwa unter der Fußmatte. 1.5 Die Weitergabe von Schlüsselchips an Personen, die nicht im Haus wohnen und beim Vermieter nicht gemeldet sind, ist aus Sicherheitsgründen untersagt. 2 Mietzeit 2.1 Das Mietverhältnis beginnt ab Übergabe, spätestens jedoch zum... 2.2 Wird die Mietsache zur vereinbarten Zeit nicht zur Verfügung gestellt, so kann der Mieter Schadenersatz nur fordern, wenn dem Vermieter wegen der nicht rechtzeitigen Bezugsfertigkeit oder Räumung der Mietsache durch den Vormieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Rechte des Mieters zur Mietminderung und zur fristlosen Kündigung wegen nicht rechtzeitiger Gebrauchsgewährung bleiben unberührt. Seite 1 Nr. Mietvertrag MEDIENFENSTER Adlershof Apartment

2.3 Beide Parteien verzichten wechselseitig ab Beginn des Mietverhältnisses für die darauffolgenden 6 Monate auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrags. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ablauf des bezeichneten Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig. Bei dem Mietgegenstand handelt es sich um ein Studentenapartment. Aufgrund dieser Besonderheit vereinbaren die Mietparteien, dass eine ordentliche Kündigung des Mietvertrages jeweils nur unter Einhaltung der gesetzlichen Frist jeweils zum Semesterende möglich ist. Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Sie muss dem Vertragsteil bis zum 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugegangen sein ( 573c BGB). Wintersemester : Vertragsende 31. März (Kündigung bis zum 3. Werktag im Januar) Sommersemester: Vertragsende 30. September (Kündigung bis zum 3. Werktag im Juli) Auf die hiervon abweichenden Kündigungsfristen verzichten die Mieter und der Vermieter durch Gegenzeichnung dieses Vertrages 2.4 Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. 3 Zahlung der Miete, Betriebskosten 3.1 Die monatliche Miete ab Mietbeginn setzt sich wie folgt zusammen: Grundmiete Betriebskostenpauschale monatlich insgesamt zu zahlende Miete Eine Anpassung der monatlichen Pauschale an geänderte Verhältnisse kann vom Vermieter vorgenommen werden. Die geänderte Pauschale ist in diesem Fall ab dem auf den Zugang der Anpassungsmitteilung übernächsten Monat zu leisten. Die Miete und die Betriebskostenpauschale sind monatlich im Voraus, d.h. spätestens zum dritten Werktag des jeweiligen Monats porto- und spesenfrei an den Vermieter zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages bzw. die Gutschrift beim Vermieter an. 3.2 Für die Teilnahme am SEPA - Basislastschriftverfahren ist zwingend erforderlich, dass der Mieter dem Vermieter ein Lastschriftmandat erteilt. Zudem hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass das Konto die erforderliche Deckung zum Einzug der monatlich zu zahlenden Miete nebst Nebenkosten aufweist. Die dem Vermieter berechneten Kosten für nicht eingelöste Lastschriften hat der Mieter zu tragen. 3.3 Kommt der Mieter mit der Zahlung in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, für die 1. Mahnung Mahnkosten in Höhe von 10,00 und für die 2. Mahnung Mahnkosten in Höhe von 15,00 zu verlangen. Bei den Mahnkosten handelt es sich um einen pauschalisierten Schadensersatzanspruch. Der Mieter kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Seite 2 Nr. Mietvertrag MEDIENFENSTER Adlershof Apartment

3.4 Die Betriebskosten richten sich, sofern sie tatsächlich anfallen, nach der 2. Berechnungsverordnung 27 Abs. 1 sowie der sonstigen Betriebskosten gemäß Anlage 5 dieses Vertrages. Die Betriebskosten werden in diesem Objekt pauschal abgerechnet. Eine Erfassung des Verbrauchs und eine Einzelabrechnung der Heizkosten sowie der Kosten für den Bezug von Kaltwasser erfolgt nicht ( 11 HeizkostenV) 3.5 Neben der direkten Zuordnung von Kosten zu Wohneinheiten können auch folgende andere Umlageschlüssel zur Anwendung kommen: nach Verbrauch, Wohnfläche, Miteigentumsanteilen oder Anzahl der Einheiten. Der Verwalter ist berechtigt, die Umlagemaßstäbe und Verteilerschlüssel zu ändern, sofern dies im Interesse einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Liegenschaft dringend geboten ist. 3.6 Sofern Betriebskosten während der Mietdauer neu entstehen oder öffentliche Abgaben neu eingeführt werden, können diese vom Vermieter im Rahmen der gesetzlichen Regelungen umgelegt und im Zuge einer Anpassung der Betriebskostenpauschale berücksichtigt werden. 3.7 Die Höhe der Betriebskosten kann sich in Zukunft ändern. Die Vereinbarungen über die Betriebskosten sowie die Änderung der Betriebskosten richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der 556 bzw. 560 BGB. 3.8 Der Mieter ist verpflichtet, für die gegebenen Anschlussmöglichkeiten anteilige Betriebskosten zu zahlen, auch wenn er z.b. die Gemeinschaftsantenne, den Internetanschluss und/oder den Kabelanschluss nicht nutzt. Entfällt die Benutzungsmöglichkeit der Gemeinschaftsantenne, des Internetzugangs oder des Kabelanschlusses infolge technischer Störungen, Stromausfall, behördlicher oder gesetzlicher Anordnung, berechtigt das den Mieter nicht, Schadensersatz- oder Minderungsansprüche zu stellen. 3.9 Für den/die in der Wohnung vorhanden Durchlauferhitzer zur Warmwasseraufbereitung sind die Betriebs- und Wartungskosten dieser Einrichtungen nicht in den Betriebskosten enthalten. Der Mieter muss hierfür direkt Verträge mit den Versorgungsbzw. Wartungsunternehmen abschließen. 3.10 Dem Mieter ist bekannt, dass der Stromverbrauch für das Apartment nicht in der vereinbarten Betriebskostenpauschale enthalten ist. Der Mieter verpflichtet sich spätestens zum Mietbeginn einen Stromlieferungsvertrag mit einem Stromanbieter abzuschließen. Der Mieter haftet ab Vertragsbeginn für anfallende Kosten für die Stromversorgung des Apartments, auch wenn diese ggf. noch dem Vermieter in Rechnung gestellt werden. 4 Mietkaution 4.1 Zur Sicherung von Ansprüchen des Vermieters aus diesem Mietvertrag verpflichtet sich der Mieter dem Vermieter eine Mietkaution in Höhe von drei Monatsnettokaltmieten in Höhe von...euro auf das nachfolgende Kautionskonto zu leisten: Seite 3 Nr. Mietvertrag MEDIENFENSTER Adlershof Apartment

Hausverwaltung... IBAN:... BIC:... 4.2 Der Vermieter verpflichtet sich, die Kaution als Sparguthaben mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu einem üblichen Zinssatz anzulegen. Der Kautionsbetrag und die Zinsen bleiben bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe der Mieträume und der Übernahme durch den Vermieter sowie der Erledigung aller finanzieller Verpflichtungen aus dem Mietvertrag auf diesem Konto bestehen. 5 Mängel der Mietsache, Pflicht der Mängelanzeige 5.1 Der Vermieter gewährt den Gebrauch der Mietsache in dem Zustand bei Übergabe gemäß Übergabeprotokoll. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bei Vertragsabschluss vorhandene Sachmängel (Garantiehaftung) wird ausgeschlossen. 536a BGB findet insoweit keine Anwendung. 5.2 Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache und die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter hat für die ordnungsgemäße Reinigung der Mietsache und für ausreichende Lüftung und Heizung der überlassenen Räume zu sorgen. Im Falle der schuldhaften Zuwiderhandlung haftet der Mieter für den entstandenen Schaden. 5.3 Zeigt sich ein nicht unwesentlicher Mangel der Mietsache oder wird eine Vorkehrung zum Schutz der Mietsache oder des Grundstücks gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter diese dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. 5.4 Für Beschädigungen der Mieträume sowie der in den Mieträumen vorhandenen Anlagen und Einrichtungen ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit die Beschädigungen von ihm, von einer zu seinem Haushalt gehörenden Personen, von seinem Untermieter, von einem von ihm beauftragten Lieferanten oder Handwerker oder von Besuchern oder Personen, die sich mit Willen des Mieters in dem Apartment aufhalten oder aufsuchen schuldhaft verursacht wurden. Dem Vermieter obliegt der Beweis dafür, dass die Schadensursache vom Gefahrenbereich des Mieters ausging. Dem Mieter obliegt sodann der Beweis, dass der Schaden nicht schuldhaft verursacht wurde. 5.5 Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflicht schuldhaft verursacht werden, dies gilt insbesondere für Schäden, die durch ungenügenden Wetter- (Sturm, starker Regen) oder Frostschutz verursacht worden sind. 6 Instandhaltung der Mieträume 6.1 Der Mieter übernimmt die Kosten der kleinen Instandhaltungen in dem Apartment. Hierzu zählen die Kosten kleinerer Instandsetzungsarbeiten an denjenigen Gegenständen und Einrichtungen, die seinem direkten Zugriff unterliegen, wie Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüssen sowie Rollläden, Jalousien u.ä., soweit die Kosten für die einzelne Reparatur 100 Euro und die sich für den Mieter Seite 4 Mietvertrag MEDIENFENSTER Adlershof Apartment Nr.

ergebende Belastung aus diesen Reparaturen jährlich 8% der Jahresnettokaltmiete nicht übersteigt. 6.2 Der Mieter verpflichtet sich, die Perlatoren der Wasserhähne bei Bedarf zu entkalken, den Luftfilter im Bad regelmäßig zu wechseln und den Brauseschlauch sowie Duschkopf bei starker Abnutzung (verkalkt, porös) auszutauschen. 7 Schönheitsreparaturen 7.1 Der Mieter ist nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet. Für die Instandsetzung des Apartments durch den Vermieter nach Auszug des Mieters übernimmt der Mieter folgende Kosten: malermäßige Instandsetzung des Apartments Feinreinigung Pauschale in Höhe von 100 Euro Pauschale in Höhe von 150 Euro Die Kosten hierfür werden aus der hinterlegten Mietkaution beglichen. 8 Überlassung der Mietsache an Dritte 8.1 Der Mieter ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters berechtigt, die Mietsache unter zu vermieten. 8.2 Die Erlaubnis zur Untervermietung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Wohnraum durch die Untervermietung übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung an den Untermieter aus anderen Gründen nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund kann auch in der Person des Dritten vorliegen. 8.3 Der Mieter hat das einem Dritten, dem der Gebrauch der Mietsache überlassen wurde, beim Gebrauch zur Last fallende Verschulden zu vertreten, auch wenn der Vermieter seine Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat. 9 Tierhaltung 9.1 Die Haltung von Haustieren in der Wohnanlage ist nicht gestattet. 10 Betreten der Mietsache 10.1 Der Vermieter oder ein Beauftragter des Vermieters darf die Mietsache zur Prüfung ihres Zustandes, zur Feststellung von Mängeln oder notwendigen baulichen Arbeiten oder zum Ablesen von Messgeräten in angemessenen Abständen (2x pro Jahr) und, nach rechtzeitiger Ankündigung (eine Woche im Voraus), unter Angabe des Grundes während der üblichen Besuchszeiten betreten. Dasselbe gilt, wenn der dringende Verdacht besteht, dass der Mieter oder dessen Erfüllungsgehilfen von der Mietsache vertragswidrig Gebrauch machen oder wenn sie ihre Obhuts- und Sorgfaltspflichten grob vernachlässigen. Auf eine persönliche Verhinderung des Mieters ist Rücksicht zu nehmen. Seite 5 Nr. Mietvertrag MEDIENFENSTER Adlershof Apartment

10.2 Bei längerer Abwesenheit hat der Mieter sicherzustellen, dass die Rechte des Vermieters nach Abs. 10.1 ausgeübt werden können. 10.3 In Fällen dringender Gefahr kann der Vermieter oder ein von ihm Beauftragter jederzeit die Mietsache auch ohne Vorankündigung sowie bei Abwesenheit des Mieters betreten. 10.4 Will der Vermieter das Apartment veräußern oder ist der Mietvertrag gekündigt, so darf er oder ein von ihm Beauftragter oder beide zusammen mit dem Kauf- oder Mietinteressenten die Mieträume nach Vorankündigung an Werktagen in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr betreten. 10.5 Zur Beseitigung von Mängeln und Schäden ist den Handwerkern (nach vorheriger Terminabsprache) werktags zu den üblichen Geschäftszeiten Zutritt zum Apartment zu gewähren. 10.6 Der Mieter trägt solche Kosten, die dadurch entstehen, dass das Apartment trotz rechtzeitiger Ankündigung nicht betreten werden konnte. 11 Elektrizität, Gas, Wasser, Heizung und Aufzug 11.1 Bei Störungen oder Schäden an den Versorgungsleistungen für Elektrizität, Gas und Wasser hat der Mieter für sofortige Abschaltung zu sorgen und ist verpflichtet, den Vermieter oder seinen Beauftragten sofort zu benachrichtigen. Bei Unterbrechung der Strom-, Gas- und Wasserversorgung oder Entwässerung durch einen vom Vermieter nicht zu vertretenden Umstand hat der Mieter keine Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter. 11.2 Die Sammelheizungsanlage wird, soweit es die Witterung erfordert, vom Vermieter in Betrieb gehalten. Betriebsstörungen jeder Art, die zum Beispiel durch eine allgemeine Brennstoffknappheit, behördliche Anordnung oder mangelhafte Lieferung des Fernheizwerkes bedingt sind bzw. die teilweise oder völlige Stilllegung der Anlage berechtigen den Mieter nicht, Schadensersatz- bzw. Minderungsansprüche zu stellen, soweit die Störungen nicht vom Vermieter zu vertreten sind. 11.3 Der Vermieter ist berechtigt, die Heizkörper mit Wärmemessern zu versehen sowie Wasseruhren zu installieren. Die Miete oder Leasingkosten für die Verbrauchserfassungsgeräte sind vom Mieter zu tragen. Die Kosten für Zwischenablesungen der Wärmemesser/Wasseruhren bei Beendigung des Mietverhältnisses trägt der Mieter. Ein Anspruch des Mieters auf Zwischenablesungen besteht nicht. 11.4 Bei Störungen im Aufzugsbetrieb hat der Mieter keinen Anspruch auf Schadensersatz, es sei denn, die Störungen sind auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Vermieters zurückzuführen. 12 Bauliche Veränderungen durch den Mieter 12.1 Bauliche Veränderungen der Mietsache, (z.b. Um- oder Einbauten) sind grundsätzlich vom Vermieter nicht gestattet. Seite 6 Nr. Mietvertrag MEDIENFENSTER Adlershof Apartment

13 Rückgabe der Mietsache 13.1 Der Mieter hat bei seinem Auszug die gesamten Mieträume gründlich zu reinigen (inkl. Fenster, Fensterrahmen, Türen, Türrahmen sowie Heizkörper und Fußleisten). Der Mieter hat sämtliche mitvermietete Ausstattungsgegenstände, Geräte und Schlüsselchips, in einwandfreiem, altersgerechten Zustand zurückzugeben. Der Mieter haftet für alle Schäden, die dem Vermieter, einem Rechts- oder Mietnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen. Falls der Mieter Schlüsselchips verliert bzw. bei Auszug nicht sofort sämtliche übergebenen bzw. nachträglich gefertigten Schlüsselchips an den Vermieter herausgibt, gilt 1 Ziffer 1.3 und 1.4 dieses Vertrages. 13.2 Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert, 545 BGB findet keine Anwendung. 13.3 Bei Auszug des Mieters ist dieser verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich die neue Anschrift mitzuteilen. 14 Pfandrecht des Vermieters 14.1 Der Vermieter hat nach 562 BGB an den vom Mieter eingebrachten Sachen, die in dessen Eigentum stehen, für Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht. 15 Vorzeitige Beendigung der Mietzeit 15.1 Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters nach 543 BGB (z.b. vertragswidriger Gebrauch der Räume oder Mietrückstand), so haftet der Mieter für den Schaden, den der Vermieter dadurch erleidet, dass die Räume nach dem Auszug des Mieters eine Zeit leer stehen oder preisgünstiger vermietet werden müssen. Die Haftung dauert bis zum Ende der vereinbarten Mietzeit, jedoch höchstens für 1 Jahr nach dem Auszug; bei einem unbefristeten Mietverhältnis dauert die Haftung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. 16 Hausordnung 16.1 Die als Anlage beigefügte Hausordnung ist Bestandteil dieses Vertrages. Ein nachhaltiger Verstoß gegen die Hausordnung berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung. 16.2 Vermieter und Mieter versprechen, im Haus sowohl untereinander als auch mit den übrigen Mietern im Sinne einer vertrauensvollen Hausgemeinschaft zusammenzuleben und zu diesem Zweck jede gegenseitige Rücksichtnahme zu üben. 17 Sonstige Vereinbarungen 17.1 Der Mieter verpflichtet sich, eine Privathaftpflichtversicherung mit Einschluss von Mietsachschäden, bei Einzug in die Wohnung abzuschließen, es sei denn, eine solche Seite 7 Mietvertrag MEDIENFENSTER Adlershof Apartment Nr.

Versicherung ist bereits beim Mieter vorhanden. 17.2 Das Anbringen von Tapeten in dem Apartment oder das Anstreichen in einer anderen Wandfarbe ist nicht gestattet. Das Anbohren der Fliesen ist ausdrücklich verboten. Die in dem Apartment vorhandenen Fenster und Türen dürfen nicht angebohrt oder mit Nägeln versehen werden. 17.3 Dem Mieter ist bekannt, dass die Wärmelieferung und die Bereitstellung einer Breitbandkommunikationsanlage durch einen Dritten (Betreiber) erfolgt. 17.4 In dem Apartment darf nicht geraucht werden. Eventuelle Schäden die durch die Missachtung dieses Verbotes entstehen (z.b. Auslösen der Rauchmelder, Lahmlegung der Lüftungsanlage) hat der Mieter zu tragen. 17.5 Besteht eine Mietpartei aus mehreren Personen, so haften sie für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Die Mieter bevollmächtigen sich hiermit gegenseitig zur Entgegennahme von Willenserklärungen des Vermieters und zwar unter gegenseitiger Befreiung von der Beschränkung des 181 BGB. Die gegenseitige Bevollmächtigung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden. Der Widerruf ist dem Vermieter gegenüber zu erklären. Der Mieter hat dem Vermieter anzuzeigen, wenn weitere Personen dauerhaft in seinen Haushalt einziehen oder aus dem Haushalt ausziehen. 17.6 Für den Fall, dass es sich bei dem Bewohner des Apartments um den Sohn oder die Tochter des Mieters handelt, so erklärt sich der Mieter einverstanden, dass die Wohnungsübergabe sowie Wohnungsabnahme ggf. durch den Bewohner, im Namen des Mieters, durchgeführt wird. 17.7 Bei Mietvertragsende ist der Wohnungsabnahmetermin montags bis freitags zu den üblichen Geschäftszeiten zu vereinbaren und durchzuführen. Samstags und sonntags werden keine Abnahmetermine vorgenommen. 17.8 Im Erdgeschoss des Gebäudes befinden sich Gewerbeeinheiten die für eine Nutzung z.b. als Gastronomiebetrieb, Lebensmittelgeschäft, Schlüsseldienst, Bankfiliale, Blumenladen, Bäcker und andere Gewerbe geeignet sind. Infolgedessen kann eine Belästigung insbesondere durch Geruch und Lärm nicht ausgeschlossen werden. 17.9 Die Nutzung des Internets durch den Mieter darf weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten erfolgen. Darüber hinaus darf der Mieter keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen. Der Vermieter haftet insofern nicht für Pflichtverletzungen des Mieters 18 Datenschutzhinweis 18.1 Persönliche Daten des Mieters werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Mietverhältnisses verwendet und gespeichert. Die Vertragsdaten können genutzt werden, um bei der Firma SCHUFA Holding AG eine Bonitätsprüfung zu veranlassen. Zwecks Anschlussvermietung und/oder Verkaufsabsichten des Eigentümers werden Daten auch an das beauftragte Maklerbüro weitergegeben. Der Hinweis erfolgt entsprechend den Vorschriften des 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Seite 8 Nr. Mietvertrag MEDIENFENSTER Adlershof Apartment

19 Salvatorische Klausel 19.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Eine ungültige Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das Vorstehende gilt im Fall von Lücken entsprechend. 19.2 Mit der Unterschrift des Mieters wird auch der vollständige Erhalt des Mietvertrages nebst Anlagen bestätigt. Anlage 1 Hausordnung Anlage 2 Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular Anlage 3 Erklärung des Mieters zum Widerruf Anlage 4 Richtiges Heizen und Lüften Anlage 5 2. Berechnungsverordnung 27 Abs. 1/ Betriebskostenverordnung 1 und 2 Anlage 6 Einverständniserklärung zur Videoaufzeichnung Anlage 7 SEPA Lastschriftmandat Anlage 8 Energieausweis...... Ort, Datum Ort, Datum...... Vermieter Mieter...... Verwalter Mieter Mietvertrag erstellt am: 01.03.2016 Seite 9 Nr. Mietvertrag MEDIENFENSTER Adlershof Apartment

Anlage 1 Hausordnung Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner des Hauses. Sie enthält Rechte und Pflichten. Sie gilt für alle Bewohner. Ohne eine gewisse Ordnung ist das Zusammenleben mehrerer Menschen unter einem Dach nicht möglich. Alle werden sich nur dann wohlfühlen, wenn alle Hausbewohner aufeinander Rücksicht nehmen. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind alle behördlichen Vorschriften, insbesondere die der Polizei und Ordnungsbehörden, auch dann zu beachten, wenn die Hausordnung diese im Einzelnen nicht bestimmt. Obhuts- und Sorgfaltspflichten Die Hauseingangstür sowie alle mit Türen versehenen Gemeinschaftsanlagen (z.b. Keller) sollen grundsätzlich geschlossen sein. Zwischen 22.00 Uhr und 06.00 sind diese Türen abzuschließen. Durch die Abflussleitungen - insbesondere im Bad, in der Küche und im WC - dürfen keine Abfälle, Essensreste, Fette oder andere Gegenstände, die zu Verstopfungen des Abwassersystems führen können, entsorgt werden. Diese Gegenstände gehören in den dafür vorgesehenen Müllbehälter oder in den Sondermüll. Die Lagerung von giftigen oder brennbaren Stoffen in der Wohnung oder den Kellern einschl. der Flure ist nicht gestattet. Soweit es für die Hausbewohner erkennbar und feststellbar ist, werden sie den Eigentümer (Verwalter) schnellstmöglich über Schäden, insbesondere an Zu- und Abwasserleitungen, Feuchtigkeit im Keller- und Dachbereich, Aufzug und über Schäden an der Heizungsanlage informieren. Ruhezeiten Die Hausbewohner sollen sich so verhalten, dass ihre Mitbewohner nicht durch Lärm, Musikhören, Musizieren oder ähnliches gestört werden. Als grundsätzliche Ruhezeiten werden die täglichen Zeiträume zwischen 22.00 und 06.00 Uhr festgelegt. In den vereinbarten Ruhezeiten dürfen keine ruhestörenden Arbeiten vorgenommen werden. Die Nutzung von TV-Geräten und Musikanlagen darf grundsätzlich nur in Zimmerlautstärke erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass Haus- und Wohnungstüren generell leise geschlossen werden und jeglicher unnötiger Lärm vermieden wird. Die behördlichen Vorschriften sind zu beachten. Sauberhaltung, Schäden, Rechte und Pflichten Alle Sanitäranlagen und Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Die in den Apartments vorhandenen beweglichen Teile (z.b. Scharniere von Fenstern und Türen) sind in regelmäßigen Abständen zu ölen, damit sie sich durch Korrosionen nicht festsetzen. Das Waschen und Trocknen von Wäsche in dem Apartment ist nur gestattet, soweit es nicht zu Schäden an den Mieträumen führen kann. Beim Gießen von Blumenkästen ist darauf zu achten, dass das Gießwasser nicht auf die darunterliegende Fläche oder Gebäudeteile läuft. In Ausgussbecken, Bade- sowie Duschwannen und WC s dürfen keine sperrigen Abfälle und schädliche Flüssigkeiten entsorgt werden. Gegenstände, die entflammbar sind oder giftige Chemikalien enthalten, dürfen weder im Keller noch in der Wohnung und in anderen Gebäudeteilen aufbewahrt werden. Schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen gemeinschaftlicher Räume und Einrichtungsgegenstände hat der Verursacher unverzüglich zu beseitigen und/oder gegebenenfalls den Schaden zu ersetzen. Im Winter ist dafür zu sorgen, dass alle wasserführenden Leitungen vor Frost geschützt werden (auch bei längerer Abwesenheit). In den Apartments ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften. Jeder Bewohner haftet für seine Familienangehörigen, sein Dienstpersonal und seine Besucher sowie für seine Mieter hinsichtlich der Beachtung der Hausordnung. Seite 10 Mietvertrag MEDIENFENSTER Adlershof Apartment Nr.

Beschwerden über die Nichtbeachtung einzelner Bestimmungen der Hausordnung sind dem Verwalter schriftlich mitzuteilen. Müll Sämtliche Abfälle, mit Ausnahme von Sperrmüll gehören in die Mülltonne. Der Abstellplatz für die Mülltonnen ist sauber zu halten und die Mülltonnen sind geschlossen zu halten. Kartons sind zu zerkleinern. Asche darf erst nach ihrer Abkühlung in die Mülltonne geschüttet werden. Für die ordnungsgemäße Abfuhr von Sperrmüll hat jeder Mieter selbst zu sorgen. Bei Ablagerung von Sperrmüll oder ähnlichen Gegenständen in den Treppenhäusern, Kellerzugängen oder anderen gemeinschaftlichen Flächen ist ausdrücklich verboten. Dort abgelagerte Gegenstände werden aus Verkehrssicherungspflicht zu Lasten des Verursachers entfernt. Bitte achten Sie besonders- entsprechend den behördlichen Vorschriften - auf die ordnungsgemäße Trennung des Mülls. Treppenhaus und Kellerflure Im Treppenhaus und im Kellerflur dürfen keine Fahrräder oder Krafträder (z. B. Mopeds, Mofas), Kinderwagen, Schuhe u.a. Gegenstände abgestellt werden. Sollte die Flur- und Treppenhausbeleuchtung ausfallen, ist dem Vermieter (Verwalter) der Mangel unverzüglich zu melden. Treppenhaus-, Dach- und Kellerfenster sind bei Regen oder Sturm zu schließen. Hauseingangs- und Wohnungstüren, Klingelschilder Das Anbringen von selbst gestalteten Hinweisschilder an den Eingangs- oder Wohnungstüren ist nicht gestattet. Der Hauseigentümer (Verwalter) stellt einheitliche Namensschilder für die Klingel- /Sprechanlage und die Briefkästen zur Verfügung. Seite 11 Mietvertrag MEDIENFENSTER Adlershof Apartment Nr.

Anlage 2 Ist der Mieter Verbraucher und der Mietvertrag außerhalb der Geschäftsräume des Vermieters oder im Fernabsatz, das heißt unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.b. Brief, Telefax, Telefon, E-Mail) geschlossen, steht dem Mieter ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das der Vermieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Mieter vor der Begründung des Mietverhältnisses über Wohnraum die Wohnung besichtigt hat, vgl. 312 Abs. 4 Satz 2 BGB. Widerrufsrecht Widerrufsbelehrung Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, (Projektgesellschaft Medienfenster mbh & Co. KG, Wallstr. 35, Tel. 030 32 77 66-270, Fax 030 32 77 66 166, und Email vermietung@profi-partner.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Seite 12 Mietvertrag MEDIENFENSTER Adlershof Apartment Nr.

Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) - An Projektgesellschaft Medienfenster mbh & Co. KG, Wallstr. 35,Tel. 030 32 77 66-270, Fax 030 32 77 66 166, und Email vermietung@profi-partner.de - Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) - Bestellt am (*)/erhalten am (*) - Name des/der Verbraucher(s) - Anschrift des/der Verbraucher(s) - Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) - Datum (*) Unzutreffendes streichen. Seite 13 Mietvertrag MEDIENFENSTER Adlershof Apartment Nr.

Anlage 3 Erklärungen des Mieters Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die Widerrufsbelehrung (Anlage 2) und das Muster-Widerrufsformular (Anlage 3) gelesen, zur Kenntnis genommen und auf einem dauerhaften Datenträger erhalten hat. Ort, Datum Unterschrift des Mieters Die Wohnung wurde durch den Mieter besichtigt. Die Wohnung wurde durch einen vom Mieter gewählten Vertreter besichtigt und die Kenntnis dieses Vertreters, in Bezug auf den Zustand der Mieträume, lässt sich der Mieter zurechnen. Dem Mieter ist der Zustand der Mieträume bei Vertragsschluss bekannt. Die Wohnung wurde nicht durch den Mieter besichtigt. 1. Sofortiges Leistungsverlangen Der Mieter verlangt vom Vermieter ausdrücklich, sofort mit der Ausführung/Erfüllung des Mietvertrages zu beginnen ( 357 Abs. 8 BGB). Dem Mieter ist bekannt, dass die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist. Der Mieter stimmt ausdrücklich zu, dass der Vermieter sofort mit der Ausführung/Erfüllung des Mietvertrages beginnt. 2. Wertersatz/Verlust des Widerrufsrechts Dem Mieter ist bekannt, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Vermieter sein Widerrufsrecht verliert ( 356 Abs. 4 BGB). Dem Mieter ist bekannt, dass er dem Vermieter Wertersatz für die vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich verlangte Leistung schuldet, welche bis zu einem Widerruf erbracht wurde. Ort, Datum Unterschrift des Mieters. Seite 14 Mietvertrag MEDIENFENSTER Adlershof Apartment Nr.

Anlage 4 Seite 15 Mietvertrag MEDIENFENSTER Adlershof Apartment Nr.

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Anlage 5 Anlage 5 Berechnungsverordnung 27 Abs. 1 Die Betriebskosten richten sich sofern sie tatsächlich anfallen, nach der 2. Berechnungsverordnung 27 Abs. 1 Aufstellung der Betriebskosten Betriebskosten sind nachstehende Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes oder Wirtschaftseinheit, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen, es sei denn, dass sie üblicherweise vom Mieter außerhalb der Miete unmittelbar getragen werden: 1. Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks Hierzu gehört namentlich die Grundsteuer, jedoch nicht die Hypothekengewinnabgabe. 2. Die Kosten der Wasserversorgung Hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilungen der Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe. 3. Die Kosten der Entwässerung Hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe. 4. Die Kosten a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage; hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann, die Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung; oder b) des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage; hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und Ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der Überwachung sowie die Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums; oder c) der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus Anlagen im Sinne des Buchst. a); hierzu gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Buchst. a); oder d) der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen; hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in der Anlage, die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch einen Fachmann sowie die Kosten der Messungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. 5. Die Kosten a) des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage; hierzu gehören die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nr. 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, und die Kosten der Wassererwärmung entsprechend Nr. 4 Buchst. a); oder b) der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser, auch aus Anlagen im Sinne des Buchst. a); hierzu gehören das Entgelt für die Lieferung des Warmwassers und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Nr. 4 Buchst. a); oder c) der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten; hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen im Inneren der Geräte sowie die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch einen Fachmann. 6. Die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen a) bei zentralen Heizungsanlagen entsprechend Nr. 4 Buchst. a) und entsprechend Nr. 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind; oder b) bei der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme entsprechend Nr. 4 Buchst. c) und entsprechend Nr. 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind; oder c) bei verbundenen Etagenheizungen und Warmwasserversorgungsanlagen entsprechend Nr. 4 Buchst. d) und entsprechend Nr. 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind. 7. Die Kosten des Betriebs des maschinellen Personen- oder Lastenaufzuges Hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Beaufsichtigung, der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann sowie die Kosten der Reinigung der Anlage. 8. Die Kosten der Straßenreinigung und Müllabfuhr Hierzu gehören die für die öffentliche Straßenreinigung und Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren oder die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen. Seite 19 Mietvertrag MEDIENFENSTER Adlershof Apartment Nr.

9. Die Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung Zu den Kosten der Hausreinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzuges. 10. Die Kosten der Gartenpflege Hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen. 11. Die Kosten der Beleuchtung Hierzu gehören die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen. 12. Die Kosten der Schornsteinreinigung Hierzu gehören die Kehrgebühren nach der maßgebenden Gebührenordnung, soweit sie nicht bereits als Kosten nach Nr. 4 Buchst. a) berücksichtigt sind. 13. Die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung Dazu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug. 14. Die Kosten für den Hauswart Hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer dem Hauswart für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft. 15. Die Kosten a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage; hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zur Wirtschaftseinheit gehörende Antennenanlage; oder b) des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage; hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchst. a), ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse. 16. Die Kosten des Betriebs der maschinellen Wascheinrichtung Hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Überwachung, Pflege und Reinigung der maschinellen Einrichtung, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit sowie die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nr. 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind. 17. Sonstige Betriebskosten Das sind die in den Nr. 1-16 nicht genannten Betriebskosten, namentlich die Betriebskosten von Nebengebäuden, Anlagen und Einrichtungen. Nachfolgende Betriebskostenarten gelten als 'Sonstige Betriebskosten'. Die Umlage auf den Mieter kann für diese Positionen ebenfalls erfolgen, sofern sie tatsächlich anfallen. - die Kosten für die Wartung von Schließsystemen - die Kosten der Wartung der Löschwassersteigleitungen - die Kosten der Schnee- und Glatteisbeseitigung - die Kosten der Wartung von lufttechnischen Anlagen - die Kosten für Wartungsarbeiten an Elektroanlagen - die Kosten für die Wartung elektronischer Kontroll- und Warnsysteme - die Kosten der Wartung der Blitzschutzanlage - die Kosten für die Beseitigung von Sperrmüll - die Kosten für die laufende Reinigung von Dachrinnen - die Kosten für die Wartung und den Strom der Dachrinnenbeheizung - die Kosten der Reinigung von Tankanlagen - die Kosten der Wartung und Anmietung von Feuerlöschern und Rauchwarnmeldern - die Kosten der Wartung der Gas- und Elektroherde, der Abzugshauben - die Kosten der Reinigung der Vordächer und Balkonüberdachungen - die Kosten des Sicherheitsdienstes / Pförtners - die Kosten der Beseitigung von Graffiti - die Kosten der Reinigung der Schmutzfangmatten im Haus - die Kosten der Wartung der technischen Anlage für den Wach- und Sicherheitsdienst - die Kosten der Schädlingsbekämpfung, Legionellenprüfung - die Kosten der Wartung von Rauchwarnmeldern Die Betriebskosten sind auch dann zu entrichten, wenn Gegenleistungen nicht in Anspruch genommen werden (Auszug vor Vertragsende). Seite 20 Mietvertrag MEDIENFENSTER Adlershof Apartment Nr.

. 1 Betriebskosten: Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sachund Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden. 2 Aufstellung der Betriebskosten Betriebskosten im Sinne von 1 sind: 1. die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer; 2. die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern, die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe; 7.die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Beaufsichtigung, der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Reinigung der Anlage; 8.die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung, zu den Kosten der Straßenreinigung gehören die für die öffentliche Straßenreinigung zu entrichtenden Gebühren und die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen; zu den Kosten der Müllbeseitigung gehören namentlich die für die Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren, die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen, die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren, Müllschluckern, Müllabsauganlagen sowie des Betriebs von Müllmengenerfassungsanlagen einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung; 3.die Kosten der Entwässerung, hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe; 4.die Kosten a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Ein-stellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbraucher-fassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung oder b) des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der Überwachung sowie die Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums oder c) der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a, hierzu gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Buchstabe a oder d) der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten, hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in der Anlage, die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Messungen nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz; 5. die Kosten a) des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage, hierzu gehören die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, und die Kosten der Wassererwärmung entsprechend Nummer 4 Buchstabe a oder b) der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a, hierzu gehören das Entgelt für die Lieferung des Warmwassers und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a oder c)der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten, hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen im Innern der Geräte sowie die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft; 6. die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen a) bei zentralen Heizungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, oder b) bei der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme entsprechend Nummer 4 Buchstabe c und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, oder c) bei verbundenen Etagenheizungen und Warmwasserversorgungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe d und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind; 9. die Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung, zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs; 10.die Kosten der Gartenpflege, hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen; 11.die Kosten der Beleuchtung, hierzu gehören die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen; 12.die Kosten der Schornsteinreinigung, hierzu gehören die Kehrgebühren nach der maßgebenden Gebührenordnung, soweit sie nicht bereits als Kosten nach Nummer 4 Buchstabe a berücksichtigt sind; 13.die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug; 14.die Kosten für den Hauswart, hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer oder Erbbauberechtigte dem Hauswart für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft; soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführt werden, dürfen Kosten für Arbeitsleistungen nach den Nummern 2 bis 10 und 16 nicht angesetzt werden; 15.die Kosten a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen, oder b) des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage, hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandkabelanschlüsse; 16. die Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Überwachung, Pflege und Reinigung der Einrichtungen, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit sowie die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind; 17.sonstige Betriebskosten, hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des 1, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind. Seite 21 Mietvertrag MEDIENFENSTER Adlershof Apartment Nr.

Anlage 6 Einverständniserklärung mit der Videoaufzeichnung Der Mieter ist in Einzelheiten durch den Vermieter darüber in Kenntnis gesetzt, dass und in welchen Bereichen des Mietobjektes und der gesamten Wohnanlage Sicherungen gegen unbefugte Eindringlinge und unbefugtes Benutzen der Wohnanlage getroffen werden sollen. Diese Sicherung findet durch Videokameras statt. Diese Überwachung dient dem Sicherheitsinteresse aller Mieter, sonstigen Nutzern oder Besuchern der Anlage. Im Einzelnen werden folgende Kameras installiert: Flure, Hofdurchgangsbereich Haupteingangsbereich und Klingelanlage. Die Kameras werden so installiert, dass die Persönlichkeitsrecht der Mieter und deren Angehörigen so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Die Überwachung selber erfolgt ganztägig. Die Videoaufnahmen werden von der Hausverwaltung und/oder anderen Beauftragten (z.b. Sicherheitsdienst) beobachtet, aufgezeichnet und die Aufzeichnungen zum Zwecke der Beweissicherung eine Woche lang von der Hausverwaltung aufbewahrt. Danach werden sie gelöscht. Die Videobilder und -aufnahmen werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht veröffentlicht. Hiervon ausgenommen ist im Falle von Straftaten die Verwendung von Videoaufnahmen, die zur Identifizierung des Täters und der Verfolgung und dem Nachweis der Straftat dienen. Darüber hinaus ist die Verwendung der Videoaufnahmen zum Nachweis von Verstößen gegen die Hausordnung oder eines sonstigen wichtigen Grundes, der den Vermieter zum Ausspruch einer außerordentlichen fristlosen oder ordentlichen Kündigung berechtigt, zulässig. Der Mieter erklärt ausdrücklich sein Einverständnis mit dieser Videoüberwachung, den im Einzelnen bezeichneten und zu installierenden bzw. installierten Sicherungsanlagen, deren Betrieb, der Speicherung und etwaigen Weitergabe an Dritte. Er verpflichtet sich, Mitbewohner auf die Überwachungsmaßnahmen hinzuweisen. Für den Fall der berechtigten Untervermietung verpflichtet er sich, diese Einwilligung seitens des Untermieters einzuholen und auf Verlangen gegenüber der Hausverwaltung nachzuweisen. Berlin, den Mieter Seite 22 Mietvertrag MEDIENFENSTER Adlershof Apartment Nr.