Arbeitszeugnis Gesetzliche Grundlagen Jeder Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer kann gemäss Artikel 330a OR jederzeit ein Zeugnis verlangen, welches über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses Auskunft gibt sowie über seine / ihre Leistungen und sein / ihr Verhalten (falls nicht anders verlangt). Die drei Arten von Arbeitszeugnissen a) Vollzeugnis Diese Art bildet die Regel. Es gibt nicht nur Auskunft über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses, sondern es äussert sich ebenso zu Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers. Es hat alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen zu enthalten, die für dessen Gesamtbeurteilung von Bedeutung sind. Unter dem Leistungsbegriff wird eine Bewertung der Arbeitsqualität, der Arbeitsmenge und der Arbeitsbereitschaft vorgenommen. Das Ziel eines Vollzeugnisses ist, dass sich der Arbeitgeber über die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft eines Stellenbewerbers ein Bild machen kann. b) Zwischenzeugnis Dieses ist nur dann sinnvoll, wenn zum Beispiel eine Änderung des Anstellungsverhältnisses erfolgt. Der Arbeitnehmer kann jederzeit und ohne Begründung ein Zwischenzeugnis verlangen. Im Unter-schied zum Vollzeugnis enthält dieses keine Angaben über das Ende der Beschäftigung, jedoch sollte das Zeugnis eine Formulierung enthalten, woraus ersichtlich ist dass das Angestelltenverhältnis noch andauert. c) Arbeitsbestätigung Die Arbeitsbestätigung gibt nur Auskunft über die Dauer der Anstellung und die ausgeübte Funktion. Bemerkungen über Leistung und Verhalten dürfen darin nicht vorkommen. Ebenfalls gehören Hinweise über den Grund der Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht aufgeführt. Eine blosse Arbeitsbestätigung wird von den Arbeitgebern in der Regel so verstanden, dass der ausstellende Arbeitgeber hinsichtlich der Leistung und / oder des Verhaltens unzufrieden war. Grundregeln eines Arbeitszeugnisses Das Arbeitszeugnis muss wahr sein Das Zeugnis muss objektiv richtig sein. Es darf keine falschen Angaben enthalten. Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert und charakteristisch sein Das Wesentliche ist vom Unwesentlichen zu trennen. Vereinzelte Vorfälle oder geringfügige Verfehlungen sind bei einer Gesamtwürdigung des Arbeitnehmers ausser Betracht zu lassen. Unwesentliche Vorfälle sind zum Beispiel: einmalige Auseinandersetzungen, selten vorkommende schlechte Arbeitsleistung etc. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf ein Zeugnis beinhaltet, dass er ein objektiv wahres Zeugnis erhält nicht ein gutes. Eine Negativaussage kann durchaus in ein Arbeitszeugnis kommen sofern sie für den Arbeitnehmer charakteristisch ist. Zwei Beispiele für eine Nega- 1
tivaussage: Der Arbeitnehmer missachtet häufig die Weisungen seiner Vorgesetzten oder der Arbeitnehmer arbeitet in der Regel sehr unzuverlässig. Das Zeugnis muss klar abgefasst und vollständig sein Das Zeugnis muss inhaltlich klar und deutlich formuliert werden. Unklare Formulierungen wie er hat so gut wie möglich gearbeitet oder sie bemühte sich stets oder er tat sein Möglichstes sind wegzulassen. Geheimcodes sind zu unterlassen. Der Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, dass auf seinen Wunsch hin der Austrittsgrund im Zeugnis erwähnt wird. Das Fehlen eines Austrittsgrundes lässt vermuten, dass der Arbeitnehmer entlassen worden ist. Eine Vollständigkeit des Arbeitszeugnisses bewirkt, dass offensichtliches Fehlen von Aussagen über Leistung oder Verhalten eines Arbeitnehmers als qualifiziertes Schweigen verstanden wird. Das darf im Arbeitszeugnis nicht stehen: Mitgliedschaft einer Partei oder Gewerkschaft/Berufsverband Details aus dem Privatleben Urlaubs-, Krankheits- und Fehltage Gehalt/Lohn Verdacht auf strafbare Handlungen Gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Der Kündigungsgrund, sofern er für das weitere Berufsleben von Nachteil ist Aufbau eines Arbeitszeugnisses 1. Personalien, Stellung, Arbeitsort und Anstellungsdauer, Funktion und Arbeitspensum 2. Aufgaben im Bereich persönliche Assistenz z.b.: Hilfe bei den alltäglichen Lebensverrichtungen (Aufstehen und Zubettgehen, An-/Auskleiden, Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Verrichten der Notdurft) Alltägliche pflegerische Massnahmen (Medikamente, Wunden- und Sondenpflege, Atemtherapie etc.) Hilfe im Haushalt (Kochen, Einkauf/Besorgungen, Wohnungs- und Wäschepflege etc.) Organisation des Helfernetzes, administrative Aufgaben Begleitung in der Freizeit (Mobilität, Kommunikation etc.) Hilfe bei Bildung, Arbeit, gemeinnützigem Engagement und Kindererziehung Überwachung und Hilfe in der Nacht (umlagern etc.) 3. Qualifikation, Beurteilung des Verhaltens sowie mögliche Austrittsgründe 2
Im Folgenden eine Reihe von Formulierungen aus Arbeitszeugnissen und ihre möglichen Interpretationen. Die Liste kann dazu dienen, missverständliche Formulierungen zu vermeiden: Verhalten Formulierung Mögliche Interpretation Keine Bemerkungen Er ist möglich, dass das Verhalten unbefriedigend war. Er bemühte sich stets um ein gutes Verhältnis Er war ein Anpasser. zu den Vorgesetzten. Er war stets freundlich und aufmerksam. Es handelt sich um einen angenehmen Mitarbeiter der Teamfähigkeit zeigt. Gegenüber seinen Mitarbeitern zeigte er Er suchte Kontakt zum anderen Geschlecht. grosses Einfühlungsvermögen. In seinem Verhalten war er stets ein Vorbild Sein Verhalten war in Ordnung, aber leistungsmässig konnte er nicht genügen. (ohne weitere Ausführungen über seine Leistungen). Im Umgang mit Vorgesetzten und Mitarbeitern Dieser Mitarbeiter verhielt sich stets korrekt war er stets freundlich und korrekt. Im Umgang mit Vorgesetzten und Mitarbeitern war er stets zuvorkommend, freundlich und korrekt. Arbeitsleistung Formulierung und war beliebt. Dieser Mitarbeiter war menschlich sehr wertvoll für das Team. Mögliche Interpretation Keine Bemerkungen. Es ist davon auszugehen, dass die Leistungen nicht genügten. Er bemühte sich, seine Aufgaben so gut wie Seine Leistungen befriedigten nicht, obwohl er möglich zu erfüllen. sich Mühe gab. Er hat sich stets bemüht, die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu erlig. Seine Fähigkeiten sind minim, aber er ist willedigen. Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte er Er bemühte sich, die Arbeit richtig zu erledigen, war aber nicht tüchtig. mit grossem Fleiss. Er ist ein gewissenhafter Mitarbeiter. Er arbeitete gewissenhaft, aber die Arbeitsleistung kann nicht überzeugen. Er bemühte sich, die ihm übertragenen Arbeiten bestens zu erledigen. Wille zu besserer Arbeit vorhanden ist. Die Leistungen sind mangelhaft, obwohl der Er hat alle seine Fähigkeiten eingesetzt. Die Leistungen waren schwach. Er hat alle Aufgaben ordnungsgemäss erledigt. Er zeigte für seine Arbeit Verständnis. Dieser Mitarbeiter entwickelt keine eigene Initiative und erledigt nur das, was man ihm aufträgt (Minimalist). Er war nicht einsatzbereit, sondern bequem. Wir schätzten seinen grossen Eifer. Er war ein Streber; ohne allerdings den Anforderungen zu genügen. Er hat sich stets um gute Vorschläge bemüht. Er wusste stets alles besser ohne dass das Geschäft aber davon profitieren konnte. Er hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu Es handelt sich um zuverlässige Leistungen, unserer Zufriedenheit ausgeführt. Er hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeführt. Er hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeführt. Leistungsbewertung die aber nur mit der Note 4 zu bewerten sind. Es handelt sich hier um einen guten Mitarbeiter; der leistungsmässig regelmässig gut gearbeitet hat. Es handelt sich hier um einen sehr guten Mitarbeiter; der überwiegend sehr gute Leistungen erbracht hat. mit Schulnoten 3
Im Grossen und Ganzen hat er zu unserer Zufriedenheit gearbeitet. Er genügte knapp. Note 3 Er arbeitete zu unserer Zufriedenheit. Note 4 Er zeigte genügende Leistungen. Wir waren mit ihm zufrieden. Er arbeitete zu unserer vollen Zufriedenheit. Note 5 Er zeigte gute Leistungen. Er zeigte überdurchschnittliche Leistungen. Er war ein guter Mitarbeiter. Er arbeitete zu unserer vollsten Zufriedenheit. Note 6 Er zeigte hervorragende Leistungen. Beendigung des Arbeitsverhältnisses Formulierung Es fehlen Bemerkungen über den Austrittsgrund. Er verlässt uns im gegenseitigen Einvernehmen. Er verlässt uns auf eigenem Wunsch. Er verlässt uns auf eigenem Wunsch, was wir sehr bedauern. Er verlässt uns auf eigenen Wunsch, was wir ausserordentlich bedauern. Mögliche Interpretation Es besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer gehen musste. Wir haben ihm gekündigt oder zumindest: Wir sind froh, dass er gegangen ist. Es handelt sich um einen normalen Abgang, und der Mitarbeiter hinterlässt keine grosse Lücke. Der Mitarbeiter hat gekündigt, obwohl ihn der Arbeitgeber aufgrund seiner Tüchtigkeit gerne behalten hätte. Es handelt sich hier um einen äusserst tüchtigen Mitarbeiter, der eine empfindliche Lücke hinterlässt. Beispiele Arbeitsbestätigung Helena Musterine, geboren am 24. April 1981, Bürgerort und Heimatort Burgdorf, Bahnhofstrasse 15, 3400 Burgdorf, hat vom 1. Februar 2011 bis 31. Oktober 2011 bei mir zu Hause als persönliche Assistentin gearbeitet. Ich bin im Rollstuhl und benötige Unterstützung im Haushalt und bei der Freizeitgestaltung. Bern, 31. Oktober 2011 Unterschrift: Marta Muster Zwischenzeugnis: Assistenznehmer ist kognitiv eingeschränkt. Sein Bruder als gesetzlicher Vertreter verfasst das Zeugnis ( gutes Zeugnis für Assistentin) Max Muster (Assistenznehmer) c/o Peter Muster (gesetzlicher Vertreter) Zwischenzeugnis für Marta Musterine (Assistentin) 4
Marta Musterine, geboren am 16. Mai 1961, Bürgerort und Heimatort Zürich, Wehntalerstrasse 560, 8046 Zürich, ist seit 1. Mai 2008 als persönliche Assistentin bei meinem Bruder Max Muster angestellt. Mein Bruder ist kognitiv eingeschränkt und benötigt Unterstützung im täglichen Leben und in der Freizeit. Das Arbeitspensum von Marta Musterine beträgt pro Woche 10 Arbeitsstunden. Marta Musterine führt folgende Tätigkeiten für meinen Bruder aus: - Hilfe beim Duschen - Kleider bereitstellen und Kontrolle ob Kleider korrekt angezogen - Hauptmahlzeit kochen und Zwischenmahlzeiten zubereiten - kleinere Haushaltsarbeiten verrichten - Begleitung und Unterstützung in den Freizeitaktivitäten wie Besuche von Konzerten und Kinobesuche Frau Marta Musterine setzt ihre grossen Kenntnisse im Umgang mit geistig behinderten Menschen ein. Sie ist einfühlsam und kann gut auf meinen Bruder auch in schwierigen Situationen eingehen. Mein Bruder ist beim Zusammensein mit ihr ausgeglichen und fröhlich. Frau Marta Musterine ist zuverlässig und pflichtbewusst. Sie arbeitet zu unserer vollen Zufriedenheit. Frau Marta Musterine befindet sich im ungekündigten Arbeitsverhältnis und dieses Zwischenzeugnis wird auf ihren eigenen Wunsch ausgestellt. Unterschrift: Peter Muster (gesetzlicher Ver- Winterthur, 31. Oktober 2011 treter) Assistenznehmer ist körperbehindert ( sehr gutes Zeugnis für Assistentin) Max Muster (Assistenznehmer) Arbeitszeugnis für Stephanie Musterine (Assistentin) Stephanie Musterine, geboren am 24. April 1981, Bürgerort und Heimatort Rapperswil, Bahnhof-strasse 45, 8021 Zürich, hat vom 1. Februar 2006 bis 31. Oktober 2011 bei mir zu Hause als persönliche Assistentin gearbeitet. Ich bin im Rollstuhl und benötige grosse Unterstützung im täglichen Leben. Das Arbeitspensum betrug 60 %. Stephanie Musterine hat folgende Tätigkeiten für mich ausgeführt: - Körperpflege (grundpflegerische Verrichtungen inkl. Haarpflege) - Hilfe beim An- und Ausziehen - Hilfe bei der Fortbewegung (sämtliche Transfers: Rollstuhl-Bett, Rollstuhl-Auto usw.) - Hauptmahlzeit kochen und Zwischenmahlzeiten zubereiten 5
- kleinere Haushaltsarbeiten verrichten - Begleitung zur Pflege der sozialen Kontakte Frau Stephanie Musterine hat ihre fachlichen Kenntnisse kompetent und zu meiner vollsten Zufriedenheit eingesetzt. Sie hat meine Bedürfnisse gut wahrgenommen und konnte auf diese eingehen. Sie war stets kooperativ und pflegte einen zuvorkommenden Umgang mit mir und den anderen Assistenznehmerinnen. Frau Stephanie Muster war stets offen und aufgestellt. Auch in Stresssituationen war sie ruhig und sachlich. Ihre Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit habe ich sehr geschätzt. Frau Stephanie Musterine kündigte das Arbeitsverhältnis auf eigenen Wunsch per 31.10.2011. Ich bedauere ihren Weggang sehr. Ich danke Frau Stephanie Muster herzlich für die geleisteten Dienste und wünsche ihr für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg. Winterthur, 31. Oktober 2011 Unterschrift: Max Muster Assistenznehmerin ist blind ( sehr gutes Zeugnis für Assistentin) Marta Muster (Assistenznehmerin) Arbeitszeugnis für Helena Musterine (Assistentin) Helena Musterine, geboren am 24. April 1981, Bürgerort und Heimatort Burgdorf, Bernerstrasse 15, 3000 Bern, hat vom 1. Februar 2006 bis 31. Oktober 2011 bei mir zu Hause als persönliche Assistentin gearbeitet. Ich bin seit meinem 10. Lebensjahr vollständig blind und benötige Hilfe im Haushalt und Freizeit. Sie war im Stundenlohn angestellt und arbeitete durchschnittlich 6 Stunden pro Woche für mich. Helena Musterine hat folgende Tätigkeiten für mich ausgeführt: - Hilfe beim Einkaufen - Hilfe bei der Wäschepflege - Hilfe bei der Wohnungsreinigung - Hilfe bei der Administration und Finanzen - Vorlesen der Korrespondenz - Hilfe bei der Orientierung im Ausgang Frau Musterine war sehr pflichtbewusst und hat ihre Aufgaben sehr ernst genommen. Sie hat mich umsichtig unterstützt, insbesondere bei der Orientierung im Ausgang war 100% Verlass auf Frau Musterine. Sie arbeitete in allen Belangen zu meiner vollsten Zufriedenheit. Gerne erwähne ich auch, dass Frau Musterine sehr flexibel war und oft sehr kurzfristig eingesprungen ist. Ihre fröhliche Art war sehr bereichernd für mich. 6
Frau Helena Musterine kündigte das Arbeitsverhältnis auf eigenen Wunsch per 31.10.2011, um eine Stelle im Ausland anzutreten. Ich bedauere ihren Weggang ausserordentlich. Ich danke Frau Helena Muster herzlich für die geleisteten Dienste und wünsche ihr für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg. Bern, 31. Oktober 2011 Unterschrift: Marta Muster Assistenznehmerin ist minderjährig und mehrfachbehindert ( Leistung Note 4, Kündigung durch die Assistentin ist für Arbeitgeber kein Verlust) Marta Muster (Assistenznehmerin) c/o Eva Muster Arbeitszeugnis für Helena Musterine (Assistentin) Helena Musterine, geboren am 24. April 1981, Bürgerort und Heimatort Burgdorf, Im Acker 15, 3012 Bern, hat vom 1. Februar 2011 bis 31. Oktober 2011 bei uns zu Hause als persönliche Assistentin für meine Tochter gearbeitet. Meine Tochter Marta ist 7 Jahre alt und schwer mehrfachbehindert (geistig und körperlich). Sie benötigt rund um die Uhr Betreuung. Frau Musterine hat als persönliche Assistentin von meiner Tochter als Springerin gearbeitet, d.h. sie ist jeweils als Stellvertreterin bei Abwesenheiten von den regulären Assistentinnen eingesprungen. Frau Musterine wurde im Stundenlohn angestellt. Die Arbeitszeit variierte zwischen 3 10 Stunden im Monat. Helena Musterine hat folgende Tätigkeiten für meine Tochter Marta ausgeführt: - Hilfe beim Ankleiden und Auskleiden - Hilfe bei der Nahrungsaufnahme - Hilfe beim zu Bett bringen Helena Musterine arbeitete zu unserer Zufriedenheit. Leider kam Sie mehrmals zu spät zur Arbeit, was für ihre Teamkolleginnen zu Mehrarbeit führte. Frau Musterine war freundlich und aufgeschlossen. Sie verlässt uns im gegenseitigen Einvernehmen. Bern, 31. Oktober 2011 Unterschrift: Eva Muster (gesetzliche Vertreterin) 7