Stromtarif GH. Ausgabe 2014 V1. Gültig ab 1. Januar 2014 Genehmigt vom Stadtrat am 13. August 2013



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Transkript:

Stromtarif GH Ausgabe 2014 V1 Gültig ab 1. Januar 2014

GROSSBEZÜGERTARIF GH (Netzebene 5) 1. Anwendungsgebiet Dieser Tarif gilt für direkte Energiebezüger am Mittelspannungsnetz (16 kv) mit eigenen Transformatorenstationen. Marktberechtigte Endverbraucher (ab 100 000 kwh pro Jahr) können jeweils auf den 31. Dezember mit einer Wechselfrist von zwei Monaten (31. Oktober) den freien Marktzugang beantragen. Wollen diese Kunden zu einem späteren Zeitpunkt wieder durch die Technischen Betriebe Kreuzlingen (TBK) mit Energie versorgt werden, besteht kein Anspruch auf Anwendung des vorliegenden Tarifs der Grundversorgung. Die Stromkosten setzen sich zusammen aus: - Grundpreis und Leistungspreis - Netznutzungspreis - Abgabe an die Stadt - Energiepreis - Systemdienstleistungen swissgrid ag (SDL) - Abgabe für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) - Bundesabgabe zum Schutz der Gewässer und Fische (SGF) Kreuzlingen ohne Atomstrom: - Seit 1. Januar 2013 wird gemäss Motion und Beschluss des Gemeinderates ein Zuschlag für Strom aus 100% Wasserkraft erhoben. Wer weiterhin den Basismix (100% nicht überprüfbare Energieträger) beziehen möchte, muss dies den Technischen Betrieben Kreuzlingen (TBK) mitteilen. Gültig ab 1. Januar 2014 2014 Tarif GH_V1.docx Seite 2 von 5

2. Grundpreis Die Messung der Wirk- und Blindenergie erfolgt durch Zähler, diejenige der Belastung durch eine mit dem Zähler verbundene Maximumanzeige mit viertelstündiger Registrierdauer. Die Mieten für Zähler und Schaltapparate sind im Grundpreis enthalten. [CHF / Monat] Total exkl. MwSt Total inkl. MwSt Pro Zähler 120.00 129.60 Die Bereitstellung von zusätzlichen Messdaten- und Systemdienstleistungen geht zu Lasten des Verursachers. 3. Leistungspreis [CHF / kw] Total exkl. MwSt Total inkl. MwSt pro Monat registrierte Leistung 11.00 11.90 4. Tarif GH GH [Rp/kWh] Staffel 1 Staffel pro Jahr für die ersten je 2 000 000 kwh Tarif Netznutzung Abgabe an Stadt Energie SDL KEV + SGF Total exkl. MwSt Total inkl. MwSt Hochtarif 3.00 0.70 7.40 0.64 0.60 12.34 13.35 Niedertarif 1.60 0.70 4.90 0.64 0.60 8.44 9.10 Staffel 2 für alle weiteren kwh Hochtarif 1.00 0.70 7.40 0.64 0.60 10.34 11.15 Niedertarif 0.20 0.70 4.90 0.64 0.60 7.04 7.60 Wasserkraft Zuschlag Wasserkraft * [Rp./kWh] Total exkl. MwSt Hoch- und Niedertarif 0.15 * siehe Seite 2 Kreuzlingen ohne Atomstrom Gültig ab 1. Januar 2014 2014 Tarif GH_V1.docx Seite 3 von 5

5. Tarifzeiten Hochtarif HT Montag bis Freitag 07:00 20:00 Uhr Samstag 07:00 13:00 Uhr Niedertarif NT Montag bis Freitag 20:00 07:00 Uhr Samstag bis Montag 13:00 07:00 Uhr Die TBK können aus technischen Gründen die Tarifzeiten vorübergehend verschieben. 6. Blindenergie Die TBK behalten sich vor, den Blindenergiebezug zu messen. Ist dieser grösser als 43 % des Wirkenergiebezuges während den Hochtarifzeiten, wird der Blindenergie-Überbezug verrechnet (tan phi = 0.426 bzw. cos phi = 0.92). [Rp / kvarh] Total exkl. MwSt Total inkl. MwSt Überbezugspreis 5.90 6.35 7. Tarif und Zählerzuordnung 7.1. Jede Firma oder Institution gilt als separater Bezüger. 7.2. Sämtliche Abnehmer werden jeweils auf den 1. Januar, aufgrund ihres Vorjahresbezugs, der entsprechenden Tarifgruppe für das nächste Jahr zugeteilt. Nachforderungen oder Rückvergütungen infolge eines Tarifwechsels werden nicht gestellt o- der ausgerichtet. 7.3. Das Reglement für die Abgabe elektrischer Energie sowie weitere Vorschriften der TBK gelten als Grundlage. 7.4. Die TBK behalten sich in jedem Fall das Recht vor, darüber zu entscheiden, an welche Spannung eine Installation oder ein einzelner Stromverbraucher anzuschliessen ist und nach welchem Tarif die Verrechnung erfolgt. Gültig ab 1. Januar 2014 2014 Tarif GH_V1.docx Seite 4 von 5

8. Abgaben Auf allen Tarifen werden zusätzlich zum Energiepreis und dem Netznutzungsentgelt die Abgabe an die Stadt und die Abgaben für Systemdienstleistungen (SDL) der swissgrid ag sowie für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) und die Bundesabgabe zum Schutz der Gewässer und Fische (SGF) nach den jeweils gültigen Ansätzen erhoben. 9. Abrechnung, Mehrwertsteuer Die bezogene Wirk- und Blindenergie werden je per Ende eines Monats verrechnet. Das Bezugsjahr ist das Kalenderjahr. Die Mehrwertsteuer beträgt derzeit 8.0 %. Alle Preisangaben inkl. MwSt wurden zum Zweck der Preisangabe auf 0.05 Rp. bzw. 0.05 CHF kaufmännisch gerundet. Der Mehrwertsteuerzuschlag erfolgt bei der Verrechnung auf Basis der Summen jeder Verrechnungsposition mit einer kaufmännischen Rundung des Gesamtbetrages auf 0.05 CHF. 10. Allgemeines Erhöht ein Abnehmer durch betriebliche Änderungen oder zusätzliche Anschlüsse seine Bezugsleistung gegenüber dem Vorjahr, so ist die TBK frühzeitig, spätestens bis 31. Oktober des laufenden Jahres, zu benachrichtigen, damit die erforderlichen technischen Voraussetzungen geschaffen werden können. 11. Sonderfälle In Sonderfällen ist der Stadtrat - unter Wahrung der Rechtsgleichheit - berechtigt, Ausnahmeregelungen zu verfügen. Gültig ab 1. Januar 2014 2014 Tarif GH_V1.docx Seite 5 von 5