Preise ab Die Angaben dienen zur allgemeinen Information, Anpassungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.
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- Irma Kappel
- vor 8 Jahren
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1 Ken mit Lastprofilmessung Für die Nutzung des Verteilungsnetzes einschließlich eines Ausgleichs für die im Verteilungsnetz verursachten elektrischen Verluste gelten die nachstehenden Regelungen Preise, die die statistische Durchmischung der einzelnen Übertragungsleistungen (Gleichzeitigkeitsgrad) bereits berücksichtigen. 1. Netznutzung Für die Bereitstellung aller Netzbetriebsmittel (Leitungen, Schaltanlagen, Transformatoren) gelten folgende Preise für Liefermengen. a) mit einer Benutzungsdauer von bis zu Sten / a: Entnahmenetzebene Leistungspreise in / kw/a Arbeitspreise in Ct / kwh 1 Mittelspannung (MSP) 15,35 18,27 4,15 4,94 2 Niederspannung (NSP) 13,22 15,73 4,63 5,51 b) mit einer Benutzungsdauer von über Sten / a: Entnahmenetzebene Leistungspreise in / kw/a Arbeitspreise in Ct / kwh 1 Mittelspannung (MSP) 105,47 125,51 0,55 0,65 2 Niederspannung (NSP) 74,86 89,08 2,16 2,57 ohne Berücksichtigung von KWKG, 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Umlage, Umlage abschaltbare Lasten, Konzessionsabgabe Umsatzsteuer inkl. 19% Umsatzsteuer; Angaben geret Stand
2 Ken ohne Lastprofilmessung Für die Nutzung des Verteilungsnetzes einschließlich eines Ausgleichs für die im Verteilungsnetz verursachten elektrischen Verluste gelten die nachstehenden Regelungen Preise für Kleinken ohne Leistungsmessung. 1.Netznutzung Für die Bereitstellung aller Netzbetriebsmittel (Leitungen, Schaltanlagen, Transformatoren) gelten folgende Preise für Liefermengen: Jahresverbrauch <= kwh Jahreshöchstleistung <= 30 kw. Kengruppe Grpreise in / a Arbeitspreise in Ct / kwh Haushalts- Gewerbeken 18,00 21,42 5,50 6,55 Nachtspeicherheizken 2,00 2,38 2. Konzessionsabgabe Für konzessionsabgabepflichtige Energiemengen erhöhen sich die arbeitsabhängigen Entgelte um die Konzessionsabgabe an die Gemeinde. Konzessionsabgabe Tarif: Jahresverbrauch <= kwh oder Jahreshöchstleistung <= 30 kw. Konzessionsabgabe Sondervertrag: Jahresverbrauch > kwh Jahreshöchstleistung > 30 kw. Tarif: Hochtarifzeit 1,32 Ct/kWh 1,57 Ct/kWh Niedertarifzeit 0,61 Ct/kWh 0,73 Ct/kWh Sondervertrag: Netto 1 ) Brutto 0,11 Ct / kwh 0,13 Ct / kwh 3. Verlustausgleich Die mit dem Energietransport verbenen elektrischen Verluste sind mit den Netznutzungsentgelten abgegolten. 4. Mehr- Mindermengen Das Entgelt bzw. die Vergütung für Jahresmehr-/-mindermengen wird auf der Grlage monatlicher Marktpreise vom Netzbetreiber ermittelt im Internet veröffentlicht. ohne Berücksichtigung von KWKG, 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Umlage, Umlage abschaltbare Lasten, Konzessionsabgabe Umsatzsteuer inkl. 19% Umsatzsteuer; Angaben geret Stand
3 5. KWK-Aufschlag ab nach dem Gesetzentwurf zum KWK-G vom LV-Gruppe A (für die ersten kwh) 0,445* LV-Gruppe B (oberhalb kwh) 0,040* LV-Gruppe C (oberhalb kwh stromintensive Unternehmen) 0,030* *Sollte die KWKG-Novelle nicht in Kraft treten, gelten die Aufschläge des aktuellen KWKG Gruppe A: 0,379 ct/kwh, Gruppe B: 0,050 ct/kwh, Gruppe C: 0,025 ct/kwh. 6. Offshore-Umlage nach 17 f EnWG-E LV-Gruppe A (für die ersten kwh) 0,040 LV-Gruppe B (oberhalb kwh) 0,027 LV-Gruppe C (oberhalb kwh stromintensive Unternehmen) 0,025 Informationen zur Offshore-Umlage finden Sie auf der Internetseite: 7. Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 Abs. 1 AbLaV 0,00 Informationen zur Umlage für abschaltbare Lasten finden Sie auf der Internetseite: 8. Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV Jahr LV-Gruppe A LV-Gruppe B' LV-Gruppe C ,378 0,05 0,025 Informationen zur Umlage nach 19 finden Sie auf der Internetseite: Stand
4 Für die Erfassung Abrechnung der Energiemengen gelten nachstehende Verrechnungspreise je nach Ausstattung der jeweiligen Zähleinrichtungen. 1. Mittelspannung Basispreis ¼ - h Lastprofilmessungen mit Auslesung Mittelspannungsseitige Niederspannungsseitige Messstellenbetrieb 250,00 / Jahr 297,50 / Jahr 400,00 / Jahr 476,00 / Jahr 250,00 / Jahr 297,50 / Jahr 400,00 / Jahr 476,00 / Jahr 2. Niederspannung Basispreis ¼ - h Lastprofilmessungen mit Auslesung Niederspannungsseitige Messstellenbetrieb 250,00 / Jahr 297,50 / Jahr 250,00 / Jahr 297,50 / Jahr Die Basispreise beinhalten: Messgeräte, Strom- Spannungswandler, Auslesung, Störungsbeseitigung, Wartung 3. Ken ohne Leistungsmessung /a Messstellenbetrieb /a Einfachtarif-Zähler 5,00 5,95 7,00 8,33 Zweifachtarif-Zähler 5,00 5,95 14,00 16,66 3) Smart Meter-Zähler 20,00 23,80 28,00 33,32 4. Abrechnung mit Lastprofilmessung (in Mittel- oder Niederspannung) 144,00 / Jahr 171,36 / Jahr ohne Lastprofilmessung 12,00 / Jahr 14,28 / Jahr ohne Berücksichtigung von KWKG, 19 StromNEV-Umlage, event. Offshore-Umlage, Konzessionsabgabe Umsatzsteuer inkl. 19% Umsatzsteuer; Angaben geret Stand
5 5. sonstige Entgelte für jede zusätzliche, Messauswertung (auf Kenwunsch) für jede zusätzliche Abrechnung (auf Kenwunsch) 10,50 12,50 18,00 21,42 Kompensationsdienstleistung: Entsprechend Anschluss- Netznutzungsvertrag muss bei der Entnahmestelle ein cos phi zwischen 0,9 induktiv 0,9 kapazitiv eingehalten werden. Gemäß dem Beschluss BK wird die Berechnung von Blindmehrarbeitsmengen ausgesetzt. Die Aussetzung stellt keinen grsätzlichen Verzicht auf die Verrechnung von Entgelten für Blindmehrarbeit bzw. der Verrechnung anderweitiger Kompensationen bei Überschreitung der Grenzen für Blindarbeit dar. Die vereinbarten Grenzen für den Bezug von Blindenergie im Netzanschlussvertrag sind unverändert jederzeit einzuhalten. Leistungspreisberechnung: Für die Berechnung des Leistungspreises ist die höchste ¼ h- Leistung des Kalenderjahres maßgebend. Für die Abrechnung von Abschlägen kann die höchste Leistung des Vorjahres angesetzt werden. Bei Überschreitung der Leistung gemäß Anschlussvertrag wird die Leistung, die den im Anschlussvertrag genannten Wert überschreitet, mit einem Aufschlag von 50% auf dem im Preisblatt genannten Wert berechnet. Die mindestens in Rechnung gestellte Leistung beträgt 50% der im Anschlussvertrag vereinbarten Leistung. Konzessionsabgaben: Es sind jeweils die höchsten geltenden Konzessionsabgaben genannt. Versorgt der Netzbetreiber mehrere Gemeinden, so wird gegebenenfalls für Abnahmestellen in kleineren Gemeinden eine geringere Konzessionsabgabe berechnet. Beansprucht der Netzke eine Freistellung von der Zahlung der Konzessionsabgabe, weil der Durchschnittspreis der Energielieferung (inkl. Netzkosten) den Grenzpreis der Konzessionsabgabenverordnung in ihrer jeweiligen gesetzlichen Fassung unterschreitet, so weist er dies dem Netzbetreiber in belegbarer Form, zum Beispiel durch Testat eines Wirtschaftsprüfers, nach. ohne Berücksichtigung von KWKG, 19 StromNEV-Umlage, event. Offshore-Umlage, Konzessionsabgabe Umsatzsteuer inkl. 19% Umsatzsteuer; Angaben geret Stand
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