Bundeshaushaltsplan 2013



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Transkript:

Bundeshaushaltsplan Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort zum Einzelplan... Überblick zum Einzelplan... Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan... 0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität... AusgabenTgr. 01 Neue Mobilität... AusgabenTgr. 02 Informations und Kommunikationstechnologien... AusgabenTgr. 03 Luft und Raumfahrt... Anlage 1 Wirtschaftspläne... 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren... Anlage 1 Wirtschaftspläne... 0903 Energie und Nachhaltigkeit... AusgabenTgr. 01 WismutSanierung / Auslaufen der SteinkohleSubventionen... 0904 Chancen der Globalisierung... Anlage 1 Wirtschaftspläne... 0910 Sonstige Bewilligungen... 0911 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und ausgaben... EinnahmenTgr. 7 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter... AusgabenTgr. 7 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter... 0912 Bundesministerium... 0913 PhysikalischTechnische Bundesanstalt... AusgabenTgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter... 0914 Bundesanstalt für Materialforschung und prüfung... AusgabenTgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter... 091 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe... AusgabenTgr. 0 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter... AusgabenTgr. 06 Deutsche Rohstoffagentur... AusgabenTgr. 07 Geowissenschaftliche Untersuchungen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle... AusgabenTgr. 08 Erkundung und Erprobung der CCSTechnologie... AusgabenTgr. 09 Geschäftsstelle der Kommission für Geoinformationswirtschaft (GIW)... 0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle... AusgabenTgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden... AusgabenTgr. 02 Ausgaben für die der Germany Trade and Invest Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbh (GTAI) gestellten Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer... AusgabenTgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden... 0917 Bundeskartellamt... 0918 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur)... Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben... Übersichten Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE)... 3 4 7 14 19 21 29 31 44 4 2 6 66 69 77 78 82 90 100 10 117 121 131 13 137 139 142 143 16 160 161 162 169 177 191 193

2 Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Personalhaushalt... 201

3 Vorwort 09 Wesentliche Politikbereiche und Ziele Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat die Federführung auf dem Gebiet der gesamten Wirtschaftspolitik und in Bereichen der Technologiepolitik sowie gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt für die Koordinierung der Europapolitik. Derzeit steht die Wirtschaftspolitik vor der Herausforderung, das in Deutschland bestehende Wachstumspotential auch langfristig zu stärken. Dazu gehört ein entschlossener und glaubwürdiger Konsolidierungskurs, der zugleich Spielräume für künftige Entlastungen von Bürgern und Unternehmen eröffnet und die richtigen Prioritäten setzt. Dabei ist es die Aufgabe des BMWi, die ordnungspolitischen Leitlinien im Rahmen der Sozialen Marktwirtschaft zu formulieren. Auch die Federführung für die gesamtwirtschaftlichen Projektionen der Bundesregierung liegt im BMWi. Im Rahmen seiner Federführung für die Wettbewerbs und Vergabepolitik verfolgt das BMWi das Ziel, den Wettbewerb auf den Märkten und bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu stärken. Neben den allgemeinen Wettbewerbsregeln verantwortet das BMWi auch die spezifischen Regeln für die Märkte in den Bereichen Energie, Post und Informations und Kommunikationstechnik (IKT). Im Hinblick auf diese netzgebundenen Sektoren setzt sich das BMWi ebenfalls für eine weitere Stärkung des Wettbewerbs ein. Ziel der Förderpolitik des BMWi ist es, auf Grundlage der Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft Impulse für ein dauerhaftes, tragfähiges Wachstum zu setzen. Forschung, Technologie und Innovation sind dabei die Schlüssel für mehr Wachstum und Wohlstand. Unter den vier Oberthemen Innovation, Technologie und Neue Mobilität, 2. Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren, 3. Energie und Nachhaltigkeit und 4. Chancen der Globalisierung werden die wesentlichen Schwerpunkte der Förderpolitik des BMWi prägnant zusammen gefasst: Deutschland ist ein Land der Innovationen. In diesem Bereich verfolgt das BMWi das Ziel, den technischen Fortschritt und Strukturwandel nachhaltig zu fördern, in dem bestmögliche Voraussetzungen für die Entwicklung und Anwendung neuer Technologien und Dienstleistungen geschaffen werden. Hierdurch lässt sich die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland langfristig sichern. Neben der Innovationsförderung und beratung gehören dazu insbesondere der Technologie und Innovationstransfer, die Förderung der Forschungsinfrastruktur sowie die Weiterentwicklung der Informations und Kommunikationstechnologien. Mittelständische Unternehmen bilden mit rund 70 Prozent der Arbeitsplätze das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Das BMWi unterstützt daher mit einer zielgerichteten Mittelstandspolitik die Innovationsfähigkeit und Wachstumskräfte des Mittelstandes. Dazu gehören förderpolitisch die Aufgaben, Gründungsimpulse zu setzen, die regionalen Wirtschaftsstrukturen zu stärken, unternehmerisches Knowhow zu fördern, die Fachkräftesicherung voranzutreiben und die Potentiale der Dienstleistungswirtschaft effizient zu erschließen. Das BMWi verfolgt die energiepolitischen Ziele, Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit miteinander zu vereinen. Dabei liegt der förderpolitische Fokus des BMWi auf den zukunftsträchtigen Bereichen der Energieforschung und der Steigerung der Energieeffizienz. Darüber hinaus partizipiert das BMWi an den Mitteln in dem Sondervermögen Energie und Klimafonds (EKF). Die internationale Verflechtung ist wesentlich für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands. Der Außenhandel ist eine wichtige Säule der deutschen Wirtschaft. Das BMWi wirkt im internationalen Kontext auf die Schaffung von freien Märkten hin. Diese sind Voraussetzung dafür, dass sich deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen beweisen können. Flankierend dazu unterstützt das BMWi deutsche Unternehmen dabei, ausländische Märkte erfolgreich zu erschließen. Hierfür stellt das BMWi ein breit gefächertes Instrumentarium der Außenwirtschaftsförderung bereit. Dazu gehört auch das Werben um internationale Investoren für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Zur Gliederung des Einzelplans Bereits hat das BMWi seinen Einzelplan neu strukturiert. Der Dynamik der wirtschafts und technologiepolitischen Handlungsfelder und Prioritäten folgend wird das Förderangebot des BMWi laufend überprüft und fortentwickelt. Dies ist notwendig, um die knappen Mittel auf prioritäre Bereiche zu konzentrieren und dort effizient einzusetzen. Zu diesem Zweck wurden vier Oberthemen etabliert mit insgesamt 16 einprägsamen Förderfeldern. Für werden weitere Änderungen umgesetzt, weil das BMWi am Pilotverfahren des Bundesministeriums der Finanzen zur Neustrukturierung des Bundeshaushalts teilnimmt. So gliedert sich der Programmhaushalt jetzt in den ersten fünf Kapiteln gemäß den vier Oberthemen zuzüglich eines Kapitels für sonstige Bewilligungen (0910). Es folgen das neue Kapitel zu den zentral veranschlagten Verwaltungseinnahmen und ausgaben (0911) sowie das Kapitel für das Bundesministerium und seine sechs Behörden im Geschäftsbereich.

09 Überblick zum Einzelplan 4 Veränderung gegenüber Ausgabereste Überblick zum Einzelplan 09 Einnahmen Verwaltungseinnahmen... Übrige Einnahmen... 416 240 10 073 368 477 6 41 +47 763 +3 68 384 127 240 003 Gesamteinnahmen... 426 313 374 892 +1 421 624 130 Ausgaben Personalausgaben... Sächliche Verwaltungsausgaben... Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).. Ausgaben für Investitionen... Besondere Finanzierungsausgaben... 643 962 247 248 3 807 981 1 494 971 7 000 83 431 220 486 3 876 718 1 463 148 3 800 +60 31 +26 762 68 737 +31 823 39 200 13 10 44 343 163 109 364 386 604 634 17 337 3 749 128 1 712 37 Gesamtausgaben... davon flexibilisiert... davon nicht flexibilisiert... 6 119 162 733 691 38 471 6 107 983 660 600 447 383 +11 179 +73 091 61 912 84 988 138 632 446 36 6 241 474 647 946 93 28 Flexibilisierte Ausgaben nach HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634.3... Aus Hauptgruppe... Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634.3... Aus Hauptgruppe 7... Aus Hauptgruppe 8... 482 604 143 002 336 40 02 67 697 433 42 130 87 228 31 620 64 740 +49 179 +12 41 +108 +8 432 +2 97 13 124 33 416 39 74 89 17 194 426 433 126 747 186 43 7 0 82 Zusammen... 733 691 660 600 +73 091 138 632 647 946 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt Verpflichtungsermächtigung... davon fällig: im Haushaltsjahr 2014 bis zu... im Haushaltsjahr 201 bis zu... im Haushaltsjahr 2016 bis zu... im Haushaltsjahr 2017 bis zu... im Haushaltsjahr 2018 bis zu... im Haushaltsjahr 2019 bis zu... im Haushaltsjahr 2020 bis zu... im Haushaltsjahr 2021 bis zu... im Haushaltsjahr 2022 bis zu... im Haushaltsjahr 2023 bis zu... im Haushaltsjahr 2024 bis zu... 2 40 430 T 860 79 T 788 036 T 606 424 T 19 302 T 1 787 T 32 717 T 1 417 T 11 17 T 8 117 T 3 617 T 2 917 T Auszug aus Übersicht VIII des Gesamtplans "20 größte Finanzhilfen des Bundes" in der Abgrenzung des 23. Subventionsberichts Lfd. Nr. 1 1 3 6 11 12 16 20 Kapitel 2 0903 0902 0901 0902 0903 0902 0903 Zweckbestimmung 3 Zuschüsse für den Absatz deutscher Steinkohle zur Verstromung und an die Stahlindustrie sowie zum Ausgleich von Belastungen infolge von Kapazitätsanpassungen Zuweisungen an die Länder für betriebliche Investitionen, GA "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" nur Teilbeträge der Haushaltsansätze (soweit Finanzhilfen) Innovationsförderung, zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) nur Teilbeträge der Haushaltsansätze (soweit Finanzhilfen) Maßnahmen zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen und freien Berufen sowie zur Stärkung der beruflichen Bildung Anpassungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus Zinszuschüsse im Rahmen von ERPFörderprogrammen Steigerung der Energieeffizienz Lfd. Nr. 23. Subventionsbericht (Anlage 1) 4 14 33 20 34 1 24 16 Mio. 1 111 408 38 119 118 64 30 Mio. 6 1 200 418 374 119 112 60 31 Mio. 7 1 349 404 1 160 100 6 22

Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 09 Ausgaben Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 18.2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0916 Tit. 683 01, Kap. 3208 Tit. 871 01 und 872 0 2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 18.2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0911 Tit. 981 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "EinerfürAlleFälle"). 3. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 18.2 dienen bis zur Höhe von 100 T zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0910 Tit. 686 02. 4. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 18.2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0910 Tit. 26 0. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0911 Tit. 381 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "EinerfürAlleFälle"). 6. Bei den FuEorientierten Förderprogrammen, die aus den Kapiteln 0901 bis 0910 finanziert werden, dürfen in Kooperation mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen), mit Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen auch rechtlich unselbstständige Bundesbehörden und einrichtungen mit FuEAufgaben einschließlich der PhysikalischTechnischen Bundesanstalt, der Bundesanstalt für Materialforschung und prüfung und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe unmittelbar als Antragsteller auftreten. Die Feststellung der Förderwürdigkeit der Projektanträge erfolgt im Rahmen eines ergebnisoffenen, wettbewerblichen Begutachtungsverfahrens. Die gewährten Fördermittel werden den rechtlich unselbstständigen Bundesbehörden und einrichtungen mit FuEAufgaben im Wege der Zuweisung bereitgestellt. Näheres regeln die Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Allgemeine Angaben: Die Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste bestehen. Ausgabereste: Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln bei dem jeweiligen Titel mit Stand Juli ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß Haushaltsgesetz (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Flexibilisierung: Die in die Regelung nach HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben. Neben den herkömmlichen kapitelinternen Flexibilisierungsregelungen gem. Abs. 3 bis HG gilt für die flexibilisierten Ausgaben im Kapitel 0911 die kapitelübergreifende Deckungsregelung gem. Abs. 6 HG. Personalausgaben : Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt. Angewandte Kurse: 100 DKK = 13,413 ; 1 USD = 0,77286, 1 CHF = 0,82264. Neustrukturierung der Kapitel: Im Rahmen der Neustrukturierung des Einzelplans sind eine Vielzahl von Titeln in neue Kapitel umgesetzt worden und haben eine neue Haushaltsstelle erhalten. Für Titel, die mit dem Haushaltsjahr in ein neues Kapitel umgesetzt worden sind, werden die Ansätze und die Ausgabereste sowie die Beträge der alten Haushaltsstelle in gewohnter spaltenbezogener

09 6 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan Weise ausgewiesen. Zusätzlich enthalten die Erläuterungen einen Hinweis auf den ehemaligen Titel. Bei Titeln, die bereits mit dem Bundeshaushalt in klassischer Weise durch Wegfall des alten Titels und Ausbringung eines neuen Titels umgesetzt worden sind, können jedoch keine Beträge in der entsprechenden Spalte ausgewiesen werden. Dies kann aus systematischen Gründen auch nicht rückwirkend geändert werden. Das und das der ehemaligen bzw. abgebenden Titel werden hier in den Titelerläuterungen dargestellt. Im Sonderfall einer Zusammenführung mehrerer Titel des Bundeshaushalts zu einem neuen Titel des Bundeshaushalts (z. B. im Kapitel 0911) ist ebenfalls ein einzelner Titel wie dargestellt umgesetzt worden, die übrigen Titel entfallen gegenüber dem Vorjahr und werden entsprechend ausgewiesen. Sämtliche verschmolzenen Titel werden jedoch mit den jeweiligen und Beträgen in den Erläuterungen des aufnehmenden Titels aufgeführt. Ergänzend erfolgt an dieser Stelle eine Summierung der Beträge, um diese mit dem vergleichbar zu machen. Eine Summierung der Beträge in den gewohnten Spalten ist in diesen Fällen aus systematischen Gründen nicht möglich. Gegenüber dem Vorjahr entfallende Titel werden ebenfalls am Ende des Kapitels ausgewiesen, in das die fortbestehenden Titel umgesetzt worden sind.

7 Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In diesem Kapitel sind die wesentlichen finanzwirksamen Schwerpunkte der Technologie und Innovationspolitik in einem Umfang von 2 343 Mio. zusammengefasst. Einen Schwerpunkt bildet zusammengefasst die technologieoffene Förderung des innovativen Mittelstandes mit einem Gesamtvolumen von 76 Mio. (200: 362 Mio. ). Hervorzuheben sind das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand mit 10 Mio. (Titel 683 01) sowie die Förderung der Forschungsinfrastruktur mit 199 Mio. (Titel 686 01). Außerdem fließen beträchtliche Anteile der Fördermittel innerhalb der Fachprogramme (wie Energie, Luft und Raumfahrt) an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Wichtiger und größter Ausgabenschwerpunkt ist mit insgesamt 1,4 Mrd. der Bereich der Luft und Raumfahrt (Tgr. 03). Für die Europäische Weltraumorganisation ESA (Titel 896 31) stehen 639 Mio. zur Verfügung. Das Nationale Programm für Weltraum und Innovation (Titel 683 32) wird mit 272 Mio. gefördert. Die Förderung des Deutschen Zentrums für Luft und Raumfahrt (DLR) wächst, insbesondere auf Grund des Paktes für Forschung und Innovation, im Jahr auf 332 Mio. an (Titel 68 31, 894 31 und 894 32). Des Weiteren wird im Jahr die Luftfahrtforschung (Titel 683 31) mit 16 Mio. gefördert. Der Bereich der Neuen Mobilität wird im Jahr mit 107 Mio. gefördert, wobei hierbei mehr als die Hälfte (8 Mio. ) auf den Titel 683 11 (Verkehrstechnologien) entfällt. Die Programmausgaben im Bereich Elektromobilität sind in den Energie und Klimafonds (EKF) eingegliedert. Der Förderbereich Informations und Kommunikationstechnologien (IKT) ist im Jahr mit 71,6 Mio. erneut rückläufig. Maßgeblich hierfür ist die auslaufende Förderung des Projekts THESEUS. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Ein innovativer Mittelstand ist für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft entscheidend. Mittelständische Unternehmen entwickeln dank ihrer Kreativität und Marktnähe besonders viele innovative Produkte und Dienstleistungen. Daher fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Forschungs, Technologie und Entwicklungsvorhaben von KMU, insbesondere durch das Zentrale Programm Mittelstand (ZIM). Die Programme können für alle Technologien in Anspruch genommen werden. Ziel dieser technologieoffenen Förderung des innovativen Mittelstandes ist es, die Zahl der innovativen Unternehmen zu erhöhen, deren Innovationskompetenz zu stärken und die anwendungsorientierte Forschung und Produktentwicklung in den KMU stärker mit der Forschung in den Forschungsinstituten und Universitäten zu vernetzen. Im Ausgabenschwerpunkt Luft und Raumfahrt leistet die Förderung der Raumfahrt wesentliche Beiträge zu staatlichen Vorsorgeaufgaben (z. B. Sicherheit, Katastrophenprävention und bewältigung sowie Umweltschutz). Eine kommerzielle Nutzung hat sich in bestimmten Bereichen etabliert (z. B. Telekommunikation) oder ist im Entstehen (z. B. Navigation). Ziel der Bundesregierung ist es, deutsche Spitzenpositionen in Weltraumforschung und technologie auszubauen und den deutschen Unternehmen gute Chancen in den entstehenden Märkten zu bieten. Die deutsche Beteiligung an Programmen der Europäischen Weltraumorganisation ESA, die Förderung im Nationalen Programm für Weltraum und Innovation und die Forschung des DLR sind dabei in einem integrierten Ansatz eng miteinander verzahnt. Durch den prognostizierten Anstieg des Luftverkehrs ergeben sich bedeutende Wachstums und Beschäftigungspotenziale für die deutsche zivile Luftfahrtindustrie. Die Luftfahrtforschung entwickelt innovative Technologien, die bei wachsendem Luftverkehrsaufkommen zusätzliche Belastungen von Mensch und Umwelt so weit wie möglich vermeiden. Primäres Instrument zur Erreichung dieser Ziele ist das zivile nationale Luftfahrtforschungsprogramm. Eingebettet in die europäische strategische Forschungsagenda von ACARE (Advisory Council for Aviation Research and Innovation in Europe) und die nationale Hightech Strategie werden die Aktivitäten dieses Programms auf die Themen "grüne Luftfahrttechnologie" sowie "innovative Fertigungsverfahren" konzentriert. Besondere Bedeutung kommt dem für geplanten Luftfahrtforschungsprogramm V zu, mit dem insbesondere umweltfreundliche Luftfahrttechnologien gefördert werden. Die Maßnahmen orientieren sich an der Luftfahrtstrategie der Bundesregierung und an dem Strategiedokument "Flightpath 200", in dem sich die gesamte europäische Luftfahrtbranche ehrgeizigen Umweltzielen wie einer Reduzierung der CO2Emissionen um 7 Prozent bis 200 verpflichtet. Der Bereich "Neue Mobilität" fördert die Entwicklung neuer Verkehrs und Logistiksysteme sowie innovativer maritimer Technologien und stärkt so die Wettbewerbsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige wie den Automobilbau, den Handel sowie die Schiffs und Meerestechnik. Die Ausgaben dienen auch Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt. Die IKT sind als Schlüsseltechnologien ein echter Katalysator für innovative Produkte und Dienstleistungen. Laut EUKommission ist die Hälfte des Produktivitätsanstiegs der letzten 1 Jahre in der EU auf die IKT zurückzuführen. Mit ihrem IKT Strategieprogramm "Deutschland Digital 201" hat die Bundesregierung ihre Ziele und Maßnahmen im Bereich IKT und neue Medien festgelegt und zielorientiert gebündelt. So werden beispielsweise KMU sowie Gründer bei der Entwicklung und Nutzung von IKT unterstützt und der Aufbau IKTbasierter Netze in den Bereichen Verkehr, Energie, Gesundheit, Bildung, Umwelt und Verwaltung vorangetrieben. Ziel ist es, 30 000 neue Arbeitsplätze im IKTSektor und in den Anwenderbranchen der IKT bis 201 zu schaffen.

0901 8 Innovation, Technologie und Neue Mobilität Überblick zum Kapitel 0901 Veränderung gegenüber Ausgabereste Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben... Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).. Ausgaben für Investitionen... 1 900 1 614 98 726 27 900 1 96 230 721 692 +1 000 +18 7 +4 83 1 081 3 749 83 371 Gesamtausgaben... davon nicht flexibilisiert... 2 343 412 2 343 412 2 318 822 2 318 822 +24 90 +24 90 138 201 138 201 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt Verpflichtungsermächtigung... davon fällig: im Haushaltsjahr 2014 bis zu... im Haushaltsjahr 201 bis zu... im Haushaltsjahr 2016 bis zu... im Haushaltsjahr 2017 bis zu... 1 143 940 T 428 790 T 403 900 T 226 20 T 8 000 T

Titel 9 Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901 Reste Ausgaben Einsparungen dienen bis zur Höhe von 2 00 T zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 68 02. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 683 01 16 Innovationsförderung, Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) 10 074 499 024 20 000 Verpflichtungsermächtigung... 343 00 T davon fällig: im Haushaltsjahr 2014 bis zu... 139 20 T im Haushaltsjahr 201 bis zu... 18 000 T im Haushaltsjahr 2016 bis zu... 46 20 T Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einnahmen aus Rückforderungen ausgezahlter Zuwendungen wegen Rücknahme bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden in den Programmen PRO INNO II, InnoNet, NEMO, INNOWATT (KMUTeil) und ZIM sowie aus der Rückführung von Beteiligungsausfällen bei geförderten Technologieunternehmen im Rahmen des 2004 beendeten Programms FUTOUR bzw. FUTOUR 2000 fließen den Ausgaben zu. 3. Die Erläuterungen zu Nr. sind verbindlich. Bezeichnung ZIMModul Kooperationsprojekte (ZIMKOOP)... 2. ZIMModul Einzelprojekte (ZIMSOLO)... 3. Restabwicklung ZIMNEMO... 4. Ausfinanzierung Altprogramme InnoNet und FUTOUR... Zusammen... 377 74 12 000 6 00 1 000 10 074 Aus dem Titel werden das bundesweite und technologieoffene "Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)" sowie die Abwicklung von Vorgängermaßnahmen finanziert: Modul ZIMKOOP mit der Förderung von FuEKooperationsprojekten und Kooperationsnetzwerken kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen einschließlich ergänzender, innovationsunterstützender Dienst und Beratungsleistungen sowie 2. 3. 4. Modul ZIMSOLO mit der Förderung von einzelbetrieblichen FuEProjekten kleiner und mittlerer Unternehmen einschließlich ergänzender, innovationsunterstützender Dienst und Beratungsleistungen, Restabwicklung des abgelösten Moduls ZIMNEMO (Förderung von Netzwerkprojekten durch externe Management und Organisationsleistungen), Ausfinanzierung von Verpflichtungen aus den Altprogrammen InnoNet und FU TOUR.

10 0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität Titel Reste Noch zu Titel 683 01. Mindestens 40 Prozent des Ansatzes sind für Projekte in den neuen Ländern zweckgebunden. Nicht benötigte Mittel können mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen für Projekte in den alten Ländern verausgabt werden. Einzelheiten regeln die Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung Projektträgerkosten... Gutachten/Begleitforschung... Fachtagungen... 19 10 20 20 Kap. 0902 Tit. 683 2... Kap. 090 Tit. 683 01... Zusammen... 499 024 499 024 337 80 337 80 683 02 634 Innovationsberatung 17 200 17 200 2 896 Verpflichtungsermächtigung... 12 00 T davon fällig: im Haushaltsjahr 2014 bis zu... 8 00 T im Haushaltsjahr 201 bis zu... 4 000 T Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind in Höhe von 4 000 T mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 68 01 und Kap. 0902 Tit. 686 07. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 2 000 T mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 68 01 und Kap. 0902 Tit. 686 07. Haushaltsjahr 2014... 1 000 T Haushaltsjahr 201... 1 000 T Bezeichnung BMWiInnovationsgutscheine (goinno)... 2. Zentrale Beratungsstellen... 3. Innovationspreis... Zusammen... 14 200 2 000 1 000 17 200 Aus dem Titel werden folgende Maßnahmen finanziert: Das Programm "goinno" unterstützt bundesweit kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit technologischem Potenzial bei Produkt und Prozessinnovationen in Form von Gutscheinen für speziell ausgerichtete, qualifizierte Beratungen. Einmal geht es um Innovationsmanagement mit dem Ziel der Verbesserung der internen Prozesse und der Befähigung für eigene FuEProjekte ("goinnovativ"). In der anderen Variante ("goeffizient") zielt die Beratung darauf ab, die Effizienz beim Umgang mit Rohstoffen und Material deutlich zu erhöhen und damit die Kosten zu reduzieren. Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. 2. Neben der direkten Unterstützung von KMU werden mit der finanziellen Beteiligung an unterschiedlichen Beratungsstellen Unternehmen insbesondere KMU Hilfestellungen gegeben. Dabei weisen vor allem die "Förderberatung Forschung und Innovation des Bundes" sowie die "Nationale Kontaktstelle für KMU" rasch

Titel Noch zu Titel 683 02 11 Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901 Reste und einfach Wege zu Innovationen und den Unterstützungen hierzu auf Bundes, Länder sowie europäischer Ebene. 3. Der neuartige Ansatz des Innovationspreises besteht darin, dass mit der Preisauslobung keine Leistungen der Vergangenheit gewürdigt, sondern künftige technologische Entwicklungen ausgelöst werden sollen. In einem ausgewählten Technologiefeld soll ein Unternehmen oder Konsortium, welches als erstes ein sehr hochgestecktes, aber klar definiertes Ziel erreicht hat, mit einem hohen Preisgeld prämiert werden. Bezeichnung Projektträgerkosten... Evaluationen/Begleitforschung... Fachtagungen... 1 024 100 80 Kap. 0902 Tit. 683 9... Kap. 090 Tit. 683 02... Zusammen... 17 200 17 200 13 637 13 637 68 01 16 Technologie und Innovationstransfer 29 686 26 886 1 624 Verpflichtungsermächtigung... 30 00 T davon fällig: im Haushaltsjahr 2014 bis zu... 13 800 T im Haushaltsjahr 201 bis zu... 9 700 T im Haushaltsjahr 2016 bis zu... 7 000 T Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind in Höhe von 000 T mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 02 und Kap. 0902 Tit. 686 07. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 4 000 T mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 02 und Kap. 0902 Tit. 686 07. Haushaltsjahr 2014... 2 000 T Haushaltsjahr 201... 1 000 T Haushaltsjahr 2016... 1 000 T Bezeichnung 2. 3. 4.. Patentinitiative SIGNO Schutz von Ideen für die gewerbliche Nutzung... Förderung des Normenwesens, INS Innovation mit Normen und Standards... TNSTransfer von FuEErgebnissen durch Normung und Standardisierung... Deutscher Designpreis, Designförderung... Pilotprojekte zur innovativen Beschaffung... 17 100 600 3 900 286 2 800 Zusammen... 29 686 Mit dem Programm "SIGNO Schutz von Ideen für die gewerbliche Nutzung" werden Hochschulen, Unternehmen sowie freie Erfinderinnen und Erfinder bei der rechtlichen Sicherung und wirtschaftlichen Verwertung ihrer innovativen Ideen unterstützt. Einzelheiten regeln die Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.

12 0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität Titel Reste Noch zu Titel 68 01 2. 3. 4.. Gefördert werden Normungsprojekte des Deutschen Instituts für Normung e. V. (DIN), Berlin. Das Institut ist für Wirtschaft, Wissenschaft, Technik und Verwaltung Träger der deutschen Normenarbeit. Im Rahmen des Programms TNS werden Projekte gefördert, die forschende Institutionen und Unternehmen dabei unterstützen, die Normung und Standardisierung als Instrument für den Transfer von der innovativen Idee zum marktfähigen Produkt zu nutzen. Gefördert werden Einzelprojekte der Designwirtschaft (Ausstellungen, Seminare, Workshops u. Ä.) zum Technologie und Innovationstransfer sowie der "Designpreis der Bundesrepublik Deutschland" in seiner neuen Struktur. Unterstützt werden Pilotprojekte, die darauf abzielen, das Potenzial der staatlichen Nachfrage zur Stimulierung von Innovationen stärker auszuschöpfen. Hierunter fällt u. a. die sog. "vorkommerzielle Auftragsvergabe", bei der mehrere Teilnehmer im Wettbewerb zueinander bedarfsgerechte Lösungen entwickeln, die sie anschließend weiter vermarkten dürfen. So können Innovationen in gesellschaftlich relevanten Bereichen gefördert und wichtige Wachstumsimpulse gesetzt werden. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahme geleistet werden: Bezeichnung Projektträgerkosten zu Nr.... Projektträgerkosten zu Nr. 3... Begleitforschung/Evaluation... Fachtagungen... 1 100 226 118 0 Bezeichnung Aus anderen Einzelplänen des Bundeshaushalts werden folgende Beträge an das DIN geleistet: 0618 39 99... 0629 684 02... 0710 68 0... 1002 684 04... 1017 68 0... 1102 684 0... 1202 686 08... 1221 68 0... 1404 11 0... 1602 68 04... 3004 683 20... 3004 683 22... 3004 683 24... 3004 683 27... 3004 68 30... Zusammen... 1 2 81 42 34 76 13 76 2 199 13 33 41 74 70 782 Kap. 0902 Tit. 68... Kap. 090 Tit. 68 01... Zusammen... 26 886 26 886 23 912 23 912 68 02 16 Nationale Akkreditierungsstelle 2 000 2 000 1 000 Die Ausgaben sind übertragbar.

Titel 13 Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901 Reste Noch zu Titel 68 02 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 2 00 T der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 090 3. Erstattungen Dritter und Einnahmen aus Rückforderungen wegen Rücknahme bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden, aus Zinsen und aus Rückforderungen nach Verwendungsnachweisprüfung fließen den Ausgaben zu. Die Verordnung (EG) Nr. 76/2008 verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine einzige nationale Akkreditierungsstelle zu benennen und für diese eine angemessene finanzielle und personelle Ausstattung sicherzustellen. Diese nationale Akkreditierungsstelle ist in Deutschland nach dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) vom 3 Juli 2009 (BGBl. I S. 262) in Verbindung mit der AkkStelleGBeleihungsverordnung vom 2 Dezember 2009 (BGBl. I S. 3962) die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS GmbH). Die DAkkS GmbH nimmt für ihre Tätigkeit Gebühren nach der Kostenverordnung der Akkreditierungsstelle vom 2 Dezember 2009 (BGBl. I S. 3964), die den wesentlichen Teil ihrer Ausgaben abdecken werden. Eine Finanzierungslücke wird gleichwohl verbleiben, die aus dem Bundeshaushalt zu tragen ist. Wesentlicher Grund hierfür ist, dass nicht alle von der DAkkS GmbH auszuführenden Tätigkeiten gebührenfähig sind (z. B. Gremientätigkeiten). Kap. 0902 Tit. 68 6... Kap. 090 Tit. 68 02... Zusammen... 2 000 2 000 1 919 1 919 686 01 16 Forschungsinfrastruktur 199 000 199 000 3 673 Verpflichtungsermächtigung... 171 000 T davon fällig: im Haushaltsjahr 2014 bis zu... 9 000 T im Haushaltsjahr 201 bis zu... 60 000 T im Haushaltsjahr 2016 bis zu... 14 000 T im Haushaltsjahr 2017 bis zu... 2 000 T Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einnahmen aus Rückforderungen ausgezahlter Zuwendungen wegen Rücknahme bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden, aus Zinsen und aus Rückforderungen nach Verwendungsnachweisprüfung in den Programmen "Industrielle Gemeinschaftsforschung" und zu Nr. 2 der Erläuterungen (einschl. Vorläuferprogramme) fließen den Ausgaben zu. 3. Die Erläuterungen zu Nr. 3 sind verbindlich. Bezeichnung Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung... 2. FuEFörderung gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen Ostdeutschlands Innovationskompetenz Ost (INNOKOM Ost)... Zusammen... 133 00 6 00 199 000

14 0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität Titel Reste Noch zu Titel 686 01 2. 3. Die industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) fördert die dauerhafte Forschungskooperation in branchenweiten Netzwerken mit dem Ziel, insbesondere kleinen und mittleren deutschen Unternehmen den Zugang zu Forschungsergebnissen zu erleichtern, die sie benötigen, um den Anschluss an den technischen Fortschritt zu erreichen bzw. zu halten. Bei den Gesamtaufwendungen für die geförderten Forschungsvorhaben ist eine adäquate Eigenbeteiligung durch die Wirtschaft anzustreben. Die Maßnahme wird im Auftrag und unter Beteiligung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie von der gemeinnützigen Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen e. V. (AiF) durchgeführt. Das Programm "FuEFörderung gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen" Innovationskompetenz Ost (INNOKOMOst) soll die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit Ostdeutschlands stärken und damit den wirtschaftlichen Aufholprozess dieser Region nachhaltig unterstützen. Das Programm beinhaltet die Förderung marktorientierter FuEProjekte und die Förderung von Projekten der industriellen Vorlaufforschung. Mindestens 6 000 T des Ansatzes sind für Maßnahmen gemäß Nr. 2 der Erläuterungen zu verwenden. Ingesamt nicht benötigte Mittel können mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen für die Förderung der Industriellen Gemeinschaftsforschung verausgabt werden. Einzelheiten regeln Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Bezeichnung Projektträgerkosten (zu Nr. 2 der Erläuterungen)... Gutachten/Begleitforschung/Koordinierung von europäischen Kooperationsvorhaben... 2 000 00 Kap. 0902 Tit. 686 2... Kap. 090 Tit. 686 01... Zusammen... 199 000 199 000 192 33 192 33 Titelgruppe 01 Tgr. 01 Neue Mobilität (107 216) (10 666) (14 990) Die Ausgaben sind übertragbar. 46 11 16 Kosten der Gemeinsamen Geschäftsstelle Elektromobilität der Bundesregierung 00 00 499 Verpflichtungsermächtigung... 40 T davon fällig: im Haushaltsjahr 2014 bis zu... 10 T im Haushaltsjahr 201 bis zu... 10 T im Haushaltsjahr 2016 bis zu... 10 T Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

Titel Noch zu Titel 46 11 (Titelgruppe 01) 1 Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901 Reste Aus anderen Einzelplänen des Bundeshaushalts werden folgende Beträge an die Gemeinsame Geschäftsstelle Elektromobilität der Bundesregierung (GGEMO) geleistet: Bezeichnung Kap. 1202 Tit. 46 0... 2. Kap. 1602 Tit. 46 0... 3. Kap. 3004 Tit. 683 23... Zusammen... 00 20 20 1 000 Kap. 0902 Tit. 46 14... Kap. 090 Tit. 46 11... Zusammen... 00 00 26 26 662 11 634 Zinsausgleichsystem auf CIRRBasis 1 29 2 29 4 827 Auf der Grundlage der OECDExportkreditvereinbarung vom 1. April 2002 und zur Anpassung an internationale Marktbedingungen kann für die Refinanzierung von Schiffbaukrediten mit dem Festzinssatz CIRR (Commercial Interest Reference Rate) ein Zinsausgleich gewährt werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich das Land, in dem die beauftragte Werft ihren Sitz hat, gegenüber dem Bund verpflichtet, sich ab dem Zeitpunkt einer erstmaligen Zinsausgleichszusage und während der Laufzeit von Finanzierungen geförderter Schiffbauaufträge an Finanzhilfen des Bundes im Rahmen der Innovationsförderung des deutschen Schiffbaus zu 0 Prozent zu beteiligen, soweit sich diese Finanzhilfen auf Empfänger mit Sitz in dem jeweiligen Land beziehen. Einzelheiten der Förderung regeln Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Kap. 0902 Tit. 662 7... Kap. 090 Tit. 662 11... Zusammen... 2 29 2 29 262 262 683 11 16 Verkehrstechnologien 8 400 8 600 6 600 Verpflichtungsermächtigung... 1 000 T davon fällig: im Haushaltsjahr 2014 bis zu... 1 000 T im Haushaltsjahr 201 bis zu... 13 000 T im Haushaltsjahr 2016 bis zu... 13 000 T im Haushaltsjahr 2017 bis zu... 10 000 T Bezeichnung Intelligente Logistik... 2. Alternative Antriebe... 3. Verkehrssicherheit (inkl. GALILEOAnwendungen)... 4. Mobilität und demografischer Wandel.... Internationale Forschungskooperationen... 6. Intelligente Infrastruktur (Straße und Schiene)... 7. Pilotprojekt zur Vernetzung Deutsches Zentrum für Luft und Raumfahrt Neustrelitz und Technische Universität Dresden... 1 000 7 400 19 000 3 00 2 000 9 000 1 000

16 0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität Titel Reste Noch zu Titel 683 11 (Titelgruppe 01) Bezeichnung 8. Leiser Verkehr... Zusammen... 1 00 8 400 Grundlage für die Förderung ist das im Jahr 2009 in Kraft getretene Forschungsprogramm der Bundesregierung "Mobilität und Verkehrstechnologien", ein wirtschaftsund technologieorientiertes Programm für den bodengebundenen Verkehr. Im Zusammenhang mit der Entwicklung intelligenter und effizienter Logistikkonzepte wird z. B. die Förderinitiative "Zukunftsfähige Logistiknetzwerke" umgesetzt. Im Schwerpunkt "Mobilität im 2 Jahrhundert" werden die Auswirkungen des demografischen Wandels antizipiert und Lösungen erarbeitet. Neue Konzepte und Technologien zur Lärmminderung dienen vor allem dem Gesundheitsschutz an hochbelasteten Verkehrswegen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Umwelt und Ressourcen durch alternative und effizientere Antriebe sowie Verbesserungen der Sicherheit im Straßenverkehr durch Fahrerassistenz und Managementsysteme sind weitere strategische Ansätze. Durch die enge Vernetzung mit der Telekommunikationstechnologie ergeben sich völlig neue Möglichkeiten, die Verkehrsinfrastruktur zur Überwachung und Beeinflussung des Verkehrs zu nutzen. Bezeichnung Projektträgerkosten... 2 900 Kap. 0902 Tit. 683 11... Kap. 090 Tit. 683 11... Zusammen... 8 600 8 600 42 383 42 383 683 12 16 Maritime Technologien 32 271 30 271 29 Verpflichtungsermächtigung... 29 990 T davon fällig: im Haushaltsjahr 2014 bis zu... 7 090 T im Haushaltsjahr 201 bis zu... 10 000 T im Haushaltsjahr 2016 bis zu... 6 900 T im Haushaltsjahr 2017 bis zu... 6 000 T Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 000 T mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 892 10. Haushaltsjahr 2014... 2 00 T Haushaltsjahr 201... 1 00 T Haushaltsjahr 2016... 1 000 T Bezeichnung 2. Schifffahrt... Meerestechnik... 19 071 13 200 Zusammen... 32 271 Grundlage der Förderung ist das Programm "Maritime Technologien der nächsten Generation". Die Förderung von Forschung und Entwicklung der maritimen Technologien in Schifffahrt und Meerestechnik ist Teil der HightechStrategie der Bundesregierung. Sie soll die deutsche Schiffbauindustrie bei der Umsetzung ihrer Zukunftsstrategie "LeaderSHIP Deutschland" unterstützen. In der nichtschiffbaulichen Meerestechnik konzentrieren sich die FuETätigkeiten auf die unterseeische Gewinnung und den Abtransport von Erdöl, Erdgas und Methanhydraten sowie auf Untersuchungen zur Exploration und Gewinnung von marinen mineralischen Rohstoffen wie Manganknollen und krusten.

Titel 17 Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901 Reste Noch zu Titel 683 12 (Titelgruppe 01) Bezeichnung Projektträgerkosten... 1 8 Kap. 0902 Tit. 683 12... Kap. 090 Tit. 683 12... Zusammen... 30 271 30 271 27 742 27 742 683 13 16 Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der maritimen Wirtschaft 1 70 2 000 00 Verpflichtungsermächtigung... 1 00 T davon fällig: im Haushaltsjahr 2014 bis zu... 600 T im Haushaltsjahr 201 bis zu... 00 T im Haushaltsjahr 2016 bis zu... 400 T Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Die Mittel dienen in Umsetzung von Ergebnissen der Nationalen Maritimen Konferenzen und der Entschließung des Deutschen Bundestages "Maritime Wirtschaft in Deutschland stärken" der Förderung von Projekten und Maßnahmen von Unternehmen der deutschen Werft und Schiffbauzulieferindustrie sowie der meerestechnischen Industrie. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben geleistet werden: Bezeichnung Studien, Gutachten, Begleitforschung, koord. Stelle zur Umsetzung Nationaler Masterplan Maritime Technologien (NMMT), Fachveranstaltungen und Fachinformationen sowie Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen... 1 000 Kap. 0902 Tit. 683 13... Kap. 090 Tit. 683 13... Zusammen... 2 000 2 000 761 761

18 0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität Titel Reste Noch zu Titelgruppe 01 892 10 634 Innovationsbeihilfen zugunsten der deutschen Werftindustrie 13 000 12 000 2 03 Verpflichtungsermächtigung... 13 700 T davon fällig: im Haushaltsjahr 2014 bis zu... 6 00 T im Haushaltsjahr 201 bis zu... 2 400 T im Haushaltsjahr 2016 bis zu... 4 800 T Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 000 T mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 683 12. Haushaltsjahr 2014... 2 00 T Haushaltsjahr 201... 1 00 T Haushaltsjahr 2016... 1 000 T 2. Die Erläuterungen zu Nr. 2 und 3 sind verbindlich. Durch die Bereitstellung von Mitteln zur Förderung von Innovationen wird die deutsche Werftindustrie darin unterstützt, die mit der Anwendung von schiffbaulichen Innovationen verbundenen hohen technischen und wirtschaftlichen Risiken zu tragen. Durch die verstärkte Anwendung neuartiger Produkte und Verfahren soll die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Werften auf dem Weltschiffbaumarkt gestärkt werden. Die Innovationsbeihilfen werden als Zuwendungen in Höhe von maximal 20 Prozent der Aufwendungen gewährt, die im Zusammenhang mit der Anwendung schiffbaulicher Innovationen bei der Ausführung eines Schiffbauauftrages entstehen. Die Förderung von Innovationsbeihilfen zugunsten der deutschen Werftindustrie ist Teil der HightechStrategie der Bundesregierung im Bereich der Maritimen Technologien. 2. Im Fall der Zusage einer Zinsausgleichsgarantie durch den Bund zur Absicherung des Zinsrisikos bei der Refinanzierung von CIRRKrediten für den Bau von Schiffen ist ab dem Zeitpunkt einer erstmaligen Zinsausgleichszusage und während der Laufzeit von Finanzierungen geförderter Schiffbauaufträge Voraussetzung für die Gewährung von Innovationsbeihilfen, dass sich das Land, in dem die beauftragte Werft ihren Sitz hat, zu 0 Prozent an den Innovationsbeihilfen beteiligt, soweit sich diese Finanzhilfen auf Empfänger mit Sitz in dem jeweiligen Land beziehen. 3. Grundlage der Förderung sind die Rahmenbestimmungen der Europäischen Kommission für Beihilfen an den Schiffbau sowie die Innovationsrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und den betroffenen Ländern. Das Förderprogramm wurde in 2010 einer umfassenden Evaluierung unterzogen. Dabei sind die Handlungsempfehlungen der Nationalen Maritimen Konferenzen sowie die Ergebnisse aus der Prüfung des Bundesrechnungshofes zur Programmdurchführung berücksichtigt worden. Das neu gefasste Programm sieht nun gemäß der Entscheidung des Deutschen Bundestages zum Bundeshaushalt 2010 eine nicht rückzahlbare Innovationsbeihilfe sowie eine Förderung innovativer schiffbaulicher Verfahren und Technologien ohne unmittelbaren Schiffbauauftrag vor, sofern die geförderte Innovation zeitlich gebunden im Schiffbau genutzt wird. 4. Aus dem Ansatz können Ausgaben zur Evaluation des Programms sowie sonstige Verwaltungskosten geleistet werden. Kap. 0902 Tit. 892 10... Kap. 090 Tit. 892 10... Zusammen... 12 000 12 000 9 46 9 46

Titel 19 Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901 Reste Titelgruppe 02 Tgr. 02 Informations und Kommunikationstechnologien (71 96) (98 747) (88 436) Die Ausgaben sind übertragbar. 683 21 16 Entwicklung konvergenter Informations und Kommunikationstechnik (IKT) 40 00 42 00 1 639 Verpflichtungsermächtigung... 43 000 T davon fällig: im Haushaltsjahr 2014 bis zu... 12 000 T im Haushaltsjahr 201 bis zu... 11 000 T im Haushaltsjahr 2016 bis zu... 10 000 T im Haushaltsjahr 2017 bis zu... 10 000 T Die Ausgaben sind in Höhe von 000 T mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 22. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 6 000 T mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 22. Haushaltsjahr 2014... 2 000 T Haushaltsjahr 201... 2 000 T Haushaltsjahr 2016... 2 000 T 3. Einnahmen aus Rückforderungen ausgezahlter Zuwendungen, wegen Rücknahme bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden, aus Zinsen und aus Rückforderungen nach einer Verwendungsnachweisprüfung fließen den Ausgaben zu. Bezeichnung Internet der Energie... 2. Energieeffiziente IKT... 3. Internet der Dinge... 4. Cloud Computing.... Gründerwettbewerb IKTinnovativ... Zusammen... 4 800 7 000 13 000 14 000 1 700 40 00 Die Maßnahmen sind Bestandteil der IKTStrategie der Bundesregierung "Deutschland Digital 201" und der HighTechStrategie 2020. 2. 3. 4. Mit dem Leuchtturmprojekt "EEnergy" wird erstmals ein "Internet der Energie" geschaffen, welches ein IKTbasiertes Energiesystem der Zukunft entwickelt und erprobt. Der Förderschwerpunkt "IT2Green" zielt auf BestPracticeLösungen für energieeffiziente IKTAnwendungen in Wirtschaft, Verwaltung und privaten Haushalten. Beim Leuchtturmprojekt "Internet der Dinge" fördert das auslaufende Programm "AUTONOMIK" die pilothafte Entwicklung, Erprobung und Anwendung neuer Technologien und Standards für die internetbasierte Vernetzung von Objekten. Die Fortsetzung dieser Maßnahme erfolgt mit "AUTONOMIK für Industrie 4.0". Dabei geht es um intelligente Produktion, Produkte und Dienste im multidimensionalen Internet der Zukunft. Themenfelder wie Service und Assistenz, MenschTechnikInteraktion und 3D in industriellen Anwendungen spielen hierbei eine wichtige Rolle. Das Technologieprogramm "Trusted Cloud" fördert die Entwicklung und Erprobung innovativer, sicherer und rechtskonformer Cloud ComputingLösungen, insbesondere mit Blick auf mittelständische Unternehmen.

20 0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität Titel Reste Noch zu Titel 683 21 (Titelgruppe 02). Mit der Maßnahme "Gründerwettbewerb IKT innovativ" sollen tragfähige Geschäftsideen im Bereich zukunftsweisender und kreativer Informationsund Kommunikationstechnologien unterstützt werden. Die Maßnahme ist Teil der BMWiInitiative "Gründerland Deutschland". Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung Projektträgerkosten... Begleitforschung/Evaluation... Fachtagungen... 2 236 2 000 100 Kap. 0902 Tit. 683 73... Kap. 090 Tit. 683 21... Zusammen... 42 00 42 00 42 27 42 27 686 22 16 IKTAnwendungen in der Wirtschaft 19 20 19 020 4 11 Verpflichtungsermächtigung... 22 000 T davon fällig: im Haushaltsjahr 2014 bis zu... 8 00 T im Haushaltsjahr 201 bis zu... 7 70 T im Haushaltsjahr 2016 bis zu... 70 T Die Ausgaben sind in Höhe von 000 T mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 683 2 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 6 000 T mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 683 2 Haushaltsjahr 2014... 2 000 T Haushaltsjahr 201... 2 000 T Haushaltsjahr 2016... 2 000 T Die Einführung und Verbreitung moderner Informations und Kommunikationstechniken (IuKTechniken) am Arbeitsplatz, im Produktionsprozess und Geschäftsverkehr insbesondere mittelständischer Unternehmen und des Handwerks sollen durch die Bereitstellung leistungsfähiger elektronischer Informationsangebote sowie durch Maßnahmen zur stärkeren und effektiveren Nutzung der Informations und Kommunikationstechniken unterstützt werden. Die Maßnahmen sind Bestandteil der IKTStrategie der Bundesregierung "Deutschland Digital 201" und der HighTechStrategie. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung Projektträgerkosten... Begleitforschung/Evaluation... 980 00 Kap. 0902 Tit. 686 76... Kap. 090 Tit. 686 22... Zusammen... 19 020 19 020 14 009 14 009

Titel 21 Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901 Reste Noch zu Titelgruppe 02 894 21 772 Förderung und Entwicklung von Informations und Kommunikationstechnischen (IKT)Infrastrukturen, Breitband 2 000 2 000 7 499 Verpflichtungsermächtigung... 800 T davon fällig: im Haushaltsjahr 2014 bis zu... 400 T im Haushaltsjahr 201 bis zu... 400 T Mit der Breitbandstrategie setzt die Bundesregierung das Ziel, dass bis 2014 für 7 Prozent der Haushalte Anschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 0 Megabit pro Sekunde zur Verfügung stehen. Bis 2018 beabsichtigt die Bundesregierung, eine flächendeckende Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen mit dieser Bandbreite zu erreichen. Die Mittel werden insbesondere für ein Breitbandbüro und für den Breitbandatlas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie bereitgestellt. Kap. 0902 Tit. 894 73... Kap. 090 Tit. 894 21... Zusammen... 2 000 2 000 01 01 894 22 692 Zuschüsse zu den Umstellungskosten aus der Freigabe von Frequenzen ("Digitale Dividende") 9 76 28 727 73 837 Mit der Umsetzung der Breitbandstrategie des Bundes und der damit einhergehenden Nutzung der "Digitalen Dividende" für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten ist eine Verlagerung der bisher den Frequenzbereich 790 862 MHz nutzenden Funkanwendungen des Rundfunks und der Drahtlosen Produktionstechniken (Sekundärnutzer) erforderlich. Der Bund hat sich bereit erklärt, die aus dieser Maßnahme resultierenden Kosten in angemessener Form zu tragen. Kap. 0902 Tit. 894 74... Kap. 090 Tit. 894 22... Zusammen... Weniger wegen Anpassung an den tatsächlichen Bedarf. 28 727 28 727 88 88 Titelgruppe 03 Tgr. 03 Luft und Raumfahrt Das Deutsche Zentrum für Luft und Raumfahrt e. V. (DLR), KölnPorz ist ermächtigt, bis zu Prozent, im Einzelfall bis zu 10 Mio., der institutionellen Zuwendungsmittel an eine juristische Person, an der das DLR beteiligt ist oder der es angehört, insbesondere zur Vernetzung mit der Wissenschaft und zur Kooperation mit der Wirtschaft, zu institutionellen Zwecken weiterzugeben. Die Weitergabe institutioneller Zuwendungsmittel über 00 T im Einzelfall an Empfänger im Ausland bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. (1 406 640) (1 370 299) ( 82)