20.08.2012 bis zum 24.08.2012



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Transkript:

Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 20.08.2012 bis zum 24.08.2012 Stand: 15.08.2012 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.

Montag, 20. August 2012, 6. Strafkammer - Schwurgericht -, Vorsitz: VRiLG Kirschbaum, Saal 272, mit Fortsetzungen am 22. Aug, 24. Aug., 28. Aug., 30. Aug., 03. Sept., 07. Sept. und 12. Sept. 2012, jeweils um 10:00 Uhr 10:00 Uhr: 6 Ks 11/11 Die 6. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 32-jährigen Angeklagten V. aus Bünde, den jetzt 41-jährigen Angeklagten W. aus Bünde, die jetzt 25- jährige Angeklagte X. aus Bünde, den jetzt 25-jährigen Angeklagten Y. aus Kirchlengern und den jetzt 33-jährigen Angeklagten Z. aus Minden wegen des Verdachts des versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Im Aug. 2010 sollen die Angeklagten den Geschädigten A. in Melle mehrfach geschlagen und mit den Füßen in sein Gesicht getreten haben. Als A. daraufhin zu Boden ging, sollen die Angeklagten weiter auf ihn eingetreten haben. Zwei einschreitende Passanten konnten zunächst die Situation beruhigen. Sie sollen dann jedoch von den Angeklagten ebenfalls geschlagen und getreten worden sein. Durch die Fußtritte sollen die Angeklagten in Kauf genommen haben, den Tod eines Passanten herbeizuführen. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger, 6 Zeugen, 1 Nebenkläger und 1 Nebenklägervertreter geladen. Montag, 20. August 2012, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Wischmeyer, Saal 277 7 Ns 87/12 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 33- jährigen Angeklagten X. aus Bissendorf. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 02. Febr. 2012 wegen des unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich entschlossen zu haben, in Bissendorf Cannabis- Pflanzen heranzuziehen. Er soll mehrere Cannabis-Pflanzen gezüchtet haben. 10:30 Uhr: 7 Ns 95/12 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 34-jährigen Angeklagten X. aus Hasbergen. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 15. Febr. 2012 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 3 Fällen und wegen versuchten Diebstahls

sowie wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Monaten. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von 18 Monaten keine Fahrerlaubnis auszustellen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er habe sich wie folgt strafbar gemacht und zwar: - Im Aug. 2011 soll er in Osnabrück mit seinem Auto zu einer Gaststätte gefahren zu sein, obwohl er die zum Führen des Fahrzeugs benötigte Erlaubnis der Verwaltungsbehörde nicht hatte. - In dieser Gaststätte soll er eine Flasche Wein mitgenommen haben, ohne diese zu bezahlen. - Danach soll er mit seinem Pkw zur Wohnung seiner Verlobten gefahren sein, obwohl ihm weiter bewusst gewesen sein soll, dass er die erforderliche Fahrerlaubnis nicht hatte. - In Kenntnis seiner Beschränkung als Asylbewerber für das Land Niedersachsen soll er im Sept. 2011 nach Münster gefahren sein. 13:45 Uhr: 7 Ns 110/12 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 48-jährigen Angeklagten X. aus Bad Bentheim. Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 24. Apr. 2012 wegen Entziehung elektrischer Energie zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 10,00. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, widerrechtlich zwischen Okt. 2010 und Okt. 2011 aus einer fremden Steckdose Strom verbraucht zu haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 4 Zeugen geladen. Montag, 20. August 2012, 21. große Strafkammer - Jugendkammer -, Vorsitz: Ri`ìn LG Lichte, Saal 87 21 Ns 25/12 Die 21. große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 29-jährigen Angeklagten X. aus Osnabrück, z. Zt. JA Göttingen. Das Amtsgericht in Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 17. Apr. 2012 wegen besonders schweren Raubes unter Einbeziehung eines weiteren Urteils des Amtsgerichts Osnabrück zu einer Einheitsjugendstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten.

Im Okt. 2011 soll sich der Angeklagte gemeinsam mit dem bereits verurteilten Y. zur Wohnung des A. begeben haben. Dort sollen sie den Zeugen A. geschlagen und mit einem Messer bedroht haben. X. soll aus der Geldbörde des A. Geld entnommen haben. 11:00 Uhr: 21 Ns 28/12 Die 21. große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 22-jährigen Angeklagten X. aus Papenburg, z. Zt. JA Hameln. Das Amtsgericht in Papenburg verurteilte den Angeklagten am 18. Apr. 2012 wegen vorsätzlichen Vollrausches in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten. Dem erheblich alkoholisierten Angeklagten wird vorgeworfen, im Aug. 2011 in Papenburg den Geschädigten A. mit Fäusten ins Gesicht geschlagen zu haben. Auf dem Boden liegend soll er ihn getreten haben. Dienstag, 21. August 2012, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi inlg Dr. Scharp, Saal 277, mit Fortsetzung am 31. Aug. 2012 um 09:00 Uhr 5 Ns 99/12 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 27- jährigen Angeklagten X. aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 21. März 2011 wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit Nötigung sowie wegen Beleidigung in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein wurde eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von 1 Jahr keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Das Landgericht Osnabrück verwarf am 25. Aug. 2011 die Berufung der Staatsanwaltschaft und die Berufung des Angeklagten mit der Maßgabe, dass der Angeklagte wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit Nötigung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten verurteil wurde, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Im Übrigen sprach das Landgericht den Angeklagten frei. Die Fahrerlaubnis wurde entzogen, sein Führerschein wurde eingezogen und beließ es bei einer Sperrfrist von 1 Jahr. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten hob das Oberlandesgericht Oldenburg am 21. Mai 2011 das Urteil des Landgerichts Osnabrück auf und wies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Osnabrück zurück. Im Juli 2010 soll X. mit seinem Pkw auf einer Straße in Osnabrück einen anderen Verkehrsteilnehmer erheblich gefährdet haben. Trotz durchgezogener Linie soll der

Angeklagte den A. in verkehrsgefährdender Weise überholt und sich wenige Meter vor dem Fahrzeug wieder auf die rechte Spur eingeordnet haben. A. soll es nicht mehr gelungen sein, einen Auffahrunfall zu vermeiden. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger, 4 Zeugen, 1 Nebenkläger und 1 Nebenklägervertreter geladen. 11:45 Uhr: 5 Ns 54/12 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 22-jährigen Angeklagten X. aus Oldenburg. Das Amtsgericht in Papenburg verurteilte den Angeklagten am 01. März 2012 wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren in einem minderschweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Juli 2011 in Esterwegen Drogen an Minderjährige verkauft zu haben. 13:45 Uhr: 5 Ns 143/11 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 25-jährigen Angeklagten X. aus Haselünne. Das Amtsgericht in Meppen verurteilte den Angeklagten am 15. Aug. 2011 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 1 Monat. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Apr. 2011 aus einem Regal aus den Geschäftsräumen der Firma K + K in Haselünne eine Schnapsflasche entnommen zu haben. Mit dieser Flasche soll er dann den Kassenbereich passiert haben, ohne zu bezahlen. Als er dann von der Kassiererin darauf angesprochen wurde, soll er davon gelaufen sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge und 1 Bewährungshelfer geladen. Mittwoch, 22. August 2012, 6. Strafkammer - Schwurgericht -, Vorsitz: VRiLG Kirschbaum, Saal 272, mit Fortsetzungen am 27. Aug., 29. Aug., 04. Sept., jeweils um 09:00 Uhr, am 07. Sept. ausnahmsweise um 08:30 Uhr und am 10. Sept., 13. Sept. und am 17. Sept. 2012 wieder jeweils um 09:00 Uhr 08:30 Uhr: 6 Ks 4/12

Die 6. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 35-jährigen Angeklagten X. aus Osnabrück, z. Zt. JVA Osnabrück, wegen des Vorwurfs des Totschlags. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, Anfang 2012 seinen Säugling in seiner Wohnung in Osnabrück so stark geschüttelt zu haben, dass dieser hieran verstorben sein soll. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Nebenkläger und 1 Nebenklägervertreter geladen. Mittwoch, 22. August 2012, 14. kleine Strafkammer, Vorsitz: RiLG Barth, Saal 176 14 Ns 31/12 Die 14. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 30- jährigen Angeklagten X. aus Osnabrück, z. Zt. ohne festen Wohnsitz. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 01. Juni 2012 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zur Finanzierung seiner Drogensucht im März 2012 aus den Geschäftsräumen der Firma Saturn in Osnabrück Waren entwendet zu haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen. Mittwoch, 22. August 2012, 18. große Strafkammer, Vorsitz: VPräs'inLG Quere- Degener, Saal 176, mit Fortsetzungen am 05. Sept. um 09:00 Uhr und am 12. Sept. um 14:00 Uhr 18 Kls 4/12 Die 18. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 27-jährigen Angeklagten X. aus Osnabrück wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich ab Mitte 2011 eine fortlaufende Einnahmequelle mit erheblichem Umfang für die Bestreitung seines Lebensunterhaltes durch den Verkauf von Drogen verschafft zu haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen. Mittwoch, 22. August 2012, 23. kleine Strafkammer, Vorsitz: RiLG Everdiking, Saal 176 23 Ns 11/12

Die 23. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 26- jährigen Angeklagten X. aus Steinfeld und den jetzt 28-jährigen Angeklagten Y. aus Bramsche. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte die Angeklagten am 21. Febr. 2012 und zwar den Angeklagten X. wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten und den Angeklagten Y. wegen gefährlicher Körperverletzung in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Monaten, deren Vollstreckungen zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Angeklagten waren im März 2011 Sicherheitskräfte in einer Diskothek in Osnabrück. Sie sollen auf einen Gast eingeschlagen und eingetreten haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher, 7 Zeugen, 1 Nebenkläger und 2 Nebenklägervertreter geladen. Donnerstag, 23. August 2012, 3. große Strafkammer, Vorsitz: Ri inlg Lichte, Saal 188, mit Fortsetzung am 28. Aug. 2012, 09:00 Uhr 3 KLs 25/12 Die 3. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 24-jährigen Angeklagten X. aus Werlte und die jetzt 17-jährige Angeklagte Y. aus Werlte wegen räuberischer Erpressung. Den drogenabhängigen Angeklagten wird vorgeworfen, im März 2012 mehrfach die Wohnung des Geschädigten A. in Sögel aufgesucht zu haben. Sie sollen dreimal die Wohnung des völlig hilflosen A. nach stehlenswerten Gegenständen erfolgreich durchsucht haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 8 Zeugen und 1 Bewährungshelfer geladen. Donnerstag, 23. August 2012, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi inlg Dr. Scharp, Saal 277 5 Ns 41/12 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 32- jährigen Angeklagten X. aus Bad Bentheim. Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 28. Febr. 2012 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 30,00. Am 10. Sept. 2011 befuhr mit dem Transporter seines Arbeitsgebers öffentliche Straßen in Richtung Bad Bentheim.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, mit der vorderen linken Seite seines Pkw gegen den sich auf der Fahrbahn befindenden A. gestoßen zu sein. Bei dem Aufprall soll er tödliche Verletzungen erlitten haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher geladen. 11:00 Uhr mit Fortsetzung am 07. Sept. 2012 um 10:45 Uhr 5 Ns 60/12 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 31-jährigen Angeklagten X. aus Meppen. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 13. Febr. 2012 wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 90,00. Dem Angeklagten wurde untersagt, für die Dauer von 1 Monat Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen. Im Okt. 2010 befuhr der Angeklagte mit einem Pkw die B 70 in Fahrtrichtung Lingen. Dort soll er den Pkw des Zeugen A. überholt und diesen in verkehrsgefährdender Weise ausgebremst haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen. 14:00 Uhr: 5 Ns 51/12 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 40-jährigen Angeklagten X. aus Wallenhorst. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 14. Febr. 2012 wegen versuchten Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, der Pkw-Haftpflichtversicherung seiner Freundin einen Sachschaden an deren Pkw vorgetäuscht zu haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 1 Bewährungshelfer geladen. Donnerstag, 23. August 2012, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Wischmeyer, Saal 87 7 Ns 129/12 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 30- jährigen Angeklagten X. aus Slawo (Polen), z. Zt. JVA Lingen.

Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 24. Mai 2012 wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten. Das Urteil ist hinsichtlich des Schuldspruchs rechtskräftig. Der Angeklagten reiste im Febr. 2012 mit einem Pkw über die A 30 bei Bad Bentheim in das Bundesgebiet ein und versteckte dabei Drogen im Auto. Die Kammer hat noch über die Höhe des Strafmaßes zu befinden. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher geladen. 10:30 Uhr: 7 Ns 103/12 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 23-jährigen Angeklagten X. aus Hoofddorp (Niederlande). Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 14. März 2012 wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, Drogen aus den Niederlanden über die A 30 nach Deutschland geschmuggelt zu haben. Die Drogen sollen für Abnehmer in Berlin bestimmt gewesen sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher geladen. 11:30 Uhr: 7 Ns 131/12 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 30-jährigen Angeklagten X. aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 16. Apr. 2012 wegen Betruges in Tatmehrheit mit Unterschlagung zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 55,00. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Juni 2011 über sein Ebay-Konto 67 Produkte verkauft zu haben, ohne diese Waren trotz Kaufpreiszahlung an die Käufer auszuliefern. 14:00 Uhr: 7 Ns 133/12

Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 31-jährigen Angeklagten X. aus Herford. Das Amtsgericht in Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 07. Mai 2012 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im März 2011 aus den Geschäftsräumen des Verbrauchermarktes in Dissen einen Receiver entwendet zu haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen. Freitag, 24. August 2012, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi inlg Dr. Scharp, Saal 277 5 Ns 76/12 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 44- jährigen Angeklagten X. aus Bramsche, z. Zt. JVA Lingen. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 11. Mai 2011 wegen Nachstellung in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und behielt 24 verschiedene Gegenstände ein. Die Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft verwarf das Landgericht Osnabrück mit Urteil vom 09. Nov. 2011. Auf die Revision des Angeklagten hob das Oberlandesgericht Oldenburg mit Beschluss vom 26. Apr. 2012 das Urteil des Landgerichts Osnabrück lediglich hinsichtlich der Einziehung der Gegenstände und hinsichtlich der Tagessatzhöhe der Einzelstrafe auf und verwies die Sache an das Landgerichts Osnabrück zurück. Damit ist die Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren wegen Nachstellung rechtskräftig. Nur über die Einziehung der Gegenstände ist noch zu entscheiden und über die Tagessatzhöhe der Einzelstrafen ist noch zu befinden, die wegen der Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe aber nicht relevant ist. Der rechtskräftig Verurteilte hat von 2008 bis 2009 einer Zeugin nachgestellt. Obwohl sie ihm deutlich zu verstehen gegeben hatte, dass sie nichts mit ihm zu tun haben wollte, hat er sie mehrfach beobachtet, ihr zahlreiche Briefe geschrieben, mehrere Plakate in der Stadt für sie aufgehängt und sie in sonstiger Weise belästigt. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeugin geladen. Freitag, 24. August 2012, 7a. kleine Strafkammer, Vorsitz: Ri inlg Göertz, Saal 188 7a Ns 1/12 Die 7a. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 57- jährigen Angeklagten X. aus Bramsche und den jetzt 49-jährigen Angeklagten Y. aus Hagen.

Das Amtsgericht in Bad Iburg verurteilte die Angeklagten am 05. Dez. 2011 wegen gemeinschaftlichen Diebstahls und den Angeklagten H. wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von noch 24 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Der Angeklagte B. wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10,00 verurteilt. Den Angeklagten wird vorgeworfen, im Okt. 2010 in Hagen vom Betriebsgelände einer Baustofffirma Dämmwolle entwendet zu haben. Danach sollen der Angeklagte X. als Fahrzeugführer und der Angeklagte Y. als Beifahrer mit dem Fahrzeug über öffentliche Straßen gefahren sein, obwohl der Angeklagte X. die erforderliche Erlaubnis der Verwaltungsbehörde nicht hatte. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 6 Zeugen und 1 Bewährungshelfer geladen. Freitag, 24. August 2012, 23. kleine Strafkammer, Vorsitz: RiLG Everdiking, Saal 176 23 Ns 14/12 Die 23. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 40- jährige Angeklagte X. aus Neuenkirchen. Das Amtsgericht in Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 18. Apr. 2012 wegen versuchten Diebstahls zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 25,00. Die Angeklagte soll als Angestellte in einem Geschäft im Juni 2011 in Bersenbrück Waren verkauft haben. Das eingenommene Geld soll sie nicht in die Kasse, sondern in ihre Handtasche gesteckt haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen. 11:00 Uhr: 23 Ns 17/12 Die 23. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 25-jährigen Angeklagten X. aus Hasbergen, z. Zt. JVA Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 29. Juni 2012 wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im März 2012 in Osnabrück in ein Haus eingedrungen zu sein. Er soll das Haus nach stehlenswerten Gegenständen durchsucht haben.