1.3 Kinschutz - Verfahren bei Kindeswohlgefährdung Verantwortlich Team Zweck Alle Das Verfahren beschreibt grundlegende Abläufe um den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung in Kineinrichtungen sicherzustellen und umzusetzen. (Umsetzung des SGB VIII 8a) Verfahrensablauf Ordner In allen Einrichtungen liegt Ordner Kindeswohlgefährdung vor. Neben Definition Handlungsleitfaden Kindeswohlgefährdung Kindeswohlgefährdung und den gesetzlichen Verhaltenskodex Grundlagen sind Orientierungskatalog, die Formblätter und die Meldebögen sowie eine Vorlage für die Schweigepflichtsentbindung enthalten. In allen Einrichtungen sind die insoweit erfahrenen Fachkräfte, die hinzugezogen werden können, bekannt. Bei den insoweit erfahrenen Fachkräften handelt es sich um pädagogische Mitarbeitende mit Zusatzausbildung zum Thema Kinschutz. Es finden jährliche Unterweisungen Mitarbeitenden zum Umgang mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung statt. Ebenfalls Bestandteil dieser Unterweisung ist Verhaltenskodex. Die Unterweisung erfolgt durch die Einrichtungsleitung. Die Teilnahme an Unterweisung ist verpflichtend und wird mit Unterschrift bestätigt. Je Mitarbeitende ist verpflichtet sofort nach Bekanntwerden von Verdachtsmomenten diesen unverzüglich nachzugehen. / GF Dies betrifft selbst wahrgenommene, objektiv festgestellte Tatsachen, Mitteilungen des Kindes, Vermutungen o Beschreibungen Dritter einer Kindeswohlgefährdung. Die unmittelbar und mittelbar betroffenen Kin sind je nach Alter anzuhören. Die Verdachtsmomente sind schriftlich fest zu halten. Die ist immer zu informieren. Bei vermuteter Gefährdung des Kindeswohls durch informiert die umgehend die. Es findet ein Anlassbezogenes Mitarbeitergespräch statt, welches protokolliert wird. Die informiert die GF und ggf. die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit. Nachweis über Belehrung 1.3 F1 sund II - 2.3.1 F4 Anlassbezogenes -Gespräch Freigegeben am: 08.02.2016 durch: Fr. Klektau Version: 1.0 Seite 1 von 5
1.3 Kinschutz - Verfahren bei Kindeswohlgefährdung Nach Kenntnisnahme ist die verantwortlich für die Initiierung und Durchführung einer Fallberatung zur Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung. 1.3 F1 s- und Die legt fest, wer an Fallberatung teilnimmt. Über die Hinzuziehung entscheidet die. Bei Verdachtsmomenten gegenüber Mitarbeitenden ist die in jedem Fall zu informieren. Bei Fallberatung zur Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung wird gemeinsam auf Grundlage des Orientierungskatalogs bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung eingeschätzt worin die Gefährdung besteht. Die erfolgt auf dem dazugehörigen Auswertungsbogen bzw. auf Checkliste. Entsprechende/ geeignete Maßnahmen werden festgelegt, sowie Verantwortlichkeiten für en Umsetzung verteilt. Bei Unsicherheiten kann die insoweit erfahrene Fachkraft dazu befragt o hinzugezogen werden. Im Bedarfsfall können auch ane Fachkräfte (z. B. Schwangerenberatung, Suchtberatung, Erziehungsberatung) hinzugezogen werden. Wenn im Ergebnis Fallberatung keine Kindeswohlgefährdung vorliegt, wird das Fbl. s und in kindbezogenen abgelegt. IEFK Wenn ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorliegt o nicht ausgeschlossen werden kann, wird eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzugezogen. Diese wird bei Bedarf im weiteren Verlauf zur Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung beratend einbezogen., IEFK Nur für Kitas Halle: Falls keine insofern erfahrene Fachkraft des Trägers zur Verfügung steht, kann beim Fachbereich Bildung eine entsprechende Fachkraft angefort werden. Nach Hinzuziehen insoweit erfahrenen Fachkraft werden durch die Beteiligten alle, zu diesem Zeitpunkt ihnen bekannten Informationen, einbezogen. Die Durchführung und Kontrolle Maßnahmen liegt in Verantwortung 1.3 F1 sund Ordner Kindeswohlgefährdung Orientierungskatalog Auswertungsbogen bzw. F2 Checkliste 1.3 F1 sund Bogen zur Anforung IEFK Freigegeben am: 08.02.2016 durch: Fr. Klektau Version: 1.0 Seite 2 von 5
1.3 Kinschutz - Verfahren bei Kindeswohlgefährdung zuständigen Einrichtungsleitung. Die Verantwortung für die Umsetzung vereinbarten Maßnahmen kann von an einen beteiligten delegiert werden. Ggf. Ggf. 2.1 F 2 Die Personensorgeberechtigten sind zu informieren, sofern wirksame Schutz des Kindes dadurch nicht gefährdet ist o wird. Die Personensorgeberechtigten sind immer einzubeziehen, ebenso wie die beteiligten Kin sind in geeigneter Weise einzubeziehen sind. Die Personensorgeberechtigten werden zu einem Gespräch zur Sicherung des Kindeswohls aufgefort. Im Gespräch mit den Personensorgeberechtigten wird das konkrete Anliegen mittels Fakten und Ereignissen erörtert. Die Sichtweisen Sorgeberechtigten sollten mit einbezogen werden. Das Anliegen, gegenseitige Erwartungen, verabredete Maßnahmen sowie Konsequenzen werden protokolliert. Nach einem verabredeten Zeitraum werden die Maßnahmen und en Umsetzung überprüft. Liegt kein Verdacht mehr vor, ist Fall abgeschlossen. Die zum Verlauf wird in kindbezogenen abgelegt. Der ASD wird informiert, wenn es zu keiner Einigung kommt, die Personensorgeberechtigten nicht kooperativ sind, bzw. die vereinbarten Maßnahmen nicht greifen. Der ASD wird auch informiert, wenn die Gefährdungssituation nicht abwendbar ist, unter Beachtung Information an die Personensorgeberechtigten. Der Schutz des Kindes sollte dadurch nicht in Frage gestellt werden. Die vorgesehenen Meldebögen des zuständigen Jugendamtes sind dafür zu nutzen. Die ist immer zu informieren, bevor die Information an den ASD erfolgt. Bei einer Erhärtung des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung muss zusätzlich eine Meldung an das zuständige Jugendamt / Fachbereich Bildung erfolgen. Für die Meldung ist die zuständig. In Zuarbeit dafür erstellt die a) In den Kitas in Halle eine Kurzmeldung über das besone und eine 2.1 F2 8a (Halle) an das Jugendamt Saalekreis besones (für Halle) Differenzierte Freigegeben am: 08.02.2016 durch: Fr. Klektau Version: 1.0 Seite 3 von 5
1.3 Kinschutz - Verfahren bei Kindeswohlgefährdung ausführliche Meldung über das besone unter Verwendung dafür vorgesehenen Meldebögen b) In den Kitas des Saalekreises eine Schilung des Sachverhaltes bzw. eine (für Halle) Kopie des s an den ASD besones Die ist für die Weiterführung bzw. Beendigung des Verfahrens verantwortlich. Das Verfahren gilt als beendet, wenn Fachkräfte und Beteiligte durch die Bearbeitung und Umsetzung Maßnahmen im Prozess zum entsprechenden Ergebnis gekommen sind. Die Beendigung ist zu dokumentieren. Die des Verlaufs wird in kindbezogenen abgelegt. kindbezogene Begriffe und Abkürzungen GF Geschäftsführung Einrichtungsleitung E Entscheidung IEFK Insoweit erfahrene Fachkraft D Durchführung Fachbereichsleitung M Mitwirkung Mitarbeitende I Information Freigegeben am: 08.02.2016 durch: Fr. Klektau Version: 1.0 Seite 4 von 5
1.3 Kinschutz - Verfahren bei Kindeswohlgefährdung Mitgeltende Unterlagen Nr Titel Herkunft Unterlage 1.3 F1 1.3 F2 1.3 F3 2.1 F2 Nachweis über Belehrung sund Orientierungskatalog Auswertungsbogen Art Unterlage Aufbewahrungsfrist 5 Jahre Checkliste Gültigkeit Verhaltenskodex 5 Jahre Protokoll 8a (Halle) (Kopie) an das Jugendamt Saalekreis Anforung IEFK (Kopie) besones Differenzierte besones Ort intern extern Doku Aufzeichnung Einrichtungsspezifisch Ordner Handlungsleitfaden Kinschutz Einrichtungsspezifisch Dokumentatio n Verant wortlich 5 Jahre Büro 5 Jahre Büro Freigegeben am: 08.02.2016 durch: Fr. Klektau Version: 1.0 Seite 5 von 5