Gläubiger- Dossier ARBEITNEHMER ABLAUF DES VERFAHRENS ABLAUF WWW-ADRESSEN. Stand: 30.04.2009. Verfahrensinformationen für Arbeitnehmer

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Stand: 30.04.2009 Dossier ARBEITNEHMER Verfahrensinformationen für Arbeitnehmer Sie sind Mitarbeiter eines insolventen Unternehmens und möchten erfahren, was Sie in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten erwartet? In diesem Dokument erfahren Sie alles Wissenswerte zum Insolvenzablauf und über Ihre Möglichkeiten, Rechte und Pflichten in der jeweiligen Phase. ABLAUF Insolvenzantrag... 2 Insolvenzeröffnung... 5 Berichtstermin... 5 Prüfungstermin... 6 ABLAUF DES VERFAHRENS Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Mit dem Antrag bei Gericht wird ein Insolvenzeröffnungsverfahren durch den Schuldner, bzw. dessen Vertretungsorgan in der Regel der Geschäftsführer, oder einen Gläubiger z.b. einen Sozialversicherungsträger (Krankenkasse) eingeleitet. Gegenstand des Insolvenzantrags ist das Vermögen des Schuldners. Das Vermögen eines Unternehmens umfasst in der Regel: Immobilien, Grund und Boden, Maschinen, Transportmittel, Sachgüter (z.b. Büroeinrichtungen, Rohstoffe, Handelsware), Forderungen, Wertpapiere, Anlagevermögen, Bankguthaben, Kassenbestände aber auch: Patente, Markenschutzrechte, Konzessionen, ggfs. der originäre Geschäftswert des Unternehmens (z.b. ein bekannter Markenname) Masseverwertung... 7 Schlusstermin... 8 Aufhebung... 9 WWW-ADRESSEN Gläubiger- www.insolvenz- Ratgeber.de www.insolvenzbekanntm achungen.de www.arbeitsamt.de

Eröffnungsverfahren Im Eröffnungsverfahren wird geprüft, ob ein Insolvenzgrund vorliegt. Insolvenzgründe sind Drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Bis zur Entscheidung über Eröffnung oder Abweisung des Insolvenzantrags ist die Insolvenzmasse (das Vermögen) vor Zugriffen durch die Gläubiger geschützt. Um sich einen Überblick über die Vermögensmasse des Schuldners zu verschaffen, kann das Insolvenzgericht einen Sachverständigen oder den bestellten vorläufigen Insolvenzverwalter mit der Erstellung eines Massegutachtens beauftragen. Die vorhandene Masse ist ausschlaggebend über die Eröffnung bzw. die Abweisung des Verfahrens. Nur wenn die Masse ausreicht, zumindest die Kosten des Verfahrens zu decken darf das Insolvenzgericht das Verfahren eröffnen. Eine Abweisung kann tatsächlich von JEDERMANN verhindert werden, der einen entsprechend zur Eröffnung nötigen Betrag dem Gericht vorschießt. Der Schuldner bzw. dessen Vertretungsorgane (z.b. Geschäftsführung) bleibt im Amt, die Befugnisse des Insolvenzverwalters ergeben sich aus dem gerichtlichen Bestellungsbeschluss. Justiz transparent gemacht: Finden und lesen Sie den gerichtlichen Bestellungsbeschluss. Das Thema auf Seite BEGRIFFE Zahlungsunfähigkeit Ihre Handlungsmöglichkeiten Diese liegt dann vor, wenn der Schuldner seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann. Drohende Zahlungsunfähigkeit Diese liegt dann vor, wenn erkennbar ist, dass der Schuldner seine demnächst fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen können wird. Überschuldung Eine Überschuldung liegt dann vor, wenn das Vermögen des Schuldners die laufenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. 2 Der Betrieb ruht/sie sind freigestellt: Stehen noch Lohnzahlungen aus können Sie z.b. in der Freistellungsphase Arbeitslosengeld beantragen und zwar unabhängig von einem Insolvenzverfahren und auch unabhängig von einer Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses. Der Bezug von Arbeitslosengeld während des Insolvenzgeldzeitraumes vermindert nicht die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld, da die Arbeitslosengeldstelle in Höhe des gezahlten Arbeitslosengeldes den Anspruch auf das Insolvenzgeld geltend macht und so ihr Konto bei der Arbeitslosengeldstelle wieder ausgeglichen wird. Arbeitslosengeldzeiten, die sich später, also nach Insolvenzeröffnung, mit Insolvenzgeldzeiträumen überschneiden werden dann dem Insolvenzgeld angerechnet und lediglich der verbleibende Differenzbetrag zum höheren Nettoarbeitsentgelt ausgezahlt. Das Insolvenzgeld dient dazu, den ausgefallenen Netto- Arbeitslohn auszugleichen. So wird Insolvenzgeld für den Lohn bezahlt, der in den letzten 3 Monaten vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht ausbezahlt wurde bzw. wenn Sie vor Eröffnung ausgeschieden sind für die 3 Monate vor Ablauf Ihres Arbeitsverhältnisses. Neben der Zahlung des Insolvenzgeldes werden von der Arbeitsagentur auf Antrag der Krankenkasse auch rückständige Beiträge zur gesetzlichen Renten, Pflegeund Krankenversicherung beglichen.

FINANZIELLE ÜBERBRÜCKUNG DARLEHEN Ein Darlehen des Sozialamtes hilft die Zeit bis zur Zahlung des Insolvenzgeldes (ab der Eröffnung) zu günstig zu überbrücken. HÖHERER DISPO Um keine Fristen nach Eröffnung zu verpassen, können Sie bereits vor Eröffnung einen Insolvenzgeldantrag bei der Arbeitsagentur einreichen. Es wird Kurzarbeit angeordnet: Im Normalfall passiert dies jedoch nicht, da die Arbeitsagentur vor Zahlung von KUG den Sachverhalt prüft. Die Kurzarbeitergeldstelle zahlt (vorausgesetzt die Kurzarbeit ist genehmigt) erst, wenn der Arbeitgeber die dass Ihr Arbeitgeber zwar Kurzarbeit Erhalten Sie keinen Lohn ist es möglich, Zahlung von KUG bestätigt. angeordnet und abgerechnet hat, jedoch Die Zahlung erfolgt direkt an Sie. sein Antrag auf Kurzarbeit fehlt. Dann Erfolgt die Lohnzahlung trotz Kurzarbeit erhalten Sie das Kurzarbeitergeld direkt nicht rechtzeitig machen Sie die Arbeitsagentur darauf aufmerksam. An den über die Insolvenzgeldstelle. insolventen Arbeitgeber ausgezahltes Geld gehört ab Stellung des Insolvenzantrags zur Insolvenzmasse und damit nicht Ihnen! Sie haben bereits gekündigt und scheiden noch vor Eröffnung aus dem Unternehmen aus: Stehen Lohnzahlungen aus und diese werden NICHT vorfinanziert, können Sie mit dem Insolvenzgeldantrag einen Vorschuss auf das zustehende Insolvenzgeld beantragen.(häkchen auf vorletzter Seite des Formulares setzen!) Fügen Sie dem Antrag Ihre Lohnabrechnungen bei die noch nicht gezahlt wurden oder, falls vom Arbeitgeber keine erstellt wurde fügen Sie eine alte Bescheinigung bei als Nachweis Ihres monatlichen Verdienstes hinzu. Stehen noch Lohnzahlungen aus, sollten Sie schnellstmöglich beim Insolvenzverwalter um Erstellung einer Bescheinigung für Ihre Bank bitten. Er sollte bescheinigen, dass die weitere Zahlung von Lohn/Gehalt für den Insolvenzgeldzeitraum (von-bis) gesichert ist und lediglich Zahlungsverzögerung eintreten werden. Damit können Sie oftmals bei der Bank eine kurzfristige Dispo-Erhöhung erreichen um so die Zeit bis zur Eröffnung des Verfahrens (und der Zahlung des Insolvenzgeldes) zu überbrücken. 3

PROZESSKOSTEN Prozesskostenhilfe Müssen Sie im Laufe des Insolvenzverfahrens vor Gericht, so steht Ihnen Prozesskostenhilfe zu. Diese können Sie beim Amtsgericht beantragen, wenn Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sind die Kosten eines Gerichtsverfahrens zu tragen. Achtung: Verlieren Sie den Prozess tragen Sie das Kostenrisiko. Auch wenn Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt wurde zahlen Sie dann die Kosten des Gegners. Die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts hilft Ihnen weiter. Ihre Rechte Kündigungsfristen Erst NACH der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann Beschäftigten des betroffenen Unternehmens durch den Insolvenzverwalter mit einer verkürzten Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Eine vorherige Kündigung zu diesen Bedingungen durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ist nicht erlaubt. Wenn Ihr Arbeitgeber mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters kündigt, muss also die gesetzliche/tarifliche/vertragliche Kündigungsfrist eingehalten werden. Kündigen Sie, weil der Lohn der letzten 3 Monate ausgeblieben ist, so hat dies keine Auswirkung auf das Arbeitslosengeld. Bestehende Kündigungsschutzgesetze sind weiterhin gültig. Anspruch auf Wiedereinstellung Beobachten Sie die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens. Bessert sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens während der Kündigungsfrist: Lassen Sie anwaltlich prüfen ob ein Anspruch auf Wiedereinstellung besteht. Arbeitszeugnis Kümmern Sie sich JETZT um ein Arbeitszeugnis. Noch sind die Leute im Unternehmen die Ihnen ein sachkundiges, qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen können. Kontrollieren Sie das ausgefertigte Zeugnis genau. Fertigen Sie ggf. selbst eine Zeugnisvorlage an. Oftmals ist sowohl die Personalabteilung, als auch der vorläufige Verwalter oder Ihr Arbeitgeber in der Eröffnungsphase glücklich, wenn er sich zumindest an dieser Vorlage orientieren kann. Dies ermöglicht Ihnen Ihr Zeugnis bereits vorab wunschgemäß zu gestalten. Arbeitslosengeld Das Arbeitslosengeld wird nach den letzten 12 Monaten vor der Arbeitslosmeldung bemessen, und zwar unabhängig von einem Insolvenzverfahren. Sie haben als arbeitslosengeldbeziehender Arbeitnehmer einen Entgeltanspruch in Höhe der Differenz zwischen dem von der Agentur für Arbeit an Sie ausgezahlten Arbeitslosengeld (ALG) und dem geschuldeten Nettoentgelt. Der Arbeitnehmer behält den Anspruch auf die Differenz zwischen dem Nettoarbeitsentgelt und dem Arbeitslosengeld, und zwar für die Zeit von der Insolvenzeröffnung bis zum Ablauf der arbeitsrechtlichen Kündigungsfrist. 4 Diese Ansprüche sind Masseverbindlichkeiten und brauchen nicht beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.

Eröffnung Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Gericht endet das Amt des vorläufigen Insolvenzverwalters. An seine Stelle tritt der gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter. In der Regel ist dies dieselbe Person. Der Schuldner muss nun die Verfügungsbefugnis über sein Vermögen komplett an den Insolvenzverwalter abgeben. Gericht und Insolvenzverwalter legen Daten für den Berichts- und Prüftermin und die Anmeldefrist der Insolvenzforderungen fest. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt grundsätzlich ein allgemeines Verbot der Zwangsvollstreckung ein. Rückwirkend sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Insolvenzgläubiger unwirksam, wenn diese im letzten Monat vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgten; daher wird dies als "Rückschlagsperre" bezeichnet. Rechtsstreitigkeiten über das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen werden mit der Eröffnung unterbrochen. Ihre Handlungsmöglichkeiten Das Anfechtungsrecht kann auch Sie betreffen. Der Insolvenzverwalter kann (!) Lohnzahlungen der letzten 3 Monate zurückfordern, wenn er davon ausgeht, dass Sie von der Insolvenz Ihres Arbeitgebers wussten. BEGRIFFE Arbeitspapiere: Das Personalbüro bzw. der Insolvenzverwalter muss Ihnen nach Insolvenzeröffnung eine Lohnsteuerbescheinigung und einen Sozialversicherungsnachweis ausstellen. Achten Sie darauf, dass auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung wirklich nur der Bruttolohn eingetragen wird, der noch vom Arbeitgeber gezahlt wurde. Die Beträge die über Insolvenzgeld geflossen sind, sind nicht auf der Steuerkarte zu bescheinigen. Klagen dagegen werden in der Regel von Ihrer bestehenden Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Arbeitsbescheinigung: Sollten Sie sofort im Anschluss an die Insolvenzeröffnung ein neues Beschäftigungsverhältnis gefunden haben lassen Sie sich trotzdem eine Arbeitsbescheinigung erstellen! In manchen Fällen möchte die Arbeitsagentur bei einer späteren Arbeitslosigkeit mehr als nur 12 Monate Beschäftigung nachgewiesen haben. Dann kann es schwer für Sie werden diese Daten zu beschaffen, wenn die Firma nicht mehr existiert. Überprüfung der Insolvenzgeldzahlungen: Nach Auszahlung des Insolvenzgeldes erstellt die Arbeitsagentur für Sie eine Bescheinigung über das an Sie gezahlte Insolvenzgeld. Sollten Sie hier Differenzen feststellen können Sie gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Anfechtung Sie wird oft als eine der stärksten Waffen des Insolvenzverwalters bezeichnet die Anfechtung. Sie ist das Recht des Insolvenzverwalters, Handlungen, insbesondere Vermögensverschiebungen, die im Vorfeld der Insolvenz, zu Nachteilen für die Gläubiger bzw. zur bevorzugten Befriedigung einzelner Gläubiger geführt haben, rückgängig zu machen. 5

ADRESSÄNDERUNGEN Wichtig ist, den Verwalter im Laufe des Verfahrens über Änderungen der Adresse oder Bankverbindung zu informieren. Auch über den Bezug von ALG, ALG-II, Krankengeld oder sonstige Lohnersatzleistungen in der Freistellung können Sie dem Verwalter nach Ablauf der Kündigungsfrist informieren. Forderungsanmeldung Wenn über das Vermögen eines Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wird, dann kann der Gläubiger seine Ansprüche nur noch gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen. Zu diesem Zweck wird er aufgefordert, seine Ansprüche dem Insolvenzverwalter gegenüber darzulegen und zu beziffern, die sog. Forderungsanmeldung. Dies vereinfacht dem Verwalter erheblich die Ermittlung Ihrer Ansprüche und beschleunigt die Auszahlung Was melden Sie an? Sie können alle Lohnrückstände, Zinsen und Kosten anmelden, die Ihnen VOR Insolvenzeröffnung noch zustehen. Da das Insolvenzgeld nicht immer alle Lohnansprüche deckt, gibt es diese Möglichkeit Differenzen zur Tabelle anzumelden. Vergessen Sie hierbei nicht. Löhne sind immer BRUTTO anzumelden. Sonst müssen Sie, falls es im Laufe des Insolvenzverfahrens zu Auszahlungen kommt, Steuer auf ggf. falsch angemeldeten Nettolohn abführen! Auch für Beträge wie nicht abgeführte VWL, Reisespesen etc. vermerken Sie in der Anmeldung genau, dass dies NETTO-Beträge sind. So kann dies nach Jahren bei einer Auszahlung auch nachvollzogen werden sonst legen Sie drauf! Die kostenlose online- Forderungsanmeldung Um die Abwicklung effizient zu gestalten, erfolgt die Datenerhebung meist standardisiert per Formular oder Interneteingabe. Fomolus, den online- Forderungsassistenten finden Sie in der Rubrik "Forderungsanmeldung Ihres www.insolvenz-ratgebers.de. 6

Urlaub & Sonderleistungen Forderungsanmeldung oder Masseschuldanspruch? Wichtig für die Beurteilung: Das Zeitpunkt, an dem Ihr Arbeitsverhältnis endete. Endete Ihr Arbeitsverhältnis VOR Insolvenzeröffnung sind Ihre Urlaubsabgeltungsansprüche einfache Insolvenzforderungen und zur Tabelle anzumelden. Endet Ihr Arbeitsverhältnis NACH Insolvenzeröffnung wird Urlaubsabgeltung zum Masseschuldanspruch. Die Arbeitsagentur übernimmt keine Urlaubsabgeltung im Rahmen des Insolvenzgeldes. Bei Weiterbeschäftigung gelten weiterhin die betrieblichen Vereinbarungen zur Urlaubsregelung. Vermögensverschiebungen Wissen Sie von Vermögensverschiebungen (z.b. Firmenwagen wurden für einen Spottpreis verkauft) im Vorfeld der Insolvenz, so können Sie dies dem Insolvenzverwalter melden. Derartige Geschäfte werden im Interesse aller Gläubiger rückgängig gemacht. Masseschuldansprüche geltend machen: Masseschuldansprüche sind die Löhne/Gehälter, die Ihnen nach Insolvenzeröffnung zustehen, jedoch aufgrund Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers nicht mehr gezahlt werden können. Diese entstehen, wenn der Verwalter Sie nach Eröffnung bis Ablauf Ihrer Kündigungsfrist freistellt. Sie haben in dieser Zeit zwar im Normalfall Anspruch auf Arbeitslosengeld, da dies aber niedriger ist als Ihr Verdienst beim Arbeitgeber gewesen wäre, entsteht hier über die Differenz ein Masseschuldanspruch. Geltend machen müssen Sie diesen nicht, denn der Verwalter ist verpflichtet diese selbst zu berechnen. 7

Abweisung des Insolvenzverfahrens Wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurückgewiesen, so werden alle Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Das Amt des vorläufigen Insolvenzverwalters endet hier. Berichts und Prüfungstermin HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN Nehmen Sie an der Gläubigerversammlung teil. Prinzipiell kann die Gläubigerversammlung sogar die Einsetzung eines anderen Insolvenzverwalters verlangen. Erscheinen Ihnen angemeldete Forderungen ganz oder teilweise ungerechtfertigt, können Sie dies auf der Gläubigerversammlung vortragen. Dieser Termin findet etwa acht bis zehn Wochen nach Eröffnung des Verfahrens statt. Der Termin findet vor dem Insolvenzgericht statt. Im Berichtstermin erörtert der Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage des Schuldners und deren Ursachen. Weiterer Punkt ist der Bericht zur Möglichkeit einer Betriebsfortführung oder eines Insolvenzplans. Die Gläubigerversammlung entscheidet anschließend über Fortführung oder Stilllegung des Unternehmens. Entsprechend kann die Gläubigerversammlung den Insolvenzverwalter mit der Erstellung eines Insolvenzplanes beauftragen, oder die Eigenverwaltung des Schuldners im Insolvenzverfahren beschließen. Der Prüftermin ist eine dem Berichtstermin folgende Gläubigerversammlung. Hier werden die zur Tabelle angemeldeten Forderungen nach Betrag und Rang geprüft. Bestreiten weder Insolvenzverwalter, Schuldner noch ein Gläubiger eine angemeldete Forderung, wird diese zur Insolvenztabelle festgestellt. Die Feststellung entspricht einem Titel. Jede festgestellte Forderung nimmt an der Verteilung der Insol- Bei Betriebsübergang können Änderungen nur im Rahmen von Änderungskündigungen erfolgen. Betriebsübergang Wird das Unternehmen ganz oder teilweise verkauft, so liegt ein Betriebsübergang mit entsprechenden Rechtsfolgen vor. Das ist dann der Fall, wenn die "wesentlichen betrieblichen Sachen und Rechte" an einen Dritten übertragen werden und der Betrieb auch tatsächlich mit einer im Wesentlichen gleichartigen Tätigkeit weitergeführt wird. Mit dem Betriebsübergang gehen auch alle Rechte und Pflichten aus den zum Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen auf den neuen Eigentümer über, 613a BGB. Eine Kündigung aus dem Grund des Betriebsübergangs ist nicht zulässig. Die bisherigen Arbeitskonditionen gelten weiter. Die Betriebszugehörigkeit darf durch den Wechsel nicht auf null gesetzt werden.

AUFHEBUNG Nach der Schlussverteilung endet das Insolvenzverfahren durch einen im Internet bekannt gemachten Aufhebungsbeschluss. Die Gläubiger erhalten vollstreckbare Ausfertigungen des Auszuges aus der Insolvenztabelle. Masseverwertung In der Regel beginnt der Insolvenzverwalter umgehend nach dem Berichts- und Prüfungstermin mit der Verwertung der Insolvenzmasse. Dazu werden Erlöse aus der Unternehmensfortführung, Kassenbestände und Bankguthaben der Insolvenzmasse zugeführt, Anlage- und Umlaufvermögen versteigert. Die Anfechtung bestimmter Rechtsgeschäfte im Vorfeld der Insolvenz kann die Insolvenzmasse durch Rückfluss von Geldern oder Gegenständen mehren. Schlusstermin Ist die Verwertung der Insolvenzmasse beendet, erstellt der Insolvenzverwalter eine Schlussrechnung. Das Insolvenzgericht bestimmt daraufhin den Schlusstermin zur Schlussverteilung der Insolvenzmasse. In dieser letzten Gläubigerversammlung erfolgen die Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Abnahme oder Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse. Die Summe der Forderungen und der zur Verteilung stehende Betrag aus der Insolvenzmasse werden veröffentlicht. Es werden zunächst die Kosten des Verfahrens beglichen. Danach erfolgt die Auszahlung an die Massegläubiger. Der verbleibende Betrag wird schließlich quotal unter den Insolvenzgläubigern verteilt.