Informaon der Ludwig-Maximilians-Universität München



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Transkript:

Personalrats- Sonderausgabe Mai / Juni 2016 Informaon der Ludwig-Maximilians-Universität München Personalratswahlen 21. und 22. Juni 2016 Inhalt: Sondermitteilung des Personalrates zu den Personalratswahlen 2016

Wertschätzung Liebe Kolleginnen und Kollegen, es sind fünf Jahre ins Land gezogen und der Personalrat in seiner jetzigen personellen Zusammensetzung verabschiedet sich. Am 21. und 22. Juni 2016 findet die Wahl für den örtlichen Personalrat und gleichzeitig die Wahl für den Hauptpersonalrat beim Bayer. Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst statt. Der Personalrat besteht aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamten. Das Gremium trifft sich regelmäßig, um Probleme bzw. eingebrachte Anträge zu besprechen und Beschlüsse zu fassen, die dann von der/m Vorsitzenden des Personalrates umgesetzt werden. Im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit treffen sich die Personalräte und die Dienststellenleitung regelmäßig um strittige Angelegenheiten zu besprechen und Informationen auszutauschen. Der Hauptpersonalrat ist für Belange, die über den Bereich einer einzelnen Dienststelle hinausgehen, auf Landesebene zuständig. Kann der örtliche Personalrat sich bei der Interessenvertretung der Beschäftigten nicht mit der Dienststelle einigen, besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit, den strittigen Sachverhalt in die sogenannte Stufenvertretung weiterzuleiten. Dann verhandelt der Hauptpersonalrat direkt mit dem Ministerium über den Fall und kann bei Nichteinigung in bestimmten Fällen eine Einigungsstelle unter der Leitung eines unabhängigen Richters anrufen. Wir möchten Ihnen auf den folgenden Seiten Gelegenheit geben, sich über die Kandidatinnen und Kandidaten und über die Wahlmodalitäten zu informieren. Wer ist der Personalrat eigentlich?...und was macht er so den ganzen Tag? Fragen, die sich die / der ein oder andere Mitarbeiterin und Mitarbeiter sicher schon gestellt hat. Kurz gesagt, wir sind Ihre Interessenvertretung. Wir bemühen uns in allen Sachfragen um das größtmögliche Maß an Kompetenz. Unser Wissen ist wichtig, damit wir Sie umfassend informieren und zielgerichtet handeln können. Wir beraten Sie individuell und absolut vertraulich im persönlichen Gespräch. Gemeinsam wird entschieden, wie positive Ergebnisse für Sie herbeigeführt werden können. Wir vertreten engagiert die Interessen aller Beschäftigten der Dienststelle gegenüber und setzen uns für eine Gleichbehandlung aller ein. Unsere Grundlage ist das Bayerische Personalvertretungsgesetz, abgekürzt: BayPVG. Nach Artikel 69 dieses Gesetzes hat der Personalrat folgende allgemeine Aufgaben: a) Maßnahmen, die der Dienststelle und ihren Angehörigen dienen, zu beantragen; b) dafür zu sorgen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden; c) Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegen zu nehmen und - falls sie berechtigt erscheinen - durch Verhandlungen mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hin zu wirken; d) die Eingliederung Schwerbehinderter und sonstiger schutzbedürftiger, insbesondere älterer Personen in die Dienstelle zu fördern und für eine ihren Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechende Beschäftigung zu sorgen; e) Maßnahmen zur beruflichen Förderung Schwerbehinderter zu beantragen; Seite 2 von 9

Initiative f) die Eingliederung ausländischer Beschäftigter in die Dienststelle und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Beschäftigten sowie g) die Belange der jugendlichen Beschäftigten zu fördern; h) bei Einstellungen, Beschäftigung, Aus-, Fort und Weiterbildung und beim beruflichen Aufstieg auf die Gleichbehandlung von Frauen und Männern achten und entsprechende Maßnahmen zu beantragen. Das Gesetz nennt insbesondere noch folgende Aufgaben, bei denen die Dienststelle, also die Universitätsverwaltung, den Personalrat beteiligen muss: Personalangelegenheiten: z. B. Einstellungen, Höhergruppierungen, Beförderungen, Um- oder Rückgruppierungen, Versetzungen, Regressforderungen oder Kündigungen. Im sozialen Bereich: z. B. Verhütung von Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen; Gestaltung der Arbeitsplätze; Bestellung von Sicherheitsbeauftragten, Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten; Baumaßnahmen; Vergabe von Wohnungen, über die die Dienststelle verfügt; Errichtung, Verwaltung und Auflösung von Sozialeinrichtungen wie Mensen und Vertragsgaststätten. Arbeits und betriebsorganisatorische Regelungen: Regelungen der Arbeitszeit; Zeiterfassung; Zugangskontrollen; neue Telefonanlagen; Aufstellung von Urlaubsplänen; Rationalisierungsmaßnahmen; Einführung neuer Arbeitsmethoden und neuer Techniken (z.b. im EDV- Bereich); Personalanforderungen für den Haushaltsvoranschlag. In der Fortbildung: Weiter und Fortbildung, Umschulungen, Berufsausbildung oder betriebsinterne Prüfungen. Darüber hinaus existiert die sog. Mitwirkung. In Form eines Kataloges sind die einzelnen Maßnahmen im BayPVG festgelegt. Es handelt sich dabei um eine schwächere Form der Beteiligung des Personalrates an Maßnahmen der Dienststelle. Die jahrzehntelange Praxis hat aber bewiesen, dass jeder auf Kooperation und gutes Arbeitskli- ma bedachte Dienststellenleiter sich sehr wohl Gedanken über die Argumente des Personalrates macht und in seine Entscheidung mit einbezieht. Schweigepflicht, gemäß Art. 10 BayPVG Es sagte einmal ein kluger Kopf: Das größte Handicap von der Bekanntheit über gute Personalratsarbeit ist der Umstand, dass diese sich nach der Natur der Sache fast ausschließlich im Verborgenen abspielt. Es gibt gute Gründe, warum Sie auf jeden Fall wählen gehen sollten: Auch Sie könnten einmal Informationen rund um Ihre Rechte und Pflichten als Beschäftigte/r benötigen, die Sie jederzeit einfach und unproblematisch beim Personalrat in Erfahrung bringen können. Telefonisch, per E-Mail oder persönlich: Wir sind für Sie da. Auch in Ihrem Arbeitsumfeld könnte die Situation eintreten, dass Probleme mit Kolleginnen, Kollegen oder Vorgesetzten Ihnen das Leben schwer machen. Ein offenes Ohr, eine vermittelnde Unterstützung, jedwede Hilfe haben Sie dann in Ihrer Nähe. Je höher die Wahlbeteiligung, desto besser legitimiert ist ein Personalrat und desto besseren Stand hat er gegenüber dem Arbeitgeber. Diesem signalisiert sie die breite Unterstützung aller Beschäftigten für ihre Personalvertretung. Seite 3 von 9

Mitgestaltung Schriftliche Stimmabgabe, Briefwahl Auszüge aus der Wahlordnung zum Bayer. Personalvertretungsgesetz (WO-BayPVG) (vom 12. Dezember 1995 in der Fassung vom 13.04.2010) 17 Schriftliche Stimmabgabe, Briefwahl (1) Beschäftigten, die zum Zeitpunkt der Wahl verhindert sind, ihre Stimme persönlich abzugeben, hat der Wahlvorstand auf Verlangen 1. den Stimmzettel und den Wahlumschlag, 2. einen größeren Freiumschlag, der die Anschrift des Wahlvorstands und als Absender den Namen und die dienstliche Anschrift des Wahlberechtigten sowie den Vermerk "Schriftliche Stimmabgabe" trägt, auszuhändigen oder zu übersenden. Der Wahlvorstand hat die Aushändigung oder Übersendung im Wählerverzeichnis zu vermerken. (2) Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er den Wahlumschlag, in den der Stimmzettel gelegt ist, unter Verwendung des Freiumschlags so rechtzeitig an den Wahlvorstand absendet oder übergibt, dass er vor Abschluss der Stimmabgabe vorliegt. Der Wähler kann, soweit unter den Voraussetzungen des 16 Abs. 2 erforderlich, die in Satz 1 bezeichneten Tätigkeiten durch eine Person seines Vertrauens verrichten lassen. Die persönliche Stimmabgabe bleibt bis zur Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimme gemäß 18 Abs. 1 möglich. Erläuterungen zur schriftlichen Stimmabgabe (Briefwahl) 1. Sie erhalten folgende Unterlagen für die Wahl: einen Stimmzettel für die Wahl des Personalrates für die Beschäftigten der LMU (weiß), sowie einen Stimmzettel für die Wahl des Hauptpersonalrats beim Bayer. Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (blau). 2. Zwei Wahlumschläge (weiß und blau). 3. Einen größeren Freiumschlag, der die Anschrift des Wahlamts und als Absender den Namen und die dienstliche Anschrift des Wahlberechtigten sowie den Vermerk Schriftliche Stimmabgabe trägt. Vergeben Sie persönlich auf dem oder den Stimmzettel(n) Ihre Stimmen an die Bewerberinnen und Bewerber Ihrer Wahl. Die Zahl der zu vergebenden Stimmen ist auf den Stimmzetteln vermerkt. Falten Sie jeden Stimmzettel einzeln, dann legen Sie den gefalteten Stimmzettel in den gleichfarbigen Wahlumschlag und verschließen Sie diesen, andernfalls ist Ihre Stimme ungültig! Stecken Sie die Wahlumschläge in den Freiumschlag, der an das Wahlamt adressiert ist, und kleben Sie ihn zu. Bitte entfernen Sie auf keinen Fall des Absenderetikett, da Ihre schriftliche Stimmabgabe nach Eingang Ihres Wahlbriefes im Wählerverzeichnis vermerkt wird. Senden Sie - nach Möglichkeit mit der Hauspost - den Freiumschlag so rechtzeitig ab, dass er bis zum 22. Juni 2016, 15.30 Uhr dem Wahlvorstand vorliegt. Wenn Sie die Wahlunterlagen nicht mehr rechtzeitig einsenden können, haben Sie die Möglichkeit, ausschließlich unter Vorlage Ihrer Briefwahlunterlagen persönlich am 21. oder 22. Juni 2016 im Hauptgebäude, Geschwister- Scholl-Platz 1, Erdgeschoß Raum A011 zu wählen. Seite 4 von 9

Information Alle Beschäftigten, die nicht die obligatorische Briefwahl haben und aus irgendwelchen Gründen an den Wahltagen verhindert sind oder sein könnten, werden herzlich gebeten, Briefwahl zu beantragen. Das Antragsformular für die Briefwahl bekommen Sie mit Ihrer Wahlbenachrichtigung Was ist bei den Stimmzetteln zu beachten? Für die örtlichen Personalratswahlen ist für die Gruppe der Arbeitnehmer und für die Gruppe der Beamten jeweils ein Wahlvorschlag vorhanden. Das bedeutet, dass eine Personenwahl stattfindet. Was ist eine Personenwahl? Bei dieser Wahl haben Sie für die für die Gruppe der Arbeitnehmer - 22 Stimmen zur Verfügung, Gruppe der Beamten - 3 Stimmen. Bitte beachten Sie, dass Sie jeder Bewerberin, jedem Bewerber nur eine Stimme (Kreuz) geben können. Beispiel Gruppe der Arbeitnehmer: 1. Sie können maximal 22 Namen aus dieser Liste ankreuzen, 2. auch wenn Sie weniger als 22 Bewerber ankreuzen, ist der Stimmzettel gültig. Beispiel Gruppe der Beamten: 1. Sie können maximal 3 Namen aus dieser Liste ankreuzen, 2. auch wenn Sie weniger als 3 Bewerber ankreuzen, ist der Stimmzettel gültig. Seite 5 von 9

Gruppe der Arbeitnehmer - ver.di und Andere 1 Holzbauer, Renate, Landw.-Techn.- Assistentin, Institut f. Lebensmittelsicherheit, Fak. d. Tiermedizin 2 Dakaj, Ingeborg, Bibliotheksangestellte, Bibliothek, Department Biologie I 3 Wnendt, Erhard, Technischer Assistent, Walther-Straub-Institut 4 Kermes, Grit, Dipl.Ing. (FH), VMTA, Institut f. Infektionsmedizin u. Zoonosen, Fakultät d. Tiermedizin 5 Merk, Gabriele, Verwaltungsangestellte, Geschäftsstelle des Juristischen Seminars 6 Mitlöhner, Heike, Chemisch technische- Assistentin, BMC, Molekularbiologie 7 Adelmann, Gertrud, Verwaltungsangestellte, Dekanat Fakultät f. Chemie u. Pharmazie 8 Moosauer, Nikola, Bibliothekarin, Universitätsbibliothek, (Beamtin) 9 Drexler, August, Elektriker, ZUV, Referat V.1, Zentralwerkstatt 10 Wagner, Florian, Maschinenbaumechaniker, Fakultät für Physik 11 Esnouf, Monique, Verwaltungsangestellte, ZUV, Ref. III.3, Internationale Angelegenheiten 12 Müller, Melanie, Sachbearbeiterin, Prüfungsamt für Geistes- & Sozialwissenschaften (PAGS) 13 Steinberger, Klaus, Dipl.-Ing. (FH), IT Systemadministrator, Fakultät für Physik 14 Schmieger, Thomas, Betriebstechniker, ZUV, Referat IV.7, Betriebstechnik 15 Ludwig, Markus, Verwaltungsangestellter, Leiter IT Servicedesk, ZUV, Referat VI.2 16 Keskin, Faruk, Elektromeister, Technischer Angestellter, ZUV, Referat IV.2, Betriebstechnik 17 Saal, Claudia, Verwaltungsangestellte, Referat III.6, Prüfungsamt der Tiermedizin 18 Fasching, Anton, Systemadministrator, Institut für Informatik 19 Lemas, Demetrios, Veranstaltungstechniker, ZUV, Referat IV.2, Veranstaltungstechnik 20 Hoschka, Thomas, Tierpfleger, Desinfektor, Institut f. Tierphysiologie, Fakultät d. Tiermedizin 21 Corusa, Ana, Verwaltungsangestellte, ZUV, Referat III.5, Prüfungsamt Lehramtsprüfung 22 Englschall, Michael, Technischer Angestellter, Genzentrum 23 Aßfalg, Birgitt, Dipl.-Soz.Päd., Psychol.-Techn. Assistentin, LS für Experimentelle Psychologie 24 Papadimitriou, Aristidis, Verwaltungsangestellter, Prüfungsamt für Zahnmedizin 25 Herrmann, Alexandra, Verwaltungsangestellte, Fakultät für Physik 26 Jürgensonn, Christa, Technische Angestellte, EDV, Institut f. Statistik 27 Conti, M., Verwaltungsangestellte, Institut für Informatik 28 Schäfer, Thomas, Dipl.-Ing. (FH), EDV/IT-Systemadministrator, CIS (Computerlinguistik) 29 Boger, Jan, Veranstaltungstechniker, ZUV, Referat IV.2, Veranstaltungstechnik 30 Sauerlandt, Dorothea, Verwaltungsangestellte, ZUV, Referat II.7 31 Krill, Andreas, Feinmechaniker, Fakultät für Physik 32 Ungermann, Petra, Verwaltungsangestellte, ZUV, Studierendenvertretung 33 Naumann Dr., Peter Thomas, Tierpfleger, Department für Geo und Umweltwissenschaften 34 Alof, Dr., Marion, Verwaltungsangestellte, IfKW 35 Seidl, Astrid, Verwaltungsangestellte, Prakt. Betriebswirtin, Office Department VWL Seite 6 von 9

Gruppe der Beamten - ver.di und Andere 1 Eichhorn, Dr., Werner, Akad. Dir., Geschäftsstellenleiter, Veterinärwiss. Department, Fak. Tiermedizin 2 Fath, Dr., Markus, Wissenschaftl. Mitarbeiter, Department Pädagogik, (Arbeitnehmer) 3 Hanuschek, Dr.apl. Prof., Sven, Akad. Dir., Geschäftsstellenleiter, Department 13/I, Germanistik 4 Rank, Marion, RHSin, ZUV, Referat III.1, Zentrale Studienberatung Wahllokal Universitätshauptgebäude, Geschwister-Scholl- Platz 1, EG Raum A011 Wahltage Dienstag, den 21. und Mittwoch, den 22. Juni 2016 von 9.00-16.00 Uhr Briefwahlunterlagen müssen am Mittwoch, den 22. Juni 2016 bis 15.30 Uhr eingehen...für alle die wählen gehen wollen, natürlich ist die Zeit, in der Sie wählen gehen, Arbeitszeit. Sie brauchen also nicht Ihre Mittagspause zu opfern... Seite 7 von 9

Augenhöhe Jugend und Auszubildendenvertretung LMU 1 2 3 4 5 6 7 8 Frey, Philipp, BMC-Großhadern Töpper, Alexandra, Universitätsbibliothek Czarski, Sarah, Universitätsbibliothek Cosgun, Süleyman, Fakultät f. Chemie und Pharmazie Blank, Jessica, Fakultät f. Chemie und Pharmazie Roth, Pierre, Fakultät f. Chemie und Pharmazie Hausner, Lena, Fakultät f. Chemie und Pharmazie Palchyk, Mariia, Fakultät f. Chemie und Pharmazie 9 Risch, Sybille, Zentrale Universitätsverwaltung 10 Plabst, Christina, Zentrale Universitätsverwaltung Bei dieser Wahl haben Sie für die Jugend und Auszubildendenvertretung 5 Stimmen zur Verfügung, Bitte beachten Sie, dass Sie jeder Bewerberin, jedem Bewerber nur eine Stimme (Kreuz) geben können. Beispiel: Sie können maximal 5 Namen aus dieser Liste ankreuzen, auch wenn Sie weniger als 5 Bewerber ankreuzen, ist der Stimmzettel gültig. Das macht die Jugend und Auszubildendenvertretung (JAV) Für Jugendliche und Auszubildende ist die JAV der erste Ansprechpartner für alle Fragen rund um Arbeit und Ausbildung. Gemeinsam mit dem Personalrat ist sie die Interessenvertretung der Jugendlichen und Auszubildenden. Sie kümmert sich speziell um ihre Situation und sorgt dafür, dass die Interessen der Jugendlichen mit Kompetenz, Fantasie und Power vertreten werden. Die Aufgabenerfüllung der JAV erfolgt gegenüber dem Personalrat, da dieser dem Arbeitgeber gegenüber die Interessen der Beschäftigten vertritt. Die JAV hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Jugendlichen geltenden Gesetze (z. B. Jugendarbeitsschutz-, Berufsbildungs-, Mutterschutz- und Arbeitszeitgesetz), Verordnungen (z. B. Arbeitsstättenverordnung), Tarifverträge, Unfallverhütungsvorschriften, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsvorschriften eingehalten werden. Seite 8 von 9

Hauptpersonalrat Für die Hauptpersonalratswahl sind für die Gruppe der Arbeitnehmer und für die Gruppe der Beamten mehrere Wahlvorschläge eingegangen. Das bedeutet, dass eine sogenannte Listenwahl oder Personenwahl innerhalb einer Vorschlagsliste durchgeführt wird. Ein vermischen der beiden Gruppen ergibt einen ungültigen Stimmzettel. Sie haben für die Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insgesamt 7 Stimmen zur Verfügung. Sie können innerhalb einer Liste einzelnen Bewerbern bis zu 3 Stimmen geben, entweder durch Beifügen der Zahl der Stimmen oder einer entsprechenden Anzahl von Kreuzen vor dem Namen der Bewerberinnen und Bewerber. Listenplatz Sie finden die Kolleginnen der LMU auf den folgenden Listenplätzen. Kennwort: ver.di / GEW 12. Merk, Gabriele, Verwaltungsangestellte Universität München 18. Holzbauer, Renate, Landw.-Techn.- Assistentin Universität München 24. Dakaj, Ingeborg, Bibliotheksangestellte Universität München Für die Gruppe der Beamten kandidieren keine Beschäftigen von der LMU. Sie haben für die Gruppe der Beamtinnen und Beamten insgesamt 2 Stimmen zur Verfügung. Sie können innerhalb einer Liste einer Bewerberin, einem Bewerber bis zu 2 Stimmen geben, entweder durch Beifügen der Zahl der Stimmen oder einer entsprechenden Anzahl von Kreuzen vor dem Namen der Bewerberinnen und Bewerber. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Ihr seht, finden in diesem Jahr viele Wahlen rund um die Interessenvertretungen statt. Das bedeutet, dass viele Wahlscheine am 23. und 24. Juni 2016 ausgezählt werden müssen. Wer an den beiden Tagen, oder an einem der beiden Tage Zeit für uns erübrigen kann, melde sich bitte als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bei uns an. Seite 9 von 9 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer dringend gesucht Diese Zeit ist natürlich Arbeitszeit. Grit.Kermes@lrz.uni-muenchen.de oder Renate Holzbauer@lmu.de oder M.Zatti@lmu.de

Sie bekommen in den nächsten Tagen vom Wahlamt, Referat III.8 Ihre persönliche Wahlbenachrichtigung an Ihre dienstliche Adresse zugeschickt. Wenn Sie Bedenken haben, dass Ihre Adresse nicht stimmen könnte, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt. Es gibt auch im Jahr 2016 wieder zwei Wahlmöglichkeiten, die Wahl an der Urne und die obligatorische Briefwahl. Diejenigen Beschäftigten, die im Universitätshauptgebäude, Geschwister-Scholl-Platz 1/EG, Raum A011 wählen gehen können können sich in entscheiden, ob Sie Briefwahl beantragen und wenn ja, Handeln a) ob die Briefwahlunterlagen an dieselbe Anschrift wie oben geschickt werden, oder b) an die von Ihnen gewünschte Adresse geschickt werden sollen, oder c) von Ihnen persönlich im Wahlamt, Ludwigstraße 27/II, Zimmer G 215 abgeholt werden. Diejenigen Beschäftigten, bei denen die obligatorische Briefwahl angeordnet wurde, können sich die Briefwahlunterlagen an die von Ihnen gewünschte (Privat-)Adresse schicken lassen. Das würde nur bei einer längeren Abwesenheit von Ihrer Dienststelle Sinn machen, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie auf Ihre Briefwahlunterlagen, die über die Hauspost an Ihre Dienststelle geschickt werden, keinen Zugriff hätten. Für beide Wahlmöglichkeiten wurde der Termin, an dem der Antrag für die Briefwahlunterlagen beim Wahlamt einzugehen hat, auf den 14. Juni 2016 gelegt. Das ist äußerst knapp bemessen. Wir bitten Sie möglichst früh Ihre Briefwahlunterlagen anzufordern. Wer die Gegebenheiten der Postwege kennt, weiß, dass ein Brief zwischen einem Tag und ungewöhnlich lange unterwegs sein kann. Presserechtlich verantwortlich: Impressum: Renate R. Holzbauer, Personalrat Schellingstraße 10, 80799 München, Redaktion: Ausschuss f. Kommunikation des Personalrates Eigendruck im Selbstverlag Tel. Nr. 089/2180-2978