Studienordnung für den Studiengang Biologie mit dem Abschluß Bachelor an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 30.08.2004 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz-HG) vom 14.03.2000 (GV.NRW. S. 190), zuletzt geändert am 16.12.2003 (GV.NRW. S.772) hat die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf folgende Studienordnung erlassen: 1 Geltungsbereich 2 Besondere wünschenswerte Vorkenntnisse 3 Studienbeginn, Studiendauer und Studienziel 4 Studienberatung 5 Lehrveranstaltungen 6 Studienleistungen, Fachprüfungen 7 Aufbau und Gliederung des Studiums 8 Inkrafttreten und Geltungsbereich Anhang: Stundenplan Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science- Biologie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 30.08.2004 (Amtliche Bekanntmachungen Nr....) Inhalt und Aufbau des Studiums der Biologie mit dem Studienabschluß Bachelor. 2 Besondere wünschenswerte Vorkenntnisse Für die Aufnahme des Studiums sind Interesse an biologischen Fragestellungen und eine Bereitschaft zu praktischem Arbeiten notwendig. Für das Biologiestudium sind gute Kenntnisse in Chemie, Physik, Mathematik und Englisch wünschenswert. 3 Studienbeginn, Studiendauer und Studienziel (1) Das Studienangebot ist so konzipiert, daß das Studium nur im Wintersemester begonnen werden kann. (2) Lehrangebote sowie Auswahl und Begrenzung der Lehrinhalte sind darauf abgestimmt, daß das Studium einschließlich der Bachelorprüfung in 6 Semestern (Regelstudienzeit) abgeschlossen werden kann. (3) Ziel des Studiums ist es, daß Studierende unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in der Berufswelt die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und den Umgang mit Methoden erwerben, um zu wissenschaftlicher Arbeit, zur kritischen Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln fähig zu sein. Durch die Möglichkeit, Berufspraktika als Teil des Studiums anerkennen lassen zu können, soll bereits während des Studiums eine Beziehung zur Berufswelt ausserhalb des akademischen Bereichs aufgebaut werden. Desweiteren sollen die Studenten lernen, Daten und sich selber zu präsentieren. 4 Studienberatung (1) Auskünfte und Beratungen in allgemeinen und fachübergreifenden Fragen erteilt die zentrale Studienberatung gemäß 83 Abs. 1 HG.
(2) Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch die Studienberaterin oder den Studienberater des Faches Biologie und durch die Mitglieder des Lehrkörpers. Durch ein sogenanntes Mentor-System soll jede/r Student/in in der Gesamtzeit des Grundstudiums durch einen Hochschullehrer betreut werden. Hierzu wird jede/r Student/in im 1.Semester einem HochschullehrerIn zugeordnet. Mindestens einmal pro Semester sollten sich Student/in und Betreuer intensiv über die aktuelle Situation der/des Studierenden unterhalten. (3) Weitere Studienhinweise sind bei der Fachschaft Biologie erhältlich. (4) Zum Vorlesungsbeginn eines jeden Wintersemesters findet in der Regel eine Studieneinführung für Anfänger statt. Für eine sinnvolle Gestaltung des Studiums wird der Besuch dieser durch besonderen Aushang angekündigten Veranstaltung dringend empfohlen. (5) Das Fach Biologie stellt für jede Studienanfängerin oder jeden Studienanfänger Informationen in schriftlicher und/oder elektronischer Form zur Verfügung. Außerdem geben die Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer die Sprechzeiten für die studienbegleitende Fachberatung gemäß Absatz 2 an. 5 Lehrveranstaltungen (1) Das Studium ist teilweise modular aufgebaut. Ein Modul besteht aus auf einander abgestimmten Veranstaltungen (Vorlesung + Praktikum, Vorlesung + Seminar oder Vorlesung + Übung), die gemeinsam abgeprüft werden. Folgende Lehrveranstaltungen werden angeboten: (a) Vorlesungen vermitteln einen zusammenhängenden Überblick über ein größeres Fachgebiet (Grundvorlesung) oder vertiefte Kenntnisse auf einem enger umgrenzten Fachgebiet und dessen aktuellen Forschungsstand (Spezialvorlesung). (b) (c) (d) Übungen dienen der theoretischen Aufarbeitung/Nacharbeitung der Vorlesungen. Praktika dienen der Ergänzung der Vorlesungen und vor allem der experimentellen Veranschaulichung theoretisch abgehandelter Probleme, der Einübung von Handfertigkeiten, der experimentellen Ausbildung zur exakten fachwissenschaftlichen Arbeit sowie der Vermittlung von Kenntnissen über wichtige Techniken und Methoden. Sie sollen die sorgfältige Anlage, Ausführung sowie Beobachtung von eigenen Experimenten schulen und zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit sowie zur Darstellung der Ergebnisse in wissenschaftlich angemessener Form hinführen. Seminare geben den Studierenden Gelegenheit über spezielle Themen eines Fachgebietes selbst vorzutragen, um damit einerseits die fachlichen Inhalte von Vorlesungen und Übungen zu vertiefen, und andererseits Vortragstechniken einzuüben. Zusätzlich sollen sie zur kritischen Diskussion von Forschungsergebnissen angeleitet werden. (e) Berufspraktika sollen einen Einblick in die berufliche Praxis in Industrie, weiteren Wirtschaftsbetrieben, Behörden etc. gewähren. In einem Abschlußgespräch und/oder Abschlußbericht sollen die Studierenden ihre erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen darstellen. (2) Pflichtveranstaltungen sind Lehrveranstaltungen, deren Besuch für den Verlauf eines erfolgreichen Studiums unerläßlich ist. Wahlpflichtveranstaltungen umfassen Lehrveranstaltungen, deren Auswahl aus einem bestimmten Lehrangebot den Studierenden freisteht, von denen jedoch eine Mindestzahl erforderlich ist. Wahlveranstaltungen sind darüberhinausgehende Lehrveranstaltungen, deren Besuch empfohlen wird. 6 Fachprüfungen (1) Die in der Bachelorprüfungsordnung geforderten Leistungen werden nachgewiesen durch Fachprüfungen.
(2) Die Bachelorprüfung setzt sich aus einer Summe von Fachprüfungen und der Bachelorarbeit zusammen. Die Fachprüfungen werden studienbegleitend nach dem benoteten ECTS-Kreditpunktsystem durchgeführt. 7 Aufbau und Gliederung des Studiums (1) Das Studium gliedert sich in vier Semester Grundstudium und zwei Semester Qualifikationsstudium einschließlich der Bachelorarbeit. (2) Die Pflichtveranstaltungen des Grundstudiums umfassen 93 Semesterwochenstunden einschließlich der Lehrveranstaltungen in Chemie, Physik und Mathematik. Grundstudium Modul Sem. Vorles. Übung Praktika?Modul CP Biologie (SWS) (SWS) (SWS) (SWS) Bio 1: Zell- und Molekularbiologie 1 4-2 6 8 Bio 2: Botanik 1 4-4 8 10 Bio 3: Zoologie 2 4-4 8 10 Bio 4: Biochem. + biophy.grundlagen d. Biol. 3 3 1-4 6 Bio 5: Neurobiologie und Zoophysiologie 3 3-2 5 7 Bio 6: Mikrobiologie 3 3-4 7 9 Bio 7: Genetik 4 2 1 4 7 9 Bio 8: Biodiversität, Ökologie und Evolution 4 3-2 5 7 Bio 9: Entwicklungsbiologie 2 2-2 4 5 Bio 10: Physiologie und Biochemie der Pflanzen 4 3-4 7 9 Summe Biologie 61 80 Chemie Chem 1: Allg. u. Anorganische Chemie 1/2 4-6 10 12 Chem 2: Organische Chemie 2/3 4-6 10 12 Summe Chemie 20 24 Physik Phys 1: Experimentalphysik I und II 3 4-4 8 10 Summe Physik 8 10 Mathematik Math 1: Mathematik für Biologen 1 3 1-4 6 Summe Mathematik 4 6 Summe Chemie&Physik&Mathematik 32 40 Summe Grundstudium 93 120 (3) Jedes Modul wird mit einer schriftlichen Prüfung (Klausur) von maximal 2 Stunden Länge abgeschlossen. Jede nicht bestandene Prüfung kann 2 mal wiederholt werden. Die Modulklausuren werden in einem 2- wöchigen Prüfungsfenster nach dem jeweiligen Semester oder vor dem kommenden Semester geschrieben (d.h. 4 Prüfungsfenster pro Jahr).
Qualifikationsstudium (5.+6.Semester) Veranstaltung Sem. Vorles. Semin Prakt./? CP. Üb. Modul (SWS) (SWS) (SWS) (SWS) Qualifizierungs-Modul I 5/6 1-2 6 7-8 7 Qualifizierungs -Modul II 5/6 1-2 6 7-8 7 Qualifizierungs -Modul III 5/6 1-2 6 7-8 7 Qualifizierungs -Modul IV 5/6 1-2 6 7-8 7 Berufsbildende Qualifikationen 5/6 8-9 8-9 13 Englisch 5/6 2 2 3 Bachelor-Seminare 5/6 2 2 4 Bachelorarbeit: 6 12 Informationsbeschaffung und Präsentation in Schrift und Vortrag Summe Qualifizierungsphase 47 60 Summe B.Sc.-Studium 140 180 Definition der Wahlpflichtbereiche: Bereich A: Genetik Molekularbiologie - Zell- und Entwicklungsbiologie Bereich B: Physiologie Biochemie Biophysik-Bioinformatik Bereich C: Organismis che Biologie und Ökologie Bereich D: Außer-biologische Fächer (4) Wahl der Module: Qualifizierungs -Module setzen sich zusammen aus einer 1-2stündigen Vorlesung und einem 6stündigen Praktikum. Module müssen so gewählt werden, dass mindestens die Bereiche A-C mit je einem Modul abgedeckt sind. Ein Qualifizierungs -Modul kann durch ein sechswöchiges Laborpraktikum ersetzt werden. Jedes Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Die Prüfungen der Qualifizierungs-Module können mündlich oder schriftlich sein (Klausur, max. 1 Stunde; mündlich ca. 30 Minuten). (5) Durch die Bachelorarbeit sollen die Studierenden lernen, ein wissenschaftliches Thema zu bearbeiten. Die Ergebnisse werden in mündlicher (Kolloquium) und schriftlicher (Bachelorarbeit und Poster) Form präsentiert. (6) Die Bachelornote setzt sich zusammen aus Noten der Modulprüfungen des Grundstudiums, sowie der Noten von drei Qualifizierungs -Modulen und der Note der Bachelorarbeit. Die Note wird aus den Anteilen gemittelt, die Module in einem Transkript benannt. (7) Die Bachelorarbeit kann nach abgeschlossenem Grundstudium und zwei bestandenen Qualifizierungs - Modulen angemeldet werden. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb von einem Monat nach Ausgabe zurückgegeben werden. Die Bachelorarbeit ist spätestens 3 Monate nach Themenausgabe beim Akademischen Prüfungsamt abzuliefern; Ausnahmsweise kann der Prüfungsausschuss im Einzelfall auf begründeten Antrag die Bearbeitungszeit um bis zu sechs Wochen verlängern. 8 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in Kraft und gilt erstmalig für alle Studierenden, die im WS2004/2005 ihr Bachelorstudium aufnehmen. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät vom 20.07.2004. Düsseldorf, den 30.08.2004 Der Rektor der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Alfons Labisch Univ.-Prof. Dr. med. Dr. phil. MA (Soz.)
Anhang: Stundenplan für den Studierenden (als eine Möglichkeit. Praktika werden immer an mehreren Tagen angeboten!!) 1. Semester (15 Std. Vorlesung, 1 Std. Übungen; 6 Std. Praktikum; gesamt: 22 Std.) 8-9 V Bio 1: Zell.+Mol.Biol. V Bio 1: Zell.+Mol.Biol. 9-10 V Bio 1: Zell.Mol.Biol. V Anorg. Chemie V Anorg. Chemie 10-11 V Bio 1: Zell.Mol.Biol. V Anorg. Chemie V Anorg. Chemie 11-12 V Bio 2: Botanik V Bio 2: Botanik V Mathematik Ü Mathematik 12-13 V Bio 2: Botanik V Bio 2: Botanik V Mathematik V Mathematik 14-15 P Bio 1: Mol. Biol. 3 Klausuren: Bio 1 Zell- und Molekularbiologie; Bio 2 Botanik; Mathematik P Bio 2: Botanik 2. Semester (10 Std. Vorlesung, 12 prakt. Std. Übungen, gesamt 22 Std.) 9-10 V Bio 3: Zoologie V Bio 3: Zoologie V Bio9:Entwickl P Bio 3: 10-11 V Bio 3: Zoologie V Bio 3: Zoologie V Bio9:Entwickl Zoologie 11-12 V Org. Chemie V Org. Chemie 12-13 V Org. Chemie V Org. Chemie 14-15 P Bio 9: Entwick(1.Hälfte) P Anorg.Chemie (2.Hälfte) P Anorg. Chemie P Anorg. Chemie 3 Klausuren am Semesterende: Bio 3 Zoologie; Bio 9 Entwicklungsbiol.; Anorganische Chemie Direkt vor dem 3. Semester: Praktikum in Organischer Chemie 1 Klausur zu Beginn des 3. Semesters: Organische Chemie
3. Semester (13 Std. Vorlesung, 1 Std. Übungen, 16 Std. Praktikum; gesamt: 30 Std.) 8-9 V Bio 5: Zoophys. V Bio 5:Zoophys. V Bio 5: Zoophys. V Physik V Physik 9-10 V Physik V Bio 4: Bio+Biophys. V Bio 4: Bio+Biophy. Ü Bio 4: Bio+Biophys. 10-11 V Physik V Bio 4: Bio+Biophys. V Bio 6: Mikrobiologie V Bio 5: Neurobio. 11-12 V Bio 6: Mikrobiologie V Bio 6: Mikrobiologie 12-13 V Bio 5: Neurobio. P Physik V Bio 5: Neurobio. 14-15 P Bio 5: Zoophys. 3 Klausuren: Bio 4 Biochemie + Biophysik; Bio 5 Neurobiologie und Zoophysiologie; Physik; 3-4 Wochen im März: Praktikum Bio 6: Mikrobiologie 1 Klausur vor dem SS: Bio 6: Mikrobiologie P Bio 5: Neurobio. 4. Semester (8 Std. Vorlesung, 1 Std. Übungen, 10 Std. Praktikum; gesamt 19 Std.) 8-9 V Bio 7: Genetik V Bio 7: Genetik 9-10 P Bio 7: V Bio 10: Phy+Bio Pfl. V Bio 10: Phy+Bio Pfl. V Bio 10: Phy+Bio Pfl. 10-11 Genetik V Bio 8: Biodi+Öko+E V Bio 8: Biodi+Öko+E 11-12 V Bio 8: Biodi+Öko+E 12-13 Ü Bio 7: Genetik 14-15 P Bio 10: Physiol + Biochem Pflanzen P Bio 7: Genetik 3 Klausuren: Bio 7 Genetik; Bio 8 Biodiversität, Ökologie und Evolution; Bio 10 Physiologie + Biochemie der Pflanzen; Legende: - Grau unterlegt = parallele Veranstaltungen - V = Vorlesung - Ü = Theoretische Übungen - P = Praktikum P Bio 8: Biodi+Öko+Evo - Exkursionen -